Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzverwaltung

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Grundsatz der Wesentlichkeit

Rz. 303 [Autor/Zitation] Der Grundsatz der Wesentlichkeit ist als bedeutendster nicht kodifizierter Bewertungsgrundsatz anzusehen. Dieser in der internationalen Rechnungslegung als "materiality" bekannte Grundsatz hat in Art. 6 Abs. 1 Buchst. j auch Eingang in die EU-Bilanzrichtlinie gefunden (Kahle/Braun in HKMS3, § 252 HGB Rz. 218; Kahle/Kopp, DStR 2022, 2627, 2627 f.; Nieh...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / bb) Vorratsbewertung durch Einzel- und Gruppenbewertung, wie Festwertverfahren/Durchschnittsmethode/Verbrauchsfolgeverfahren

Rz. 383 Als Vorräte eines Unternehmens werden alle auf Lager, in Arbeit oder auch unterwegs befindlichen Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens erfasst, die für die Leistungserstellung oder als Erzeugnisse, Leistungen oder Waren für die Veräußerung vorgesehen sind (working capital). Üblicherweise werden diese untergliedert in:mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / g) AfA bei immateriellen Wirtschaftsgütern

Rz. 300 Als immaterielle (unkörperliche) Wirtschaftsgüter kommen in Betracht: Rechte, rechtsähnliche Werte und sonstige Vorteile. Trivialprogramme sind abnutzbare bewegliche und selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter. Computerprogramme, deren Anschaffungskosten nicht mehr als 410 EUR betragen, sind wie Trivialprogramme zu behandeln. Keine immateriellen Wirtschaftsgüter sind...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Praktische Inhaltsgleichheit, aber Spezialität des § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 AO

Rz. 135 [Autor/Zitation] Das Verhältnis zwischen der steuerrechtlichen Zuordnungsnorm § 39 AO und der handelsrechtlichen in § 246 Abs. 1 Satz 2 hat noch keine höchstrichterliche Klärung erfahren (ausdrücklich offen gelassen zB in BFH v. 21.12.2017 – IV R 56/16, DB 2018, 1118 Rz. 28; s. aber etwa BFH v. 14.4.2022 – IV R 32/19, DB 2022, 1937 Rz. 31 ff.). Es dürfte allgemeine Me...mehr

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Anhang zu §§ 238–263 HGB: D... / dd) Beendigung des Gewinnabführungsvertrags

Rz. 76 [Autor/Zitation] Wird ein Gewinnabführungsvertrag durch Kündigung oder im gegenseitigen Einvernehmen beendet, ist für die Rechtsfolge von Bedeutung, ob dies vor oder nach Ablauf der fünfjährigen Mindestlaufzeit erfolgt. Rz. 77 [Autor/Zitation] Wurde der Gewinnabführungsvertrag noch nicht fünf aufeinanderfolgende Jahre durchgeführt und durch Kündigung oder im gegenseitige...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Zeitpunkt der Abgrenzung; Umgliederung

Rz. 136 [Autor/Zitation] Dem Stichtagsprinzip entsprechend ist die Qualifizierung eines Vermögensgegenstands als Anlage- oder Umlaufvermögen auf den jeweiligen Bilanzstichtag vorzunehmen (Behrens/Renner, DStR 2013, 1458, 1461; Müller in BKT, Bilanzrecht, § 247 HGB Rz. 282 [3/2020]; Schubert/Huber in Beck BilKomm.13, § 247 HGB Rz. 253). Im Laufe eines GJ kann eine Änderung der...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / f) Vermögenszuwachsrechnung

Rz. 1121 Bei der Vermögenszuwachsrechnung wird das gesamte Vermögen des Steuerpflichtigen innerhalb zweier Stichtage erfasst. Dabei wird davon ausgegangen, dass sich die Steuermehrungen nur aus versteuerten Einkünften, steuerfreien Einnahmen und einmaligen Vermögensanfällen, wie z.B. Erbschaften, Schenkungen, Spielgewinne, ergeben. Zeigen sich hier Differenzen, ist dies nach...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (5) Steuerrückstellungen

Rz. 245 [Autor/Zitation] Alle bis zum Abschlussstichtag rechtlich oder wirtschaftlich entstandenen Steuerschulden des Unternehmens sind als Steuerrückstellung zu erfassen, soweit sie nicht – weil die Beträge mittels Bescheids mit formeller Bestandskraft feststehen – unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen werden. Die Berechnung der Steuerrückstellungen erfolgt grds....mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Aktuelle Rechtsprechung: Drohverlustrückstellung für sog. Verlust-Filialen

