Rz. 106

Die Finanzverwaltung hat einen Vordruck (USt M 1) zur erleichterten Trennung der Bemessungsgrundlagen eingeführt.[1] Dieser enthält Hinweise auf die anwendbaren Verfahren. Gleichzeitig sind die FÄ aufgefordert worden, die Unternehmer über die Möglichkeiten einer Erleichterung bei der Trennung der Entgelte zu unterrichten. Die Unterrichtung dient nicht nur der Verwaltungserleichterung, sondern dürfte auch dazu beitragen, dass in der Praxis eines der aufgezeigten zulässigen Aufteilungsverfahren angewendet wird.

Rz. 107 – 131 einstweilen frei

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