Tz. 55

Stand: EL 134 – ET: 11/2023

Bei einem im Inland belegenem Gebäude in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder städtebaulichem Entwicklungsgebiet kann der Steuerpflichtige abweichend von § 7 Abs. 4 und 5 EStG (Anhang 10) im Jahr der Herstellung oder Anschaffung und in den folgenden vier Jahren bis zu 7 % der Herstellungskosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen absetzen (§ 7h Abs. 1 EStG).

 

Tz. 56

Stand: EL 134 – ET: 11/2023

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der erhöhten AfA ist, wenn der Steuerpflichtige durch eine Bescheinigung der zuständigen Gemeindebehörde die Voraussetzungen des § 7h Abs. 1 EStG für das Gebäude und die Maßnahmen nachweist (§ 7h Abs. 2 EStG).

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