Rz. 414 [Autor/Zitation] Im Hinblick auf Dauerschuldverhältnisse wurde im österreichischen Schrifttum zuletzt insbes. die Frage der Zulässigkeit von Drohverlustrückstellungen für sog. Verlust-Filialen aufgrund von unkündbaren Bestandsverträgen ("schlechte Standorte" eines Einzelhandels) diskutiert (vgl. dazu etwa Höltschl/Nitschinger/Stückler, ÖStZ 2018, 659); diese wurde jün...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Steuerliche Sonderregelung für die Bildung von Abfertigungs-, Pensions- und Jubiläumsgeldrückstellungen

Rz. 423 [Autor/Zitation] Die Bildung von Verbindlichkeitsrückstellungen, die Rückstellungen für Abfertigungen, Pensionen und Jubiläumsgelder betreffen, wird nicht in § 9 öEStG, sondern in § 14 öEStG geregelt, wobei § 14 Abs. 1 bis 5 öEStG Abfertigungsrückstellungen (dazu Rz. 424, ausführlich Kanduth-Kristen in Jakom15, § 14 Rz. 1 ff.), § 14 Abs. 6 bis 11 sowie Abs. 13 öEStG P...mehr

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Anhang zu §§ 238–263 HGB: D... / 2. Gewinnermittlung bei der Organgesellschaft

Rz. 96 [Autor/Zitation] Für die Einkommensermittlung auf der Ebene der Organgesellschaft gilt folgendes Schema (Krumm in Brandis/Heuermann, § 14 KStG Rz. 202 [12/2021]):mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Blick nach Österreich

Rz. 18 [Autor/Zitation] In Österreich existiert zur Bilanzierung von Bewertungseinheiten keine mit § 254 HGB vergleichbare Bestimmung (s. Rz. 133). AFRAC sieht jedoch die Bildung von Bewertungseinheiten, wenngleich unter Einhaltung strenger materieller und formeller Voraussetzungen, als zulässig an (ausführlich Rz. 136). Mangels gesetzlicher Bestimmung sind die Voraussetzunge...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Bildung von pauschalen (Verbindlichkeits-)Rückstellungen steuerlich anerkannt

Rz. 416 [Autor/Zitation] Gemäß § 9 Abs. 3 öEStG ist die Bildung von Verbindlichkeits- und Drohverlustrückstellungen nur zulässig, wenn konkrete Umstände nachgewiesen werden können, nach denen im jeweiligen Einzelfall mit dem Vorliegen oder dem Entstehen einer Verbindlichkeit (Verbindlichkeitsrückstellung) oder eines Verlusts (Drohverlustrückstellung) ernsthaft zu rechnen ist ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / a) Einfache Buchführung

Rz. 162 Die einfache Buchführung ist dadurch gekennzeichnet, dass die einzelnen Geschäftsvorfälle lediglich mit einer Buchung, d.h. ohne Gegenbuchung erfasst werden. In einer Grundaufzeichnung (heute meist Excel-Tabelle) werden die Geschäftsvorfälle in zeitlicher Reihenfolge meist differenziert nach Ertrag- und Aufwandverbuchungen aufgezeichnet. Ein Kassenbuch dient der Doku...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Blick nach Österreich

Rz. 41 [Autor/Zitation] In Österreich sind die Rückstellungen in § 198 Abs. 8 öUGB geregelt; die Parallelbestimmung in Deutschland findet sich in § 249 HGB. Es bestehen Gemeinsamkeiten, aber auch wesentliche Unterschiede. In Österreich und Deutschland sind Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden (Passivierungsp...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Zuständigkeitskonzentration gem. § 387 Abs. 2 AO

Rz. 35 [Autor/Stand] Nach § 387 Abs. 2 AO kann abweichend von der Grundregel des Abs. 1 bei Vorliegen bestimmter Zweckmäßigkeitserwägungen die sachliche Zuständigkeit zur Ermittlung von Steuerstraftaten durch Rechtsverordnung einer einzigen FinB für den Bereich mehrerer der grds. nach Abs. 1 zuständigen FinB übertragen werden, soweit dies mit Rücksicht auf die Wirtschafts- o...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / aa) Gewerblicher Grundstückhandel

