Fachbeiträge & Kommentare zu Beweislast

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Beweislast.

Rn 5 Die Bestätigung ist vAw zu berücksichtigen. Wer sich auf eine Bestätigung beruft, trägt die Beweislast (BGH NJW 67, 712).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Subjektive Beweislast.

Rn 60 Die subjektive Beweislast oder Beweisführungslast betrifft die Frage danach, welche Partei im Rechtsstreit durch aktives Tun – etwa durch das Stellen von Beweisanträgen oder die Benennung von Beweismitteln – den Beweis einer streitigen Tatsache führen muss, um den Prozessverlust zu vermeiden. Sie ist nur denkbar in Verfahren unter Geltung der Verhandlungsmaxime – dh in...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Die Verteilung der Beweislast.

Rn 63 Die Verteilung der Beweislast beruht auf einer abstrakt-generellen Entscheidung des Gesetzgebers, die in unterschiedlichen Erscheinungsformen zum Ausdruck kommen kann. 1. Grundregel. Rn 64 Bereits in § 193 des 1. Entwurfs zum BGB hatte der Gesetzgeber eine schon damals allgemein anerkannte Grundregel vorgesehen, die wie folgt lautete: ›Wer einen Anspruch geltend macht, h...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Beweislast.

Rn 14 Für alle Voraussetzungen des Selbstvornahmerechts sowie des Aufwendungsersatz- oder Vorschussanspruches trägt der Besteller die Beweislast. Der Unternehmer trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Besteller iRd Selbstvornahme übermäßige Leistungen ausführen ließ (BGH NJW-RR 92, 1300 [BGH 11.06.1992 - VII ZR 333/90]).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Beweislast.

Rn 4 Die Beweislast für die Echtheit oder Identität des Augenscheinsobjektes trägt der Beweisführer (Musielak/Voit/Huber § 371 Rz 6), sofern es sich nicht um einen nach § 144 angeordneten Augenschein handelt, bei dem die allgemeinen Beweislastregeln gelten. Die Beweislast trifft also denjenigen, der sich auf eine für ihn günstige Tatsache beruft, zu deren Feststellung der Au...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Umkehr der Beweislast.

Rn 6 § 363 setzt im Zusammenwirken mit § 362 voraus, dass bis zur Annahme einer Leistung als Erfüllung grds der Schuldner beweisen muss, dass er durch seine Leistungshandlung eine mangelfreie Leistung angeboten oder erbracht hat (BGH NJW 86, 2570 [BGH 22.01.1986 - IVa ZR 105/84]). Anders liegt es, wenn die Gegenseite vorleistungspflichtig ist. Verweigert sie die Vorleistung,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Beweislast.

Rn 20 Der Käufer trägt die Beweislast für Abgabe und Inhalt der Garantie sowie Eintreten des Garantiefalls (Grüneberg/Weidenkaff Rz 16), dh bei Beschaffenheitsgarantie des Mangels, da § 477 keine Anwendung findet (s § 479 Rn 8). Der Verkäufer trägt die Beweislast gem II (s Rn 19).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Beweislast.

Rn 8 Derjenige, der sich auf I beruft, trägt die Beweislast für dessen tatbestandliche Voraussetzungen. Für Umstände, die trotz des Vorliegens der Voraussetzungen des I seine Anwendung ausschließen (Hinweis, sonstige Kenntnis usw), trägt der Verwender die Beweislast (BGHZ 83, 60).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Objektive Beweislast.

Rn 59 Die objektive Beweislast oder Feststellungslast betrifft die Frage, zu wessen Nachteil es geht, wenn das Vorhandensein bzw Nichtvorhandensein eines entscheidungserheblichen Tatbestandsmerkmals ungeklärt bleibt. Sie dient der Überwindung eines non liquet und sichert damit gleichzeitig die aus dem Justizgewährungsanspruch folgende Entscheidungspflicht des Gerichts. Obwoh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Beweislast.

I. Eigentum. Rn 28 Im Prozess entscheidet im Falle des Bestreitens des Vorliegens der Anspruchsvoraussetzungen die Erfüllung der Darlegungs- und Beweislast über den Erfolg einer Herausgabeklage. Der die Herausgabe der Sache verlangende Kläger muss vortragen und beweisen, dass er Eigentümer – in welcher Form auch immer, s.o.B. I. – ist. Dies gilt als allgemeiner Beweislastgrun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Beweislast.

