Fachbeiträge & Kommentare zu Entnahme

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Leerkosten entdecken und ri... / 6.4 Veränderung der Zusammenarbeit

Auch bei den Lieferanten eines Unternehmens gilt das Gesetz der großen Serien. Können große Mengen geliefert werden, sind die Einkaufspreise niedriger. Große Einkaufsmengen führen zu hohen Lagerbeständen und die wiederum zu Leerkosten, wenn die Nachfrage nachlässt. Verhandlungen mit den Lieferanten von Materialien und Handelswaren sind notwendig, um die Lieferungen den verän...mehr

Kommentar aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, EStG § 55 EStG

Stand: EL 122 – ET: 6/2020 (1) 1Bei Steuerpflichtigen, deren Gewinn für das Wirtschaftsjahr, in das der 30. Juni 1970 fällt, nicht nach § 5 zu ermitteln ist, gilt bei Grund und Boden, der mit Ablauf des 30. Juni 1970 zu ihrem Anlagevermögen gehört hat, als Anschaffungs- oder Herstellungskosten (§ 4 Absatz 3 Satz 4 und § 6 Absatz 1 Nummer 2 Satz 1) das Zweifache des nach den A...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Wertabgabe von Gegenständen/Gleichstellung mit einer Lieferung

Tz. 5 Stand: EL 117 – ET: 06/2020 Die Tatbestände der Wertabgabebesteuerung sind immer dann zu prüfen, wenn eine steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft als Unternehmer im Inland (s. § 1 Abs. 2 UStG, Anhang 5) Gegenstände (Wirtschaftsgüter) des unternehmerischen Bereiches/Vermögens für Zwecke entnimmt, die außerhalb des Unternehmens liegen (Entnahme muss für ideelle ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Beispiele

Tz. 17 Stand: EL 117 – ET: 06/2020 Beispiel 1: Ein Verband/Verein hat einen Gegenstand angeschafft, der zu mehr als 50 % für unternehmerische Zwecke genutzt wird. 80 % der Nutzung entfallen auf die Bereiche der steuerunschädlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe (Zweckbetriebe) und der steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe. Zu 20 % wird der Gegenstand für de...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Bemessungsgrundlage

Tz. 13 Stand: EL 117 – ET: 06/2020 Die Bemessungsgrundlage für die Wertabgabetatbestände Entnahme von Gegenständen (Gleichstellung mit einer Lieferung), Verwendung von Gegenständen (Gleichstellung mit einer sonstigen Leistung) richtet sich nach § 10 Abs. 4 UStG (Anhang 5). Tz. 14 Stand: EL 117 – ET: 06/2020 Werden Gegenstände aus dem Unternehmen entnommen, d.h., sie verlassen endg...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 3 Stand: EL 117 – ET: 06/2020 Seit 01.04.1999 ist die Eigenverbrauchsbesteuerung durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 neu geregelt. Ab diesem Zeitpunkt enthält das Umsatzsteuergesetz keinen eigenständigen Steuertatbestand "Eigenverbrauch" mehr. Durch das Steuerentlastungsgesetz wurden § 1 Abs. 1 Nr. 2 und 3 UStG a. F. aufgehoben, welches der Konzeption der 6. ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Wertabgabe durch Nutzung von Gegenständen/Gleichstellung mit einer sonstigen Leistung

Tz. 8 Stand: EL 117 – ET: 06/2020 Die Wertabgabebesteuerung ist aber auch in den Fällen zu überprüfen, wenn eine steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft, Gegenstände (Wirtschaftsgüter), die dem unternehmerischen Bereich zuzuordnen sind (Gegenstände gehören zum unternehmerischen Vermögen), für Zwecke nutzt (verwendet), die außerhalb des Unternehmens liegen (hier: Nutz...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Konsignationslager (§ 1a Abs. 2a)

Rz. 192 Mit Art. 12 Nr. 3 des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften[1] wurde Abs. 2a in § 1a UStG eingefügt. Mit dieser Gesetzesänderung wurde Art. 17a MwStSystRL [2] umgesetzt. Rz. 193 Nach der neuen EU-Bestimmung des Art. 17a MwStSystRL gilt das unternehmerische Verbringen von Gegenständen in ei...mehr

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Zölle und Verbrauchsteuern ... / 4.1.2.3 Bezug zum auszuweisenden Vorratsvermögen

