Fachbeiträge & Kommentare zu Beweislast

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§ 8 Kosten und Gebühren / I. Allgemeines

Rz. 2 Der RA unterliegt berufsrechtlich einer Reihe von Belehrungspflichten. Teilweise muss er sie bereits zu Beginn des Mandats, teilweise auch während des laufenden Mandats erfüllen. Damit der RA seinen Vergütungsanspruch nicht ggf. sogar verliert, sollte er darauf achten, bei Bedarf den Nachweis führen zu können, dass er seine Belehrungspflichten erfüllt hat. Auch wenn da... mehr

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§ 10 Die gerichtliche Gelte... / 3. Verschwiegenheitsverpflichtung in der Gebührenklage

Rz. 62 Eine der wesentlichen Pflichten aus dem Anwaltsvertrag ist die Pflicht zur Verschwiegenheit (s. § 1 ff.). Die Verschwiegenheitsverpflichtung gilt nicht, wenn der RA einen Vergütungsprozess führt. Gem. § 2 Abs. 3, 4 BORA (Berufsordnung der RA) kann der RA das zur Erfüllung seiner Darlegungs- und Beweislast Notwendige vortragen, auch wenn er dadurch gegen das Verschwieg... mehr

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§ 9 Abfindungsvergleich bei... / C. Tipps für die optimale Gestaltung des Regulierungsgespräches

Rz. 85 Die im Nachfolgenden zusammengestellten Tipps für die Durchführung des Regulierungsgespräches basieren ausschließlich auf jahrelanger Erfahrung und Auswertung von mehreren Hunderten Regulierungsgesprächen der Verfasser beim Personenschaden. Literatur zu diesem Thema ist – soweit ersichtlich – bislang in dieser Form nicht vorhanden. Rz. 86 Wenn im Folgenden der Begriff ... mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / 1. Besonderheiten bei abhängig Beschäftigten

Rz. 130 Nach § 252 BGB trägt der Geschädigte die Darlegungs- und Beweislast für die Prognose entsprechend dem gewöhnlichen Lauf der Dinge. Hierzu zählen allgemeine Lohnerhöhungen und auch die gewöhnlichen Aufstiegsmöglichkeiten, wobei der Geschädigte durchaus eine Vergleichsperson heranziehen kann. Andererseits gehört zum gewöhnlichen Lauf der Dinge auch ein Arbeitsplatzrisi... mehr

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Arbeitnehmererfindungen / 1.1 Inanspruchnahme durch Arbeitgeber

Diensterfindungen können vom Arbeitgeber in Anspruch genommen werden.[1] Nimmt der Arbeitgeber eine Erfindung in Anspruch, so trifft ihn im Streitfall die Beweislast dafür, dass die Erfindung während der rechtlichen Dauer des Arbeitsverhältnisses zustande gekommen ist. Bei einer zeitlichen Nähe zum beendeten Arbeitsverhältnis muss der Arbeitnehmer allerdings zunächst einmal ... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Unwirksamkeit durch Auslegung bzw. Anfechtung

Rz. 7 Soweit zutreffender Weise eine Analogie abgelehnt wird, kann durch Auslegung oder Anfechtung die ganze oder teilweise Unwirksamkeit des gesamten gemeinschaftlichen Testaments in solchen Fällen herbeigeführt werden.[11] I.d.R. wird hier eine Anfechtung nach § 2078 Abs. 2 BGB in Betracht kommen, da der Erblasser in der irrigen Erwartung des Fortbestandes der Ehe testiert... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / D. Verfahrensfragen und Prozesstaktik

Rz. 18 Die Unwirksamkeit eines Erbverzichts ist regelmäßig erst im Erbscheinsverfahren oder im Rechtsstreit zwischen (potentiellen) Erben zu berücksichtigen. Die Beweislast,[7] dass der Verzicht zugunsten eines Dritten gem. Abs. 1 erklärt wurde, trägt der Verzichtende. Dagegen muss derjenige, der sich entgegen der Auslegungsregel des Abs. 2 darauf beruft, der Verzicht sei ni... mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / b) Fehlende Nachvollziehbarkeit

Rz. 191 Im alten Recht der "Joker" der Anfechtung war die fehlende rechnerische Schlüssigkeit der Abrechnung. Rz. 192 Der Saldo zwischen den tatsächlich geleisteten Einnahmen und Ausgaben musste unter Berücksichtigung einer eventuellen Bargeldkasse mit den Salden der Bankkonten übereinstimmen (rechnerische Schlüssigkeit; Kontenabstimmung).[502] Anders ausgedrückt musste der B... mehr

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Teilzeitarbeit / 2.3 Ausnahme: Entgegenstehen von betrieblichen Gründen

Der Arbeitgeber kann die beabsichtigte Verringerung der Arbeitszeit ablehnen, wenn betriebliche Gründe entgegenstehen.[1] Da es sich hierbei um eine Einwendung des Arbeitgebers handelt, trägt er die Darlegungs- und Beweislast. Es sind keine dringenden betrieblichen Gründe gefordert, ausreichend sind plausible, nachvollziehbare Gründe. Diese liegen jedoch nicht schon dann vor,... mehr

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§ 9 Abfindungsvergleich bei... / IV. Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB)

Rz. 11 Hierbei geht es in der Regel um eine Anpassung des Abfindungsbetrages, wenn den Parteien unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben ein Festhalten an dem geschlossenen Vergleich nicht zugemutet werden kann. In der Praxis spielt diese Form des Loslösens von dem ursprünglichen Vergleich die größte Rolle. Es ist bei später auftretenden, unvorhersehbaren schwerwiegenden... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 4. Bankrechtliche Ansprüche

Rz. 20 Die Forderungsrechte des Erblassers aus Giro-, Spar- und Depotkonten gehen, wenn keine Verfügung zugunsten Dritter auf den Todesfall vorliegt, auf die Erben über und fallen in den Nachlass.[45] Im Hinblick auf Einzelkonten ist die Rechtslage grundsätzlich unstreitig. Der Erbe tritt in alle Rechte und Pflichten des Erblassers mit der Bank ein.[46] War der Erblasser ver... mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / d. Inputfaktoren der Stufe 3

Tz. 207 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Kann der beizulegende Zeitwert nicht durch Rückgriff auf unmittelbar beobachtbare Preise oder aus Marktparametern ableitbaren Inputfaktoren gewonnen werden und ist entsprechend ein Rückgriff auf nicht an Märkten zu beobachtende Parameter erforderlich (in letzter Konsequenz bspw. unternehmensindividuelle Steuerungsinformationen oder Risikoein... mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Einstweilige Verfügung auf Beschäftigung, Weiterbeschäftigung

Rz. 823 Beim Anspruch auf Beschäftigung ist zu unterscheiden zwischen dem allgemeinen Beschäftigungsanspruch bei Freistellung, im Falle der Kündigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist und dem Weiterbeschäftigungsanspruch bei Kündigung nach Ablauf der Kündigungsfrist. mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Allgemeines

Rz. 8 Auszugleichen sind gem. Abs. 1 S. 1 Leistungen, die "in besonderem Maße" dazu beigetragen haben, das Erblasservermögen zu erhalten oder zu vermehren; hierfür hat sich der Begriff "Sonderleistung" eingebürgert.[30] Zum Erwerb der Berechtigung ist nicht erforderlich, dass die Leistungen in Person des Abkömmlings erbracht wurden. Es bestehen keine Bedenken, gem. § 2057a B... mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 3. Einheitlicher Lebenssachverhalt und Rechtsfolgen

Rz. 81 Nach höchstrichterlicher Auffassung hat das erkennende Gericht von Amts wegen etwaige Nichtigkeitsgründe auf Grundlage des vorgetragenen Sachverhaltes zu prüfen,[61] und zwar auch dann, wenn der Antrag seinem Wortlaut nach nur darauf gerichtet ist, den Beschluss für ungültig zu erklären.[62] Rz. 82 Maßgeblich ist insofern der Vortrag des Klägers im Hinblick auf die Bes... mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / aa) Voraussetzungen

Rz. 16 Eine Verteilung der Kosten einer beschlossenen baulichen Veränderung nach Absatz 2 S. 1 Nr. 1 auf alle Wohnungseigentümer nach Maßgabe ihrer Anteile am gemeinschaftlichen Eigentum findet nach Halbsatz 2 der genannten Vorschrift auch bei Erreichen der doppelt qualifizierten Mehrheit nicht statt, wenn die bauliche Veränderung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist... mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / (3) Nachweisgesetz

Rz. 82 Für die Inhalte des Arbeitsvertrages sind das Nachweisgesetz und die Nachweisrichtlinie vom 14.10.1991 (91/533/EWG) zu beachten. Das Nachweisgesetz, auf das § 105 GewO für die wesentlichen Vertragsbedingungen eines Arbeitsvertrages verweist, gilt für alle Arbeitsverhältnisse mit Ausnahme einer vorübergehenden Aushilfe von bis zu einem Monat (§ 1 NachwG). Das Gesetz ver... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Normzweck und Anwendungsbereich

Rz. 1 Die Vorschrift hat im Hinblick auf das Konstruktionsprinzip von Vor- und Nacherbschaft zentrale Bedeutung. Soweit Nachlassgegenstände beim Eintritt des Nacherbfalls nicht mehr vorhanden sind, soll der Nacherbe nicht darauf verwiesen sein, sich durch schuldrechtliche Ersatzansprüche gegen den Vorerben zu erholen.[1] Vielmehr fällt ihm kraft rechtlicher Anordnung alles u... mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / ff) Betriebsverfassungsrechtliche Amtsinhaber

Rz. 524 Vor Kündigungen des Arbeitgebers besonders geschützt sind nach § 15 Abs. 1 KSchG Mitglieder eines Betriebsrats (§§ 7 ff. BetrVG), einer Jugend- und Auszubildendenvertretung (§ 60 BetrVG), einer Bordvertretung (§ 115 BetrVG) und eines Seebetriebsrats (§ 116 BetrVG). Nach § 15 Abs. 2 KSchG haben die Mitglieder eines Wahlvorstands (§ 16 BetrVG), Wahlbewerber (§ 14 BetrV... mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 1. Allgemeines

Rz. 296 Verletzt der Verwalter eine seiner Pflichten, die seinerseits gegenüber der GdWE bestehen, kommt sowohl eine Haftung aufgrund von Vertragsverletzungen als auch eine solche wegen Verletzungen seiner organschaftlichen Pflichten in Betracht. Rz. 297 Mit Bestellung des Verwalters entsteht ein gesetzliches Schuldverhältnis zu diesem, auf welches die §§ 280 ff. BGB anwendba... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / D. Einwilligung

Rz. 9 Einwilligung meint die vorherige Zustimmung, § 183 BGB. Unter den Voraussetzungen des § 2120 BGB wird vom Nacherben jedoch auch die Genehmigung, d.h. die nachträgliche Zustimmung (§ 184 BGB), geschuldet.[20] Die Zustimmung zu einem Vertragsschluss oder einem Rechtsgeschäft, das einem Dritten gegenüber vorzunehmen ist, kann gem. § 182 Abs. 1 BGB auch dem Dritten gegenüb... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 4. Keine Erbrechtsanmaßung

Rz. 10 Wer sich kein Erbrecht anmaßt (d.h. wer für sich kein Erbrecht in Anspruch nimmt), ist nicht Erbschaftsbesitzer, auch wenn er Erbschaftsgegenstände besitzt. Der Erbschaftsanspruch besteht somit nicht gegenüber demjenigen, der etwas aus der Erbschaft erlangt hat, ohne sich auf irgendein Recht oder einen Titel zu berufen, wie z.B. der Dieb. Er besteht auch nicht gegenüb... mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / III. Prüfungspflicht des Zustimmungsberechtigten und Mitwirkungspflicht des Veräußerers

Rz. 53 Der Zustimmungsberechtigte – meist die Gemeinschaft – ist verpflichtet, das Vorliegen eines wichtigen Versagungsgrundes zu prüfen. Er muss dabei aber grundsätzlich auch Nachforschungen über die Person des Erwerbers und dessen Vermögensverhältnisse anstellen,[182] auch wenn die Gemeinschaftsordnung dies nicht bestimmt. Nachfragen gegenüber dem Veräußerer sind ratsam. D... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Keine Doppelbegünstigung eines Stammes

Rz. 4 Str. ist, ob von einem Wegfall des zunächst berufenen Erben auch dann gesprochen werden kann, wenn dieser etwa von der Möglichkeit der "taktischen" Ausschlagung [8] gem. § 2306 Abs. 1 BGB Gebrauch macht, um seinen Pflichtteil zu erlangen (im Ergebnis eine Auslegungsfrage!). Das OLG Stuttgart hat dies mit der Begründung verneint, die taktische Ausschlagung stelle eine "S... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6 Zeitliche Anwendung

Tz. 129 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Nach § 27 Abs 9 S 1 UmwStG ist § 2 Abs 4 (S 1 und 2) UmwStG erstmals auf Umwandlungen anzuwenden, bei denen der schädliche Beteiligungserwerb oder ein anderes die Verlustnutzung ausschließendes Ereignis nach dem 28.11.2008 (Tag der 3. Lesung im BT) eintritt. Wegen des Begriffs "ein anderes die Verlustnutzung ausschließendes Ereignis" s Tz 9... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / V. Einwendungen und Einreden des Erbschaftsbesitzers

Rz. 13 Neben der Möglichkeit, die Tatbestandsvoraussetzungen des § 2018 BGB (Erbrecht des Erben, Erbrechtsanmaßung des Erbschaftsbesitzers, Nachlassgegenstand etc.) zu bestreiten, kann der Erbschaftsbesitzer sich auch gegenüber dem Gesamtanspruch des § 2018 BGB mit allen Einzeleinreden und Einzeleinwendungen aus dem Verhältnis zum Erblasser oder zum Erben verteidigen.[47] Er... mehr

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§ 1 Einleitung

Rz. 1 Die Regulierung von Personenschäden wird in der Praxis häufig unterschätzt. Tatsächlich erfordert sie vertiefte Kenntnisse in einer Vielzahl von Rechtsgebieten, darunter das allgemeine zivilrechtliche Haftungsrecht, das Verkehrsrecht, die Produkthaftung, die Arzthaftung, das Medikamenten- und Medizinproduktehaftungsrecht, die Tierhalterhaftung, das Luftfahrtrecht, das ... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / B. Haftung für Rechtsmängel

Rz. 2 Abs. 1 begrenzt die Haftung auf Rechtsmängel von erbrechtlicher Natur. Der Verkäufer haftet dafür, dass ihm das Erbrecht zusteht. Er hat dafür einzustehen, dass die Gegenstände, die zum Vermögen des Erblassers gehörten, durch Erbfolge auf ihn übergegangen sind.[4] Er haftet aber nicht dafür, dass bestimmte Gegenstände tatsächlich zur Erbschaft gehören, frei von Rechten... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Anwendbarkeit des § 42 AO (§ 11 Abs 2 S 5 EStG)

Rn. 146 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 § 11 Abs 2 S 5 EStG bestimmt, dass § 42 AO unberührt bleibt. Diese Regelung, die sich zuvor in § 11 Abs 3 Hs 2 EStG befand, bezieht sich ausschließlich auf Vorauszahlungen für Nutzungsüberlassungen, soweit nicht die Sonderregelung des § 11 Abs 2 S 3 EStG eingreift, vgl BR-Drs 15/4050, 53 (Einzelbegründung zu § 11 EStG); Kister in H/H/R, § 1... mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 1.1 Befristungen mit Sachgrund

Der 2-Jahreszeitraum des § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG bzw. der 4-Jahreszeitraum des § 14 Abs. 2a Satz 1 TzBfG gilt nur für den Fall der erleichterten Befristung ohne Sachgrund, nicht für Sachgrundbefristungen. Gleichwohl ergibt sich im Einzelfall aus dem Sachgrund, der die Befristung rechtfertigt, zugleich eine Eingrenzung der Befristungsdauer. Das bedeutet nicht, dass die im Ein... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 3. Lebensversicherung

Rz. 31 Für die Bestimmung des Bezugsberechtigten einer Lebensversicherung findet § 2077 BGB keine Anwendung. Es handelt sich um eine ähnliche Situation wie bei einer letztwilligen Verfügung, wenn der Ehegatte als Bezugsberechtigter einer Lebensversicherung eingesetzt wird. Für den Fall, dass der Ehegatte eingesetzt wurde, die Ehe, die bei Abschluss der Versicherung bestand, ... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / C. Ausschluss des Anspruchs (Abs. 2)

