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zfs 12/2025, Die Fahrerschutzversicherung - Hinweis- und ... / I. Grundsätzliches zur Fahrerschutzversicherung

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Um nachfolgend dargestellte Thematik nachvollziehen zu können, sind zunächst einige Grundsätze zur Fahrerschutzversicherung zu erwähnen. Die Fahrerschutzversicherung ist eine Zusatzversicherung, die von zahlreichen Versicherern angeboten wird, die Jahresbeiträge für dieses Zusatzprodukt in der Kfz-Versicherung liegen nach wie vor, soweit ersichtlich, im unteren bis mittleren zweistelligen Eurobereich, die Fahrerschutzversicherung kann also sehr günstig abgeschlossen werden. Soweit der einzelne Versicherer in seinen Bedingungen keine Einschränkungen nennt und bestimmte Ansprüche ausdrücklich ausschließt, stehen dem geschädigten Fahrer oder seinen Hinterbliebenen die Ansprüche des deutschen Schadensersatzrechts in vollem Umfang zur Verfügung,[4] beispielsweise besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld, Ersatz der Heilbehandlungskosten, Ersatz des Verdienstausfalls und der unfallbedingt entstandenen vermehrten Bedürfnisse, soweit eben der Versicherer bestimmte Ansprüche nicht ausgeklammert hat. Wie stets ist bei Prüfung und Geltendmachung von Ansprüchen aus der Versicherung durch den Anwalt die Vorlage des Versicherungsscheins und der einbezogenen Versicherungsbedingungen notwendig, da die Leistungskataloge trotz der seit 2015 existierenden Musterbedingungen des GDV für die Fahrerschutzversicherung doch variieren.[5] Besonders relevant ist wohl, dass die Ersatzansprüche des Fahrers aus der Fahrerschutzversicherung insbesondere nur dann bestehen, wenn er beim Lenken des Fahrzeugs verletzt bzw. geschädigt wird, also für Verletzungen, die etwa beim Be- und Entladen des Fahrzeugs verursacht werden, nach den Musterbedingungen des GDV kein Versicherungsschutz in der Fahrerschutzversicherung besteht.[6] Der Ersatz der Anwaltskosten, die bei anwaltlicher Geltendmachung der Ansprüche ...

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