Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzverwaltung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Finanzverwaltung konzipiert... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Thomas Rennar, Hannover Ausgehend von der aktuellen Judikatur des BFH u.a. zur Bestimmung des herrschenden Unternehmens i.S.d. § 6a GrEStG in mehrstufigen Beteiligungsketten hat die Finanzverwaltung neue Anwendungserlasse zur Anwendung der Steuervergünstigung bei Umstrukturierungen im Konzern nach § 6a GrEStG konzipiert. Der nachfolgende Beitrag gibt daher ei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Finanzverwaltung konzipiert... / b) Unterste Beteiligungsebene anstatt Konzernspitze entscheidend

Es ist nicht erforderlich, dass der an der Umwandlung als herrschendes Unternehmen beteiligte Rechtsträger ein Unternehmer i.S.d. § 2 UStG ist. Unerheblich ist auch, ob das herrschende Unternehmen die Beteiligung an der abhängigen Gesellschaft im Privat- oder im Betriebsvermögen hält. Auch der Alleingesellschafter einer Kapitalgesellschaft kann herrschendes Unternehmen i.S.d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Finanzverwaltung konzipiert... / 2. Begrifflichkeit des "herrschenden Unternehmens"

Die Vorschrift des § 6a GrEStG gilt für alle Rechtsträger i.S.d. GrEStG, die wirtschaftlich tätig sind. Herrschendes Unternehmen können wirtschaftlich tätige natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften sein. An den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb des herrschenden Unternehmens sind hierbei keine hohen Anforderungen zu stellen. Es reicht aus, wenn das he...mehr

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Finanzverwaltung konzipiert... / III. Fazit

Die Finanzverwaltung setzt durch Neukonzeption der Anwendungserlasse zur Steuervergünstigung bei Umstrukturierung im Konzern nach § 6a GrEStG aktuelle BFH-Rspr. praktisch um. Hierbei erfolgen u.a. Änderungen zur wirtschaftlichen Tätigkeit. Die Vorschrift des § 6a GrEStG gilt nämlich für alle Rechtsträger i.S.d. GrEStG, die wirtschaftlich tätig sind. Hierfür ist erforderlich,...mehr

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Finanzverwaltung konzipiert... / 1. Begünstigte Umwandlungsvorgänge

Nach § 6a Satz 1 Halbs. 1 GrEStG wird für einen Erwerbsvorgang nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1, Abs. 2a Satz 1, Abs. 2b Satz 1, Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 4 und Abs. 3a GrEStG aufgrund einer Umwandlung i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 UmwG die Grunderwerbsteuer nicht erhoben. Die Begünstigung erfasst die verwirklichten steuerbaren Erwerbsvorgänge sowie die aufgrund einer derartigen Umwa...mehr

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Finanzverwaltung konzipiert... / 3. Nachbehaltensfristen & Co.

Eine i.S.v. § 6a Satz 4 GrEStG schädliche Änderung des Beherrschungsverhältnisses innerhalb der Nachbehaltensfrist ist anzuzeigen (§ 19 Abs. 2 Nr. 4a GrEStG). Anzeigepflichtig sind hierbei die Steuerschuldner. Wird die Nachbehaltensfrist nicht eingehalten, entfällt die Begünstigung. Die Verletzung der Nachbehaltensfrist stellt ein rückwirkendes Ereignis i.S.d. § 175 Abs. 2 S...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Finanzverwaltung konzipiert... / a) Aktuelle BFH-Judikatur

Der BFH hat in jüngster Rspr. (BFH v. 28.9.2022 – II R 13/20, BFH/PR 2023, 85 = ErbStB 2023, 30 [E. Böing]) entspr. Anlass zur Konzipierung neuer Anwendungserlasse zur Anwendung der Steuervergünstigung bei Umstrukturierung im Konzern nach § 6a GrEStG gegeben. Welches Unternehmen hierbei als sog. "herrschendes Unternehmen" und welche Gesellschaft sog. "abhängige Gesellschaft"...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Finanzverwaltung konzipiert... / I. Hintergrund

Der Deutsche Bundestag hat bereits festgestellt, dass in- und ausländische Investoren – wie z.B. Banken, Versicherungen oder Fonds – beim Erwerb von Immobilien in immer stärkerem Maß Share Deals genutzt haben, um anfallende Grunderwerbsteuer zu verringern oder sogar zu vermeiden. Bei einem Share Deal erwirbt der Erwerber insoweit nicht die Immobilie selbst, sondern kauft die...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 5.1 Ablauf der Festsetzungsfrist

Rz. 122 Wird der Vorbehalt nicht ausdrücklich aufgehoben, entfällt er nach § 164 Abs. 4 S. 1 AO mit Ablauf der Festsetzungsfrist. Zur Wirkung des Wegfalls des Vorbehalts wegen Ablaufs der Festsetzungsfrist vgl. Rz. 130. Bei Berechnung der Festsetzungsfrist für die Entscheidung der Frage, ob der Vorbehalt entfallen ist, sind die § 169 Abs. 2 S. 2 AO, § 170 Abs. 6 AO und§ 171 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.4 Fragen des Rechtsschutzes

Rz. 69 Gegen die Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ist nach § 347 AO der Einspruch statthaft. Das Begehren des Rechtsbehelfs kann sich richten gegen den Vorbehalt selbst, also das Ziel einer endgültigen Steuerfestsetzung verfolgen, oder gegen den Inhalt des Bescheids.[1] Ein Vorbehaltsbescheid ist damit auch dann anfechtbar, wenn sich der Stpfl. nur durch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 1.1 Zweck und Wesen der Vorschrift

Rz. 1 Diese Vorschrift dient der Beschleunigung der ersten Steuerfestsetzung sowie eine zeitnahe Erhebung der vom Stpfl. ermittelten Abschlusszahlungen.[1] Sie soll eine rasche Bearbeitung der eingehenden Steuererklärungen dadurch ermöglichen, dass die Steuer ohne besondere Prüfung aufgrund der Angaben des Stpfl. festgesetzt wird und die spätere Überprüfung vorbehalten bleib...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Einnahmen eines "gehandicapten" Spitzensportlers

Leitsatz Ein Berufssportler erzielt keine Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, sondern Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Wenn ein Sportler im Zusammenhang mit seiner Betätigung Zahlungen erhält, die nicht nur ganz unwesentlich höher sind als die ihm hierbei entstandenen Aufwendungen, dann ist der Schluss gerechtfertigt, dass der Sport nicht mehr aus reiner Liebhaberei, sondern ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.7 Abgrenzung nichtunternehmerischer und unternehmerischer Bereich

Tz. 16 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Von der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit (d. h. den unternehmerischen Tätigkeiten) sind die nichtunternehmerischen Tätigkeiten zu unterscheiden. Diese Tätigkeiten sind zu unterteilen in die nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten im engen Sinne (nicht wirtschaftliche Tätigkeiten i. e. S.) und die unternehmensfremden ("privaten") Tätigkeiten...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Vereinsgemeinschaft/Vereinszusammenschluss

Tz. 21 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Treten mehrere Vereine anlässlich von sportlichen, kulturellen, anderen Zweckbetriebs-Veranstaltungen oder geselligen Veranstaltungen nach außen auf, ist der Zusammenschluss zu einer Vereins-GbR gem. § 705ff. BGB (Anhang 12a) zu empfehlen. In einem solchen Fall wird die nach außen auftretende GbR (Außen-GbR) als Unternehmer tätig. Die im Rah...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6.1.2 Unechte Mitgliedsbeiträge

Tz. 34 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die unechten Mitgliedsbeiträge sind zwar in der Höhe gleich, dienen aber in erster Linie nicht dem satzungsmäßigen Zweck, sondern den Eigeninteressen der Mitglieder. Leistungen, die gegen Zahlung eines höheren Entgelts erbracht werden, sind daher auf Steuerbarkeit zu überprüfen. Da sich im Regelfall eine Leistung und eine Gegenleistung gegen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 9. Befristete Nutzung des Dienstwagens nach dem rechtlichen Ende – Versteuerung

Rz. 280 Einigen sich die Vertragsparteien darauf, dass der Mitarbeiter seinen Dienstwagen über den Beendigungstermin hinaus weiter privat nutzen darf, stellt dies nach Auffassung der Finanzverwaltung eine Sachleistung aufgrund des Aufhebungsvertrages dar, die ebenso wie die Privatnutzung zu versteuern sei. Soweit die Zahlung der Abfindung und die nachvertragliche Privatnutzu...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Unternehmer

Tz. 9 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Rechtsfähige, wie auch nicht rechtsfähige Verbände/Vereine/Stiftungen, steuerbegünstigte wie auch nicht steuerbegünstigte Verbände/Vereine/Stiftungen sind Unternehmer, wenn sie die in § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG (Anhang 5) genannten Voraussetzungen erfüllen. Nach dieser gesetzlichen Vorschrift ist ein Verband/Verein dann Unternehmer, wenn er eine ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Leistungsaustausch

Tz. 27 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die Steuerbarkeit von Lieferungen und sonstigen Leistungen tritt nur dann ein, wenn sie gegen Entgelt ausgeführt werden (s. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG, Anhang 5). Es muss also ein Leistungsaustausch zwischen dem Verband/Verein (Leistender) und dem Abnehmer (Leistungsempfänger) vorliegen. Ein Leistungsaustausch ist immer dann gegeben, wenn zwei Pers...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Kostenteilungsgemeinschaft

Tz. 22d Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Bei der Kostenteilungsgemeinschaft handelt es sich um einen Zusammenschluss von Personen (Mitgliedern). Diese Personen zeichnen sich dadurch aus, dass sie eine dem Gemeinwohl dienende nichtunternehmerische Tätigkeit oder eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit ausüben, die nach §§ 4 Nummern 11b, 14 bis 18, 20 bis 25 oder 27 UStG von der Steu...mehr

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§ 16 Vertragstypen / ee) Formelle Anforderungen auch bei nichtbeherrschenden Gesellschaftern

Rz. 463 Die erhöhten formellen Anforderungen gelten zwar nicht für Verträge mit nichtbeherrschenden GGF. Dennoch empfiehlt es sich, die von der Rspr. und der Finanzverwaltung für Verträge mit beherrschenden GGF aufgestellten formellen Anforderungen auch bei Verträgen mit nichtbeherrschenden GGF zu beachten. Ohne Beachtung dieser Anforderungen wird es im Einzelfall schwierig ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Vereinfachungsregelung zur Ermittlung der Brutto-Grundfläche bei Wohnungseigentum, bei Tiefgaragen sowie beim Tiefgaragenplatz eines Wohnungs- oder Teileigentums

Rz. 49 [Autor/Stand] Bei Wohnungseigentum in Mehrfamilienhäusern ist die Brutto-Grundfläche aufgrund der gesetzlichen Vorgabe aus dem 1,55-fachen der Wohnfläche zu berechnen.[2] Mit dem Faktor sind auch die im Gemeinschaftseigentum ste henden Grundflächen abgegolten. Die Regelung greift jedoch nicht, wenn sich das Wohnungseigentum in einem Gebäude befindet, das wie ein Ein- ...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 6. Private Nutzung, Kostentragung und Versteuerung während Freistellungsphase

Rz. 276 Der BFH hat in zwei Entscheidungen vom gleichen Tag (vgl. BFH v. 30.11.2016 – VI R 2/15 und VI R 49/14, juris) seine Rechtsprechung zur steuerlichen Berücksichtigung von Zuzahlungen des Arbeitnehmers zum Firmenwagen fortentwickelt und die eigene Leistung des Arbeitnehmers (Zuzahlung) in Teilen neu geordnet. Die Finanzverwaltung ist dieser Rechtsprechung gefolgt. Dies...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / 2. Tatsächliche Durchführung

Rz. 1767 BFH und Finanzverwaltung verlangen für die steuerliche Anerkennung eines Ehegatten-Arbeitsvertrages zudem, dass dieser Vertrag entsprechend seiner inhaltlichen Absprachen tatsächlich durchgeführt wird. Dies setzt notwendigerweise voraus, dass der Arbeitsvertrag seinem ganzen Inhalt nach auch durchführbar ist (vgl. z.B. BFH v. 26.2.1969, BStBl II 1969, 315 zur wechse...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / aa) Prüfungsschema

Rz. 468 Die Finanzverwaltung hat bisher bei der Überprüfung von GGF Vergütungen ein dreistufiges Prüfungsschema angewendet (BMF-Schreiben v. 14.10.2002, BStBl I 2002, 219; OFD Düsseldorf, Vfg. v. 17.6.2004, DStR 2004, 1386). Hiernach wurden im ersten Schritt die Vergütungskomponenten dem Grunde nach überprüft, ob diese durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind (z.B. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / cc) Kriterien auf der Ebene der Gesellschaft

Rz. 476 Auf der Ebene der Gesellschaft sind bei der Beurteilung der Höhe der Gesamtvergütung die Unternehmensgröße, die Ertragskraft, die Eigenkapitalverzinsung, die Branche sowie der Firmensitz (Region) zu berücksichtigen (BFH v. 18.3.2002 – I B 35/01, BFH/NV 2002, 1176). Rz. 477 Besondere Bedeutung haben die Ertragskraft der Gesellschaft und die Eigenkapitalverzinsung. Gera...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

1. FinMin. NRW, Erlass v. 3.11.1972 – S 1300 - 2/5 - VB 2, DB 1972, 2235 Rz. 1 [Autor/Stand] Einkommens- und Vermögensverlagerungen in sog. Steueroasenländer: Zurechnung von Einkünften und Vermögenswerten Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil v. 21.5.1971 – III R 125 – 127/70 (BStBl. 11, 721) für Zwecke der Vermögensteuer entschieden, daß eine schweizerische Basisgesellschaft unt...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / d) Steuerrechtliche Zulässigkeitsvoraussetzungen für unmittelbare Versorgungszusagen

Rz. 739 Pensionszusagen der GmbH ggü. ihren GGF unterliegen körperschaftsteuerlich strengeren Rechtsgrundsätzen als Pensionsverpflichtungen ggü. Fremdgeschäftsführern. Damit soll der Doppelfunktion des GGF als Unternehmer einerseits und Angestellter seiner Gesellschaft andererseits Rechnung getragen werden. Aufgrund dieser Doppelfunktion befürchten nämlich Finanzverwaltung u...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / d) Steuerliche Anrufungsauskunft – Verbleibende Risiken

Rz. 226 In Zweifelsfällen zur steuerlichen Behandlung von Abfindungen und anderen Leistungen i.R.d. Aufhebungsvereinbarung kann sich die Einholung einer Lohnsteuer- Anrufungsauskunft beim zuständigen Betriebsstättenfinanzamt gem. § 42e EStG empfehlen. Einen Anspruch auf die gebührenfreie Anrufungsauskunft haben sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer (R 42e Abs. 1 L...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Verkürzung der wirtschaftlichen Gesamtnutzungsdauer

Rz. 96 [Autor/Stand] Eine Verkürzung der wirtschaftlichen Gesamtnutzungsdauer kommt in Betracht, wenn nach Bezugsfertigkeit des Gebäudes Veränderungen eingetreten sind, die die wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer des Gebäudes verkürzt haben (§ 190 Abs. 2 Satz 3 BewG i.d.F. bis 31.12.2015). In diesen Fällen ist für das Gebäude bei der Ermittlung der Alterswertminderung von de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Wohnungseigentum und Garagenstellplatz

Rz. 188 [Autor/Stand] Ist der Tiefgaragenstellplatz nicht selbstständig veräußerbar, sondern als fester Bestandteil mit dem Wohnungseigentum verbunden ist, stellen Wohnungseigentum und Tiefgaragenstellplatz bewertungsrechtlich ein Grundstück, d.h. eine wirtschaftliche Einheit mit unselbstständigem Gebäudeteil in Form des Tiefgaragenplatzes dar. Der Tiefgaragenstellplatz ist ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6.1.1 Echte Mitgliedsbeiträge

Tz. 32 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Echte Mitgliederbeiträge werden aufgrund der Satzung erhoben und sind dem außerunternehmerischen Tätigkeitsbereich des Vereins zuzuordnen (s. Abschn. 1.4 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 UStAE mit weiteren Nachweisen und s. BFH vom 20.12.1984, BStBl II 1985, 176). Vereine sind mit der Wahrnehmung ihrer ideellen, steuerbegünstigten satzungsmäßigen Tät...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Durchschnittliche Regelherstellungskosten

Rz. 75 [Autor/Stand] Die (durchschnittlichen) Regelherstellungskosten eines Gebäudes werden aus dem Durchschnitt der Summe der Flächenpreise aller Bauteile ermittelt. Dabei ergibt sich der Flächenpreis eines jeden Bauteils in Abhängigkeit seiner Stan dardstufe nach Anlage 24, Teil III zum BewG i.d.F. ab 1.1.2016 und den maßgeblichen Regelherstellungskosten lt. Anlage 24, Tei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / 1. Vertragsverhältnisse zwischen einer Kapitalgesellschaft und ihren Gesellschaftern

Rz. 410 Da der Gesellschafter und die Gesellschaft unterschiedliche Rechtspersönlichkeiten sind, können schuldrechtliche Beziehungen zwischen der Gesellschaft und ihren Gesellschaftern eingegangen werden. Ein Gesellschafter kann der Kapitalgesellschaft bspw. etwas verkaufen oder vermieten, oder er kann der Gesellschaft seine Arbeitskraft gegen Zahlung eines Gehalts zur Verfü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / ll) Zweifelsfragen zur Zusammenballung nach BMF

Rz. 223 Das BMF (Bundesministerium der Finanzen) ist der Rechtsprechung des BFH mit den Aktualisierungen in den BMF-Schreiben grds. gefolgt. Die für die Praxis relevante Auffassung der Finanzverwaltung zu den sog. Zweifelsfragen, ob eine Zusammenballung gegeben ist oder nicht, sind in den BMF-Schreiben v. 4.3.2016 (BStBl I 2016, 277) sowie v. 1.11.2013 (BStBl I 2013, 1326) g...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Gebäudeklasse

Rz. 21 [Autor/Stand] Bei der Ermittlung der nach Anlage 24, Teil II zum BewG i.d.F. bis 31.12.2011/31.12.2015 anzunehmenden Gebäudeklasse ist auf das gesamte Gebäude oder einen baulich selbstständig abgrenzbaren Teil des Gebäudes (Gebäudeteil) abzustellen. Dabei ist für die Einstufung allein das durch die Hauptnutzung des Gebäudes bzw. des Gebäudeteils entstandene Gesamtgepr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Regelherstellungskosten für Teileigentum

Rz. 31 [Autor/Stand] Die Regelherstellungskosten für Teileigentum sind in Abhängigkeit von der baulichen Gestaltung des Gebäudes der Gebäudeart zu entnehmen, die am stärksten mit dem zu bewertenden Teileigentum vergleichbar ist (s. Erläuterung zur Gebäudeart 19, Anlage 24, Teil II zum BewG i.d.F. ab 1.1.2016). Dabei wird nach den ErbStH 2019[2] regelmäßig allein auf das Teil...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Gebäudeart

