Fachbeiträge & Kommentare zu Eigenkapital

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Eigenkapital / dd6) Missbrauchsklausel

Tz. 197 Um der missbräuchlichen Strukturierung von Finanzinstrumenten vorzubeugen enthält IAS 32.16B eine Missbrauchsklausel, die sich inhaltlich an IAS 32.16 A(e) orientiert. Neben der kumulativen Erfüllung der Kriterien des IAS 32.16 A darf der Emittent keine anderen Instrumente (no other financial instrument or contract) besitzen, deren erwartete Cashflows über ihre Laufz...mehr

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Kapitel 7: Eigenkapital / d) Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Tz. 9 Die Bedeutung von § 272 HGB kann kaum überschätzt werden. Auch wenn das Bilanzrecht zivilrechtliche Sachverhalte nur abbilden soll, sind mit dieser Vorschrift klassische Fragen des gesellschaftsrechtlichen Kapitalschutzes verbunden.[10] Gibt man dem Bilanzrecht die Aufgabe der Ermittlung und des Ausweises des Vermögensstandes der Gesellschaft und dem Gesellschaftsrecht...mehr

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Kapitel 7: Eigenkapital / aa4) Gewinnrücklagen, Gewinnvortrag/Verlustvortrag und Jahresüberschuss/-fehlbetrag

Tz. 291 Mit den Gewinnrücklagen, dem Ergebnisvortrag und dem Jahresüberschuss/-fehlbetrag sowie mit den kumulierten einbehaltenen und in den Konzernabschluss einzubeziehenden Jahresüberschüssen/-fehlbeträgen der Tochterunternehmen, ist das erwirtschaftete Eigenkapital darzustellen.[505] Es entspricht dem Saldo aller dem Mutterunternehmen zurechenbaren thesaurierten (erfolgsw...mehr

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Kapitel 7: Eigenkapital / aa2) Vorliegen einer Zahlungsverpflichtung (contractual obligation)

Tz. 153 Um als Eigenkapitalinstrument klassifiziert werden zu können, darf ein Finanzinstrument gemäß IAS 32.16(a) keine vertragliche Zahlungsverpflichtung (contractual obligation) aufweisen. Durch IAS 32.16(a) stellt der Standardsetzer primär auf bedingte oder unbedingte Verpflichtungen zum Tausch von Geld oder anderweitigen finanziellen Vermögenswerten ab, durch die Fremdka...mehr

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Kapitel 7: Eigenkapital / dd1) Proportionaler Residualanspruch

Tz. 182 Nach IAS 32.16A(a) ist ein proportionaler Anspruch (pro rata share) des Inhabers des kündbaren Instruments am verbleibenden Nettovermögen bei Liquidation eine der Voraussetzungen für den Eigenkapitalausweis. Das verbleibende Nettovermögen beschreibt das Vermögen, das nach Abzug aller anderen Ansprüche im Liquidationsfall übrig bleibt. Ein proportionaler Anspruch zeic...mehr

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Kapitel 7: Eigenkapital / dd2) Modifikation bzw. Neuaushandlung der vertraglichen Basis

Tz. 164 Eine Änderung wesentlicher vertraglicher Konditionen ist als Beendigung des vorliegenden und als gleichzeitiger Abschluss eines neuen Finanzinstruments zu interpretieren. Es kommt demnach zu einer Substitution des bisher erfassten Instruments, wodurch es zwingend zur Erfassung eines neuen Finanzinstruments kommt. Für dieses ist eine – dann erstmalige – Klassifizierun...mehr

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Kapitel 7: Eigenkapital / bb1) Rechtspolitische Diskussion

Tz. 171 Mit den Änderungen an IAS 32 im Jahr 2008 haben sich verschiedenste Fragestellungen bzgl. der Vereinbarkeit gesellschaftsrechtlicher Regelungen bei PersGes in Deutschland mit dem kasuistischen Regelungskatalog des IAS 32.16 A–B ergeben. Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass die Regelungen des IASB nicht auf die spezifischen Gestaltungsweisen nationalstaat...mehr

