Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzverwaltung

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Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / Zusammenfassung

Überblick Für die Besteuerung von Fahrzeugen ist die Einstufung in eine bestimmte Fahrzeugart von grundlegender Bedeutung. Von dieser Einstufung eines Fahrzeugs ist die zur Ermittlung der Kraftfahrzeugsteuer anzuwendende Bemessungsgrundlage abhängig. Die regelmäßig von den Zulassungsbehörden vorgenommene Beurteilung der Fahrzeugklasse und Aufbauart ist nach § 2 Abs. 1 Satz 1...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Steuer... / Zusammenfassung

Überblick Für die Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer bilden folgende Vorschriften die wesentliche Rechtsgrundlage: das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG 2002) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.9.2002[1], zuletzt geändert durch das Siebte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes.[2] und die Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung (KraftStDV 2017)[3] Die ...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Einord... / 1 Bemessungsgrundlagen für die verschiedenen Fahrzeugarten

Die Vorschrift des § 8 KraftStG regelt die kraftfahrzeugsteuerrechtliche Bemessungsgrundlagen für die verschiedenen Fahrzeugarten: Krafträder (Motorräder) Bei Antrieb durch Hubkolbenmotor bemisst sich die Kraftfahrzeugsteuer nach § 8 Nr. 1 Buchst. a KraftStG ausschließlich nach dem Hubraum. Bei Antrieb durch einen anderen Motor als einen Hubkolbenmotor, z. B. durch Wankelmotor ...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 2.1 Verkehrsrechtliche Vorschriften

Die Begriffe "Kraftfahrzeug" und "Kraftfahrzeuganhänger" richten sich gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 KraftStG nach dem Verkehrsrecht. Nach § 1 Abs. 2 StVG [1] gelten als Kraftfahrzeuge i. S. d. StVG und über § 2 Abs. 2 Satz 1 KraftStG auch für das KraftStG Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein. Ebenso richtet sich die Einordnung von...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 1.2 Kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einstufung

Wegen der deutlich günstigeren Besteuerung bei Anwendung der gewichtsorientierten Tarife des § 9 Nr. 3 und 4 KraftStG hatte es in der Vergangenheit vielfach Bestrebungen von Fahrzeughaltern und Interessengruppen, z. B. Geländewagenherstellern, -importeuren oder -klubs gegeben, Geländewagen oder vergleichbare Fahrzeuge nicht in die Fahrzeugart Pkw einzustufen. Die Finanzverwa...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 1.5 Umbaufälle

Mit der erstmaligen Zulassung eines Fahrzeugs wird auch die Fahrzeugart von der Zulassungsbehörde festgelegt. [1] Diese Fahrzeugart kann sich jedoch in der Folge eines Umbaus ändern. Nach § 19 Abs. 2 StVZO in der ab 1.3.2007 geltenden Fassung erlischt in solchen Fällen die Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs, sodass eine neue Betriebserlaubnis i. S. d. § 1 Abs. 1 StVG zu ertei...mehr

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Umsatzsteuervergünstigung für NATO-Hauptquartiere (zu § 4 Nr. 7 Satz 1 Buchst. d UStG)

Kommentar Aufgrund des Art. 14 Abs. 2 des Ergänzungsabkommens zum Protokoll über die NATO-Hauptquartiere [1] sind Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein Hauptquartier ausführt, sowie Lieferungen und sonstige Leistungen an ein Hauptquartier unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit. Die Voraussetzungen für diese Umsatzsteuerbefreiungen entsprechen wei...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / Zusammenfassung

Überblick Die Vorschrift des § 1 KraftStG normiert den Steuergegenstand des KraftStG.[1] Steuersubjekt für Kraftfahrzeugsteuer ist das Fahrzeug. Nach § 2 Abs. 1 KraftStG fallen unter den Begriff des Fahrzeugs Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger. Der Begriff des Nutzfahrzeugs ist kein Begriff des Kraftfahrzeugsteuerrechts und auch kein Begriff des Verkehrsrechts. Die Bes...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 1.1 Verkehrsrechtliche Vorschriften

