Fachbeiträge & Kommentare zu Ehegatte

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FF 12/2017, Das Gesetz zur ... / I. Rechtliche Ausgangssituation

In rechtlicher Hinsicht waren diese Ehen in Deutschland grundsätzlich anzuerkennen, sofern die Ehegatten sie nach ihrem jeweiligen Heimatrecht wirksam geschlossen hatten (Art. 13 Abs. 1 EGBGB). Die Anerkennung konnte nur versagt werden, wenn ein Verstoß gegen den sog. ordre public vorlag (Art. 6 EGBGB) und dieser Verstoß die Unwirksamkeit der Ehe zur Folge hatte. Hierzu hatt...mehr

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FF 12/2017, Das Gesetz zur ... / II. Eheaufhebung versus Eheunwirksamkeit

Für eine Neuregelung der Frage, inwieweit die deutsche Rechtsordnung ausländische Minderjährigenehen als gültig anerkennt, boten sich alternativ zwei grundlegende Lösungsansätze an: die "Aufhebungslösung" und die "Unwirksamkeitslösung". Bei Umsetzung einer Aufhebungslösung sind sämtliche im Ausland geschlossene Minderjährigenehen zunächst wirksam, können aber unter bestimmten...mehr

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FF 12/2017, Abtrennung von ... / b) Unzumutbare Härte

Darüber hinaus muss der weitere Aufschub des Scheidungsausspruchs für den die Abtrennung Begehrenden neben der außergewöhnlichen Verzögerung eine unzumutbare Härte darstellen.[81] Teilweise wird aus einer sehr langen Verfahrensdauer und der damit verbundenen Verzögerung isoliert betrachtet ohne Weiteres eine unzumutbare Härte hergeleitet.[82] Überwiegend wird allerdings ein W...mehr

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FF 12/2017, FF 12/2017 / Versorgungsausgleich

BGH, Beschl. v. 16.8.2017 – XII ZB 21/17 1. Die Berücksichtigung von Nachteilen, die einem Ehegatten aus einer verfrühten Scheidungsantragstellung erwachsen, kann im Versorgungsausgleich allenfalls nach § 27 VersAusglG erfolgen. 2. Die Einbeziehung einer laufenden Invaliditätsrente in den Versorgungsausgleich erscheint grundsätzlich unbillig, wenn und soweit der ungekürzte Aus...mehr

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zerb 12/2017, Praxisrelevan... / 6

Auf einen Blick Durch Verlängerung der Verjährungsfrist und aufschiebend bedingte Vermächtnisanordnung lässt sich ein Vermächtnis teilweise insolvenzfest gestalten und der Halbteilungsgrundsatz umgehen. Durch das Drittbestimmungsrecht bestehen Gestaltungsmöglichkeiten, die es bei Erbeinsetzungen nicht gibt (Unternehmertestament). Unter den besonderen Vermächtnisarten ist das...mehr

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FF 12/2017, FF 12/2017 / Anwaltshaftung

BGH, Urt. v. 21.9.2017 – IX ZR 34/17 1. Übernimmt es der anwaltliche Mediator, einvernehmliche rechtliche Lösungsvorschläge zu entwickeln, kann eine Rechtsdienstleistung vorliegen; die Haftung des Mediators bestimmt sich dann regelmäßig nach den Maßstäben der Anwaltshaftung. 2. Ein anwaltlicher Mediator, der von Eheleuten zu dem Zweck beauftragt wird, mit ihnen eine einverstän...mehr

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FF 12/2017, Abtrennung von ... / B. Rechtsmittel gegen die Abtrennung

Da nach § 140 Abs. 4 FamFG die Entscheidung über die Abtrennung in einem gesonderten, nicht selbstständig anfechtbaren Beschluss erfolgt, kann eine Überprüfung der Abtrennungsentscheidung daher nur im Rahmen eines Rechtsmittels gegen die Endentscheidung im Verbund erfolgen. Die erfolgte Abtrennung kann im Rechtsmittelverfahren über die Scheidungssache in vollem Umfang vom Be...mehr

