Fachbeiträge & Kommentare zu Ehegatte

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§ 11 Kautelarpraxis und Rec... / 4. Pflichtteilsergänzungsanspruch: Die praktischen Auswirkungen der neuen Pro-Rata-Regelung bei der Ausschlussfrist nach § 2325 Abs. 3 BGB

Rz. 206 Durch das Gesetz zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts vom 24.9.2009[399] wurde das bislang für die Ausschlussfrist nach § 2325 Abs. 3 BGB geltende "Alles-oder-Nichts-Prinzip" durch eine flexiblere Abschmelzungsregelung ersetzt. Rz. 207 Demnach werden für die Bemessung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs Schenkungen umso weniger berücksichtigt, je länger diese z...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / IV. Die Klage auf Auskunft (Klageantrag)

Rz. 153 Damit es später bei der Vollstreckung eines Auskunftstitels nicht zu unnötigen Verzögerungen oder Schwierigkeiten kommt, sollte der Klageantrag im Rahmen einer Auskunftsklage möglichst konkret gefasst werden.[270] Er sollte im Einzelnen alle diejenigen Punkte enthalten, über die der Beklagte nach Ansicht des BGH Auskunft zu geben hat und die ihren Niederschlag im Nac...mehr

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§ 5 Der Nachlass als wertbi... / 1. Grundsätze

Rz. 46 Wie bereits oben angesprochen, haben Rechtspositionen, die nichtvermögensrechtlicher Art oder nicht vererblich[152] sind, auf den Wert des Nachlasses keinen Einfluss. Sie bleiben daher außer Ansatz. Das gilt insbesondere für Rechtspositionen, die mit dem Tod des Erblassers automatisch – entweder von Gesetzes wegen oder aufgrund einzelvertraglicher Vereinbarung – erlös...mehr

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§ 11 Kautelarpraxis und Rec... / a) Grundsätzliches

Rz. 97 Beispiel 9 Otto Normalerblasser hat im Grundfall (siehe Rdn 65) noch keine Verfügung von Todes wegen errichtet und möchte daher, dass bei Eintritt der gesetzlichen Erbfolge der Erbteil des Sohnes Michael um den erworbenen Bauplatz "gekürzt" wird. Rz. 98 Die Erbausgleichung (§§ 2050 ff. BGB) erfolgt bei der Erbauseinandersetzung, soweit gesetzliche Erbfolge eintritt ode...mehr

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§ 6 Der Pflichtteil bei leb... / dd) Einzelfälle aus der Rechtsprechung

Rz. 16 Die Frage, wann im Einzelfall eine Ausstattung vorliegt, kann nur auf den jeweils konkret vorliegenden Fall beantwortet werden. Die relativ spärliche Rspr., die hierzu ergangen ist, stammt größtenteils aus dem familienrechtlichen Bereich. Rz. 17 LG Mannheim NJW 1970, 2111 (Überlassung einer Wohnung): Das LG Mannheim[18] hat in einem Fall entschieden, dass die Überlassu...mehr

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§ 12 Kautelarpraxis und Ver... / II. Regelungen zur Tragung der Pflichtteilslast im Innenverhältnis

Rz. 12 Wie im Innenverhältnis die Miterben untereinander und auch der Vermächtnisnehmer und der Auflagenbegünstigte im Verhältnis zum Erben die Pflichtteilslast zu tragen haben, kann nach Maßgabe des § 2324 BGB der Erblasser in der Verfügung von Todes wegen bestimmen. Fehlt es an einer solchen Regelung – was sehr häufig der Fall ist –, so gelten die gesetzlichen Bestimmungen...mehr

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§ 5 Der Nachlass als wertbi... / 5. Sonderfall: Hypotheken und Sicherungsrechte

