Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzverwaltung

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Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 1.2 Rechtsentwicklung und Inkrafttreten

Rz. 32 § 5b EStG wurde durch das Gesetz v. 20.12.2008[1] eingeführt. Gem. § 52 Abs. 15a EStG sollte die Vorschrift erstmals für Wj. gelten, die nach dem 31.12.2010 beginnen. Rz. 33 Bei der Umsetzung zeigten sich sehr bald große praktische Probleme, u. a. bei der Erstellung der sog. Taxonomie durch die Finanzverwaltung. Die Taxonomie ist ein Schema mit Positionen für einen Dat...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 1.3.1 Grundlagen

Rz. 43 § 5b EStG ist eine Verfahrensvorschrift und ergänzt § 25 Abs. 4 EStG, § 31 Abs. 1a KStG und § 3 Abs. 2 der VO zu § 180 Abs. 2 AO. Da § 5b EStG ergänzend gilt, können sich Abgrenzungs- und Konkurrenzbeziehungen zu anderen Regelungen ergeben. Hierbei ist zu beachten, dass andere Verpflichtungen nach dem Sinn und Zweck der Regelung (Rz. 5) nicht eingeschränkt werden soll...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 1.3.2 Verhältnis zu § 51 EStG

Rz. 44 § 51 Abs. 4 Nr. 1b EStG sieht vor, dass das BMF im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder den Mindestumfang der nach § 5b EStG zu übermittelnden Daten bestimmen kann. Diese Regelung nimmt auf die Unterlagen in § 5b EStG Bezug. Fraglich ist, welche Konsequenzen hieraus zu ziehen sind. Die Finanzverwaltung geht offenbar davon aus, dass auf der Grundlage...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 1.3.5 Verhältnis zu weiteren Einzelregelungen

Rz. 58 Gem. der §§ 325ff. i. V. m. 8b, 9a HGB sind Kapitalgesellschaften und ihnen nach § 264a HGB gleichgestellte Personengesellschaften dazu verpflichtet, ihren handelsrechtlichen Jahresabschluss zum elektronischen Bundesanzeiger einzureichen. Etwas anderes würde gelten, wenn die Voraussetzungen für eine Befreiung nach § 264 Abs. 3 HGB erfüllt sind.. Diese Regelung entbind...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 1.3.3 Verhältnis zu § 60 EStDV

Rz. 46 § 5b EStG verdrängt trotz fehlender ausdrücklicher gesetzlicher Regelung nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift – zur Entbürokratisierung beizutragen – die Anwendung des § 60 Abs. 1, 2 EStDV. Diese sehen weniger weitgehende Regelungen vor und sind deshalb in den Fällen anzuwenden, in denen eine elektronische Übermittlung gem. § 5b EStG nicht zu erfolgen hat. Dies gilt...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 1 Rechtsgrundlagen und Anwendung

Die Einnahmen-Überschussrechnung ist für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2010 beginnen, elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.[1] Daher kann die Anlage EÜR 2020 nur noch dann in Papierform verwendet werden, wenn die elektronische Übermittlung wegen unbilliger Härte persönlich oder wirtschaftlich[2] unzumutbar ist. Entsprechenden Anträgen auf Befreiung von der ele...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.6.3 Beschränkt abziehbare Betriebsausgaben

Zu den beschränkt abziehbaren Betriebsausgaben rechnet der Vordruck in den Zeilen 67 bis 71 Aufwendungen für Geschenke und Bewirtung, für Verpflegungsmehraufwand, für häusliche Arbeitszimmer sowie sonstige Aufwendungen. Anzugeben ist jeweils der Teil der Aufwendungen, der nicht abziehbar bzw. abziehbar ist. Aufwendungen für Geschenke an Arbeitnehmer aus besonderem persönliche...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.6.2 Weitere unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben

Ein Teil der hier explizit aufgeführten Betriebsausgaben (Schuldzinsen, Vor- und Umsatzsteuer, Gewerbesteuer) wurde bereits an anderer Stelle angesprochen. Bezüglich der restlichen Positionen ist darauf hinzuweisen, dass in Zeile 49 als Telekommunikationskosten die Kosten für Telefon und Internet gesondert zu erfassen sind. Der Grund für diesen in den Erläuterungen zum Vordru...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.3.2.4.6 Feststellungslast