Die Begriffe "Kraftfahrzeug" und "Kraftfahrzeuganhänger" richten sich gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 KraftStG nach dem Verkehrsrecht. Nach § 1 Abs. 2 StVG [1] gelten als Kraftfahrzeuge i. S. d. StVG und über § 2 Abs. 2 Satz 1 KraftStG auch Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein. Ebenso richtet sich die Einordnung von Fahrzeugen in b...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 2.1 Gespeicherte Daten

Rz. 29 Der Datenpool, der zur gesetzeskonformen Verwendung für einen automationsgestützten Abgleich bereitsteht, ist nicht auf bestimmte Datenbanken der Steuerbehörden beschränkt. Die Berechtigung bezieht sich vielmehr auf von der Finanzverwaltung gespeicherte Daten, sowohl aus Verwaltungsverfahren in Steuersachen[1], als auch aus Strafverfahren wegen einer Steuerstraftat od...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 29a AO wurde mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens v. 18.7.2016[1] in die AO eingefügt. Er trat nach Art. 23 Abs. 2 am Tag nach der Verkündung des Gesetzes, also am 23.7.2016, in Kraft und ist schon auf alle zu diesem Zeitpunkt noch anhängigen Verfahren anzuwenden. Ausweislich des Namens, aber auch des Inhalts diente dieses Gesetz dazu, das Bes...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die moderne Informationstechnologie hat Gesellschaft und Wirtschaft gerade in jüngerer Zeit spürbar verändert. Technische Entwicklungen, wie das Internet und seine Möglichkeiten zur Gestaltung von Prozessen, haben Eingang in das Besteuerungsverfahren sowie in die Strategien der Steuervermeidung gefunden. Rz. 2 § 88b AO wurde mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteue...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 2.1 Anordnungsbefugte Behörde

Rz. 16 Die Ermessensentscheidung über eine Maßnahme nach § 29a AO trifft die weisungsbefugte Landesbehörde. Dies ist qua Gesetz zunächst die oberste Landesfinanzbehörde. Diese ist in § 6 Abs. 2 Nr. 1 AO i. V. m. den Regelungen des FVG definiert. Als oberste Landesbehörde bezeichnet § 2 Abs. 1 FVG die für die Finanzverwaltung zuständige oberste Landesbehörde. In der Regel ist...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 4 Zuständige Finanzbehörde nach Abs. 3

Rz. 74 Aufseiten der Länder werden die zuständigen Finanzbehörden und damit die für die Aufgabe bestimmten oder eingerichteten zentralen Stellen durch eine nach § 88b Abs. 3 AO zu erlassende Rechtsverordnung der jeweiligen Landesregierung bestimmt. Diese wiederum ist ermächtigt, die Verpflichtung zum Erlass der Rechtsverordnung auf die jeweilige oberste Landesfinanzbehörde[1...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 5 Normkritik

Rz. 78 Die Fassung der Norm ist unübersichtlich und bedarf einschränkender Auslegung. Dies führt aber nicht zur Unbestimmtheit der Norm oder zu ihrer Verfassungswidrigkeit. Eine Behebung verbleibender Bestimmtheitsmängel durch verfassungskonforme Auslegung der Norm ist jedenfalls möglich (Rz. 26), da der Regelungskern der Norm deutlich den Zweck erkennen lässt, dem die Regel...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 1.4.1.3 Restriktive Normauslegung

Rz. 20 Einschränkungen der Freiheitsgrundsätze durch den Staat müssen auf einer verfassungsmäßigen gesetzlichen Grundlage beruhen.[1] Dies schließt eine ausufernde Datennutzungs- und Ermittlungsberechtigung auf Basis des § 88b AO aus. Rz. 21 Es bedarf dementsprechend einer dies berücksichtigenden verfassungskonformen Auslegung der Norm.[2] § 88b AO regelt in verfassungskonfor...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 2 Berechtigungsnorm (Abs. 1)

Rz. 27 Ausweislich der Gesetzesbegründung zielt § 88b Abs. 1 AO darauf ab, Daten im Rahmen der bestehenden Datenhoheit eines Landes oder des Bundes länderübergreifend bereitzustellen und durch die zuständigen Stellen beim Bund und in den Ländern zu den genannten Zwecken zu nutzen.[1] Mit dieser Bereitstellungs- und Nutzungserlaubnis eröffnet der Gesetzgeber eine erweiterte A...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 3.3 Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit

Rz. 36a Im Regelfall ist Verantwortlicher i. S. v. Art. 4 Nr. 7 DSGVO die im Einzelfall sachlich und örtlich zuständige Finanzbehörde. In den Fällen des § 29a AO ist und bleibt das unterstützte FA örtlich zuständig; es wird nicht das unterstützende FA die für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Maßnahmen verantwortliche Behörde.[1] Rz. 36b Soweit die Aufgabenverantwortl...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 1.4.1.2 Sonstige Form des Eingriffs in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung

Rz. 16 Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung trägt Gefährdungen und Verletzungen der Persönlichkeit Rechnung, die sich für den Einzelnen insbesondere unter den Bedingungen moderner Datenverarbeitung, aus informationsbezogenen Maßnahmen ergeben.[1] Dieses Recht flankiert und erweitert den grundrechtlichen Schutz von Verhaltensfreiheit und Privatsphäre und lässt diese...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 2.6.4 Verwendung

Rz. 59 Das Tatbestandsmerkmal der Verwendung ist im Rahmen der Handlungsbefugnisse nicht gesondert spezifiziert. Dessen bedarf es aber auch nicht, da sich der Verwendungsbegriff aus der "Verwendung für die vorgesehene Zweckbestimmung" bestimmt. Es kann also insoweit auf die zu Gliederungspunkt 3.5 dargestellten Ziele der Norm (s. zu Rz. 39 ff.) verwiesen werden. Problematisch...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 9 § 29a AO zielt auf die Flexibilisierung der Ablauforganisation der Landesfinanzverwaltung. Er dient ausweislich der Gesetzesbegründung der kurzfristigen Reaktion auf einen (nur) zeitweise veränderten Arbeitsanfall in den FÄ.[1] Er ermöglicht eine ämterübergreifend schnell herzustellende bedarfsgerechte Arbeitsverteilung. Bedienstete eines anderen FA können vorübergehen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 6 Die in der Steuerverwaltung vorhandenen Daten werden durch eine bessere Vernetzung speziell für diese Aufgabe berufener und übergreifend tätiger Stellen einer verbesserten Aufbereitung und Auswertung zugeführt. Diese Analysen führen zu Erkenntnissen, die für den Zuständigkeitsbereich des ausführenden Landes oder des Bundes, aber insbesondere und gezielt auch übergreife...mehr

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Umsatzsteuer bei Legen eines Hauswasseranschlusses (zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG)

Kommentar Bei der Anwendung des zutreffenden Steuersatzes beim Legen eines Hauswasseranschlusses muss die Finanzverwaltung ein zweites Mal nachbessern. Nachdem der EuGH[1] und der BFH[2] das Verlegen eines Hauswasseranschlusses unter den Begriff der Lieferung von Wasser fassten, hatte die Finanzverwaltung[3] 2009 den ermäßigten Steuersatz[4] unter bestimmten Voraussetzungen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.2.3 Abtretung, Rückzahlung oder Einlösung von Forderungen (§ 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZIV)

Rz. 16 Unter den Zinsbegriff nach § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZIV fallen die bei Abtretung, Rückzahlung oder Einlösung von Forderungen i. S. v. § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ZIV aufgelaufenen oder kapitalisierten Zinsen. Im Wesentlichen sind darunter Erträge aus abgezinsten (z. B. Nullkupon-Anleihen) oder aufgezinsten (z. B. Bundesschatzbriefe Typ B) Schuldverschreibungen zu verstehen. Rz...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.8 Außenprüfung

Rz. 52 Die Finanzverwaltung ist nach § 50b S. 1 EStG berechtigt, die den Mitteilungen an das BZSt zugrundeliegenden Verhältnisse nach § 45e EStG von Bedeutung sind oder der Aufklärung bedürfen, bei den am Verfahren Beteiligten zu prüfen. Zudem gelten die Vorschriften über die Außenprüfung nach den §§ 193 bis 203 AO nach § 50b S. 2 EStG sinngemäß.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 1.2 Entwicklung von § 45e EStG und der ZIV

Rz. 2 Aufgrund der Ermächtigung des § 45e EStG wurde die ZinsRL durch die Zinsinformationsverordnung (ZIV) [1] v. 26.1.2004[2] in innerstaatliches deutsches Recht umgesetzt. Die ZIV ist am 1.7.2005 in Kraft getreten.[3] Rz. 2a Mit der Ersten Verordnung zur Änderung der ZIV v. 22.6.2005[4] wurden noch vor Inkrafttreten neben der Korrektur eines in die ZIV übernommenen Übersetzu...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 3.16 Zeile 19

