Fachbeiträge & Kommentare zu Ehegatte

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FF 11/2017, FF 11/2017 / Familienvermögensrecht

OLG Karlsruhe, Beschl. v. 20.7.2017 – 2 UF 52/17 Wenn ohne eine Löschung der nicht valutierten Grundschulden (Eigentümergrundschulden) eine Teilungsversteigerung wesentlich erschwert oder sogar vereitelt werden würde, kann jeder Ehegatte als Teilhaber die Zustimmung zur Löschung dieser Grundschulden verlangen. OLG Dresden, Beschl. v. 11.5.2017 – 20 WF 563/17, FamRZ 2017, 1563 V...mehr

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FoVo 11/2017, Nichtberücksi... / Leitsatz

1. Aus der Lohnsteuerklasse IV kann auf gleichhohe Einkünfte des Ehegatten des Schuldners geschlossen werden. 2. Dies rechtfertigt nach § 850c Abs. 4 ZPO die Nichtberücksichtigung des Ehegatten wie der Hälfte der gemeinsamen Kinder bei der Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens. LG Düsseldorf, Beschl. v. 16.3.2017 – 25 T 143/17mehr

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AGS 11/2017, Anrechnung ein... / Leitsatz

Wird der Anwalt von einem Ehegatten zunächst außergerichtlich mit der Auseinandersetzung des Eigentums an einer gemeinsamen Immobilie der Eheleute beauftragt und später mit der Vertretung in der Teilungsversteigerung, so ist die außergerichtlich entstandene Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr für das Teilungsversteigerungsverfahren zur Hälfte anzurechnen. LG Aachen, Urt....mehr

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FF 11/2017, Ehe für alle – ... / 4. Welche Auswirkungen hat die Gesetzesänderung?

Die gleichgeschlechtliche Ehe ist eine Ehe wie auch die von Mann und Frau. Das heißt, dass alle die Ehe betreffenden Regelungen auch für sie gelten, von der Pflicht zur ehelichen Lebensgemeinschaft (§ 1353 BGB) über den Familienunterhalt (§ 1360 BGB) bis zum Ehegattensplitting, der Krankenversicherung und der Hinterbliebenenversorgung. Die gleichgeschlechtliche Ehe kann gesc...mehr

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FoVo 11/2017, Nichtberücksi... / 3 Der Praxistipp

Unterhaltsberechtigte wirken sich für den Schuldner positiv aus … Der Schuldner profitiert von jeder gesetzlich unterhaltsberechtigten Person. Er erhält neben seinem Freibetrag von 1.133,80 EUR für die erste unterhaltsberechtigte Person weitere 426,71 EUR und für die zweite bis fünfte unterhaltsberechtigte Person jeweils 237,73 EUR an pfändungsfreiem Betrag. Damit aber nicht ...mehr

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FoVo 11/2017, Keine Berücks... / 2 II. Aus der Entscheidung

Der BGH widerspricht Die Lebensgefährtin des Schuldners ist weder gemäß § 850c Abs. 1 Satz 2 ZPO noch nach § 850f Abs. 1 Buchst. a oder c ZPO noch nach § 765a ZPO, auch nicht in analoger Anwendung dieser Regelungen, bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens des Schuldners zu berücksichtigen. Kein Fall von § 850f Abs. 1 lit a) ZPO Nach § 36 Abs. 1 InsO, § 850f Abs. 1 lit. a Z...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6.4.3 Treuhand-, Sicherungsverhältnisse

Tz. 191 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Beteiligungen über einen Treuhänder oder solche, die sicherungsübereignet sind, sind dem Treu- bzw Sicherungsgeber zuzurechnen (s § 39 Abs 2 Nr 1 S 2 AO). MaW: Bei einem stlich anzuerkennenden Treuhandverhältnis ist wirtsch Eigentümer der Anteile der Treugeber, da er den Treuhänder im Regelfall für die gewöhnliche Nutzungsdauer von der Auswi...mehr

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zerb 11/2017, Testamentsaus... / Aus den Gründen

Die zulässige Rechtsbeschwerde ist begründet. Sie führt zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und des Verfahrens, soweit der Erbscheinsantrag der Beteiligten zu 3 zurückgewiesen worden ist, unter Zurückverweisung der Sache an das Beschwerdegericht (§ 74 Abs. 6 S. 2 Alt. 1 FamFG). 1. Das Beschwerdegericht hat in seiner Entscheidung (ZEV 2017, 143) ausgeführt, die Beteili...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 200 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Nach § 17 Abs 1 S 1 EStG ist die Veräußerung von Anteilen an einer Kap-Ges nur dann stpfl, wenn der Veräußerer – oder sein Rechtsvorgänger (s § 17 Abs 1 S 4 EStG) – zu irgend einem Zeitpunkt innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Veräußerung iSd § 17 EStG, dh zu mind 1 % (vor Inkrafttreten des StSenkG: zu mind 10 %; bis VZ 1998: zu mehr al...mehr

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FF 11/2017, Aussetzung des ... / 1 Gründe:

I. Die beteiligten geschiedenen Ehegatten streiten um die Höhe einer Abfindungszahlung nach § 23 VersAusglG wegen einer betrieblichen Rentenanwartschaft des Antragstellers in der Schweiz. Zum Sachverhalt wird zunächst auf die Gründe des Senatsbeschlusses vom 29.9.2015 sowie auf den Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 22.6.2016 (XII ZB 514/15) verwiesen. Die Antragsgegnerin m...mehr

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FF 11/2017, Das Affektionsinteresse und das Hunderudel "Ch.", "Bu.", "E.", "Br."

Zur Entscheidung des OLG Nürnberg v. 7.12.2016 – 10 UF 1249/16 (NZFam 2017, 158) … und wieder musste ein Obergericht über einen Streit um Hunde entscheiden, der erneut zu einer Gratwanderung zwischen den gesetzlichen Regelungen und der Tatsache, dass Hunde Lebewesen sind, geführt hat. Diesmal ging es nicht um einen einzigen Hund, um den sich getrennt lebende Ehegatten stritten...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2.3 Die unentgeltliche Übertragung wertloser Anteile

Tz. 73 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Anders als die unentgeltliche Übertragung werthaltiger Beteiligungen (s Tz 72) beurteilt die Rspr (s Beschl des BFH v 04.08.2008 – Az: IX B 85/08; weiter s Urt des BFH v 05.03.1991, BStBl II 1991, 630; v 18.08.1992, BStBl II 1993, 34; v 18.08.1992, BFH/NV 1993, 158; v 30.11.1994, BFH/NV 1995, 386; v 25.07.1995, BStBl II 1996, 684 und v 01.08....mehr

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Jansen, SGB X § 37 Bekanntg... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 27 Allesch, Zustellungsmängel und Wirksamkeit von Verwaltungsakten, NVwZ 1993 S. 544. App, Überblick über die Zustellung eines Verwaltungsaktes an einen Bevollmächtigten, SGb 1996 S. 12. Bräuer, Ein Weihnachtsmärchen – Fristauslösender Zugang am Freitag oder: Dürfen Anwälte Urlaub machen?, AnwBl. 2003 S. 715. Gregarek/Stollmann, Die neuere Rechtsprechung zur Zustellung im V...mehr

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Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer absetzen

Kommentar Mit Schreiben vom 6.10.2017 hat das BMF seine aus 2011 stammenden Aussagen zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung von häuslichen Arbeitszimmern überarbeitet und dabei in erster Linie die neuen Rechtsprechungsgrundsätze des BFH aufgenommen. Die neuen Aussagen im Überblick. Die Frage, ob und in welcher Höhe die Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers als Werbungskos...mehr

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Aufwendungen für die Unterbringung in einem Alten- und Pflegeheim - Ansatz einer Haushaltsersparnis für beide Ehegatten

Leitsatz 1. Aufwendungen für die krankheitsbedingte Unterbringung in einem Alten- und Pflegeheim kommen als außergewöhnliche Belastung nur in Betracht, soweit dem Steuerpflichtigen zusätzliche Aufwendungen erwachsen. 2. Dementsprechend sind Aufwendungen für die krankheitsbedingte Unterbringung im Grundsatz um eine Haushaltsersparnis zu kürzen, es sei denn, der Pflegebedürftig...mehr

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FF 10/2017, Inhalts- und Au... / 1 Gründe:

[1] Die ehemaligen Eheleute streiten um die Durchführung des Versorgungsausgleichs. [2] Der im Jahre 1958 geborene Antragsteller, ein deutscher Staatsangehöriger, hat am XX.9.1994 die im Jahre 1969 geborene Antragsgegnerin, eine polnische Staatsangehörige, geheiratet. Für den Antragsteller handelte es sich um die zweite Ehe: Aus seiner vorherigen geschiedenen Ehe sind zwei Ki...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Erbschaftsteuerbefreiung für den Erwerb eines Familienheims durch überlebende Ehegatten/Lebenspartner oder Kinder (Abs. 1 Nrn. 4b und 4c)

Rz. 25 [Autor/Stand] Man darf sich bei der Bayerischen Landesregierung bedanken[2], die über den Finanzausschuss[3] dafür sorgte, dass Familienheime auch erbschaftsteuerfrei erworben werden können von überlebenden Ehegatten und Lebenspartnern (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG) sowie von Kindern, ggf. Enkelkindern, des Erblassers (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG)[4], wenn der Erbschaftsteuer...mehr

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FF 10/2017, Das gemeinsame ... / 7. Unterhaltsrechtliche Auswirkungen von Wohnvorteil und Gesamtschuld

Bei der Unterhaltsberechnung sind unentgeltlich erlangte Wohnvorteile ebenso wie Nutzungsvergütungszahlungen zu berücksichtigen – und zwar sowohl bei der Feststellung der Bedürftigkeit wie bei der Feststellung der Leistungsfähigkeit. Die bei unentgeltlichem Wohnen ersparte Miete mindert die Bedürftigkeit des in der Wohnung verbliebenen unterhaltsberechtigten Ehegatten, wie d...mehr

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FF 10/2017, Begrenzung des ... / 1 Gründe:

[1] I. Die Beteiligten streiten über Teilhabeansprüche der Antragstellerin an der Hinterbliebenenversorgung nach ihrem verstorbenen geschiedenen Ehemann. [2] Die am 20.11.1948 geborene Antragstellerin und der am 3.7.1936 geborene M. B. (im Folgenden: Ehemann) schlossen am 25.3.1971 die Ehe, welche auf den am 18.1.2001 zugestellten Scheidungsantrag durch rechtskräftiges Urteil...mehr

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FF 10/2017, Das gemeinsame ... / 4. Voraussetzungen des Vergütungsanspruchs aus § 1361b BGB

Dass der Vergütungsanspruch erst entsteht, wenn der aus der Ehewohnung ausgezogene Ehegatte ihn geltend macht, gibt § 1361b Abs. 3 S. 2 BGB mit der Formulierung "kann … eine Vergütung für die Nutzung verlangen" vor. Der in der Ehewohnung verbliebene Ehegatte soll, das ist der Sinn der Ausgestaltung des Anspruchs als verhaltener, überlegen und entscheiden können, ob er die Wo...mehr

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FF 10/2017, FF 10/2017 / Zutritt zum gemeinsamen Grundstück

OLG Bremen, Beschl. v. 22.8.2017 – 5 WF 62/17 a) Ein Ehegatte, der das im Miteigentum stehende Hausgrundstück endgültig verlassen hat, hat kein Recht auf Gewährung von Zutritt zu der Immobilie für sich oder Dritte ohne Vorliegen eines besonderen Grundes. b) Der Wunsch nach Besichtigung durch einen Makler und weitere Personen mit dem Ziel des freihändigen Verkaufs der Immobilie...mehr

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FF 10/2017, Das gemeinsame ... / 2. Vereinbarungen zum internen Haftungsmaßstab

Zwingende Voraussetzung des hälftigen internen Gesamtschuldnerausgleichs ist, dass in Bezug auf ihn nicht "ein anderes bestimmt ist" (§ 426 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 BGB). Eine anderweitige Bestimmung treffen nun aber Ehegatten in aller Regel für die Zeit ihres ehelichen Zusammenlebens – zwar nicht ausdrücklich, aber doch stillschweigend. In Zusammenlebenszeiten nämlich verrechnen (...mehr

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FF 10/2017, Das gemeinsame ... / 6. Höhe der Nutzungsvergütung

Ob und in welcher Höhe für die Überlassung der Ehe- und Familienwohnung zu zahlen ist, richtet sich gemäß § 1361b Abs. 3 S. 2 BGB nach der Billigkeit. Im Hinblick darauf, dass die Vergütung die mit dem Verlust des Besitzes an der Wohnung verbundenen wirtschaftlichen Nachteile kompensieren soll, orientieren sich Rechtsprechung und Schrifttum bei der Billigkeitsentscheidung zu...mehr

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FF 10/2017, Das gemeinsame ... / 3. Berücksichtigung des Wohnvorteils im Gesamtschuldnerausgleich

Im Beispielsfall spricht allerdings für den Weiterbestand des Verzichts auf den internen Gesamtschuldnerausgleich trotz Scheiterns der Beziehung, dass der Ehemann im gemeinsamen Familienheim wohnen blieb und hierfür kein Entgelt zahlte. Er trug in dieser Zeit zwar allein alle das gemeinschaftliche Hauseigentum betreffenden Kosten und Lasten, hatte aber auch den gesamten Nutz...mehr

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FF 10/2017, Inhalts- und Au... / 2 Anmerkung

Das OLG Bremen wendet in der vorstehenden Entscheidung ("Die polnische Friseurin") in mustergültiger Weise die vom BGH[1] entwickelten Grundsätze für die richterliche Kontrolle von Vereinbarungen der Ehegatten zum Versorgungsausgleich (VA) an. Der Fall betrifft die typische Konstellation, dass der Ehemann, dessen erste Ehe geschieden worden war, die zweite Eheschließung vom ...mehr

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FF 10/2017, Gestaltungsspie... / IX. Unterhaltsverzicht und Schenkungssteuer

Der BFH[6] hatte über einen Ehevertrag zu entscheiden, in welchem für den Fall der Scheidung der Unterhalt entsprechend den gesetzlichen Regelungen festgelegt, jedoch eine Höchstgrenze von 10.000 DM vereinbart wurde. Der Unterhaltsanspruch sollte sich bei einer Wiederheirat nach Scheidung um die Hälfte reduzieren. Als Gegenleistung für den teilweisen Verzicht der Ehefrau auf...mehr

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AGS 10/2017, Wert des Verso... / 2 Aus den Gründen

Die gem. § 59 Abs. 1 FamGKG zulässige Beschwerde des Antragstellers, über die der Senat nach Übertragung durch den Einzelrichter gem. §§ 59 Abs. 1 S. 5, 57 Abs. 5 S. 2 FamGKG in der nach dem Gerichtsverfassungsgesetz vorgesehenen Besetzung entscheidet, ist nur zum Teil begründet. Anstelle eines Wertes für das Verfahren über den Versorgungsausgleich von 8.460,00 EUR ist ein W...mehr

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FF 10/2017, Gestaltungsspie... / XIII. Schlussbetrachtung

Sieht man sich die Schwierigkeiten an, die mit einer vertraglichen Gestaltung von Unterhalt verbunden sein können, kann man die Sehnsucht einiger Autoren nach einem einfacheren System nachempfinden. Ziehen wir also Bilanz, ob die Instrumente der Gestaltung bzw. Gestaltungsbegrenzung tauglich sind. Ich meine, dass diese Frage durchweg mit Ja beantwortet werden kann.mehr

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FF 10/2017, Inhalts- und Au... / Leitsatz

1. Enthält ein Ehevertrag eine Regelung, durch die der Versorgungsausgleich ausgeschlossen wird, und beruft sich der scheidungswillige Ehegatte auf die Anwendung dieser Regelung, ist diese gemäß § 8 Abs. 1 VersAusglG einer Wirksamkeitskontrolle zu unterziehen. 2. Dabei ist zwischen der Inhalts- und der Ausübungskontrolle zu unterscheiden. Bei der Inhaltskontrolle ist auf die ...mehr

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AGS 10/2017, Wert des Verso... / 1 Sachverhalt

Auf den Scheidungsantrag des Antragstellers hat das AG die Ehe der beteiligten Ehegatten geschieden und festgestellt, dass ein Versorgungsausgleich nicht stattfinde. Zur Begründung dieser Feststellung hat das AG einen notariellen Vertrag angeführt, durch den die beteiligten Ehegatte auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs, bezogen auf die gesamte Ehezeit und bezogen a...mehr

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FF 10/2017, Das gemeinsame ... / 1. Gesamtschuld im Endvermögen

Zunächst ist die Gesamtschuld als Passivposten in das Endvermögen beider Ehegatten einzustellen – und zwar jeweils in voller Höhe, denn beide haften dem Gläubiger gegenüber für die gesamte Verbindlichkeit (§ 421 BGB). Als Aktivposition ist dann im Endvermögen der Ehegatten aber auch jeweils der Ausgleichsanspruch einzustellen, der aus der gesetzlich für den Fall des Fehlens e...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Schenkungsteuerbefreiung grundstücksbezogener Zuwendungen zwischen Ehe- und zwischen Lebenspartnern (Abs. 1 Nr. 4a)

Rz. 21 [Autor/Stand] Schenkungsteuerfrei sind nachbenannte[2], im Zusammenhang mit einem "Familienheim"[3] stehende, auch mittelbare, Zuwendungen zwischen Ehegatten und zwischen Lebenspartnern i.S. des Lebenspartnerschaftsgesetzes [4], d.h. die im sog. Lebenspartnerschaftsregister der Standesämter eingetragen sind:[5] Verschaffung des Mit-/Eigentums (§ 13 Abs. 1 Nr. 4a Satz 1 ...mehr

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FF 10/2017, Das gemeinsame ... / Einleitung

Ein beim Scheitern der Ehe recht alltäglicher Sachverhalt führt zu einer juristisch komplizierten Gemengelage von schuldrechtlichen, güterrechtlichen und unterhaltsrechtlichen Ansprüchen. Illustriert sei dies an folgendem Fall: Praxis-Beispiel Die Ehegatten sind hälftige Miteigentümer des von ihnen bewohnten Familienhauses. Zu dessen Finanzierung haben sie gemeinsam ein Darle...mehr

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FF 10/2017, Das gemeinsame ... / 5. § 1361b Abs. 3 S. 2 BGB als lex specialis zu § 745 Abs. 2 BGB

Nicht akzeptabel ist es, den Anspruch der Ehefrau auf Nutzungsvergütung in der Zeit des Getrenntlebens der Ehegatten aus § 745 Abs. 2 BGB herzuleiten. § 1361b BGB nämlich regelt den Ausgleich für die Überlassung der Ehewohnung während dieser Zeit unter speziellen familienrechtlichen Billigkeitskriterien und geht mithin, wenn es sich bei dem Miteigentum um die Ehe- und Famili...mehr

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FF 10/2017, Begrenzung des ... / Leitsatz

1. Haben geschiedene Ehegatten den Anspruch auf schuldrechtliche Ausgleichsrente durch Vereinbarung herabgesetzt, so begrenzt die vereinbarte Höhe nach dem Tod des ausgleichspflichtigen Ehegatten grundsätzlich auch den Anspruch des anderen Ehegatten gegen den Versorgungsträger auf Teilhabe an der Hinterbliebenenversorgung. 2. Wurde die schuldrechtliche Ausgleichsrente als Net...mehr

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FF 10/2017, Reform des nachehelichen Ehegattenunterhalts

