Fachbeiträge & Kommentare zu Beweislast

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / C. Verfahrensfragen/Beweislast

Rz. 10 Derjenige, der entgegen der Auslegungsregel, dass im Zweifel der Vermächtnisnehmer die Belastungen zu übernehmen hat, lastenfreies Eigentum begehrt, hat darzutun und zu beweisen, dass der Erblasser ihm den Vermächtnisgegenstand lastenfrei zuwenden wollte. Rz. 11 Abs. 1 S. 2 bestimmt, dass sich das Vermächtnis im Zweifel auch auf einen dem Erblasser zustehenden Anspruch... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Beweislast

Rz. 7 Nach der Vorschrift wird vermutet, dass der Erblasser von einem bestimmten Verhältnis zwischen dem Hauptvermächtnis und dessen Beschwerung ausgegangen ist. Der mit einem Untervermächtnis Bedachte hat daher zu beweisen, dass der Hauptvermächtnisnehmer nicht zu einer verhältnismäßigen Kürzung berechtigt sein soll, wenn durch eine Beschränkung der Erbenhaftung wegen eines... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / III. Beweislast

Rz. 9 Der Gläubiger, der den Erben nach dem Ablauf der Säumnisfrist über die Bereicherung hinaus in Anspruch nehmen will, muss darlegen und beweisen, dass er entweder den Anspruch innerhalb der Frist geltend gemacht, ihn im Aufgebotsverfahren angemeldet hat oder dass der Anspruch dem Erben in sonstiger Weise bekannt geworden ist.[11] Liegen die Voraussetzungen des § 1974 BGB... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / IV. Beweislast

Rz. 15 Den Eintritt der unbeschränkten Haftung hat der Nachlassgläubiger zu beweisen, der den Erben vor dem Prozessgericht in Anspruch nimmt.[22] Er hat im Einzelnen darzulegen und zu beweisen, dass und wodurch der Erbe sein Recht zur Haftungsbeschränkung verloren hat. Er muss also z.B. vortragen und unter Beweis stellen, bei § 1994 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 BGB, dass dem Erben eine... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / G. Beweislast

Rz. 18 Der Erbe ist beweispflichtig dafür, dass eine Zuwendung mit einer Anrechnungsbestimmung versehen wurde.[57] Auch wenn es sich um eine wertmäßig hohe Zuwendung an den Pflichtteilsberechtigten handelt, spricht kein Anscheinsbeweis für eine Anrechnungsbestimmung.[58] Rz. 19 Ob der Erblasser anrechnungspflichtige Zuwendungen getätigt hat, kann mithilfe des Auskunftsanspruc... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / D. Verfahrensfragen, Beweislast

Rz. 18 Der Erbschaftsbesitzer muss beweisen, dass er die von ihm behaupteten Verwendungen auf einzelne Nachlassgegenstände oder auf den Nachlass im Ganzen tatsächlich gemacht hat.[35] Beruft er sich darauf, dass er Nachlassverbindlichkeiten getilgt hat, muss er darlegen, dass die Nachlassverbindlichkeiten tatsächlich bestanden haben.[36] Kann er diesen Beweis nicht erbringen... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 3. Prozessuales/Beweislast

Rz. 5 Da die Testierfähigkeit in der Regel erst nach dem Tode des Erblassers angezweifelt wird, besteht die generelle Schwierigkeit neuropsychiatrischer Begutachtungen über die Testierfähigkeit darin, anhand der vorhandenen Unterlagen und aufgrund unterschiedlicher Interessenlage oft sehr unterschiedlicher Zeugenaussagen den wahren Zustand des Erblassers zum Zeitpunkt der Te... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / III. Verfahren und Beweislast

Rz. 11 In Prozessen zwischen dem Nachlassgläubiger und dem Erben, der noch keine Maßnahmen zur Haftungsbeschränkung getroffen hat und dem (noch) die aufschiebenden Einreden der §§ 2014, 2015 BGB zustehen, kann die Frage der Kostentragung nach einem Anerkenntnis (§ 93 ZPO) des beklagten Erben eine Rolle spielen. Insbesondere für das Vorgehen des Nachlassgläubigers ist dies en... mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / 3. Beweislast und Beweismaß (§§ 286, 287 ZPO) im Überblick

Rz. 34 Die Höhe des Schmerzensgeldes wird nach § 287 ZPO anhand einer freien richterlichen Überzeugung ermittelt, die lediglich eine größere Wahrscheinlichkeit voraussetzt (BGH VersR 1976, 967). Anders als im Vollbeweis nach § 286 ZPO, wo sich das Gericht vollständig von einer Behauptung überzeugen muss, kann es bei der Schadensentstehung und der Höhe eines immateriellen Sch... mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / 3. Darlegungs- und Beweislast sowie Substantiierungsanforderungen

