Rz. 58

Die Finanzverwaltung verlangt für die Anzeige insbesondere folgende Angaben[1]

  • Steuernummer sowie (sofern vorhanden) steuerliche Identifikationsnummer,
  • Name und Anschrift des Stpfl.,
  • Bezeichnung der Wertpapiere einschließlich Wertpapierkennnummer der Wertpapiere, bei deren Erträgen die erweiterten Anrechnungsvoraussetzungen nach § 36a EStG fehlen,
  • Höhe der Gewinnausschüttungen, bei denen die erweiterten Anrechnungsvoraussetzungen nach § 36a EStG fehlen und
  • Höhe des unterbliebenen Steuerabzugs, soweit die erweiterten Anrechnungsvoraussetzungen nach § 36a EStG fehlen.

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