Rz. 224 Für die Behandlung von Hypotheken, Sicherungsgrundschulden, Pfandrechten und Bürgschaften werden zwei unterschiedliche Ansätze vertreten: Die eine Ansicht geht den Weg über § 2313 Abs. 2 BGB und lässt die sich hieraus ergebende Haftungsgefahr zunächst außer Betracht, solange offen ist, ob und in welcher Höhe der Sicherungsgeber in Anspruch genommen wird.[560] Sie muss...mehr

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§ 19 Länderübersicht / 7. Hinzurechnungen zum Nachlass ("Pflichtteilsergänzung")

Rz. 162 Aus Billigkeitsgründen, insbesondere aber auch, um Umgehungen vorzubeugen, sieht der Inheritance Act eine Reihe von Hinzurechnungen zum Nachlass vor, durch die der für die Anordnung von family provision zur Verfügung stehende Nachlass wieder aufgefüllt wird. Die zunehmend großzügigere Handhabung der family provision durch die Gerichte wird voraussichtlich dazu führen...mehr

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§ 18 Internationales Pflich... / Literaturtipps

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§ 19 Länderübersicht / 3. Pflichtteile der Abkömmlinge

Rz. 481 Den Abkömmlingen steht als Pflichtteil insgesamt zwei Drittel des Nachlasses zu. Eigenheit des spanischen Rechts ist die noch auf das Recht der westgotischen Könige zurückgehende Teilung des Nachlasses in drei Teile: Neben einem "freien Drittel", über das der Erblasser nach Belieben von Todes wegen und unter Lebenden verfügen kann (el tercio de libre dispisición), un...mehr

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§ 17 Der Pflichtteil im Ste... / 2. Begriff des Pflichtteilsanspruchs

Rz. 21 Zivilrechtlich ist zwischen dem Pflichtteilsrecht und dem erst mit dem Ableben des Erblassers entstehenden Pflichtteilsanspruch zu unterscheiden. § 3 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 3 ErbStG meint ausschließlich den Pflichtteilsanspruch, also nicht das abstrakte Pflichtteilsrecht als Anwartschaft, bei Ableben des Erblassers einen Pflichtteilsanspruch zu erlangen. Einerseits wird de...mehr

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§ 8 Einwendungen gegen den ... / b) Verbrechen oder vorsätzlich schweres Vergehen (§ 2333 Abs. 1 Nr. 2 BGB)

Rz. 36 In dem neu gefassten § 2333 Abs. 1 Nr. 2 BGB wurden gleichsam die vormaligen in Nr. 2 und Nr. 3 enthaltenen Pflichtteilsentziehungsgründe zusammengefasst und modifiziert. Früher konnte der Pflichtteil bei einer vorsätzlichen körperlichen Misshandlung (Nr. 2 a.F.) oder in den Fällen entzogen werden, in denen sich der Abkömmling eines Verbrechens oder eines schweren vor...mehr

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§ 19 Länderübersicht / I. Internationales Erbrecht

Rz. 21 Auch wenn das Königreich Dänemark Teil der Europäischen Union ist, so nimmt Dänemark an den Maßnahmen der EU auf dem Gebiet der justiziellen Zusammenarbeit nicht teil. Daher ist auch die Europäische Erbrechtsverordnung für Dänemark nicht in Kraft (vgl. EG 83 EUErbVO). Das betrifft dann vor allem die Regeln über das Europäische Nachlasszeugnis und die gegenseitige Aner...mehr

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§ 11 Kautelarpraxis und Rec... / a) Erb- oder Pflichtteilsverzicht?

Rz. 52 Der Nachteil des Erbverzichts ist, dass der Verzichtende bei der Feststellung des für die Berechnung des Pflichtteils anderer Pflichtteilsberechtigter maßgeblichen Erbteils nach § 2310 S. 2 BGB nicht mitgezählt wird (siehe Rdn 5 f.). Daher führt der Erbverzicht zu einer i.d.R. nicht gewollten Erhöhung des Pflichtteils anderer Pflichtteilsberechtigten. Bei einem auf da...mehr

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§ 2 Gläubiger und Schuldner... / bb) Rechtslage nach dem Zweiten Erbrechtsgleichstellungsgesetz

Rz. 8 Aufgrund des Zweiten Erbrechtsgleichstellungsgesetzes ergab sich folgende zeitliche Abstufung: [5]mehr

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§ 18 Internationales Pflich... / 3. Unvereinbarkeit mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts

Rz. 233 Das Ergebnis muss gem. Art. 35 EUErbVO mit der öffentlichen Ordnung des Gerichtsstaates offensichtlich unvereinbar sein. Insoweit ist interessant, dass sowohl Art. 35 EUErbVO als auch die Parallelvorschriften in anderen europäischen Verordnungen insoweit nicht auf einen "europäischen ordre public" verweisen, sondern auf den nationalen ordre public des Gerichtsstaates...mehr

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§ 4 Der Pflichtteilsrestans... / II. Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des § 2307 BGB

Rz. 16 § 2307 BGB erfasst nur Vermächtnisse, nicht aber Auflagen, zumal bei diesen eine Ausschlagung ohnehin nicht in Betracht kommt.[27] Aber auch bei Vermächtnissen ist zu unterscheiden, in welchem Verhältnis diese zum Pflichtteil stehen.[28] Möglich sind:mehr

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§ 12 Kautelarpraxis und Ver... / 1. Allgemeines, Kennzeichen

Rz. 33 Äußerst interessante Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet auch das Nachvermächtnis (§ 2191 BGB). Das Vor- und Nachvermächtnis weist viele Bezüge zur Nacherbschaft auf, auch wenn es dem Nachvermächtnisnehmer nur einen schuldrechtlichen Anspruch gegen den Vorvermächtnisnehmer auf Erfüllung des Vermächtnisses gibt (§ 2191 Abs. 1 BGB). Sein richtiger Einsatz setzt allerdings...mehr

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§ 9 Ansprüche auf Auskunft ... / F. Prozessuales zum Anspruch auf Auskunft und Wertermittlung

Rz. 89 Die Ansprüche auf Auskunfts- und Wertermittlung des § 2314 BGB können sowohl einzeln im Wege der Leistungsklage als auch gem. § 254 ZPO als Stufenklage verfolgt werden. Der Antrag auf Auskunft ist dabei möglichst konkret zu fassen, damit er später auch vollstreckt werden kann. Der Klageantrag sollte sich demzufolge auf die folgenden Punkte, die ein Nachlassverzeichnis...mehr

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§ 11 Kautelarpraxis und Rec... / III. Vermächtniszuwendung an den Pflichtteilsberechtigten

Rz. 234 Hier ist die Rechtslage weniger kompliziert und die Neufassung des § 2306 Abs. 1 BGB hat zu einer gewissen Angleichung an die Regelung bei der Erbeinsetzung geführt. Der Pflichtteilsberechtigte hat stets die Wahl, ob er das Vermächtnis annehmen oder ausschlagen will (§ 2307 BGB). Schlägt der Pflichtteilsberechtigte das Vermächtnis aus (§ 2180 BGB), kann er immer den ...mehr

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§ 18 Internationales Pflich... / 3. Beendigung der Ehe durch Scheidung

Rz. 145 Ist die Ehe geschieden, kommt kein Ehegattenpflichtteil mehr in Betracht. Dies gilt wegen der wirksamen Beendigung der Ehe selbst dann, wenn das Erbstatut eine Scheidung nicht kennt (wie z.B. das Recht der Philippinen und des Vatikans, nun nicht mehr aber in Malta und Irland). Ein in einem anderen EU-Mitgliedstaat[88] ergangener Scheidungsspruch ist gem. Art. 14 Abs....mehr

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§ 11 Kautelarpraxis und Rec... / b) Anrechnungsbestimmung

Rz. 76 Anders als bei der Ausgleichung nach §§ 2050 ff. BGB gibt es keine Anrechnungspflicht kraft Gesetzes. Es besteht also immer Handlungsbedarf. Die Anrechnungspflicht kann jedem Pflichtteilsberechtigten auferlegt werden, also auch einem Ehegatten. Rz. 77 Die Anrechnungsbestimmung ist eine einseitige, empfangsbedürftige, jedoch grundsätzlich nicht formbedürftige Willenserk...mehr

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§ 18 Internationales Pflich... / 1. Güterstatut bei Eheschließung nach dem 9.4.1983 und vor dem 29.1.2019

Rz. 174 Das auf die güterrechtlichen Wirkungen von Ehen anwendbare Recht bestimmt die "Verordnung (EU) 2016/1103 des Rates vom 24. Juni 2016 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Zuständigkeit, des anzuwendenden Rechts und der Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Fragen des ehelichen Güterstands" ("EheGüterVO").[121] Auch wenn diese ...mehr

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§ 17 Der Pflichtteil im Ste... / 1. Ausgangspunkt

Rz. 124 Gem. § 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG gilt als vom Erblasser zugewandt, was als Abfindung für einen Verzicht auf den entstandenen Pflichtteilsanspruch gewährt wird. Diese Vorschrift behandelt lediglich den Verzicht auf den bereits entstandenen Pflichtteilsanspruch nach dem Ableben des Erblassers.[180] Davon abzugrenzen ist die Vorschrift des § 7 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG, die Verei...mehr

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§ 18 Internationales Pflich... / 3. Die Ausweichklausel bei "offensichtlich engerer Verbindung" zu einem anderen Staat

Rz. 84 Ergibt sich ausnahmsweise aus der Gesamtheit der Umstände, dass der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes eine "offensichtlich engere Verbindung" zu einem anderen als dem Staat hatte, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, so ist auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen gem. Art. 21 Abs. 2 EUErbVO das Recht dieses anderen Staates anzuwenden. Rz. 85 Diese Regelung...mehr

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§ 12 Kautelarpraxis und Ver... / 3. Socinische Klausel

Rz. 64 Die Socinische Klausel ist die "klassische Klausel" des Erbrechts im eigentlichen Sinn, geht sie doch auf den Sieneser Juristen Marianus Socini zurück, der 1556 gestorben ist. Der Klausel liegt folgende Überlegung zugrunde:[102]mehr

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§ 17 Der Pflichtteil im Ste... / 6. Familien(wohn)heim, § 13 Abs. 1 Nr. 4a, 4b und 4c ErbStG

Rz. 11 Die Übertragung des Familien(wohn)heims wurde mit Wirkung ab dem 1.1.2009 substantiell geändert und erweitert. Der eingetragene Lebenspartner wird dem Ehegatten gleichgestellt. Rz. 12 Die Steuerfreistellung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a, 4b und 4c ErbStG ist unbeschränkt und findet unabhängig vom Wert des Vermögens Anwendung. Auch die Wohnnutzflächen sind nicht weiter beschr...mehr

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§ 5 Der Nachlass als wertbi... / II. Kein Erlöschen durch Konfusion oder Konsolidation

Rz. 25 Der Erbfall kann dazu führen, dass Forderungen oder Verbindlichkeiten des Erblassers, die ursprünglich zwischen ihm und dem Erben bestanden, erlöschen. Ob dies tatsächlich der Fall ist, hängt allein von dem Zufall ab, dass der Erblasser einen Gläubiger bzw. Schuldner zum Erben berufen hat, und darf daher auf den Umfang des Pflichtteilsanspruchs keinen Einfluss haben. V...mehr

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§ 2 Gläubiger und Schuldner... / a) Grundzüge

Rz. 72 Prinzipiell können die Erben verlangen, dass ihnen gegenüber die Vermächtnisnehmer und Auflagebegünstigten die Pflichtteilslast[114] nach dem Verhältnis ihrer Beteiligung am Nachlass tragen. Dies gilt allerdings nur, soweit sich aus den Ausnahmetatbeständen der §§ 2321 bis 2322 BGB nichts anderes ergibt und sofern der Erblasser nichts anderes bestimmt hat (§ 2324 BGB)...mehr

