Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzverwaltung

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Schulden und Lasten

Rz. 160 [Autor/Stand] Der Begriff der Schulden und Lasten ist umfassend auszulegen. Darunter fallen nicht nur vom Erwerber übernommene Verbindlichkeiten, sondern auch Erwerbsschmälerungen wie Nutzungs-, Duldungs-[2] und Leistungsauflagen, Erwerbsnebenkosten[3], Pflichtteilsansprüche sowie Prozess-, Reise- oder Transportkosten, um den erworbenen Gegenstand in Besitz zu nehmen...mehr

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ZErb 11/2023, Ausgleich von... / f. Auflösung der Diskrepanz zwischen Erb- und Steuerrecht

Als Anspruchsgrundlage für eine Erstattung vom Vorerben realisierter Steuervorteile kommen in Betrachtmehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Nicht bebaubare selbständig nutzbare Teilflächen

Rz. 68 [Autor/Stand] Nach A 257.4 Abs. 3 AEBewGrSt ergibt sich der Wert einer nicht bebaubaren selbständig nutzbaren Teilfläche regelmäßig aus dem Produkt der Fläche und dem Bodenrichtwert für eine nicht bauliche Nutzung. Dabei geht die Finanzverwaltung von einer nicht bebaubaren selbständig nutzbaren Teilfläche insb. aus, wenn die Grundstücksteilfläche in einer Bodenrichtwe...mehr

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ZErb 11/2023, Gestaltungsin... / 5

Auf einen Blick Es lässt sich konstatieren, dass eine Vielzahl von Faktoren die Höhe der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer bei der Übertragung von Betriebsvermögen beeinflusst. Aufgrund dessen existiert ein bunter Strauß von Gestaltungsinstrumenten. Eine grundsätzliche Empfehlung für ein bestimmtes Vorgehen lässt sich jedoch nicht abgeben. Jede Übertragung von Betriebsvermögen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Abzug der Steuerbefreiungen

Rz. 8 [Autor/Stand] Grundsätzlich geht der Abzug als Nachlassverbindlichkeit der Berücksichtigung als steuerfreier Erwerb vor.[2] Erbt z.B. jemand u.a. den Hausrat des Erblassers, ist er jedoch verpflichtet, diesen an einen Dritten, den Vermächtnisnehmer, herauszugeben, so gehören die unter § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a und b ErbStG fallenden Gegenstände zum gesamten Vermögensa...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Immobilienwertermittlungsverordnung 2010

Rz. 16 [Autor/Stand] Die Immobilienwertermittlungsverordnung 2010 (ImmoWertV 2010[2]) vom 19.5.2010 ist zum 1.7.2010 in Kraft getreten und hat nach mehr als 20 Jahren die bis dahin geltende Wertermittlungsverordnung (WertV [3]) abgelöst (s. Rz. 13). Anlass für die Novellierung war die Tatsache, dass sich die Bedingungen auf dem Grundstücksmarkt durch neue stadtentwicklungs- u...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Anbauten und Aufstockungen

Rz. 228 [Autor/Stand] Anbauten teilen im Allgemeinen auf Grund ihrer Bauart oder Nutzung das Schicksal des Hauptgebäudes. Nur wenn angenommen werden kann, dass ein Erweiterungsbau nach Größe, Bauart oder Nutzung eine andere Alterswertminderung als das Hauptgebäude haben wird, ist von einer wirtschaftlichen Einheit mit mehreren selbstständigen Gebäudeteilen auszugehen (s. Rz....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Bodenwert

Rz. 30 [Autor/Stand] Der Bodenwert ist wie bei einem unbebauten Grundstück nach Maßgabe des § 179 BewG zu ermitteln. Somit ist der Grund und Boden des Grundstücks separat zu bewerten und bei der Wertermittlung im Sachwertverfahren anzusetzen. Durch den Verweis auf § 179 BewG ist es auch im Sachwertverfahren möglich, sämtliche bei der Bewertung der unbebauten Grundstücke gelt...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / g) Kosten zur Erlangung des Erwerbs (Abs. 5 Nr. 3 Satz 1)

Rz. 130 [Autor/Stand] Da diese Kosten meist schon vor dem Erbfall entstehen, müssen sie mit dem Erwerb von Todes wegen synallagmatisch verknüpft sein, d.h. sich unmittelbar als Entgelt für die letztwillige Zuwendung des Erblassers darstellen (sog. Erwerbsaufwand).[2] Rz. 131 [Autor/Stand] Der Begriff der Erwerbskosten ist ebenso wie der Begriff der Nachlassregelungskosten (s....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand und Rechtsentwicklung

Rz. 1 [Autor/Stand] § 257 BewG gilt bei der Grundsteuerwertermittlung für Zwecke der Grundsteuer. Die Vorschrift regelt die Ermittlung des abgezinsten Bodenwerts auf der Grundlage des Werts für ein unbebautes Grundstück (§ 247 BewG). Selbständig nutzbare Teilflächen werden nicht in die Abzinsung einbezogen. Rz. 2 [Autor/Stand] § 257 BewG ist durch das Grundsteuer-Reformgesetz...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / (1) Anbauten

Rz. 71 [Autor/Stand] Anbauten sind Ergänzungen bzw. Erweiterungen eines an sich bereits abgeschlossenen Gebäudes. Anbauten teilen bewertungsrechtlich regelmäßig auf Grund ihrer grundsätzlich gleichen Bauart und Nutzung das Schicksal des Hauptgebäudes. In diesen Fällen ist der Berechnung der Wertminderung we gen Alters für das gesamte Gebäude grundsätzlich das Alter des Haupt...mehr

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ZErb 11/2023, Deutschland a... / 4. Struktur

Eine Struktur i.S.d. § 138e Abs. 1 Nr. 2 AO ist nach Ansicht des BMF Zitat "ein steuerlicher, geplanter Zusammenhang mehrerer rechtlicher oder tatsächlicher Schritte, die eine bestimmte steuerliche Rechtsfolge bewirken sollen." Das sei regelmäßig dann anzunehmen, Zitat "wenn ein bewusstes Hintereinanderschalten oder Zusammenwirken von rechtlichen Teilschritten zur Zielerreichung ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / d) Sittliche Verpflichtungen

Rz. 69 [Autor/Stand] Solche Verpflichtungen genügen nur, wenn sich der Erblasser deren Erfüllung nicht entziehen konnte[2]; z.B. ist der Bezugsberechtigte eines Lebensversicherungsvertrags verpflichtet, den Bürgen des hochverschuldeten Erblassers aus seiner Haftung zu befreien.[3] Leistungen des Erwerbers, die dieser aufgrund einer von ihm angenommenen moralischen Verpflicht...mehr

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ZErb 11/2023, Gestaltungsin... / a. Eine Ansicht: Antragsrecht verbraucht

Die Finanzverwaltung hat sich nicht konkret zu entsprechenden Sachverhalten geäußert. Aus der ErbStR 2019 lässt sich entnehmen, dass die Minderung des Verschonungsabschlags sowohl für den letzten als auch für den früheren Erwerb gilt.[58] Dies könnte für einen Antragsverbrauch sprechen mit der Rechtsfolge, dass der Erwerber keine Möglichkeit hat, einen Antrag auf Verschonung...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Ausnahme (Abs. 3 Satz 2)

Rz. 186 [Autor/Stand] § 86 Abs. 3 Satz 2 BewG lässt eine Überschreitung des Satzes von 70 % für Wertminderung wegen Alters für den Fall einer außergewöhnlichen Wertminderung zu. Die BewRGr sehen diesen Fall bei nicht behebbaren Baumängeln und Bauschäden nur dann als gegeben an, wenn im Feststellungszeitpunkt feststeht, dass das Gebäude innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahr...mehr

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ZErb 11/2023, Gestaltungsin... / c. Stellungnahme

Die "Abschmelzfalle" kann insbesondere den Erwerber treffen, wenn unvorhergesehen weiteres Betriebsvermögen von Todes wegen vererbt wird. Da ein solcher Erbanfall nicht geplant werden kann wie bei einer Schenkung, sollte dem Erwerber zumindest die Möglichkeit gegeben werden, die Verschonungsbedarfsprüfung in Anspruch zu nehmen. Aufgrund der derzeitigen Auffassung der Finanzv...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / h) Steuerschulden des Erblassers

Rz. 73 [Autor/Stand] Einkommensteuerverbindlichkeiten des Erblassers sind als Erblasserschulden nach § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG abzuziehen. Soweit der Erbe selbst einkommensteuerrechtliche Tatbestände verwirklicht hat, wie z.B. beim Zufluss nachträglicher Einnahmen aus einer ehemaligen Tätigkeit des Erblassers nach § 24 Nr. 2 EStG , wird der Steuertatbestand erst mit dem Zuflus...mehr

