Fachbeiträge & Kommentare zu Ehegatte

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AGS 10/2017, Wert eines Ant... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung entspricht hinsichtlich der Wertfestsetzung der bisherigen Rspr.[1] und der wohl einhelligen Auffassung in der Lit. Abzustellen ist nach § 42 Abs. 1 FamGKG auf das wirtschaftliche Interesse des Antragstellers. Das wiederum spiegelt sich in seinem Steuervorteil wider, den er dadurch erhält, dass er in seiner Steuererklärung den gezahlten Ehegattenunterhalt ab...mehr

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FF 10/2017, Gestaltungsspie... / X. Leibrente statt Unterhalt?

Mit Unterhaltsvereinbarungen – das hat der bisherige Gang der Darstellung gezeigt – hat der Vertragsgestalter keinen leichten Stand. Kein Wunder, dass Stimmen in der Literatur zu vernehmen sind, welche die dogmatische Sehnsucht nach einer einfachen Regelung zum Ausdruck bringen, die geeignet sein könnte, alle diese Klippen und Fallstricke zu vermeiden. Gemeint ist die Konzep...mehr

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AGS 10/2017, Keine Begrenzu... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend. Allerdings richtet sich der Wert in Versorgungsausgleichssachen nicht nach 10 % des Verfahrenswertes der Ehesache, sondern nach 10 % des dreifachen Nettoeinkommens beider Ehegatten, da hier der Wert der Ehesache jedoch ohne Berücksichtigung von Vermögen mit dem dreifachen Nettoeinkommen der Eheleute berechnet worden ist, war die Festsetzung im...mehr

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zerb 10/2017, Zustimmung de... / Sachverhalt

I. (...) Der Erblasser I.G. betrieb eine Spedition mit zwei Niederlassungen und war in erster Ehe mit seiner Frau L verheiratet. Die Ehegatten errichteten in den Jahren 1962, 1968 und 1971 notarielle Erbverträge, wobei der jüngere den älteren jeweils ersetzte. In diesen Erbverträgen (Anlagen K 1 bis K 3) erklärten sie, dass der gemeinsame Sohn, der Beklagte, Alleinerbe nach d...mehr

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FF 10/2017, Gestaltungsspie... / XI. Gestaltung und Abänderung

Der BGH hat sich in der letzten Zeit mehrfach mit Unterhaltsvereinbarungen beschäftigt, die vor dem 1.1.2008 abgeschlossen wurden, also aus der Zeit vor Einführung des § 1578b BGB stammen. Den Sachverhalten, die diesen Entscheidungen zugrunde liegen, ist gemeinsam, dass die beteiligten Eheleute Regelungen zum nachehelichen Unterhalt getroffen, dabei aber Fragen der Begrenzun...mehr

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AGS 10/2017, Editorial

Die Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen hat in der Praxis bislang keine große Bedeutung gewonnen. Angeregt wird derzeit, den Anwendungsbereich dieses Gebührentatbestands zu erweitern, um einen Ausgleich für die Verfahren zu schaffen, in denen der Anwalt an umfangreichen Beweisaufnahmen teilzunehmen hat und die Verfahrens- und Terminsgebühr keine ausreiche...mehr

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FF 10/2017, FF 10/2017 / Verfahrensrecht

BGH, Beschl. v. 12.7.2017 – XII ZB 350/16 Gemäß § 68 Abs. 3 S. 2 FamFG kann im Beschwerdeverfahren auch gegen den Willen eines Beteiligten ohne erneuten Erörterungstermin entschieden werden. BGH, Beschl. v. 29.6.2017 – IX ZB 98/16 a) Bei der Prüfung, ob Ansprüche zwischen miteinander verheirateten oder ehemals miteinander verheirateten Personen oder zwischen einer solchen und e...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VIII. Zuwendungen an Pflegepersonen (Abs. 1 Nr. 9)

Rz. 52 [Autor/Stand] Der Anwendungsbereich dieser als Freibetragsregelung zu verstehenden Vorschrift[2] erschließt sich nur schwer. Unstreitig greift sie nicht, soweit der Erwerb zivilrechtlich als nachträgliche Entlohnung vorangegangener Pflege- und/oder Unterhaltsleistungen zu behandeln ist[3], die der Erwerber dem Erblasser/Schenker aufgrund eines Dienstleistungs- oder Ge...mehr

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AGS 10/2017, Verfahrenswert... / 1 Aus den Gründen

Die im eigenen Namen seitens der Antragsgegnervertreter geführte Beschwerde gegen die Verfahrenswertbestimmung erster Instanz ist zulässig (§ 59 FamGKG), hat in der Sache aber keinen Erfolg. Für das vorliegende einstweilige Anordnungsverfahren betreffend die widerstreitenden Anträge der beiden beteiligten Ehegatten auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts, hat das AG ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Problematische Anwendungsfälle

Rz. 80 [Autor/Stand] Bei Geldforderungen soll – so der BFH obiter dictum[2] – ein zwischenzeitlicher Schuldnerwechsel unschädlich sein (krit. bei unterschiedlicher Bonität von Alt- und Neuschuldner; § 7 ErbStG Anm. 171 m.w.N.). Doch wird man hierbei differenzieren müssen. Grundsätzlich sind nur fällige Forderungen schenkungsteuerbar (s. § 7 ErbStG Anm. 21, 410), so dass der ...mehr

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Ehegatten-Arbeitsverhältnis: Überlassung eines Dienstwagens an Minijobber ist fremdüblich

Leitsatz Das Finanzgericht Köln erkannte mit Urteil vom 27.9.2017 ein Ehegatten-Arbeitsverhältnis auf Minijobbasis an, bei dem der angestellte Ehepartner einen Dienstwagen privat nutzen durfte. Lohnkosten und Kfz-Aufwand waren beim Arbeitgeber-Ehegatten daher als Betriebsausgaben abziehbar. Nun muss der Bundesfinanzhof abschließend entscheiden. Sachverhalt Der Ehemann betrieb...mehr

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / f) Vermögensverhältnisse

Rz. 248 Vermögen kann nur soweit berücksichtigt werden, als es nicht schon beim Einkommen (z.B. durch Erträge) berücksichtigt worden ist. Die Vermögensverhältnisse der Beteiligten sind, wie sie sich auf der Grundlage ihres Vermögens objektiv ergeben, zu berücksichtigen.[203] Rz. 249 Einheitlich wird in Schrifttum und Judikatur davon ausgegangen, dass bei der Bewertung des Ver...mehr

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§ 8 Kostenerstattung nach d... / I. Kosten bei Eheaufhebung

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / e) Wechselseitige Auskunftsansprüche

Rz. 159 Sofern wechselseitige Auskunftsansprüche geltend gemacht werden, erfolgt dann eine Addition gem. § 39 Abs. 1 S. 1 FamGKG, wenn es sich nicht um denselben Verfahrensgegenstand handelt. Verschiedene Gegenstände liegen z.B. vor, wenn ein geschiedener Ehegatte beabsichtigt, Auskunft über das Einkommen des geschiedenen anderen Ehegatten zu verlangen, um eine Herabsetzung ...mehr

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§ 1 Allgemeines / 2. Begriffe im FamFG

Rz. 4 Im FamFG werden Begriffe definiert, die im Kostenrecht wieder auftauchen. Im Nachfolgenden erfolgt daher ein entsprechender Überblick, da ohne Verständnis über die im FamFG geregelten Verfahren nicht nachvollziehbar ist, welche Verfahren welche Kosten auslösen. Rz. 5 Familiensachen, § 111 FamFG Was unter den Begriff "Familiensachen" fällt, regelt § 111 FamFG. Danach sind ...mehr

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§ 4 Vergütung in Familiensa... / 1. Verbund von Scheidungs- und Folgesachen

Rz. 553 Nach § 137 Abs. 1 FamFG ist über Scheidung und Folgesachen zusammen zu verhandeln und zu entscheiden (Verbund). Gemeinsam zu "verhandeln" bedeutet aber nicht, dass nicht in einer Folgesache eine eigene Verhandlung erfolgen kann, z.B. wenn wegen des Zugewinnausgleichs eine Beweisaufnahme erfolgen muss (Feststellung des Anfangsvermögens etc.). Rz. 554 Wird eine Scheidun...mehr

