Fachbeiträge & Kommentare zu Europäische Union

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Überblick

Rn. 16 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Die AP-VO stellt für alle EU-Mitgliedstaaten unmittelbar geltendes Recht dar, d. h., es bedarf keiner Umsetzung in nationales (deutsches) Recht. Der persönliche Anwendungsbereich betrifft sowohl die AP von PIE als auch PIE selbst. Mit Blick auf die an eine AP zu stellenden Anforderungen enthält sie weitere – über den bisherigen § 319a (a. F.)...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Vorbemerkungen

Rn. 21 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Die EU hat in Art. 5 der AP-VO mit der sog. Black List einen Katalog von Nichtprüfungsleistungen festgelegt, die vom AP einer PIE grds. nicht erbracht werden dürfen (vgl. Bonner HGB-Komm. (2017), § 319a, Rn. 39f.; für einen Überblick auch Petersen/Zwirner/Boecker, DStR 2016, S. 984 (985ff.)). In Einzelfällen sind Ausnahmen hierzu möglich. Der...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Befreiung von den Vorschriften des PublG (§ 5 Abs. 6 PublG)

Rn. 36 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Regelung des § 5 Abs. 6 PublG dient der Befreiung der dem PublG unterliegenden UN von den besonderen Vorschriften des PublG. Eine Befreiung ist dabei an die Bedingung geknüpft, dass sie in den KA eines MU i. S. d. § 11 PublG oder § 290 einbezogen sind und sie im Übrigen die entsprechend geltenden Voraussetzungen des § 264 Abs. 3 erfüllen....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Verbot ergebnisabhängiger Honorare

Rn. 18 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Gemäß Art. 4 Abs. 1 der AP-VO dürfen keine ergebnisabhängigen Honorare zwischen der zu prüfenden PIE und seinem AP vereinbart werden. Ein Prüfungshonorar gilt laut der EU-Regelung dann als ergebnisabhängig, "wenn es im Hinblick auf den Ausgang oder das Ergebnis einer Transaktion oder das Ergebnis der ausgeführten Arbeiten auf einer vorab fest...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Europäisierung des Steuerbilanzrechts

Rn. 341 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die europäischen Bilanz-R (vgl. die 4. EG-R, erweitert durch die R 90/605/EWG des Rates vom 08.11.1990 (ABl. EG, L 317/60ff. vom 16.11.1990), ersetzt durch die Bilanz-R), die mit dem BiRiLiG durch spezifische Regelungen über die für alle Kaufleute geltenden GoB in den §§ 238ff. sowie ergänzende Vorschriften für KapG (ebenso wie derweil haftu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / e) Lohn- und Gehaltsabrechnung

Rn. 25 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Das Verbot der Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnung umfasst bspw. die Berechnung von Bruttolöhnen aus Stundennachweisen, Ermittlung von Nettolöhnen, vorbereitende Tätigkeiten für die monatliche Lohn- und Gehaltsabrech-nung, Ermittlung der Höhe von Bonuszahlungen, Übermittlung von Abrechnungsinformationen ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Anteile, die einem abhängigen Unternehmen gehören

Rn. 51 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Hält ein abhängiges UN Anteile an einem dritten UN, so werden diese Anteile dem herrschenden UN zugerechnet. Dies gilt sowohl für unmittelbar abhängige UN (TU) als auch für mittelbar abhängige UN (EU). Dabei ist es nicht Voraussetzung, dass das MU selbst Anteile an dem EU hält. Dies gilt für alle drei Fallgruppen des § 16 Abs. 4 AktG. Eine Me...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Grundlagen

Rn. 1 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Mit dem Gesetz zur Änderung des D-Markbilanzgesetzes und anderer handelsrechtlicher Bestimmungen (DMBilG) vom 25.07.1994 (BGBl. I 1994, S. 1682ff.) wurde die Vorschrift zur Umsetzung der sog. Mittelstands-R (90/604/EWG) in deutsches Recht eingefügt. Gegenstand dieser Regelung(en) sind (größenabhängige) Erleichterungen bei der Aufstellung des J...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Mangelnde Prüferbefähigung