Rz. 37 [Autor/Stand] Mit Einführung der für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2016 geltenden Grundbesitzbewertung wurde der Begriff Gebäudeart gewählt, der den bis dato geltenden Begriff der Gebäudeklasse abgelöst hat (vgl. Kommentierung zu § 190 BewG bis 31.12.2015 Rz. 21). Rz. 38 [Autor/Stand] Bei der Ermittlung der nach Anlage 24, Teil II zum BewG i.d.F. ab 1.1.2016 anzunehme...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / ee) Kapitalabfindung

Rz. 528 Im Falle eines Verkaufs einer GmbH oder auch bei der schenkweisen Übertragung auf die nächste Generation besteht häufig der Wunsch, eine Pensionszusage abzulösen. Hierbei ist größte Vorsicht geboten, da die Finanzverwaltung mit Billigung der Rspr. oftmals eine vGA annimmt (BFH v. 11.9.2013, BFHE 244, 241). Eine vGA liegt nach jüngerer Rspr. in diesen Fällen bereits d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Ermittlung und Vereinfachungsregelung

Rz. 66 [Autor/Stand] Zur Ermittlung des Gebäudesachwerts ist vom Gebäuderegelherstellungswert eine stichtagsbezogene Alterswertminderung abzuziehen (§ 190 Abs. 2 BewG i.d.F. bis 31.12.2015). Diese ergibt sich aus dem Verhältnis des Alters des Gebäudes am Bewertungsstichtag zur wirtschaftlichen Gesamtnutzungsdauer nach Anlage 22 zum BewG i.d.F. bis 31.12.2015. Rz. 67 [Autor/St...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / ff) Rückzahlungsverpflichtung brutto oder netto

Rz. 973 Es ist noch nicht höchstrichterlich entschieden, ob der Arbeitnehmer den zu viel erhaltenen Nettobetrag oder den Bruttobetrag an den Arbeitgeber zurückzuzahlen hat. Die Lösung dieser Frage ist umstritten. Die Befürworter der sog. "Nettolösung" sind der Auffassung, dass die Bereicherung des Arbeitnehmers i.S.d. §§ 812 ff. BGB sich auf den Nettobetrag bezieht. Wegen de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Vereinfachte Ermittlung der Brutto-Grundfläche

Rz. 103 [Autor/Stand] Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat auf seinen Internetseiten ein Berechnungstool zur Aufteilung eines Grundstückskaufpreises auf Grund und Boden und Gebäude veröffentlicht. In der dazugehörigen "Anleitung für die Berechnung zur Aufteilung eines Grundstückskaufpreises"[2] werden nachfolgend dargestellte Umrechnungsfaktoren zur vereinfachten Erm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / gg) Unverfallbarkeit

Rz. 532 Vereinbarungen über eine Unverfallbarkeit in Zusagen auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung an GGF einer Kapitalgesellschaft sehen häufig abweichend von den Regelungen im BetrAVG vor, dass dem Berechtigten eine sofortige Unverfallbarkeit der zugesagten Ansprüche eingeräumt wird. Rz. 533 Eine derartige Vereinbarung führt nur dann nicht zu einer vGA, wenn die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / 1. Inhalt und Form des Arbeitsvertrags

Rz. 1754 Ehegatten-Arbeitsverträge sind zivilrechtlich frei vereinbar (§ 1356 BGB) und bedürfen grds. nicht der Schriftform. Ein stillschweigender Vertragsabschluss wird ggü. der Finanzverwaltung allerdings nur dann glaubhaft gemacht werden können, wenn die tatsächliche Abwicklung des behaupteten Vertragsverhältnisses nachgewiesen werden kann und diese auf eine eindeutige (m...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 17. Einfuhrumsatzsteuer

Tz. 316 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 UStG (Anhang 5) kann der Unternehmer die entrichtete Einfuhrumsatzsteuer wie Vorsteuerbeträge von der zu entrichtenden Umsatzsteuer abziehen. Voraussetzung für den Abzug ist, dass der Unternehmer Gegenstände, die für sein Unternehmen gedacht sind, in das Inland oder in die österreichischen Gebiete Jungholz und Mittelb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / b) Klarheit und Eindeutigkeit

Rz. 1757 Finanzverwaltung wie Rspr. stellen strenge Anforderungen an Form und Inhalt des Arbeitsvertrages, der klar, eindeutig und leicht nachprüfbar sein muss. Dies bedingt u.a., dass ein objektiver Dritter zweifelsfrei erkennen kann, dass die erbrachte Leistung auf einer entgeltlichen Vereinbarung beruht (BFH v. 24.1.1990 – I R 157/86, HFR 1990, 569). Sich widersprechende ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Bayern / 2. Hauptfeststellung und Hauptveranlagung (Abs. 1)

Rz. 314 [Autor/Stand] Gemäß Art. 10b BayGrStG wird in Art. 18 des Kommunalabgabengesetzes (KAG)[2] nach dem Wort "Ausnahme" die Wörter "des Äquivalenzbetrags-," eingefügt. In Art. 18 des Kommunalabgabengesetzes (KAG)[3] ist die Zuständigkeit der Realsteuern geregelt. Demnach sind grundsätzlich die hebeberechtigten Gemeinden für die Verwaltung der Realsteuern zuständig, zu de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Erbschaftsteuerrichtlinien 2011 und Erbschaftsteuerhinweise 2011

Rz. 3 [Autor/Stand] Die Bewertung des Grundvermögens hat die Finanzverwaltung in den Erbschaftsteuerrichtlinien 2011 vom 19.12.2011[2] – ErbStR 2011 – näher erläutert. Ergänzend zu den ErbStR 2011 sind die Erbschaftsteuerhinweise vom 19.12.2011[3] – ErbStH 2011 – ergangen, die auch Hinweise auf den ausgewählten Stand der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Erbschaft- und ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 5. Steuerliche Behandlung des Urlaubs

Rz. 163 Die etwaige Urlaubsabgeltung ist nicht steuerbegünstigt (vgl. BFH v. 13.10.1978 – VI R 91/77, DB 1979, 481 = BStBl II 1979, 155). Dies gilt auch, wenn der rechnerische Betrag in der Erhöhung der Abfindung "aufgegangen" sein sollte und ansonsten keine Abgeltung erfolgt. Dies ist nicht unproblematisch, da in steuerlicher Sicht bei einem Verzicht oder Erlass auf gesetzl...mehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Betriebsprüfungen, Prüfungshäufigkeit, Größenklassen

Rz. 1028 Ob die steuerliche Falschbehandlung eines Nichtselbstständigen durch einen Arbeitgeber von der Finanzverwaltung beanstandet wird, kann u.a. davon abhängen, ob in dem jeweiligen Betrieb eine Betriebsprüfung stattfindet, in der die Thematik aufgegriffen wird. Die Betriebsprüfung ist ein Teil des Außenprüfungsdiensts der Steuerverwaltung und ein wesentliches Instrument...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Regelherstellungskosten für Teileigentum

Rz. 15 [Autor/Stand] Die Regelherstellungskosten für Teileigentum sind in Abhängigkeit von der baulichen Gestaltung des Gebäudes der Gebäudeklasse zu entnehmen, die am stärksten mit dem zu bewertenden Teileigentum vergleichbar ist (s. Erläuterung zur Gebäudeklasse 5, Anlage 24, Teil II zum BewG i.d.F. bis 31.12.2015). Dabei wird nach den ErbStH 2011[2] regelmäßig allein auf ...mehr