Rz. 181 Der Stpfl. trägt die Feststellungslast hinsichtlich der tatsächlichen Voraussetzungen für den Abzug der Aufwendungen als Werbungskosten. Demgegenüber trägt das FA die Feststellungslast für das Vorliegen von Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Da das FA i. d. R. nicht in der Lage sein wird, den ursprünglichen Zustand des Gebäudes festzustellen, trifft den Stpfl. ei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.7 Nachträgliche Werbungskosten

Rz. 222 Aufwendungen können auch noch nach Beendigung der Vermietungstätigkeit entstehen. Es sind nachträgliche Werbungskosten, wenn sie in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der Vermietung stehen (§ 9 EStG Rz. 32ff.). Rz. 223 Das ist der Fall bei den Aufwendungen für einen Räumungsprozess gegen einen Mieter und Abstandszahlungen an einen Mieter, die Rückzahlung von Miete nach...mehr

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Steuerstundungsmodelle: Zuw... / 2.9 Verlustverrechnung bei Hinzuerwerb von Anteilen

Geht ein Anteil unentgeltlich auf eine andere Person über, z. B. nach § 6 Abs. 3 EStG im Wege der (vorweggenommenen) Erbfolge, gehen auch die für den Rechtsvorgänger nach § 15b EStG verrechenbaren Verluste auf den Rechtsnachfolger über. Soweit der Rechtsnachfolger bereits vorher ebenfalls am selben Steuerstundungsmodell beteiligt war, "verschmelzen" die beiden Anteile zu ein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.3.2.3 Anschaffungskosten

Rz. 145 Der Begriff der Anschaffungskosten folgt aus § 255 Abs. 1 HGB, der uneingeschränkt im Steuerrecht Anwendung findet.[1] Anschaffungskosten sind danach alle Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können, ferner die N...mehr

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Fahrzeugcontrolling als Gru... / 3.1 Wann ist ein Geschäftswagen ein Geschäftswagen?

Wird ein Pkw zu mehr als 50 % betrieblich genutzt, handelt es sich um notwendiges Betriebsvermögen. Wird das Fahrzeug zu weniger als 50 % aber zu mehr als 10 % betrieblich genutzt, kann der Unternehmer entscheiden, ob er den Pkw ins Betriebsvermögen übernimmt oder ob er das Fahrzeug im Privatvermögen belässt. Liegt die betriebliche Nutzung bei unter 10 %, wird das Fahrzeug i...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.6.1 Neuere Positionen im Überblick

Bereits ab VZ 2019 wurde der Katalog der gesondert auszuweisenden Aufwendungen um folgende Positionen erweitert: Zeile 54: Erhaltungsaufwendungen, ausgenommen Aufwendungen für Gebäude (Zeile 48), für Kraftfahrzeuge (Zeile 83) und für EDV (Zeile 56), so dass hier vor allem Aufwendungen für die Reparatur und Wartung von technischen Anlagen und Maschinen, Betriebs- und Geschäfts...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / Zusammenfassung

Überblick Land- und Forstwirte, Gewerbetreibende und selbstständig Tätige müssen ihre laufende Buchhaltung so aufbauen, dass die Daten in den Vordruck "Einnahmenüberschussrechnung-Anlage EÜR"[1] passen. Anders als für frühere Jahre gilt dies seit dem Veranlagungszeitraum 2017 unabhängig von der Höhe der Betriebseinnahmen; auch bei Kleinbetrieben mit weniger als 17.500 EUR Ei...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.2 Material-, Personal- und Fremdleistungskosten

Unter die "Waren, Rohstoffe und Hilfsstoffe einschließlich Nebenkosten" laut Zeile 26 fallen alle Positionen, die bei einer Buchführung nach dem SKR 04 auf den Konten 5000 bis 5885 gebucht werden. Trotz der Erfassung in einer Zeile des Vordrucks müssen in der Buchhaltung unverändert die Einzelkonten angesprochen werden, andernfalls kann es z. B. zu Problemen bei Hinzuschätzu...mehr

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Steuerstundungsmodelle: Zuw... / 2.4.5 Bagatellgrenze

Die Verlustabzugsbeschränkung greift nur, wenn bei fondsgebundenen Anlagen innerhalb der Anfangsphase die prognostizierten Verluste mehr als 10 % des gezeichneten und nach dem Konzept auch aufzubringenden Kapitals betragen. Das Sonderbetriebsvermögen ist dabei in die Betrachtung einzubeziehen. Auf die letztendlich tatsächlich erzielten Verluste kommt es nicht an. Grundlage fü...mehr

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Steuerstundungsmodelle: Zuw... / Zusammenfassung

Überblick Ein Steuerstundungsmodell nach § 15b EStG liegt vor, wenn aufgrund einer modellhaften Gestaltung steuerliche Vorteile in Form negativer Einkünfte erzielt werden sollen. Dies gilt auch dann, wenn sich der Verlust nur über den Progressionsvorbehalt auswirkt. Die Einführung von § 32b Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 Buchst. c EStG, nach dem bei Gewinnermittlung durch Einnahmeübers...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.4.2 Rechtslage ab Vz 2012

Rz. 216 Durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 v. 1.11.2011[1] ist der Prozentsatz auf 66 % angehoben worden. Nach § 21 Abs. 2 S. 2 EStG gilt die Wohnungsvermietung bei diesem Prozentsatz als entgeltlich. Damit entfallen die Prüfung der zweiten Prozentstufe und der Korridor von 56–75 %. Beträgt die Miete ab Vz 2012 [2] weniger als 66 % der ortsüblichen Miete, erfolgt immer o...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 2.1 Allgemeines

Rz. 15 Wie bei allen Einkunftsarten ist auch bei den Einkünften aus § 21 EStG das Vorliegen der Einkunftserzielungsabsicht (Überschusserzielungsabsicht) als Voraussetzung steuerbarer Einkünfte erforderlich (§ 2 EStG Rz. 76ff.).[1] Überschusserzielungsabsicht ist das Streben nach einem Totalüberschuss während der Periode der Nutzung des Wirtschaftsguts. Erforderlich ist, dass...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 2 Allgemeine Angaben

In den Zeilen 1 bis 8 hat der Steuerpflichtige in den Zeilen 1 und 2 seinen Namen und Vornamen anzugeben; in Zeile 3 die Steuernummer des Betriebs einzutragen; dieser Eintrag hat vor allem dann Bedeutung, wenn dem Steuerpflichtigen für den Betrieb eine andere Steuernummer als diejenige für die Einkommensteuer zugeteilt wurde oder wenn mehrere Betriebe vorliegen; in Zeile 4 ein ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.3.2.4.3 Wesentliche Verbesserung eines Gebäudes

Rz. 168 Aufwendungen für eine Baumaßnahme führen zu Herstellungskosten, wenn die Baumaßnahme zu einer über den ursprünglichen Zustand hinausgehenden wesentlichen Verbesserung führt, sofern es sich nicht um Maßnahmen handelt, die zur Herstellung der Betriebsbereitschaft und damit zu Anschaffungskosten führen. Rz. 169 Zur Bestimmung des ursprünglichen Zustands ist grundsätzlich...mehr

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Steuerstundungsmodelle: Zuw... / 2.4.1 Modellhafte Gestaltung

Die modellhafte Gestaltung ist Grundelement für die Verlustverrechnungsbeschränkung. Dies liegt insbesondere vor, wenn die Kriterien "vorgefertigtes Konzept" und "gleichgerichtete Leistungsbeziehungen" erfüllt sind. Diese beiden Kriterien sind jedoch lediglich beispielhaft. Letztendlich ist die Modellhaftigkeit nach den Gesamtumständen des Einzelfalls zu beurteilen. Eine mode...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 3.3.2 Obligatorische Nutzungsrechte

Rz. 84 Obligatorische Nutzungsrechte sind den dinglichen Nutzungsrechten gleichgestellt, d. h., der Nutzungsberechtigte erzielt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, sofern der Nutzungsberechtigte eine gesicherte Rechtsposition innehat und tatsächlich als Vermieter oder Verpächter auftritt. Eine gesicherte Rechtsposition ist gegeben, wenn der Eigentümer dem Nutzenden den...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 6 Ermittlung des Gewinns

Die Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns erfolgt in 4 Stufen: Zunächst werden in den Zeilen 91 bis 96 steuerfreie Einnahmen nach den §§ 3, 3a EStG abgezogen, entsprechende Betriebsausgaben dem bisherigen Ergebnis wieder hinzugerechnet. Anschließend werden Investitionsabzugsbeträge, Zuschläge nach § 6b Abs. 7, 10 EStG sowie Hinzu- und Abrechnungen infolge des Wechsels der G...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.2 ABC der Mieteinnahmen

