Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzverwaltung

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Änderung eines Steuerbescheides mit Vorläufigkeitsvermerk

Leitsatz Der Vorläufigkeitsvermerk nach § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO ermöglicht lediglich eine Änderung zu Gunsten des Steuerpflichtigen. Sachverhalt Die Klägerin absolvierte in den Jahren 2009 und 2010 einen Lehrgang als Rettungssanitäterin, der rund 3 Monate dauerte. Anschließend begann sie ein Medizinstudium, das in den Jahren 2011-2016 zu erheblichen Verlusten führte. Die...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 1.1 Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Das staatsanwaltschaftliche bzw. finanzbehördliche Ermittlungsverfahren in Steuerstrafsachen [1] ist ein Teil des Strafverfahrens.[2] Es beginnt mit der Einleitung (Rz. 4). Die genaue zeitliche Fixierung des Beginns hat wegen der Auswirkungen auf die Rechtsstellung des Betroffenen (Rz. 8, 11) eine besondere Bedeutung. Rz. 1a Das Strafverfahren wegen allgemeiner Straftate...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3.4.2 Geringwertiger Taterfolg

Rz. 23 Eine Einstellung der Steuerhinterziehung [1] nach § 398 AO setzt voraus, dass nur eine geringwertige Steuerverkürzung eingetreten ist oder nur geringwertige Steuervorteile [2] erlangt worden sind. Die Geringwertigkeit ist, wie bei § 153 StPO (Rz. 7b), als absolute Wertgrenze zu sehen und kann nicht in ein Verhältnis zur verkürzten Steuerschuld oder den Vermögensverhältn...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsaufspaltung / 4.4.2 Mittelbare Beherrschung der Besitzpersonengesellschaft

Auf den ersten Blick sollte man eigentlich meinen, dass die gleichen Überlegungen, die der BFH für eine mittelbare Beteili­gung auf der Seite des Betriebsunternehmens ange­stellt hat, auch für die Seite des Besitzunternehmens gelten. Ob eine mittelbare Beteiligung an einer Besitzpersonengesellschaft über eine Kapitalgesellschaft zur Beurteilung einer personellen Verflechtung...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
"Finanzielle Eingliederung" bei unterjähriger Verschmelzung auf eine Personen­gesellschaft; Feststellungsgegenstand des § 14 Abs. 5 KStG

Leitsatz 1. Im Fall der Verschmelzung einer Kapital- auf eine Personengesellschaft tritt der übernehmende Rechtsträger (Organträger) hinsichtlich des Merkmals der finanziellen Eingliederung (§ 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KStG) auch dann nach § 4 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Satz 3 UmwStG 2006 in die Rechtsstellung des übertragenden Rechtsträgers ein, wenn der umwandlungssteuerliche Übert...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerkanzleimanagement: St... / 1.1 Beschäftigung mit Strategie – Luxus oder Notwendigkeit?

Nimmt man allein die Nachfrage nach Steuerberatungsdienstleistungen als Erfolgskriterium, müsste man sagen, der Branche geht es ausgesprochen gut! Der Bedarf insbesondere nach fundierter Beratung ist gerade in Krisenzeiten seitens der Unternehmen und Selbstständigen hoch. Z. B. in der Corona-Krise waren die Mandanten auf Steuerkanzleien angewiesen, was die Unterstützung von ...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Innergemeinschaftliche Lieferung; Nachweis der Steuerbefreiung durch EMCS-Eingangsmeldung (zu § 4 Nr. 1 Buchst. b und § 6a UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ändert Abschn. 6a.5 Abs. 13 UStAE. Führt der Unternehmer eine innergemeinschaftliche Lieferung i. S. d. § 6a Abs. 1 und § 4 Nr. 1 Buchst. b UStG aus, müssen die Tatbestandsvoraussetzungen buch- und belegmäßig nachgewiesen werden. Neben den Voraussetzungen, die den Leistungsempfänger betreffen[1], muss nachgewiesen werden, dass der Gegenstand...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerkanzleimanagement: Fü... / 1 Führen als unternehmerische Priorität

Die fachlichen Anforderungen an Steuerkanzleien und ihr Personal sind nicht nur ungebrochen hoch, sondern mit steigender Komplexität des Steuerrechts und der Rechtsprechung sind allein diese fachlichen Fragen für eine einzelne Person nicht mehr zu bewältigen. Viele Kanzleien spüren schon seit Jahren, dass das Modell Einzelkanzlei nicht mehr der unternehmerische Standard für ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Aufrechnung / 1.2 Gegenseitigkeit

Gegenseitigkeit bedeutet Schuldner- und Gläubigeridentität, d. h. Hauptforderung und Gegenforderung müssen zwischen denselben Personen bestehen. Der Schuldner des einen Anspruchs muss Gläubiger des anderen Anspruchs sein. Aufrechenbar ist daher nur der eigene Anspruch, nicht der Anspruch eines Dritten. Hinweis Keine gegenseitige Aufrechnung bei Zusammenveranlagung Auswirkungen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 15): Nießbr... / 1. Grundlagen

Wem sind die Einkünfte aus dem Geschäftsanteil zuzurechnen? Ertragsteuerlich steht die bis heute umstrittene Frage im Vordergrund, wem bei einem Nießbrauch die Einkünfte aus dem Geschäftsanteil zuzurechnen sind.[4]: Dem Grundsatz nach sind Kapitaleinkünfte – losgelöst von ihrem Zahlungsweg – dem Anteilseigner zuzurechnen (§ 20 Abs. 5 S. 1 u. 2 EStG, § 39 Abs. 1 AO), ausnahmsw...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerkanzleimanagement: Ma... / 3.1 Was wünschen sich Mandanten von der Steuerkanzlei?

Mandanten wünschen sich gute Erreichbarkeit, ein angenehmes Kommunikationsklima, fachlich einwandfreie Arbeit und Steuerersparnis – doch vor allem: keine Überraschungen bei den Rechnungen. Die Praxis in vielen Kanzleien sieht immer noch so aus, dass Mandanten erst mit der Rechnung im Briefkasten erfahren, was die Leistungen bei ihrem Steuerberater kosten. Das geht besser: Die...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Aufrechnung / 1.3 Fälligkeit der Gegenforderung

Die Forderung, mit der aufgerechnet wird (Gegenforderung), muss entstanden und fällig sein.[1] Die Fälligkeit einer Steuerforderung der Finanzbehörden kann z. B. durch Stundung hinausgeschoben sein. Eine Aussetzung der Vollziehung schiebt die Fälligkeit nicht hinaus. Gleichwohl darf die Finanzbehörde nicht mit der "ausgesetzten" Steuerforderung aufrechnen, da die Aufrechnung...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Nichteheliche Lebensgemeins... / 2.3 Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsfreibetrag

Diesen Freibetrag können die Eltern wie den Kinderfreibetrag im Regelfall je zur Hälfte abziehen. Eine Übertragung des halben Freibetrags sieht das Gesetz[1] – auf Antrag des begünstigten Elternteils – nur bei minderjährigen Kindern vor; außerdem nur dann, wenn das Kind allein in der Wohnung eines Elternteils gemeldet ist. In diesen Fällen kann der andere Elternteil der Über...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerkanzleimanagement: Op... / 2.1 Grundsatz: Vermeiden Sie die 4 Stolperfallen bei der Umsetzung

Prinzipiell ist in Steuerkanzleien klar, was täglich zu tun ist. Die Abgabetermine der Finanzverwaltung setzen einen klaren äußeren Rahmen für die Arbeit in der Kanzlei. Dieser ist jedoch weiter zu konkretisieren – insbesondere in Bezug auf spezifische Bedürfnisse (z. B. Arbeitsmodalitäten, Termine und Fristen unabhängig von gesetzlichen Vorgaben, oder auch akute und unvorhe...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Vertrauensschutz bei rechtswidrigem Verwaltungshandeln

Leitsatz 1. Nimmt der Umsatzsteuerjahresbescheid den Regelungsgehalt vorheriger Voranmeldungsfestsetzungen in sich auf, ist für die Prüfung, zu welchem Zeitpunkt die in § 176 Abs. 2 AO genannte allgemeine Verwaltungsvorschrift als nicht mit dem geltenden Recht in Einklang stehend bezeichnet wurde, auf die jeweilige Voranmeldungsfestsetzung abzustellen. 2. Es besteht keine Änd...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Nichteheliche Lebensgemeins... / 3 Unterhaltsleistungen an den Partner

Zwischen den Partnern einer eheähnlichen Gemeinschaft besteht eine gesetzliche Unterhaltspflicht nur zeitlich begrenzt und zudem nur wegen eines gemeinsamen Kindes.[1] Unterhaltszahlungen werden aber auch dann steuerlich anerkannt, wenn dem Empfänger der Unterhaltsleistungen "zum Unterhalt bestimmte inländische öffentliche Mittel mit Rücksicht auf die Unterhaltsleistungen des...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anwendungserlasse zur neuen... / 1. Verlängerung der Restnutzungsdauer (Rz. 20 und 21)

Die Regelung zur Verlängerung der Restnutzungsdauer (§ 185 Abs. 3 Satz 5 BewG) wurde sprachlich an das Grundsteuerwertverfahren (§ 253 Abs. 2 Satz 4 BewG) angepasst. In beiden Verfahren ist von einer verlängerten Restnutzungsdauer auszugehen, wenn nach der Bezugsfertigkeit des Gebäudes Veränderungen eingetreten sind, die dessen Restnutzungsdauer bzw. Gesamtnutzungsdauer wese...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anwendungserlasse zur neuen... / a) Fehlender Zinssatz in den Anlagen 21 und 26 BewG (Rz. 73 Satz 4 und Rz. 74 Satz 11)

Die Anlagen 21 bzw. 26 BewG enthalten keine Vervielfältiger bzw. Abzinsungsfaktoren für den nachrangigen Zinssatz des § 193 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 BewG von 2,5 % für Ein- und Zweifamilienhäuser und Wohnungseigentum, das wie Ein- und Zweifamilienhäuser gestaltet ist. Die in den Anlagen enthaltenden Formeln, mit denen Vervielfältiger bzw. Abzinsungsfaktoren für Zinssätze zu bilde...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anwendungserlasse zur neuen... / IX. Ausblick

Die AEBew JStG 2022 machen deutlich: Die Grundbesitzbewertung ist komplexer und anspruchsvoller geworden. Der Pfad der Typisierung wird zusehends verlassen. Die AEBew JStG 2022 liefern wichtige Details, wie die Finanzverwaltung die neue Grundbesitzbewertung anwenden wird. Es bleibt abzuwarten, ob alle Erlassregelungen finanzgerichtlichen Überprüfungen standhalten. Zentrale Fra...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anwendungserlasse zur neuen... / bb) Instandhaltungskosten (Rz. 36)

Bei Gebäuden mit unterschiedlicher Nutzung sind die Instandhaltungskosten für jede Nutzung gesondert zu ermitteln. Die Finanzverwaltung unterscheidet nicht nur zwischen Wohnnutzung und Nichtwohnnutzung. Sie unterscheidet auch zwischen unterschiedlichen Nichtwohnnutzungen: Beispiel (Rz. 36 AEBew JStG 2022) „Ein im Ertragswertverfahren zu bewertendes Gebäude verfügt im Erdgesch...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anwendungserlasse zur neuen... / c) Instandhaltungskosten für Garagen und ähnliche Einstellplätze im Nutzungszusammenhang mit Nichtwohnnutzung (Rz. 36 Satz 4)

Die Instandhaltungskosten für gewerblich genutzte Gebäude(-teile) der Anlage 23 BewG beziehen sich auf die Nutzfläche. Eine entspr. Bezugsvorgabe enthält Anlage 3 ImmoWertV nicht. Für die mit einer Nichtwohnnutzung im Zusammenhang stehenden Garagen und ähnlichen Einstellplätze ist fraglich, ob sich die Ermittlung der Instandhaltungskosten nach der Nutzfläche oder nach einem E...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anwendungserlasse zur neuen... / aa) Grundstücksmerkmale und Bewertungsparameter (Rz. 74 Satz 2 und 3)

Bei der Gebäudewertermittlung auf den Zeitpunkt des Ablaufs des Erbbaurechts ist grundsätzlich von den Grundstücksmerkmalen und den Bewertungsparametern am Bewertungsstichtag auszugehen. Das gilt neben den Grundstücks- und Gebäudeflächen insb. für die Bodenrichtwerte, Roherträge, Bewirtschaftungskosten, Liegenschaftszinssätze, Regelherstellungskosten, Verbraucher- und Baupre...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Mehr- und Weniger-Rechnung / 2 Aufgaben der Mehr- und Weniger-Rechnung

Rz. 6 Übersichtlicher Einzelnachweis Die aufzustellende Mehr- und Weniger-Rechnung zeigt auf, wie sich die Einzelfeststellungen des Prüfers auf den Erfolg (Gewinn oder Verlust) auswirken und wie sich die berichtigten Gewinne für die Jahre des Prüfungszeitraums aus dem Gewinn der vorgelegten Buchführung errechnen. Rz. 7 Hilfe bei internen Vorbesprechungen Eine Mehr- und Weniger-...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zur Selbstbindung der Verwaltung und zur Berücksichtigung vorteilsmindernder Aufwendungen im Rahmen der Kraftfahrzeugüberlassung

Leitsatz 1. Es ist nicht zu beanstanden, dass die Finanzverwaltung für eine hauptberufliche selbständige schriftstellerische Tätigkeit im Sinne des H 18.2 Betriebsausgabenpauschale Buchst. a des Amtlichen Einkommensteuer-Handbuchs 2017 verlangt, dass der Steuerpflichtige mindestens im zeitlichen Umfang von mehr als einem Drittel eines vergleichbaren Vollzeiterwerbs im Veranl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.6.1.2 Unsicherheit und Unklarheit hinsichtlich der Rechtslage

Rz. 76 Als Aussetzungsgrund genügt eine Unsicherheit oder Unentschiedenheit hinsichtlich der Rechtslage, sodass sich bei abschließender Klärung der Rechtsfragen der Verwaltungsakt als rechtswidrig erweisen könnte.[1] Es muss weder das Obsiegen noch das Unterliegen im Einspruchs- bzw. Klageverfahren mit Sicherheit ausgeschlossen werden können.[2] Das Obsiegen braucht hierbei ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 6 Problem der einstweiligen Aussetzung der Vollziehung

Rz. 81 Unter dem Gesichtspunkt des Art. 19 Abs. 4 GG wird problematisiert, dass es die Finanzverwaltung in der Hand hat, durch eine zügige Vollstreckung vollendete Tatsachen zu schaffen, bevor das FG eine Entscheidung im Verfahren nach § 69 FGO fällen kann.[1] Rz. 82 Zur Lösung dieses Problems werden unterschiedliche Ansätze angeboten.[2] Teilweise wird der Weg über eine ents...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 4.4.3.1 Allgemeines

Rz. 100 Nach der gesetzlichen Formulierung "kann" eine Sicherheitsleistung verlangt werden. Das hierdurch der Finanzbehörde grundsätzlich eingeräumte Ermessen wird unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsprinzips durch den Zweck der AdV eingeschränkt.[1] Liegt neben den übrigen Antragsvoraussetzungen einer der Aussetzungsgründe (s. Rz. 75, 86) vor, so ist die vorläufi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.6.1.1 Begriff

Rz. 75 Nach § 361 Abs. 2 S. 2 Alt. 1 AO bzw. § 69 Abs. 2 S. 2 Alt. 1 FGO soll die Vollziehung ausgesetzt werden, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts bestehen. Nach st. Rspr. des BFH sind ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts dann anzunehmen, wenn sich nach summarischer Prüfung des Vortrags des Antragstellers ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2.2.8 Schriftliche Geltendmachung des Anspruchs (Abs. 1 S. 1 Nr. 8)

Rz. 64 Dieser Unterbrechungsgrund gilt sowohl für Ansprüche der Finanzbehörde gegen den Stpfl. als auch für gegen die Finanzbehörde gerichtete Ansprüche (Erstattungs-, Vergütungsansprüche usw.). Es muss sich um eine Maßnahme handeln, die vom konkreten Willen zur Geltendmachung des Anspruchs getragen ist. Aus der Geltendmachung müssen Art und Umfang des geltend gemachten Ansp...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 1.1 Vorläufiger Rechtsschutz

Rz. 1 Aus haushaltsrechtlichen Gründen haben Einspruch und Klage grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung (Rz. 4). Insofern will der Gesetzgeber sicherstellen, dass der öffentliche Haushalt nicht durch Einsprüche und Klagen derart beeinträchtigt wird, dass der Stpfl. entsprechende Rechtsbehelfe wegen einer Stundungswirkung nutzt.[1] Da somit die Wirksamkeit eines Verwaltung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2.2.5.1 Vollstreckungsverbot nach § 210 InsO

Rz. 52 Die Hemmung der Zahlungsverjährung nach § 210 InsO wurde durch das JStG 2020[1] eingeführt. Wenn in Insolvenzverfahren Masseunzulänglichkeit nach § 208 InsO angezeigt wird, dürfen die bis zu diesem Zeitpunkt begründeten Altmasseverbindlichkeiten nicht mehr vollstreckt werden. Dieses Vollstreckungsverbot besteht im Normalfall jeweils bis zur Beendigung bzw. Aufhebung de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 1.3.3 Drohende Vollstreckung (§ 69 Abs. 4 Nr. 2 FGO)

Rz. 16 Die unmittelbare Antragstellung beim Gericht (s. Rz. 9) ist nach § 69 Abs. 4 S. 2 Nr. 2 FGO zulässig, wenn die Vollstreckung wegen des strittigen Anspruchs droht. Dies gilt jedoch nicht, wenn bereits bei der Finanzbehörde ein AdV-Antrag gestellt ist. In diesem Fall muss zunächst die finanzbehördliche Entscheidung abgewartet werden[1], es sei denn, dass die Finanzbehör...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 2 Besonderheiten des AdV-Verfahrens

Rz. 47 Das AdV-Verfahren ist ein auf eine vorläufige Entscheidung (s. Rz. 18) gerichtetes Nebenverfahren, zu dem auf eine endgültige Entscheidung in der Hauptsache gerichteten Einspruchs- bzw. Klageverfahren.[1] Von diesem Hauptverfahren ergibt sich aber nicht nur eine inhaltliche (s. Rz. 80), sondern auch eine verfahrensmäßige Abhängigkeit. Der rechtskräftige Abschluss des ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.6.1.3 Unklarheit hinsichtlich des Sachverhalts

Rz. 81 Unklarheit hinsichtlich des entscheidungserheblichen Sachverhalts können ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts begründen. Somit können sich ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des VA ergeben, wenn bei gegebener Feststellungslast der Finanzbehörde sich eine Tatfrage nicht klären lässt, wobei der Stpfl. seinerseits aber seinen Mitwirkungspfli...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 3 Haftungsbescheide ohne Zahlungsaufforderung (Abs. 2)

Rz. 18 Abs. 2 enthält eine Sonderregelung für Haftungsbescheide. Die Fälligkeit von Haftungsschulden richtet sich nach § 220 Abs. 2 AO, tritt also regelmäßig mit Verwirklichung des Haftungstatbestands ein, frühestens jedoch mit Bekanntgabe des Haftungsbescheids.[1] Üblicherweise ist mit einem Haftungsbescheid ein Leistungsgebot verknüpft, das eine Zahlungsfrist einräumt. Die...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 2.1 Regelmäßiger Beginn der Verjährungsfrist (Abs. 1 S. 1)

Rz. 3 Der Beginn der Verjährungsfrist ist an den Eintritt der erstmaligen Fälligkeit[1] geknüpft. Die Fälligkeit tritt ein: nach den Einzelsteuergesetzen, entweder zu festen Terminen (wie bei den Vorauszahlungen) oder nach einer Steuerfestsetzung; besteht keine gesetzliche Bestimmung, tritt Fälligkeit gleichzeitig mit dem Entstehen des Anspruchs ein; das ist der Fall z. B. bei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Selbstständige und uns... / VII. Unselbstständige Stiftung

Rz. 144 Vermehrt wird der "Stiftungsfachmann" auch auf die unkompliziert zu errichtende unselbstständige Stiftung angesprochen. Die unselbstständige Stiftung[167] (auch treuhänderische oder fiduziarische Stiftung genannt) unterscheidet sich von der Stiftung des Privatrechts dadurch, dass sie keine juristische Person ist. Der Stifter überträgt vielmehr einer bereits bestehende...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Selbstständige und uns... / 2. Muster: Satzung einer selbstständigen steuerbegünstigten Stiftung (ausführlich)

Rz. 234 Muster 16.7: Satzung einer selbstständigen steuerbegünstigten Stiftung (ausführlich) Muster 16.7: Satzung einer selbstständigen steuerbegünstigten Stiftung (ausführlich) Satzung der Stiftung _________________________ – gemeinnützige Stiftung für _________________________ – mit Sitz in _________________________ Präambel _________________________ (In der Präambel können z.B...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Begriff

Rz. 405 [Autor/Stand] Der Begriff "Compliance" umfasst die (aktiv) strategisch gewollte und durchgeführte Gesetzesbefolgung mit einem Sicherungs- oder Kontrollsystem, welches vor Gesetzesverstößen und den damit einhergehenden Konsequenzen schützen soll[2]. Bezogen auf die aktive Befolgung der steuerlichen Pflichten eines Unternehmens und der damit einhergehenden Vermeidung v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Selbstständige und uns... / V. Stiftungsgeschäft, Satzung und Anerkennung

Rz. 22 Nach § 80 Abs. 2 S. 1 BGB ist zur Entstehung einer rechtsfähigen Stiftung des Privatrechts neben dem Stiftungsgeschäft (§ 81 BGB)[38] die Anerkennung durch die zuständige Behörde [39] des Landes erforderlich, in dem die Stiftung ihren Sitz haben soll. Die Stiftung ist nach § 82 S. 1 BGB anzuerkennen ("Recht auf Stiftung"), wennmehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Erbschaftsteuergesetz (§ 33 Abs. 4 ErbStG)

Schrifttum: App, Eine missverständlich formulierte Bußgeldbestimmung im ErbStG, StVj. 1990, 101; Bilsdorfer, Kontrollmitteilungspraxis der Erbschaftsteuer-Stellen und § 30a der AO, BB 1989, 1102; Bilsdorfer, Die Informationsquellen und -wege der Finanzverwaltung, 8. Aufl. 2009; Canaris, Missbrauch der Norm des § 33 ErbStG durch die Finanzverwaltung, StVj. 1990, 283; Carl/Klos...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Möglichkeit der effizienteren Betriebsprüfungen

Rz. 428 [Autor/Stand] Im Paradefall eines eingerichteten und funktionierenden Tax CMS kann bzw. sollte dieses m.E. auch positive Auswirkungen auf Art und Umfang einer Betriebsprüfung haben. Durch die Selbstkontrolle und deren Dokumentation sollte sich die Verwaltung im Rahmen der Prüfung im Wesentlichen auf die Überprüfung des Tax CMS konzentrieren. Die bestehende Betriebspr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Selbstständige und uns... / g) Formelle Anforderungen an die Satzung

Rz. 117 § 60 AO nennt die formellen Anforderungen an die Satzung einer gemeinnützigen Stiftung. Dabei sind einige Besonderheiten im Vergleich zur Satzung einer nicht steuerbefreiten Stiftung zu beachten. Insbesondere wird von der Finanzverwaltung oft verlangt, dass die Mustersatzung nach Anlage 1 zu § 60 AO für Stiftungsgründungen ab dem 1.1.2009 und bei Änderungen der Satzu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. AEAO zu § 153

a) Indizwirkung eines Tax CMS Rz. 409 [Autor/Stand] Mit dem BMF-Schreiben vom 23.5.2016[2] wurde der AEAO zu § 153 AO (s. auch § 371 Rz. 817) wie folgt geändert: "Hat der Steuerpflichtige ein innerbetriebliches Kontrollsystem eingerichtet, das der Erfüllung der steuerlichen Pflichten dient, kann dies ggf. ein Indiz darstellen, das gegen das Vorliegen eines Vorsatzes oder der L...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Selbstständige und uns... / II. Familienstiftung

Rz. 70 Die sog. Familienstiftung[103] ist keine gesonderte Stiftungsart, sondern eine Unterart der rechtsfähigen Stiftung des Privatrechts. Die Familienstiftung dient typischerweise dazu, größere Vermögen zusammenzuhalten und die Familie zu versorgen. Damit sind nicht nur die sogleich noch näher zu behandelnden Fälle der unternehmensverbundenen Stiftungen gemeint, denn auch ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2023, Stiftungssteu... / a) Grundsätze

Eine Besonderheit bei der Besteuerung der vermögensmäßigen Erstausstattung einer Familienstiftung gilt bzgl. der Steuerklasse (StKl.). Bei einer Stiftung, die als Familienstiftung qualifiziert, weil sie wesentlich im Interesse einer Familie oder bestimmter Familien im Inland errichtet ist, richtet sich die Besteuerung gem. § 15 Abs. 2 S. 1 ErbStG nach dem Verwandtschaftsverh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2023, Stiftungssteu... / 1. Einkünfte aus Kapitalvermögen

Leistungen einer Stiftung an ihre Destinatäre sind als Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG steuerpflichtig, wenn die Gewinnausschüttungen (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG) wirtschaftlich vergleichbar sind. Die Rechtsprechung bejaht dies jedenfalls dann, wenn die Destinatäre unmittelbar oder mittelbar Einfluss auf das Ausschüttungsverhalten der Stiftung nehmen kö...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Ausgestaltung eines Tax CMS

Rz. 429 [Autor/Stand] Es gibt keine allgemeingültigen Vorgaben, wie ein Tax CMS auszugestalten ist. Da ein jedes Kontrollsystem auf die jeweiligen Gegebenheiten eines Unternehmens zugeschnitten werden muss, gibt es nicht das Tax CMS "von der Stange" – es bedarf vielmehr einer "Maßanfertigung". Dennoch können aus den nachfolgenden Quellen Hinweise zur Ausgestaltung eines solc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2023, Stiftungssteu... / I. Vermögensanfall

Mit der Auflösung oder Aufhebung der Stiftung fällt das Stiftungsvermögen an die in der Satzung bestimmten Anfallsberechtigten.[61] Dieser Vermögensanfall unterliegt gem. § 7 Abs. 1 Nr. 9 S. 1 ErbStG der Schenkungsteuer. Als Schenker gilt für die Bestimmung der StKl. nicht die Stiftung, sondern gem. § 15 Abs. 2 S. 2 ErbStG der Stifter. Bei einer Familienstiftung dürfte daher...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Selbstständige und uns... / 1. Steuerbefreiung wegen Gemeinnützigkeit oder Mildtätigkeit

Rz. 94 Grundsätzlich ist die Errichtung und die Tätigkeit einer Stiftung mit unterschiedlichen steuerlichen Belastungen verbunden (Schenkungsteuer, Körperschaftsteuer etc.). Gemeinnützige Stiftungen oder andere Stiftungen, die sonstige steuerbegünstigte Zwecke i.S.d. §§ 51 ff. AO verfolgen, d.h. etwa mildtätig sind, sind im Gegensatz dazu nach den einschlägigen Steuergesetze...mehr