Rz. 15
Ähnlich den für das allgemeine Strafverfahren geltenden "Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren"[1], gelten in den Bundesländern die Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren (Steuer) – AStBV (St).[2] Sie sollen der einheitlichen Handhabung des Gesetzes dienen und praktische Hinweise geben (Einf. zu den AStBV). Ihre Einführung im Jahr 1982 war heftiger Kritik ausgesetzt.[3] Letztlich entfalten die Anweisungen als verwaltungsinterner Erlass jedoch nur Bindungswirkung für die Finanzverwaltung und haben keine unmittelbare Außenwirkung gegenüber dem Bürger; sie können demgemäß Kompetenzen der Steuerfahndung weder begründen noch erweitern. Allerdings binden sie als allgemeine Weisungen die Steuerfahndung bei ihrem Handeln.
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