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ZErb 11/2023, Gestaltungsin... / V. Behaltensvorschriften: Vermeidung von Überentnahmen/Reinvestitionsklausel als’Heilungsmöglichkeit

Nach § 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 1-5 ErbStG muss der Erwerber von Betriebsvermögen eine Reihe von Vorgaben einhalten, um nicht nachversteuert zu werden. Insbesondere sollten Überentnahmen (Nr. 3) vermieden werden, getätigte Überentnahmen könnten durch Einlagen vor der Übertragung wieder ausgeglichen werden.[69] Hierbei muss jedoch darauf geachtet werden, dass die Finanzverwaltung ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Allgemeines

Rz. 2 [Autor/Stand] § 86 BewG enthält in Abs. 1 bis Abs. 4 eine abschließende Regelung hinsichtlich der im Rahmen des Substanzwertverfahrens vorzunehmenden altersbedingten Abschreibung. Ausgangspunkt für die Bestimmung der Höhe der Wertminderung ist § 86 Abs. 1 Satz 1 BewG. Maßgeblich ist demzufolge das Alter des Gebäudes im Hauptfeststellungszeitpunkt.[2] (vgl. Rz. 156 bis ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Reinertrag

Rz. 25 [Autor/Stand] § 33 GrStG macht an einer maßgeblichen Minderung des tatsächlichen Reinertrags fest und leitet für zwei Schwellenwerte (> 50 % und 100% Minderung) Rechtsansprüche auf Erlass der Grundsteuer ab. Der Begriff des Reinertrags wird in § 33 Abs. 1 Satz 2 GrStG unter Rückgriff auf die bewertungsrechtliche Definition in § 236 Absatz 3 Satz 1 und 2 BewG konkretis...mehr

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ZErb 11/2023, Gestaltungsin... / X. Rückfall-/Widerrufsklauseln

Da auch eine noch so gewissenhafte Steuerplanung das Risiko der Nachbesteuerung nicht vollständig ausschließen kann, ist im Fall einer Schenkung zu raten, eine Rückfall-/Widerrufsklausel im Schenkungsvertrag zu vereinbaren.[110] Hierbei darf jedoch, um von den Begünstigungsnormen profitieren zu können, kein freier Widerrufsbehalt vereinbart werden, vielmehr sollte der Fall e...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / b) Beteiligungen an Personengesellschaften oder Gemeinschaften

Tz. 72 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Ist eine steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft an einer Personengesellschaft beteiligt, sind für die Beurteilung, ob die Besteuerungsfreigrenze von 45 000 EUR überschritten wird, die anteiligen (Brutto-)Einnahmen aus der Beteiligung – nicht der Gewinnanteil – maßgeblich. D.h., dem an der Personengesellschaft beteiligten Verein sind...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 11 [Autor/Stand] § 32 GrStG ist seit der Neufassung des GrStG v. 7.8.1973[2] unverändert.[3] Ihre Wurzeln hat § 32 Abs. 1 Nr. 1 GrStG in § 26a Ziff. 2 bis 4 GrStG 1951 sowie §§ 8, 9 GrStErlVO v. 26.3.1952.[4] Diese können wiederum zurückverfolgt werden bis zu den Billigkeitsrichtlinien, zuletzt geändert am 22.1.1940.[5] § 32 Abs. 1 Nr. 2 GrStG hat im Wesentlichen die Inh...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / bb) Nicht abzugsfähige Kosten

Rz. 128 [Autor/Stand] Nicht abzugsfähig sind jedoch auch nach Auffassung der Finanzverwaltung[2] die Steuerberatungskosten und sonstigen Kosten, die in einem sich an die Steuerfestsetzung anschließenden Rechtsbehelfsverfahren oder einem finanzgerichtlichen Verfahren wegen der von ihm zu zahlenden eigenen Erbschaftsteuer ergeben, weil die festgesetzte Erbschaftsteuer laut § 1...mehr

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ZErb 11/2023, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Beck/Depré/Ampferl Praxis der Sanierung und Insolvenz Ein Handbuch für die Beteiligten und ihre Berater 4. Auflage, 2023 Vahlen, ISBN 978-3-8006-6673...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / h) Abzugsfähige Verbindlichkeiten bei Schenkungen