Rz. 21 Nur die auf das am Abschlussstichtag auszuweisende Vorratsvermögen entfallenden Zölle und Verbrauchsteuern kommen für die Abgrenzung in Betracht. Zum Vorratsvermögen gehören nur Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens, d. h., dass sie am Abschlussstichtag nicht dazu bestimmt sind, dauernd dem Betrieb zu dienen, vielmehr, dass sie zur Be- oder Verarbeitung und/oder zum Ve...mehr

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Zölle und Verbrauchsteuern ... / 4.2.1 Bestimmung der Postenhöhe

Rz. 31 Der Aktivposten "Zölle und Verbrauchsteuern auf Vorratsvermögen" wird praktisch zu jedem Bilanzstichtag neu gebildet und zum folgenden Bilanzstichtag aufwandswirksam aufgelöst. Auch ist es möglich, nur zu jedem Bilanzstichtag die Differenz der auf die Anfangs- und Endbestände des Vorratsvermögens entfallenden Verbrauchsteuern und Zölle einzubuchen. Rz. 32 Eine Auflösun...mehr

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Zölle und Verbrauchsteuern ... / 1 Grundlagen

Rz. 1 Verbrauchsteuergesetze enthalten durchweg Regelungen, wonach die Verbrauchsteuern mit der Entfernung aus dem Herstellungsbereich oder dem Steuerlager (Entnahme in den steuerrechtlich freien Verkehr) oder bei der Einfuhr anfallen.[1] Inländische Ausfuhrzölle und ausländische Einfuhrzölle entstehen u. U. bei der Überführung der Wirtschaftsgüter über eine Zollgrenze. Jahr...mehr

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Zölle und Verbrauchsteuern ... / 2.3 Behandlung in der GuV-Rechnung nach HGB

Rz. 11 Grundsätzlich wären zwar Verbrauchsteuern und Zölle als "sonstige Steuern" (Pos. 15 Gesamtkostenverfahren; Pos. 15 Umsatzkostenverfahren) auszuweisen. In der durch das BilRUG geänderten Fassung des § 277 Abs. 1 HGB wurde allerdings die Definition der auszuweisenden Umsatzerlöse um eine – über die Umsatzsteuer hinausgehende – Kürzungspflicht um die "sonstigen direkt mi...mehr

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Entnahmen und ihre Bewertung / 3.4 Rückgängigmachung einer Entnahme

Die Entnahme ist ein tatsächlicher Vorgang, der eine bestimmte Rechtsfolge auslöst und weder rückbezogen noch rückwirkend wieder beseitigt werden kann.[1] Daher lässt sich eine Entnahme aus steuerlichen Gründen prinzipiell nicht rückgängig machen. Zwar kann das entnommene Wirtschaftsgut wieder in das Betriebsvermögen eingelegt werden, aber dies ist nicht geeignet, um die vo...mehr

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Einlagen und ihre Bewertung / 5 Wiedereinlage nach vorhergehender Entnahme

Betrifft die Einlage ein Wirtschaftsgut, das innerhalb von 3 Jahren vor der Einlage aus dem Betriebsvermögen entnommen worden ist, tritt gem. § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 3 EStG an die Stelle der Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Wert, mit dem die Entnahme angesetzt worden ist. Entsprechend ist zu verfahren, soweit die eingelegten Wirtschaftsgüter innerhalb des schädlichen ...mehr

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Entnahmen und ihre Bewertung / 5.2 Gegenstand der Entnahme

Als Beispiele für die Entnahme von "Wirtschaftsgütern" nennt das Gesetz Barentnahmen (Geld), Waren und Erzeugnisse. Die Aufzählung ist nicht abschließend. Prinzipiell kommen alle abnutzbaren und nicht abnutzbaren Wirtschaftsgüter als Gegenstand einer Entnahme in Betracht, z. B. Grund und Boden, Gebäude, Pkw, Einrichtungsgegenstände und Wertpapiere. Es können auch immaterielle...mehr

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Entnahmen und ihre Bewertung / 4 Praxisrelevant: Entnahme durch Nutzungsänderung

Es gibt Fälle, in denen eine bestimmte Handlung oder ein bestimmtes Verhalten des Steuerpflichtigen zwangsläufig eine Entnahmeerklärung enthält, weil der Steuerpflichtige damit jede Beziehung des Wirtschaftsguts zum Betrieb endgültig beendet und allgemeine steuerliche Grundsätze einer weiteren Zurechnung dieses dem Betrieb nicht mehr dienenden Wirtschaftsgutss zu einem Betri...mehr

