Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzverwaltung

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Renten / 12.2.3 Ermittlung des mit dem Ertragsanteil zu besteuernden Rentenanteils

Der Teil der Leibrente, der auf Beiträgen oberhalb des Höchstbeitrags beruht, ist vom Versorgungsträger nach denselben Grundsätzen zu ermitteln wie in Leistungsfällen, bei denen keine Beiträge oberhalb des Höchstbeitrags geleistet wurden. Abweichend hiervon lässt die Finanzverwaltung bei berufsständischen Versorgungseinrichtungen aus Vereinfachungsgründen zu, dass die tatsäc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 3 Fristen

Rz. 80 Die Steuerpflicht tritt ein, wenn die in § 23 Abs. 1 EStG gesetzten Fristen nicht überschritten werden. Wegen der unterschiedlichen Dauer der Fristen sind die betroffenen Wirtschaftsgüter unter Beachtung des Durchgriffs bei Personengesellschaften (Rz. 47) nach Grundstücken und Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen (grundstü...mehr

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Renten / 13.1 Renten aus privaten Rentenversicherungen

Renten aus privaten Rentenversicherungen zählen i. d. R. zu den Leibrenten, da sie ab einem bestimmten Alter und lebenslänglich an eine Person gezahlt werden. Die Zahlungen sind deshalb nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG nur i. H. d. Ertragsanteils steuerpflichtig.[1] Der Ertragsanteil berechnet sich bei Leibrenten nach dem Lebensalter bei Rentenbeginn. Au...mehr

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Renten / 10.4 Veränderung des Jahresbetrags der Rente

Regelmäßige Rentenanpassungen/Rentenerhöhungen haben keinen Einfluss auf die Höhe des festgeschriebenen Rentenfreibetrags.[1] Rentenerhöhungen werden in voller Höhe dem Besteuerungsanteil der Rente zugerechnet. Eine Ausnahme von der Festschreibung mit der Folge der Anpassung des Rentenfreibetrags macht das Gesetz bei einer "Veränderung des Jahresbetrags der Rente", die keine ...mehr

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Renten / 2.2 Vorläufige Steuerfestsetzungen

Die Finanzbehörden waren früher angewiesen, einen Vorläufigkeitsvermerk nach § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO im Rahmen der verfahrensrechtlichen Möglichkeiten allen Steuerbescheiden ab 2005 beizufügen, in denen eine Leibrente oder eine andere Leistung aus der Basisversorgung nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG erfasst wird. Die Finanzverwaltung[1] hat wegen de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 4.1.1 Grundsatz

Rz. 84 § 23 EStG setzt die Anschaffung und Veräußerung der genannten Wirtschaftsgüter (vgl. Rz. 28ff.) innerhalb der genannten Fristen (Rz. 80ff.) voraus. Rz. 85 Der Begriff der Anschaffung nach § 23 EStG ist i. S. d. § 6 EStG und § 255 Abs. 1 HGB auszulegen. Es ist der entgeltliche Erwerb und die entgeltliche Übertragung eines Wirtschaftsguts aus dem Vermögen eines Dritten a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.8 Viehbestände

Rz. 583 Die Bewertung von Vieh erfordert nach dem Prinzip der Einzelbewertung grundsätzlich die Ermittlung der jedem Tier zuzurechnenden Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Der Ansatz der Tiere des Umlaufvermögens hat nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, beim Vieh des Anlagevermögens nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG mit den um die AfA gemind...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 3.1.4 Be- und Verarbeitungsbetriebe

Rz. 218 Die Be- und Verarbeitung von land- und forstwirtschaftlichen Produkten durch den Land- und Forstwirt nach Abschluss der Erzeugungsphase ist grundsätzlich eine gewerbliche Tätigkeit. Sie kann aber auch erfolgen im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Nebenbetriebs. Be- und Verarbeitungsbetriebe sind als land- und forstwirtschaftliche Nebenbetriebe anzusehen, w...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.9.3 Baumschulen

