Im Rahmen des OECD-Projekts "Base Eerosion and Profit Shifting (BEPS)" wurde auch diskutiert, inwieweit durch neue Instrumente eine bessere Vermeidung der Doppelbesteuerung erfolgen kann. Die Europäische Union hat diese Diskussion im Rahmen der am 10.10.2017 veröffentlichten EU-Richtlinie über Verfahren zur Beilegung von Doppelbesteuerungsstreitigkeiten in der EU[1] aufgegriffen. Hiermit möchte die EU ihre Erkenntnisse dokumentieren, dass die Bekämpfung von Steuervermeidung mit umfassenden, effektiven und nachhaltigen Mechanismen zur Streitbeilegung einhergehen sollte.[2] Da es sich um eine Richtlinie der EU handelt, war diese von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen. Inhaltlich geht der Anwendungsbereich über die Schiedsverfahrenskonvention der EU hinaus, die sich lediglich auf Fragen der Gewinnabgrenzung beschränkt. Der deutsche Gesetzgeber hat die Vorgaben durch das "Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/1852" v. 10.10.2017 über Verfahren zur Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten in der Europäischen Union v. 10.12.2019 (EU-DBA-SBG)[3] in nationales Recht überführt.

[1] Vgl. Richtlinie (EU) 2017/1852 des Rates v. 10.10.2017, ABl. EU L 265 v. 14.10.2017, 1.
[2] Vgl. Richtlinie (EU) 2017/1852 des Rates v. 10.10.2017, vor Art. 1, Abs. 4.
[3] Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/1852 v. 10.10.2017 über Verfahren zur Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten in der EU v. 10.12.2019 (BGBl I 2019, 2103); s. zum Verfahrensablauf etwa Hirschvogel/Ullmann, Ubg 2021, 500.

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