Rz. 719 (Diese Problematik steht im Kontext zur Auswirkung der latenten Ertragsteuer auf die Vermögenswerte und den zuvor hierzu genannten Folgen beim Vermögenswert Grundstück. Nach Steuerrecht ist dieses systematisch keine Fragestellung der Versteuerung von Veräußerungsgeschäften nach §§ 22, 23 EStG, sondern der Gewinnbesteuerung nach § 15, 16 EStG!) Rz. 720 Zur Verdeutlichu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Leasing

Rz. 461 [Autor/Zitation] Bei einem Leasinggeschäft wird vom Leasingnehmer ein Leasinggut für einen bestimmten Zeitraum zur Nutzung gegen (periodische) Zahlung von Leasingraten zur Verfügung gestellt (ausführlich zur Definition von Leasing § 246 Rz. 461). Die Zuordnung des Leasingguts richtet sich nach den Grundsätzen des wirtschaftlichen Eigentums (vgl. Fattinger/Patloch-Kofl...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / H. Steuerrecht

Rz. 150 [Autor/Zitation] Die steuerrechtlichen Anforderungen an die Buchführung nach § 146 AO decken sich überwiegend mit den handelsrechtlichen Anforderungen nach § 239 AO. Entspricht eine Buchführung nicht den Anforderungen der §§ 140–146 AO, kann sie nach § 158 AO der Besteuerung nicht zugrunde gelegt werden, so dass uU eine Schätzungsbefugnis der Finanzbehörde eröffnet is...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / dd) Sonstige Rückstellungen, insbesondere für ungewisse Verbindlichkeiten

Rz. 472 Unterhaltsrelevanz Wie alle Rückstellungen reduzieren auch diese den steuerlichen Gewinn und damit das Unterhaltseinkommen. Rz. 473 Unter den "sonstigen Rückstellungen" sind alle diejenigen Rückstellungen zu erfassen, für welche kein gesonderter Ausweis vorgeschrieben ist. Nach § 249 HGB handelt es sich dabei um die folgenden Posten:mehr

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FF 09/2023, Scheidung, Immo... / b) Nutzung zu eigenen Wohnzwecken – Falle statt Rettung!

Ein "Gewinn" aus privaten Veräußerungsgeschäften von Immobilien ist nicht zu versteuern, wenn sie entweder genutzt wurden (§ 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3 EStG). Sind die Ehegatten Miteigentümer der Imm...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 1. Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG

Rz. 548 Hierbei handelt es sich um eine vereinfachte Art der Gewinnermittlung, die grundsätzlich nach dem Zu- und Abflussprinzip des § 11 EStG bestimmt wird, d.h. durch Zu- und Abfluss von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben. Rz. 549 Hinweis Aufgrund der Einführung des Formulars "EÜR"(ab VZ 2005, § 60 Abs. 4 EStDV) besteht die Möglichkeit, wieder auf die einfache Buchführu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Rücklage für Ersatzbeschaffung nach R 6.6 EStR

Rz. 155 [Autor/Zitation] Die Finanzverwaltung hat die Möglichkeiten zur Übertragung von stillen Reserven auf Ersatzwirtschaftsgüter aus Billigkeitsgesichtspunkten über die Vorschrift des § 6b EStG hinaus in R 6.6 EStR für besonders gelagerte Fälle erweitert. R 6.6 EStR erlaubt (Wahlrecht) insofern die Bildung einer Rücklage unter den Voraussetzungen, dass der Gewinn (grds.) du...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Rechtsfolgen

Rz. 176 [Autor/Zitation] Der eindeutige Wortlaut des § 6 Abs. 1 Nr. 2a EStG lässt im Gegensatz zu § 256 Satz 1 nur die Lifo-Methode als Bewertungsvereinfachung zu. Eine Bewertung nach der Fifo-Methode kommt demnach nur in Betracht, wenn diese den tatsächlichen Verhältnissen entspricht und es damit zu ihrer Anwendung keiner Vereinfachungsvorschrift bedarf (Grottel/F. Huber in ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / bb) AfA-Tabellen für Wirtschaftszweige (Spezial-AfA-Tabellen)

Rz. 363 Der BGH hat ausschließlich die amtliche Abschreibungstabelle allgemein verwendbarer Wirtschaftsgüter erörtert und anerkannt. Dabei bleibt unberücksichtigt, dass diverse Branchen über sog. "AfA Tabellen für Wirtschaftszweige", also Spezial-AfA-Tabellen, verfügen. Diese AfA-Tabellen sind im Internet unter bundesfinanzministerium.de auffindbar. Rz. 364 Beispiele "Abfalle...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 238–263 HGB: D... / a) Grundsätzliches