Rz. 170 Darlegungs- und beweisbelastet für Grund und Höhe seines Anspruchs ist der Geschädigte (§ 287 ZPO). Der Anspruch ist dem Grunde nach gegeben, wenn jemand in einem Haushalt entweder alleine oder mit anderen Familienangehörigen lebt und Einschränkungen in der Fähigkeit zur Haushaltsführung vorliegen, die schadensursächlich sind. Rz. 171 Damit scheidet ein Haushaltsführu... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / D. Verfahrensfragen

Rz. 30 Derjenige, die die letztwillige Verfügung anficht, trägt die Beweislast dafür, dass diese fristgerecht erfolgt ist. Im Übrigen trägt er die Beweislast für den Anfechtungsgrund. Derjenige, der sich auf die Unwirksamkeit der Anfechtung wegen Verfristung beruft, muss beweisen, dass der Anfechtungsberechtigte bereits zu einem früheren Zeitpunkt Kenntnis vom Anfechtungsgru... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Beteiligte

Rz. 1 Der Auskunftsanspruch des § 2057 dient der Vorbereitung einer Ausgleichung nach §§ 2050–2053. Selbstständig[1] anspruchsberechtigt ist zunächst der Miterbe, der Ausgleichung verlangen könnte,[2] sowie der enterbte Abkömmling zwecks Bezifferung seines Pflichtteiles, soweit weitere Abkömmlinge vorhanden sind § 2316 Abs. 1 BGB.[3] Ferner kann der Anspruch auch dem Testame... mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / c) AGG

Rz. 9 Nach § 11 AGG darf ein Arbeitsplatz nicht unter Verstoß gegen § 7 Abs. 1 AGG ausgeschrieben werden. Nach § 7 Abs. 1 AGG dürfen Beschäftigte nicht wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes benachteiligt werden. Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder ... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Prozesstaktik

Rz. 13 Vom BGH angezweifelt, aber bislang ausdrücklich offengelassen wurde die Frage, ob Miterben notwendige Streitgenossen sind (siehe hierzu § 2032 Rdn 17 f.),[24] die überwiegende Meinung scheint dies jedoch abzulehnen.[25] Bei der Klage eines Miterben stehen die übrigen Erben ggf. als Zeugen zur Verfügung. Dabei hat das Gericht – wie stets in derartigen Fällen – der so e... mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2.2 Zuvorbeschäftigungsverbot

Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von 2 Jahren ist nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat – sog. Zuvor-Beschäftigungs- bzw. Vorbeschäftigungs- oder Anschlussverbot.[1] Das Vorbeschäftigungs- oder A... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / D. Verfahrensfragen

Rz. 81 Derjenige, der sich auf die Anfechtung beruft, trägt die Beweislast für den Anfechtungsgrund, aber auch für den ursächlichen Zusammenhang zwischen Irrtum und Verfügung bzw. Drohung und Verfügung.[223] Handelt es sich um ein Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, so gelten die Regeln über die materielle Beweislast. Diese kommen jedoch erst dann zum Zuge, wenn der ... mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 759 Es bedarf im Klageantrag keiner Angabe des ursprünglich gewünschten Beginns der Arbeitszeitverringerung. Die fehlende Datumsangabe über den Zeitpunkt der künftigen Änderung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit führt nicht zur Unzulässigkeit der Klage. Zwar verlangt § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO einen bestimmten Antrag. Das Bestimmtheitserfordernis gebietet jedoch nicht,... mehr

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§ 10 Personenversicherungen / f) Leistungskürzung

Rz. 90 Neben der Vorinvalidität werden in den AUB Krankheiten und Gebrechen genannt, die Einfluss auf die Leistungshöhe haben können. Sie reduzieren den Invaliditätsgrad und haben damit Einfluss auf die Progression oder die Frage nach dem Bezug der Unfallrente. Die Anrechnung erfolgt also nicht erst auf der Ebene der berechneten Invaliditätsleistung. Rz. 91 Die Beweislast – h... mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes

Rz. 695 Das Kündigungsschutzgesetz ist unanwendbar, wenn der Arbeitnehmer in einem Kleinbetrieb (§ 23 KSchG) oder weniger als sechs Monate (§ 1 KSchG) beschäftigt ist. § 23 Abs. 1 KSchG erfasst nur Betriebe, die in der Bundesrepublik Deutschland liegen.[1195] Rz. 696 Der Erste Abschnitt des KSchG findet gem. § 23 Abs. 1 KSchG nur Anwendung, wenn im Betrieb zum Kündigungszeitp... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / C. Rechtsfolgen

Rz. 6 Ist der Widerruf wirksam erklärt, dann gilt die widerrufene letztwillige Verfügung im Zeitpunkt des Erbfalls (ganz oder teilweise) als beseitigt.[6] Das Erbrecht beruht auch dann auf dem späteren Widerrufstestament, wenn in diesem die widerrufsfreie Erbfolge erneut angeordnet wird. Wird daher in einem späteren handschriftlichen Testament eine Erbfolge bestimmt und dami... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / D. Verfahrensfragen

Rz. 10 Derjenige, der sich wegen Fehlens der vorbehaltenen Ergänzung auf die Unwirksamkeit der Verfügung beruft, trägt die Beweislast für die von ihm hierfür vorgetragenen Umstände.[11] Bestehen Zweifel, ob der Erblasser sich eine spätere Verfügung vorbehalten hat, so hat derjenige, der sich darauf beruft, die Beweislast für außerhalb der Urkunde liegende Umstände.[12] mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / k) Schadensersatz

Rz. 628 Der Arbeitgeber haftet bei Verletzung der Zeugnispflicht auf Schadensersatz gem. §§ 276, 286 BGB, wenn er das Zeugnis entweder gar nicht, verspätet oder fehlerhaft erstellt und dem Arbeitnehmer dadurch ein Schaden entsteht, weil er gar nicht, verspätet oder zu schlechteren Arbeitsbedingungen eingestellt wird. Dem Arbeitnehmer obliegt jedoch die volle Darlegungs- und ... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / C. Verfahrensfragen/Sicherung des Anspruchs

Rz. 16 Für ein befristet vermachtes Grundstück kann eine Vormerkung eingetragen werden. Wird einer nicht zur Erbengemeinschaft gehörenden Person ein Grundstück als Vermächtnis vermacht, dessen Eigentümer er jedoch erst bei Auflösung der Erbengemeinschaft 30 Jahre nach dem Erbfall werden soll, hat er vorher bereits einen befristeten Auflassungsanspruch gegen die Erbengemeinsc... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Haftungsprivilegierung

Rz. 1 Mit Rücksicht darauf, dass der Vorerbe während der Dauer der Vorerbschaft Eigentümer der Nachlassgegenstände ist und diese nicht lediglich treuhänderisch verwaltet, beschränkt die Vorschrift den subjektiven Maßstab für die Haftung des Vorerben auf diejenige Sorgfalt, die er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt (diligentia quam in suis rebus adhibere solet, vgl.... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Literaturtipps

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§ 10 Personenversicherungen / IV. Ausschlüsse

Rz. 114 Obwohl alle sonstigen Voraussetzungen für eine Leistungspflicht gegeben sind, gibt es eine Vielzahl von Gründen, durch die der Leistungsanspruch gleichwohl entfällt, wenn der Leistungsausschlusskatalog aus Ziff. 5 AUB 2020 greift. Dort ist eine Aufzählung der Ausschlüsse festgehalten. Befasst sich der erste Teil mit ausgeschlossenen Unfällen, sind im zweiten Teil aus... mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / l) Betriebliches Eingliederungsmanagement

Rz. 458 Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, ist mit Zustimmung des Arbeitnehmers das sog. betriebliche Eingliederungsmanagement (bEM) [822] durchzuführen (§ 167 Abs. 2 SGB IX). Diese Vorschrift gilt für alle Arbeitnehmer.[823] Der Arbeitgeber klärt mit der zuständigen Interessenvertretung i.S.d. § 176... mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / a) Probearbeitsverhältnisse

Rz. 153 Das Probearbeitsverhältnis kann als befristetes oder als unbefristetes Arbeitsverhältnis vereinbart werden. Die Einstellung eines Arbeitnehmers zur Probe unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats gem. § 99 BetrVG. Der Betriebsrat hat aber kein Widerspruchsrecht gem. § 99 Abs. 2 Nr. 4 BetrVG, wenn ein befristetes anstelle eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses m... mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Aufhebungsvertrag

Rz. 553 Durch den Aufhebungsvertrag wird das Arbeitsverhältnis mit konstitutiver Wirkung einvernehmlich beendet. Für den Arbeitgeber ist der Abschluss eines Aufhebungsvertrages vorteilhaft, weil keine Kündigungsfristen eingehalten werden müssen, der (Sonder-)Kündigungsschutz nicht greift und der Betriebsrat nicht beteiligt werden muss. Sonderkündigungsschutztatbestände müsse... mehr

