Fachbeiträge & Kommentare zu Beweislast

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Beweislast.

Rn 24 Die §§ 312 ff treffen keine Aussage darüber, wer die Voraussetzungen eines außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrags zu beweisen hat. Auch die VRRL stellt hierzu keinerlei Anforderungen auf. Nach allgemeinen Grundsätzen hat daher der Verbraucher diese Voraussetzungen darzulegen und ggf zu beweisen. Für § 312 aF hat der BGH dies ausdrücklich entschieden (BGHZ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Beweislast.

Rn 28 Nach den allgemeinen Beweislastregeln hat derjenige, der sich auf die Folgen der Anfechtung beruft, den Anfechtungsgrund, die Anfechtungserklärung und den Anfechtungszeitpunkt darzulegen und zu beweisen. Die Überschreitung oder Versäumung der Anfechtungsfrist, und damit den Ausschluss der Anfechtungsfrist sowie den Zeitpunkt der Kenntnisnahme des Anfechtungsgrund durch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Beweislast.

Rn 10 Der Besteller hat die fristgebundene Nacherfüllungsaufforderung, deren fruchtlosen Ablauf und ggf die für die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung maßgeblichen Umstände darzulegen und zu beweisen (MüKo/Busche § 636 Rz 33). Der Unternehmer hat zu beweisen, dass er den Mangel fristgerecht behoben hat (BGH NJW-RR 98, 1268 [BGH 03.03.1998 - X ZR 14/95]).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Darlegungs- und Beweislast.

Rn 27 Darlegungs- und beweispflichtig sind: Der Besteller nach Abnahme für Mängel der Werkleistung (BGH NJW 02, 223; BauR 94, 242, 243), es sei denn, diese wurden bei Abnahme vorbehalten – § 640 II (BGH NJW-RR 97, 339; krit: Marbach/Wolter BauR 98, 36, 38f); für den Mangelvorbehalt bei Abnahme – § 640 III (Grüneberg/Retzlaff § 640 Rz 22); für die Höhe der Mängelbeseitigungskoste...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Beweislast des Anspruchstellers.

Rn 2 Unabhängig von § 22 trägt derjenige, der sich auf Benachteiligung beruft, die Beweislast für diese Benachteiligung, ein Anscheinsbeweis kann ihm jedoch zugutekommen (BGH NZA 12, 797 [BGH 23.04.2012 - II ZR 163/10]; BAG NJW 11, 2458, 2460 [BAG 28.04.2011 - 8 AZR 515/10]; BTDrs 16/1780, 47). Von Bedeutung ist, in wessen Einflussbereich sich die Vorgänge ereignet haben (BT...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 619a BGB – Beweislast bei Haftung des Arbeitnehmers.

Gesetzestext Abweichend von § 280 Abs. 1 hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber Ersatz für den aus der Verletzung einer Pflicht aus dem Arbeitsverhältnis entstehenden Schaden nur zu leisten, wenn er die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Rn 1 § 619a statuiert eine von § 280 I 2 abw Beweislastverteilung bei der Arbeitnehmerhaftung und gilt nur für Arbeitsverhältnisse sowie ggf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Beweislast.

Rn 24 § 280 I 2 ordnet die Beweislast für das Vertretenmüssen dem pflichtverletzenden Schuldner zu; die Pflichtverletzung als solche hat jedoch grds der Gläubiger zu beweisen (BGH NJW-RR 11, 1476 [BGH 01.07.2011 - V ZR 154/10] Rz 31; Canaris JZ 01, 499, 512; Kohler ZZP 05, 25–46; zum alten Schuldrecht BGH NJW 78, 584 [BGH 11.10.1977 - VI ZR 110/75] [Arzthaftung]; Hambg NJW-R...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Beweislast.

Rn 29 Eine gesetzliche Vermutung für den Schenkungscharakter von Leistungen unter nahen Verwandten kennt das Gesetz nur in den Fällen der §§ 685 II, 1360b, 1620. Es besteht keine tatsächliche Vermutung, dass die Eltern eines Ehegatten Geld nur ihrem Kind zuwenden (Ddorf NJW-RR 94, 1411). Rn 30 Macht der Beschenkte Rechte aus der Schenkung geltend, so muss er diese beweisen (B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Beweislast.

Rn 9 Das Vorliegen der Voraussetzungen einer Ersitzung muss derjenige beweisen, der zu seinen Gunsten den Eigentumserwerb behauptet (bewegliche Sache, Eigenbesitz, Zeitablauf). Für den Zeitablauf hilft ihm die Vermutung des § 938 (s.u. § 938 Rn 2). Der Gegner, der die Ersitzung bestreitet, muss aber das Vorliegen der Bösgläubigkeit nach II nachweisen (BGH NJW 19, 3147 Rz 39)...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 345 BGB – Beweislast.

Gesetzestext Bestreitet der Schuldner die Verwirkung der Strafe, weil er seine Verbindlichkeit erfüllt habe, so hat er die Erfüllung zu beweisen, sofern nicht die geschuldete Leistung in einem Unterlassen besteht. Rn 1 BGH NJW 69, 875 [BGH 29.01.1969 - IV ZR 545/68] mN bezeichnet es als eine ›allg anerkannte Beweislastregel, dass der Verpflichtete die Erfüllung einer ihm obl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Darlegungs- und Beweislast.

Rn 34 Die den Antrag stützenden Umstände sind vom Antragsteller substanziiert darzulegen. Dazu sind die einzelnen die Wohnungszuweisung begründenden Vorfälle nach Zeit, Ort, näheren Umständen und konkreten Folgen genau zu schildern (Schulz/Hauß, Rz 1125). Nicht ausreichend ist der Vortrag, der Antragsgegner habe wiederholt bedroht, misshandelt oder vergewaltigt (Ddorf FamRZ ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Beweislast für Zahlungsauslösedienstleister.

Rn 5 Ist zwischen dem kontoführenden Zahlungsdienstleister des Zahlers und einem Zahlungsauslösedienstleister streitig, ob ein ausgeführter Zahlungsvorgang autorisiert wurde, so muss der Zahlungsauslösedienstleister nachweisen, dass in seinem Verantwortungsbereich eine Authentifizierung erfolgt ist und der Zahlungsvorgang ordnungsgemäß aufgezeichnet sowie nicht durch eine St...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Beweislast.

Rn 12 Der Geschädigte muss beweisen, dass der Schaden durch ein Tier verursacht wurde, dessen Halter der Anspruchsgegner ist (Ddorf VersR 81, 82, 83; LG Siegen NJW-RR 05, 1340 f; Brandbg RuS 12, 98, 98 f; NK-BGB/Katzenmeier § 833 Rz 33; Erman/Wilhelmi § 833 Rz 17; MüKo/Wagner § 833 Rz 76 mwN; zum Anscheinsbeweis bei Verletzung durch einen pflichtwidrig nicht angeleinten Hund...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Beweislast.

Rn 8 Derjenige, der sich auf das Zustandekommen des Vertrags beruft, hat wenigstens eine Einigung über die essentialia negotii zu beweisen. Gelingt dies, obliegt es der anderen Seite, eine beabsichtigte Einigung über andere Fragen zu beweisen (BGH NJW-RR 90, 1009 [BGH 09.05.1990 - VIII ZR 222/89]). Dann hat wiederum die andere Seite zu beweisen, dass diese Einigung erfolgt i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Beweislast.

Rn 24 IRd Werklohnklage des Unternehmers muss dieser die Abnahme, für § 640 II 1 die Fertigstellung und den erfolglosen Ablauf der Frist beweisen. Gleiches gilt für solche Umstände, aus denen sich die unberechtigte Verweigerung der Abnahme (s Rn 8) oder die fehlende Mitwirkung des Bestellers ergeben soll (s Rn 9). Hinsichtlich des Leistungsverweigerungsrechts aus §§ 320, 641...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Beweislast des Anspruchsgegners.

