Kritische Finanzbeamte

Die Vermietung von Gebäuden und Wohnungen an Angehörige ist noch eine der wenigen Möglichkeiten für Haus- und Wohnungseigentümer, auf legale Weise Steuern zu sparen. Grundsätzlich ist es steuerrechtlich nicht verboten, mit Angehörigen ein Mietvertrag abzuschließen, der steuerrechtlich für den Vermieter steuergünstig ist. Das Finanzamt prüft bei solchen Gestaltungen aber regelmäßig, ob die Vereinbarung so gestaltet ist, dass die Einnahmen den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zuzuordnen sind oder ob die Einnahmen der privaten Vermögensebene zugeordnet werden müssen.

Vorsicht!

Die ursprünglich übertrieben strenge Rechtsauslegung durch den BFH und die Finanzverwaltung, nach der schon Kleinigkeiten zur Versagung der Anerkennung von Mietverhältnissen führten, hat sich inzwischen zu Gunsten der Steuerzahler gewandelt. Dennoch muss davor gewarnt werden, die Einhaltung der jetzt gültigen Regeln auf die leichte Schulter zu nehmen, um die steuerliche Anerkennung des Mietverhältnisses nicht zu gefährden.

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