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zfs 12/2017, Schmerzensgeld... / 3 Anmerkung:

Zum Nachweis eines ersatzpflichtigen Schockschadens bei dem Miterleben des Unfalltodes eines Angehörigen siehe BGH zfs 2015, 382 m. Anm. Diehl. 1. Psychische Beeinträchtigungen können dadurch herbeigeführt werden, dass der Geschädigte ein Unfallereignis eines anderen miterlebt, nach dem Ereignis den Anblick von Unfallfolgen ausgesetzt ist oder nach dem Unfallereignis, das er ...mehr

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FF 12/2017, Abtrennung von ... / I. Zwingende Abtrennung (§ 140 Abs. 1 FamFG)

Nach § 140 Abs. 1 FamFG muss das Gericht in den in der Praxis seltenen Fällen der Beteiligung eines Dritten in Unterhaltsfolgesachen oder Güterrechtsfolgesachen aus dem Verbund abtrennen, wenn außer den Ehegatten weitere Personen Beteiligte des Verfahrens sind. Die Folgesache ist zwingend abzutrennen, weil ggf. nicht mehr nur eine Entscheidung für den Fall der Scheidung zu t...mehr

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zerb 12/2017, EU-ErbVO: Vor... / Sachverhalt

Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung von Art. 1 Abs. 2 Buchst. k und l sowie Art. 31 der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4.7.2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführ...mehr

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FF 12/2017, Abtrennung von ... / V. Formfreiheit (§ 140 Abs. 5 FamFG)

Mit dieser Vorschrift wird der Anwaltszwang für den Abtrennungsantrag aufgehoben (§ 114 Abs. 4 Nr. 4 FamFG). Denn der Antrag auf Abtrennung, der nach § 140 Abs. 2 Nr. 4 und 5 FamFG Voraussetzung für die Abtrennung ist, kann von den Ehegatten zur Niederschrift der Geschäftsstelle oder in der mündlichen Verhandlung zu Protokoll gestellt werden.mehr

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FF 12/2017, Abtrennung von ... / 3. § 140 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 FamFG – Abtrennung in Kindschaftssachen

§ 140 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 FamFG betrifft die Abtrennung in Kindschaftssachen, die im Zusammenhang mit § 137 Abs. 3 letzter Hs. FamFG zu sehen ist. Die Norm regelt zwei Alternativen. Maßstab für die Abtrennung in § 140 Nr. 3 Alt. 1 FamFG ist die aus Kindeswohlgründen gerechtfertigte Sachgerechtheit.[46] Die voraussetzungslose Abtrennung auf Antrag eines Ehegatten nach dem früher...mehr

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FF 12/2017, Abtrennung von ... / A. Regelungen zur Abtrennung in § 140 FamFG

Der Verbund zwischen einer Scheidungssache und familienrechtlichen Folgesachen, die für den Fall der Scheidung von einem Ehegatten rechtzeitig anhängig gemacht werden oder von Amts wegen einzuleiten sind (§ 137 FamFG), dient dem Zweck einer einheitlichen Entscheidung in Scheidungs- und Folgesachen (§ 142 Abs. 1 FamFG). Dieser Verbund führt zu einer gemeinsamen Verhandlung un...mehr

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FF 12/2017, 40 Jahre Familienrechtsreform

Götz/Schnitzler (Hrsg.)2017, 371 Seiten, 119 EUR, C.H. Beck Verlag Das vorliegende Buch ist ein überzeugender Beleg für die Sinnhaftigkeit von Jubiläen, die Anlass bieten, den Entstehungszusammenhang und die Entwicklung des zu bejubelnden Geschehens Revue passieren zu lassen. Letzteres haben die 31 Autoren des Sammelbandes in gewinnbringender Weise getan. Ihre Beiträge gehen ...mehr

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AGS 12/2017, Anfechtung ein... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde der Antragsgegnerin ist nicht als solche nach den §§ 58 ff. FamFG statthaft, sondern als sofortige Beschwerde i.S.d. §§ 91a Abs. 2, 567 ff. ZPO, §§ 113 Abs. 1 S. 2, 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG zu behandeln, weil als solche statthaft und auch sonst zulässig. Hierüber entscheidet der Senat durch seinen Einzelrichter, vgl. § 568 ZPO. Denn das vom FamG auf den Antrag de...mehr

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FF 12/2017, Abtrennung von ... / III. Erweiterte Abtrennung einer Unterhaltsfolgesache (§ 140 Abs. 3 FamFG)

Ist eine Kindschaftsfolgesache nach § 140 Abs. 2 Nr. 3 FamFG abzutrennen, ermöglicht § 140 Abs. 3 FamFG auch die gleichzeitige Abtrennung einer Unterhaltsfolgesache aus dem Scheidungsverbund. Voraussetzung sind neben einem entsprechenden Antrag eines Ehegatten wegen der Schutzfunktion des Scheidungsverbundes zusätzlich das Erfordernis eines Zusammenhangs von Unterhaltsfolges...mehr

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AGS 12/2017, Keine Verfahre... / 1 Sachverhalt

Im vorliegenden Verfahren wegen Trennungsunterhalt hat das FamG im Verfahrenskostenhilfeverfahren einen Erörterungstermin durchgeführt, der mit einem Prozessvergleich endete. Beiden Ehegatten wurde in diesem Zusammenhang "für den abgeschlossenen Vergleich" Verfahrenskostenhilfe bewilligt. Dem Antragsgegner wurde sein Verfahrensbevollmächtigter beigeordnet. Der Verfahrensbevol...mehr

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FF 12/2017, Das Gesetz zur ... / V. Fazit

Das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen war eines der letzten Gesetze, die ich als Bundestagsabgeordnete begleiten durfte. Es war in seiner Entstehungsgeschichte und Komplexität bei gleichzeitig hohem zeitlichem Druck besonders herausfordernd. Bei aller Diskussion darüber, inwieweit das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen anders hätte ausgestaltet werden können und sollen, ...mehr

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AGS 12/2017, Verfahrenswert... / 1 Sachverhalt

Durch Beschluss des FamG war die Ehe der Beteiligten geschieden worden. Gleichzeitig wurde der Versorgungsausgleich geregelt. Den Verfahrenswert hat das FamG auf 4.000,00 EUR festgesetzt. Hierbei ist das AG von den Mindestwerten für die Ehesache und für den Verfahrensgegenstand Versorgungsausgleich nach §§ 43 Abs. 1 S. 2 bzw. § 50 Abs. 1 S. 2 FamGKG ausgegangen. Gegen diesen ...mehr

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zerb 12/2017, EU-ErbVO: Vor... / Anmerkung

1. Einführung: Für alle Erbfälle mit Auslandsberührung, bei denen der Erblasser am 17.8.2015 oder danach verstorben ist, kommt die Europäische Erbrechtsverordnung zur Anwendung (Art. 83 Abs. 1 EuErbVO). Über deren Auslegung entscheidet in letzter Instanz der EuGH. Es war allgemein erwartet worden, dass es einige Jahre dauern wird, bis eine erste Entscheidung des EuGH zur Eur...mehr

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FF 12/2017, FF 12/2017 / Krankenversicherung

OLG Karlsruhe, Urt. v. 13.10.2017 – 12 U 107/17, juris 1. Die organisch bedingte Unfruchtbarkeit ist eine Krankheit im Sinne der privaten Krankenversicherungsbedingungen (BGH, Urt. v. 17.12.1986 – IVa ZR 78/85). 2. Eine in den Versicherungsbedingungen statuierte Beschränkung der Kostenerstattung für Maßnahmen der künstlichen Befruchtung bei organisch bedingter Unfruchtbarkeit ...mehr

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FF 12/2017, Abtrennung von ... / 2. § 140 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 FamFG bei Aussetzung des Versorgungsausgleichsverfahren

§ 140 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 FamFG sieht eine Abtrennung vor, wenn das Versorgungsausgleichsverfahren ausgesetzt wurde (§ 221 Abs. 2, 3 FamFG) und hierdurch eine Verzögerung des Verbundverfahrens eintritt. Dies ist der Fall, weil ein Rechtsstreit über den Bestand oder die Höhe eines Anrechts vor einem anderen Gericht anhängig ist (Sozial-, Verwaltungs- oder Arbeitsgericht).[42] Wä...mehr

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FF 12/2017, Begrenzung des ... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung beinhaltet einen Beschluss zu einem Abänderungsantrag, den der geschiedene Ehemann gegen seine frühere Ehefrau angestrengt hat. Grunddaten: Neben der Ehescheidung hatte das Familiengericht Saarbrücken den Versorgungsausgleich und den nachehelichen Unterhalt entschieden. Im Verbundverfahre...mehr

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Keine Erbschaftsteuerbefreiung für den Erwerb eines Anspruchs auf Verschaffung von Eigentum an einem Familienheim

Leitsatz 1. Der von Todes wegen erfolgte Erwerb eines durch eine Auflassungsvormerkung gesicherten Anspruchs auf Verschaffung des Eigentums an einem Familienheim durch den überlebenden Ehegatten ist nicht von der Erbschaftsteuer befreit. 2. Die Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4b Satz 1 ErbStG setzt voraus, dass der verstorbene Ehegatte zivilrechtlicher Eigentümer oder Mi...mehr

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§ 2 Gläubiger und Schuldner... / 4. Ehegatte

Rz. 28 Der Ehegatte des Erblassers ist pflichtteilsberechtigt, wenn zum Zeitpunkt des Erbfalls die Ehe rechtsgültig bestanden hat. Kein Pflichtteilsrecht besteht daher bei einer Nichtehe, durch Urteil aufgehobener (§ 1313 BGB) oder geschiedener Ehe (§ 1564 BGB); trotz noch bestehender Ehe entfällt das Pflichtteilsrecht, wenn das Ehegattenerbrecht nach § 1933 BGB ausgeschloss...mehr

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§ 19 Länderübersicht / 3. Gestaltungsrechte der Kinder bei "besonderem gesetzlichen Erbrecht des Ehegatten"

Rz. 280 Obgleich die Kinder neben dem überlebenden Ehegatten des Erblassers lediglich einen Geldanspruch erhalten (siehe Rdn 279), wird der Anfall des Nachlasses dennoch nur aufgeschoben, weil die Kinder irgendwann auch den überlebenden Ehegatten beerben werden. Um den Erwerb "alter Erbstücke der Familie" durch die Kinder abzusichern, wird ihnen in den folgenden Konstellatio...mehr

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§ 19 Länderübersicht / 2. Gesetzliches Erbrecht des Ehegatten

Rz. 469 Erst in dritter Ordnung ist der überlebende Ehegatte als echter Erbe zur Erbfolge berufen. Neben Geschwistern des Erblassers ist er als Miterbe zur Erbfolge berufen. Sind keine Geschwister (auch keine Halbgeschwister) vorhanden, hat der Ehegatte eine Vorrangstellung und verdrängt die weiteren Seitenverwandten gem. Art. 944 CC vollständig aus der gesetzlichen Erbfolge...mehr

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§ 19 Länderübersicht / 2. Rechte des überlebenden Ehegatten

Rz. 59 Der überlebende Ehegatte – und das gilt in gleicher Weise auch auf den Partner einer seit dem Frühjahr 2013 in Frankreich möglichen gleichgeschlechtlichen Ehe – erhält neben Abkömmlingen des Erblassers einen Nießbrauch am gesamten Nachlass oder nach seiner Wahl ein Viertel der Erbschaft zu Eigentum, Art. 757 c.c.[62] Unterlässt er die Wahl, gilt dies als Option für de...mehr

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§ 19 Länderübersicht / 3. Pflichtteilsähnliche Rechte des Ehegatten

Rz. 290 Der Ehegatte hat keine Pflichtteilsrechte im eigentlichen Sinn. Da das "besondere gesetzliche Erbrecht des überlebenden Ehegatten" insgesamt dispositiv ist, bildet auch dieses keine Sicherheit für den überlebenden Ehegatten. Er bleibt auf diese Weise grundsätzlich auf die Rechte aus dem Güterrecht angewiesen, die erheblich sein können, da in den Niederlanden die Allg...mehr

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§ 19 Länderübersicht / 5. Pflichtteil des Ehegatten

Rz. 488 Der überlebende Ehegatte erhält gem. Art. 834 CC den ihm bei gesetzlicher Erbfolge zustehenden Nießbrauch auch als Pflichtteil. Das gilt in gleicher Weise wie für verschiedengeschlechtliche Ehegatten auch für gleichgeschlechtliche Ehegatten.[487] Gesetzliches Erbrecht des Ehegatten (siehe Rdn 469) und Pflichtteilsrecht stimmen insoweit überein. Sind Kinder oder Abköm...mehr

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§ 19 Länderübersicht / 2. Das "besondere gesetzliche Erbrecht des überlebenden Ehegatten"

Rz. 279 Der überlebende Ehegatte erhält vorab das, was ihm – bei Geltung niederländischen Güterstatuts – aus der Auseinandersetzung des gesetzlichen Güterstands der allgemeinen Gütergemeinschaft zusteht.[313] Hinzu kommt sein gesetzlicher Erbteil in Höhe des Erbteils eines Kindes. Darüber hinaus steht ihm bei der gesetzlichen Erbfolge neben den Abkömmlingen ein "besonderes g...mehr

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§ 19 Länderübersicht / 2. Elective share des Ehegatten

Rz. 576 In nahezu allen[556] US-Staaten, in denen der common law-Güterstand der Gütertrennung gesetzlicher Güterstand ist, erhält der überlebende Ehegatte bei testamentarischer Erbfolge ein Wahlrecht: Er kann das Testament insgesamt akzeptieren oder aber die zu seinen Gunsten getroffenen testamentarischen Vermächtnisse zurückzuweisen (to elect against the will) und einen ihm...mehr

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§ 12 Kautelarpraxis und Ver... / 5. "Flexible Erbteile" bei Ehegatten und Lebenspartnern

Rz. 8 Im Zusammenhang mit der Bestimmung der Erb- und Pflichtteilsquote ist zu berücksichtigen, dass es bei Ehegatten und Lebenspartnern "flexible" Erbteile gibt. So zum einen bei der Gütertrennungsehe, bei welcher der überlebende Ehegatte nach § 1931 Abs. 4 BGB neben ein oder zwei Kindern je zu gleichen Teilen erbt.[5] Bei der Zugewinngemeinschaftsehe bestimmt sich der Erbt...mehr

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§ 19 Länderübersicht / 3. Family provision für den geschiedenen Ehegatten

Rz. 153 Auch der vom Erblasser geschiedene, nicht wieder erneut verheiratete Ex-Ehegatte ist antragsberechtigt.[171] Dies beschränkt sich im Wesentlichen auf die Fälle, in denen der Tod innerhalb eines Jahres nach Trennung eintritt und der überlebende Ehegatte nach Scheidung noch keinen Antrag auf Teilung des ehelichen Vermögens stellen konnte oder dieser noch nicht verhande...mehr

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§ 5 Der Nachlass als wertbi... / IV. Aufteilung des Vermögens bei Ehegatten/Lebenspartnern und Lebensgefährten

Rz. 41 War der Erblasser verheiratet bzw. lebte in eingetragener Lebenspartnerschaft, ist zu entscheiden, ob und inwieweit bestimmte Vermögensgegenstände (und Schulden) überhaupt ihm gehörten und nun zu seinem Nachlass zu zählen sind. Dabei sind auch etwaige Auswirkungen des jeweiligen Güterstandes zu beachten. Bestand Gütergemeinschaft, fallen die Vermögensgegenstände des G...mehr

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§ 19 Länderübersicht / 2. Family provision für den überlebenden Ehegatten

