Rz. 223
Die Bedeutung der Sache ist danach zu beurteilen, welchen Wert ihr die Ehegatten oder Lebenspartner zuordnen, beispielsweise auch im Hinblick auf die mit dieser Sache verbundenen wirtschaftlichen Folgen.[144]
Allein der Umstand, dass beide Ehegatten einen Scheidungsantrag gestellt haben, rechtfertigt keinen generellen Abschlag vom Wert.[145]
Rz. 224
Eine besondere Bedeutung der Sache kann sich auch aus folgenden Umständen ergeben:
▪ | es handelt sich um Personen mit einer herausragenden Stellung in der Öffentlichkeit |
▪ | die Ehe war von besonders langer Dauer |
▪ | die Ehegatten haben gemeinsam ein Geschäft/einen Betrieb aufgebaut |
▪ | mit der Scheidung geht der Verlust einer gesellschaftlichen Stellung einher |
▪ | die Scheidung hat möglicherweise berufliche Konsequenzen, z.B. da eine Tätigkeit in einer katholischen Einrichtung ausgeübt wird. |
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