Kosten einer Rechtsschutzversicherung sind Werbungskosten, wenn mit der Versicherung ausschließlich berufliche Risiken abgedeckt werden. Bei Deckung privater Risiken handelt es sich um Aufwendungen der Lebensführung. Werden sowohl private als auch berufliche Risiken abgedeckt, ist zu entscheiden, ob eine Aufteilung möglich ist. Der BFH hat seine Rspr. zu gemischt veranlassten Aufwendungen geändert.[1] Aus dem zuvor bestehenden Aufteilungsverbot wurde quasi ein Aufteilungsgebot. Zu den Einzelheiten s. Rz. 20ff. Die Finanzverwaltung hat hierzu Verwaltungsvorschriften erlassen[2] (allg. zu Versicherungen vgl. Rz. 106).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge