OLG Karlsruhe, Beschl. v. 20.7.2017 – 2 UF 52/17

Wenn ohne eine Löschung der nicht valutierten Grundschulden (Eigentümergrundschulden) eine Teilungsversteigerung wesentlich erschwert oder sogar vereitelt werden würde, kann jeder Ehegatte als Teilhaber die Zustimmung zur Löschung dieser Grundschulden verlangen.

OLG Dresden, Beschl. v. 11.5.2017 – 20 WF 563/17, FamRZ 2017, 1563

Voraussetzung für die Aufhebung der Zugewinngemeinschaft gemäß §§ 1386, 1385 Nr. 1 BGB ist allein die dreijährige Trennungszeit der Beteiligten; das Rechtsschutzbedürfnis für den Aufhebungsantrag entfällt nicht allein deshalb, weil bereits eine Folgesache Güterrecht anhängig ist.

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