Fachbeiträge & Kommentare zu Beweislast

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.4 Beweislast

Rz. 25 Hinweis Beweislast beim Mieter Die Beweislast liegt nach allgemeinen Grundsätzen beim Mieter. Dieser hat zum Schaden eine spezifizierte Auflistung zu geben und ggf. Beweis anzutreten. Bei verdorbenem Mobiliar (auch Bücher, Zeitschriften, Bilder) scheitert der Schadensersatzanspruch oft daran, dass der Mieter nicht im Einzelnen angibt, um welche Gegenstände es sich genau...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.3 Nachträglicher Mangel

Rz. 11 Für Mängel, die nach Vertragsschluss auftreten, haftet der Vermieter nur, wenn ihn ein Verschulden trifft, d. h. bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Verhalten. Das Verschulden muss sich auf die Verursachung – oder auch mangelhafte Beseitigung (OLG Hamm NZM 1999,804) – des Mangels erstrecken. Der Vermieter haftet auch dann, wenn er sich noch nicht im Verzug befindet. De...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.4.3.3 Gesetzliche Vermutung nach Abs. 3a

Rz. 269 Genügen die Feststellungen insgesamt nicht, eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft festzustellen, darf das Jobcenter eine solche vermuten, wenn mindestens ein Kriterium nach Abs. 3a vorliegt. Die Aufzählung ist dennoch nicht abschließend, auch die Kriterien sind nicht zwingend abschließend definiert. Rz. 270 Abs. 3a nennt 4 Kriterien, die dafür ausreichen, au...mehr

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Sauer, SGB III § 330 Sonder... / 2.2 Rücknahme bei fehlendem Vertrauen

Rz. 10 Abs. 2 betrifft rechtswidrige Verwaltungsakte nach § 45 SGB X, durch die der Empfänger begünstigt wird. Die Vorschrift schließt Ermessen aus. Hinsichtlich der Vergangenheit haben bei der Rücknahme der fehlerhaften Verwaltungsakte gebundene Entscheidungen zu ergehen. Rz. 11 Die Vorschrift tangiert nicht das Ermessen der Bundesagentur für Arbeit bei Rücknahmeentscheidung...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt den Umfang der Berücksichtigung von Vermögen. Sie stellt klar, dass verwertbares Vermögen grundsätzlich zur Bestreitung des Lebensunterhaltes einzusetzen ist, bevor die Leistungen nach dem SGB II in Anspruch genommen werden können. Maßgebend sind die vorhandenen aktiven Vermögenswerte, nicht die Bilanz aus aktiven und passiven Vermögenswerten (BSG...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.1 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte

Rz. 47 Die Leistungsberechtigung nach § 7 setzt grundsätzlich einen Antrag nach § 37 voraus, der allerdings an keine Form gebunden ist, sondern lediglich die Willenserklärung enthalten muss, dass Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende begehrt werden. Anträge auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes wirken auf den Beginn des Monats der Antragstellung zurüc...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.1.1 Vermögen nach § 12

Rz. 3 Zum Vermögen gehören Geld und Geldeswerte, Sachen, Forderungen und Rechte. Darunter fallen insbesondere gesetzliche Zahlungsmittel und Schecks, bebaute und unbebaute Grundstücke, bewegliche Vermögensgegenstände, Rechte aus Wechseln, Aktien, Grundschulden, Dienstbarkeiten, Nießbrauch. Auch selbstgeschaffene Kunstwerke stellen Vermögen dar (BSG, Urteil v. 23.11.2006, B 1...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.4.3.1 Grundsatz

Rz. 251 Partner ist nach Abs. 3 Nr. 3c auch, wer mit dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einem gemeinsamen Haushalt mit dem wechselseitigen Willen lebt, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen. Das sind typischerweise auch Personen, die in eheähnlicher Gemeinschaft oder nicht eingetragener gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaft leben. Mit ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.2 Verschuldenshaftung

Rz. 9 Die Verschuldenshaftung umfasst vorsätzliches und fahrlässiges Handeln, auch von Erfüllungsgehilfen – §§ 276, 278. In diesem Zusammenhang trifft den Vermieter eine Überprüfungspflicht. Diese ist individuell je nach Mietsache bzw. Teil der Mietsache einzugrenzen und kann z. B. bei bestimmten elektrischen Installationen dazu führen, dass sie regelmäßig im Rahmen der aner...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.5.1 Überblick

Rz. 174 Ziel der Angemessenheitsprüfung ist stets, dass der Leistungsberechtigte die Möglichkeit hat, eine bedarfsgerechte und angemessene Wohnung konkret anzumieten. Gegen die Verwendung des unbestimmten Rechtsbegriffes der Angemessenheit bestehen seitens des BSG keine durchgreifenden Bedenken (BSG, Urteil v. 12.12.2017, B 4 AS 33/16 R u. a.; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil ...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.9 Sonstiges

Rz. 410 Die angezweifelte Erwerbsfähigkeit i. S. d. Abs. 1 Nr. 2 muss nicht gerichtlich festgestellt werden, wenn die vom Jobcenter als erwerbsfähig erachtete Person als Partner einer erwerbsfähigen Person in einer Bedarfsgemeinschaft lebt und sich die als Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 zu gewährenden Leistungen der Höhe nach nicht unterscheiden (LSG Schleswig-Holstein, Urteil ...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.3 Aufwendungen für Heizung und Prüfung der Angemessenheit

Rz. 234 Leistungen für den Bedarf zu den Kosten für die Heizung sind sozusagen untrennbar mit den Leistungen für Unterkunftskosten verbunden; gegen eine Bewilligung kann im gerichtlichen Verfahren nicht getrennt vorgegangen werden (BSG, Urteil v. 7.11.2006, B 7b AS 8/06 R). Leistungen für Heizung orientieren sich an den tatsächlichen Aufwendungen und der Angemessenheit diese...mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.1 Sonderbedarfe nach Abs. 1

Rz. 3 § 24 setzt die neue Systematik der Grundsicherung bzw. Sozialhilfe (SGB XII) um. Grundsätzlich deckt die Leistung für den Regelbedarf den Bedarf auch für einmalige Leistungen; dementsprechend ist sie gegenüber dem früheren Eckregelsatz der Sozialhilfe etwas (sozusagen pauschal für die Aufwendungen zur Deckung einmaliger Bedarfe) erhöht worden. Von den Leistungsberechti...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt anhand der grundsätzlichen Leistungsvoraussetzungen den Kreis der Berechtigten, die Leistungen nach dem SGB II in Anspruch nehmen können. Zugleich wird damit definiert, welchem Personenkreis der Zugang zur Grundsicherung für Arbeitsuchende verschlossen bleiben soll. Daneben regeln spezielle Bestimmungen in der Norm, wer darüber hinaus von den Leis...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.8.2 Umzug Jugendlicher unter 25 Jahren mit/ohne Zusicherung

Rz. 324 Abs. 5 trifft eine Sonderregelung für jugendliche Leistungsberechtigte. Die Vorschrift bezieht sich auf den Personenkreis, der bei Bezug einer neuen Unterkunft durch Umzug (erster Tag der Anspruchsberechtigung auf Leistungen für Unterkunft und Heizung dem Grunde nach) noch keine 25 Jahre alt ist. Die Vorschrift ist am 1.4.2006 (damals als Abs. 2a) in Kraft getreten. ...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.1 Unterkunft

Rz. 40 Eine Unterkunft ist ein geschützter Ort oder eine geschützte Stelle, die dazu dient, zu übernachten, und ggf. darüber hinaus auch zu wohnen. Die Unterkunft wird häufig auch als Obdach oder Bleibe bezeichnet. Unterkünfte können sich nur vorübergehend oder auch dauerhaft zum Wohnen eignen. Der Gesetzgeber verwendet in Abs. 1 Satz 1 nicht den Begriff der Wohnung, sondern ...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.5.1 Regelfall

Rz. 265 Abs. 1 Satz 7 erlaubt Leistungen für Unterkunft und Heizung für einen befristeten Zeitraum auch in unangemessener Höhe, solange keine oder keine zumutbare Möglichkeit besteht, die Aufwendungen auf ein angemessenes Maß zu senken. Durch Einfügung neuer Sätze 2 bis 5 in Abs. 1 durch das 12. SGB II-ÄndG mit Wirkung zum 1.1.2023 ist der frühere Abs. 1 Satz 3 seither zu Abs...mehr