Rz. 136 [Autor/Stand] Bei Schenkungen sind auch die Erwerbskosten zu berücksichtigen. Mit Urteilen vom 20.12.2000[2] und vom 8.10.2003[3] hat der BFH dies wegen § 1 Abs. 2 ErbStG bejaht. Erwerbsnebenkosten wie z.B. für Notar, Grundbuch oder Handelsregister sind abzugsfähig (s.a. § 7 ErbStG Rz. 80.6), weil sie die Bereicherung des Empfängers mindern und erst durch die Schenkun...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Besonderes öffentliches Erhaltungsinteresse

Rz. 19 [Autor/Stand] Für Grundbesitz oder Teile von Grundbesitz, dessen Erhaltung wegen seiner Bedeutung für Kunst, Geschichte, Wissenschaft oder Naturschutz im öffentlichen Interesse liegt, ist die Grundsteuer unter bestimmten Voraussetzungen zu erlassen. Der Befreiungstatbestand macht an vier Voraussetzungen fest: Neben dem öffentlichen Interesse an der Erhaltung des Grund...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Prozentsatz der Wertminderung

Rz. 121 [Autor/Stand] Gem. § 86 Abs. 1 Satz 2 BewG ist die altersbedingte Wertminderung eines Gebäudes in einem Prozentsatz des Gebäudenormalherstellungswertes auszudrücken. Unter Prozentsatz ist die insgesamt vom Gebäudenormalherstellungswert zum Hauptfeststellungszeitpunkt abzusetzende altersbedingte und in Prozent ausgedrückte Wertminderung zu verstehen. Zur Ermittlung di...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7. Auswirkungen auf die Gemeinnützigkeit (Steuerbegünstigung)

Tz. 95 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Werden in dem Tätigkeitsbereich steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe Gewinne erwirtschaftet, ergeben sich für die Steuerbegünstigung (Gemeinnützigkeit) keine Folgen. Es ist aber darauf zu achten, dass die Gewinne nach durchgeführter Endversteuerung für die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke zu verwenden sind. Diese Tatsa...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Wertansatz nach den ErbStR 2019

Rz. 60 [Autor/Stand] Bei Grundbesitzbewertungen nach der Gesetzesänderung zum dem 1.1.2016 (vgl. § 190 BewG bis 31.12.2022, Rz. 1) gelten nach den ErbStR 2019 [2] für Außenanlagen die nachfolgend dargestellten Regelherstellungskosten und wirtschaftlichen Gesamtnutzungsdauern. Rz. 61 [Autor/Stand] Aus Vereinfachungsgründen bestanden seitens der Finanzverwaltung von Anfang an ke...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Nicht der Besteuerung nach dem ErbStG unterliegende Vermögensgegenstände (Abs. 6 Satz 1)

Rz. 175 [Autor/Stand] Vermögensgegenstände unterliegen "nicht der Besteuerung nach diesem Gesetz", wenn sie entweder nicht zum steuerbaren Erwerb gehören, durch eine sachliche Steuerbefreiung von der Besteuerung ausgenommen sind oder mit einem aufschiebend bedingten Erwerb in Zusammenhang stehen, der seinerseits noch nicht der Besteuerung unterliegt.[2] Kein steuerbarer Erwe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Beschränkte Steuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 3

Rz. 181 [Autor/Stand] Die Vorschrift begründet die Abzugsfähigkeit von Schulden und Lasten, die in wirtschaftlichem Zusammenhang zum steuerpflichtigen Inlandsvermögen stehen.[2] Deshalb können allgemeine Nachlassverbindlichkeiten – etwa Vermächtnisse oder Verwaltungskosten[3] – nicht steuermindernd berücksichtigt werden, auch dann nicht, wenn sie das steuerpflichtige Vermöge...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Verlängerung der wirtschaftlichen Gesamtnutzungsdauer

Rz. 175 [Autor/Stand] Eine wesentliche Verlängerung der wirtschaftlichen Gesamtnutzungsdauer und damit ein fiktiv späteres Baujahr ist nach Auffassung der Finanzverwaltung anzunehmen, wenn in den letzten zehn Jahren vor dem Bewertungsstichtag durchgreifende Modernisierungen vorgenommen wurden, die nach dem Punktesystem der nachfolgenden Tabelle 1 eine überwiegende oder umfas...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Kritik

