Fachbeiträge & Kommentare zu Einkauf

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Basare

Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Viele steuerbegünstigte (gemeinnützige) Einrichtungen veranstalten zur Mittelbeschaffung Basare (z. B. Weihnachts- und Wohltätigkeitsbasare), deren Erlöse für die steuerbegünstigten Zwecke verwendet werden. Die auf den Basaren verkauften Gegenstände werden häufig von den Mitgliedern dem veranstaltenden Verein unentgeltlich zugewendet (z. B. in Form...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Nicht der Besteuerung nach dem ErbStG unterliegende Vermögensgegenstände (Abs. 6 Satz 1)

Rz. 175 [Autor/Stand] Vermögensgegenstände unterliegen "nicht der Besteuerung nach diesem Gesetz", wenn sie entweder nicht zum steuerbaren Erwerb gehören, durch eine sachliche Steuerbefreiung von der Besteuerung ausgenommen sind oder mit einem aufschiebend bedingten Erwerb in Zusammenhang stehen, der seinerseits noch nicht der Besteuerung unterliegt.[2] Kein steuerbarer Erwe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Erblasserschulden (Abs. 5 Nr. 1)

a) Vom Erblasser herrührend Rz. 61 [Autor/Stand] Erblasserschulden sind die vom Erblasser "herrührenden" Schulden, also solche, die nach § 1922 BGB i.V.m. § 1967 Abs. 2 BGB, § 45 Abs. 1 AO als Nachlassverbindlichkeiten auf den oder die Erben übergehen.[2] Auch bei Erwerbern, die keine Erben sind, können solche Schulden als Nachlassverbindlichkeiten abgezogen werden. Dies folgt...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / XIV. Nichtabzugsfähigkeit der Erbschaftsteuer (Abs. 8)

Rz. 255 [Autor/Stand] Steuerschulden des Erblassers (z.B. Erbschaftsteuer des Erblassers aus einem vorhergehenden Erbfall oder vorhergehender Schenkung) können jederzeit als Nachlassverbindlichkeiten abgezogen werden, nicht aber die eigene Erbschaftsteuer des Erben oder sonstiger Erwerber, weil es sich dabei bereits um eine Verwendung des Erwerbs handelt.[2] Der Vorerbe kann...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Sonstige Nachlassaktiva

Rz. 11 [Autor/Stand] Zu den Nachlassaktiva gehören folgende Posten: der gesamte Nachlass des Alleinerben, unabhängig davon, welche Absprachen der Erblasser mit dem Erben über die Verwendung einzelner Nachlassposten getroffen hat[2]; die Todesfallentschädigung aus einer zugunsten des Erblassers eingreifenden Kfz-Insassenunfallversicherung[3]; die beim Tod des Erblassers ausbezah...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / V. Besonderheiten bei steuerbegünstigten Vereinen

Tz. 73 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Auch die steuerbegünstigten Körperschaften, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, können die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für Wirtschaftsgüter, die der Abnutzung unterliegen – wie alle anderen Steuerpflichtige auch – verteilt über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer im Rahmen der Absetzungen für Abnutzung...mehr

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FF 11/2023, Zuwendung eines... / 2 Anmerkung

Der 3. Zivilsenat des Brandenburgischen Oberlandesgerichtes hatte mit der vorgenannten Entscheidung einen weiteren Fall einer sogenannten Schwiegerelternschenkung zu entscheiden. Die Beklagte wollte ihre Tochter und deren Familie unterstützen, welche nach einem Hochwasser ihr Heim verloren hatte. Man erwarb gemeinsam ein Hausgrundstück, wobei als Eigentümer je zur Hälfte die ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Gesamter Vermögensanfall

Rz. 9 [Autor/Stand] Nach Satz 2 von § 10 Abs. 1 ErbStG wird in den Fällen des § 3 ErbStG (s. § 3 ErbStG Rz. 70 ff.), also bei Erwerben von Todes wegen, der gesamte Vermögensanfall erfasst, sofern für die Wirtschaftsgüter, aus denen er besteht, nach § 12 ErbStG ein Wert festzustellen ist.[2] Die Zurechnung der angefallenen Wirtschaftsgüter knüpft im Erbschaftsteuerrecht grund...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Abzug der Steuerbefreiungen

Rz. 8 [Autor/Stand] Grundsätzlich geht der Abzug als Nachlassverbindlichkeit der Berücksichtigung als steuerfreier Erwerb vor.[2] Erbt z.B. jemand u.a. den Hausrat des Erblassers, ist er jedoch verpflichtet, diesen an einen Dritten, den Vermächtnisnehmer, herauszugeben, so gehören die unter § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a und b ErbStG fallenden Gegenstände zum gesamten Vermögensa...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Vermögen und Schulden

Rz. 165 [Autor/Stand] Der sehr weit gefasste Begriff der Schulden und Lasten wird gesetzgeberisch dadurch eingeschränkt, dass zwischen ihnen und dem erworbenen Vermögen ein enger[2] wirtschaftlicher Zusammenhang bestehen muss. Rz. 166 [Autor/Stand] Dieser Zusammenhang besteht dann, wenn die Entstehung der Schuld ursächlich und unmittelbar auf Vorgängen beruht, die den Vermöge...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 12. Ich habe Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine in meine selbstgenutzte Immobilie vorübergehend unentgeltlich aufgenommen. Gilt diese Überlassung im Rahmen der Prüfung eines sog. privaten Veräußerungsgeschäfts als Nutzung zu eigenen Wohnzwecken?

Normalerweise ist der Verkauf einer privaten Immobilie steuerpflichtig ("privates Veräußerungsgeschäft"), wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als zehn Jahre liegen. Eine Ausnahme gibt es, wenn die Eigentümerin bzw. der Eigentümer in der Zeit zwischen Kauf und Verkauf oder mindestens im Jahr des Verkaufs und in den beiden Jahren zuvor selbst in der Immobilie gewohnt hat (s...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.4 Gewinnerzielungsabsicht

Rz. 61 Gewinnerzielungsabsicht ist das Bestreben, das Betriebsvermögen zu mehren und auf Dauer einen Totalgewinn zu erzielen.[1] Fehlt es an dieser Voraussetzung, so fallen die wirtschaftlichen Ergebnisse nicht unter eine Einkunftsart, selbst wenn sie sich ihrer Art nach unter § 2 Abs. 3 EStG einordnen lassen. Verluste, die dem Stpfl. durch ein solches unter keine Einkunftsa...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / V. Umsatzsteuer

Tz. 35 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Soweit ein Verein zur Erfüllung ihrer den Gesamtbelangen sämtlicher Mitglieder dienenden satzungsgemäßen Gemeinschaftszwecke tätig wird und dafür echte Mitgliedsbeiträge erhebt, die dazu bestimmt sind, ihr die Erfüllung dieser Aufgaben zu ermöglichen, fehlt es grundsätzlich an einem Leistungsaustausch. Erbringt die Vereinigung dagegen Leistu...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Beispielsfälle

Tz. 89 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Beispiel 1 Ein steuerbegünstigter Verein hat am 27.09.01 ein Kraftfahrzeug angeschafft. Die Nutzung des Kfz erfolgt ausschließlich für den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Gelegentlich wird das Fahrzeug auch für den ideellen Tätigkeitsbereich genutzt. Die Anschaffungskosten des Fahrzeugs betragen 30 000 EUR zzgl. 5 700 EU...mehr

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ZErb 11/2023, Gestaltungsin... / IX. Gestaltungsinstrument Familienstiftung

Insbesondere für Großerwerbe kann das Gestaltungsinstrument der Familienstiftung zur Steueroptimierung ein geeignetes Mittel sein.[98] In- oder ausländische Familienstiftungen, die neu gegründet worden sind, können hierbei genutzt werden, um begünstigtes betriebliches Vermögen unter Nutzung der Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG steuerfrei zu übertragen.[99] Indem s...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.8.3 Vermögensumschichtung und Vermögensverwertung

Rz. 138 Umschichtung und Verwertung der Vermögenssubstanz sind zwar einerseits die kennzeichnenden Merkmale eines Gewerbebetriebs, kommen aber andererseits auch im Bereich der privaten Vermögensverwaltung vor. Findet die Substanzverwertung (Verkauf) neben einer vermögensverwaltenden Nutzung (z. B. Vermietung und Verpachtung) statt, so vollzieht sich die Verwertung noch im Ra...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.4.4.3.1 Erbfolge nach einem Einzelunternehmer

