Fachbeiträge & Kommentare zu Beweislast

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§ 5 Energie und Treibhausga... / 1.3.2 Energieverbrauch und Energiemanagement nach VSME.29

Rz. 65 Der Energieverbrauch stellt einen der bedeutendsten Treiber klimabezogener Auswirkungen von Unternehmen dar und bildet die methodische Grundlage für die Berechnung der Scope-1- und Scope-2-Treibhausgasemissionen.[1] VSME.29 adressiert diese zentrale Verbindung zwischen Energienutzung und Klimafolgen, indem er Unternehmen verpflichtet, ihren gesamten Energieverbrauch t... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 3.1.3 Ausschluß der Vier-Tages-Vermutung; Beweisfragen

Rz. 164 Kein Zugang innerhalb der Vier-Tages-Frist: Grundsätzlich hat die Finanzbehörde zu beweisen, dass der Verwaltungsakt dem Adressaten zugegangen ist.[1] Die Vermutung des Abs. 2 gilt nicht, wenn die Postsendung nicht oder später als am vierten Tag nach Aufgabe zur Post zugegangen ist. Die Vermutung des Abs. 2 erbringt keinen Beweis, der dem Stpfl. den Gegenbeweis aufer... mehr

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Teilungsversteigerung / 3.1.2 Grundbesitz als Vermögen im Ganzen

Wertvergleich Um feststellen zu können, ob der von der Verfügung betroffene Grundbesitz (fast) das gesamte Vermögen eines Ehegatten darstellt, ist ein Wertvergleich erforderlich. Zu klären ist: In welchem Verhältnis steht der objektive Wert des Geschäftsobjekts zu dem objektiven Wert des nicht betroffenen Vermögens? In der Regel wird ein zustimmungsfreies Geschäft dann angeno... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 3.2 Schriftliche Verwaltungsakte im Ausland (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 AO)

Rz. 201 Nach § 122 Abs. 2 Nr. 2 AO gelten die in Rz. 150ff. geschilderten Grundsätze auch bei einer Bekanntgabe an einen Beteiligten außerhalb des Geltungsbereichs des Gesetzes (Ausland). Es besteht lediglich der Unterschied, dass die Bekanntgabe erst einen Monat nach der Aufgabe zur Post als übermittelt gilt. Mit dieser längeren Frist sollen die im Vergleich zum Inland läng... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.1 Benennungsverfahren (S. 1)

Rz. 3 Beteiligte i. S. d. § 123 AO sind natürliche oder juristische Personen, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die in Inland, EU oder EWR weder Wohnsitz[1] oder gewöhnlichen Aufenthalt[2] noch Geschäftsleitung[3] oder Sitz[4] haben. Der Beteiligte darf auch objektiv keinen Bezug zum Inland sowie zur EU oder EWR haben. Das Benennungsverlangen der Behörde ist ein Verw... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.3 Ausschluss der Zugangsfiktion (S. 3)

Rz. 10 Die Vermutung des § 123 S. 2 AO kann nach Maßgabe des S. 3 entkräftet werden. Danach muss feststehen, dass das Schriftstück oder elektronische Element den Empfänger nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt erreicht hat. Zur Widerlegung reicht jedoch die Darlegung eines möglichen abweichenden Geschehensablaufs nicht aus. Zweifel gehen zulasten des Beteiligten; er trägt a... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 3.1.2 Zugangsfiktion

Rz. 161 Ist der Zeitpunkt der Aufgabe zur Post bewiesen (zu den Nachweisanforderungen vgl. Rz. 164ff.), begründet § 122 Abs. 2 S. 1 AO die gesetzliche Vermutung, dass dem Beteiligten der Verwaltungsakt mit dem vierten Tag nach Aufgabe zur Post bekannt gegeben ist. Aufgabetag ist nicht das Datum des Poststempels, sondern der Tag der Einlieferung bei der Post; bei Einwurf in e... mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 4 Ver... / 4.3.1 Allgemeines