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zfs 01/2026, Unklare Klause... / 2 Aus den Gründen:

[12] 2 Die Revision ist teilweise begründet. [13] a) Entgegen der Auffassung des BG besteht für den geltend gemachten Rechtsschutzfall Versicherungsschutz. Die vom VR verwendeten Klauseln der § 21 Abs. 2 und Abs. 8, § 23 Abs. 3 S. 4 VRB 1994 sind unklar, so dass die Zweifel bei ihrer Auslegung gemäß § 305c Abs. 2 BGB zu seinen Lasten gehen. [14] aa) Ob die vom VN einer Rechtss... mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / g) Keine Begrenzung auf das 75. Lebensjahr

Rz. 257 Der Anspruch auf Ersatz des Haushaltsführungsschadens ist eine wiederkehrende Leistung, die vom Gesetz nicht zeitlich befristet ist. Sie ist lediglich an die Voraussetzungen gebunden, dass jemand infolge der Verletzung von Körper oder Gesundheit in der Erwerbsfähigkeit eingeschränkt ist oder sich vermehrte Bedürfnisse einstellen (§ 843 Abs. 1 BGB). Gleichwohl fand sic... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Örtliche Zuständigkeit

Rz. 25 Der Pflichtteilsanspruch ist vor dem Prozessgericht geltend zu machen, wahlweise am Gerichtsstand der Erbschaft, § 27 ZPO, oder am Gerichtsstand des Beklagten, §§ 12 ff. ZPO. mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / D. Verfahrensfragen

Rz. 7 Die Darlegungs- und Beweislast trifft nach allg. Regeln denjenigen, der sich auf den Irrtum beruft.[15] mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / cc) Inhaltskontrolle gem. §§ 305 ff. BGB

Rz. 56 Arbeitsverträge enthalten regelmäßig Allgemeine Geschäftsbedingungen i.S.v. §§ 305 ff. BGB.[108] Die Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch das Berufungsgericht unterliegt der vollen revisionsrechtlichen Nachprüfung. Der Inhalt Allgemeiner Geschäftsbedingungen ist nach einem objektiv-generalisierenden Maßstab zu ermitteln. Sie sind nach ihrem objektiven Inha... mehr

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§ 10 Personenversicherungen / IX. Nachprüfungsverfahren

Rz. 230 Ist Berufsunfähigkeit einmal gegeben, bedeutet dies für den Versicherungsnehmer nicht, dass Zahlungen automatisch bis zum Tod erfolgen. Sollte sich nämlich der Gesundheitszustand des Versicherten wieder bessern, obwohl die Ärzte zunächst davon ausgegangen sind, dass dies nicht der Fall sein werde, so kann der Versicherer diesen Zustand nachprüfen und gegebenenfalls f... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / D. Verfahrensfragen

Rz. 8 Die Beweislast für einen abweichenden Willen der Vertragsschließenden nach Abs. 3 trägt derjenige, der sich darauf beruft.[16] mehr

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Baugewerbe / 2.2 Haftungsausschluss

Entsprechend § 28e Abs. 3b SGB IV entfällt die Haftung des Hauptunternehmers, wenn er nachweist, dass er ohne eigenes Verschulden davon ausgehen konnte, dass der Nachunternehmer oder ein von ihm beauftragter Verleiher seine Zahlungspflicht erfüllt (Haftungsausschluss). Ein Verschulden des Unternehmers ist ausgeschlossen, soweit und solange er Fachkunde, Zuverlässigkeit und L... mehr

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Befristetes Arbeitsverhältnis / 6 Rechtsfolgen bei unwirksamer Befristung

Ist die Befristung unwirksam, ist ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zustande gekommen.[1] Der Arbeitgeber kann diesen Vertrag dann frühestens zum vereinbarten Ende ordentlich kündigen. Es sei denn, die Parteien haben die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung vor Ablauf des Vertrags ausdrücklich vereinbart. Der Arbeitnehmer kann auch ohne zusätzliche Vereinbarung im Arbe... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / C. Verfahrensfragen und Prozesstaktik

Rz. 46 Es obliegt dem Tatrichter, festzustellen, ob im Einzelfall ein zur Fortführung geeigneter landwirtschaftlicher Betrieb einerseits und ein geeigneter Übernehmer, der die Fortführung sichern kann, anderseits vorhanden sind.[84] Dabei trifft die Darlegungs- und Beweislast für die Begünstigungsvoraussetzungen den übernehmenden Erben. mehr

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§ 10 Personenversicherungen / bb) Geltendmachung der Invalidität innerhalb von 15 Monaten