Rz. 355 War der Erblasser Einzelunternehmer, so fällt sein Unternehmen mit dem Erbfall in den Nachlass. Zu differenzieren ist stets der unentgeltliche Betriebsübergang durch den Erbfall (1), die Fortführung des Betriebs durch die Erbengemeinschaft (2) und die anschließende Erbauseinandersetzung (3). Zwingend ist dabei nur der unentgeltliche Betriebsübergang, da es weder zu e...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.5.3 Anteil des Mitunternehmers am Gesellschaftsgewinn (1. Stufe)

Rz. 408 Der Gewinnanteil ist der Anteil am Steuerbilanzgewinn der Gesellschaft, ggf. verändert durch zu erstellende Ergänzungsbilanzen. Der Steuerbilanzgewinn ist auf der Grundlage der aus der Handelsbilanz abzuleitenden Steuerbilanz zu ermitteln und nach der (grundsätzlich handelsrechtlichen) Gewinnverteilung den einzelnen Gesellschaftern/Mitunternehmern zuzurechnen.[1] Die...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Sammelposten (Poolabschreibung)

Tz. 31 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Nach § 6 Abs. 2a EStG (Anhang 10) können für alle in einem Wirtschaftsjahr angeschafften oder hergestellten abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren Anschaffungskosten/Herstellungskosten 150 EUR, aber nicht 1 000 EUR übersteigen, die dafür getätigten Aufwendungen in einem Sammelposten eingestellt werden. Dieser Sam...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Bemessungsgrundlage für die AfA

Tz. 4 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Bemessungsgrundlage für die Höhe der AfA sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG, Anhang 10).mehr

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ZErb 11/2023, Gestaltungsin... / 5. Tarifbegrenzung, § 19a ErbStG

Durch § 19a ErbStG wird der Umstand berücksichtigt, dass ein Erwerber von Betriebsvermögen grundsätzlich nicht dieselbe Leistungsfähigkeit erlangt, als wenn der Erwerb aus Nichtbetriebsvermögen bestanden hätte.[22] Eine Person, die begünstigtes Vermögen erwirbt und beim Erwerb von Privatvermögen in der Steuerklasse II oder III i.S.v. § 19 ErbStG einzuordnen wäre, wird daher ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Schulden und Lasten

Rz. 160 [Autor/Stand] Der Begriff der Schulden und Lasten ist umfassend auszulegen. Darunter fallen nicht nur vom Erwerber übernommene Verbindlichkeiten, sondern auch Erwerbsschmälerungen wie Nutzungs-, Duldungs-[2] und Leistungsauflagen, Erwerbsnebenkosten[3], Pflichtteilsansprüche sowie Prozess-, Reise- oder Transportkosten, um den erworbenen Gegenstand in Besitz zu nehmen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Zweck, Aufbau und Anwendungsbereich des Abs. 6

Rz. 151 [Autor/Stand] Mit der Regelung des § 10 Abs. 6 ErbStG soll eine doppelte Begünstigung[2] steuerfreien Vermögens verhindert werden, nämlich einerseits deren Steuerbefreiung und andererseits der Schuldenabzug von mit diesem Vermögen in Zusammenhang stehenden Schulden. Fallen Vermögensgegenstände nicht oder nur teilweise in den steuerpflichtigen Erwerb, wird deshalb der...mehr

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ZErb 11/2023, Deutschland a... / 1. Definition

Unter Steuergestaltung versteht das BMF sehr weitgehend Zitat "einen bewussten, das (reale und/oder rechtliche) Geschehen mit steuerlicher Bedeutung verändernden Schaffensprozess durch Transaktionen, Regelungen, Handlungen, Vorgänge, Vereinbarungen, Zusagen, Verpflichtungen oder ähnliche Ereignisse. Durch den Nutzer oder für den Nutzer wird dabei eine bestimmte Struktur, ein b...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 5.3 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 505 Tierzucht ist die nachhaltige Auswahl von Elterntieren zur Fortpflanzung, deren Paarung und erneute Auswahl von Elterntieren aus den so entstandenen Nachkommen zur weiteren Fortpflanzung. Zweck ist die Steigerung der tierischen Leistung einschließlich der Fleischerzeugung auf ein gestecktes Zuchtziel hin durch Zusammenführen wirtschaftlich wertvoller und Ausmerzen wi...mehr

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FF 11/2023, Faule Ausrede o... / 3. Altersvorsorge

