Tz. 184

Daneben muss das kündbare Instrument nach IAS 32.16A(b) der letztrangigen Klasse (most subordinate class) von Finanzinstrumenten angehören, d. h. es darf

  • bei Liquidation keinen Vorrang ggü. einem anderen Anspruch auf das Nettovermögen haben,
  • nicht zuerst in ein anderes Instrument umgewandelt werden müssen, um in die letztrangige Klasse von Instrumenten zu fallen.
 

Tz. 185

IAS 32.AG14C ergänzt, dass ein Vorzugsrecht (z. B. auf Vorabzahlung aus dem Liquidationserlös) im Liquidationsfall gegen das Kriterium der Letztrangigkeit verstößt. Entsprechend wäre ein Eigenkapitalausweis nur für die Anteile ohne Vorzugsrecht möglich. Bei einer dem Regelstatut (§ 155 Abs. 1 i. V. m. § 161 Abs. 2 HGB) folgenden PersGes sollte dieses Kriterium hingegen erfüllt sein.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge