Fachbeiträge & Kommentare zu Europäische Union

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Bilanz Check-up 2023: Übers... / 2.9.8 IDW PH 9.910.2 (05.2022): Erteilung eines Comfort Letter nach IDW PS 910 durch einen Wirtschaftsprüfer, der nicht Abschlussprüfer der Emittentin ist (Stand: 19.5.2022)

Mit dem IDW Prüfungshinweis: Erteilung eines Comfort Letter nach IDW PS 910 durch einen Wirtschaftsprüfer, der nicht Abschlussprüfer der Emittentin ist reagiert der HFA auf die durch den sog. Fee Cap der EU-APrVO ausgelöste Beschränkung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, für einen PIE-Abschlussprüfungsmandanten grundsätzlich zulässige Nichtprüfungsleistungen, wie z. B. d...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Kritik

Rz. 31 [Autor/Stand] Unterschiedliche Aspekte der Kritik. § 15 unterliegt einer sehr einhelligen Kritik von Seiten der Literatur.[2] Die Kritik betrifft unterschiedliche Aspekte: Zu dem Grundproblem der weit überschießenden Wirkung (vgl. nachstehend Rz. 32) treten systematische Mängel (vgl. nachstehen Rz. 33) und handwerkliche Gesetzgebungsfehler (vgl. nachstehend Rz. 34). R...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Grundzüge der Einziehung

Rz. 305 [Autor/Stand] Die Einziehung des unmittelbar durch die Tat Erlangten bei dem Täter oder Teilnehmer einer rechtswidrigen Tat erfolgt im Urteil nach § 73 StGB (z.B. Stehlgut). Die endgültige Wertersatzeinziehungsanordnung wird im Urteil ausgesprochen. Bei Einstellung des Verfahrens nach Opportunitätsvorschriften (§§ 153, 153a StPO, § 398 AO) kommt dennoch eine selbstän...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Außer Ansatz bleibende Beträge (§ 37 Abs 3 S 4–12 EStG)

Rn. 55 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 In weitgehender Parallele zu den Regeln über die Eintragung auf der LSt-Karte (aber s Rn 56 aE) werden bestimmte Besteuerungsmerkmale von der Berücksichtigung der Festsetzung der Vorauszahlungen ausgeschlossen. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Aufwendungen: Rn. 56 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Bestimmte Sonderausgaben und außergewöhnlich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Verhältnis zum Gemeinschaftsrecht

Rn. 35 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Die Vereinbarkeit von §§ 48ff EStG mit dem Gemeinschaftsrecht ist in der Literatur umstritten (bejahend: Schwenke, BB 2001, 1553; Bruschke, StB 2002, 130; Apitz in H/H/R, § 48 EStG Rz 6 und Rz 8 (November 2018); Ebling in Brandis/Heuermann, § 48 EStG Rz 33 (Mai 2021); zweifelnd: Fuhrmann, KÖSDI 2001, 13 093; Gosch in Kirchhof/Seer, § 48 EStG...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Anwesenheit deutscher Beamter im Ausland

Rz. 1087 [Autor/Stand] Deutsche Ermittlungsbeamte (Steufa, Staatsanwälte) und Richter dürfen im Ausland[2] keine Amtshandlungen vornehmen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, bei Amtshandlungen im Ausland mit Genehmigung des jeweiligen ausländischen Staates anwesend sein. Die Teilnahme einer deutschen Richterin oder Beamtin oder eines deutschen Richters oder Beamten an Amtsha...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Mehrere Einzeltaten

Rz. 48 [Autor/Stand] Während die frühere Rspr. mehrere Einzelakte gewerbs-, gewohnheits- oder geschäftsmäßiger Begehung zu einer rechtlichen Handlungseinheit in Form einer sog. Sammelstraftat (Kollektivdelikt) zusammenfasste[2], ist nach Aufgabe der Rechtsfigur der fortgesetzten Tat durch die Rspr.[3] (s. § 370 Rz. 863, 874 und ausdrücklich für den Tatbestand des § 373 AO [4]...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Zur Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Tatbestände des sog. Banden- und gewaltsamen Schmuggels (§ 373 Abs. 2 AO) waren früher in §§ 146, 148 VZG (Vereinszollgesetz des Norddeutschen Bundes) vom 1.7.1869[2] geregelt[3]. In § 146 VZG wurde die sog. Kontrebande (§ 134 VZG) – der heutige Bannbruch nach § 372 AO – und die sog. Defraudation (§ 135 VZG) – die heutige Zollhinterziehung (§ 370 AO) ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Zweck und Inhalt der Regelung

Rz. 21 [Autor/Stand] Zweck. §§ 1, 2 StAmnVO (vgl. zu dieser Vorläufernorm unter Rz. 1) verfolgte ausdrücklich das Ziel, das Kapital, welches in politisch und wirtschaftlich unsicheren Zeiten in ausländische Stiftungen angelegt worden war, wieder "in das Inland zurückzuführen" (vgl. Gesetzesbegründung zur StAmnVO unter Rz. 1). Gelänge dies, wäre auch das zweite Ziel der Norm ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Europäische Überwachungsanordnung

Rz. 1173 [Autor/Stand] Als Alternative zur Untersuchungshaft enthält der Rahmenbeschluss über eine Europäische Überwachungsanordnung[2] Regelungen, wonach ein Mitgliedstaat die in einem anderen Mitgliedstaat erlassene Entscheidung über die Überwachungsmaßnahme anerkennt, die einer natürlichen Person auferlegten Überwachungsmaßnahme überwacht und die betroffene Person bei Ver...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Verhältnis von steuerlichem und strafprozessualem Arrest

Rz. 455 [Autor/Stand] Umstritten und auch nach der Reform weiterhin nicht befriedigend gelöst ist das grundsätzliche Verhältnis von steuerlichem und strafprozessualem Arrest[2]. Das Verhältnis zwischen strafprozessualem und abgabenrechtlichem dinglichen Arrest ist bislang gesetzlich nur unzureichend geregelt. Den konstruktiven Unterschieden wird in keinster Weise Rechnung ge...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Voraussetzungen der Zulässigkeit

Rz. 1018 [Autor/Stand] Eine EEA ist gem. Art. 1 RL EEA eine gerichtliche Entscheidung, die von einer Justizbehörde eines Mitgliedstaats ("Anordnungsstaat") zur Durchführung einer oder mehrerer spezifischer, auch vorläufiger (Art. 32 RL EEA) Ermittlungsmaßnahme(n) in einem anderen Mitgliedstaat ("Vollstreckungsstaat") zur Erlangung von Beweisen erlassen oder validiert wird. D...mehr

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zfs 10/2022, Fahrtenbuchauf... / 2 Aus den Gründen:

Zitat II. Der Antrag auf Zulassung der Berufung bleibt ohne Erfolg, da die geltend gemachten Zulassungsgründe nicht vorliegen bzw. nicht hinreichend dargelegt sind (§ 124 Abs. 4 S. 4, § 124a Abs. 5 S. 2 VwGO). 1. Aus dem Vorbringen des Kl., auf das sich die Prüfung des VGH beschränkt (§ 124a Abs. 4 S. 4, Abs. 5 S. 2 VwGO), ergeben sich keine ernstlichen Zweifel an der Richtigk...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Grundprinzipien der Rechtshilfe

Rz. 905 [Autor/Stand] Es ist stets von Amts wegen zu prüfen, ob die materiellen Unterstützungsvoraussetzungen vorliegen und Rechtshilfehindernisse nicht entgegenstehen[2]. Die wichtigsten Prinzipien sind hierbei Grundsatz der Gegenseitigkeit (Reziprozität); Erfordernis der beiderseitigen Straf- und Verfolgbarkeit; Spezialitätsgrundsatz (s. hierzu die Ausführungen zum Europäisch...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Spätere Gesetzesänderungen

Rz. 9 [Autor/Stand] JStG 2009. Durch das JStG 2009[2] wurden die Abs. 6 und 7 angefügt. Mit § 15 Abs. 6 versuchte der Gesetzgeber, unionsrechtlichen Bedenken der Europäischen Kommission Rechnung zu tragen, die ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet hatte (vgl. § 15 AStG Anh. 2 Rz. 6). Von der Einkommenszurechnung (heute: Einkünftezu...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Ersuchen um Vernehmung von Beschuldigten, Zeugen und Sachverständigen

Ergänzender Hinweis: Vgl. auch Nr. 77, 117 RiVASt. Rz. 1078 [Autor/Stand] Der persönliche Eindruck von einem Zeugen ist i.d.R. durch nichts zu ersetzen[2]. In einem Ersuchen um Vernehmung von Beschuldigten oder Zeugen bzw. Sachverständigen ist gem. Nr. 117 RiVASt anzugeben, ob die Vernehmung durch ein Gericht, durch eine Staatsanwaltschaft oder eine andere Behörde erfolgen sol...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Minder schwere Fälle (§ 373 Abs. 1 Satz 2 AO)

Rz. 123 [Autor/Stand] In minder schweren Fällen gilt gem. § 373 Abs. 1 Satz 2 AO ein reduzierter Strafrahmen (Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe). Ein minder schwerer Fall soll nach der Gesetzesbegründung z.B. bei bandenmäßigem Schmuggel in Fällen anzunehmen sein, die nicht der typischen Organisierten Kriminalität zuzurechnen sind[2]. Rz. 123.1 [Autor/Stand] S...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VI. Strafrechtliche Nebenfolgen

Rz. 138 [Autor/Stand] Im Übrigen kann neben der Freiheitsstrafe auf die in § 375 AO festgesetzten Nebenfolgen erkannt werden (vgl. die Erläuterungen zu § 375). Gemäß § 375 Abs. 1 AO i.V.m. § 45 Abs. 2 StGB kann die Amtsfähigkeit und Wählbarkeit aberkannt werden[2]. Gemäß § 375 Abs. 2 AO können Erzeugnisse, Waren und andere Sachen, auf die sich eine Hinterziehung von Verbrauch...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 17. Vernehmung mittels Videokonferenz

Rz. 1238 [Autor/Stand] Besondere Bedeutung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten wird zukünftig die Vernehmung mittels Videokonferenz erlangen[2]. Über § 247a StPO i.V.m. Art. 10 EU-RhÜbK 2000 ist eine solche Vernehmung mittels Videokonferenz möglich. Die Notwendigkeit kann etwa dann bestehen, wenn es um die Vernehmung einer Vielzahl von Personen, etwa zur Frage des gewöhn...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Allgemeines

Rz. 826 [Autor/Stand] Bei Gruppenanfragen (§ 404 Rz. 215 ff.) bezieht sich die begehrte Auskunft auf eine Vielzahl von Stpfl., deren Identität im Zeitpunkt der Anfrage noch unbekannt ist, die jedoch durch ein identisches Verhaltensmuster aufgefallen sind. Die Identifizierung soll im ersuchten Staat erfolgen, und zwar anhand des im Amtshilfeersuchen geschilderten Sachverhalts...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Verhältnis zum übrigen Recht

Rn. 12 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 In § 50d EStG existiert eine vergleichbare Regelung für Dividenden, Zinsen und Lizenzen. Für die Auslegung des § 48d EStG kann zT auf die Rspr zu § 50d EStG zurückgegriffen werden. Rn. 13 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 § 48d Abs 2 EStG bestimmt einen Vorrang der in § 48d Abs 2 EStG getroffenen Zuständigkeitsregel im Verhältnis zu der Regelung in ...mehr

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EU-Streitbeilegungsrichtlin... / 1 Systematische Einordnung

Im Rahmen des OECD-Projekts "Base Eerosion and Profit Shifting (BEPS)" wurde auch diskutiert, inwieweit durch neue Instrumente eine bessere Vermeidung der Doppelbesteuerung erfolgen kann. Die Europäische Union hat diese Diskussion im Rahmen der am 10.10.2017 veröffentlichten EU-Richtlinie über Verfahren zur Beilegung von Doppelbesteuerungsstreitigkeiten in der EU[1] aufgegri...mehr

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EU-Streitbeilegungsrichtlinie – ABC IntStR

1 Systematische Einordnung Im Rahmen des OECD-Projekts "Base Eerosion and Profit Shifting (BEPS)" wurde auch diskutiert, inwieweit durch neue Instrumente eine bessere Vermeidung der Doppelbesteuerung erfolgen kann. Die Europäische Union hat diese Diskussion im Rahmen der am 10.10.2017 veröffentlichten EU-Richtlinie über Verfahren zur Beilegung von Doppelbesteuerungsstreitigke...mehr

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EU-Streitbeilegungsrichtlin... / 3 Praxisfragen

Am 27.8.2021 veröffentliche das BMF eine Neufassung des Merkblatts zu internationalen Verständigungs- und Schiedsverfahren (Streitbeilegungsverfahren) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen.[1] Das Schreiben ersetzt das bisherige Merkblatt[2] und wartet inhaltlich mit interessanten Aussagen zu allgemeinen Aspekten von Streitbeilegungsverfahren sowie mit Au...mehr

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EU-Streitbeilegungsrichtlin... / Literaturtipps