Die regulären Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zur Ärzteversorgung und ähnlichen berufsständischen Versorgungen gehören zu den stets vom Einkommen abzugsfähigen Sozialabgaben. Auch private Leistungen für eine zusätzliche Altersversorgung des Unterhaltspflichtigen sind regelmäßig einkommensmindernd zu berücksichtigen, da die gesetzlichen Versorgungssysteme eine an...mehr

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ZErb 11/2023, Ausgleich von... / 4

Auf einen Blick Erb- und (Ertrag-)Steuerrecht wurden seit Erlass des BGB nie nachsynchronisiert, obwohl sich das Ertragsteuerrecht seitdem massiv verändert hat. Dies gilt auch für das Recht der Vor- und Nacherbschaft, was dort umso relevanter ist, als Steuerersparnisse wie -lasten den Vorerben als Inhaber sowohl des Eigen- wie des Nachlassvermögens treffen, ohne das sicherge...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6.8 Rückgängigmachung des Investitionsabzugsbetrags

Tz. 71 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Werden bis zum Ende des dreijährigen Investitionszeitraums keine (ausreichend) begünstigte Investitionen getätigt, die zu einer gewinnwirksamen Hinzurechnung des Investitionsabzugsbetrags geführt haben, sind noch nicht verbrauchte Investitionsabzugsbeträge bei der Veranlagung rückgängig zu machen, bei der der Abzug vorgenommen wurde (§ 7g Ab...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.8.2.1 Vermietung oder Verpachtung von Grundvermögen

Rz. 105 Die bloße Vermietung oder Verpachtung von Grundbesitz ist grundsätzlich keine gewerbliche Betätigung.[1] Die damit verbundene Betätigung des Stpfl. beschränkt sich typischerweise darauf, Mieter bzw. Pächter auszuwählen, ihnen den Gebrauch des Grundbesitzes zu überlassen, den Miet- und Pachtzins einzuziehen sowie den Grundbesitz in seinem Bestand zu erhalten.[2] Der Um...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Besonderheiten bei steuerbegünstigten Körperschaften

Tz. 6 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Bei einem steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Verein werden die echten Mitgliedsbeiträge seinem ideellen Tätigkeitsbereich zugeordnet. Unabhängig von der Frage, ob die Mitgliedsbeiträge überhaupt einer steuerpflichtigen Einkunftsart zugeordnet werden können, ist der ideelle Bereich eines steuerbegünstigten Vereins nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / a) Geänderter Einnahmebegriff

Tz. 67 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Durch die Änderung des AEAO vom 10.09.2002 (BStBl 2002 Teil I S. 867) wurde der Einnahmebegriff neu definiert. Wie früher bestimmt sich die Höhe der Einnahmen aus den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben nach den Grundsätzen der steuerlichen Gewinnermittlungsart. Für steuerbegünstigte Körperschaften, die den Gewinn nach § 4 ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Gebäude-AfA

Tz. 47 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Für Gebäude gibt es eine Vielzahl von Abschreibungsregelungen die teilweise nach dem Zeitpunkt der Errichtung und der Anschaffung des Gebäudes, der Art der Nutzung (Wohnzwecke oder keine Wohnzwecke) und der Zugehörigkeit zum Privatvermögen oder zu einem Betriebsvermögen unterscheiden. Daneben gibt es für Gebäude in bestimmten Lagen (Sanierun...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Sachzuwendungen/-spenden

Tz. 42 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Neben Geldzuwendungen ist auch die Zuwendung von Wirtschaftsgütern nach § 10b Abs. 3 Satz 1 EStG (Anhang 10) begünstigt. Bei der Zuwendung von Wirtschaftsgütern ist beim Wertansatz zwischen Wirtschaftsgütern aus dem Privatvermögen und dem Betriebsvermögen zu unterscheiden. So bemisst sich der Wert der Zuwendung eines Wirtschaftsguts aus dem ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6.4 Abzugsjahr

Tz. 64 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Technisch erfolgt der Abzug eines Investitionsabzugsbetrags nicht durch eine Rücklagenbildung in der Bilanz, sondern durch eine außerbilanzielle Gewinnminderung. Tz. 65 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Die Anschaffung oder Herstellung muss nach Bildung des Investitionsabzugsbetrags grundsätzlich in den drei Folgejahren (= Investitionsfrist) durchge...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. AfA für bewegliche und unbewegliche Wirtschaftsgüter (ohne Gebäude)

Tz. 36 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Für die beweglichen und unbeweglichen WG des Anlagevermögens (ohne Gebäude) sind folgende AfA-Methoden zulässig (gewesen):mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Erzielung von Einnahmen und anderen wirtschaftlichen Vorteilen

Tz. 23 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 § 14 Satz 1 AO (s. Anhang 1b) fordert, dass aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden. Tz. 24 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Einnahmen sind alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und im Rahmen einer Einkunftsart zufließen (s. § 4 EStG, Anhang 10; s. § 8 Abs. 1 EStG, Anhang 10...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Abschreibungen im Zweckbetrieb

Tz. 81 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Häufig üben steuerbegünstigte Vereine ihre satzungsmäßigen Zwecke in Zweckbetrieben aus. Zweckbetriebe sind wirtschaftliche Geschäftsbetriebe i. S. v. §§ 14, 64 AO (Anhang 1b), die steuerbefreit sind, wenn sie die in §§ 65–68 AO (Anhang 1b) genannten Voraussetzungen erfüllen. Aufgrund der Steuerbefreiung der Zweckbetriebe, können die AfA-Betr...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. AfA in Sanierungsgebieten (§ 7h EStG)

Tz. 55 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Bei einem im Inland belegenem Gebäude in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder städtebaulichem Entwicklungsgebiet kann der Steuerpflichtige abweichend von § 7 Abs. 4 und 5 EStG (Anhang 10) im Jahr der Herstellung oder Anschaffung und in den folgenden vier Jahren bis zu 7 % der Herstellungskosten für Modernisierungs- und Instandse...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Rechtsfolgen bei Veräußerung und Belastung

Rz. 2 § 578a Abs. 1 erklärt die meisten Vorschriften über die Folgen einer Veräußerung der Mietsache (§§ 566 ff. – "Kauf bricht nicht Miete") für entsprechend anwendbar. Gem. § 578a Abs. 2 ist jedoch § 566b, der den Erwerber in weitem Umfang gegen Verfügungen des Veräußerers bzgl. der Miete schützt, bei der Schiffsmiete nicht anwendbar; vielmehr sind alle Verfügungen des Ver...mehr

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FF 11/2023, Zuwendung eines... / Leitsatz

1. Erwirbt die Schwiegermutter mit ihrem Schwiegersohn gemeinsam eine Immobilie und übernimmt die Zahlung des gesamten Kaufpreises, so liegt eine mittelbare Schenkung des Miteigentumsanteils an der Immobilie vor. 2. Die Übernahme der laufenden verbrauchsabhängigen und -unabhängigen Kosten für das gesamte Objekt und zeitweilige Zahlung von monatlich 100 EUR durch den Schwieger...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 189 Bewertung im Sachwertverfahren

Schrifttum: Drosdzol, Die Bewertung und Besteuerung des Erwerbs von Grundvermögen – Die Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf, ZEV 2009, 7; Drosdzol, Erbschaftsteuerreform – Die Bewertung des Grundvermögens nach den gleich lautenden Ländererlassen vom 5.5.2009, DStR 2009, 1405; Eisele, Der gemeine Wert als gesetzliche Bewertungszielgröße – Erbschaftsteuerreformgesetz: Be...mehr

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ZErb 11/2023, Gestaltungsin... / e. Rechtsfolgen

Das begünstigte Vermögen bleibt, soweit die Grenze von 26 Mio. EUR nicht überschritten wurde, zu 85 % steuerfrei. Ferner gewährt der § 13a Abs. 2 ErbStG einen abschmelzenden Abzugsbetrag für begünstigtes Vermögen, welches nach dem Verschonungsabschlag von 85 % bestehen bleibt. Wenn das verbleibende begünstigte Vermögen den Wert von 450.000 EUR überschreitet, entfällt dieser ...mehr

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ZErb 11/2023, Gestaltungsin... / a. Abschmelzmodell, § 13c ErbStG

§ 13c ErbStG bietet dem Erwerber die Möglichkeit, auch beim’Erwerb von begünstigten Vermögen im Wert von über 26 Mio. EUR, innerhalb von zehn Jahren durch entsprechenden unwiderruflichen Antrag in den Vorteil eines Verschonungsabschlags zu kommen. Das sog. "Abschmelzungsmodell"[20] hat zur Folge, dass sich der Verschonungsabschlag nach § 13a Abs. 1 bzw. nach § 13a Abs. 10 Er...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 6. Abzug der Steuerbefreiungen