Rn 4 Hat der Anspruchsteller den Beweis (Rn 3) erbracht, muss der Anspruchsgegner beweisen, dass kein Verstoß gg AGG vorliegt, entweder, (1) weil trotz Indiztatsachen ausschließlich andere als in § 1 genannten Gründe zu der ungünstigeren Behandlung geführt haben (BAG NZA 20, 851; 19, 1492 [BAG 20.03.2019 - 7 AZR 237/17]; zB der ArbG/Anbieter nicht wusste, dass ein Merkmal na...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Darlegungs- und Beweislast.

Rn 15 Verlangt ein geschiedener Ehegatte Unterhalt nach § 1572, muss er sowohl zur gesundheitsbedingten Unzumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit als auch zu den maßgeblichen Einsatzzeitpunkten schlüssig und substantiiert vortragen, im Bestreitensfall Beweis führen (BGH FamRZ 05, 1817; 01, 1291). Ein (geschiedener) Ehegatte muss, um die Voraussetzungen des § 1572 darzutun, iE di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Rechtsfolgen, Beweislast, Durchsetzung.

Rn 12 Verweigert der Verpflichtete die Vorlage ohne hinreichenden Grund (s Rn 11), haftet er ggf wegen Verzugs (§§ 280 II, 286) oder schuldhafter Nichterfüllung (§ 280 I). Will der Verpflichtete den Anspruch durch Übertragung des Besitzes an der Vorlagesache an einen anderen vereiteln, haftet er uU nach § 826 (Staud/Marburger Vor §§ 809–811 Rz 7). Rn 13 Der Vorlegungsberechti...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Beweislast.

Rn 50 Die Feststellung des Erklärungstatbestands ist Tatsachenfeststellung. Wer sich auf einen für die Auslegung maßgebenden Umstand beruft, muss diesen darlegen und beweisen (Baumgärtel/Laumen § 133 Rz 2). Dies gilt etwa für das Vorliegen einer Verkehrssitte (BGH NJW 90, 1724 [BGH 30.03.1990 - V ZR 113/89]) oder eine Vertragsauslegung gg den allg Sprachgebrauch (BGH NJW 01,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Beweislast.

Rn 31 Wer sich auf die Wirksamkeit einer empfangsbedürftigen Willenserklärung beruft, ist für den Zugang beweispflichtig (Saarbr NJW 04, 2909 [OLG Saarbrücken 24.05.2004 - 5 W 99/04]; München BeckRS 15, 15128; Baumgärtel/Kessen § 130 Rz 1; von BGH NJW 87, 2236 [BGH 13.05.1987 - VIII ZR 137/86], offengelassen; insgesamt Mrosk NJW 13, 1481). Er muss auch den Zugangszeitpunkt b...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Beweislast.

Rn 18 Der Kläger muss sein Erbrecht, dh den Tod des Erblassers und den Berufungsgrund, nachweisen (RGZ 92, 68). Dies kann er durch Vorlage einer formgerechten letztwilligen Verfügung (Erman/Horn § 2018 Rz 12) oder durch einen Erbschein nach § 2365 (RGZ 92, 68). Wird die Richtigkeit des Erbscheins bestritten, bleibt es bei der Beweislastverteilung, der durch Erbschein ausgewi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Beweislast.

Rn 200 Das Vorliegen einer Verkehrspflichtverletzung ist grds vom Geschädigten darzulegen und zu beweisen. Ggf kommt ein Anscheinsbeweis für das Vorliegen eines Produktfehlers und die haftungsbegründende Kausalität in Betracht, wenn gleichartige Schäden bei mehreren Benutzern auftreten (BGHZ 17, 191, 196; NJW 87, 1694, 1695 mwN; einschr Köln NJW-RR 12, 922), der Hersteller g...mehr

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zfs 09/2025, Verdienstausfall - Anforderungen der sekundären Darlegungslast

BGB § 254 Leitsatz Der Verletzte hat, wenn er wieder arbeitsfähig oder teilarbeitsfähig ist, den Schädiger in der Regel über die für ihn zumutbaren Arbeitsmöglichkeiten und seine Bemühungen um einen angemessenen Arbeitsplatz zu unterrichten. (Leitsatz der Redaktion) OLG Stuttgart, Urt. v. 8.7.2025 – 6 U 145/24 1 Sachverhalt I. Der Kläger macht gegen die Beklagten Ansprüche aus ei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Erlöschen des Schuldverhältnisses.

Rn 16 Sinn und Rechtsfolge des § 362 liegen darin, dass die Forderung von selbst vollständig, vorbehalts- und bedingungslos erlischt, dh untergeht und vernichtet wird, der Schuldner damit also endgültig von seiner Schuld befreit wird, wenn die Leistung so, wie sie nach dem zur Zeit der Erfüllung geltenden Recht zu leisten war, bewirkt wurde. Hierdurch ändert die Rechtslage e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB B

Bagatellklausel Anwendungsbereich § 18 VersAusglG 2 Anwendungsfälle § 18 VersAusglG 3 ff. Ausschluss des Wertausgleichs durch die ~ § 9 VersAusglG 8 beim Versorgungsausgleich § 24 VersAusglG 4; § 25 VersAusglG 10 Ermessen des Gerichts § 18 VersAusglG 12 gerichtliche Entscheidung § 18 VersAusglG 18 geringe Ausgleichsdifferenz gleichartiger Anrechte § 18 VersAusglG 6 geringer Ausgleic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / N. Prozessuales.

Rn 165 Der Vermieter trägt im Nachforderungsprozess die Darlegungs- und Beweislast für die erhobene Forderung, also für die richtige Erfassung, Zusammenstellung und Verteilung der angefallenen Betriebskosten auf die einzelnen Mieter (BGH NJW 18, 1599 Rz 12; 08, 1801 Rz 29); sie umfasst auch die Höhe eines von ihm vorgenommenen Abzugs nicht umlagefähiger Verwaltungs-, Instand...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB V

Valorismus § 245 BGB 11 Varianten der Geschlechtsentwicklung § 1631e BGB 1 Vater biologischer § 1747 BGB 2 Vaterschaft § 1592 BGB 2; Art 19 EGBGB 16 Adoption § 1747 BGB 2; § 1748 BGB 10 nichteheliche ~ § 1748 BGB 10 Vaterschaft; Leibliche ~ § 1686a BGB 1 Vaterschaftsanerkennung § 1594 BGB 1; § 1963 BGB 6 Drittanerkennung § 1599 BGB 8 Form, Widerruf § 1597 BGB 1 Unwirksamkeit § 1598 BGB ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Auskunft über das Vermögen zum Trennungszeitpunkt.

Rn 6 Weil ein Großteil der Vermögensmanipulationen zwischen Trennung und Rechtshängigkeit des auf die Beendigung des Güterstandes gerichteten Scheidungsantrages vorgenommen wird, kann zusätzlich auch Auskunft über das Vermögen zum Trennungszeitpunkt beansprucht werden. Dieser Anspruch bildet die Grundlage für die Beweislastumkehr nach § 1375 II. Für den Auskunftsantrag nach ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Eigentum.

Rn 28 Im Prozess entscheidet im Falle des Bestreitens des Vorliegens der Anspruchsvoraussetzungen die Erfüllung der Darlegungs- und Beweislast über den Erfolg einer Herausgabeklage. Der die Herausgabe der Sache verlangende Kläger muss vortragen und beweisen, dass er Eigentümer – in welcher Form auch immer, s.o.B. I. – ist. Dies gilt als allgemeiner Beweislastgrundsatz. Währe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Ausgangspunkt: Äquivalente Kausalität.

Rn 50 Bei der Anwendung des Zustandsvergleichs iRd Differenzhypothese (s.o. Rn 5) stehen alle Ursachen gleich; es kommt nur darauf an, ob sie wirksam geworden sind. So ist vielfach ausgesprochen worden, der Schädiger müssen den Geschädigten so nehmen wie er ist, also mit allen seinen schadensfördernden oder -vergrößernden Schwächen und auch psychischen Anlagen (BGHZ 20, 137,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Nach Annahme.

Rn 91 Der Käufer trägt die Beweislast nach Annahme (BGHZ 159, 215, 217 f; BGH NJW 09, 1341 Rz 15; Brandbg BeckRS 09, 05205); zum Fehlschlagen der Nachbesserung s § 440 Rn 11; Rn 90 gilt entspr. Er muss nur das Mangelsymptom, nicht dessen Ursache beweisen (BGH NJW 11, 1664 [BGH 09.03.2011 - VIII ZR 266/09] Rz 13 ff, s.a. § 440 Rn 14, § 477 Rn 3, 9). Ausnw Beweislast des Verkä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Weite Auslegung.

Rn 2 Die Begriffe gesetzliche Vermutung und Beweislast sind weit zu verstehen (ebenso NK-BGB, Bd. 6, Hüßtege/Mansel/Doehner). Sie umfassen von der Rspr entwickelte Grundsätze (s die Bsp in Rn 5–6). Hierfür sprechen folgende Gründe: (1) Der in der englischen Fassung der ROM I gewählte und der deutschen Fassung gleichgestellte (arg Art 55 I EUV; Art 4 EWG-SprachenVO) weite Wor...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 6. Nach vorbehaltloser Übernahme der Mieträume

Rn 16 trägt der Mieter die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels (BGH IMR 21, 17). Der BGH hat die von den Instanzgerichten aufgestellten hohen Anforderungen an die Darlegung eines Mangels aber erheblich herabgesenkt (BGH NJW 17, 1877 [BGH 21.02.2017 - VIII ZR 1/16]; NJW 12, 382 [BGH 25.10.2011 - VIII ZR 125/11] – Beschreibung der Mangelsymptome genügt/kein Temperaturpr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / dd) Abgasproblematik.

Rn 24 Im Zusammenhang mit der Abgasproblematik lässt sich argumentieren, dass in der fehlenden Aufklärung über eine unzulässige Abschaltvorrichtung ein grob leichtfertiges, gewissenloses Verhalten des Herstellers liegen kann (dazu ausf Schaub NJW 20, 1028, 1028 f mwN). Nachdem die Annahme von Sittenwidrigkeit jedenfalls in den ›klassischen‹ Diesel-Fällen nicht mehr infrage g...mehr

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AGS 09/2025, Unangemessenes... / II. Revision des Klägers

1. Allgemeine Gesichtspunkte zur Unangemessenheit der vereinbarten Vergütung a) "Unangemessen" hoch? Gem. § 3a Abs. 3 S. 1 RVG könne eine vereinbarte Vergütung auf den angemessenen Betrag bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung herabgesetzt werden, wenn sie unter Berücksichtigung aller Umstände unangemessen hoch sei. Nach der Rspr. des BGH sei das von einem Rechtsanwalt verein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Ausnahme.

Rn 73 Etwas anderes gilt nach hM gem §§ 315, 316, wenn – wofür der Mieter die Darlegungs- und Beweislast trägt (BGH WuM 17, 399 Rz 20; NJW 07, 211 [BGH 25.10.2006 - VIII ZR 251/05] Rz 16) – durch die gewerbliche Nutzung ›erhebliche‹ Mehrkosten (pro Quadratmeter) entstehen (BGH WuM 17, 399 [BGH 10.05.2017 - VIII ZR 79/16] Rz 20; NZM 11, 118 [BGH 13.10.2010 - VIII ZR 46/10] Rz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 676 BGB – Nachweis der Ausführung von Zahlungsvorgängen.