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Kapitel 7: Eigenkapital / ee) Beispielsgliederung nach IAS 1.IG6

Tz. 303 Die Anwendungsleitlinien (implementation guidelines) zu IAS 1 enthalten ein Gliederungsbeispiel für eine Eigenkapitalveränderungsrechnung. BEISPIEL Gliederungsbeispiel für eine Eigenkapitalveränderungsrechnung nach IAS 1.IG6 Das Gliederungsbeispiel nach IAS 1.IG6 sieht in den Spalten Informationen über die Entwicklung folgender Positionen vor: Gezeichnetes Kapital (Shar...mehr

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Kapitel 7: Eigenkapital / dd1) Überblick

Tz. 163 Bei der Ersterfassung eines Instruments ist zwingend eine Klassifikation in Fremd- oder Eigenkapital vorzunehmen. In manchen Fällen besteht jedoch eine Zulässigkeit oder ein Gebot zur Reklassifizierung von Finanzinstrumenten.[380] Eine Reklassifizierung kann sich einstellen im Falle von Modifikationen oder Neuaushandlungen der vertraglichen Konditionen oder bei Änderun...mehr

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Kapitel 7: Eigenkapital / bb3) Vorzugsaktien

Tz. 217 Fraglich ist, ob wegen des Rechts auf Vorwegdividende auch die deutschen Vorzugsaktien als zusammengesetzte Finanzinstrumente zu qualifizieren sind. Eine reine Fremdkapitalqualifikation scheidet von vornherein aus, da der Vorzugsaktionär hinsichtlich seiner Einlage keinen Rückzahlungsanspruch hat, sondern ihm nur ein sog. residuales Interesse auf das nach Bedienung d...mehr

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Kapitel 7: Eigenkapital / ii3) Stellungnahme zur Einordnung

Tz. 73 Für die atypisch stille Gesellschaft und Genussrechte können die gleichen Prinzipien entwickelt werden. Die vorgeschlagenen Lösungen sind zu pauschal und daher nur im Hinblick darauf überzeugend, dass "irgendwo" im Eigenkapital verbucht werden muss. Abzulehnen ist eine Verbuchung unmittelbar nach dem gezeichneten Kapital. Die Konsequenz wäre eine gedankliche Erhöhung ...mehr

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Kapitel 7: Eigenkapital / dd2) Letztrangigkeit des Anspruchs

Tz. 184 Daneben muss das kündbare Instrument nach IAS 32.16A(b) der letztrangigen Klasse (most subordinate class) von Finanzinstrumenten angehören, d. h. es darf bei Liquidation keinen Vorrang ggü. einem anderen Anspruch auf das Nettovermögen haben, nicht zuerst in ein anderes Instrument umgewandelt werden müssen, um in die letztrangige Klasse von Instrumenten zu fallen. Tz. 1...mehr

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Kapitel 7: Eigenkapital / aa3) Vorliegen der fixed-for-fixed-Bedingung

Tz. 154 Als weitere Bedingung zur Klassifizierbarkeit als Eigenkapital muss gemäß IAS 32.16(b) bei vorgesehener Erfüllung in eigenen Eigenkapitalinstrumenten des Emittenten ein feststehendes Austauschverhältnis (fixed-for-fixed) bezogen auf Leistung und Gegenleistung vereinbart sein. Diese ist etwa erfüllt bei Abschluss eines Terminkontrakts auf Anteile des Unternehmens, bei...mehr

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Kapitel 7: Eigenkapital / hh) Kündbare Instrumente eines Tochterunternehmens im Konzernabschluss

Tz. 205 Bei der bilanziellen Behandlung von Tochterunternehmen im Konzernabschluss, die in der Rechtsform einer PersGes firmieren, erfolgt der Eigenkapitalausweis unabhängig vom Erfüllungsgrad der Kriterien des IAS 32.16A f., die Klassifizierung im Rahmen des Einzelabschlusses wird also nicht auf den Konzernabschluss übertragen. Nach IAS 32.AG29A finden die Ausnahmen für kün...mehr