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§ 4 Vergütung in Familiensa... / V. Abtrennung aus dem Verbund

Rz. 39 Die Möglichkeit, Folgesachen aus dem Verbund abzutrennen und getrennt zu entscheiden, ist in § 140 FamFG zusammenfassend geregelt. § 140 FamFG (1) 1Wird in einer Unterhaltsfolgesache oder Güterrechtsfolgesache außer den Ehegatten eine weitere Person Beteiligter des Verfahrens, ist die Folgesache abzutrennen. (2) 2Das Gericht kann eine Folgesache vom Verbund abtrennen. 3...mehr

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / 1. Erstellung eines Ehevertrags

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§ 4 Vergütung in Familiensa... / 5. Der Rechtsmittelverzicht – Fluranwalt

Rz. 358 § 144 FamFG regelt die Möglichkeit des umfassenden Rechtsmittelverzichts: Zitat Haben die Ehegatten auf Rechtsmittel gegen den Scheidungsausspruch verzichtet, können sie auch auf dessen Anfechtung im Wege der Anschließung an ein Rechtsmittel in einer Folgesache verzichten, bevor ein solches Rechtsmittel eingelegt ist. § 144 FamFG setzt voraus, dass die Ehegatten beide a...mehr

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§ 4 Vergütung in Familiensa... / VI. Einbeziehung einer selbstständigen Familiensache in den Verbund

Rz. 48 Die nachstehenden Kindschaftssachen können nach § 137 Abs. 3 FamFG Folgesachen sein. wenn ein Ehegatte vor Schluss der mündlichen Verha...mehr

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§ 8 Kostenerstattung nach d... / II. Kosten in Scheidungs- und Folgesachen

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / 9. Auffangwert, § 42 FamGKG

Rz. 202 Soweit in einer vermögensrechtlichen Angelegenheit der Verfahrenswert sich aus den Vorschriften dieses Gesetzes nicht ergibt und auch sonst nicht feststeht, ist er nach billigem Ermessen zu bestimmen, § 42 Abs. 1 FamGKG. Soweit in einer nichtvermögensrechtlichen Angelegenheit der Verfahrenswert sich aus den Vorschriften dieses Gesetzes nicht ergibt, ist er unter Berüc...mehr

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§ 10 Verfahrenswert- und Ge... / I. Verfahrenswerttabelle als Diktathilfe

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / 4. Verfahrenswert bei Verfahrenskostenvorschuss

Rz. 482 In der Praxis kommt es recht häufig vor, dass der Unterhaltsberechtigte einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Verfahrenskostenvorschuss gegen den Unterhaltsverpflichteten stellt. Der Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss ergibt sich aus § 1360a Abs. 4 BGB: § 1360a Abs. 4 BGB Umfang der Unterhaltspflicht (4) Ist ein Ehegatte nicht in der Lage, die ...mehr

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / h) Berechnungsbeispiel

Rz. 263 Beispiel: Bewertung einer Ehesache Bewertet werden soll die Ehesache. Zu beachten ist, dass die Zu- und Abschläge je nach Gericht stark variieren können. Es wird daher auf die vorherigen Ausführungen (siehe Rdn 228 ff.) verwiesen.mehr

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§ 4 Vergütung in Familiensa... / 2. Ernsthafter Wille

Rz. 320 Der ernsthafte Wille eines Ehegatten reicht nach dem Wortlaut der Nr. 1001 aus. Nicht notwendig ist, dass beide Ehegatten den Willen zur Scheidung haben oder beide Lebenspartner die Aufhebung begehrten. Der ernste Wille eines Ehegatten muss dabei nach außen hervorgetreten sein. Rz. 321 Nicht ausreichend für das Entstehen der Aussöhnungsgebühr ist eine allgemeine Tätig...mehr

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§ 4 Vergütung in Familiensa... / a) Zeitlicher Aufwand

Rz. 119 In der Anmerkung zu Nr. 2300 VV RVG wird allein auf die Kriterien Umfang und Schwierigkeit abgestellt, um eine höhere Gebühr als 1,3 abrechnen zu können. Faktoren, die zum Überschreiten der Kappungsgrenze der Geschäftsgebühr von 1,3 gemäß der Anmerkung zu Nr. 2300 VV RVG führen können, sind damit allein der Umfang oder die Schwierigkeit der Angelegenheit.[80] Rz. 120...mehr

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / 2. Bewertungskriterien

Rz. 214 Die Bewertungskriterien für den Wert einer Ehe- oder Lebenspartnerschaftssache sind: Rz. 215 § 43 Abs. 1 u. 2 FamGKG weisen mehrere Kriterien aus, die gleichberechtig...mehr

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / 6. Beispielrechnungen

Rz. 403 Beispiel Das in drei Monaten erzielte Nettoeinkommen beider Ehegatten beläuft sich auf 7.800,00 EUR. Es werden gesetzliche Rentenversicherungsansprüche beider Ehegatten sowie eine betriebliche Rente des Ehemannes ausgeglichen. Wertberechnung für das Versorgungsausgleichsverfahren: 10 % von 7.800,00 EUR = 780 EURmehr

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / 11. Unterhaltsverzicht

Rz. 316 In der Praxis kommt es häufig vor, dass ein Ehegatte oder auch beide auf jeglichen Unterhalt verzichten. Der Wert bestimmt sich hierbei nach dem Anspruch, auf den verzichtet wird, selbst wenn sich dieser erst in der Zukunft ergibt. Bildet ein möglicher oder unsicherer Anspruch den Gegenstand des Verzichts, so wird hierbei lediglich ein Bruchteil des Wertes nach § 51 ...mehr

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§ 7 Verfahrenskostenhilfe / 1. Beiordnung eines Rechtsanwalts/einer Rechtsanwältin

Rz. 6 Der RA beantragt nicht nur die Bewilligung von VKH, sondern gleichzeitig auch seine Beiordnung. Dabei kann die Beiordnung auch auf den Namen der Sozietät erfolgen.[3] Praxistipp Es sollte grundsätzlich die Beiordnung auf den Namen der Kanzlei/Sozietät erfolgen, so dass bei einem etwaigen Ausscheiden des sachbearbeitenden Anwalts aus der Kanzlei das Mandat in der Kanzlei...mehr

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / c) Bedeutung der Sache

Rz. 223 Die Bedeutung der Sache ist danach zu beurteilen, welchen Wert ihr die Ehegatten oder Lebenspartner zuordnen, beispielsweise auch im Hinblick auf die mit dieser Sache verbundenen wirtschaftlichen Folgen.[144] Allein der Umstand, dass beide Ehegatten einen Scheidungsantrag gestellt haben, rechtfertigt keinen generellen Abschlag vom Wert.[145] Rz. 224 Eine besondere Bede...mehr

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / XIV. Verbundverfahren, § 44 FamGKG

Rz. 427 § 44 FamGKG (1) Die Scheidungssache und die Folgesachen gelten als ein Verfahren. (2) 1Sind in § 137 Abs. 3 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit genannte Kindschaftssachen Folgesachen, erhöht sich der Verfahrenswert nach § 43 für jede Kindschaftssache um 20 Prozent, höchstens um jeweils 3 000 EUR...mehr

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§ 4 Vergütung in Familiensa... / 1. Allgemeines

Rz. 5 Was unter dem Begriff "dieselbe Angelegenheit" zu verstehen ist, definiert für Verbundverfahren § 16 Nr. 4 RVG näher. Danach sind eine Scheidungssache oder ein Verfahren über die Aufhebung einer Lebenspartnerschaft und die Folgesachen als dieselbe Angelegenheit zu betrachten, mit der Folge, dass die Werte der einzelnen Gegenstände zu addieren und die Gebühren einmal hi...mehr

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§ 4 Vergütung in Familiensa... / 6. Unterhalt – Verzicht

Rz. 257 Bei wechselseitigem Unterhaltsverzicht kann eine Einigungsgebühr entstehen. Beim wechselseitigen Unterhaltsverzicht erfolgt der Verzicht tatsächlich durch beide Ehegatten; denn jeder könnte zu unterschiedlichen Zeiten jeweils einen Unterhaltsanspruch gegen den anderen Ehegatten haben.[190] Dies wird auch von der Rechtsprechung bejaht, so u.a. vom OLG Koblenz: Zitat "Für...mehr

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§ 4 Vergütung in Familiensa... / 1. Aussöhnungsgebühr statt Einigungsgebühr

Rz. 318 Wirkt der Rechtsanwalt jedoch daran mit, dass sich die Beteiligten wieder aussöhnen, kann er eine Aussöhnungsgebühr nach Nr. 1001 VV RVG in Höhe von 1,5 berechnen, sofern er noch keinen Scheidungsantrag eingereicht hat. Hat er bereits einen solchen eingereicht, entsteht die Aussöhnungsgebühr in Höhe von 1,0. Weitere Voraussetzung für das Entstehen der Aussöhnungsgebü...mehr

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / 2. Mehrere Kinder

Rz. 340 Sind die in § 137 Abs. 3 FamFG genannten Kindschaftssachen (Übertragung oder Entziehung der elterlichen Sorge, das Umgangsrecht, die Herausgabe eines gemeinschaftlichen Kindes der Ehegatten oder das Umgangsrecht eines Ehegatten mit dem Kind des anderen Ehegatten) Gegenstand eines Verbundverfahrens, erhöht sich der Verfahrenswert nach § 43 FamGKG für jede Kindschaftss...mehr

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / e) Einkommensverhältnisse

Rz. 226 Zunächst ist für die Bewertung das in drei Monaten vor Antragstellung erzielte Nettoeinkommen zugrunde zu legen,[147] vgl. dazu auch zu § 34 FamGKG, Rdn 123 und 216 in diesem Kapitel. Rz. 227 Tritt während des Verfahrens eine Steigerung oder Minderung des Nettoeinkommens ein, ist dies bei der Wertberechnung nicht zu berücksichtigen.[148] Etwas anderes gilt nur dann, w...mehr

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§ 4 Vergütung in Familiensa... / c) Erstreckung der Beiordnung auf eine Einigung nach § 48 Abs. 3 RVG

Rz. 274 Zumindest was den Fall des § 48 Abs. 3 RVG betrifft, wird durch das 2. KostRMoG nunmehr klargestellt, dass alle entstandenen Gebühren mit der Staatskasse abgerechnet werden können. Zum 1.8.2013 wurde § 48 Abs. 3 RVG durch den Gesetzgeber wie folgt ergänzt:[205] Rz. 275 (3) Die Beiordnung in einer Ehesache erstreckt sich im Fall des Abschlusses eines Vertrags im Sinne...mehr

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§ 4 Vergütung in Familiensa... / 1. Grundsätzliches

Rz. 308 Wird der Rechtsanwalt in derselben Angelegenheit für mehrere Personen, die Auftraggeber sind, tätig, erhält er die Gebühren nur einmal, § 7 Abs. 1 RVG. Jeder der Auftraggeber schuldet die Gebühren und Auslagen, die er schulden würde, wenn der Rechtsanwalt nur in seinem Auftrag tätig geworden wäre; die Dokumentenpauschale nach Nr. 7000 des Vergütungsverzeichnisses sch...mehr

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / 1. Gesetzliche Grundlage

Rz. 211 Die Bewertung der Ehe- und Lebenspartnerschaftssachen nach § 111 Nr. 1 u. Nr. 11 FamFG erfolgt, wenn diese ab dem 1.9.2009 oder später eingeleitet worden sind, über §§ 23 Abs. 1 S. 1 RVG, 43 FamGKG. Vom Begriff "Ehesachen" sind gemäß § 121 FamFG sowohl das klassische Scheidungsverfahren an sich als auch die Aufhebung der Ehe und die Feststellung des Bestehens oder Ni...mehr

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / 5. Antrag und Widerantrag bei Zugewinn

Rz. 448 Im Gerichtskostengesetz für Familiensachen, das nach § 23 Abs. 1 S. 2 RVG auch für die Anwaltsgebühren anzuwenden ist, findet sich in § 39 FamGKG eine eigene Wertvorschrift für Antrag und Widerantrag. Dabei hat sich der Gesetzgeber erst mit dem 2. KostRMoG dazu durchgerungen, aus der bisher in § 39 FamGKG angesprochenen Widerklage sprachlich einen Widerantrag zu form...mehr

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§ 6 Beratungshilfe / II. Begriff der Angelegenheit bei Beratungshilfe