Rz. 75 [Autor/Stand] Die Entscheidung des Gesetzgebers, den Wert von selbständig nutzbaren Teilflächen von der Abzinsung auszuschließen, ist kritisch zu beurteilen. Insoweit handelt es sich um eine aufwendige und kleinteilige Regelung, die nur in seltenen Fällen angewendet werden wird, aber in jedem einzelnen Fall geprüft werden muss. Zudem ist die Definition des Begriffs ei...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Eigenverpachtung der Flächen

Tz. 11 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Soweit der Kongressveranstalter die Flächen selbst an Dritte überlässt, liegt ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb vor. Eine weitere Besonderheit besteht dahingehend, dass für die in diesem Bereich vorgesehene Ständevermietung soweit hiermit ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb begründet wird. Soweit die ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Erbschaftsteuer-Richtlinien, -Hinweise und gleich lautende Erlasse

Rz. 7 [Autor/Stand] Die Bewertung des Grundvermögens erläutert die Finanzverwaltung in den Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 – ErbStR 2019 – vom 19.12.2019 näher[2]. Die ErbStR 2019 tragen im Wesentlichen den zwischenzeitlich erfolgten Rechtsänderungen (u.a. auch zu den gesetzlichen Neuerungen der Erbschaftsteuerreform zum 1.7.2016), den Änderungen der Verwaltungsauffassung u...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Verwaltungsanweisungen

Rz. 3 [Autor/Stand] Die Bewertung des Grundvermögens erläutert die Finanzverwaltung in den Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 – ErbStR 2019 – vom 19.12.2019 näher[2]. Die ErbStR 2019 tragen im Wesentlichen den zwischenzeitlich erfolgten Rechtsänderungen (u.a. auch zu den gesetzlichen Neuerungen der Erbschaftsteuerreform zum 1.7.2016), den Änderungen der Verwaltungsauffassung u...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Steuererstattungsansprüche (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 12 [Autor/Stand] Der Gesetzgeber hat mit dem Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020) vom 21.12.2020[2] steuerverschärfend für Erwerbe nach dem 28.12.2020 (s. § 37 Abs. 18 ErbStG) [3] durch den neuen § 10 Abs. 1 Satz 3 ErbStG festgelegt, dass die vom Erblasser herrührenden Steuererstattungsansprüche bei der Ermittlung der Bereicherung auch zu berücksichtigen sind, wenn sie ers...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Verwaltungsanweisungen

Rz. 9 [Autor/Stand] Die Bewertung des Grundvermögens erläutert die Finanzverwaltung grds. in den Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 – ErbStR 2019 – vom 19.12.2019 näher[2]. Ergänzend zu den ErbStR 2019 sind die Erbschaftsteuer-Hinweise – ErbStH 2019 – vom 19.12.2019 ergangen[3], die auch Hinweise auf den ausgewählten Stand der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Erbschaft- ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Erwerb eines Gesellschaftsanteils an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft oder einer anderen Gesamthandsgemeinschaft

Rz. 10.2 [Autor/Stand] Nach Verwaltungsauffassung[2] können bei einem Erwerb eines Gesellschaftsanteils an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft (nicht unter § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BewG fallend) die Besitzposten und Gesellschaftsschulden der Gesamthandsgemeinschaft nicht zu einer wirtschaftlichen Einheit (in der die Schulden und Lasten negative Elemente des einh...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Sachwertfaktoren bei progressiver Abschreibung

Rz. 19 [Autor/Stand] Die Frage, ob vom Gutachterausschuss ermittelte und im Grundstücksmarktbericht zur Verfügung gestellte Sachwertfaktoren anzuwenden sind, bei deren Berechnung vom Gutachterausschuss eine progressive Alterswertminderung zugrunde gelegt wurde, ist seinerzeit nicht von der Finanzverwaltung beantwortet worden. In diesen Fällen hat der Gutachterausschuss die A...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Abzug der Bestattungskosten durch Einzelnachweis