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 4.1 Umsatzsteuer

Nach dem für die Einnahmen-Überschussrechnung maßgebenden Zu- und Abflussprinzip des § 11 EStG, und wohl ausgehend von der Vorstellung, dass Einnahmen-Überschussrechner stets die Ist-Besteuerung beantragen, werden im Formular alle Umsatzsteuerzahlungen und -erstattungen erfasst, die im laufenden Wirtschaftsjahr zu- bzw. abgeflossen sind. Entsprechend nimmt Zeile 16 die vereinn...mehr

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Steuerstundungsmodelle: Zuw... / 2.3.1 Voraussetzungen

Wichtige Voraussetzung für ein Steuerstundungsmodell ist eine modellhafte Gestaltung. Dies bedeutet, dass nicht jede verlustträchtige Betätigung schon als modellhafte Gestaltung anzusehen ist. Nach der Verwaltungsauffassung und den Gesetzesmaterialien zu § 15b EStG lässt sich folgende Aussage treffen: Eine Gestaltung ist zumindest dann modellhaft, wenn ein Anbieter mithilfe e...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 85... / 3.4 Steuervollzug im Massenverfahren

Rz. 28 Es steht außer Frage, dass die Finanzverwaltung schon seit einiger Zeit nicht mehr in der Lage ist, den Grundsätzen der Gesetzes- und Gleichmäßigkeit der Besteuerung vollumfänglich gerecht zu werden. Die durch die aufwachsenden Fallzahlen und den stetig hinzukommenden sonstigen Aufgaben der Finanzbehörden sich verstärkende sowohl personell als auch sachlich defizitäre...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 85... / 2 Aufgaben/Befugnisse der Finanzbehörden

Rz. 5 Zwischen den Aufgaben der Finanzbehörde und den ihr zur Aufgabenerfüllung eingeräumten Befugnissen ist zu unterscheiden. § 85 AO ist eine rein deklaratorische Aufgabenzuweisungsnorm.[1] Sie ist keine Befugnisnorm für Rechtseingriffe und vermag deshalb für Beteiligte keine Handlungs- und Duldungspflichten zu begründen. Die für die Aufgabenverwirklichung erforderlichen E...mehr

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Schenkungsteuererklärung (a... / Zusammenfassung

Überblick In der "Anlage Steuerbefreiung Familienheim" zur Schenkungsteuererklärung sind entsprechende Angaben zu machen, wenn ein Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner ein begünstigtes Grundstück vom anderen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner erhalten hat. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Rechtsgrundlage für die Erhebung der Schenkungsteuer sind das Er...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 1.3 Bedeutung der Vorschrift

Rz. 3 Die Vorschrift über den ESt-Tarif ist "das Kernstück des Einkommensteuerrechts".[1] Vorbehaltlich der Sonderregelungen zum Progressionsvorbehalt in § 32b EStG, zur Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen in § 32d EStG und zur Besteuerung bestimmter außerordentlicher bzw. weiterer Einkünfte in den §§ 34ff. EStG ergibt sich erst durch die Zuordnung der im Tarif fe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Beteiligungen an inländischen Kapitalgesellschaften (Nr. 4)

Rz. 313 [Autor/Stand] Zum Inlandsvermögen eines beschränkt Steuerpflichtigen gehören auch die Anteile an einer Kapitalgesellschaft, wenn die Gesellschaft Sitz (§ 11 AO) oder Geschäftsleitung (§ 10 AO) im Inland hat und der Gesellschafter entweder allein oder zusammen mit anderen ihm nahestehenden Personen i.S.d. § 1 Abs. 2 AStG am Grund- oder Stammkapital der Gesellschaft mi...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Mehrfache Besteuerung desselben Vermögens

Rz. 15 [Autor/Stand] Die Steuerermäßigung setzt voraus, dass dasselbe Vermögen mehrfach nach dem ErbStG besteuert und die Steuer tatsächlich [2] entrichtet wurde, wobei es sich auch nur um einen Teil des zum ersten Erwerb gehörenden Vermögens handeln kann. Dies ergibt sich aus dem Wortlaut des Gesetzes in Abs. 1 ("nach diesem Gesetz") und Abs. 3. Obwohl die nach dem StraBEG e...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Änderung der Eigentumsverhältnisse (Abs. 1 Var. 2)