Rz. 65 Keinen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot stellt es dar, wenn die Ungleichbehandlung aus sachlichen Gründen gerechtfertigt ist.[1] Hinweis Der Rechtfertigungsgrund des Sachgrunds gilt auch für Differenzierungen beim Arbeitsentgelt und anderen teilbaren Leistungen. § 4 Abs. 2 Satz 2 TzBfG muss im Zusammenhang mit Abs. 2 Satz 1 und als dessen Konkretisierung gelesen... mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 4 Ver... / 3.3.1 Allgemeines

Rz. 22 Die Schlechterstellung von Teilzeitkräften ist zulässig, wenn dafür ein sachlicher Grund besteht. Allein das unterschiedliche Arbeitspensum berechtigt nicht zu einer unterschiedlichen Behandlung von Vollzeit- und Teilzeitkräften. Entsprechende Sachgründe müssen anderer Art sein. Sie können etwa auf unterschiedlicher Arbeitsbelastung, Qualifikation, Berufserfahrung ode... mehr

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Personalakte / 5.1.6 Schadensersatz

Enthält die Personalakte unwahre Tatsachenbehauptungen oder unzutreffende Werturteile, so steht dem Beschäftigten unter Umständen ein Anspruch auf Schadensersatz aus §§ 611a, 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB zu. Der Schaden kann darin liegen, dass der Beschäftigte bei einer Beförderung übergangen wird oder z. B. tariflich vorgesehene Leistungszulagen nicht erhält, die er bei richt... mehr

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Bußgelder und Strafen nach ... / 2 Schadenersatzansprüche

Neben den Bußgeldern, die von den Aufsichtsbehörden bei Verstößen gegen die DSGVO verhängt werden können, sieht die DSGVO auch Schadenersatzansprüche für betroffene Personen vor (Art. 82 DSGVO). Auch bei Verstößen gegen den EU Data Act und die NIS2-Anforderungen können Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Dies stellt ein zusätzliches zivilrechtliches Haftungsrisiko... mehr

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FF 12/2025, Verwirkung im S... / 4. Sekundäre Darlegungs- und Beweislast

In einer Entscheidung des KG Berlin hat der Senat die Überlegung aus dem Bereich des § 1578b BGB auch auf den Bereich des § 1579 BGB ausgedehnt und deutlich gemacht, dass den Unterhaltsberechtigten die sekundäre Darlegungslast trifft, wenn er sich zu dem schlüssigen Vortrag des Unterhaltsverpflichteten, in diesem Fall die Ehefrau, nicht näher äußern kann, und diesen auch nur... mehr

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zfs 12/2025, Rückforderunge... / 1 Aus den Gründen:

“… Zu Recht hat das LG die Klage abgewiesen, denn der Kl. steht gegen die Bekl. kein Anspruch auf Rückzahlung der Leistungen aus der Kaskoversicherung wegen der Schadensereignisse vom 21.7.2018 (Seitenschaden) und 13.11.2019 (Glasschaden) an dem Fahrzeug Pkw V … zu, §§ 812 Abs. 1, 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB. 1. Die Bekl. ist für die geltend gemachten Ansprüche passivleg... mehr

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zfs 12/2025, Beweisgrundätz... / Leitsatz

1. Die Beweislast für die behauptete Unfallmanipulation liegt bei der beklagten Haftpflichtversicherung. Für den Nachweis der Einwilligung gilt das Beweismaß des § 286 ZPO. Dieser Nachweis kann regelmäßig durch eine ungewöhnliche Häufung von Beweisanzeichen, die für eine Unfallmanipulation sprechen, erbracht werden. 2. Der Beweis einer Einwilligung und damit eines fingierten ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Ausschließlich oder fast ausschließlich

Rn. 69 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7g Abs 1 S 2 Nr 2 Buchst b EStG verlangt, dass das betreffende WG ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt wird: Das Wort "ausschließlich" meint zu 100 %. Das Wort "fast" ausschließlich bedeutet (BFH v 19.03.2014, X R 46/11, DStRE 2014, 903; BFH BStBl II 2017, 291; BFH VIII R 24/19, BStBl II 2022, 450; BFH III R 62/19, BSt... mehr

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zfs 12/2025, Beweisgrundätz... / 2 Aua den Gründen:

II. Die Berufung hat i.S.v. § 522 Abs. 2 ZPO offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg. Auf die zutreffenden Gründe der angefochtenen Entscheidung wird vollumfänglich Bezug genommen. Die Ausführungen des Klägers aus der Berufungsbegründung vom 5.8.2025 und aus dem ergänzenden Schriftsatz vom 18.9.2025 rechtfertigen keine andere Entscheidung. Der Kläger hat gegen die Beklagte s... mehr

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FF 12/2025, Die sekundäre A... / 1. Anwendungsbereich der Rechtsprechung bezüglich der Unterhaltsansprüche

Die Einkommensbereinigung durch Aufwendungen für eine sekundäre Altersvorsorge ist im Verwandtenunterhalt höchstrichterlich anerkannt. Dies betrifft zunächst den Anspruch auf Elternunterhalt,[31] sowie den Kindesunterhalt, wenngleich hier die Einschränkung besteht, dass die zusätzliche Altersvorsorge die Zahlung des Mindestkindesunterhalts nicht beschneiden darf.[32] Letzter... mehr

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FF 12/2025, Die sekundäre A... / 5. Zeitpunkt der Aufnahme und zeitliche Begrenzung der sekundären Altersvorsorge

a) Die zusätzliche Altersvorsorge muss nicht bereits vor Trennung betrieben worden sein. Sie kann jederzeit, also auch nach Trennung und Scheidung neu aufgenommen werden, da die Absicherung für das Alter kein unterhaltsrechtlich vorwerfbares Verhalten darstellt.[80] Dies wirft jedoch die Folgefrage auf, ob es abgeschlossene Zeiträume gibt, in denen eine zusätzliche Altersvor... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dc) Nachweise

Rn. 371 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Dazu folgende Bemerkungen in ABC-Form: Bausubstanzgutachten: Ein Bausubstanzgutachten nach dem ERAB-Verfahren ist nicht notwendig (BFH BFH/NV 2022, 108; BFH IX R 14/23, DStR 2024, 1112; FG Münster 1 K 1741/18 E, DStRE 2022, 1031 rkr; einschränkend aber mE zu Unrecht BMF v 22.02.2023, BStBl I 2023, 332 Tz 3: "kann aber hilfreich sein"; wie hi... mehr

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zfs 12/2025, Die Fahrerschu... / I. Grundsätzliches zur Fahrerschutzversicherung

Um nachfolgend dargestellte Thematik nachvollziehen zu können, sind zunächst einige Grundsätze zur Fahrerschutzversicherung zu erwähnen. Die Fahrerschutzversicherung ist eine Zusatzversicherung, die von zahlreichen Versicherern angeboten wird, die Jahresbeiträge für dieses Zusatzprodukt in der Kfz-Versicherung liegen nach wie vor, soweit ersichtlich, im unteren bis mittleren... mehr

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zfs 12/2025, Auslegung der ... / 2 Aus den Gründen:

“… 1. Dem Kl. steht aus keinem Rechtsgrund gegen die Bekl. ein Anspruch auf Zahlung von EUR 90.040,00 zu, insbesondere nicht aus der zwischen den Parteien bestehenden SKV. Es kann dahinstehen, ob die AVB zur SKV der Bekl. wirksam einbezogen worden sind, vgl. § 305 Abs. 2 BGB. In beiden Fällen stünde dem Kl. der geltend gemachte Anspruch nicht zu. a. Eine fehlende Einbeziehung... mehr

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FF 12/2025, Die sekundäre A... / 6. Gegenstände der sekundären Altersvorsorge

Der BGH hat diesbezüglich bisher eine sehr großzügige Haltung eingenommen. Grundsätzlich soll es dem Vorsorgeberechtigten freistehen, in welcher Weise er Vorsorge für sein Alter trifft, solange die Anlage den Zweck der Altersversorgung erreicht.[92] Als geeignet dürften sich neben den steuerlich geförderten Anlageformen[93] auch zusätzliche, freiwillige Beiträge zu Versorgun... mehr

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FF 12/2025, Verwirkung im S... / V. Fazit

Bei der verfestigen Lebensgemeinschaft ist davon auszugehen, dass während des Trennungsstadiums der Verwirkungstatbestand bereits verwirklich werden kann. Ist dies der Fall ist, gilt das auch für den nachehelichen Unterhalt; die einmal eingetretene Verwirkung ist entscheidend.[23] Maßgebliches Kriterium für die Behandlung sämtlicher Fälle des § 1579 BGB ist die Solidarität. D... mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.3.2.4 Rechtsnatur des Hilfeplans

Rz. 71 Zur Rechtsnatur des Hilfeplans: Der Hilfeplan hat keinen Verwaltungsaktscharakter (zutreffend Hess. VGH, Beschluss v. 6.11.2007, 10 TG 1954/07, Rz. 4); er bereitet vielmehr die Hilfeartentscheidung lediglich vor, ist daher eher dem schlichten Verwaltungshandeln (also Realakt) zuzuordnen und ist folglich auch nicht isoliert anfechtbar, sondern kann erst mit der Hilfear... mehr

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Jung, SGB XII § 98 Örtliche... / 2.3.3 Gewöhnlicher Aufenthalt

Rz. 31 Die Zuständigkeit für eine stationäre Leistung in einer Einrichtung richtet sich nach dem gewöhnlichen Aufenthaltsort des Leistungssuchenden im Zeitpunkt der Aufnahme in die Einrichtung oder in den 2 letzten Monaten vor der Aufnahme (Abs. 2 Satz 1). Das Gesetz verwendet die Begriffe gewöhnlicher Aufenthalt und gewöhnlicher Aufenthaltsort synonym, eine sachliche Unters... mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 7 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 28 Nach allgemeiner Ansicht hat der Arbeitnehmer die Umstände darzulegen und ggf. zu beweisen, aus denen sich die Unwirksamkeit der Kündigung nach § 138 BGB ergibt[1]; § 1 Abs. 3 Satz 4 KSchG gilt nicht. Zunächst gehört hierzu vor allem, dass der Arbeitnehmer hinreichend konkrete Tatsachen darlegt, die die Bewertung der Kündigung als sittenwidrig zulassen. Rz. 29 Es ist n... mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6 Darlegungs- und Beweislast

6.1 Besondere Regelungen Rz. 37 Zunächst ist zu prüfen, ob ein besonderes Maßregelungsverbot (vgl. Rz. 8 ff.) eingreift, das eine besondere Verteilung der Darlegungs- und Beweislast (z. B. § 36 Abs. 2 HinSchG, § 16 Abs. 3 i. V. m. § 22 AGG) vorsieht.[1] Bei hinweisgebenden Personen wurde für Kündigungen aus der Zeit bis zum Ablauf der Umsetzungsfrist nach der Richtlinie (EU) 2... mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.2 Allgemeine Grundsätze

Rz. 38 Ist die Darlegungs- und Beweislast nicht besonders geregelt, kommen die für § 612a BGB maßgeblichen Grundsätze zur Anwendung. Dabei gilt, dass der klagende Arbeitnehmer die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen des § 612a BGB und damit auch für den Kausalzusammenhang zwischen benachteiligender Maßnahme und zulässiger Rechtsausübung trägt.[1] Er hat einen ... mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.1 Besondere Regelungen

Rz. 37 Zunächst ist zu prüfen, ob ein besonderes Maßregelungsverbot (vgl. Rz. 8 ff.) eingreift, das eine besondere Verteilung der Darlegungs- und Beweislast (z. B. § 36 Abs. 2 HinSchG, § 16 Abs. 3 i. V. m. § 22 AGG) vorsieht.[1] Bei hinweisgebenden Personen wurde für Kündigungen aus der Zeit bis zum Ablauf der Umsetzungsfrist nach der Richtlinie (EU) 2019/1937 eine Beweislast... mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.1 Materiellrechtliche Folgen

Rz. 22 Die Sittenwidrigkeit hat zur Folge, dass die Kündigung von Anfang an rechtsunwirksam ist. Rz. 23 Damit steht zugleich fest, dass die Kündigung auch sozialwidrig i. S. v. § 1 KSchG ist. Hierauf kann es ankommen, wenn der Arbeitnehmer die gerichtliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung (§ 9 Abs. 1 Satz 1 KSchG) fordert.[1] Rz. 24 Eine sittenw... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6 Zugangsprobleme

Rz. 17 Die mündlich erklärte Kündigung wird wirksam, wenn sie der Empfänger wahrnimmt – dies allerdings nur unter der Voraussetzung, dass eine mündliche Erklärung überhaupt wirksam ist (§ 568 Abs. 1 gilt nur für die Wohnraummiete). Die schriftliche Kündigungserklärung, die dem Kündigungsadressaten ausgehändigt wird, erlangt mit der Übergabe Wirksamkeit. Für den üblichen Weg de... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 11 Entlassung aus dem Mietvertrag

Rz. 37 Der Mieter kann seine vorzeitige Entlassung aus dem Mietverhältnis verlangen, wenn er hieran ein berechtigtes Interesse hat und dem Vermieter einen geeigneten und zumutbaren Ersatzmieter stellt (BGH, Urteil v. 22.1.2003, VIII ZR 244/02, ZMR 2003, 413). Weiterhin ist erforderlich, dass die Interessen des Mieters an der vorzeitigen Aufhebung gewichtiger sind als die des... mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.6 Kausalität zwischen Rechtsausübung und Benachteiligung

Rz. 27 Unzulässig ist eine Benachteiligung, "weil" der Arbeitnehmer in zulässiger Weise seine Rechte ausübt. Dies erfordert einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen der Benachteiligung und der Rechtsausübung[1], der aber nicht bereits dann gegeben ist, wenn die Rechtsausübung die Bedingung (conditio sine qua non) für die Benachteiligung ist. Die Rechtsprechung hält darüber h... mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 9.3 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 96 Jede Partei trifft die Darlegungs- und Beweislast für die ihr günstigen Normen. Daher muss die Arbeitnehmerin darlegen und beweisen, dass sie zu den nach § 17 Abs. 1 geschützten Personen zählt. Sie hat auch das Vorliegen einer Schwangerschaft oder einer Entbindung nachzuweisen. Dabei genügt die Schwangere ihrer Darlegungslast für das Bestehen einer Schwangerschaft im ... mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 9.1 Kündigungsschutz aus anderen Gründen (§ 17)

Rz. 92 Der Arbeitnehmerin wird durch § 17 ein zusätzlicher besonderer Kündigungsschutz gewährt. Natürlich muss die Kündigung auch den allgemeinen Wirksamkeitsanforderungen entsprechen. Daher muss sie der Arbeitnehmerin zugehen, wofür der Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast trägt. Die Kündigung muss formgerecht nach § 17 Abs. 2 Satz 2 und § 623 BGB erfolgen. Grds. muss ... mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 5.1 Positive Kenntnis des Arbeitgebers von der Schwangerschaft

Rz. 25 Der Arbeitgeber muss bei Ausspruch der Kündigung positive Kenntnis von der Schwangerschaft oder Entbindung besitzen. Dagegen genügt die fahrlässige Unkenntnis des Arbeitgebers nicht. Selbst bei grober Fahrlässigkeit greift der Kündigungsschutz nicht ein. Daher ist es nicht ausreichend, dass der Arbeitgeber eine Schwangerschaft vermutet oder für möglich hält. Konsequen... mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 5.3 Nachträgliche Mitteilung nach Ablauf der 2-Wochen-Frist (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 33 Aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken des Bundesverfassungsgerichts[1] wurde die Vorgängerregelung des § 9 Abs. 1 Satz 1 durch das Änderungsgesetz v. 3.7.1992[2] um den Halbsatz 2 erweitert. Diese Regelung wurde nun in § 17 Abs. 1 Satz 2 unverändert übernommen. Hiernach ist das Überschreiten der 2-Wochen-Frist für den Kündigungsschutz unschädlich, wenn es auf einem... mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.1 Kündigungsschutz während der Schwangerschaft (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 12 § 17 Abs. 1 gewährt der Arbeitnehmerin Kündigungsschutz während der Schwangerschaft. Dabei muss die Schwangerschaft objektiv bestehen. Die irrtümliche Annahme, schwanger zu sein, begründet keinen Kündigungsschutz, andererseits lässt die Unkenntnis der Frau von der Schwangerschaft den Kündigungsschutz nicht entfallen.[1] Der Begriff Schwangerschaft beschreibt aus mediz... mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 1. § 51 Abs. 3 AO – Gemeinnützigkeit eines in Landesverfassungsschutzberichten aufgeführten Vereins

Die Auswirkungen der Erwähnung einer Körperschaft in einem Verfassungsschutzbericht hat das FG Bremen übersichtlich dargestellt: Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG sind Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen von der Körperschaftsteuer befreit, die nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach der tatsächlichen Geschäftsführung aus... mehr

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Haftung des Arbeitnehmers / 2.7 Beweislast

Nach § 619a BGB liegt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass ein Beschäftigter seine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag vorwerfbar verletzt hat und nach § 280 Abs. 1 BGB dem Arbeitgeber zum Schadensersatz verpflichtet ist, beim Arbeitgeber. Dies gilt sowohl für die Pflichtverletzung selbst als auch für das Verschulden (Vertretenmüssen) des Beschäftigten.[1] Gleiches gilt fü... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Zum Vergleich von Mehrheitsbeteiligung, Abhängigkeit und Konzerntatbestand

Rn. 95 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Vorschriften der §§ 15ff. AktG sind in der Weise angelegt, dass über eine Vermutungskaskade bei Erfüllung der Voraussetzungen auf einer vorgelagerten Stufe die Charakteristiken der nachgelagerten Stufe zutreffen. Für die nachfolgenden Ausführungen wird die Annahme getroffen, dass in den aufgezeigten Fällen weder ein BHV (i. S. d. § 291 Ab... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.4 Beweislast

Rz. 25 Hinweis Beweislast beim Mieter Die Beweislast liegt nach allgemeinen Grundsätzen beim Mieter. Dieser hat zum Schaden eine spezifizierte Auflistung zu geben und ggf. Beweis anzutreten. Bei verdorbenem Mobiliar (auch Bücher, Zeitschriften, Bilder) scheitert der Schadensersatzanspruch oft daran, dass der Mieter nicht im Einzelnen angibt, um welche Gegenstände es sich genau... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.3 Nachträglicher Mangel

Rz. 11 Für Mängel, die nach Vertragsschluss auftreten, haftet der Vermieter nur, wenn ihn ein Verschulden trifft, d. h. bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Verhalten. Das Verschulden muss sich auf die Verursachung – oder auch mangelhafte Beseitigung (OLG Hamm NZM 1999,804) – des Mangels erstrecken. Der Vermieter haftet auch dann, wenn er sich noch nicht im Verzug befindet. De... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Mobbing / 7 Beweisprobleme