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Sommer, SGB V § 192 Fortbes... / 2.2.6 Bezieher von Pflegeunterstützungsgeld (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 35a Mit Wirkung zum 1.1.2015 wurde durch das Gesetz zur besseren Vereinbarung von Familie, Pflege und Beruf v. 31.12.2014 (BGBl. I S. 2462) die Erhaltung der Mitgliedschaft nach Abs. 1 Nr. 2 auf den Tatbestand des Bezuges von Pflegeunterstützungsgeld ausgeweitet. Zur Begründung ist in BT-Drs. 18/3124 S. 44 ausgeführt, dass durch die Regelung sichergestellt werde, dass di...mehr

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Sommer, SGB V § 192 Fortbes... / 2.1 Erhaltung der Mitgliedschaft

Rz. 5 Die Tatbestände des § 192 führen nur bei einer vorherigen Pflichtversicherung zur Erhaltung der mit der Pflichtversicherung verbundenen Mitgliedschaft. Die Erhaltung der Mitgliedschaft tritt dabei, wie die Versicherungspflicht selbst, unabhängig vom Willen des Mitgliedes ein. Demzufolge kann die Vorschrift keine Anwendung für freiwillig Versicherte (so auch Felix, in: ...mehr

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AGkompakt 11/2017, Vermögen der Eheleute bei der Verfahrenswertberechnung einer Ehesache

Der Verfahrenswert einer Ehesache bemisst sich nach § 43 FamGKG. § 43 Ehesachen (1) 1In Ehesachen ist der Verfahrenswert unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere des Umfangs und der Bedeutung der Sache und der Vermögens- und Einkommensverhältnisse der Ehegatten, nach Ermessen zu bestimmen. 2Der Wert darf nicht unter 3 000 Euro und nicht über 1 Milli...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 291 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 In der Vergangenheit konnte sowohl nach Verw-Auff als auch nach ständiger Rspr sog Drittaufwand nicht zu verdeckten Einlagen (nachträglichen AK) beim Stpfl führen (s Vfg der OFD Ddf v 01.02.1989, DStR 1989, 291, Tz 3.2). Der GrS (s Beschl des BFH v 23.08.1999, BStBl II 1999, 782) verneint grds die Abzugsfähigkeit von Drittaufwand. Zur Berücks...mehr

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FF 11/2017, FF 11/2017 / Familienvermögensrecht

OLG Karlsruhe, Beschl. v. 20.7.2017 – 2 UF 52/17 Wenn ohne eine Löschung der nicht valutierten Grundschulden (Eigentümergrundschulden) eine Teilungsversteigerung wesentlich erschwert oder sogar vereitelt werden würde, kann jeder Ehegatte als Teilhaber die Zustimmung zur Löschung dieser Grundschulden verlangen. OLG Dresden, Beschl. v. 11.5.2017 – 20 WF 563/17, FamRZ 2017, 1563 V...mehr

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FoVo 11/2017, Nichtberücksi... / Leitsatz

1. Aus der Lohnsteuerklasse IV kann auf gleichhohe Einkünfte des Ehegatten des Schuldners geschlossen werden. 2. Dies rechtfertigt nach § 850c Abs. 4 ZPO die Nichtberücksichtigung des Ehegatten wie der Hälfte der gemeinsamen Kinder bei der Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens. LG Düsseldorf, Beschl. v. 16.3.2017 – 25 T 143/17mehr

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AGS 11/2017, Anrechnung ein... / Leitsatz

Wird der Anwalt von einem Ehegatten zunächst außergerichtlich mit der Auseinandersetzung des Eigentums an einer gemeinsamen Immobilie der Eheleute beauftragt und später mit der Vertretung in der Teilungsversteigerung, so ist die außergerichtlich entstandene Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr für das Teilungsversteigerungsverfahren zur Hälfte anzurechnen. LG Aachen, Urt....mehr

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FF 11/2017, Ehe für alle – ... / 4. Welche Auswirkungen hat die Gesetzesänderung?