Symposion des Familienrechtsausschusses im DAV Nach jahrelanger intensiver fachlicher Diskussion hat der Ausschuss Familienrecht im DAV eine Initiativstellungnahme zur Reform des nachehelichen Ehegattenunterhaltsrechts entwickelt, die auf einem Symposion einem fachlich hoch kompetenten Publikum zur Diskussion gestellt wurde. Leitmotiv der Reform soll die gemeinsame Elternveran...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / XI. Verzicht auf die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen (Abs. 1 Nr. 11)

Rz. 100 [Autor/Stand] Die Kinder und/oder der Ehegatte des Erblassers, nachrangig entferntere Abkömmlinge und seine Eltern sind pflichtteilsberechtigt, wenn sie letztwillig von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen wurden (§§ 2303 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1, 2309 BGB).[2] Als reiner Geldanspruch i.H. der Hälfte des jeweiligen gesetzlichen Erbteils entsteht der Pflichtte...mehr

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AGS 10/2017, Wert des Verso... / Leitsatz

Für die Wertbemessung kommt es auf die Anzahl derjenigen Anrechte im Versorgungsausgleich an, über deren Behandlung entschieden worden ist und die damit Gegenstand des Verfahrens waren, und zwar grundsätzlich auch dann, wenn hinsichtlich der behandelten Anrechte kein Ausgleich angeordnet wurde oder das Gericht nur festgestellt hat, dass kein Ausgleich stattfindet. Ob etwas a...mehr

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AGS 10/2017, Verfahrenswert... / Leitsatz

Auch dann, wenn der Versorgungsausgleich nach den §§ 6 bis 19 VersAusglG auf Antrag eines Ehegatten gem. Art. 17 Abs. 3 S. 2 EGBGB nach der Scheidung durchgeführt wird, ist der Verfahrenswert lediglich mit 10 % des dreifachen Nettoeinkommens der Ehegatten zu bemessen. Nur in den Fällen der §§ 20 ff. VersAusglG sind 20 % des dreifachen Nettoeinkommens anzusetzen. OLG Koblenz, ...mehr

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AGS 10/2017, Verfahrenswert... / Leitsatz

In einem Verfahren um die Verpflichtung zur Zustimmung des unterhaltsberechtigten Ehegatten zur Geltendmachung des begrenzten Realsplittings nach § 10a Nr. 1 EStG ist der Verfahrenswert nach dem wirtschaftlichen Interesse des Antragstellers an der Abgabe der Zustimmung festzusetzen. Das Interesse bemisst sich bei ökonomischer Betrachtung nach der erwarteten Steuerersparnis d...mehr

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AGS 10/2017, Verfahrenswert... / 2 Aus den Gründen

Der Verfahrenswert für das betroffene Anrecht ist – entgegen der Auffassung der Verfahrensbevollmächtigten – nach § 50 Abs. 1 FamGKG lediglich mit 10 % des in drei Monaten erzielten Nettoeinkommens der Ehegatten zu bestimmen. Wird der Versorgungsausgleich auf Antrag eines Ehegatten gem. Artikel 17 Abs. 3 S. 2 EGBGB nach den §§ 6 bis 19 Vers AusglG durchgeführt, handelt es si...mehr

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FF 10/2017, Verjährung des ... / 2 Anmerkung

Der klagende Schwiegervater verlangte vom Schwiegersohn einen finanziellen Ausgleich für Arbeitsleistungen. Der Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichts veranlasste ihn zur Rücknahme seiner Berufung. Im "Kernbereich" dieses Beschlusses, der allerdings noch weitere wertvolle Hinweise gibt, stehen zwei Feststellungen, einmal zum Verfahrens- bzw. Rechtsmittelrecht, sodann zum mat...mehr

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zerb 10/2017, Ausschlagungs... / Aus den Gründen

Die Berufung des Beklagten hat keinen Erfolg. Vielmehr war im Ergebnis die einstweilige Verfügung des Landgerichts nach Maßgabe der mit der Anschlussberufung gestellten Anträge zu bestätigen. I. Prozessuale Bedenken gegen das (nunmehrige) klägerische Begehren bestehen nicht. 1. Der Kläger konnte, ohne durch das angegriffene Urteil beschwert zu sein, Anschlussberufung zum Zweck...mehr