Rn. 36 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Nach § 256 Abs. 1 Nr. 3 AktG ist der JA außerdem nichtig, wenn der bestellte AP nicht die Befähigung hat, JA von mittelgroßen und großen AG, KGaA bzw. SE zu prüfen. Ob eine Person oder Gesellschaft "Abschlussprüfer" ist, bestimmt sich im Regelfall nach § 319 Abs. 1. AP können danach WP und WPG sein. VBP und BPG (vgl. §§ 128ff. WPO) scheiden a...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / XVI. Name und Sitz des Mutterunternehmens für den größten Kreis des Konzernabschlusses (§ 285 Nr. 14)

Rn. 549 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 14 sind im Anhang anzugeben "Name und Sitz des Mutterunternehmens der Kapitalgesellschaft, das den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt, sowie der Ort, wo der von diesem Mutterunternehmen aufgestellte Konzernabschluss erhältlich ist". Die im nationalen Recht umgesetzte Aufspaltung und Ergänzung von ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / J. Literaturverzeichnis

Rn. 1083 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Achleitner/Wollmert (2002), Stock Options, 2. Aufl., Stuttgart. APAS (2018), Verlautbarung Nr. 4 vom 20.12.2018: Informationspflicht nach Art. 14 der VO (EU) Nr. 537/2014, URL: https://www.apasbafa.bund.de/SharedDocs/Downloads/APAS/DE/vb_verlautbarung_04_ue_f.html (Stand: 04.08.2021). Baetge/Fischer/Paskert (1989), Der Lagebericht, Stuttgart....mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) (Derivativer) Geschäfts- oder Firmenwert

Rn. 148 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Während in der Ansatzfrage mit der VG-Fiktion des GoF durch § 246 Abs. 1 Satz 4 (und der aus dem Vollständigkeitsgebot des § 246 Abs. 1 Satz 1 resultierenden Aktivierungspflicht) sowie der steuerlichen Qualifikation des entgeltlich erworbenen GoF als immaterielles WG (vgl. BFH, Urteil vom 24.03.1987, I R 202/83, BStBl. II 1987, S. 70; BFH, U...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Erbringung von bestimmten Bewertungsleistungen (§ 319a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 (a. F.))

Rn. 47 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Vergleichbar zu den bestimmten Steuerberatungsleistungen ist grds. auch die Erbringung von Bewertungsleistungen i. S. v. Art. 5 Abs. 1 Unterabs. 2 lit. f) der AP-VO durch PIE-Prüfer unzulässig, um dem Selbstprüfungsverbot Rechnung zu tragen (vgl. HdR-E, HGB § 319a, Rn. 27; BilR-Komm. (2020), § 319a HGB, Rn. 85ff.). Der deutsche Gesetzgeber ha...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Prüfungshonorare (Art. 4)

a) Verbot ergebnisabhängiger Honorare Rn. 18 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Gemäß Art. 4 Abs. 1 der AP-VO dürfen keine ergebnisabhängigen Honorare zwischen der zu prüfenden PIE und seinem AP vereinbart werden. Ein Prüfungshonorar gilt laut der EU-Regelung dann als ergebnisabhängig, "wenn es im Hinblick auf den Ausgang oder das Ergebnis einer Transaktion oder das Ergebnis der ausge...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Verbot der Erbringung von Nichtprüfungsleistungen (Art. 5)

a) Vorbemerkungen Rn. 21 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Die EU hat in Art. 5 der AP-VO mit der sog. Black List einen Katalog von Nichtprüfungsleistungen festgelegt, die vom AP einer PIE grds. nicht erbracht werden dürfen (vgl. Bonner HGB-Komm. (2017), § 319a, Rn. 39f.; für einen Überblick auch Petersen/Zwirner/Boecker, DStR 2016, S. 984 (985ff.)). In Einzelfällen sind Ausnahmen hi...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Verfahren

Rn. 3 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die gerichtliche Bestellung des Vertragsprüfers erfordert nach § 293c Abs. 1 Satz 1 AktG einen Antrag der Vorstände der vertragsschließenden Gesellschaften, eine Bestellung von Amts wegen findet nicht statt (vgl. Hüffer-AktG (2022), § 293c, Rn. 4; KonzernR (2019), § 293c AktG, Rn. 5). Die Vorstände der vertragsschließenden Gesellschaften haben...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Entwicklung der aktienrechtlichen Vorschriften