Rz. 625 Pflanzenbestände in Baumschulkulturen (Rz. 72) stellen Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens i. S. d. § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG dar, wenn sie dazu bestimmt sind, durch Verkauf einen einmaligen Ertrag zu erbringen. Sie gehören zu den mehrjährigen Kulturen. Zu bewerten sind sie mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder mit dem niedrigeren Teilwert.[1] Die Bewertung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 9 Seit dem EStG v. 8.10.2009[1] wurde § 13 EStG mehrfach geändert. Durch G. v. 22.12.2014[2] wurde der in § 13 Abs. 3 S. 1 EStG geregelte Freibetrag bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft von bisher 670 EUR auf 900 EUR erhöht. Geltung hat die Änderung erstmals ab dem 1.1.2015. Durch G. v. 26.11.2019[3] wurden in § 13 Abs. 1 S. 4 EStG die Norm § 51 Abs. 2 bis 5 Be...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.7.4.3 Betriebsausgabenpauschale nach § 4 ForstSchAusglG

Rz. 575 Der Pauschsatz für Betriebsausgaben nicht buchführungspflichtiger und nicht buchführender Betriebe beträgt im Zeitraum der Einschlagsbeschränkung 90 % der Einnahmen aus der Verwertung des eingeschlagenen Holzes bzw. beim Verkauf des Holzes auf dem Stamm 65 % der Einnahmen aus der Verwertung des stehenden Holzes. Die in § 51 EStDV genannte Grenze von 50 ha forstwirtsc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.9.2 Obst- und Gemüsebau

Rz. 624 Wirtschaftsgut des beweglichen abnutzbaren Anlagevermögens ist die jeweilige einzelne Obst- bzw. Gemüsebauanlage. Es handelt sich um Dauerkulturen (Rz. 536ff.). Die Abgrenzung hat nach Art, Alter und Ertragsfähigkeit zu erfolgen.[1] Die Abschreibung beginnt mit der Ertragsreife der Kultur. Diese tritt bei Stauden, bei Beerenobst, bei Äpfeln und Birnen in Dichtpflanzu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 1.6 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 22 Geltung hat § 13 EStG für unbeschränkt stpfl. natürliche Personen hinsichtlich ihrer land- und forstwirtschaftlichen Einkünfte im In- und Ausland. Soweit Einkünfte im Ausland erzielt werden, erfolgt deren Ermittlung nach den Vorschriften des EStG. Handelt es sich bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft um Verluste, die aus einem Drittstaat stammen, gilt die V...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.4 Einkünfte aus dem Betrieb von Forstwirtschaft (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG)

Rz. 49 Forstwirtschaft ist die unter Beteiligung am allg. wirtschaftlichen Verkehr mit Gewinnerzielungsabsicht selbstständig und nachhaltig ausgeübte Tätigkeit, die auf der planmäßigen Nutzung der natürlichen Kräfte des Waldbodens zur Gewinnung von Nutzhölzern und ihrer Verwertung im Wege der Holzernte beruht.[1] Erfasst wird die unmittelbare Verwertung durch Veräußerung ode...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 9.1.2 Gewinnerzielungsabsicht

Rz. 375 Die Absicht der Gewinnerzielung zeigt sich in dem Bestreben, während des Bestehens des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs, d. h. von seiner Gründung bis zu seiner Beendigung durch Veräußerung, Aufgabe oder Liquidation, einen Totalgewinn zu erzielen. Ob die land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit auf einer derartigen Absicht beruht, lässt sich als innere Tatsac...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 12 Entschädigungen und ähnliche Vergütungen

Rz. 633 Entschädigungen und ähnliche Vergütungen stellen Betriebseinnahmen dar. Voraussetzung ist, dass sie durch den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb veranlasst sind und dem Stpfl. im Rahmen seines Betriebs zufließen. Werden die Entschädigungen und ähnliche Vergütungen für unterschiedliche Schadensereignisse geleistet, sind sie bei unterschiedlicher steuerlicher Beha...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.3 Schätzung

Rz. 524 Ist der Gewinn nach § 162 AO zu schätzen, hat die Schätzung nach den Grundsätzen der vom Land- und Forstwirt jeweils zugrunde gelegten Gewinnermittlungsart zu erfolgen.[1] Bei buchführungspflichtigen Land- und Forstwirten erfolgt die Schätzung nach den Grundsätzen des § 4 Abs. 1 EStG. Bei nicht buchführungspflichtigen Land- und Forstwirten kommt es darauf an, ob sie ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.6.2 Einjährige Kulturen