Rz. 149 Die Bemessung der family provision für den überlebenden Ehegatten bzw. den Partner aus der civil partnership erfolgt – zusätzlich zu den allgemeinen Richtlinien – unter Berücksichtigung seines Alters und der Dauer der Ehe sowie des Beitrags des überlebenden Ehegatten zum Wohl der Familie[166] – wobei an die Leistungen der Hausfrau gedacht ist, die insoweit auf einen ...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / b) Zuwendungen an Ehegatten

Rz. 157 Da die Ausgleichungen nach §§ 2316, 2050 ff. BGB nur zwischen Abkömmlingen stattfinden, unterliegen Zuwendungen an Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner stets und in voller Höhe den §§ 2325 ff. BGB.[433]mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / 4. Schenkungen an Ehegatten, Lebenspartner

Rz. 192 Bei Schenkungen an Ehegatten beginnt die Zehn-Jahres-Frist auch nach der Erbrechtsreform[532] nicht vor der Auflösung der Ehe (§ 2325 Abs. 3 S. 3 BGB), so dass die Anforderungen für den Beginn der Ausschlussfrist verschärft werden. Wird demnach die Ehe erst durch den Tod des einen der Eheleute aufgelöst, sind alle während der gesamten Ehezeit vom Erblasser an den übe...mehr

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§ 19 Länderübersicht / 3. Rechte des Ehegatten

Rz. 81 Der Pflichtteil des Ehegatten – wenn der Erblasser keine Abkömmlinge hinterlässt – beträgt gem. Art. 914–1 c.c. ein Viertel. In jedem Fall erhält er das einjährige Wohnrecht gem. Art. 763 c.c., welches als unmittelbare Ehewirkung mit "ordre public-Qualität" bezeichnet wird, so dass es einer testamentarischen Disposition entzogen ist. Rz. 82 Der "bedürftige" Ehegatte ha...mehr

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§ 8 Einwendungen gegen den ... / cc) Entziehung des Pflichtteils von Ehegatten und Lebenspartnern

Rz. 47 Die böswillige Verletzung der Unterhaltspflicht ist hinsichtlich ihrer konkreten Auswirkungen bei der Entziehung des Pflichtteils von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern anders. Denn das Unterhaltsrecht zwischen Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern ist wesentlich komplexer und bei der Beurteilung der Pflichtteilsentziehung zu beachten. Dabei genügt nicht ...mehr

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§ 19 Länderübersicht / 6. Testamentarische Begünstigung des Ehegatten

Rz. 490 Eine verbreitete Praxis zur Begünstigung des Ehegatten besteht darin, dass die Kinder zwar zu Erben eingesetzt werden, dem überlebenden Ehegatten aber der Nießbrauch am gesamten Nachlass (usufructu universal) zugewandt wird. Dies verletzt insoweit die Pflichtteile der Kinder, als zwar die Mejora, nicht aber das streng pflichtteilsgebundene Drittel (legítima estricta)...mehr

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§ 11 Kautelarpraxis und Rec... / V. Die "taktische Ausschlagung" des Ehegatten und Lebenspartners nach § 1371 Abs. 3 BGB

1. Grundsätzliches Rz. 239 Für den überlebenden Ehegatten aus einer Zugewinngemeinschaftsehe ergeben sich für das Verhältnis von Pflichtteil und Ausschlagung Besonderheiten aus den §§ 2303 Abs. 2 S. 2, 1371 Abs. 3 BGB. Danach kann er ausschlagen und behält dennoch den Pflichtteil, auch wenn dies sonst nach den allgemeinen erbrechtlichen Vorschriften (siehe Rdn 218) nicht der ...mehr

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§ 3 Der ordentliche Pflicht... / 3. Zugewinngemeinschaft

Rz. 47 Bei der Zugewinngemeinschaft ist der Pflichtteil abhängig davon, ob es nach § 1371 BGB hinsichtlich des Erbrechts des Ehegatten zur erb- oder zur güterrechtlichen Lösung kommt (§ 2303 Abs. 2 S. 2 BGB).[91] Rz. 48 Die erbrechtliche Lösung mit dem sog. großen Pflichtteil des Ehegatten tritt ein, wennmehr

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§ 19 Länderübersicht / 1. Aktuelle Pflichtteilsquoteund Reformpläne

Rz. 404 Der Pflichtteil ist die den Pflichtteilsberechtigten vorbehaltende quotale Beteiligung am Vermögen des Erblassers, die der Verfügung des Erblassers entzogen ist (Noterbrecht). Diese Beteiligung muss den Pflichtteilsberechtigten ungemindert, unbelastet und unbedingt zukommen. Die Belastung mit Nacherbfolge oder lebenslanger Erbschaftsverwaltung ist also unzulässig. Um...mehr

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§ 19 Länderübersicht / IV. Pflichtteilsrecht

Rz. 357 Der Pflichtteil ist gem. Art. 2156 CC der den Noterben vorbehaltene Teil des Vermögens, über den der Erblasser nicht verfügen kann. Insoweit handelt es sich nicht um einen wertmäßigen Anspruch, sondern um eine zwingende unmittelbare Beteiligung der Noterben am Nachlass.[395] Der Erblasser kann den Pflichtteil auch als Vermächtnis zuwenden, Art. 2165 CC. Bei Belastung...mehr

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§ 19 Länderübersicht / 2. Florida

Rz. 593 Der überlebende Ehegatte erhält gem. Art. 732.201 Florida Probate Code ein Wahlrecht (elective share), das sich auf 30 % des ergänzten Nachlasses[576] (augmented estate) beläuft. Dieser Nachlass ist in Art. 732.2035, 2045 Florida Probate Code definiert und umfasst insbesondere auch sämtliche bis zum Tod des Erblassers widerruflichen Verfügungen zugunsten Dritter, unt...mehr

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§ 19 Länderübersicht / 3. Pflichtteilsquoten

Rz. 218 Die Summe der Pflichtteilsquoten ist nicht, wie im deutschen Recht, auf einen bestimmten Teil des Nachlasses begrenzt. Vielmehr variiert sie je nach Anzahl und verwandtschaftlicher Nähe der Pflichtteilsberechtigten. Auch die Quote des Ehegatten richtet sich danach, mit welchem Grad und welcher Anzahl von Verwandten er zusammentrifft. Rz. 219 Der überlebende Ehegatte u...mehr

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§ 19 Länderübersicht / II. Gesetzliche Erbfolge

Rz. 542 Das materielle Erbrecht ist in Buch 7 des neuen Bürgerlichen Gesetzbuchs von 2013 geregelt, das auf alle nach dem 15.3.2014 eingetretenen Erbfälle anzuwenden ist. Rz. 543 Gesetzliche Erben erster Ordnung sind die Kinder des Erblassers. Vorverstorbene Kinder werden durch ihre Abkömmlinge vertreten. Adoptivkinder und uneheliche Kinder erben zu gleichen Teilen wie ehelic...mehr

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§ 19 Länderübersicht / III. Gesetzliche Erbfolge

Rz. 137 Die gesetzliche Erbfolge wird von den Rechten des überlebenden Ehegatten dominiert. Das gilt auch für den gleichgeschlechtlichen Ehegatten. Diese werden in England ausschließlich erbrechtlich abgefunden. Auf güterrechtlichem Wege erfolgt im Todesfall kein Ausgleich. Dem Ehegatten rechtlich gleichgestellt ist der Partner aus einer gleichgeschlechtlichen civil partners...mehr

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§ 19 Länderübersicht / II. Gesetzliche Erbfolge

Rz. 355 Erben erster Ordnung sind der Ehegatte und die Abkömmlinge. Das Ehegattenerbrecht kommt in gleicher Weise auch dem Ehegatten aus einer gleichgeschlechtlichen Ehe zu.[392] In zweiter Ordnung erben die Eltern bzw. weitere Vorfahren und der Ehegatte, in dritter die Geschwister, im Übrigen die weiteren Verwandten bis zur vierten Linie. Eheliche und uneheliche Verwandte s...mehr