Rz. 7 [Autor/Stand] Die Änderung der Eigentumsverhältnisse ohne eine in diesem Zusammenhang stehende Nutzungsänderung ist ebenfalls anzeigepflichtig. Neben der Verpflichtung nach § 19 GrStG ist darüber hinaus der beurkundende Notar nach § 18 GrEStG verpflichtet, innerhalb von zwei Wochen das Finanzamt über den Rechtsvorgang zu informieren und der Anzeige eine Abschrift seine...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / dd) Bestätigung der rechtlichen Aufklärung

Rz. 682 Aufklärungsklauseln finden sich häufig in Aufhebungsverträgen; mit ihnen soll bestätigt werden, dass der Arbeitnehmer über die rechtlichen Folgen des Vertragsschlusses aufgeklärt worden ist. Vergleichbar sind Formulierungen, mit denen der Arbeitnehmer bestätigt, Gelegenheit zur eigenen Unterrichtung oder zur Inanspruchnahme einer Bedenkzeit gehabt zu haben. Auch dies...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / ff) Verfassungstreue

Rz. 1234 Im laufenden Arbeitsverhältnis darf ein Beschäftigter des öffentlichen Dienstes den Staat, die Verfassung oder deren Organe weder beseitigen, noch beschimpfen oder verächtlich machen. Das gilt gleichermaßen für den dienstlichen wie den außerdienstlichen Bereich. Bei Zuwiderhandlungen kann eine Kündigung aus Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers gerechtfertigt sein,...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / ee) Vereinbarungen über Schwarzarbeit

Rz. 1375 Schwarzarbeit liegt vor, wenn die Arbeitsvertragsparteien – i.d.R. konkludent – vereinbaren, dass die die Beschäftigung ohne Meldung an die Einzugsstelle und die Finanzverwaltung und damit ohne die Entrichtung von Steuern und Beiträgen erfolgen soll, vgl. § 1 Abs. 2 SchwarzArbG. In diesem Fall ist zwar die Vereinbarung der Schwarzarbeit nichtig, der Arbeitsvertrag i...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Höchstbetrag der Ermäßigung (Abs. 3)

Rz. 33 [Autor/Stand] Die Ermäßigung nach § 27 ErbStG darf nach Absatz 3 nicht den Betrag überschreiten, der sich bei Kürzung der Steuer ergibt, die der Vorerwerber für den Erwerb desselben Vermögens tatsächlich entrichtet hat. Die zu § 14 Abs. 1 Satz 2 ErbStG ergangene Rechtsprechung (s. § 14 ErbStG Rz. 13) findet keine Anwendung, denn § 27 ErbStG sieht im Gegensatz zu § 14 ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Nachweis ausländischer Steuer (Abs. 3)

Rz. 62 [Autor/Stand] Entsprechend § 90 Abs. 2 AO ordnet § 21 Abs. 3 ErbStG an, dass der eine Anrechnung begehrende Steuerpflichtige (nur) dem Finanzamt die Höhe des maßgeblichen Auslandsvermögens und die Bezahlung der ausländischen Steuer nachweisen muss, worauf er seine Anrechnung stützt. Rz. 63 [Autor/Stand] Am besten dazu eignen sich der ausländische Steuerbescheid, dessen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Anteile an einer ausländischen Kapitalgesellschaft

Rz. 56 [Autor/Stand] Anteile an einer ausländischen Kapitalgesellschaft stellen als sonstiges Vermögen kein Sachvermögen i.S.d. § 31 BewG dar (vgl. Rz. 16). Die Bewertung von Anteilen an einer ausländischen Kapitalgesellschaft im Rahmen des § 31 BewG kommt für den besonderen Fall in Betracht, dass für die zu bewertende ausländische wirtschaftliche Einheit der Substanzwert un...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Umfang des inländischen Betriebsvermögens

Rz. 203 [Autor/Stand] Ist eine Betriebsstätte oder ein ständiger Vertreter im Inland vorhanden und wird im Inland auch tatsächlich eine gewerbliche Tätigkeit ausgeübt, so stellt sich die Frage nach dem Umfang des inländischen Betriebsvermögens. Als inländisches Betriebsvermögen gilt dasjenige Vermögen eines beschränkt Steuerpflichtigen, das einem im Inland betriebenen Gewerb...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Umfang der Ermäßigung