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FF 10/2017, Verjährung des ... / 1 Aus den Gründen:

[1] I. Wegen des Sachverhalts wird auf den Tatbestand des landgerichtlichen Urteils vom 19.12.2016 verwiesen. … [7] II. 1. Die statthafte (§ 511 ZPO), form- und fristgerecht eingelegte und begründete Berufung des Klägers ist zulässig, aber nach der derzeitigen Rechtsauffassung des Senats nicht begründet. Das Landgericht Bremen hat zu Recht mit dem angefochtenen Urteil die Kla...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Hausrat und andere bewegliche körperliche Gegenstände (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 5 [Autor/Stand] Soweit sich der Erwerb aus Hausrat inkl. Wäsche und Kleidung sowie sonstigen beweglichen Gegenständen zusammensetzt, stehen Personen der Stkl. I Freibeträge [2] bis zu 41 000 EUR bzw. 12 000 EUR[3] zu (Nr. 1 Buchst. a und b). Alle andere Erwerber erhalten hierfür insgesamt nur einen Freibetrag in letztgenannter Höhe (Nr. 1 Buchst. c). Maßgebend ist selbstv...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / d) Besondere Umstände

aa) Begriff Rz. 74 [Autor/Stand] Eine Bewertung von Kapitalforderungen und Schulden abweichend vom Nennwert ist zulässig, wenn "besondere Umstände" einen höheren oder geringeren Wert begründen (§ 12 Abs. 1 BewG). Rz. 75 [Autor/Stand] Eine begriffliche Bestimmung, was als besonderer Umstand i.S. dieser Vorschrift anzusehen ist, findet sich im Bewertungsgesetz nicht. Es erschein...mehr

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FF 10/2017, Gestaltungsspie... / VIII. Unterhalt und Pflichtteilsverzicht

Unterhaltsansprüche als höchstpersönliche Ansprüche erlöschen mit dem Tode des Berechtigten oder des Verpflichteten. Nur der Verwandtenunterhalt folgt in § 1615 BGB diesem allgemeinen erbrechtlichen Prinzip. Dagegen macht der Betreuungsunterhalt der alleinerziehenden Mutter nach § 1615l BGB eine Ausnahme, denn der Anspruch erlischt nicht mit dem Tode des Vaters. Auch im nach...mehr

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AGS 10/2017, Wert eines Ant... / Leitsatz

Der Wert eines Verfahrens auf Zustimmung zum begrenzten Realsplitting richtet sich nach dem Interesse des Antragstellers, das sich wiederum aus dem von ihm erwarteten Steuervorteil abzüglich des von ihm auszugleichenden Steuernachteils des anderen Ehegatten ergibt. Stehen Steuervorteil und Steuernachteil noch nicht fest, so ist der Wert nach den zu erwartenden Beträgen zu sch...mehr

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AGS 10/2017, Keine Begrenzu... / 1 Aus den Gründen

Im Scheidungsverbundverfahren war die Folgesache zum Versorgungsausgleich anhängig. Die monatlichen Netto-Einkünfte beider Ehegatten beliefen sich zusammen auf 4.700,00 EUR, so dass der Wert der Ehesache mit (3 x 4.700,00 EUR =) 14.100,00 EUR festgesetzt wurde. In der Folgesache zum Versorgungsausgleich waren insgesamt 26 Anrechte Gegenstand des Verfahrens. Das Gericht hat d...mehr

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FF 10/2017, FF 10/2017 / Versorgungsausgleich

BGH, Beschl. v. 2.8.2017 – XII ZB 502/16 a) Anders als bei der Feststellung eines freien Willens i.S.v. § 1896 Abs. 1a BGB muss sich die Geschäftsfähigkeit und damit die für sie erforderliche Einsichts- und Steuerungsfähigkeit nicht auf die Betreuung, sondern auf die vorzunehmenden Rechtshandlungen – hier den Widerruf und die Vollmachterteilung – beziehen (im Anschluss an Sen...mehr