In dieser Zeile ist der Betrag aus Zeile 18 zu übernehmen, wenn dieser kleiner als 3 Mio. EUR ist. Sofern sich dieser Betrag allerdings nur aus dem Zinsaufwand des laufenden Wirtschaftsjahres ergibt, ist gar keine Anlage Zinsschranke auszufüllen. Anwendung findet diese Zeile nach Auffassung der Finanzverwaltung daher nur, wenn die Summe aus dem Netto-Zinsaufwand des laufende...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage OT / 3.3 Zeilen 14–14a

In diesen Zeilen wird das dem Organträger zuzurechnende Einkommen um Einkunftsteile bereinigt, die einer rechtsformabhängigen Steuerbefreiung unterliegen. Nach der Bruttomethode des § 15 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 KStG sind diese Steuerbefreiungen nicht auf der Ebene der Organgesellschaft, sondern der des Organträgers anzuwenden. Es ist also erst auf der Ebene des Organträgers anha...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Geltendmachung im ordentlichen Rechtsweg

Rz. 68 Der Ausgleich nach § 29 UStG ist ein zivilrechtlicher Anspruch und damit zwingend im ordentlichen Rechtsweg geltend zu machen. Eine Geltendmachung vor Finanzgerichten scheidet nach § 33 FGO aus. Rz. 69 Da es sich um einen zivilrechtlichen Anspruch handelt, sind alle allgemeinen Grundsätze der Zivilprozessordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes zu beachten, insbeson...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 6.4 Zeile 52

In dieser Zeile sind weitere Verringerungen des verrechenbaren EBITDA-Vortrags zu berücksichtigen. Es handelt sich um folgende Tatbestände: Aufgabe oder Übertragung eines Betriebs oder Teilbetriebs: U. E. kann dieser Tatbestand bei unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaften nicht vorkommen, da sie nur einen einheitlichen Betrieb haben können; die Aufgabe des Betriebs würde...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 3.6 Zeile 9

In dieser Zeile sind weitere Tatbestände zu erfassen, die zu einem Untergang des Zinsvortrags führen. Es handelt sich um folgende Tatbestände: Aufgabe oder Übertragung eines Betriebs oder Teilbetriebs (§ 8a Abs. 1 KStG i. V. m. § 4h Abs.5 EStG): U.E. kann dieser Tatbestand bei unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaften nur für Teilbetriebe vorkommen, da Körperschaften nur ...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Die Anlage Zinsschranke dient als Anlage zur Körperschaftsteuererklärung sowie zur gesonderten Feststellung des Zins- und EBITDA-Vortrags. Sie nimmt die für die Anwendung der Zinsschranke erforderlichen Daten auf. In der Anlage sind die abziehbaren Zinsaufwendungen (Zeile 24), der Zinsvortrag (Zeile 27) und der EBITDA-Vortrag (Zeile 59) nach § 8a KStG i. V. m. § 4h EStG zu e...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Zeitpunkt des Vertragsabschlusses

Rz. 16 Nach der ursprünglichen Intention des Gesetzgebers war ein schutzwürdiges Interesse einer der Vertragsparteien nur dann gegeben, wenn bei Abschluss des Vertrags eine steuerrechtliche Änderung nicht erkennbar war. Da Änderungen des Umsatzsteuerrechts nach der jeweiligen Verabschiedung und Veröffentlichung der Änderungen auch bei der Finanzverwaltung i. d. R. Vorlaufzei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Ausführung der Leistung

Rz. 21 Um zu einer umsatzsteuerlichen Mehr- oder Minderbelastung zu kommen, muss der Umsatz, der auf einem Vertrag beruht, der vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung abgeschlossen worden ist, nach Inkrafttreten der Änderung ausgeführt worden sein. Die USt entsteht dem Grunde und der Höhe nach in jedem Fall nach den Vorschriften, die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung anzu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.3 Festsetzung im ESt-Bescheid lt. JStG 2020

Rz. 7 Seitens der Finanzverwaltung wurde das gesonderte Prämienbescheidverfahren (Rz. 1ff.) als zu komplex und ineffizient eingestuft. Deshalb wurde im Rahmen des JStG 2020 v. 21.12.2020[1] das Verfahren derart geändert, dass eine Festsetzung der Mobilitätsprämie allein im ESt-Veranlagungsverfahren erfolgt. Rz. 8 Auch wurde die weitere Technik des Verfahrens derart geändert, ...mehr

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ZErb 02/2021, Der Familienp... / b) Ertragsteuerrechtliche Aspekte bei der Rechtsform der rein vermögensverwaltenden GmbH & Co. KG

Damit der rein vermögensverwaltende Familienpool in der Rechtsform der GmbH & Co. KG steuerlich wie eine rein vermögensverwaltende KG behandelt wird, muss eine sog. "gewerbliche Prägung" (§ 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG) vermieden werden. Hierzu muss neben der Komplementär-GmbH entweder eine natürliche Person als weiterer persönlich haftender Gesellschafter an der GmbH & Co. KG betei...mehr

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ZErb 02/2021, Der Familienp... / a) Gewinnverteilung

In Literatur und Rechtsprechung besteht weitgehend Einigkeit darüber, dass die Regelung zur Gewinnverteilung im Gesellschaftsvertrag von den gesetzlichen Vorgaben und damit auch vom Verhältnis der Kapitalanteile abweichen kann. Für die KG regelt § 168 Abs. 2 HBG dies ausdrücklich. Auch für die GmbH wird in § 29 Abs. 3 S. 2 GmbHG ausdrücklich eine abweichende Regelung in der ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 1.2.2 Entwicklung vor der Streichung

Rz. 3 Für Kapitalerträge, die dem Gläubiger nach dem 31.12.2009 zufließen, wurde der Einzelerstattungsanspruch gem. § 44b Abs. 1 EStG bei Erteilung eines Freistellungsauftrags durch Gesetz v. 19.12.2008[1] gestrichen. Der Gesetzgeber hat damit einer Prüfbitte des Bundesrats[2] entsprochen und die Abschaffung des Einzelerstattungsanspruchs insbes. damit gerechtfertigt, dass d...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 2 Honorarsicherung: Besprechungen – häufiger als gedacht!

Der Arbeitsalltag des Steuerberaters ist geprägt von Besprechungen mit unterschiedlichsten Personen. Denn die steuerliche Expertise ist in vielen Bereichen, nicht nur von Mandanten, gefragt. Häufig werden Besprechungen über die Zeitgebühr nach § 13 StBVV abgerechnet. Mit § 31 StBVV gibt es jedoch eine weitere Regelung, die in einigen Fällen sogar einer Abrechnung nach § 13 St...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Besteuerung von Reiseleistungen (zu § 25 UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ergänzt Abschn. 25.1 Abs. 1 UStAE . Führt ein Unternehmer sog. Reiseleistungen aus, bestimmen sich die Rechtsfolgen zwingend nach § 25 UStG. Die vom Unternehmer erbrachte Leistung ist dann am Sitz seines Unternehmens oder einer die Leistung ausführenden Betriebsstätte ausgeführt.[1] Wichtig Eine Reiseleistung nach § 25 UStG liegt dann vor, wenn...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuerabzug aus der Anschaffung eines Hotelappartements

Leitsatz Die Zuordnung zum Unternehmensvermögen kann auch durch Option im notariellen Kaufvertrag erfolgen. Sachverhalt Die Klägerin, eine Ehegatten-GbR, erwarb mit notariellem Bauträgervertrag vom 22.9.2015 ein eingerichtetes Hotelappartement mit Pkw-Stellplatz zum Zwecke der Vermietung. Das Appartement wurde zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses renoviert, die Renovierungsa...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Leitfaden 2020 - Anlage FE-K 4 / 4.8 Zeilen 22–24

Diese Zeilen sind nur auf den S. 2–4 des Vordrucks enthalten. In ihnen ist für die Prüfung, ob ein auf den 1.1.2020 zurückzubeziehender Erwerb einer Beteiligung von mindestens 10 % vorliegt (Zeile 20), die Veränderung der Beteiligung im Laufe des Kalenderjahrs darzustellen. Einzutragen sind die Erwerbe und Veräußerungen der Beteiligung, jeweils je Gesellschafter, sowie das Da...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Leitfaden 2020 - Anlage FE-K 4 / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck dient, ebenso wie die Anlagen FE-K 1, FE-K 2, FE-K 3 und FE-OT, nicht als Anlage zur Körperschaftsteuererklärung, sondern als Anlage zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Personengesellschaften. Die Daten werden daher nicht in einen KSt-Vordruck übernommen, sondern in der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung der Personengesellschaft vera...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Regelungen für einen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan

Kommentar Das BMF hat sich umfassend zu den Kriterien für die Entscheidung über einen Einigungsversuch zur außergerichtlichen Schuldenbereinigung nach § 305 InsO geäußert. Außergerichtliche Einigung mit Gläubigern Bevor bei einem Schuldner die Möglichkeit besteht, ein Verbraucherinsolvenzverfahren durchzuführen, muss dieser versuchen, eine außergerichtliche Einigung mit seinen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 3 Leistungen bei Insolvenz (§ 3 Nr. 2 Buchst. b EStG)

Rz. 8 Zu den nach § 3 Nr. 2 Buchst. b EStG steuerfreien Leistungen gehören das Insolvenzgeld, Leistungen der in §§ 169, 175 Abs. 2 SGB III genannten Ansprüche sowie Zahlungen des Arbeitgebers an einen Sozialleistungsträger aufgrund des gesetzlichen Forderungsübergangs gem. § 115 Abs. 1 SGB X, wenn ein Insolvenzereignis (§ 165 Abs. 1 S. 2, 3 SGB III) vorliegt. Das Insolvenzge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 4 Arbeitslosenbeihilfe nach dem SVG (§ 3 Nr. 2 Buchst. c EStG)

Rz. 10 Ehemalige Soldaten auf Zeit, die nach Beendigung einer Wehrdienstzeit von mindestens 2 Jahren arbeitslos sind, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen aus Mitteln des Bundes über die Bundesagentur für Arbeit Arbeitslosenbeihilfe gem. § 86a Abs. 1 SVG. Der Bezug dieser Arbeitslosenbeihilfe ist gem. § 3 Nr. 2 Buchst. c EStG steuerfrei. Er unterliegt dem Progressionsvo...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 6 Leistungen von Rechtsträgern in der EU/EWR und der Schweiz (3 Nr. 2 Buchst. e EStG)

Rz. 15 Ab Vz 2015 sind mit den in § 3 Nr. 1 EStG und § 3 Nr. Nr. 2 Buchst. a – d EStG genannten Leistungen vergleichbare Leistungen ausl. Rechtsträger gem. § 3 Nr. 2 Buchst. e EStG steuerfrei, wenn der Rechtsträger seinen Sitz in der EU/EWR oder der Schweiz hat. Zu den einzelnen Leistungen des § 3 Nr. 1 EStG s. § 3 Nr. 1 Rz. 18, 21 und den Leistungen gem. § 3 Nr. 2 Buchst. a...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 5 Leistungen nach dem SGB II (§ 3 Nr. 2 Buchst. d EStG)

Rz. 12 Die im SGB II vorgesehenen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur Eingliederung in Arbeit sind gem. § 3 Nr. 2 Buchst. d EStG steuerfrei. Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (§§ 19 – 35 SGB II) umfassen insbesondere das Arbeitslosengeld II (§ 20 SGB II), Leistungen für Mehrbedarf (§ 21 SGB II), Leistungen für Unterkunft und Heizung (§ 22 SG...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2.2 Nebenberuflichkeit

Rz. 9 Die Steuerbefreiung gilt nur für Einnahmen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit. Einnahmen aus einer hauptberuflichen Tätigkeit fallen also nicht unter § 3 Nr. 26 EStG. Der Begriff der nebenberuflichen Tätigkeit setzt aber nicht zwingend die gleichzeitige Ausübung eines Hauptberufs voraus. Da es nicht erforderlich ist, dass der Stpfl. außerhalb der nebenberuflichen Täti...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 3 Nr. 26 EStG stellt Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder aus vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeiten, aus nebenberuflichen künstlerischen Tätigkeiten oder aus der nebenberuflichen Pflege alter, kranker oder Menschen mit Behinderung im Dienst oder im Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rech...mehr