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Kapitel 7: Eigenkapital / ii2) Atypisch stille Gesellschaft

Tz. 72 Ein stiller Gesellschafter beteiligt sich am Handelsgewerbe eines anderen durch eine Vermögenseinlage in dessen Kapital.[232] Anders als bei partiarischen Darlehen gibt es einen gemeinsamen Zweck.[233] Gehen die Befugnisse des stillen Gesellschafters über die in §§ 230 ff. HGB normierten Befugnisse hinaus, d. h. hat er über § 233 HGB hinausgehende Kontrollrechte, ist ...mehr

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Kapitel 7: Eigenkapital / bb2) Ewige Anleihen

Tz. 157 Ewige Anleihen, deren Charakteristika in der unbegrenzten Laufzeit, der Bindung der Zinszahlung an Dividendenbeschlüsse, des Kündigungsrechts seitens des Unternehmens sowie eines akzelerierenden Zinses bestehen, stellen eine besondere Finanzierungsform dar. Von Rating-Agenturen werden diese üblicherweise als wirtschaftliches Eigenkapital angesehen. Fraglich ist jedoc...mehr

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Kapitel 7: Eigenkapital / cc) Ausgangssituation

Tz. 175 Dem Gesellschafter einer deutschen PersGes steht nach dem Regelstatut gem. § 723 BGB i. V. m. § 161 Abs. 2 HGB (für KG) bzw. § 105 Abs. 3 HGB (für OHG) ein unabdingbares individuelles Kündigungsrecht zu. Nach § 131 Abs. 3 HGB scheidet er damit aus der Gesellschaft aus, eine Auflösung der Gesellschaft wird damit jedoch nicht herbeigeführt. Selbiges gilt für Mitglieder...mehr

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Kapitel 7: Eigenkapital / a) Überblick

Tz. 293 Die geltenden IAS 1.10(c) und .106 schreiben für alle Unternehmen neben der ab 2009 obligatorischen Gesamtergebnis- (vgl. Kapitel 11) eine Eigenkapitalveränderungsrechnung (statement of changes in equity for the period) als Pflichtbestandteil des (Einzel- und Konzern-)Abschlusses vor. Diese gliedert, wie der Eigenkapitalspiegel nach HGB, die Veränderungen der einzeln...mehr

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Kapitel 7: Eigenkapital / b) Funktion des Eigenkapitalspiegels

Tz. 287 Funktion des Konzerneigenkapitalspiegels ist es, die Eigenkapitalstruktur und die Veränderung der Elemente des Eigenkapitals systematisch darzustellen und dadurch ein vertieftes Bild in die Vermögenslage zu vermitteln.[493] Zentrale Bedeutung hat er für die Darstellung erfolgsunwirksamer Geschäftsvorfälle, die sich weder der Bilanz noch der Gewinn- und Verlustrechnun...mehr

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Kapitel 7: Eigenkapital / c) Kapitalrücklagen (§ 272 Abs. 2 HGB)

aa) Allgemeines Tz. 42 § 266 Abs. 3 A HGB unterscheidet zwischen Kapital- und Gewinnrücklagen. Kapitalrücklagen sind von außen zugeführte Mittel; Gewinnrücklagen werden aus den Erträgen der Gesellschaft gebildet. Schwierigkeiten ergeben sich bei verdeckten Einlagen (vgl. Tz. 49). Der Grundsatz der Stetigkeit gilt nicht bei der Rücklagenbildung.[115] Die Geschäftsleitung kann ...mehr