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Sauer, SGB III § 25 Beschäf... / 2.1 Versicherungspflicht bei Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt

Rz. 3 Die Versicherungspflicht als Beschäftigter ist eine Kernfrage der gesamten Sozialversicherung und damit auch im Recht der Arbeitslosenversicherung. Versicherungspflichtig ist nach Abs. 1 Satz 1, wer gegen Arbeitsentgelt beschäftigt ist. Das auf Versäumnisurteilen beruhende Fortbestehen eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses im Annahmeverzug ist kein Versicherungspfli...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / e) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 742 Die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs einschließlich der Möglichkeit der Beitragsabführung trägt der Sozialversicherungsträger.[1495] Es besteht keine sekundäre Beweislast hinsichtlich der Zahlungsunfähigkeit für den Geschäftsführer,[1496] und es sind keine die Verteilung der Vortragslast umkehrenden Anforderungen an die...mehr

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§ 8 Internationaler Handels... / 5. Beweislast

Rz. 127 Der Verkäufer, der den Kaufpreis geltend macht, trägt die Beweislast für das Bestehen der betreffenden Zahlungspflicht und insb. der Vereinbarung einer bestimmten Währung.[99] Allerdings trifft den Käufer die Beweislast, wenn er behauptet, er habe durch die Zahlung in einer bestimmten Währung ordnungsgemäß erfüllt. Der Käufer hat ebenfalls eine vom Grundsatz der Barz...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (5) Beweislast

Rz. 77 Die Beweislast dafür, dass keine reguläre Bareinlage, sondern eine nicht schuldtilgende Sacheinlage vorliegt, trägt nach den allgemeinen Beweislastgrundsätzen die GmbH, respektive der Insolvenzverwalter, da die verdeckte Sacheinlage meist erst in der Insolvenz der Gesellschaft entdeckt wird. Demgegenüber normiert § 19 Abs. 4 Satz 4 GmbHG, dass der Inferent selbst die ...mehr

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§ 1 Kaufmannsbegriff / 5. Beweislast

Rz. 85 Die Beweislast für das Vorliegen der Merkmale der Rechtsscheinshaftung als Scheinkaufmann trägt derjenige, der sich auf den Rechtsschein beruft. Steht der objektive Vertrauenstatbestand fest, wird der gute Glaube des Dritten vermutet.[157]mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / f) Darlegungs- und Beweislast, Verjährung

Rz. 345 Die Darlegungs- und Beweislast trägt die den Anspruch geltend machende Gesellschaft.[630] Rz. 346 Der Anspruch verjährt nach den allgemeinen Vorschriften. Sie beginnt nach § 199 Abs. 1 BGB erst, wenn dem Gläubiger die anspruchsbegründenden Umstände und die Umstände bekannt oder infolge Fahrlässigkeit unbekannt sind, aus denen sich ergibt, dass der mittelbare Gesellsch...mehr

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§ 2 Sachmangelrecht/Mangelp... / a) Beweislast für Mängel

Rz. 115 Bei einem erst nach Abnahme aufgetretenen Mangel ist es grundsätzlich Sache des Bestellers, den Mangel darzulegen und zu beweisen (vgl. Rdn 102). Anders ist dies vor Abnahme. Vor Abnahme muss der Unternehmer darlegen und beweisen, dass seine Werkleistung mangelfrei ist. Die Beweislast für die Mängelfreiheit liegt auch für Mängel, hinsichtlich derer der Besteller sich...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / d) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 299 Hinsichtlich der Darlegungs- und Beweislast gilt: Wenn der Berechtigte ein bestimmtes Einkommen nachvollziehbar darlegt,[721] so muss der Pflichtige dies substanziiert bestreiten, denn diese Umstände unterliegen seiner Auskunftspflicht und seinen Wahrnehmungsmöglichkeiten. Rz. 300 Hat der Pflichtige seine Bilanz oder Überschussrechnung vorgelegt, so muss der Berechtig...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / cc) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 407 Grds. trägt der durch die Vereinbarung benachteiligte Ehegatte die Darlegungs- und Beweislast für die Sittenwidrigkeit des Ehevertrages.[953] Allerdings trifft das Gericht eine Amtsermittlungspflicht, wenn sich das Vorliegen einer Unwirksamkeitsfallgruppe aufdrängt (wie etwa in dem jüngst vom OLG Brandenburg entschiedenen Fall Globalverzicht, Migrationshintergrund, w...mehr

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§ 8 Internationaler Handels... / 4. Beweislast

Rz. 118 Hinsichtlich der Beweislast sind nach der h.M. folgende Grundsätze zu beachten: Der Käufer muss zunächst beweisen, dass eine Pflicht des Verkäufers besteht. Soweit es sich bei deren Verletzung um eine Nichterfüllung handelt, braucht der Käufer dagegen grds. nichts zu beweisen, die Beweislast trifft insoweit vielmehr den Verkäufer. Etwas anderes gilt jedoch bei der Ve...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / cc) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 218 Das Gericht hat seine Prüfung, ob der Unterhaltsanspruch nach § 1578b BGB zu begrenzen ist, zunächst unabhängig davon vorzunehmen, ob sich ein Ehegatte darauf beruft.[537] Der Unterhaltsverpflichtete trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass durch die Ehe keine ehebedingten Nachteile entstanden sind oder sonstige Tatsachen vorliegen, die eine Unterhaltsbeschrän...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / j) Verteilung der Darlegungs- und Beweislast

aa) Insolvenzreife Rz. 635 Der Insolvenzverwalter hat die Darlegungs- und Beweislast für die Insolvenzreife.[1271] Er genügt seiner Darlegungslast, wenn er eine Handelsbilanz mit dem Ausweis eines nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages vorlegt und erläutert, ob ggf. Abweichungen zum Überschuldungsstatus zu berücksichtigen sind[1272] bzw. dass stille Reserven nicht vo...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / c) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 300 Auch die Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast des Insolvenzverwalters für die Erforderlichkeit der Leistung des Kommanditisten für die Befriedigung der Gläubiger sind inzwischen ausgeurteilt. Für den Tatbestand der Rückzahlung der Kommanditeinlage als Voraussetzung für das Wiederaufleben der Haftung des Kommanditisten genügt der Insolvenzverwalter seiner Da...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / h) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 299 Der VH hat nach allgemeinen Beweislastgrundsätzen die Analogievoraussetzungen darzulegen und zu beweisen. Ihm kommt jedoch der Anscheinsbeweis zugute, dass der bei Vertragsende bestehende Kundenstamm von ihm neu geworben ist,[441] ferner gilt die Vermutung, dass die Geschäftsverbindung zu ihm nach Beendigung fortbesteht.[442] Rz. 300 Aufgrund der zum 5.8.2009 wirksam ...mehr

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§ 8 Internationaler Handels... / 3. Beweislast

Rz. 139 Die allgemeinen Regeln über die Darlegungs- und Beweislast sind denen der Art. 45 f. CISG, jedoch mit umgekehrten Vorzeichen, vergleichbar: Im Grundsatz hat der Verkäufer das Bestehen der Vertragspflicht zu beweisen und deren Verletzung schlüssig darzulegen. Dem Käufer obliegt es hingegen, die ordnungsgemäße Erfüllung zu beweisen. Dasselbe gilt für das Vorliegen von ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / je) Beweislast

Rn. 740 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Ob anlässlich von Dienstreisen dem ArbN geleisteter Ersatz nach § 3 Nr 16 EStG aF steuerfrei war, musste beweisen (BFH BFH/NV 1996, 888 mwN) iRd LSt-Abzugsverfahrens der ArbG iRd Est-Veranlagung der ArbN, wobei die Behandlung beim LSt-Abzug das Wohnsitz-FA bei der Est-Veranlagung idR nicht band (da § 3 Nr 16 EStG aF nicht nur für den LSt-Abzu...mehr

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§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / dd) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 262 Die Darlegungs- und Beweislast trägt grds. der Antragsteller, der den Aufhebungsgrund geltend macht.[448] Anders verhält es sich bei den Aufhebungsgründen i.S.d. § 1059 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, die im Interesse der öffentlichen Ordnung von Amts wegen zu berücksichtigen sind. Das Gericht hat auch ohne expliziten Tatsachenvortrag des Antragstellers das Vorliegen dieser Aufheb...mehr