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Entnahmen und ihre Bewertung / 1 Begriff der Entnahme

Was unter "Entnahmen" zu verstehen ist, definiert § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG wie folgt: "Entnahmen sind alle Wirtschaftsgüter (Barentnahmen, Waren, Erzeugnisse, Nutzungen und Leistungen), die der Steuerpflichtige dem Betrieb für sich, für seinen Haushalt oder für andere betriebsfremde Zwecke im Laufe des Wirtschaftsjahrs entnommen hat". Entnahmen sind danach – mit den Worten der R...mehr

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Entnahmen und ihre Bewertung / 3.3 Gewinnverwirklichungswille nicht Voraussetzung einer Entnahme

Nicht erforderlich ist der Wille zur Gewinnverwirklichung oder das Bewusstsein einer Gewinnverwirklichung bzw. eine ungefähre Vorstellung über ihr Ausmaß. Ist ein Wirtschaftsgut entnommen worden, treten die an die Entnahme geknüpften einkommensteuerrechtlichen Rechtsfolgen ohne Weiteres ein. Es kommt also nicht darauf an, ob der Wille und das Bewusstsein des Steuerpflichtige...mehr

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Entnahmen und ihre Bewertung / 3.2 Entnahme bei verbilligter Veräußerung

Die Veräußerung eines Grundstücks gegen ein unangemessen niedriges Entgelt führt nach § 4 Abs. 1 EStG zu einer vollständigen Realisierung der stillen Reserven. Soweit der Erwerber eine Gegenleistung erbracht hat, sind die stillen Reserven durch Veräußerung und im Übrigen durch Entnahme aufgedeckt[1].mehr

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Entnahmen und ihre Bewertung / 6.1 Sachentnahmen: Ansatz des Teilwerts

Die Bewertung von Sachentnahmen ist in § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 EStG geregelt. Danach sind Entnahmen grundsätzlich mit ihrem Teilwert im Zeitpunkt der Entnahme zu bewerten. In bestimmten Ausnahmefällen (insbesondere bei Sachspenden) kann die Entnahme von Wirtschaftsgütern nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 4 EStG mit dem Buchwert dieser Wirtschaftsgüter bewertet werden. Bei einer Sach...mehr

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Entnahmen und ihre Bewertung / 10 Entnahmen bei Einnahmenüberschussrechnung

Bei der Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG gilt der gleiche Entnahmebegriff des § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG wie bei der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich. Dies ergibt sich zwar nicht ausdrücklich aus dem Gesetz, jedoch aus dem allgemeinen Grundsatz, dass außerbetriebliche Vorgänge den Gewinn nicht beeinflussen dürfen, zum anderen aus dem Grundsatz de...mehr

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Entnahmen und ihre Bewertung / 9 Rechtliches Sonderproblem: Entstrickungstatbestände

Unter Entstrickung versteht man einen Sachverhalt, der zur Folge hat, dass stille Reserven eigentlich nicht mehr in Deutschland besteuert werden können. Früher hat der BFH in der Überführung von Einzelwirtschaftsgütern aus einer inländischen Betriebsstätte in eine ausländische Betriebsstätte stets eine gewinnverwirklichende Entnahme i. S. d. § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG gesehen (s...mehr

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Entnahmen und ihre Bewertung / 3.1.2 Schlüssiges Verhalten

Entnahmehandlung bedeutet aber nicht, dass der Steuerpflichtige ausdrücklich erklären muss, er wolle eine Entnahme vornehmen. Für die Entnahme genügt ein anderes schlüssiges Verhalten, durch das die Verbindung des Wirtschaftsguts zum Betrieb erkennbar gelöst wird, sodass das Wirtschaftsgut zu notwendigem Privatvermögen wird.[1] Wo eine Ennahmehandlung rein tatsächlich nicht m...mehr

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Entnahmen und ihre Bewertung / Zusammenfassung

Überblick Gewinn ist nach § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG der "Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahrs und dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs, vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen". Durch die Korrektur des Buchführungsergebnisses um den Wert der Entnahmen und Einlagen werd...mehr

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Entnahmen und ihre Bewertung / 8 Überführung eines Wirtschaftsguts in einen anderen Betrieb

Die Überführung betrieblicher Wirtschaftsgüter in einen anderen Betrieb desselben Steuerpflichtigen ist vor Einführung des § 6 Abs. 5 EStG mit Wirkung ab 1.1.1999 nicht als Entnahme aus dem einen und als Einlage in den anderen Betrieb zu werten.[1] Das Wirtschaftsgut wurde nach dieser Auffassung durch die Überführung nicht zu einem betriebs­fremden Zweck entnommen, da es in...mehr

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Entnahmen und ihre Bewertung / 6.2.1 Außerbetriebliche Nutzung eines betrieblichen Wirtschaftsguts

Die Vorschrift des § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG nennt als Gegenstand einer Entnahme auch ausdrücklich Nutzungen und Leistungen, die der Steuerpflichtige dem Betrieb für sich, für seinen Haushalt oder für andere betriebsfremde Zwecke im Laufe des Wirtschaftsjahrs entnommen hat. Eine Entnahme durch Nutzungen liegt vor allem vor, wenn der Steuerpflichtige ein Wirtschaftsgut des Betri...mehr

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Entnahmen und ihre Bewertung / 3.1.1 Entnahmehandlung und Entnahmewille

Voraussetzung einer Entnahme ist grundsätzlich, dass eine Entnahmehandlung vorliegt[1]. Die Entnahme setzt danach das Tätigwerden einer Person, d. h. des Steuerpflichtigen oder desjenigen, der für ihn tätig wird, voraus. Die Entnahmehandlung muss von einem Entnahmewillen getragen sein, d. h. von dem Willen, die Verknüpfung des Wirtschaftsguts mit dem Betrieb zu lösen. Der En...mehr

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Entnahmen und ihre Bewertung / 3.1.3 Rechtsvorgang

In besonders gelagerten Fällen kann auch ein Rechtsvorgang genügen, der das Wirtschaftsgut aus dem Betriebsvermögen ausscheiden lässt. Das ist z. B. der Fall, wenn ein bislang zum Betriebsvermögen gehörendes Wirtschaftsgut durch einen Todes-/Erbfall notwendiges Privatvermögen wird .[1] Bei dem die Handlung ersetzenden Rechtsvorgang handelt es sich um das Einwirken außersteue...mehr

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Entnahmen und ihre Bewertung / 3.1 Entnahmehandlung, schlüssiges Verhalten oder Rechtsvorgang

Eine Entnahme ist durch eine eindeutige Entnahmehandlung, durch schlüssiges Verhalten oder durch einen Rechtsvorgang möglich[1]. 3.1.1 Entnahmehandlung und Entnahmewille Voraussetzung einer Entnahme ist grundsätzlich, dass eine Entnahmehandlung vorliegt[1]. Die Entnahme setzt danach das Tätigwerden einer Person, d. h. des Steuerpflichtigen oder desjenigen, der für ihn tätig wi...mehr

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Entnahmen und ihre Bewertung / 5.3 Betriebsaufgabe als Totalentnahme

Begrifflich setzt jede Entnahme prinzipiell das Fortbestehen des Betriebs voraus. Einen "Entnahmevorgang eigener Art (Totalentnahme)" stellt jedoch die Betriebsaufgabe dar[1], bei der nach § 16 Abs. 3 Satz 7 EStG anstelle des Teilwerts der gemeine Wert tritt.mehr

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Einlagen und ihre Bewertung / 1.2 AfA-Bemessungsgrundlage nach Einlage eines abnutzbaren Anlageguts

§ 7 Abs. 1 Satz 5 EStG enthält eine Spezialvorschrift zur Ermittlung der AfA-Bemessungsgrundlage nach Einlage eines abnutzbaren Wirtschaftsguts aus dem Privatvermögen in ein Betriebsvermögen. Die Finanzverwaltung hat früher § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG so interpretiert, dass sich die weiteren AfA nach Einlage nach den fortgeführten historischen Anschaffungskosten bemessen.[1] Der ...mehr

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Einlagen und ihre Bewertung / Zusammenfassung

Überblick Gewinn ist nach § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG der "Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahrs und dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs, vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen". Der Unterschiedsbetrag aus dem Vergleich der beiden Betriebsvermögen weist die Veränderunge...mehr

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Entnahmen und ihre Bewertung / 7 Bewertung von Leistungsentnahmen

Eine Entnahme durch "Leistungen" ist vor allem die Inanspruchnahme von Arbeitnehmern des Betriebs für private Zwecke des Unternehmers, z. B. die Verwendung eines im Geschäftsbetrieb angestellten Arbeiters für die Instandhaltung des Privatgartens[1], die Reinigung der Privatwohnung durch die im Betrieb angestellte Putzfrau, die Reparatur des privaten Einfamilienhauses durch Arbe...mehr

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Einlagen und ihre Bewertung / 10 Einlagen bei Einnahmenüberschussrechnung

Wird der Gewinn nach § 4 Abs. 3 Satz 1 EStG als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ermittelt, so macht schon die Gegenüberstellung von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben deutlich, dass außerbetrieblich veranlasste Wertabgänge oder -zuführungen sich auf den Gewinn nicht auswirken dürfen. Auch bei der Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einlagen und ihre Bewertung / 1.1 Grundsatz: Bewertung mit dem Teilwert

Nach § 4 Abs. 1 Satz 8 EStG sind Einlagen alle Wirtschaftsgüter (Bareinzahlungen und sonstige Wirtschaftsgüter), die der Steuerpflichtige dem Betrieb im Laufe des Wirtschaftsjahrs zugeführt hat. Grundfall der Einlage ist die Überführung eines Wirtschaftsguts aus dem Privatvermögen des Steuerpflichtigen in das ihm zuzurechnende Betriebsvermögen. Das kann das Betriebsvermögen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Grund und Boden

Rz. 85 [Autor/Stand] Der Grund und Boden eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft umfasst vor allem die land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen (Äcker, Wiesen, Weiden, Forst-, Weinbau- und Gartenbauflächen). Die tatsächliche land- und forstwirtschaftliche Nutzung der Fläche ist aber nicht unbedingte Voraussetzung für ihre Zugehörigkeit zum land- und forstwirtscha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2020, Nachlasspfleg... / 1 Gründe

I. Das Amtsgericht hat mit Beschluss vom 14. Juni 2018 gemäß § 1961 BGB Nachlasspflegschaft für die unbekannten Erben angeordnet und den Beteiligten zu 1. zum Nachlasspfleger bestellt. Es hat festgestellt, dass der Nachlasspfleger das Amt berufsmäßig ausübt. Mit Antrag vom 14. Mai 2019 hat der Beteiligte zu 1. für den Zeitraum vom 14. Juni 2018 bis 14. Mai 2019 eine Vergütung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Entnahmen / 2.1 Gegenstand der Entnahme

2.1.1 Entnahmearten Nach § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG sind Entnahmen "alle Wirtschaftsgüter (Barentnahmen, Waren, Erzeugnisse, Nutzungen und Leistungen), die der Steuerpflichtige dem Betrieb für sich, für seinen Haushalt oder für andere betriebsfremde Zwecke im Laufe des Wirtschaftsjahres entnommen hat". Man kann folgende Arten von Entnahmen unterscheiden: Geldentnahmen, sonstige Sac...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Entnahmen / 3.1 Bewertung entnommener Wirtschaftsgüter

Entnahmen des Steuerpflichtigen für sich, für seinen Haushalt oder für andere betriebsfremde Zwecke sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 EStG mit dem Teilwert anzusetzen. Die Vorschrift bezweckt vor allem, die während der Zugehörigkeit der entnommenen Wirtschaftsgüter zum Betriebsvermögen entstandenen stillen Reserven möglichst lückenlos zu erfassen (Gewinnrealisierung).[1] Sti...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Entnahmen / Zusammenfassung

Begriff Entnahmen sind Elemente der steuerrechtlichen Gewinnermittlung. Es handelt sich dabei – mit den Worten der Rechtsprechung – um Wertabgaben aus dem Betrieb zu außerbetrieblichen Zwecken. Grundfall der Entnahme ist die Überführung eines Wirtschaftsguts aus dem Betriebsvermögen in das Privatvermögen. Eine Entnahme liegt z. B. vor, wenn der Betriebsinhaber Bargeld aus de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Entnahmen / 2.3.1 Entnahmehandlungen und gleichwertige Vorgänge

Wirtschaftsgüter, die zur Zeit der Aufnahme in das Betriebsvermögen zulässigerweise zum Betriebsvermögen gerechnet worden sind, bleiben grundsätzlich so lange Betriebsvermögen, bis sie durch eine eindeutige, unmissverständliche (ausdrückliche oder schlüssige) Entnahmehandlung des Steuerpflichtigen Privatvermögen werden.[1] Eine Entnahme kann entweder durch eine eindeutige, mi...mehr

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Entnahmen / 1.3 Entnahmen bei der Einnahmenüberschussrechnung