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Kapitel 7: Eigenkapital / bb) Ausgewählte Anwendungsfälle

bb1) Wandelschuldverschreibungen Tz. 211 Wandelschuldverschreibungen gewähren dem Gläubiger das Recht zur Wandlung der Anleihe (Fremdkapital) in Aktien (Eigenkapital). Während in einem ersten Schritt der Wert der finanziellen Schuld – d. h. der Barwert von Zins und Tilgung – ermittelt wird, ist in einem zweiten Schritt zur Ermittlung des in die Kapitalrücklage einzustellenden...mehr

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Kapitel 7: Eigenkapital / 1. Einleitung

a) Überblick Tz. 2 Die Vorschrift ist eine Gliederungsvorschrift, die einzelne Posten der Passivgruppe des § 266 Abs. 3A HGB definiert.[1] Der Eigenkapitalbegriff des Bilanzrechts hat eigenständigen Charakter und stimmt weder mit der betriebswirtschaftlichen Sicht[2] noch der vielfach unzutreffend im Gesellschaftsrecht verwendeten Begrifflichkeit überein.[3] Wenn im Gesellsch...mehr

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Kapitel 7: Eigenkapital / cc) Die Veräußerung eigener Anteile

cc1) § 272 Abs. 1b Satz 1 HGB Tz. 35 Die Veräußerung wird bilanziell als Kapitalerhöhung behandelt.[101] Der Erlös ist aufzuspalten. Der Nennbetrag muss nicht mehr abgesetzt werden. War der Erlös geringer (es liegt nur bilanzrechtlich, nicht gesellschaftsrechtlich eine Kapitalerhöhung vor), ist die Differenz mit der Kapitalrücklage zu verrechnen. Andernfalls sind frei verfügb...mehr

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Kapitel 7: Eigenkapital / f) Passivposten (§ 272 Abs. 5 HGB)

aa) Hintergrund Tz. 104 § 272 Abs. 5 HGB wurde im Zuge des BilRUG zur Umsetzung von Art. 9 Abs. 7 lit. c) der Bilanzrichtlinie ein­geführt. Eine vergleichbare Vorgängervorschrift gibt es nicht. Im RefE zum BilRUG war eine derartige Vorschrift noch nicht vorgesehen und wurde erst in den Regierungsentwurf aufgenommen.[305] Während Verbandsvertreter und Praktiker für eine Streic...mehr

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Kapitel 7: Eigenkapital / dd) Ausgewählte praktische Anwendungsfälle

dd1) Nicht der Produktion dienende Goldbestände Tz. 145 Nimmt ein Unternehmen eine Investition in (materiellem) Gold vor, um eine mittelfristige Sicherung gegen Währungsunsicherheiten zu erreichen, stellt sich die Frage nach dem bilanziellen Ausweis dieser nicht in der Produktion eingesetzten Goldbestände. Als denkbare Kategorien gelten zunächst Sachanlagen, normales Vorratsver...mehr

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Kapitel 7: Eigenkapital / 2. Erläuterung

a) Gesetzliche Grundlagen Tz. 286 Die §§ 264 Abs. 1 Satz 2; 297 Abs. 1 Satz 1 HGB regeln nur die Verpflichtung, einen Eigenkapitalspiegel aufzustellen. Das HGB enthält keine Definition und keine Regelung über den Inhalt. Begriff und Inhalt können deshalb nur aus dem Zweck des Eigenkapitalspiegels bestimmt werden. Aus ihm sind die Grundsätze ordnungsmäßiger Konzernrechnungsleg...mehr

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Kapitel 7: Eigenkapital / I. Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital (IAS 32)

1. Einleitung a) Entstehungsgeschichte Tz. 127 Der ursprünglich im Jahr 1995 vom IASC herausgegebene IAS 32 wurde 2003 vom IASB überarbeitet. Dabei wurden auch die im Entwurf zu SIC D34 vorgeschlagenen Regelungen zu vom Inhaber kündbaren Instrumenten oder Rechten (vgl. Tz. 168 ff.) in den Standard integriert. Weitere Änderungen im Februar 2008 führten dazu, dass für bestimmte ...mehr

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Kapitel 7: Eigenkapital / c) Inhalt und Gliederung der Eigenkapitalveränderungsrechnung

aa) Gliederung des Eigenkapitals in der Eigenkapitalveränderungsrechnung (IAS 1.108) Tz. 299 In der Eigenkapitalveränderungsrechnung sind die im Abschluss aufzugliedernden Posten des Eigenkapitals einzeln in ihrer Entwicklung darzustellen. Die Gliederung der Eigenkapitalveränderungsrechnung muss deshalb der Gliederung des Eigenkapitals im Abschluss folgen (vgl. Kapitel 10). IA...mehr

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Kapitel 7: Eigenkapital / dd) Eigene Anteile

Tz. 302 Eigene Anteile sind nach IAS 1.76 in der Bilanz oder im Anhang darzustellen[537] (vgl. Kapitel 10).mehr

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Kapitel 7: Eigenkapital / f) Kapitaltransaktionen und -umgliederungen

aa) Offene und verdeckte Einlagen aa1) Überblick Tz. 218 Die besondere Bedeutung der bilanziellen Abbildung von Transaktionen zwischen Gesellschaftern und der Gesellschaft resultiert aus den speziellen Interessenlagen der beteiligten Akteure, aufgrund derer sich die Transaktionen regelmäßig nicht zu marktüblichen Konditionen vollziehen. Die bilanzielle Abbildung solcher Transa...mehr

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Kapitel 7: Eigenkapital / b) Merkmale eines Finanzinstruments

aa) Definitorisches Tz. 134 Die Bestimmungen des IAS 32 sind im Wesentlichen auf die Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital für emittierte Finanzinstrumente ausgerichtet. Insofern besteht eine enge Verknüpfung zwischen IAS 32 und dem auf den Ansatz und die Bewertung finanzieller Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten ausgerichteten IAS 39 bzw. IFRS 9 sowie zu dem die entsprech...mehr

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Kapitel 7: Eigenkapital / e) Zusammengesetzte Finanzinstrumente

aa) Überblick Tz. 208 Unter zusammengesetzten Finanzinstrumenten – z. T. auch als hybride Finanzinstrumente bezeichnet – sind Verträge zu verstehen, die sowohl Eigen- als auch Fremdkapitalkomponenten umfassen. Der Emittent muss gemäß IAS 32.28 anhand der Konditionen des Finanzinstruments überprüfen, ob ein zusammengesetztes Finanzinstrument vorliegt. Der Inhaber des Finanzinst...mehr

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Kapitel 7: Eigenkapital / a) Gezeichnetes Kapital (§ 272 Abs. 1 HGB)

aa) Gezeichnetes Kapital Tz. 11 Vom gezeichneten Kapital erfasst werden das Stammkapital in der GmbH (§ 42 Abs. 1 GmbHG) und das Grundkapital der AG (§ 152 Abs. 1 Satz 1 AktG). Das wird durch Gesellschafter entweder bei Gründung oder zu einem späteren Zeitpunkt durch effektive Kapitalerhöhung (§ 56a GmbHG, §§ 182 ff. AktG) aufgebracht. In diesen Fällen wird entweder der erhöh...mehr

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Kapitel 7: Eigenkapital / aa) Eigenkapitalspiegel des Konzernabschlusses

aa1) Anwendungsleitlinien und Beispielsgliederungen in DRS 22 Tz. 288 Für den Konzernabschluss enthält DRS 22 eine Interpretation der Grundsätze ordnungsmäßiger Konzernrechnungslegung, die Beispielsdarstellungen einer Konzernkapitalveränderungsrechnung und eines Konzerneigenkapitalspiegels umfasst.[495] DRS 22 sieht vor, dass der Konzerneigenkapitalspiegel gesondert für Mutte...mehr

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Kapitel 7: Eigenkapital / II. IFRS

1. Einleitung a) Überblick Tz. 293 Die geltenden IAS 1.10(c) und .106 schreiben für alle Unternehmen neben der ab 2009 obligatorischen Gesamtergebnis- (vgl. Kapitel 11) eine Eigenkapitalveränderungsrechnung (statement of changes in equity for the period) als Pflichtbestandteil des (Einzel- und Konzern-)Abschlusses vor. Diese gliedert, wie der Eigenkapitalspiegel nach HGB, die ...mehr

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Kapitel 7: Eigenkapital / aa) Allgemeine Kriterien

aa1) Überblick Tz. 151 Der Ausweis von Kapitalquellen eines Unternehmens ist auf eine dichotome Kapitalstruktur bzw. eine Zweiteilung der Kapitalstruktur, d. h. auf die Differenzierung zwischen Eigen- und Fremdkapital, ausgerichtet.[365] Vor diesem Hintergrund muss der Emittent eines Finanzinstruments dieses bzw. dessen Bestandteile gemäß IAS 32.15 im Zuge der Ersterfassung a...mehr

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Kapitel 7: Eigenkapital / d) Sonstige Regelungen

aa) Änderung von anteilsbasierten Vergütungen Tz. 276 Die Textziffern IFRS 2.26–.29 enthalten Regelungen für Situationen, in denen anteilsbasierte Vergütungstransaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente im Nachhinein geändert oder außerplanmäßig beendet werden. Solche Situationen sind abzugrenzen von Fällen, in denen eine anteilsbasierte Vergütungstransaktion ende...mehr

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Kapitel 7: Eigenkapital / dd) Möglichkeiten einer Reklassifizierung

dd1) Überblick Tz. 163 Bei der Ersterfassung eines Instruments ist zwingend eine Klassifikation in Fremd- oder Eigenkapital vorzunehmen. In manchen Fällen besteht jedoch eine Zulässigkeit oder ein Gebot zur Reklassifizierung von Finanzinstrumenten.[380] Eine Reklassifizierung kann sich einstellen im Falle von Modifikationen oder Neuaushandlungen der vertraglichen Konditionen o...mehr

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Kapitel 7: Eigenkapital / dd) Nicht eingeforderte Einlagen

dd1) Übergang vom Bruttoausweis zum Nettoausweis Tz. 15 Bis zum BilMoG bestand ein Wahlrecht zwischen Brutto- und Nettoausweis.[42] Beim Bruttoausweis waren der Nennbetrag vollständig zu passivieren und die ausstehenden Einlagen vollständig zu aktivieren mit einem Hinweis auf die eingeforderten Einlagen. Nunmehr ist mit Blick auf internationalen Kontext nur noch ein Nettoausw...mehr

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Kapitel 7: Eigenkapital / bb) Formale oder wirtschaftliche Betrachtungsweise – Genussrechte und ewige ­Anleihen

bb1) Genussrechte Tz. 155 Gemäß IAS 32.18 ff. ist für die Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital die Substanz bzw. der tatsächliche wirtschaftliche Gehalt und nicht die Form entscheidend. Der Grundsatz substance over form führt – im Gegensatz zu der auf die Haftungsfunktion von längerfristig überlassenem Kapital abstellenden handelsrechtlichen Rechnungslegung – dazu, dass auc...mehr

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Kapitel 7: Eigenkapital / cc) § 272 Abs. 4 Satz 2 HGB

Tz. 97 Der Rücklagebetrag ist in der Höhe der im Gegenzug aktivierten Anteile am herrschenden Unternehmen zu bemessen. Bei unentgeltlichem Erwerb ist nichts zu aktivieren und daher auch keine Rücklage zu bilden.[292]mehr

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Kapitel 7: Eigenkapital / II. Anteilsbasierte Vergütung (IFRS 2)

1. Einleitung a) Überblick Tz. 235 IFRS 2 regelt die Bilanzierung von Transaktionen, bei denen Unternehmen Güter oder Dienstleistungen erhalten und dafür eine anteilsbasierte Vergütung gewähren. Hierbei kann es sich unmittelbar um Anteile an dem Unternehmen selbst oder an einem mit ihm verbundenen Unternehmen, um Bezugsrechte auf solche Anteile (insbes. in der Form von Aktienopt...mehr

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Kapitel 7: Eigenkapital / e) Rücklagen für Anteile an herrschendem oder mit Mehrheit beteiligtem ­Unternehmen (§ 272 Abs. 4 HGB)

aa) Allgemeines Tz. 88 § 272 Abs. 4 HGB regelt die Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mit Mehrheit beteiligtem Unternehmen. Die Vorschrift hat durch das BilMoG einen neuen Regelungsgehalt bekommen. Bis zum BilMoG regelte § 272 Abs. 4 Satz 1–3 HGB die Rücklagenbildung und Rücklagenauflösung für eigene Anteile. § 272 Abs. 4 Satz 4 HGB a. F. verwies auf diese Prinzi...mehr

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Kapitel 7: Eigenkapital / aa) Festlegung des Bewertungsobjekts und des Bewertungszeitpunkts

aa1) Transaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente Tz. 258 Wird bei einer anteilsbasierten Vergütungstransaktion von einer wertmäßig ausgeglichenen Transaktion ausgegangen, kann sich die bilanzielle Bewertung der resultierenden Positionen in Bilanz und GuV prinzipiell sowohl am Wert der empfangenen Güter oder Dienstleistungen als auch am Wert der hingegebenen Verg...mehr

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Kapitel 7: Eigenkapital / 2. Erläuterung

a) Anwendungsbereich Tz. 243 In der Literatur wird IFRS 2 ganz überwiegend im Kontext der Managementvergütung bei börsennotierten Aktiengesellschaften diskutiert, die ihrem Führungspersonal als Anreiz für unternehmenswertorientiertes Handeln Aktien, Aktienoptionen oder andere am Aktienkurs orientierte variable Vergütungen gewähren. Auch die Formulierung des Standards selbst b...mehr

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Kapitel 7: Eigenkapital / 1. Einleitung

a) Überblick Tz. 282 Für den handelsrechtlichen Konzernabschluss schreibt § 297 HGB seit 1998, zunächst auf börsennotierte Mutterunternehmen beschränkt, einen Eigenkapitalspiegel vor. Durch das BilMoG ist diese Pflicht für nach dem 31.12.2009 beginnende Geschäftsjahre gem. § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB auf den Jahresabschluss nicht konzernrechnungslegungspflichtiger kapitalmarktori...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Eigenkapital / cc3) § 272 Abs. 1b Satz 3 HGB

Tz. 37 Ein darüber hinausgehender Mehrbetrag ist in die Kapitalrücklage gem. § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB einzustellen. Diese Folge ist gesetzlich angeordnet und daher zwingend. Der RegE zum BilMoG hat ausdrücklich die Vorstellung normiert, dass es sich um eine Kapitalerhöhung handelt.mehr

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Kapitel 7: Eigenkapital / Zusammenfassung

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Kapitel 7: Eigenkapital / c) Geltungsbereich

Tz. 295 Nach IAS 1.10 und .106 muss jeder Abschluss eine Eigenkapitalveränderungsrechnung enthalten. Das gilt unabhängig von der Rechtsform und der Branche des Unternehmens, auch für den Einzelabschluss und unabhängig davon, ob auch ein Konzernabschluss für die Gruppe aufzustellen ist. IAS 1.106–.108 sind in ihrer geltenden Fassung für alle Geschäftsjahre anzuwenden, die am o...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Eigenkapital / bb) Erfassung der gewährten Vergütung

bb1) Transaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente Tz. 250 Die bilanzielle Erfassung der empfangenen Leistung durch Aktivierung eines Vermögenswerts bzw. durch eine direkte Aufwandsbuchung erfordert eine passivseitige Gegenbuchung. Nach IFRS 2.7 ist diese entsprechend der Rechtsposition, in die der Vergütungsempfänger versetzt wird, entweder im Eigen- oder im Frem...mehr