Gesetzestext Ist zwischen dem Zahlungsdienstnutzer und seinem Zahlungsdienstleister streitig, ob der Zahlungsvorgang ordnungsgemäß ausgeführt wurde, muss der Zahlungsdienstleister nachweisen, dass der Zahlungsvorgang ordnungsgemäß aufgezeichnet und verbucht sowie nicht durch eine Störung beeinträchtigt wurde. Rn 1 In engem Zusammenhang mit der Haftung nach §§ 675y, 675z steh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Besitz.

Rn 29 Bestreitet der Beklagte den Besitz, so muss der Kläger diesen zum Zeitpunkt der Rechtshängigkeit beweisen. Dies gelingt entweder durch die Einvernahme von Zeugen und mit Hilfe von Fotos oder im Wege der Parteieinvernahme des Beklagten. Behauptet der Beklagte, lediglich Besitzdiener, § 855, zu sein, so trifft ihn die Beweislast (Grüneberg/Herrler § 985 Rz 16).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Sonstige.

Rn 83 Ärzte: Neben seinen allgemeinen (va Aufklärungs-)Pflichten, die zumeist unter § 823 fallen werden (§ 823 Rn 211 ff), können den Arzt auch Pflichten zur Wahrung der Vermögensinteressen des Patienten treffen, so zB, wenn Zweifel hinsichtlich der Eintrittspflicht des Versicherers bestehen (BGH NJW 83, 2630 [BGH 01.02.1983 - VI ZR 104/81]); allerdings muss sich dem Arzt di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 Das Unterkapitel regelt zunächst die Haftung bei nicht autorisierten oder mangelhaft ausgeführten Zahlungsvorgängen in der Vertragsbeziehung zwischen Zahlungsdienstnutzer und Zahlungsdienstleister. Ferner finden sich in dem Unterkapitel Regeln zur Verteilung der Beweislast (§§ 675w, 676). Die Beweislast für die rechtlich einwandfreie Ausführung liegt grds beim Zahlungsd...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Sonderfragen.

Rn 31 Über § 1361 IV 4 und § 1360a III gilt § 1613 I auch für den Trennungsunterhalt. Nach § 1613 I 2 wird Unterhalt ab dem ersten des Monats geschuldet, jedoch nur dann, wenn der Unterhaltsanspruch dem Grunde nach zu diesem Zeitpunkt bestanden hat, mithin frühestens taggenau ab Trennung. Rn 32 Die in der Vergangenheit in der Ober- und höchstrichterlichen Rspr vertretene rest...mehr

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Agile Arbeitszeit / 2.3.1 Teilzeit- und Befristungsgesetz

Insbesondere im Teilzeit- und Befristungsgesetz finden sich einige Möglichkeiten, Arbeitszeit nach individuellen und situativen Bedürfnissen zu gestalten: Unbefristete Reduzierung der Arbeitszeit[1] Befristete Reduzierung der Arbeitszeit (Brückenteilzeit)[2] Verlängerung der Arbeitszeit[3] (1) "Brückenteilzeit" gemäß § 9a TzBfG Es ist davon auszugehen, dass Teilzeitarbeit insgesa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Prozessuales.

Rn 4 Die Beweislast (III) auch dafür, dass Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe nicht vorliegen, trägt der Erbe, bei § 2329 der Beschenkte (BGH NJW-RR 86, 371, 372) und bei § 2318 uU auch der Vermächtnisnehmer oder Auflagenbegünstigte (Ddorf FamRZ 99, 1469). Bei § 2333 Nr 4 ist neben der Straftat die Unzumutbarkeit zu beweisen (Hamm 7.3.24 – 10 U 44/23, BeckRS 24, 2694...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB K

Kabotage Art 9 ROM I 17 Kaffeefahrten Art 6 ROM I 18 Kalendermäßige Befristung § 620 BGB 11 Kalkulationsirrtum § 119 BGB 30 offener Kalkulationsirrtum § 119 BGB 32 verdeckter Kalkulationsirrtum § 119 BGB 31 Kampfsportarten § 254 BGB 41 Kanonisches Recht Vor §§ 2229 ff BGB 6 Kapital- und Zahlungsverkehr Art 9 ROM I 11 Kapitalabfindung § 1585 BGB 2 Abänderungsklage § 843 BGB 7 Berechnung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Prozessuales.

Rn 45 Richtet sich der Anspruch gg einen vermietenden Wohnungseigentümer, wird von Drasdo (WuM 02, 123, 129) empfohlen, den übrigen Wohnungseigentümern – jetzt wohl der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer – gem den §§ 72 ff ZPO den Streit zu verkünden. Hat der vermietende Wohnungseigentümer dagegen bereits seinerseits trotz Verweigerung der Zustimmung ggü dem Mieter ein WEG-...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB S

Sach- und Rechtsmängel § 2042 BGB 42 Sachbezüge § 611 BGB 57, 74 Sache § 985 BGB 7 Begriff § 90 BGB 1 Daten § 90 BGB 5 elektronische Wertpapiere § 90 BGB 3b Körper des Menschen § 90 BGB 6 Kryptowerte. § 90 BGB 3b NFT § 90 BGB 3 nicht vertretbare § 91 BGB 4 selbstständige § 93 BGB 5 Software § 90 BGB 5 verbrauchbare § 92 BGB 1 vertretbare § 91 BGB 3 virtuelle § 90 BGB 3 zum persönlichen Geb...mehr

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zfs 09/2025, Verdienstausfa... / 2 Aus den Gründen:

II. Die Berufung ist zulässig und hat teilweise Erfolg. Dem Kläger steht gegen die Beklagten auf Grundlage des unstreitigen Vortrags zum Unfallhergang ein Anspruch auf Ersatz seines vollen, beim Unfall erlittenen Schadens aus §§ 18, 7 StVG, § 115 VVG, § 1 PflVG zu. Damit hat der Kläger im auch von den Beklagten nicht in Frage gestellten rechtlichen Ausgangspunkt auch Anspruch ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Weitere Ansprüche.

Rn 30 Veranlasst ein Vertragspartner den anderen zur fristlosen Kündigung und kann er sich bezüglich seines Verschuldens nicht entlasten, ist er gem § 280 zum Schadensersatz des durch die Kündigung bis zum Ende der vertraglichen Bindungsdauer (Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist; bei Zeitmietvertrag: Ende der Laufzeit) entstandenen Schadens verpflichtet (vgl. KG IMR 19, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Pflichtverletzung.

Rn 220 In Bezug auf die Pflichtverletzung kommt aufgrund allg Grundsätze (Sphärenbetrachtung, Waffengleichheit im Zivilprozess) eine Beweislastumkehr in denjenigen Bereichen in Betracht, die für Arzt oder Krankenhaus als ›voll beherrschbar‹ angesehen werden, insb beim Einsatz medizinisch-technischer Geräte und Materialien (zB BGH VersR 75, 952, 954; NJW 82, 699 f; 91, 1541, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolgen.

Rn 5 Dem Unternehmer des Architekten- oder Ingenieurvertrags steht ggü dem Schadensersatzanspruch des Bestellers ein Leistungsverweigerungsrecht zu. Dieses wird nicht vAw berücksichtigt, sondern muss vom Unternehmer geltend gemacht werden (Erheben der Einrede). Er trägt die Darlegungs- u Beweislast für dessen Voraussetzungen (gesamtschuldnerische Haftung des Bauunternehmers,...mehr