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EU-Streitbeilegungsrichtlin... / 4 Beratungshinweise

Dieses Instrument steht neben anderen Möglichkeiten, die der Steuerpflichtig nutzen kann, um eine sonst drohende Doppelbesteuerung zu vermeiden. Dies gilt z. B. auch für ein Einspruch- bzw. Klageverfahren nach Maßgabe einer der Rechtsordnungen. Eine solche Vorgehensweise ist dann sinnvoll, wenn die Erfolgsaussichten eines solchen Verfahrens als besser bewertet werden.mehr

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EU-Streitbeilegungsrichtlin... / 2 Inhalt

Mit der Streitbeilegungsrichtlinie soll den Steuerpflichtigen zur Beseitigung von Streitigkeiten über potenzielle Doppelbesteuerungen ein neues Verfahren geschaffen werden. Am Ende dieses Verfahrens steht zwingend eine Entscheidung der zuständigen Behörden der von der Streitfrage betroffenen Mitgliedstaaten. Das Streitbeilegungsverfahren umfasst insgesamt drei Phasen: Die erst...mehr

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Mitwirkungspflichten, erwei... / 2 Inhalt

§ 90 Abs. 2 AO weitet die allgemeinen Mitwirkungspflichten des Beteiligten für den Fall aus, dass sich der Sachverhalt auf Vorgänge außerhalb des Geltungsbereichs der AO erstreckt. Die Erweiterung schlägt sich in Sachaufklärungs-, Beweismittelbeschaffungs- und Beweisvorsorgepflichten sowie in der Möglichkeit nieder, unter bestimmten Umständen besondere Erklärungs- und Versic...mehr

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Überführung von Wirtschafts... / 2 Inhalt

§ 12 KStG fingiert bei der Überführung von Wirtschaftsgütern eine Veräußerung. Dies führt zur Besteuerung der Differenz zwischen dem Fremdvergleichspreis und dem Buchwert des überführten Wirtschaftsguts. Die Regelung gilt auch, wenn bisher, z. B. infolge von § 5 Abs. 2 EStG i. V. m. § 8 Abs. 1 KStG, kein Buchwertansatz vorhanden war. Als Tatbestandsvoraussetzung wird an den ...mehr

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Buchführung im Ausland (Dat... / 2.1 Ausgangspunkt

Nach § 146 Abs. 2 S. 1 AO sind Bücher im Geltungsbereich der AO zu führen und aufzubewahren. Hiervon abweichend sieht S. 2f. lediglich Sonderregelungen für ausl. Betriebsstätten und Organgesellschaften, die nach ausl. Recht zur Führung von Büchern und Aufzeichnungen verpflichtet sind und diese Verpflichtung erfüllt haben, vor. In diesem Fall muss das inl. Unternehmen die für...mehr

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Holding – ABC IntStR / 2.1 Begriffsbestimmung und Ausgestaltungsformen

Unter einer Holding wird ein Unternehmen verstanden, dessen Hauptzweck darin besteht, dauerhaft Anteile an anderen Unternehmen zu halten.[1] Eine Holding ist keine eigene Rechtsform, sondern eine besondere Form der Organisation der Konzernstruktur. Die Aufgaben der Holding bestehen regelmäßig in Verwaltungs-, Finanzierungs- und ggf. Führungsfunktionen. Hingegen wird üblicher...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Fortbildungskosten: So werd... / 5.1 Was als Berufsausbildung zählt

Zur Berufsausbildung gehören: Berufsausbildungsverhältnisse nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), anerkannte Lehr- und Anlernberufe oder vergleichbar geregelte Ausbildungsberufe aus der Zeit vor dem Inkrafttreten des BBiG, wenn die Abschlussprüfung erfolgreich abgelegt wurde, Prüfungen, die ohne ein Ausbildungsverhältnis aufgrund einer entsprechenden schulischen Ausbildung abge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Unionsrechtlicher Hintergrund der Vorschrift

Rz. 5 Während zum allgemeinen Reihengeschäft keine eigenständigen Vorgaben in der MwStSystRL bis zur Schaffung des Art. 36a [1] zu finden sind, wurde das innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäft im Zusammenhang mit den Regelungen für den Europäischen Binnenmarkt zum 1.1.1993 besonders geregelt: Die Richtlinie 92/111/EWG v. 14.12.1992, sog. 1. Vereinfachungsrichtlinie [2], schu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Regierungsbegründung

Rz. 11 Nachdem sich abzeichnete, dass diese Regelung nicht mehr kommen würde, hat die Bundesregierung in Art. 16 ihres Entwurfs eines Jahressteuergesetzes 1997 [1] die Neuregelung des allgemeinen Reihengeschäfts in § 3 UStG – durch Streichung des bisherigen § 3 Abs. 2 UStG und Änderungen in § 3 Abs. 5a, 6, 7 und 8a sowie in § 1a Abs. 1 UStG (s. die Erläuterungen zu diesen Vor...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Tarifierung von Vanille-Oleoresin und der Aromenbegriff im Branntweinsteuerrecht

Leitsatz 1. Eine Ware bestehend aus rund 90 % (v/v) bzw. 85 % (m/m) Ethanol, 4,8 % (m/m) Trockenrückstand, bis zu 10 % (m/m) Wasser und mit einem durchschnittlichen Vanillin-Gehalt von 0,5 % (m/m) ist als Vanille-Oleoresin in die Unterpos. 1302 19 05 KN einzureihen. Die Pos. 1302 KN ist gegenüber den Pos. 3301 und 3302 KN nicht subsidiär. 2. Vanille-Oleoresin der Unterpos. 13...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Werbung / 3 Werbekosten – Googlekosten: Besonderheiten bei der Umsatzsteuer bei

Google hat seinen Unternehmenssitz in Irland und stellt an Unternehmer bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Unternehmers eine Nettorechnung an diese. In diesem Fall ist die Umsatzsteuer zu den Werbungskosten beim Unternehmer auf das Konto "Umsatzsteuer nach § 13b UStG 19 %" 1787 (SKR 03) bzw. 3837 (SKR 04) zu buchen. Die Gegenbuchung erfolgt auf das Konto "A...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Gesetzeszweck

Rz. 26 § 3a UStG regelt den Ort der Leistung für die sonstigen Leistungen abweichend von dem der Lieferungen[1], die unionsrechtlichen Vorgaben sprechen hier begrifflich – m. E. klarer – schlicht von Dienstleistungen[2], meinen aber inhaltlich dasselbe. Der wesentliche Zweck der Regelung besteht in der Festlegung der Steuerbarkeit von sonstigen Leistungen im Inland, in ander...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Entstehungsgeschichte

Rz. 1 § 3a UStG regelt die Bestimmung des Orts der sonstigen Leistungen – unionsrechtlich spricht man hier von Dienstleistungen – für die Zwecke der Umsatzbesteuerung seit dem 1.1.1980. Der Ort der Steuerbarkeit sonstiger Leistungen war immer schon anders geregelt als die – einfacher bestimmbare – Ortsbestimmung bei Lieferungen. Die Änderung der bis zu diesem Datum geltenden...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6.1 Einführung

Rz. 455 Die Regelung des § 3a Abs. 5 UStG ist mWv 1.1.2015 vollständig neu gefasst worden[1], sie hat seit diesem Zeitpunkt einen ganz anderen Regelungsinhalt als die bis zum 31.12.2014 geltende Vorgängerbestimmung; im Ergebnis wurde hier für die Besteuerung der grenzüberschreitenden digitalen Dienstleistungen [2] an Nichtunternehmer (Verbraucher) ein eigenes Besteuerungsverf...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.2.2 Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers und Vertrauensschutz

Rz. 108 Aus Sicht des leistenden Unternehmers ist vor allem die Feststellung der Qualifikation seines Leistungsempfängers als Unternehmer oder als "Nichtunternehmer" zur zentralen umsatzsteuerrechtlichen Fragestellung bei grenzüberschreitenden sonstigen Leistungen geworden[1]; dieser Status des Leistungsempfängers muss übrigens bei jeder (!) einzelnen ausgeführten Leistung f...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.2.1 Allgemeines und Begriffsbestimmung

Rz. 155 Die wohl praxisrelevanteste Bestimmung des § 3a Abs. 3 UStG stellt die Leistungsortsregelung für sonstige Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken dar, denn hierunter fallen sämtliche Dienstleistungen, die an Grundstücken erbracht werden, wie z. B. Handwerksleistungen an Gebäuden; unionsrechtlich beruht die Regelung auf Art. 47 MwStSystRL , der folgenden Wortlaut h...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 37 Die Regelung des § 3a UStG wirft einerseits eine ganze Reihe von Konkurrenzfragen zu anderen Vorschriften des UStG auf, andererseits können aber auch innerhalb des § 3a UStG Abgrenzungsfragen auftreten, vor allem bei sog. komplexen sonstigen Leistungen im Zusammenhang mit den Sondertatbeständen des § 3a Abs. 3 UStG (Rz. 150ff.), welche sich aus verschiedenen Leistungs...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6.5.2 Weitere unionsrechtliche Rechtsquellen und der UStAE