Rz. 64 Es ist allgemein bekannt, dass die Rechtsprechung bei der Beurteilung der Frage, wann eine oder mehrere Angelegenheiten vorliegen, hinsichtlich der Vergütung im Rahmen der Beratungshilfe und der Kosten eines Wahlanwalts mit zweierlei Maß misst. Dies geschieht wohl aus der Angst heraus, die Staatskasse könnte zu sehr belastet werden. Diese Rechtsprechung führt dann auc...mehr

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / XI. Ehewohnungs- und Haushaltssachen, § 48 FamGKG

Rz. 366 Ehewohnungssachen sind Verfahren In Ehewohnungssachen nach § 200 Abs. 1 Nr. 1 FamFG beträgt der Wert 3.000 EUR, in Ehewohnungssachen nach § 200 Abs. 1 Nr. 2 FamFG 4.000 ...mehr

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / 4. Abänderung des Werts gem. § 50 Abs. 3 FamGKG

Rz. 397 Auch in Versorgungsausgleichsverfahren besteht die Möglichkeit, dass das Familiengericht den Wert höher oder niedriger festsetzt, wenn der rechnerisch ermittelte Wert in keinem Verhältnis zu Umfang, Schwierigkeit und Bedeutung der Sache steht, § 50 Abs. 3 FamGKG. Rz. 398 In einem Fall hatte das Gericht den Wert zunächst lediglich auf 5.291,92 EUR für den Versorgungsau...mehr

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / 1. Gesetzliche Grundlage

Rz. 390 § 50 Versorgungsausgleichssachen (1) In Versorgungsausgleichssachen beträgt der Verfahrenswert für jedes Anrecht 10 Prozent, bei Ausgleichsansprüchen nach der Scheidung für jedes Anrecht 20 Prozent des in drei Monaten erzielten Nettoeinkommens der Ehegatten. Der Wert nach Satz 1 beträgt insgesamt mindestens 1.000 EUR. (2) In Verfahren über einen Auskunftsanspruch oder...mehr

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§ 4 Vergütung in Familiensa... / 1. Auftragserteilung entscheidend

Rz. 508 Sehr häufig wird in der Praxis eine Scheidungsvereinbarung getroffen, die dann im Scheidungstermin protokolliert wird. Dabei ist für die Abrechnung einer solchen Tätigkeit von Bedeutung, welchen Auftrag der Mandant erteilt hat.[313] Rz. 509 Die Abrechnung in Familiensachen ist aber gerade deshalb komplex, weil die Beauftragung oft vielschichtig ist. Da erfolgt zunächs...mehr

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§ 1 Allgemeines / 6. Anmerkungen

Rz. 41 Unter einzelnen Gebührentatbeständen finden sich oft Anmerkungen. Die Anmerkungen sind optisch daran zu erkennen, dass sie kleiner gedruckt sind als die Gebührentatbestände und regelmäßig unterhalb der Gebührenhöhe aufgeführt sind. Beispielhaft soll die Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV RVG angeführt werden. Zur Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV RVG finden sich fünf Abs...mehr

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§ 4 Vergütung in Familiensa... / 5. Versorgungsausgleich – Verzicht

Rz. 250 Schon vor FGG-Reform wurde durch einige Gerichte der Anfall einer Einigungsgebühr bei einem Verzicht auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs im Rahmen einer Einigung nach § 1587o BGB a.F. (zum 1.9.2009 aufgehoben) bejaht.[181] Rz. 251 Im vorliegenden Fall hatten die Beteiligten die Durchführung des Versorgungsausgleichs ausgeschlossen und vom Familiengericht ge...mehr

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / 4. Genehmigung einer Erklärung oder deren Ersetzung, § 36 FamGKG

Rz. 134 Wenn in einer vermögensrechtlichen Angelegenheit die Genehmigung einer Erklärung oder deren Ersetzung Gegenstand des Verfahrens ist, bemisst sich der Verfahrenswert nach dem Wert des zugrunde liegenden Geschäfts; § 36 Abs. 1 S. 1 FamGKG. § 38 des Gerichts- und Notarkostengesetzes und die für die Beurkundung geltenden besonderen Geschäfts- und Bewertungsvorschriften d...mehr