Steuervermeidung durch konzerninterne Verzinsung
Verdeckte Gewinnausschüttungen und Verrechnungspreise
Als Beispiele nennt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/31822) unter anderem die Bewertung überhöhter Zinszahlungen als verdeckte Gewinnausschüttung nach dem Körperschaftsteuergesetz und Regelungen zu Verrechnungspreisen im Außensteuergesetz.
Im Übrigen verfüge Deutschland über robuste Regelungen zur Verhinderung unerwünschter Steuergestaltungen. Beispiele hierfür seien die Entstrickungsbesteuerung, die Zinsschranke, die Lizenzschranke und die Hinzurechnungsbesteuerung im Außensteuerrecht, die dazu beitrage, steuerlich induzierte Verlagerungen von sogenannten passiven Einkünften ins niedrig besteuernde Ausland zu verhindern.
Zudem verweist die Regierung auf internationale Erfolge bei der Bekämpfung der aggressiven Steuervermeidung multinationaler Unternehmen, zu denen sie durch ihr Engagement beigetragen habe.
Base Erosion and Profit Shifting – BEPS
Beispiele dafür seien der erfolgreiche Abschluss des OECD/G20-Projekts gegen Gewinnkürzung und -verlagerung (Base Erosion and Profit Shifting – BEPS), die Überführung der BEPS-Empfehlungen in das europäische und nationale Steuerrecht sowie die Vereinbarung globaler Standards für Transparenz in Gestalt des steuerlichen automatischen Informationsaustauschs.
Zur Überwachung der Umsetzung durch die Staaten und zur Wieterentwicklung der internationalen Zusammenarbeit sei auf Ebene der OECD mit dem "Inclusive Framework on BEPS" ein neues Gremium geschaffen, an dem Industrie-, Schwellenund Entwicklungsländer gleichberechtigt teilnehmen. Die Schlagkräftigkeit sei zuletzt durch die internationale Einigung zur Reform der internationalen Unternehmensbesteuerung (zum sog. Zwei-Säulen-Projekt) vom 1.7.2021 unter Beweis gestellt werden worden.
In der Beantwortung detaillierterer Fragen verweist die Bundesregierung ansonsten überwiegend auf die Zuständigkeit der Länder beim Vollzug der Steuergesetze.
-
Schonfrist für Offenlegung der Jahresabschlüsse 2024
2.442
-
Voraussetzungen und Besonderheiten der steuerfreien Aktivrente
2.4144
-
Steuerliche Entlastung für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022 und 2023
1.197459
-
Neue Pflichtangaben bei Reverse-Charge-Leistungen
839
-
E-Rechnung
7759
-
Behindertenpauschbetrag: Höhe, Anspruch & Steuer-Tipps
5941
-
Viertages-Zugangsvermutung bei der Bekanntgabe von Steuerbescheiden
5823
-
Steueränderungen 2026
571
-
Änderung des Steuerberatungsgesetzes doch ohne verschärftes Fremdbesitzverbot
459
-
Bundesrat stimmt Steueränderungsgesetz 2025 zu
427
-
Bunderats-Finanzausschuss fordert Stärkung des Fremdbesitzverbots in der Steuerberatung
24.02.2026
-
Aktualisierte EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete
20.02.2026
-
Nationale Spielräume bei Anti-Steuervermeidungsregeln der EU
20.02.2026
-
Omnibus-Paket zur Besteuerung
19.02.2026
-
Linnemann will Schwelle für Spitzensteuersatz verschieben
17.02.2026
-
BStBK fordert Stärkung des Fremdbesitzverbotes in der Steuerberatung
17.02.2026
-
DStV fordert Befreiung von Meldepflichten für Steuerberater
12.02.2026
-
Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz
11.02.2026
-
Was eine Vermögensteuer bringen könnte
11.02.2026
-
Voraussetzungen und Besonderheiten der steuerfreien Aktivrente
11.02.20264