Rz. 531 Zu den einjährigen Kulturen gehören das Feldinventar und die stehende Ernte. Die aufgrund der Feldbestellung auf den Feldern vorhandenen Pflanzenbestände werden als Feldinventar bezeichnet. Den auf den Feldern vor der Ernte stehenden Bestand an Feldfrüchten bezeichnet man als stehende Ernte. Im Ergebnis umfasst das Feldinventar auch die stehende Ernte. Mit der Ernte ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 5.4.2 Umfang der Entnahme

Rz. 313 Die Entnahmefiktion bezieht sich auf die denkmalgeschützte Wohnung des Land- und Forstwirts bzw. des Altenteilers und dem zur denkmalgeschützten Wohnung gehörenden Grund und Boden. Rz. 314 Die denkmalgeschützte Wohnung umfasst sämtliche zur Führung eines selbstständigen Haushalts erforderlichen Räume, also eine Küche oder Kochgelegenheit, ein Bad oder eine Dusche und ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.6.3 Dauerkulturen

Rz. 536 Eine Dauerkultur ist eine in sich geschlossene Pflanzenanlage, die während einer Reihe von Jahren regelmäßig Erträge durch ihre zum Verkauf bestimmten Früchte oder Pflanzenteile liefert. Die gesamte Dauerkultur ist ein einheitliches Wirtschaftsgut. Rz. 537 Dauerkulturen sind als ein einheitliches bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens zu aktivieren.[1] Dies gi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.3 Einkünfte aus dem Betrieb von Landwirtschaft (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG)

Rz. 43 Der Begriff der Landwirtschaft i. S. d. § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG ist eng auszulegen.[1] Hierunter fallen weder die in § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG neben der Landwirtschaft aufgeführten weiteren Fälle von Pflanzenproduktion noch die in § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG genannte Tierzucht und Tierhaltung. Von daher ist unter Landwirtschaft die selbstständige und nachhaltige...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.9.1 Weinbau

Rz. 606 Weinbaubetriebe haben im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG die Möglichkeit, im Bereich der Betriebsausgaben wahlweise die tatsächlichen Aufwendungen oder aber pauschalierte Betriebsausgaben geltend zu machen. Die Pauschalen (Richtbeträge) werden durch entsprechende Erhebungen der Finanzverwaltung ermittelt. Für Zwecke der Ermittlung der Richtbeträge si...mehr

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Neue eRechnung ab 2025 (zu § 14 UStG)

Kommentar Zum 1.1.2025 soll in Deutschland die verpflichtende eRechnung für Umsätze zwischen inländischen Unternehmern eingeführt werden. Obwohl die Regelung noch nicht verabschiedet ist, besteht wegen der umfangreichen Vorbereitungsarbeiten erhebliche Unsicherheit in der Praxis. Die Finanzverwaltung hat in einem an Verbände gerichteten Schreiben erste Hinweise zur neuen eRe...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 13. Berücksichtigung der Abzinsung von Rückstellungen und Verbindlichkeiten für Zwecke der Zinsschranke

Rz. 1040 [Autor/Zitation] Für Zwecke der in Österreich durch das öCOVID-19-StMG (BGBl. I Nr. 3/2021) in Umsetzung der Anti-Tax-Avoidance-Directive (ATAD, Richtlinie EU 2016/1164 des Rates v. 12.7.2016 mit Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken mit unmittelbaren Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarktes) mit § 12a öKStG eingeführten Zinsschranke ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen

Rz. 390 [Autor/Zitation] Für bereits laufende Leistungen und aufrechterhaltene Anwartschaften ehemaliger Beschäftigter ist nach § 6a Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 EStG der Barwert anzusetzen. Für Aktive ist nach § 6a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 EStG ausschließlich das Teilwertverfahren (vgl. Rz. 335) zulässig. Dabei muss eine gleichbleibende Teilwertprämie zugrunde gelegt werden. Für Entgeltum...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Formelles versus materielles Maßgeblichkeitsverständnis

Rz. 99 [Autor/Zitation] Das Ausmaß der Einflusswirkung unternehmensrechtlicher GoB auf die steuerliche Gewinnermittlung hängt in weiterer Folge davon ab, ob der Maßgeblichkeit ein "formelles" oder ein "materielles" Verständnis zu Grunde gelegt wird (vgl. dazu ausführlich Titz, Bilanzsteuerrecht 26). Die formelle oder materielle Wirkung der Maßgeblichkeit wird als "Rechtsfolge...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Anpassung eines Festwerts bei Veränderungen

Rz. 100 [Autor/Zitation] Werden bei der körperlichen Bestandsaufnahme Mehrmengen festgestellt, ist in Übereinstimmung mit der steuerrechtlichen Regelung (vgl. R 5.4 Abs. 3 Satz 2 EStR) idR eine Anpassung des Festwerts erforderlich, wenn der Wert der Mengenerhöhung 10 % des ursprünglichen Festwerts übersteigt. Aber auch unterhalb dieses Grenzwerts kommt im Einzelfall in Abhäng...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / a) Überblick über die Methoden der Schwarzgeldaufdeckung

Rz. 1094 Oben sind umfangreiche Ausführungen zur gesetzlichen Vermutung der Ordnungsgemäßheit der Buchführung erfolgt. Ist die Buchführung formell ordnungsgemäß nach § 158 AO, kann sie doch sachlich falsch sein. Auch in der unterhaltsrechtlichen Literatur wird darauf verwiesen, dass gewisse Methoden der Schwarzgeldaufdeckung dem Sachverständigen vorbehalten bleiben.[901] Rz. ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / e) Äußerer Betriebsvergleich, insbesondere nach amtlichen Richtsätzen

Rz. 1113 Anders als beim Inneren Betriebsvergleich werden beim Äußeren Betriebsvergleich nicht Kennzahlen bestimmter Art desselben Betriebes gegenübergestellt, sondern die maßgeblichen Zahlen des zu prüfenden Betriebes werden mit denjenigen in der Branche, Größe und Struktur gleichartiger Betriebe verglichen. Der Abgleich mit anderen Betrieben setzt eine Vergleichbarkeit vora...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Tatbestandsvoraussetzungen

Rz. 163 [Autor/Zitation] Da § 6 Abs. 1 Nr. 2a EStG im Wesentlichen wörtlich der handelsrechtlichen Regelung des § 256 Satz 1 entspricht, gilt hier – cum grano salis – das zur Auslegung des Handelsrechts Gesagte (vgl. Hüttemann/Meinert, IFSt-Schrift Nr. 486, 76 f.). Rz. 164 [Autor/Zitation] Voraussetzung des § 6 Abs. 1 Nr. 2a EStG ist zunächst eine Gewinnermittlung nach § 5 EStG...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Stundungen sowie niedrig- und unverzinsliche Forderungen

Rz. 480 [Autor/Zitation] Gestundete Forderungen wie auch niedrig- und unverzinsliche Forderungen sind abzuzinsen (s. Rz. 466 f.; vgl. Mayr in D/K/M/Z, § 6 Tz. 203 [9/2009]; nach der Finanzverwaltung ab einer Laufzeit von drei Monaten, jedenfalls ab einem Jahr: öEStR 2000 Rz. 2362). Hinsichtlich des Zinssatzes enthält das öEStG keine gesetzliche Regelung, weshalb auf den markt...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 238–263 HGB: D... / 1. Grundsätzliches

Rz. 141 [Autor/Zitation] Weichen das handelsrechtliche Ergebnis und der Steuerbilanzgewinn voneinander ab, kann es innerhalb der Organschaft zu Mehr- oder Minderabführungen kommen. Abgeführt wird stets das handelsrechtliche Ergebnis, das aufgrund von Bewertungsunterschieden zwischen Handels- und Steuerrecht höher oder niedriger sein kann als der Steuerbilanzgewinn. Rz. 142 [Au...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Steuerliche Aspekte

Rz. 152 [Autor/Zitation] Die Bestimmung der Reichweite des Grundsatzes der Einzelbewertung ist für die Bildung von Bewertungseinheiten im Steuerrecht entscheidend (vgl. Stückler, DJA 2023, 13); der Einleitungssatz von § 6 öEStG spricht aber nur von der Bewertung der "einzelnen" Wirtschaftsgüter. Die Möglichkeiten und Grenzen der Bildung von Bewertungseinheiten auf der Grundla...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Voraussetzungen der Rückstellungsbildung

Rz. 384 [Autor/Zitation] § 6a EStG verwendet den Begriff "Pensionsverpflichtung", der deckungsgleich mit dem Begriff "unmittelbare Versorgungszusage" ist (vgl. Höfer/Veit/Verhuven, Betriebsrentenrecht, Bd. II, Kap. 2 Rz. 2 [3/2022]; BFH v. 19.8.1998 – I R 92/95, BStBl. II 1999, 387, unter 3.a der Gründe mit weiteren Belegstellen). Für mittelbare Verpflichtungen gilt handelsrec...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen

Rz. 396 [Autor/Zitation] Aufstockungszahlungen bei Altersteilzeit sind anders als in der Handelsbilanz nicht mit dem vollen Barwert anzusetzen, sondern zeitratierlich anzusammeln. Erfüllungsrückstand und Aufstockungszahlungen sind also gleichlaufend zu bewerten (vgl. BFH v. 30.11.2005 – I R 110/04, BStBl. II 2007, 251; BMF v. 28.3.2007 – IV B 2 - S 2175/07/0002, BStBl. I 2007...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 7. Steuerliche Aspekte

Rz. 417 [Autor/Zitation] Ebenso wenig wie der "Vermögensgegenstand" ist das steuerliche "Wirtschaftsgut" gesetzlich definiert. Während aber der Vermögensgegenstand keine Schulden umfasst, bezieht sich der steuerliche Wirtschaftsgutbegriff sowohl auf Aktiva als auch auf Passiva (ebenso in Deutschland, vgl. Rz. 62). Nach der Rechtsprechung des VwGH sind Wirtschaftsgüter alle im...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Definition für steuerbilanzielle Zwecke und Rechtsentwicklung von § 6 Abs. 1 Nr. 1b EStG

Rz. 365 [Autor/Zitation] Seit der Reform der handelsrechtlichen Herstellungskosten durch das BilMoG war insbes. die steuerbilanzielle Einbeziehung der angemessenen Teile der Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie der angemessenen Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für die betriebliche Altersversorgung (§ 255 Abs. 2 Sat...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 10. Pauschalrückstellungen und Abzinsung

Rz. 1035 [Autor/Zitation] Seit dem öCOVID-19-StMG (BGBl I 3/2021) können Rückstellungen für sonstige Verbindlichkeiten (nicht hingegen für drohende Verluste) aufgrund von § 9 Abs. 3 letzter Satz öEStG nach Maßgabe des § 201 Abs. 2 Z 7 öUGB auch mit steuerlicher Wirkung gebildet werden (dazu näher § 249 Rz. 416 ff.; zum unternehmensrechtlichen GoB der verlässlichen Schätzung s...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Ausschüttungssperre (Abs. 6 Satz 2)

Rz. 835 [Autor/Zitation] Nach Abs. 6 Satz 2 besteht eine Ausschüttungssperre in Höhe des Unterschiedsbetrags nach Abs. 6 Satz 1, dh., nach der Ausschüttung müssen die frei verfügbaren Rücklagen plus Gewinnvortrag minus Verlustvortrag mindestens den Unterschiedsbetrag ergeben. Die Ausschüttungssperre ist allerdings in mehrfacher Hinsicht unsystematisch angelegt: § 253 gilt nic...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Steuerliche Aspekte

Rz. 211 [Autor/Zitation] Für Zwecke der steuerlichen Gewinnermittlung darf der Grundsatz der Einzelbewertung aus Wirtschaftlichkeitserwägungen durchbrochen werden (VwGH v. 29.4.1963, 1974/62/2856; öEStR 2000 Rz. 2137). Zulässig sind daher Gruppenbewertungsvereinfachungsverfahren, zu denen die Finanzverwaltung das Festwertverfahren (§ 240 Rz. 144 ff.), die Durchschnittspreisverf...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Blick nach Österreich

Rz. 29 [Autor/Zitation] § 211 Abs. 1 öUGB enthält Regelungen zur Bewertung von Schulden und sieht vor, dass Verbindlichkeiten und Rückstellungen mit ihrem Erfüllungsbetrag anzusetzen sind, wobei dieser für Rückstellungen bestmöglich zu schätzen ist (ähnlich in Deutschland in § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB, s. dazu Rz. 856). Ebenso wie in § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB gilt in Österreich de...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. § 241a und elektronische Deklaration

Rz. 29 [Autor/Zitation] Bei einer Nichtüberschreitung sowohl der HGB-Schwellenwerte als auch der AO-Schwellenwerte (Rz. 14) sowie einer Inanspruchnahme des Wahlrechts gem. § 241a Satz 1 wird simultan die nach § 5b Abs. 1 EStG verpflichtende elektronische Übermittlung der Inhalte von Handelsbilanz, handelsrechtlicher GuV und Überleitungsrechnung bzw. alternativ von Steuerbilan...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 7. Abzinsung von Verbindlichkeiten

Rz. 1029 [Autor/Zitation] In Deutschland waren bis zum 4. Corona-StHG (BGBl. I 2022, 931) nicht nur Rückstellungen, sondern aufgrund von § 6 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Halbs. 2 EStG idF vor 4. Corona-StHG grds. auch Verbindlichkeiten mit 5,5 % abzuzinsen. Der Abzinsung unterlagen letztlich aufgrund von § 6 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 EStG jedoch nur langfristige unverzinsliche Verbindlichke...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Steuerliche Rückstellungsbildung und Maßgeblichkeit

Rz. 406 [Autor/Zitation] Im Rahmen der Gewinnermittlung gem. § 5 Abs. 1 öEStG sind die unternehmensrechtlichen GoB für die steuerliche Gewinnermittlung maßgeblich, es sei denn, zwingende steuerrechtliche Vorschriften treffen abweichende Regelungen (s. zur Maßgeblichkeit allgemein § 243 Rz. 88 ff.). Zu den "zwingenden steuerrechtlichen Vorschriften" der Rückstellungsbildung zä...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Bedeutung und Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 3 [Autor/Stand] Zweck der Bußgeldregelung in § 380 AO ist es, die Erfüllung der gesetzlichen Pflichten, die im Rahmen des Steuerabzugsverfahrens dritten Personen bzgl. fremder Steuerschulden (dazu sogleich) obliegen, sicherzustellen[2]. Der Gesetzgeber hat aus Gründen der Vereinfachung, Beschleunigung und Sicherstellung der Steuererhebung in einigen praktisch häufigen Fä...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Abgrenzung zum Privatvermögen

Rz. 31 [Autor/Zitation] Aus diesem Grund ist idR eine Abgrenzung des Betriebsvermögens vom Privatvermögen vorzunehmen, die unter Zugrundelegung der wirtschaftlichen Betrachtung zu erfolgen hat. Einer solchen Abgrenzung bedarf es nur dann nicht, wenn der Kaufmann aus Gründen der Rechtsform – zB bei Kapitalgesellschaften – kein handelsrechtlich relevantes Privatvermögen haben k...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Zweck und Bedeutung

Rz. 2 [Autor/Stand] § 387 AO bestimmt (allein) die sachliche Zuständigkeit der nach § 386 Abs. 1 AO funktionell zuständigen FinB zur Verfolgung von Steuerstraftaten, also welcher Zweig der Finanzverwaltung[2] die strafrechtlichen Ermittlungsbefugnisse der §§ 386, 399 AO wahrzunehmen hat. Die örtliche Zuständigkeit der jeweiligen FinB ergibt sich (erst) aus §§ 388, 389 AO. § ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 387 Sachlich zuständige Finanzbehörde

Schrifttum: Bülte, Ne bis in idem bei Schwarzarbeit und Nettolohnbarauszahlungen: Zum Strafklageverbrauch bei Nichtabführung von Sozialversicherungsabgaben nach Einstellung des Steuerstrafverfahrens, NZWiSt 2017, 49 ff.; Buse, Zuständigkeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit zur Verfolgung von Steuerstraftaten, AO-StB 2007, 80; Dusch, Vermischung von Steufa und BuStra als rech...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / ii) Leasinggeschäfte

Rz. 461 [Autor/Zitation] Bei einem Leasinggeschäft wird vom Leasingnehmer ein Leasinggut für einen bestimmten Zeitraum zur Nutzung gegen (periodische) Zahlung von Leasingraten zur Verfügung gestellt (ausführlich zur Definition von Leasing Rz. 284). Es existiert keine gesetzliche Regelung zur Bilanzierung von Leasinggeschäften im öUGB und HGB (vgl. Rz. 285). Die Zuordnung rich...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Gleichartigkeit

Rz. 109 [Autor/Zitation] Die Gleichartigkeit der Vermögensgegenstände (und Schulden) kann prinzipiell nach der Beschaffenheit oder der Funktion bestimmt werden (vgl. Pöschke in Großkomm. HGB6, § 240 Rz. 61). Nach der Beschaffenheit gleichartig sind bspw. Vermögensgegenstände, die zur gleichen Warengattung gehören. Gleichartigkeit bedeutet danach, dass die Gegenstände einer gl...mehr