Tz. 295

Nach IAS 1.10 und .106 muss jeder Abschluss eine Eigenkapitalveränderungsrechnung enthalten. Das gilt unabhängig von der Rechtsform und der Branche des Unternehmens, auch für den Einzelabschluss und unabhängig davon, ob auch ein Konzernabschluss für die Gruppe aufzustellen ist.

IAS 1.106–.108 sind in ihrer geltenden Fassung für alle Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 01.01.2011 begonnen haben (vgl. IAS 1.139F).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?


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