Rz. 41 [Autor/Zitation] § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG setzt für die ertragsteuerliche Organschaft (anders als die umsatzsteuerliche Organschaft, s. Rz. 3) grds. einen wirksamen Gewinnabführungsvertrag iSd. § 291 Abs. 1 AktG voraus. Rz. 42 [Autor/Zitation] Schwierigkeiten ergeben sich insoweit für ausländische Gesellschaften. § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG fordert nämlich einen Gewinnabführu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Steuerliche Aspekte

Rz. 362 [Autor/Zitation] Das in § 201 Abs. 2 Z 4 lit. b öUGB normierte Stichtagsprinzip gilt auch für die steuerliche Gewinnermittlung (öEStR 2000 Rz. 2130; VwGH v. 16.12.1997, 93/14/0177; ausführlich Mayr in D/K/M/Z, § 6 Tz. 15 [9/2009]). Zur Unterscheidung zwischen werterhellender und wertbeeinflussender Umstände s. Rz. 356 (s. auch Petritz/Deichsel in Hofstätter/Reichel, §...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Ermittlung der Schwellenwerte

Rz. 147 [Autor/Zitation] Rechnungslegungspflicht besteht, wenn der Unternehmer mehr als 700.000 EUR Umsatzerlöse im GJ erzielt (vgl. Bertl/Hirschler, RWZ 2010, 72 ff.; Urnik/Niedermoser in Jahrbuch Bilanzsteuerrecht 2010, 29). Die Umsatzgrenze ist betriebsbezogen anzuwenden, so dass ein Betrieb erst dann der Rechnungslegungspflicht unterliegt, wenn die Umsätze des "einzelnen ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 9. Ansammlungsrückstellungen und Abzinsung

Rz. 1033 [Autor/Zitation] Für die Bildung von Ansammlungsrückstellungen sieht § 9 öEStG – anders als in Deutschland § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. d EStG – keine gesonderte, ausdrückliche Regelung vor. Aus dem von § 9 Abs. 5 öEStG angeordneten Ansatz von Rückstellungen mit deren Teilwert ergibt sich jedoch bei Verpflichtungen, die sich über einen längeren Zeitraum aufbauen (zB lan...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 3. Gestaltungsmöglichkeiten bei EÜR

Rz. 569 Obwohl der Bilanzierende beispielsweise über die Wertansätze und die Wertberichtigungen größere Gestaltungsmöglichkeiten hat, stehen diese aber auch bei der EÜR zur Verfügung. Rz. 570 Unterhaltsrelevanz Hierin liegt natürlich auch ein unterhaltsrechtliches Manipulationspotenzial. Damit hat auch der Unterhaltsschuldner bei der EÜR "Gestaltungsmöglichkeiten". Rz. 571 Dabei...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich und Verhältnis zu anderen Vorschriften (nationales Recht, internationale Bezüge)

Rz. 6 [Autor/Zitation] Die Norm ist im Dritten Buch des HGB innerhalb der für alle Kaufleute geltenden Bewertungsvorschriften (Erster Abschnitt, Zweiter Unterabschnitt, Dritter Titel) verankert und betrifft damit – unter Berücksichtigung der Befreiung von Einzelkaufleuten nach § 241a – alle bilanzierenden Kaufleute. Gegenüber § 252 Abs. 2, der ein Wahlrecht zur Abweichung von...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Bestimmungsfaktoren der Nutzungsdauer

Rz. 497 [Autor/Zitation] Ursachen für die zeitlich begrenzte Verwendbarkeit von Anlagegegenständen sind zahlreich; sie lassen sich aber grds. in zwei Hauptgruppen einteilen: technische Abnutzung (technische Vorgänge) und wirtschaftliche Entwertung (Marktvorgänge); ferner können auch rechtliche Gründe (zB Ablauf eines Mietvertrags bei Mietereinbauten) das Ende der Nutzungsdaue...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Splittingverfahren (Splittingtabelle)

Rz. 924 Die Splittingtabelle wird angewendet bei:mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Bedeutung von Börsenkursen des Bewertungsobjekts

Rz. 669 [Autor/Zitation] Im Börsenkurs sind die Kapitalmarkterwartungen der künftigen Entnahmepotenziale von börsennotierten Aktien erfasst. Da im Rahmen der Bilanzierung nach einfachen und objektivierten Verfahren bewertet werden sollte, sind Börsenkurse zu beachten, wenn es gilt, den beizulegenden Wert von Unternehmensanteilen zu bestimmen (vgl. Bertram/Kessler in Haufe Bil...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Lohnsteuer

Rz. 24 [Autor/Stand] Bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit wird die Einkommensteuer gem. §§ 38–42g EStG i.V.m. der LStDV durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben (sog. Lohnsteuer). Maßgeblich ist das Vorliegen eines Dienstverhältnisses i.S.v. § 1 LStDV, aus dem Arbeitslohn bezogen wird. Die Lohnsteuer entsteht in dem Zeitpunkt, in dem der Arbeitslohn dem Arbeitnehmer zufli...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. ABC

Rz. 210 [Autor/Zitation] Abbruchverpflichtung: Siehe "Entfernungsverpflichtung". Abfallentsorgung: Für die Verpflichtung zur Entsorgung von Abfall ist eine Rückstellung zu passivieren (vgl. auch Rz. 79). Die Verpflichtung ist hinreichend konkretisiert, denn es steht dem bilanzierenden Unternehmen nicht frei, in welcher Art und in welchem Zeitraum es sich seines Abfalls entledi...mehr

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Ermäßigter Steuersatz für die Lieferung von Holzhackschnitzeln (zu § 12 Abs. 2 UStG)

Kommentar Der EuGH [1] hatte in einer Entscheidung zum maßgeblichen Steuersatz bei der Lieferung von Holzhackschnitzeln festgestellt, dass der Begriff "Brennholz" jegliches Holz bezeichnet, das nach seinen objektiven Eigenschaften ausschließlich zum Verbrennen bestimmt ist. Die Mitgliedstaaten können die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf bestimmte Kategorien nach der ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsvermögen/Privatverm... / 5 Gewillkürtes Betriebsvermögen und Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

Rz. 44 Praxis-Beispiel Eine Zahnärztin ermittelte ihren Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung, § 4 Abs. 3 EStG:[1] Im Anlageverzeichnis zur Gewinnermittlung hatte sie die Anschaffungskosten eines Pkw aufgeführt, den sie zu 10 % zu betrieblichen Zwecken nutzte. Die angefallenen Kfz-Kosten zog sie in vollem Umfang als Betriebsausgaben ab, den Wert der privaten Nutzung setzt...mehr

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Betriebsvermögen/Privatverm... / 7 Persönliche Zurechnung

Rz. 53 Der Steuerpflichtige muss in seiner Steuerbilanz die Wirtschaftsgüter ausweisen, die ihm als Betriebsvermögen zuzurechnen sind.[1] Auf der Basis des § 39 AO bzw. des § 5 Abs. 1 EStG i. V. m. den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) und somit des § 246 Abs. 1 Satz 2 HGB sind Wirtschaftsgüter grundsätzlich in der Bilanz des (zivilrechtlichen) Eigentümers, ausna...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.3.3 Besonderheiten bei der Vereinbarung nicht linearer Leasing-Raten

Rz. 32 Leasing-Raten können linear, degressiv oder progressiv gestaltet werden. Nach BFH[1] ist bei degressiven Leasing-Raten in der Regel die Summe der geschuldeten Raten in jährlich gleich bleibende Beträge für die Vertragsdauer aufzuteilen. Für die in den ersten Jahren über diesen rechnerischen Jahresaufwand hinausgehenden Beträge ist ein Aktivposten (Rechnungsabgrenzungs...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.8 "Oder-Konto"

Das Oder-Konto ist ein Gemeinschaftskonto für mehrere verfügungsberechtigte Inhaber und wird gerne von Ehepartnern gewählt, weil jeder unabhängig vom anderen Geld abheben oder überweisen kann. Nach dem Tod eines Kontomitinhabers bleiben die Befugnisse des anderen Kontoinhabers unverändert bestehen. Im Todesfall werden Gemeinschaftskonten vom Finanzamt genau geprüft. Verstirb...mehr

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Personengesellschaften: Akt... / 4 Fallstricke bei Übertragung von Mitunternehmeranteilen gegen Nießbrauchsvorbehalt

Bei Fragen zur Mitunternehmerstellung des Schenkers bei Übertragung von Mitunternehmeranteilen unter Nießbrauchsvorbehalt bzw. zur damit einhergehenden Frage der Einkünftequalifikation beim Schenker besteht aktuell eine große Rechtsunsicherheit. Die Finanzverwaltung hält sich auf Nachfrage eher bedeckt und lehnt verbindliche Auskünfte häufig ab. Auch im lang ersehnten BMF-Sc...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.1.1.3 Zurechnung des Leasinggegenstandes beim Leasinggeber

Rz. 13 Ist der Leasinggegenstand dem Leasinggeber zuzurechnen, so hat er den Leasinggegenstand mit seinen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu aktivieren. Die Absetzung für Abnutzung ist nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorzunehmen. Die Leasing-Raten sind Betriebseinnahmen. Rz. 14 Beim Leasingnehmer sind die Leasing-Raten Betriebsausgaben. Die Frage, ob die vere...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 4.3 Umsatzsteuer

Rz. 42 Leasingverträge sind dann für die Umsatzsteuer nicht relevant, wenn kein Eigentumsübergang erfolgt bzw. beabsichtigt ist, d. h. dass keine Lieferung erfolgt. Umgekehrt fordert Abschn. 3.5 UStAE [1] unter Rückgriff auf den EuGH[2] umsatzsteuerlich die Annahme einer Lieferung, wenn bereits bei Vertragsschluss davon auszugehen ist, dass das Eigentum an einem Gegenstand bei...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Vorsteuerabzug für nicht gelieferte Photovoltaikanlage

Leitsatz Aus einer Anzahlungsrechnung muss hervorgehen, dass über eine noch nicht ausgeführte Leistung abgerechnet wird. Unter dieser Voraussetzung kann ein Vorsteuerabzug selbst dann in Betracht kommen, wenn der bezahlte Gegenstand tatsächlich nicht geliefert wird. Sachverhalt Die Klägerin war Betrügern aufgesessen und hatte Zahlungen für eine Photovoltaikanlage geleistet, d...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Die Möglichkeit der Nutzung einer Fremdkantine führt zum Leistungsaustausch

Leitsatz Wenn ein Unternehmen dafür zahlt, dass seine Mitarbeiter die Kantinen eines anderen Unternehmens verbilligt nutzen dürfen, berechtigt die Zahlung zum Vorsteuerabzug. Sachverhalt Die Klägerin hatte mit der X AG einen Rahmenvertrag zur Überlassung von Arbeitnehmern gemäß Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) für deren Kantinen geschlossen. Ergänzend dazu wurde ein sogenannter Kantinennutzungsvertrag geschlossen, wonach die Mitarbeiter der Klägerin (die in den Kantinen der X AG zu arbeiten h...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
§ 3 Nr. 72 EStG: Steuerbefr... / XIII. Fristverlängerung für das Liebhaberei-Wahlrecht

Trotz erheblicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit des BMF-Schreibens vom 29.10.2021 [54] verlängert die Finanzverwaltung die Antragsfrist auf die sog. Vereinfachungsregelung für Photovoltaikanlagen, die vor dem 31.12.2021 in Betrieb genommen worden sind. Eine Antragstellung soll nun bis zum 31.12.2023 möglich sein.[55] Beraterhinweis Wurden Anträge für Photovoltaikanlagen, die b...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
§ 3 Nr. 72 EStG: Steuerbefr... / I. Der Weg zur Steuerbefreiung

Idee der Steuerbefreiung: In seiner Stellungnahme zum JStG 2020 schlug der Deutsche Bundesrat erstmals vor, die Einnahmen aus dem Betrieb von kleinen Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung bis zu 10 Kilowatt peak (kWp) steuerfrei zu stellen.[1] Sein Ziel war es, Steuerpflichtige (Stpfl.) und Finanzbehörden von Bürokratie zu entlasten und so die künftige Versorg...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
§ 3 Nr. 72 EStG: Steuerbefr... / XV. Resümee

Die Regelungen des § 3 Nr. 72 EStG sowie deren Folgewirkungen sind komplex. Die Auslegungen der Finanzverwaltung durch das BMF-Schreiben vom 17.7.2023 sind nicht in allen Punkten zweifelsfrei. Manche weitergehenden Aspekte sind bislang zudem ungeklärt. Es wird daher dauern, bis die Praxis alle Facetten der neuen Steuerfreiheit beleuchtet hat. Von der Auffassung der Finanzverw...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
§ 3 Nr. 72 EStG: Steuerbefr... / VIII. Verhältnis § 6 Abs. 3 und 5 EStG zu § 3 Nr. 72 EStG

Buchwertübertragung grundsätzlich möglich: Die Übertragung einer Photovoltaikanlage zu Buchwerten ist nach § 6 Abs. 3 oder 5 EStG nach allgemeinen Grundsätzen möglich. Sichere Besteuerung der stillen Reserven: Nach Auffassung der Finanzverwaltung soll dies nur gelten, wenn die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist. Dies sei nach Auffassung der Finanzverwaltung n...mehr