Die gleichgeschlechtliche Ehe ist eine Ehe wie auch die von Mann und Frau. Das heißt, dass alle die Ehe betreffenden Regelungen auch für sie gelten, von der Pflicht zur ehelichen Lebensgemeinschaft (§ 1353 BGB) über den Familienunterhalt (§ 1360 BGB) bis zum Ehegattensplitting, der Krankenversicherung und der Hinterbliebenenversorgung. Die gleichgeschlechtliche Ehe kann gesc...mehr

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FoVo 11/2017, Nichtberücksi... / 3 Der Praxistipp

Unterhaltsberechtigte wirken sich für den Schuldner positiv aus … Der Schuldner profitiert von jeder gesetzlich unterhaltsberechtigten Person. Er erhält neben seinem Freibetrag von 1.133,80 EUR für die erste unterhaltsberechtigte Person weitere 426,71 EUR und für die zweite bis fünfte unterhaltsberechtigte Person jeweils 237,73 EUR an pfändungsfreiem Betrag. Damit aber nicht ...mehr

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FoVo 11/2017, Keine Berücks... / 2 II. Aus der Entscheidung

Der BGH widerspricht Die Lebensgefährtin des Schuldners ist weder gemäß § 850c Abs. 1 Satz 2 ZPO noch nach § 850f Abs. 1 Buchst. a oder c ZPO noch nach § 765a ZPO, auch nicht in analoger Anwendung dieser Regelungen, bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens des Schuldners zu berücksichtigen. Kein Fall von § 850f Abs. 1 lit a) ZPO Nach § 36 Abs. 1 InsO, § 850f Abs. 1 lit. a Z...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6.4.3 Treuhand-, Sicherungsverhältnisse

Tz. 191 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Beteiligungen über einen Treuhänder oder solche, die sicherungsübereignet sind, sind dem Treu- bzw Sicherungsgeber zuzurechnen (s § 39 Abs 2 Nr 1 S 2 AO). MaW: Bei einem stlich anzuerkennenden Treuhandverhältnis ist wirtsch Eigentümer der Anteile der Treugeber, da er den Treuhänder im Regelfall für die gewöhnliche Nutzungsdauer von der Auswi...mehr

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zerb 11/2017, Testamentsaus... / Aus den Gründen

Die zulässige Rechtsbeschwerde ist begründet. Sie führt zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und des Verfahrens, soweit der Erbscheinsantrag der Beteiligten zu 3 zurückgewiesen worden ist, unter Zurückverweisung der Sache an das Beschwerdegericht (§ 74 Abs. 6 S. 2 Alt. 1 FamFG). 1. Das Beschwerdegericht hat in seiner Entscheidung (ZEV 2017, 143) ausgeführt, die Beteili...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 200 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Nach § 17 Abs 1 S 1 EStG ist die Veräußerung von Anteilen an einer Kap-Ges nur dann stpfl, wenn der Veräußerer – oder sein Rechtsvorgänger (s § 17 Abs 1 S 4 EStG) – zu irgend einem Zeitpunkt innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Veräußerung iSd § 17 EStG, dh zu mind 1 % (vor Inkrafttreten des StSenkG: zu mind 10 %; bis VZ 1998: zu mehr al...mehr

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FF 11/2017, Aussetzung des ... / 1 Gründe:

I. Die beteiligten geschiedenen Ehegatten streiten um die Höhe einer Abfindungszahlung nach § 23 VersAusglG wegen einer betrieblichen Rentenanwartschaft des Antragstellers in der Schweiz. Zum Sachverhalt wird zunächst auf die Gründe des Senatsbeschlusses vom 29.9.2015 sowie auf den Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 22.6.2016 (XII ZB 514/15) verwiesen. Die Antragsgegnerin m...mehr

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FF 11/2017, Das Affektionsinteresse und das Hunderudel "Ch.", "Bu.", "E.", "Br."