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§ 1 Vergütungsrecht / ff) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 71 Die Nachtragsansprüche haben ihren Ursprung zwar in den vertraglichen Vereinbarungen; sie ergeben sich aber nicht unmittelbar aus dem Vertrag. Daher muss der Auftragnehmer, der mehr verlangt, als aus dem Vertrag direkt ersichtlich ist, hierzu schlüssig vortragen. Ihn trifft also die Darlegungs- und ggf. Beweislast: Rz. 72mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / d) Prognosesicherheit und Beurteilungsspielrum, Darlegungs- und Beweislast, Rechtsrat

Rz. 44 Als Prognosesicherheit genügt nach ganz h.M. die überwiegende Wahrscheinlichkeit der sich aus dem Unternehmenskonzept ergebenden Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit.[104] Bei der Beantwortung der Frage, ob eine positive Fortführungsprognose gestellt werden kann, ist dem Geschäftsführer ein Beurteilungsspielraum zuzubilligen. Dabei ist die Vermögenssituation der Ges...mehr

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§ 1 Vergütungsrecht / ff) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 188 Der Auftragnehmer, der einen Vergütungsanspruch durchsetzen will, muss zwingend zur Abnahme oder zum Eintritt der Abnahmewirkungen vortragen.[223] Wenn die Klage also nicht zumindest die Behauptung enthält, dass die Leistungen abgenommen wurden, ist der Vortrag unschlüssig, und es dürfte nicht einmal ein Versäumnisurteil ergehen.mehr

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§ 1 Vergütungsrecht / dd) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 135 Grundsätzlich hat der Auftragnehmer die gerade geschilderten Anspruchsvoraussetzungen darzulegen und zu beweisen. Soweit es um die Folgen einzelner Annahmeverzüge geht – und nur insoweit – kann sich der Auftragnehmer auf die Darlegungserleichterungen aus § 287 ZPO berufen.[148] Rz. 136 Der Entschädigungsanspruch aus § 642 BGB kann sich u.U. mit einem Schadensersatzans...mehr

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§ 1 Vergütungsrecht / cc) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 259 Der Auftragnehmer muss zu seinen ersparten Aufwendungen und zum anderweitigen Erwerb lediglich schlüssig vortragen. Sein Vortrag muss dabei jedoch so detailliert sein und sich an den vertraglichen Grundlagen, vor allem auch der Kalkulation orientieren, dass dem Auftraggeber, der diese Informationen nicht hat, eine Überprüfung möglich ist.[317] Rz. 260 Sofern der Auftr...mehr

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§ 1 Vergütungsrecht / ee) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 100 Bei Anwendbarkeit des bis zum 31.12.2017 geltenden Rechts muss der Auftragnehmer mangels konkreter Anspruchsgrundlagen beim BGB-Vertrag vortragen, wie es zu der jeweiligen Einigung über die Leistungsänderungen gekommen ist und ob sich der Preis aus der Einigung unmittelbar ergibt oder als üblicher Preis unter Berücksichtigung des vertraglichen Preisniveaus gebildet w...mehr

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§ 1 Vergütungsrecht / d) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 213 Der klagende Baugeldgläubiger muss darlegen und beweisen, dass und in welcher Höhe er eine Bauforderung hat und dass (Bau-)Geld gezahlt worden ist, dessen Höhe diese Bauforderung übersteigt. Wie oben schon dargelegt, muss er grundsätzlich auch den Vorsatz des Anspruchsgegners nachweisen,[265] wobei ihm aber Beweiserleichterungen zugute kommen. Der Baugeldempfänger mu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsunfähigkeit / 2 Feststellung der Arbeitsunfähigkeit und Beweislast

Der erkrankte Arbeitnehmer weist seine Arbeitsunfähigkeit durch die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung [1] nach. Diesem gesetzlich vorgeschriebenen Nachweis kommt nach ständiger Rechtsprechung ein hoher Beweiswert zu. Angesichts des hohen Beweiswerts einer ärztlichen AU-Bescheinigung müssen vom Arbeitgeber zumindest begründete Zweifel an der Richtigkeit einer ärztlich...mehr

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zfs 01/2024, Keine Bindung ... / 2 Aus den Gründen:

II. Die Klage ist jedoch unbegründet … 2. Bei der Prüfung eines schlüssigen Anspruchs der Klagepartei mit hinreichenden Erfolgsaussichten ist es der Bekl. aus Rechtsgründen nicht verwehrt, sich auf andere Ablehnungsgründe, als die in der Deckungsablehnung vom 19.4.2021 angeführten zu berufen. Gleichzeitig ist die Kammer damit gehalten, den behaupteten Schadensersatzanspruch u...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / aa) Insolvenzreife

Rz. 635 Der Insolvenzverwalter hat die Darlegungs- und Beweislast für die Insolvenzreife.[1271] Er genügt seiner Darlegungslast, wenn er eine Handelsbilanz mit dem Ausweis eines nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages vorlegt und erläutert, ob ggf. Abweichungen zum Überschuldungsstatus zu berücksichtigen sind[1272] bzw. dass stille Reserven nicht vorhanden sind.[1273...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / d) Verteidigungseinwendungen des Kommanditisten

Rz. 303 Der Kommanditist kann einwenden, seine Inanspruchnahme sei zur Befriedigung der Gesellschaftsgläubiger, für deren Verbindlichkeiten er haftet, nicht (mehr) erforderlich. Hierfür trägt er sodann die Darlegungs- und Beweislast.[544] Das kann m.E. aber nur gelten, wenn der Insolvenzverwalter zuvor seiner vorgenannten Darlegungslast entsprochen hat. Rz. 304 Nicht mehr zur...mehr

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§ 8 Baunachbarrecht / (3) Wesentlichkeit der Beeinträchtigung der Benutzung des Grundstücks

Rz. 22 Weiter fordert § 906 Abs. 1 S. 1 BGB eine "wesentliche Beeinträchtigung", damit dem Grundstückseigentümer ein Verbietungsrecht zusteht. Für die Frage der Wesentlichkeit kommt es maßgeblich auf das Empfinden eines "verständigen" Durchschnittsmenschen an, wobei die Natur und die Zweckbestimmung des betroffenen Grundstücks, z.B. ob das Grundstück als Industriegrundstück ...mehr

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§ 8 Baunachbarrecht / cc) Grenze des Verbietungsrechts: die Ausschlussregel des § 905 S. 2 BGB

Rz. 16 Nach § 905 S. 2 BGB können zumindest derartige Einwirkungen nicht verboten werden, die in solcher Höhe oder Tiefe vorgenommen werden, dass der Eigentümer an ihrem Verbot kein Interesse hat. Wenn der Bauherr nun Maßnahmen vornimmt, die in den Bereich des Nachbargrundstücks einwirken, so hat der Bauherr im Zweifel die Beweislast dafür, dass ein Verbietungsrecht des Eige...mehr

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§ 26 Kartellrecht / b) Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche Dritter

Rz. 67 Gem. § 33 Abs. 1 GWB ist, wer gegen § 1 GWB oder Art. 101 AEUV verstößt, dem Betroffenen zur Beseitigung und bei Wiederholungsgefahr zur Unterlassung verpflichtet.[154] Betroffen ist, wer als Mitbewerber oder sonstiger Marktbeteiligter durch den Verstoß beeinträchtigt ist, § 33 Abs. 3 GWB. Die bloße Beeinträchtigung reicht demnach aus, nicht erforderlich ist daher, das...mehr

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§ 26 Kartellrecht / b) Strafrechtsähnlicher Charakter des Bußgeldverfahrens

Rz. 93 Art. 23 Abs. 5 VO 1/2003 erklärt, dass die Bußgeldentscheidungen keinen strafrechtlichen Charakter haben. Trotzdem wird überwiegend angenommen, dass das Bußgeldverfahren strafrechtsähnlichen Charakter hat und daher auch strafrechtliche Grundsätze wie das Rückwirkungsverbot und das Analogieverbot gelten.[181] Rz. 94 Der strafrechtsähnliche Charakter des Bußgeldverfahren...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / cc) Sorgfalt des ordentlichen Geschäftsmannes

Rz. 639 Zulasten eines Geschäftsführers, der nach Eintritt einer Zahlungsunfähigkeit Zahlungen aus dem Vermögen der Gesellschaft leistet, wird vermutet, dass er dabei nicht mit der von einem Vertretungsorgan der GmbH zu erwartenden Sorgfalt gehandelt hat.[1282] Diese Beweislastverteilung zulasten des Geschäftsführers, der nach Eintritt der Insolvenzantragsvoraussetzungen Zah...mehr