Wird der Gewinn nach § 4 Abs. 3 Satz 1 EStG als ”Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben” ermittelt, ist die Entnahmeregelung ebenfalls anwendbar. Das kann zwar nicht ohne Weiteres dem Gesetz entnommen werden. Wenn § 4 Abs. 3 EStG als Gewinn lediglich den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben bezeichnet, ändert das aber nichts daran, d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Entnahmen / 2.2.2 Überführung in einen anderen Betrieb

Überführt der Unternehmer das Wirtschaftsgut nicht in sein Privatvermögen, sondern in einen anderen ihm gehörenden Betrieb, stellt sich die Frage, ob damit eine Entnahme des Wirtschaftsguts aus dem einen und seine Einlage in den anderen Betrieb verbunden ist. Die Überführung betrieblicher Wirtschaftsgüter in einen anderen Betrieb desselben Steuerpflichtigen ist vor Einführun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Entnahmen / 2.1.2 Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens

Gegenstand einer Entnahme können alle Wirtschaftsgüter sein, die zum notwendigen oder gewillkürten Betriebsvermögen gehören, sowie Nutzungen und Leistungen. Gegenstand von Sachentnahmen können Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (Grundstücke, Kraftfahrzeuge) sowie des Umlaufvermögens sein. Der steuerrechtliche Begriff des Wirtschaftsguts ist weit zu fassen. Er umfasst zum e...mehr

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Entnahmen / 2.1.3 Aufwandsentnahmen

Der Entnahmetatbestand des § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG ist nicht auf bilanzierungsfähige Wirtschaftsgüter beschränkt. Er umfasst insbesondere auch Nutzungen und Leistungen, die in der Bilanz nicht ansetzbar sind.[1] Als Gegenstand der Entnahme kommt daher auch betrieblicher Aufwand in Betracht.[2] Eine Entnahme von Aufwand liegt entweder in der betriebsfremden Nutzung von Wirtscha...mehr

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Entnahmen / 2.2.3 Überführung in eine ausländische Betriebsstätte

§ 4 Abs. 1 Sätze 3 und 4 EStG i. d. F. des SEStEG liegt (weiterhin) die Theorie der finalen Entnahme zugrunde. Danach ist es Zweck der Entnahmevorschrift allein, die steuerliche Erfassung der stillen Reserven zu sichern. Die genannte Vorschrift bestimmt daher, dass einer Entnahme für betriebsfremde Zwecke der Ausschluss oder die Beschränkung des Besteuerungsrechts der Bundes...mehr

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Entnahmen / 1.2 Entnahmen beim Bestandsvergleich

Für den Bestandsvergleich bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft oder aus selbständiger Arbeit gilt § 4 Abs. 1 EStG, für den Bestandsvergleich bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb gilt § 5 EStG. Dass auch beim sog. qualifizierten Bestandsvergleich nach § 5 EStG die Entnahmeregelung zu beachten ist, ergibt sich eindeutig aus § 5 Abs. 6 EStG. Nach § 4 Abs. 1 Satz 1 E...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Entnahmen / 2.2 "Betriebsfremde Zwecke"

Das Ausscheiden von Wirtschaftsgütern aus dem Betriebsvermögen ist nur dann als Entnahme zu werten, wenn der Unternehmer die ausgeschiedenen Wirtschaftsgüter "für sich, für seinen Haushalt oder für andere betriebsfremde Zwecke" verwendet.[1] 2.2.1 Überführung in den privaten Bereich Eine Entnahme liegt immer vor bei der Überführung von Wirtschaftsgütern aus dem betrieblichen i...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Entnahmen / 2.3.3 Übergang zur Liebhaberei

Eine Entnahme liegt nicht vor, wenn ein Betrieb wegen anhaltender Verluste der Liebhaberei zugeordnet wird. Obwohl hier die betriebliche Tätigkeit als beendet anzusehen ist und der Übergang des Betriebsvermögens in den privaten Bereich nahe läge, nimmt der BFH an, dass der Steuerpflichtige nach dem Übergang zur Liebhaberei "ruhendes Betriebsvermögen" unterhält. Exkurs: Der Üb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Entnahmen / 2.2.1 Überführung in den privaten Bereich

Eine Entnahme liegt immer vor bei der Überführung von Wirtschaftsgütern aus dem betrieblichen in den privaten Bereich, z. B. bei Übertragung eines Betriebsgrundstücks durch schenkweise Übereignung an einen Dritten.[1]mehr