Zur Entscheidung des OLG Nürnberg v. 7.12.2016 – 10 UF 1249/16 (NZFam 2017, 158) … und wieder musste ein Obergericht über einen Streit um Hunde entscheiden, der erneut zu einer Gratwanderung zwischen den gesetzlichen Regelungen und der Tatsache, dass Hunde Lebewesen sind, geführt hat. Diesmal ging es nicht um einen einzigen Hund, um den sich getrennt lebende Ehegatten stritten...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2.3 Die unentgeltliche Übertragung wertloser Anteile

Tz. 73 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Anders als die unentgeltliche Übertragung werthaltiger Beteiligungen (s Tz 72) beurteilt die Rspr (s Beschl des BFH v 04.08.2008 – Az: IX B 85/08; weiter s Urt des BFH v 05.03.1991, BStBl II 1991, 630; v 18.08.1992, BStBl II 1993, 34; v 18.08.1992, BFH/NV 1993, 158; v 30.11.1994, BFH/NV 1995, 386; v 25.07.1995, BStBl II 1996, 684 und v 01.08....mehr

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Jansen, SGB X § 37 Bekanntg... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 27 Allesch, Zustellungsmängel und Wirksamkeit von Verwaltungsakten, NVwZ 1993 S. 544. App, Überblick über die Zustellung eines Verwaltungsaktes an einen Bevollmächtigten, SGb 1996 S. 12. Bräuer, Ein Weihnachtsmärchen – Fristauslösender Zugang am Freitag oder: Dürfen Anwälte Urlaub machen?, AnwBl. 2003 S. 715. Gregarek/Stollmann, Die neuere Rechtsprechung zur Zustellung im V...mehr

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Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer absetzen

Kommentar Mit Schreiben vom 6.10.2017 hat das BMF seine aus 2011 stammenden Aussagen zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung von häuslichen Arbeitszimmern überarbeitet und dabei in erster Linie die neuen Rechtsprechungsgrundsätze des BFH aufgenommen. Die neuen Aussagen im Überblick. Die Frage, ob und in welcher Höhe die Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers als Werbungskos...mehr

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Aufwendungen für die Unterbringung in einem Alten- und Pflegeheim - Ansatz einer Haushaltsersparnis für beide Ehegatten

Leitsatz 1. Aufwendungen für die krankheitsbedingte Unterbringung in einem Alten- und Pflegeheim kommen als außergewöhnliche Belastung nur in Betracht, soweit dem Steuerpflichtigen zusätzliche Aufwendungen erwachsen. 2. Dementsprechend sind Aufwendungen für die krankheitsbedingte Unterbringung im Grundsatz um eine Haushaltsersparnis zu kürzen, es sei denn, der Pflegebedürftig...mehr

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FF 10/2017, Inhalts- und Au... / 1 Gründe:

[1] Die ehemaligen Eheleute streiten um die Durchführung des Versorgungsausgleichs. [2] Der im Jahre 1958 geborene Antragsteller, ein deutscher Staatsangehöriger, hat am XX.9.1994 die im Jahre 1969 geborene Antragsgegnerin, eine polnische Staatsangehörige, geheiratet. Für den Antragsteller handelte es sich um die zweite Ehe: Aus seiner vorherigen geschiedenen Ehe sind zwei Ki...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Erbschaftsteuerbefreiung für den Erwerb eines Familienheims durch überlebende Ehegatten/Lebenspartner oder Kinder (Abs. 1 Nrn. 4b und 4c)

Rz. 25 [Autor/Stand] Man darf sich bei der Bayerischen Landesregierung bedanken[2], die über den Finanzausschuss[3] dafür sorgte, dass Familienheime auch erbschaftsteuerfrei erworben werden können von überlebenden Ehegatten und Lebenspartnern (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG) sowie von Kindern, ggf. Enkelkindern, des Erblassers (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG)[4], wenn der Erbschaftsteuer...mehr