Rz. 119
In der Anmerkung zu Nr. 2300 VV RVG wird allein auf die Kriterien Umfang und Schwierigkeit abgestellt, um eine höhere Gebühr als 1,3 abrechnen zu können. Faktoren, die zum Überschreiten der Kappungsgrenze der Geschäftsgebühr von 1,3 gemäß der Anmerkung zu Nr. 2300 VV RVG führen können, sind damit allein der Umfang oder die Schwierigkeit der Angelegenheit.[80]
Rz. 120
Umfang bedeutet insbesondere: Zeitlicher Aufwand, den ein Rechtsanwalt zur Bearbeitung des Mandats erbringen muss.
In den zeitlichen Umfang nicht mit einzubeziehen sind:
▪ | Zeiten für die Aneignung von Basiswissen; |
▪ | Zeitaufwand, der für das Gericht oder den Gegner entstanden ist; |
▪ | Anschein, den der Umfang der Sache hat. |
Rz. 121
Einzurechnen sind:[81]
▪ | tatsächlicher Umfang der Sache (nicht aber der Anschein); |
▪ | mandatsspezifische Rechercheleistungen; |
▪ | Studium der Unterlagen (Verträge, geführter Schriftwechsel, Gutachten, etc.); |
▪ | Zeit für die Auswertung eines Gutachtens; |
▪ | persönliche oder telefonische Besprechungen mit dem Mandanten; |
▪ | Besprechungen mit Dritten (Gegenanwalt, Gegner, Sachverständigen, Zeugen wegen Anfangsvermögen, etc.); |
▪ | Studium und Auswertung einer beigezogenen Akte (z.B. Straf- oder Ermittlungsakte bei angezeigter häuslicher Gewalt – soweit hierfür nicht gesonderte Gebühren nach Teil 4 abgerechnet werden, etc.); |
▪ | Recherche von mandatsbezogener Literatur und Rechtsprechung; |
▪ | Studium und Auswertung mandatsbezogener Literatur und Rechtsprechung; |
▪ | Diktat von Schriftstücken; |
▪ | Korrigieren und Ausfertigen von Schriftstücken; |
▪ | Studium der eingehenden Korrespondenz; |
▪ | Weiterleitung und Kommentierung der eingehenden Korrespondenz; |
▪ | Wahrnehmung von Terminen (einschl. Fahrt- und Wartezeiten; dies können auch Hausbesuche des Anwalts in einer Familiensache sein). |
Rz. 122
Typische Tätigkeiten, die im Rahmen eines Familienrechtsmandats erbracht werden, sind z.B.[82]
▪ | Aufnahme der gesamten Informationen zu/zum
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
▪ | Beratung wegen bestehender möglicher Unterhaltsansprüche unter Berücksichtigung des neuen Unterhaltsrechts | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
▪ | Berechnung des Ehegatten- und Kindesunterhaltsanspruchs, ggf. unter Berücksichtigung vorhandener weiterer Kinder | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
▪ | außergerichtliche Schreiben an den Ehegatten wg. Trennung, Unterhalt, beabsichtigte Scheidung, und weiterer Folgesachen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
▪ | Telefonate mit der Gegenseite, dem Gegenanwalt | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
▪ | Telefonate mit dem Mandanten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
▪ | Beratung über das neue Versorgungsausgleichs-; Unterhalts- und Güterrecht sowie die sich hieraus für den Mandanten ergebenden Vor- und Nachteile | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
▪ | Erstellung eines Entwurfs einer Scheidungsvereinbarung/eines Ehevertrags | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
▪ | persönliche oder telefonische Besprechungen mit dem Mandanten; | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
▪ | Besprechungen und Korrespondenz mit Dritten (Vermieter, Bank); | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
▪ | Studium und Auswertung einer beigezogenen Akte (z.B. Straf- oder Ermittlungsakte bei angezeigter häuslicher Gewalt – soweit hierfür nicht gesonderte Gebühren nach Teil 4 abgerechnet werden, etc.); | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
▪ | Beratung über mögliche Beratungs- oder Verfahrenskostenhilfe | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
▪ | und viele weitere |
Rz. 123
Praxistipp
Erstellen Sie Ihre eigene Tätigkeitsliste für Familiensachen, damit Sie im Falle einer notwendigen Begründung der Höhe einer Geschäftsgebühr routinemäßig hierauf zurückgreifen können.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen