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Für steuerliche Zwecke werden Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung als "E-Bilanz" an die Finanzverwaltung übermittelt (§ 5b EStG). Das Gliederungsschema hierfür wird durch die sog. Taxonomie vorgegeben.

[1] Nach Rechtsformen aufbereitete Taxonomien befinden sich hier.

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