Rz. 36 [Autor/Stand] Gem. § 10 Abs. 1 Satz 2 ErbStG liegt eine Bereicherung nur insoweit vor, als der Vermögensvorteil nicht in vollem Umfang steuerbefreit ist, so dass es insoweit keiner Bewertung bedarf. Darunter fallen: Vermögensrückfälle nach § 13 Abs. 1 Nr. 10 ErbStG, Zuwendungen nach § 13 Abs. 1 Nr. 15 ff. ErbStG, u.a. nach dem Erbschaftsteuerreformgesetz [2] die zehn Jah...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.2.2.4 Stille Gesellschaft

Rz. 249 Stiller Gesellschafter ist, wer am Handelsgewerbe eines anderen mit einer Einlage beteiligt ist (§ 230 HGB). Die Einlage ist so zu leisten, dass sie in das Vermögen des Inhabers des Handelsgeschäfts übergeht und muss in bilanzierungsfähigen Vermögenswerten bestehen.[1] Dienstleistungsverpflichtungen allein können mangels Bilanzierungsfähigkeit eine stille Gesellschaf...mehr

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ZErb 11/2023, Gestaltungsin... / a. Literatur: Steuerpflicht aufgrund fehlender Leistungsfähigkeit verfassungswidrig/Lösung: Bewusstes Auslösen der Nachsteuertatbestände

Im Schrifttum wird kritisiert, dass die Belastung mit der Erbschaftsteuer verfassungswidrig sei, wenn der Erwerb einen Verkehrswert von Null hat oder gar im Minus ist.[54] Eine Besteuerung trotz fehlender Leistungsfähigkeit sei hiernach verfassungswidrig.[55] Vorgeschlagen wird eine analoge Anwendung von § 13 Abs. 3 S. 2 ErbStG, unter derzeitiger Rechtslage habe der Erwerber...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 7. Bewertung

Rz. 37 [Autor/Stand] Die Bewertung des Vermögensanfalls erfolgt nach § 12 ErbStG, wobei das sog. Stichtagsprinzip nach § 11 ErbStG zu beachten ist. Erbansprüche des Erben bzw. entsprechende Ansprüche des Vermächtnisnehmers und mit dem Erbfall entstandene Versicherungsansprüche sind i.d.R. getrennt erbschaftsteuerlich zu erfassen, weil letztere betagte Ansprüche (s. § 9 BewG ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Grundsätze

Rz. 60 [Autor/Stand] Da das Erbschaftsteuergesetz die Bereicherung des Erwerbers erfassen will, geht es vom Nettoprinzip aus (s. Rz. 3). Abzugsfähig sind demnach alle Erwerbsschmälerungen bzw. Schulden und Lasten. Der Begriff Nachlassverbindlichkeiten ist insofern zu eng gefasst (s. Rz. 39), zumal Erwerbsschmälerungen auch bei du Schenkungen unter Lebenden zu beachten sind (...mehr

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ZErb 11/2023, Gestaltungsin... / III. Auswahl der Verschonungsmethode/bewusstes Auslösen der Nachsteuertatbestände

Bei Erwerben bis zu 26 Mio. EUR hat der Erwerber die Auswahl zwischen der Regelverschonung von 85 % gem. § 13a Abs. 1 ErbStG, die antragsfrei gewährt wird, und der Optionsverschonung (100 %) nach § 13a Abs. 10 ErbStG. Bei Betriebsvermögen i.H.v. 26 Mio. bis 90 Mio. EUR kann der Erwerber zwischen dem "Abschmelzbetrag" gem. § 13c ErbStG oder der Verschonungsbedarfsprüfung nach...mehr

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ZErb 11/2023, Gestaltungsin... / 2. Gefahr der "Abschmelzfalle"

Die sog. "Abschmelzfalle" beschreibt einen Sachverhalt, bei dem ein Erwerber von Großvermögen zunächst einen unwiderruflichen Antrag nach § 13c Abs. 1 S. 1 ErbStG gestellt hat und innerhalb der Zehn-Jahres-Frist der Zusammenrechnung der Erwerbe weiteres Betriebsvermögen unentgeltlich erwirbt, sodass die o.g. Schwellenwerte überschritten werden, hierbei erfolgt eine neue Steu...mehr