Rz. 120 [Autor/Stand] Grundsätzlich sind die Bestattungskosten in voller Höhe abzugsfähig. Das Erbschaftsteuergesetz ist insoweit weitgehender als § 1968 BGB, nach dem der Erbe nur die Kosten der standesgemäßen Beerdigung über § 1610 BGB zu tragen hat. Lediglich die Kosten für das Grabdenkmal (Kosten für die Erstbepflanzung des Grabes, Grabeinfassung, Grabstein – nicht der E...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 21 [Autor/Stand] Liegen für das zu bewertende Grundstück keine oder keine geeigneten Sachwertfaktoren vor (s. Rz. 9 ff.), sind für Bewertungsstichtage bis einschließlich 31.12.2015 die in der Anlage 25 zum BewG i.d.F. bis 31.12.2015, für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2016 bis zum 31.12.2022 die in der Anlage 25 BewG i.d.F. bis 31.12.2022 und für Bewertungsstichtage ab dem ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Abweichende Grundstücksgrößen bei Ein- und Zweifamilienhäusern

Rz. 18 [Autor/Stand] Bei Grundstücken, die mit Ein- und Zweifamilienhäusern bebaut sind, können auf dem Grundstücksmarkt unterschiedlich hohe Bodenwerte pro Quadratmeter in Abhängigkeit von der absoluten Grundstücksgröße beobachtet werden. Nach der Gesetzesbegründung steigt der Bodenwert bei kleiner werdenden Grundstücken ab einer Grundstücksgröße von ca. 500 m[2] in Relatio...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Bestimmung besonders werthaltiger Außenanlagennach nach den ErbStR 2011

Rz. 46 [Autor/Stand] Bei der 10 %-Grenze (1. Stufe) sind die in Frage kommenden Außenanlagen nicht nur auf die beispielhaft in den ErbStR 2011 [2] aufgeführten Außenanlagen beschränkt, sondern es können im Einzelfall noch weitere Außenanlagen in die Betrachtung einzubeziehen sein (z.B. Sauna im Außenbereich, Tennisplatz, etc.). Dem Grunde nach sind damit grds. alle Außenanlag...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Baupreisindex

Rz. 90 [Autor/Stand] Die in der Anlage 24, Teil II zum BewG in der für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2016 geltenden Fassung aufgeführten RHK berücksichtigen den Kostenstand 2010. Um für das Jahr des Bewertungsstichtags entsprechend aktuelle Werte liefern zu können, sind die RHK auf den jeweiligen Bewertungsstichtag anzupassen. Die Anpassung erfolgt anhand der Preisindizes f...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Alter des Gebäudes (Abs. 2)

Rz. 156 [Autor/Stand] Gem. § 86 Abs. 2 BewG gilt als Alter eines Gebäudes der Zeitraum zwischen dem Beginn des Jahres (d.h. der 1.1.), in dem das zu bewertende Gebäude bezugsfertig geworden ist, und dem Hauptfeststellungszeitpunkt. Dies gilt auch in den Fällen der Fortschreibung (§ 22 BewG) und der Nachfeststellung (§ 23 BewG), d.h. in diesen Fällen ist kein gegenüber dem Ha...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Wohlfahrtsbriefmarken

Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Seit 1949 werden über die Post bzw. die Wohlfahrtsorganisationen sog. Wohlfahrtsbriefmarken vertrieben. Bei diesen Marken wird neben dem regulären Porto ein Zuschlag zugunsten der Wohlfahrtspflege erhoben. Insgesamt belaufen sich die Erlöse aus den Zuschlägen der Wohlfahrtsmarken seit 1949 auf 459 Mio. EUR; es wurden hierbei mehr als 3,24 Milliarde...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Gewinnermittlung

Tz. 37 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Mehrere wirtschaftliche Geschäftsbetriebe gelten als einheitliches Ganzes. D.h., mehrere wirtschaftliche Geschäftsbetriebe, die keine Zweckbetriebe (s. §§ 65–68 AO, Anhang 1b) sind, werden als ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb behandelt (s. § 64 Abs. 2 AO, Anhang 1b). Durch das vom Gesetzgeber eingeführte Saldierungsgebot ist folglich ei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Wertermittlungsverordnung

Rz. 10 [Autor/Stand] Das in den §§ 189–191 BewG geregelte Sachwertverfahren des Sechsten Abschnitts des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes wurde ursprünglich aus dem Sachwertverfahren nach §§ 21 ff. der Wertermittlungsverordnung (WertV [2] ) abgeleitet. Mit dem Steueränderungsgesetz 2015 sind Anpassungen an die mittlerweile geltende Sachwertrichtlinie[3] vorgenommen worden. ...mehr