Rz. 46 Bei der dritten Frist ist von Bedeutung, dass die Invalidität innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall geltend gemacht werden muss. Dies ist keine Anspruchsvoraussetzung, sondern eine Ausschlussfrist, was bedeutet, dass der Versicherungsnehmer die Möglichkeit hat, bei Versäumnis der Frist diese zu entschuldigen. Rz. 47 Wichtig ist bei dieser dritten Frist, dass der Inv... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / D. Verfahrensfragen

Rz. 176 Die Auslegung ist Rechtsanwendung.[475] Nicht Rechtsanwendung ist jedoch die Feststellung der der Auslegung zugrunde liegenden Tatsachen. Hierfür gelten die allg. Beweisregeln. Die verfahrensrechtlichen Vorschriften über die Tatsachenfeststellung gelten nur für die tatsächlichen Grundlagen der Auslegung.[476] Handelt es sich um einen Zivilprozess, trägt derjenige, de... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / D. Verfahrensfragen

Rz. 10 Die Anwachsung tritt kraft Gesetzes ein. Der Begünstigte kann daher unmittelbar auf Erfüllung seines erhöhten Vermächtnisanteils klagen. Rz. 11 Der Begünstigte hat die Voraussetzungen der Anwachsung (Abs. 1) darzutun und zu beweisen. Denjenigen, der den Ausschluss der Anwachsung (Abs. 2) oder eine vorrangige Ersatzberufung behauptet, trägt hierfür die Beweislast. mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Verhältnis § 2085 BGB zu § 139 BGB

Rz. 18 Die Regelungen der § 2085 BGB und § 139 BGB unterscheiden sich in der Darlegungs- und Beweislast. Gem. § 2085 BGB im Gegensatz zur Regelung des § 139 BGB trägt derjenige, der behauptet, dass die Unwirksamkeit einer Verfügung die Unwirksamkeit des gesamten Testaments zur Folge hat, die Darlegungs- und Beweislast.[47] Daraus folgt, dass im Rahmen eines Erbscheinsverfahr... mehr

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§ 10 Personenversicherungen / 4. Individuelle Tätigkeit

Rz. 175 Ganz entscheidend bei der zuletzt ausgeübten Tätigkeit ist, dass der Versicherungsnehmer seine Tätigkeit oder seinen Beruf beschreiben muss. Es geht nicht allgemein um ein Berufsbild, sondern um den individuell und konkret ausgeübten Beruf des Versicherungsnehmers. Praxistipp Verkehrt wäre, wenn der Anwalt allgemeine Betrachtungen zu dem Beruf des Malers machen würde,... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Literaturtipps

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FoVo 01/2026, Schadensersat... / Leitsatz

1. Bei nicht fristgerechter Abgabe der Drittschuldnererklärung hat der Gläubiger einen Schadensersatzanspruch gegen den Drittschuldner. Teil des Schadensersatzes, der bei Verletzung der Pflicht zur rechtzeitigen Abgabe der Drittschuldnererklärung verlangt werden kann, sind die Kosten, die dadurch entstanden sind, dass der Gläubiger den Drittschuldner zur Zahlung der gepfände... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / D. Verfahrensfragen

Rz. 9 Die Beweislast für einen abweichenden Willen der Vertragsschließenden nach Abs. 3 trägt derjenige, der sich darauf beruft. mehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / a) Anspruchsberechtigte

Rz. 158 Dem Wortlaut des § 844 Abs. 3 S. 1 BGB folgend verlangt der Anspruch auf Hinterbliebenengeld ein besonderes persönliches Näheverhältnis zwischen dem Hinterbliebenen und dem Getöteten im Zeitpunkt der Verletzung. Ein besonderes persönliches Näheverhältnis ist regelmäßig bei nahen Familienangehörigen gegeben (BT-DS 18/11397 S. 14). Gem. § 844 Abs. 3 S. 2 BGB wird diese... mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / e) Elternteilzeit

Rz. 253 § 15 BEEG unterscheidet zwischen dem Konsensverfahren gem. § 15 Abs. 5 S. 1 und S. 2 BEEG und dem Anspruchsverfahren nach § 15 Abs. 6 i.V.m. Abs. 7 BEEG . Im Konsensverfahren sollen sich der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer oder die Beschäftigte über den Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit einigen (§ 15 Abs. 5 S. 2 BEEG). Ist eine Einigung n... mehr

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§ 10 Personenversicherungen / cc) Sonstige Verkehrsteilnehmer

Rz. 119 Hinsichtlich der alkoholbedingten Bewusstseinsstörung bei anderen Verkehrsteilnehmern hat die Rechtsprechung folgende Werte ausgearbeitet: mehr