Tz. 163
Bei der Ersterfassung eines Instruments ist zwingend eine Klassifikation in Fremd- oder Eigenkapital vorzunehmen. In manchen Fällen besteht jedoch eine Zulässigkeit oder ein Gebot zur Reklassifizierung von Finanzinstrumenten.[380] Eine Reklassifizierung kann sich einstellen im Falle
- von Modifikationen oder Neuaushandlungen der vertraglichen Konditionen oder
- bei Änderung der Umstände der zugrunde liegenden Bedingungen.[381]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?
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