Rn 15 Die Beweislast für die Tatbestandsvoraussetzungen des § 1570 trägt grds der Unterhaltsberechtigte (BGH FamRZ 11, 1209). Seit dem 1.1.08 ist der Gläubiger von der Darlegungs- und Beweislast nur noch insoweit entbunden als das zu betreuende Kind nicht älter als drei Jahre ist. Ist das Kind älter als drei Jahre, hat der Gläubiger darzulegen und zu beweisen, dass eine, ggf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Darlegungs- und Beweislast.

Rn 5 Die Frage, ob § 16 anwendbar ist, wenn der Wohnsitz des Bekl/Antragsgegners unbekannt ist (vgl Rn 2), ist nach den allg Grundsätzen über die Darlegungs- und Beweislast zu beantworten. Nach diesen Grundsätzen hat der Kl/Ast die Wohnsitzlosigkeit des Bekl/Antragsgegners darzulegen und zu beweisen (BayObLG IWRZ 20, 188; St/J/Roth Rz 7; Anders/Gehle/Bünnigmann ZPO Rz 5). Al...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Beweislast.

Rn 12 Die Beweislast für die Annahmeerklärung bzw den Ablauf der Ausschlagungsfrist trifft grds die Nachlassgläubiger, wegen des Vonselbsterwerbs nicht den Erben (Baumgärtel/Laumen/Streider § 1943 Rz 1), sofern nicht ein Fall des § 991 III ZPO vorliegt (Baumgärtel/Laumen/Streider § 1943 Rz 2). Bei der fingierten Annahmeerklärung (Rn 11) erstreckt sich die Darlegungs- u Bewei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Beweislast.

Rn 9 Weil § 814 in beiden Alternativen Einwendungen gegen den Kondiktionsanspruch des Leistenden enthält, muss der Empfänger deren tatbestandliche Voraussetzungen beweisen (BGH NJW 02, 3772, 3773; Kobl FamRZ 20, 235). Beruft sich demgegenüber der Leistende darauf, unter Vorbehalt oder in einer die Kondiktionssperre ausschließenden Zwangslage geleistet zu haben, so trägt er h...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Beweislast.

Rn 10 Der Geschädigte trägt die Beweislast für die Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs, dafür, dass kein Ersatz von einem aufsichtspflichtigen Dritten zu erlangen ist sowie für die Voraussetzungen der Billigkeitshaftung (wobei es sinnvoll erschiene, jedem Beteiligten die Darlegungs- und Beweislast für seine wirtschaftlichen Verhältnisse aufzuerlegen). Der Schädiger i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Beweislast.

Rn 14 Die Beweislast für die Umstände, aus denen die Rückwirkung hergeleitet werden soll, trägt der Zustellungsbetreiber. Soweit sich die Toleranzpflicht bei Versäumnissen des Zustellungsbetreibers verkürzt (vgl Rn 10), setzt dies die Erweislichkeit der Kausalität des Versäumnisses für die Verzögerung voraus; die Beweislast trägt insoweit der Zustellungsadressat (BGH NJW-RR ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Beweislast.

Rn 17 Die Darlegungs- und Beweislast für die ausschließliche Verwendung von Fernkommunikationsmitteln beim Vertragsschluss trägt nach allgemeinen Grundsätzen der Verbraucher. Der Unternehmer trägt hingegen die Beweislast dafür, dass der Vertrag nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems geschlossen wurde oder dass dem Vertra...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Behauptungs- und Beweislast.

Rn 92 Während die konkrete Behauptungslast unabhängig von der objektiven Beweislast ist, stimmen abstrakte Behauptungslast und objektive Beweislast hinsichtlich des Gegenstandes und des Umfangs überein (BGH NJW 89, 161, 162 [BGH 08.06.1988 - IVb ZR 51/87]). Dies gilt entgegen einer verbreiteten Auffassung (vgl BAG NJW 77, 695 [BAG 30.09.1976 - 2 AZR 402/75]) auch in den Fäll...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Darlegungs- und Beweislast.

Rn 89 Hinsichtlich der dringenden betrieblichen Erfordernisse gilt eine abgestufte Darlegungs- und Beweislast. Der ArbG trägt die Darlegungs- und Beweislast für die inner- oder außerbetrieblichen Gründe und den daraus resultierenden Arbeitsplatzwegfall (Rn 76). Will der ArbN anderweitige Beschäftigungsmöglichkeiten im Unternehmen einwenden (Rn 77), muss er dartun, wie er sic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Darlegungs- und Beweislast.

Rn 11 Der Unterhalt begehrende Ehegatte hat die Darlegungs- und Beweislast für alle ihm günstigen anspruchsgründenden Tatsachen, insb Scheidung der Ehe, Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen, Bedürftigkeit (Kindesbetreuung, Alter, Krankheit, Arbeitslosigkeit bzw nicht bedarfsdeckendes Einkommen, Ausbildung, Billigkeit). Die Beweislast für Einwendungen und Einreden trä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 361 BGB – Weitere Ansprüche, abweichende Vereinbarungen und Beweislast.

Gesetzestext (1) Über die Vorschriften dieses Untertitels hinaus bestehen keine weiteren Ansprüche gegen den Verbraucher infolge des Widerrufs. (2) Von den Vorschriften dieses Untertitels darf, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden. Die Vorschriften dieses Untertitels finden, soweit nichts anderes bestimmt ist, auch Anwen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Beweislast.

Rn 10 Den Mieter trifft die Beweislast für das Einbringen der Einrichtungen und sein berechtigtes Interesse iSd § 552 I Hs 2 sowie eine von ihm behauptete Vereitelung der Wegnahme durch den Vermieter. Der Vermieter muss beweisen, dass der Mieter auf eine Entschädigung verzichtet hat (BGH ZMR 69, 340).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / K. Beweislast.

Rn 32 Der Zessionar trägt die Beweislast für die Abtretung, für Unwirksamkeitsgründe ist beweispflichtig, wer sich auf einen solchen beruft (BGH NJW 83, 2018 [BGH 13.01.1983 - III ZR 88/81]). Hat der Zedent die Verfügungsbefugnis verloren, so muss der Zessionar nachweisen, dass die Abtretung vor diesem Zeitpunkt erfolgt ist (BGH NJW 86, 1925, 1926 [BGH 10.04.1986 - IX ZR 159...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Beweislast.

Rn 9 Gem I 2 trägt der Mündel die Beweislast für alle anspruchsbegründenden Tatsachen mit Ausnahme des Verschuldens des Vormunds. Dies entspricht der Beweislastumkehr nach § 280 I 2 (BTDrs 19/24445, 207).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Beweislast.

Rn 10 Die Beweislast, dass ein Mietspiegel iSv § 558d qualifiziert ist, trifft den, der sich auf die Qualifizierung beruft (BGH NJW 13, 775 [BGH 21.11.2012 - VIII ZR 46/12] Rz 29). Dabei sind die Vermutungen des § 558d I 2, 3 zu beachten (Rn 16 ff).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Beweislast.

Rn 21 Für die Voraussetzungen des Erhöhungsrechtes – va die Durchführung einer Modernisierung iSv § 559 – trifft den Vermieter die Beweislast (BGH NZM 22, 795 [BGH 20.07.2022 - VIII ZR 361/21] Rz 49).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Beweislast, II.

Rn 7 Die Regelung zur Beweislast geht zurück auf Art 6 IX VRRL. Sie ist auf Verbraucherverträge beschränkt und findet auch auf Schadensersatzansprüche des Verbrauchers wegen Verletzungen der Informationspflicht durch den Unternehmer Anwendung (Grüneberg/Grüneberg Rz 4).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 312m BGB – Abweichende Vereinbarungen und Beweislast.

Gesetzestext (1) Von den Vorschriften dieses Untertitels darf, soweit nichts anderes bestimmt ist, nicht zum Nachteil des Verbrauchers oder Kunden abgewichen werden. Die Vorschriften dieses Untertitels finden, soweit nichts anderes bestimmt ist, auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden. (2) Der Unternehmer trägt gegenüber dem Verbraucher die Be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 363 BGB – Beweislast bei Annahme als Erfüllung.

Gesetzestext Hat der Gläubiger eine ihm als Erfüllung angebotene Leistung als Erfüllung angenommen, so trifft ihn die Beweislast, wenn er die Leistung deshalb nicht als Erfüllung gelten lassen will, weil sie eine andere als die geschuldete Leistung oder weil sie unvollständig gewesen sei. A. Überblick. Rn 1 Die wesentliche Wirkung des § 363 besteht darin, dass der Gläubiger di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Beweislast.

Rn 21 Der Unterhaltsberechtigte trägt die Darlegung- und Beweislast für den Bedarf und seine Bedürftigkeit, während der Verpflichtete sie für seine Leistungsunfähigkeit trägt. Wird der Regelbetrag nach § 1612a geltend gemacht, muss der Unterhaltspflichtige nachweisen, dass er diesen nicht zahlen kann, weil die Leistungsfähigkeit betroffen ist (BGH FamRZ 02, 536). Ein volljäh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Beweislast.

Rn 19 Den Mieter trifft die Beweislast für alle Tatsachen, die ihn ganz oder teilweise von der Entrichtung der Miete befreien (MüKo/ Bieber § 537 Rz 18). Der Vermieter hat zu beweisen, dass er erfüllungsbereit ist und den Gebrauch gewähren kann (Schmid/Harz/Stangl § 537 Rz 40).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Beweislast.

Rn 10 Die Beweislast für die Kenntnis trägt nach der Formulierung des § 407 der Zessionar. Ist dem Schuldner eine Abtretungsanzeige zugegangen, so begründet dies aber die Vermutung, dass der Schuldner von ihr positive Kenntnis erlangt hat. Um diese zu entkräften, muss der Schuldner Umstände darlegen u beweisen, aus denen sich zumindest die ernsthafte Möglichkeit der Nichtken...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Rechtsfolgen/Beweislast.

Rn 17 Verstößt der Behandelnde gg die Pflicht zur wirtschaftlichen Information, kann der Patient diesen Pflichtverstoß und einen daraus folgenden Schadensersatzanspruch dem Vergütungsanspruch entgegenhalten (BGH NJW 00, 3429, 3432 [BGH 09.05.2000 - VI ZR 173/99]). Die Beweislast für den Pflichtverstoß verbleibt bei dem Patienten.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, AGG § 22 AGG – Beweislast.

Gesetzestext Wenn im Streitfall die eine Partei Indizien beweist, die eine Benachteiligung wegen eines in § 1 genannten Grundes vermuten lassen, trägt die andere Partei die Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligung vorgelegen hat. A. Einordnung und Zweck. Rn 1 § 22 gilt für mittelbare und unmittelbare Benachteiligungen (BAG NZA 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Beweislast.

Rn 17 Die Partei, die sich auf das Erlöschen der Vollmacht beruft, trägt dafür die Beweislast. Steht das Erlöschen der Vollmacht fest, muss derjenige, der sich auf ein Vertretergeschäft beruft, beweisen, dass das Geschäft vor dem Erlöschen der Vollmacht abgeschlossen wurde (BGH NJW 84, 603, 604 [BVerfG 04.10.1983 - 1 BvL 2/81]).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Beweislast.

Rn 19 Infolge Entfalls von § 442 aF mit dem Inhalt der alleinigen Beweislast des Käufers gilt § 363 mit der angepassten Zäsur des Eigentumsübergangs (s Rn 4), so dass entspr § 434 Rn 90, 91 vor Eigentumserwerb der Verkäufer die Mangelfreiheit, danach der Käufer die Existenz des belastenden Rechts beweisen muss (Pahlow JuS 06, 289, 290 [VGH Baden-Württemberg 02.02.2005 - 5 S ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Beweislast.

Rn 9 Wer sich auf den Fristablauf beruft, trägt die Beweislast, idR also der Anfechtungsgegner (Nürnbg VersR 01, 1368). Er muss auch die für die Kenntnis der arglistigen Täuschung maßgebenden Umstände beweisen (BGH NJW 92, 2347 f [BGH 11.03.1992 - VIII ZR 291/90]).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Beweislast.

Rn 10 Im Streit um die ordnungsgemäße Unterrichtung iSd Art 248 §§ 1–16 EGBGB trifft die Beweislast den Zahlungsdienstleister. Kann der Zahlungsdienstleister die Mitteilung bzw. das zur Verfügung stellen der erforderlichen Informationen nicht nachweisen und bestreitet der Nutzer von Zahlungsdiensten die Unterrichtung, ist von einer nicht ordnungsgemäßen Unterrichtung auszuge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Beweislast.

Rn 13 Denjenigen, der die Wirksamkeit eines ohne Vertretungsmacht abgeschlossenen Vertrages geltend macht, trifft grds die Beweislast für eine rechtzeitige Genehmigung des Vertretergeschäfts, dh im Falle einer Aufforderung zur Genehmigung nach II auch dafür, dass die Genehmigung innerhalb der Zweiwochenfrist erfolgt ist. Die Aufforderung und den Zeitpunkt ihres Zugangs hat d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Beweislast.

Rn 7 Der Bereicherungsgläubiger muss nach allg Grundsätzen die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 822 darlegen und beweisen, also auch, dass der ursprünglich gegen den Ersterwerber gegebene Kondiktionsanspruch durch die unentgeltliche Weitergabe des Kondiktionsgegenstandes entfallen ist. Demgegenüber obliegt dem Dritten ebenfalls nach allg Grundsätzen die Beweislast für ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Beweislast.

Rn 6 Die Beweislast ist umstr. Nach Soergel/Harder/Wegmann (§ 2140 Rz 2) hat, wer sich auf die Unwirksamkeit eines Rechtserwerbs vom Vorerben beruft, die Kenntnis oder fahrlässige Unkenntnis des Vorerben oder des Dritten zu beweisen. Nach Staud/Avenarius (§ 2140 Rz 3) muss hingegen der Vorerbe, der sich ggü dem Nacherben auf die Wirksamkeit seiner Verfügung beruft, seinen gu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Beweislast.

Rn 2 Der Verkäufer trägt die Beweislast für Abschluss des Kaufvertrags, Übergabe der Kaufsache (Bambg NJW 87, 1644 [OLG Bamberg 14.01.1987 - 3 U 93/86]), Billigung bei Vereinbarung als aufschiebender Bedingung (Bambg aaO; Erman/Grunewald Rz 8), der Käufer bei Vereinbarung als auflösender Bedingung (wohl aA Nachw aaO).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Beweislast.

Rn 117 Die Beweislast für eine beachtliche Reserveursache trägt der Schädiger (BGH NJW 16, 3522; VersR 20, 1056, s.a. o Rn 65). Dagegen ist der Geschädigte beweisbelastet, wenn str ist, welches von zwei Ereignissen den Schaden real verursacht hat (BGH VersR 87, 179). Zur Abgrenzung der Reserveursache von der durch den Geschädigten zu beweisenden Schadensentstehung BGHZ 175, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Beweislast.

Rn 10 Der Gläubiger trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass er den Vollstreckungsversuch nach I unternommen hat, der Bürge dafür, dass das Pfand- oder Zurückbehaltungsrecht nach § 772 II 1 besteht. Der Gläubiger muss die Voraussetzungen von II 2 darlegen und beweisen (MüKoBGB/Habersack, § 772 Rz 7).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Beweislast.

Rn 20 Der Gläubiger trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Voraussetzungen von § 773 I Nr 1–4 vorliegen (MüKoBGB/Habersack § 773 Rz 11). Der Bürge muss dagegen zwischenzeitlich eingetretene Tatsachen beweisen, die die Einrede der Vorausklage wieder aufleben lassen (Erman/Zetzsche § 773 Rz 10; MüKoBGB/Habersack § 773 Rz 9, 11).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Beweislast.

Rn 7 Der neue Gläubiger muss darlegen u ggf beweisen, dass der Schuldner eine Urkunde über die Schuld ausgestellt hat u ihm diese bei der Abtretung vorgelegt wurde. Der Schuldner trägt die Darlegungs- u Beweislast für eine etwaige Bösgläubigkeit des Zessionars.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Beweislast.

Rn 6 Für die Verteilung der Beweislast ergeben sich keine Besonderheiten. Der Bereicherungsgläubiger muss also alle Tatsachen darlegen und beweisen, aus denen sich die subjektiven und objektiven Voraussetzungen einer Haftungsverschärfung nach § 820 ergeben sollen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / e) Beweislast.

Rn 73 Die Darlegungs- und Beweislast für die Pflichtverletzung (oder den Verdacht, Rn 72) trägt der ArbG (vgl BAG NZA 19, 893), ebenso für das Fehlen von Rechtfertigungsgründen. Bei Vorgängen aus eigener Wahrnehmung muss der ArbN sich zu den Kündigungsgründen jedoch substantiiert einlassen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Beweislast.

Rn 28 Der Verkäufer trägt die Beweislast, dass kein Verjährungstatbestand vorliegt, der eine längere Verjährungsfrist als I Nr 2 lit b vorsieht (BGH NJW 16, 2645 [BGH 24.02.2016 - VIII ZR 38/15] Rz 40 ff).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 2336 BGB – Form, Beweislast, Unwirksamwerden.

Gesetzestext (1) Die Entziehung des Pflichtteils erfolgt durch letztwillige Verfügung. (2) 1Der Grund der Entziehung muss zur Zeit der Errichtung bestehen und in der Verfügung angegeben werden. 2Für eine Entziehung nach § 2333 Absatz 1 Nummer 4 muss zur Zeit der Errichtung die Tat begangen sein und der Grund für die Unzumutbarkeit vorliegen; beides muss in der Verfügung angeg...mehr