Rz. 496 Eine weitere umfangreiche inhaltliche Ausfüllung erfährt die Anlage II der MwStSystRL durch Art. 7 und Anhang I der MwStVO .[1] Diese seit dem 1.7.2011 geltende unionsrechtliche Durchführungsverordnung ist als Verordnung der Europäischen Union – im Unterschied zu Richtlinien – in allen Mitgliedstaaten unmittelbar geltendes Recht[2]; sie ist demnach in Deutschland bei ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6.4 Rundfunkdienstleistungen

Rz. 480 Die erste Ortsregelung der Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen wurde zum 1.7.2003 durch das Steuervergünstigungsabbaugesetz v. 1.7.2003[1] neu in § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 12 UStG a. F.[2] eingefügt. Die Änderungen dienten der Umsetzung der EU-Richtlinie 2002/38/EG.[3] Der Ort einer Rundfunk- und Fernsehdienstleistung bestimmte sich dann seit dem 1.1.2010 nur dann nach ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6.2 Die Vermutungsregelungen der MwStVO

Rz. 463 Von besonderer Bedeutung für die Rechtsanwendung in der Praxis sind die zum Zwecke der Besteuerung der digitalen Dienstleistungen in die MwStVO eingeführten Unterabschnitte 3a bis 3c (Art. 24a bis Art. 24f), die bestimmte "Vermutungsregelungen" für digitale Dienstleistungen enthalten. Der Unionsgesetzgeber regelt hier besonders häufig vorkommende Sachverhalte in der ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Leistungseinheit bei sonstigen Leistungen

Rz. 545 Eine wichtige Frage des Umsatzsteuerrechts ist seit jeher, wann mehrere Tätigkeiten einen einheitlichen wirtschaftlichen Vorgang in dem Sinne bilden, dass sie umsatzsteuerrechtlich einheitlich zu behandeln sind; man spricht hier von "einheitlichen (sonstigen) Leistungen".[1] In der Praxis hat dies nicht nur bei der Frage einer möglichen Steuerfreiheit oder des anzuwe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5.2 Unionsrechtliche Grundlagen

Rz. 310 Die unionsrechtlichen Grundlagen des § 3a Abs. 4 UStG finden sich in Art. 59 MwStSystRL. Der Wortlaut der unionsrechtlichen Vorgabe enthält – gleichfalls in einer Art Katalogregelung – die hiervon einzeln betroffenen "Dienstleistungen", er lautet wie folgt: Als Ort der folgenden Dienstleistungen an einen Nichtsteuerpflichtigen, der außerhalb der Gemeinschaft ansässig ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.1 Allgemeines

Rz. 100 Die wichtigste Regelung für die unternehmerische Praxis zur Bestimmung des Leistungsorts beim innergemeinschaftlichen Austausch von sonstigen Leistungen (Dienstleistungen) und auch für die Erbringung solcher Leistungen in Drittstaaten findet sich in § 3a Abs. 2 UStG. Hierbei handelt es sich um die eigentliche Grundregel für den Austausch grenzüberschreitender sonstig...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1.1 Die Bestimmung des Orts der sonstigen Leistungen im Überblick und die Rechtsquellen

Rz. 45 § 3a UStG bestimmt den Ort der Leistung bei einem großen Teil der im Wirtschaftsleben anzutreffenden grenzüberschreitenden sonstigen Leistungen; die Beförderungsleistungen als weitere wichtige spezielle sonstige Leistungen finden ihre Regelung in § 3b UStG. Allgemein spricht man unionsrechtlich bei den sonstigen Leistungen von "Dienstleistungen", gemeint ist damit abe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.2.5 Leistungen im Zusammenhang mit Messen und Ausstellungen zwischen Unternehmern

Rz. 187a Der besonderen Betrachtung bei den grundstücksbezogenen sonstigen Leistungen nach § 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG bedürfen die Leistungen im Zusammenhang mit Messen und Ausstellungen, weil bei ihnen regelmäßig auch ein Zusammenhang mit einem Grundstück besteht. Wegen der vielfältigen wirtschaftlichen Verflechtungen über die Staatsgrenzen hinaus sind dabei gerade die Leistung...mehr