Rn. 1 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Im Hinblick auf die Zwecksetzung dieses Kommentars, die RL-relevanten und prüfungsrechtlichen Vorschriften des HGB und anderer Gesetze – hier insbesondere des AktG – zu erläutern, wird auf die Entwicklung der ursprünglichen aktienrechtlichen Regelungen bis zum AktG in der aktuellen Fassung lediglich in aller Kürze eingegangen. Zur Vertiefung w...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Angaben zu den einzelnen Posten der Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung nach § 284 Abs. 1

Rn. 14 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 284 Abs. 1 sind in den Anhang "diejenigen Angaben aufzunehmen, die zu den einzelnen Posten der Bilanz oder der Gewinn- und Verlustrechnung vorgeschrieben sind; sie sind in der Reihenfolge der einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung darzustellen. Im Anhang sind auch die Angaben zu machen, die in Ausübung eines Wa...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / XXI. Derivative Finanzinstrumente (§ 285 Nr. 19)

Rn. 630 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 19 ist „für jede Kategorie nicht zum beizulegenden Zeitwert bewerteter derivativer Finanzinstrumente [anzugeben, d.Verf.] Art und Umfang der Finanzinstrumente, deren beizulegender Zeitwert, soweit sich dieser nach § 255 Abs. 4 verlässlich ermitteln lässt, unter Angabe der angewandten Bewertungsmethode, deren Buchwert und der Bila...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

Rn. 15 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Im Normengefüge der IFRS existieren keine direkt zu § 274a vergleichbaren Regelungen. Die sog. IFRS for SMEs sehen für kleine und mittelgroße UN zwar gewisse Erleichterungen gegenüber den IFRS vor. Eine Befreiung bspw. von der Abgrenzung latenter Steuern kennen indes (auch) die IFRS for SMEs nicht. Mangels Übernahme der IFRS for SMEs durch di...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXIII. Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen (§ 285 Nr. 21)

Rn. 667 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Gemäß § 285 Nr. 21 sind im Anhang zumindest die nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommenen Geschäfte, soweit sie wesentlich sind, mit nahe stehenden UN und Personen, einschließlich Angaben zur Art der Beziehungen, zum Wert der Geschäfte sowie weiterer Angaben, die für die Beurteilung der Finanzlage notwendig sind, anzugeben. Ausg...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / XXV. Angaben zu gemäß § 254 gebildeten Bewertungseinheiten (§ 285 Nr. 23)

Rn. 701 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 23 sind „bei Anwendung des § 254 [anzugeben, d.Verf.] mit welchem Betrag jeweils Vermögensgegenstände, Schulden, schwebende Geschäfte und mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Transaktionen zur Absicherung welcher Risiken in welche Arten von Bewertungseinheiten einbezogen sind sowie die Höhe der mit Bewertungseinheiten abgesic...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Erbringung von bestimmten Steuerberatungsleistungen (§ 319a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 (a. F.))

Rn. 34 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 § 319a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 (a. F.) schließt bei PIE einen WP von der AP aus, sofern dieser über seine prüferische Tätigkeit hinausgehend in dem zu prüfenden GJ und für das zu prüfende UN Steuerberatungsleistungen i. S. v. Art. 5 Abs. 1 Unterabs. 2 lit. a) Ziffer i) und iv) – vii) der AP-VO erbracht hat, die sich einzeln oder zusammen auf den ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Honorarabhängigkeit

Rn. 20 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Auch eine zu große wirtschaftliche Abhängigkeit des AP von einem oder einigen wenigen Prüfungsmandaten kann eine Gefährdung seiner Unabhängigkeit bedeuten. Aus diesem Grund sieht Art. 4 Abs. 3 der AP-VO im Zusammenhang mit Prüfungen von PIE Regelungen zur Vermeidung einer solchen Honorarabhängigkeit vor (vgl. BilR-Komm. (2018), § 319a HGB, Rn...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / i) Interne Revision

Rn. 29 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Nach den Vorgaben der AP-VO darf der Prüfer bei der von ihm zu prüfenden PIE keine internen Revisionsleistungen erbringen (vgl. BilR-Komm. (2020), § 319a HGB, Rn. 94). Gemeint sind damit jegliche Prüfungs- oder Beratungsdienstleistungen, die damit im Zusammenhang stehen. D.h., folglich darf weder der Prüfer die interne Revision der PIE berate...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Teilnahme an der Führung oder an Entscheidungen der betreffenden PIE

Rn. 23 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Mit diesem Verbot soll die inhaltliche Teilnahme an Entscheidungen der zu prüfenden PIE sowie die Übernahme von Managementpositionen in der zu prüfenden Einheit ausgeschlossen werden (vgl. BilR-Komm. (2020), § 319a HGB, Rn. 91). Letzteres spiegelt sich im HGB bereits in dem nach § 319 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 lit. c) für alle AP aufgeführten Aussc...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / g) Bewertungsleistungen

Rn. 27 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Grds. ist es nicht zulässig, dass ein AP bei der von ihm zu prüfenden PIE Bewertungsleistungen – einschließlich versicherungsmathematischer Leistungen sowie Bewertungsleistungen zur Unterstützung bei Rechtsstreitigkeiten – erbringt. Unter bestimmten Voraussetzungen räumt Art. 5 Abs. 3 der AP-VO den Mitgliedstaaten die Möglichkeit ein, Dienstl...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 9. Antragsbezogene Genehmigung von Steuerberatungsleistungen (§ 319a Abs. 1a (a. F.))

Rn. 58 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Nach Art. 4 Abs. 2 der AP-VO unterliegen die zulässigen Nichtprüfungsleistungen einer relativen Honorargrenze, dem sog. Fee Cap: Die Gesamthonorare für derartige Leistungen dürfen max. 70 % des Durchschnitts der in den letzten drei GJ an den AP für die AP durchschnittlich gezahlten Honorare ausmachen (vgl. HdR-E, HGB § 319a, Rn. 19; ferner zu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / k) Bestimmte Leistungen im Zusammenhang mit Aktien

Rn. 31 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Der AP darf keine Werbung für Aktien der zu prüfenden PIE machen, nicht mit deren Aktien handeln und auch keine Aktien der zu prüfenden Gesellschaft zeichnen (vgl. BilR-Komm. (2020), § 319a HGB, Rn. 96ff.). Diese Regelungen spiegeln sich im HGB in den für alle AP geltenden Ausschlussgründen des § 319 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 lit. c) wider (Verbot ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Fee Cap (Begrenzung der Höhe von Prüfungshonoraren)

Rn. 19 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Art. 4 Abs. 2 der AP-VO begrenzt die Gesamthonorare für zulässige Nichtprüfungsleistungen, die der PIE-AP für das betreffende UN ebenfalls erbringt, auf max. 70 % des Durchschnitts der in den letzten drei GJ von der PIE an den AP für die Durchführung der AP gezahlten Honorare (vgl. auch BilR-Komm. (2020), § 319a HGB, Rn. 34ff.; Widmann/Wolz, ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / f) Mitwirkung bei der Gestaltung und/oder Umsetzung interner Kontroll- und Risikomanagementverfahren mit Bezug zu finanziellen Informationen

Rn. 26 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Nach Art. 5 Abs. 1 Unterabs. 2 lit. e) der AP-VO ist ein AP von der Prüfungsdurchführung bei einer PIE ausgeschlossen, sofern er dort auch in die Gestaltung von Maßnahmen des IKS und Risikomanagementsystems, soweit sie einen Bezug zu finanziellen Informationen haben, oder in deren Umsetzung eingebunden ist (vgl. BilR-Komm. (2020), § 319a HGB,...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Zusätzliche Angaben zur Erfüllung der Generalnorm (§ 264 Abs. 2 Satz 2)

Rn. 18 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 "Führen besondere Umstände dazu, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild im Sinne des Satzes 1 nicht vermittelt, so sind im Anhang zusätzliche Angaben zu machen" (§ 264 Abs. 2 Satz 2; wegen Einzelheiten zum Inhalt vgl. HdR-E, HGB § 264, Rn. 47). Die Angabepflicht besteht für KapG und PersG i. S. v. § 2...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / h) Bestimmte juristische Leistungen

Rn. 28 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Als verbotene juristische Leistungen führt die AP-VO (vgl. Art. 5 Abs. 1 Unterabs. 2 lit. g)) explizit auf: Allg. Beratung, Verhandlungen im Namen des zu prüfenden UN sowie Vermittlungstätigkeiten in Bezug auf die Beilegung von Rechtsstreitigkeiten. Für Deutschland ist davon auszugehen, dass hiermit die unter das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG)...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / j) Bestimmte Leistungen im Zusammenhang mit der Finanzierung

Rn. 30 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Einem PIE-AP ist es untersagt, bestimmte Dienstleistungen, die mit der Finanzierung des zu prüfenden UN verbunden sind, zu erbringen. Bei diesen nicht erlaubten Corporate Finance-Leistungen handelt es sich bspw. um Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Kap.-Struktur und -ausstattung der betreffenden Gesellschaft oder auch in Bezug auf die Anlag...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / l) Bestimmte Personaldienstleistungen

Rn. 32 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Als letzten Ausschlusstatbestand regelt die AP-VO das Verbot bestimmter Personaldienstleistungen (vgl. BilR-Komm. (2020), § 319a HGB, Rn. 99). Hierzu gehören solche Tätigkeiten, die als Managementleistungen zu qualifizieren sind, sofern mit ihnen ein erheblicher Einfluss auf die RL oder Abschlüsse genommen werden kann (Mitarbeiter aus RL-nahe...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Bestimmte Steuerberatungsleistungen

Rn. 22 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Die in der AP-VO aufgeführte Liste an nicht erlaubten Steuerberatungsleistungen umfasst folgende Dienstleistungen (vgl. auch BilR-Komm. (2020), § 319a HGB, Rn. 52ff.): Erstellung von Steuererklärungen*, LSt, Zölle, Ermittlung von staatlichen Beihilfen und steuerlichen Anreizen*, Unterstützung hinsichtlich Steuerprüfungen durch die Steuerbehörden*,...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Buchhaltung, Erstellung von Rechnungslegungsunterlagen und Abschlüssen

Rn. 24 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Zur Wahrung seiner Unabhängigkeit und der Vermeidung einer Selbstprüfung ist es nicht zulässig, dass ein AP bei der von ihm zu prüfenden PIE (etwaige) Buchhaltungsdienstleistungen erbringt sowie die RL-Unterlagen oder gar die Abschlüsse selbst erstellt. Im HGB entspricht dieses Verbot inhaltlich dem allg., nicht PIE-spezifischen Verbot zur Mi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Vorbemerkung

Rn. 1073 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach IFRS ist der Anhang wie auch nach HGB ein eigenständiger Bestandteil des Abschlusses (vgl. IAS 1.10). Zum Verständnis der unterschiedlichen Inhalte ist auf die jeweilige RL-Konzeption und die verschiedenen Zwecke zu verweisen. Der handelsrechtliche JA dient neben der Bereitstellung von Informationen an die JA-Adressaten (Gesellschafter...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Internationale Bedeutung

Rn. 1 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 In der anglo-amerikanischen Bilanzierungspraxis haben latente Steuern eine lange Tradition (vgl. HdJ, Abt. I/18 (2019), Rn. 1) und gelten als unverzichtbares Element einer RL, die auf die zutreffende Darstellung der Vermögenslage und die periodengerechte Erfolgsabgrenzung i. S. d. "matching principle" abstellt. Dies umso mehr, als angelsächsis...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Vorbemerkungen

Rn. 33 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Die im Folgenden erläuterten Inhalte des § 319a (a. F.) werden so dargestellt, als ob § 319a (a. F.) noch Bestandteil des HGB wäre. Hintergrund ist der in Art. 86 Abs. 1 EGHGB geregelte Übergangszeitraum: Letztmals ist § 319a (a. F.) nämlich auf alle gesetzlichen AP für vor dem 01.01.2022 beginnende GJ noch anzuwenden. Dies bedeutet, dass die...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Grundlegendes

Rn. 1 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Wenn die HV einer AG, KGaA bzw. SE über die Verwendung des Bilanzgewinns beschließt, ist sie nach § 174 Abs. 1 Satz 2 AktG an den festgestellten JA gebunden. In dem Gewinnverwendungsbeschluss entscheidet die HV gemäß § 174 Abs. 2 AktG u. a. über die an die Aktionäre auszuschüttenden Beträge, die in die Gewinnrücklage einzustellenden Beträge un...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Zuschreibungen

Rn. 192 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Zuschreibungen des GJ sind werterhöhende Korrekturen bereits bilanzierter Anlagegegenstände, die nur deren Nettobuchwert (nicht die historischen Anschaffungswerte) am Jahresende erhöhen und in der GuV des entsprechenden GJ zu einem Zuschreibungsertrag führen, sofern sie im Zusammenhang mit der Korrektur einer außerplanmäßigen Abschreibung st...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Verbundene Unternehmen im HGB

Rn. 5 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Mit dem sog. Bilanzrichtlinien-Gesetz (BiRiLiG) vom 19.12.1985 (BGBl. I 1985, S. 2355ff.) hat der deutsche Gesetzgeber die "Einheitlichkeit" des Begriffs "verbundene UN" bewusst aufgegeben (vgl. WP-HB (2021), Rn. C 310). So wurde neben der Vorschrift des § 15 AktG eine weitere Begriffsbestimmung verbundener UN in das HGB (vgl. § 271 Abs. 2) au...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1)

Rn. 86 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 284 Abs. 2 Nr. 1 müssen im Anhang die auf die "Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angegeben werden". Die Angabepflicht besteht für KapG und PersG i. S. v. § 264a, dem PublG unterliegende UN (vgl. §§ 3 Abs. 1 Nr. 3–5, 5 Abs. 2 PublG), Kredit- und Finanzdienstleistungsi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte (§ 285 Nr. 3)

Rn. 300 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 3 ist im Anhang zu berichten über "Art und Zweck sowie Risiken, Vorteile und finanzielle Auswirkungen von nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften, soweit die Risiken und Vorteile wesentlich sind und die Offenlegung für die Beurteilung der Finanzlage des Unternehmens erforderlich ist". Mit dieser Angabepflicht zu nicht in de...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XI. Besitz von Anteilen (§ 285 Nr. 11)

Rn. 501 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 11 müssen bestimmte Angaben zum Beteiligungsbesitz des bilanzierenden UN in seinem JA dargestellt werden. Danach sind im Anhang anzugeben "Name und Sitz anderer Unternehmen, die Höhe des Anteils am Kapital, das Eigenkapital und das Ergebnis des letzten Geschäftsjahrs dieser Unternehmen, für das ein Jahresabschluss vorliegt, so...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 272 Besond... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist gemäß Art. 1 RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) am 1.1.1992 in Kraft getreten (Art. 85 Abs. 1 RRG 1992) und wurde durch Art. 1 Nr. 90 des RÜG v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) mit Wirkung zum 1.1.1992 (Art. 42 Abs. 1 RÜG) an die durch den Beitritt der ehemaligen DDR geänderte Rechtslage angepasst. Durch Art. 1 Nr. 58 des Altersvermögensergänzungsge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 272 Besond... / 2.1 Besitzschutz für Berechtigte im Ausland

Rz. 5 Berechtigte, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland genommen haben, erhalten die ihnen nach den Vorschriften des SGB VI zustehende Rente grundsätzlich unter Berücksichtigung der Entgeltpunkte für Bundesgebiets-Beitragszeiten sowie diesen nach dem Fünften Kapitel des SGB VI gleichstellten Beitragszeiten (§§ 70, 256 bis 256c, 259a) einschließlich der Entgeltpunkte ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeitsmanagement: ... / 3 Nachhaltigkeit braucht Regulierung – auch auf europäischer Ebene

Tchibo wartete in der Vergangenheit nicht auf Gesetze, um sich zu engagieren. Die Strategie und die Programme sind so aufgebaut, dass das Unternehmen das tut, was im eigenen Einflussbereich möglich ist. Es hat sich gezeigt, dass eine partnerschaftliche, langfristige Zusammenarbeit direkt auf Fabrik- und Farmebene hilft. Die Wirkung von Einzellieferketten-Programmen hat jedoc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 323 Betrieb... / 2.2 Aufträge, Zulassungen (Abs. 2)

Rz. 4 Zur Durchführung des Betriebs der Telematikinfrastruktur vergibt die gematik Aufträge oder erteilt in einem transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren Zulassungen (Satz 1). Beim Zulassungsverfahren haben Anbieter von Betriebsleistungen einen Anspruch auf Zulassung, wenn die zu verwendenden Komponenten und Dienste nach Maßgabe von § 311 Abs. 6 und § 325 zugelasse...mehr