Rz. 40 Soweit der Abkömmling für seine Leistungen eine Gegenleistung erhalten hat oder eine solche vereinbart wurde, korrespondiert seinem Vermögensopfer ein solches des Erblassers, so dass die Ausgleichungspflicht zu doppelter Honorierung führen würde. Die Vorschrift stellt klar, dass die Leistung des Abkömmlings – und sei es auch nur teilweise – unentgeltlich gewesen sein ... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / III. Einzelne Haftungsvoraussetzungen

Rz. 5 Die Haftung des Testamentsvollstreckers hat mehrere Voraussetzungen: Rz. 6 Die vom Testamentsvollstrecker zu beachtenden Pflichten ergeben sich sowohl aus dem Willen des Erblassers als auch aus dem Ges... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 2257 BGB stellt klar, dass der Widerruf einer letztwilligen Verfügung selbst ebenfalls widerrufen werden kann, so dass dann im Zweifel die zunächst widerrufene Verfügung wieder wirksam ist. Dem Wortlaut nach gilt § 2257 BGB aber nur für ein Widerrufstestament i.S.v. § 2254 BGB. Das durch Realakt nach § 2255 BGB durch Vernichtung oder Veränderung oder das durch Rückga... mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / e) Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes

Rz. 403 Das Kündigungsschutzgesetz findet keine Anwendung, wenn das Arbeitsverhältnis durch eine arbeitnehmerseitige Kündigung, durch Befristung, infolge einer Anfechtung des Arbeitsvertrages oder infolge eines Aufhebungsvertrages beendet wird.[700] Nach § 1 Abs. 1 KSchG ist das Kündigungsschutzgesetz erst anwendbar, wenn das Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Untern... mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / a) Titelergänzende Klausel, § 726 ZPO

Rz. 46 Eine titelergänzende Klausel ist erforderlich, wenn nach dem Titelinhalt der materielle Anspruch oder seine Vollstreckung bedingt oder befristet sind, § 726 ZPO. Beispiel: A hat sich in einem Prozessvergleich verpflichtet, nach dem Tod des Vaters an ihre Schwester B 20.000 EUR zu zahlen. Nach dem Tod des Vaters legt B den Titel vor und beantragt die Erteilung einer Vol... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / D. Dürftigkeitseinrede

Rz. 8 Nach Eintritt des Nacherbfalls kann der Vorerbe seine Haftung nicht mehr durch Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz beschränken.[15] Aufgrund dessen gewährt ihm Abs. 2 die Dürftigkeitseinrede gem. §§ 1990, 1991 BGB. Der Vorerbe kann seine Haftung danach auf dasjenige beschränken, was ihm aus dem Nachlass verblieben ist, also auf die aus dem Nachlass gezogenen Nutz... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Literaturtipps

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zfs 01/2026, Umschreibung e... / 2 Aus den Gründen:

[15] “… Die zulässige Berufung ist unbegründet. Der Kl. hat weder Anspruch auf die mit seinem Hauptantrag begehrte Verpflichtung der Bekl. zur Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis unter erleichterten Bedingungen ("Umschreibung" seiner albanischen Fahrerlaubnis) gemäß § 31 Abs. 1 FeV v. 13.12.2010 (BGBl I S. 1980), zuletzt geä. durch VO v. 2.10.2024 (BGBl I Nr. 299), noch ... mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / g) Außerordentliche Kündigung

Rz. 410 Gem. § 626 Abs. 1 BGB kann das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist ni... mehr

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zfs 01/2026, Anforderungen ... / 2 Aus den Gründen:

[6] II. Die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin hat Erfolg und führt gemäß § 544 Abs. 9 ZPO zur Aufhebung des Urteils und zur Zurückverweisung des Rechtsstreits an das Berufungsgericht. Das Berufungsgericht hat den Anspruch der Klägerin auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt. [7] 1. Die Begründung des Berufungsgerichts, die Klägerin habe schon ein... mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / a) Nachlassverbindlichkeiten

Rz. 238 Nach dem Grundsatz der Universalsukzession (§ 1922 BGB) gehen auf den Erben auch die Nachlassverbindlichkeiten über. Nachlassverbindlichkeiten sind gemäß § 1967 Abs. 2 BGB zunächst die Verbindlichkeiten, die der Erblasser eingegangen ist, aber nicht mehr erfüllt hat (sog Erblasserschulden). Nachlassverbindlichkeiten sind gemäß § 1967 Abs. 2 BGB zudem die den Erben al... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / E. Prozessuales und praktische Durchsetzung

Rz. 50 Eine Erbteilungsklage kann als Leistungsklage auf Zustimmung zum Teilungsplan erst mit Teilungsreife des Nachlasses erhoben werden.[156] Dies setzt voraus, dass zuvor die Höhe des Ausgleichungsbetrags für Pflegeleistungen nach § 2057a BGB feststeht.[157] Besteht hierüber Streit, kommt die vorgeschaltete Erhebung einer Feststellungsklage in Betracht.[158] Es besteht de... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / C. Rechtsfolgen

Rz. 10 Anders als § 2059 Abs. 1 S. 1 BGB stellt § 2060 BGB keine Einrede dar, sondern ist von Amts wegen zu berücksichtigen, sobald eine der Prozessparteien den entsprechenden Tatsachenvortrag in den Rechtsstreit eingebracht hat. Liegen die Voraussetzungen des § 2060 BGB vor, zieht dies demnach nicht einen – bei § 2059 Abs. 1 S. 1 BGB regelmäßig nur befristet wirkenden – Vor... mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 8.1.2 Höchstgrenze von 1.000 EUR pro Monat

Um die aufwendige Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete zu vermeiden, gilt eine feste Obergrenze von 1.000 EUR monatlich bis zu der die tatsächlichen Aufwendungen für die auswärtige Zweitwohnung im Rahmen der doppelten Haushaltsführung im Inland als Werbungskosten abgezogen werden können.[1] Eine weitergehende Prüfung der Notwendigkeit und Angemessenheit ist bei der in... mehr

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§ 11 Unfallmedizin für Anwälte / 1. Grundlagen

Rz. 171 Von einer Querschnittslähmung spricht man immer, wenn eine Kombination von Symptomen vorliegt, die bei der Unterbrechung der Nervenleistung auftritt. Es kann zu einer kompletten oder inkompletten Schädigung des Rückenmarks kommen mit entsprechenden Lähmungserscheinungen. Statistisch gesehen ist die häufigste Ursache mit 40 % ein Verkehrsunfall mit Frakturen der Wirbe... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / C. Rechtsfolgen

Rz. 15 Die Folge der Versäumung der ihm gesetzten Inventarfrist ist, dass der Erbe für die Nachlassverbindlichkeiten unbeschränkbar haftet mit den sich aus § 2013 Abs. 1 BGB ergebenden Folgen. Auf ein Verschulden des Erben kommt es grundsätzlich nicht an.[49] Unter den Voraussetzungen des § 1996 Abs. 1 BGB – höhere Gewalt oder unverschuldete Unkenntnis der Anordnungsverfügun... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / bb) Nachlassverwaltung, Nachlasssicherung und Nachlassverwahrung

Rz. 62 Das Aufgabenspektrum des Nachlasspflegers bzgl. der Nachlasssicherung und -verwaltung ist groß;[181] bei der Vornahme von Handlungen hat er sich von Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten leiten zu lassen.[182] Dabei hat er seine Entscheidungen pflichtgemäß zu treffen, im Falle eines Pflichtverstoßes haftet er gegenüber dem vertretenen Erben (vgl. § 1826 BGB).[183] Rz. 63 Vora... mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Inputfaktoren der Stufe 2

Tz. 205 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Existiert für ein Finanzinstrument kein aktiver Markt, muss der beizulegende Zeitwert durch Verwendung eines Bewertungsverfahrens (valuation technique) ermittelt werden (kritisch dazu Baetge/Brembt/Brüggemann, WPg 2008, S. 1006ff.; Küting/Kaiser, Corporate Finance biz 2010, S. 377ff.; Schildbach, IRZ 2007, S. 14f.; dagegenhaltend Ochsner, IR... mehr

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zfs 01/2026, Unzureichende ... / 1 Aus den Gründen:

1. Der Senat entscheidet mit Zustimmung der Parteien gemäß § 128 Abs. 2 ZPO ohne mündliche Verhandlung. Von der Darstellung eines Tatbestandes wird gemäß § 540 Abs. 2, § 313a Abs. 1 Satz 1 ZPO abgesehen. 2. Die zulässige, insbesondere fristgerecht eingelegte und begründete Berufung hat auch in der Sache zumindest vorläufig Erfolg. Das Urteil des Landgerichts (LG Berlin II, Urt.... mehr