Nach den Grundregeln des Zivilprozesses, die auch für das Arbeitsgerichtsverfahren gelten, muss derjenige, der ein Recht oder einen Anspruch geltend macht, die Tatsachen darlegen und beweisen, die den Schluss auf die von ihm begehrte Rechtsfolge zulassen. Will ein Arbeitnehmer gerichtlich gegen Mobbing vorgehen, so trägt er die Darlegungs- und Beweislast für sämtliche mobbin... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.2 Verschuldenshaftung

Rz. 9 Die Verschuldenshaftung umfasst vorsätzliches und fahrlässiges Handeln, auch von Erfüllungsgehilfen – §§ 276, 278. In diesem Zusammenhang trifft den Vermieter eine Überprüfungspflicht. Diese ist individuell je nach Mietsache bzw. Teil der Mietsache einzugrenzen und kann z. B. bei bestimmten elektrischen Installationen dazu führen, dass sie regelmäßig im Rahmen der aner... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Mobbing / 4 Rechtsfolgen

Ansprüche des Arbeitnehmers können sich auf die (zukünftige) Unterlassung der Mobbing-Handlungen, aber auch auf Schadensersatzansprüche richten. Die Ansprüche richten sich zunächst gegen die handelnde(n) Person(nen). Darüber hinaus hat der Arbeitnehmer auch einen Unterlassungs- oder Schadensersatzanspruch gegen den in die Handlungen nicht involvierten Arbeitgeber, soweit das... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Mobbing / 2 Erscheinungsformen des Mobbings

Die möglichen Erscheinungsformen des Mobbings sind vielfältig. Die Einstufung als mobbing-relevanter Sachverhalt hängt ganz entscheidend von den Gesamtumständen und der auf die Vielzahl von Einzelvorfällen gestützten Gesamtwürdigung ab. Entscheidend ist dabei, ob sich aus der Gesamtbetrachtung ein systematisches Verhalten der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung ableite... mehr

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Sauer, SGB IX § 164 Pflicht... / 2.4 Umkehr der Beweislast

Rz. 28 § 81 Abs. 2 Nr. 1 Satz 3 sah bislang für schwerbehinderte Menschen eine vollständige Umkehr der Beweislast vor. Satz 3 erleichterte dem schwerbehinderten Menschen die Beweisführung bei der Behauptung, er sei wegen seiner Behinderung benachteiligt worden. Allerdings reichte eine bloße Behauptung nicht aus, der schwerbehinderte Mensch musste die Tatsachen glaubhaft mache... mehr

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Sauer, SGB IX § 100 Einglie... / 2.3 Ausschluss des Anspruchs (Abs. 3)

Rz. 8 Aufgrund der Regelung in Abs. 3 haben Ausländer, die eingereist sind, um Leistungen der Eingliederungshilfe zu erhalten, keinen Anspruch auf Leistungen. Diese Regelung entspricht in der Sache der Regelung in § 23 Abs. 3 Satz 1 SGB XII, nach der Ausländer, die eingereist sind, um Sozialhilfe zu erhalten, keinen Anspruch auf diese Leistung haben. Es muss also einen final... mehr

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Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 1.5 Einkünfteerzielungsabsicht/Liebhaberei

Eine einkommensteuerrechtlich relevante Betätigung oder Vermögensnutzung im Bereich der Überschusseinkünfte setzt die Absicht voraus, auf Dauer gesehen nachhaltig Überschüsse zu erzielen. Folglich liegen keine Einkünfte aus V+V vor, wenn die Einkünfteerzielungsabsicht fehlt (Liebhaberei). Bei den Einkünften aus V+V geht der BFH nach ständiger Rspr. bei einer auf Dauer angeleg... mehr