Rz. 25 [Autor/Stand] Je nachdem, ob der Zweiterwerb nur aus dem ursprünglichen Vermögen des Ersterwerbs besteht, was i.d.R. selten ist,[2] oder ob mit dem zweiten Erwerb zusammen mit dem begünstigten Vermögen weiteres Vermögen des Zwischenerwerbers übergeht, das nicht begünstigt ist, ist die Berechnung einfach oder kompliziert. Im ersten Fall erfolgt keine Aufteilung. § 27 A...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Gelegenheitsgeschenke/Trinkgelder

Rz. 935 Nicht strafrechtswürdig und damit grundsätzlich nicht verboten ist die Annahme von üblichen Trinkgeldern oder kleinen Geschenken zum Zeichen der Verbundenheit (z.B. anlässlich Weihnachten oder Neujahr). Hierbei handelt es sich nach der Rechtsprechung um in der Wirtschaft übliche Gelegenheitsgeschenke (z.B. Kugelschreiber, Kalender, Feuerzeuge oder auch die Einladung ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Verzinslichkeit des Darlehens

Rz. 732 Das dem Arbeitnehmer gewährte Arbeitgeberdarlehen kann verzinslich oder unverzinslich ausgestaltet werden. Soll das Darlehen verzinst werden, ist eine entsprechende Vereinbarung erforderlich; wird eine Vereinbarung über die Entrichtung von Darlehenszinsen nicht getroffen, hat der Arbeitgeber keinen Anspruch auf Zinszahlungen.[1635] Rz. 733 Darlehen, die zinslos oder z...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Inlandsanbindung durch Betriebsstätte oder ständigen Vertreter

a) Vorbemerkung Rz. 151 [Autor/Stand] Das Vorliegen inländischen Betriebsvermögens i.S.v. § 121 Nr. 3 BewG setzt voraus, dass im Inland entweder eine Betriebsstätte unterhalten wird oder ein ständiger Vertreter bestellt ist (vgl. schon Rz. 131). Die Eigenschaft als Inlandsvermögen i.S.v. § 121 Nr. 3 BewG entfällt, wenn eine inländische Betriebsstätte nicht mehr besteht und au...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Entsprechensklausel

Rz. 22 [Autor/Stand] Eine Anrechnung ist nur möglich, wenn dasselbe Auslandsvermögen sowohl der deutschen als auch der ausländischen Erbschaftsteuer unterliegt. Für diesen Vergleich sind die beiden Auslandsvermögensbegriffe des § 21 Abs. 2 ErbStG maßgeblich (s. Rz. 58 ff.). Rz. 23 [Autor/Stand] Das Auslandsvermögen muss in Deutschland steuerbar und nicht in vollem Umfang steu...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / d) § 4 Nutzungspauschale und Kilometergeld, Fahrtenbuch

Rz. 558 Das Muster kombiniert aus steuerlichen Gründen eine Nutzungspauschale mit einem Kilometergeld. Die Nutzungspauschale ist vom Arbeitnehmer voll zu versteuern und sozialabgabenpflichtig. Dagegen kann nach derzeitigem Recht dem Arbeitnehmer ein Kilometergeld für Dienstfahrten in Höhe von 0,30 EUR pro Kilometer steuerfrei zugewendet werden.[1154] Dies gilt allerdings nic...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Verwaltungsanweisungen

Rz. 6 [Autor/Stand] Die Bewertung des Grundvermögens erläutert die Finanzverwaltung in den Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 – ErbStR 2019 – vom 19.12.2019 näher[2]. Die ErbStR 2019 tragen im Wesentlichen den zwischenzeitlich erfolgten Rechtsänderungen (u.a. auch zu den gesetzlichen Neuerungen der Erbschaftsteuerreform zum 1.7.2016), den Änderungen der Verwaltungsauffassung u...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 6. Vereinbarkeit der Bewertung ausländischen Vermögens mit innerstaatlichem bzw. europäischem Verfassungsrecht

a) Grundrechte und Grundfreiheiten Rz. 73 [Autor/Stand] Die Bewertung von ausländischem Sachvermögen i.S.d. § 31 BewG bzw. die darauf beruhende Besteuerung muss sich im Einzelfall sowohl an dem innerstaatlichen Recht des Grundgesetzes sowie den europarechtlichen Vorschriften als höherrangigem Recht messen lassen. Während sich hinsichtlich des Grundgesetzes grundsätzlich die F...mehr