Fachbeiträge & Kommentare zu Beweislast

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Beweislast.

Rn 9 Entsprechend Rn 6 trifft den Unternehmer auch die volle Beweislast dafür, dass § 477 aufgrund der beiden Ausnahmen Art der Sache und des Mangels nicht anwendbar ist (Grüneberg/Weidenkaff Rz 10).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Beweislast.

Rn 6 Die Beweislast ist umstr. Nach Soergel/Harder/Wegmann (§ 2140 Rz 2) hat, wer sich auf die Unwirksamkeit eines Rechtserwerbs vom Vorerben beruft, die Kenntnis oder fahrlässige Unkenntnis des Vorerben oder des Dritten zu beweisen. Nach Staud/Avenarius (§ 2140 Rz 3) muss hingegen der Vorerbe, der sich ggü dem Nacherben auf die Wirksamkeit seiner Verfügung beruft, seinen gu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Beweislast.

Rn 5 Derjenige, der sich auf das Erlöschen der Außenvollmacht beruft, muss den Wegfall des Rechtsscheins in Form einer wirksamen Erlöschensanzeige oder die tatsächlichen Voraussetzungen der Bösgläubigkeit des Vertragspartners beweisen (Baumgärtel/Laumen/Prütting/Prütting Hdb der Beweislast 5. Aufl 23 Bd 2 § 170 Rz 1; BeckOKBGB/Schäfer Rz 1).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Beweislast.

Rn 5 Wer die Unwirksamkeit des Vertretergeschäfts geltend macht, muss beweisen, dass der Vertrag vor einer Genehmigung widerrufen wurde. Die Beweislast dafür, dass der Vertragsgegner den Mangel der Vertretungsmacht kannte, trifft denjenigen, der sich auf die Wirkungslosigkeit des Widerrufs beruft (München ZIP 08, 220, 222; Erman/Maier-Raimer/Finkenauer Rz 7).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Beweislast.

Rn 20 Der Gläubiger trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Voraussetzungen von § 773 I Nr 1–4 vorliegen (MüKoBGB/Habersack § 773 Rz 11). Der Bürge muss dagegen zwischenzeitlich eingetretene Tatsachen beweisen, die die Einrede der Vorausklage wieder aufleben lassen (Erman/Zetzsche § 773 Rz 10; MüKoBGB/Habersack § 773 Rz 9, 11).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / K. Beweislast.

Rn 32 Der Zessionar trägt die Beweislast für die Abtretung, für Unwirksamkeitsgründe ist beweispflichtig, wer sich auf einen solchen beruft (BGH NJW 83, 2018 [BGH 13.01.1983 - III ZR 88/81]). Hat der Zedent die Verfügungsbefugnis verloren, so muss der Zessionar nachweisen, dass die Abtretung vor diesem Zeitpunkt erfolgt ist (BGH NJW 86, 1925, 1926 [BGH 10.04.1986 - IX ZR 159...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, AGG § 22 AGG – Beweislast.

Gesetzestext Wenn im Streitfall die eine Partei Indizien beweist, die eine Benachteiligung wegen eines in § 1 genannten Grundes vermuten lassen, trägt die andere Partei die Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligung vorgelegen hat. A. Einordnung und Zweck. Rn 1 § 22 gilt für mittelbare und unmittelbare Benachteiligungen (BAG NZA 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Beweislast.

Rn 9 Gem I 2 trägt der Mündel die Beweislast für alle anspruchsbegründenden Tatsachen mit Ausn des Verschuldens des Vormunds. Dies entspricht der Beweislastumkehr nach § 280 I 2 (BTDrs 19/24445, 207).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Beweislast, II.

Rn 7 Die Regelung zur Beweislast geht zurück auf Art 6 IX VRRL. Sie ist auf Verbraucherverträge beschränkt und findet auch auf Schadensersatzansprüche des Verbrauchers wegen Verletzungen der Informationspflicht durch den Unternehmer Anwendung (Grüneberg/Grüneberg Rz 4).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Beweislast.

Rn 17 Die Partei, die sich auf das Erlöschen der Vollmacht beruft, trägt dafür die Beweislast. Steht das Erlöschen der Vollmacht fest, muss derjenige, der sich auf ein Vertretergeschäft beruft, beweisen, dass das Geschäft vor dem Erlöschen der Vollmacht abgeschlossen wurde (BGH NJW 84, 603, 604 [BVerfG 04.10.1983 - 1 BvL 2/81]).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Beweislast.

Rn 10 Den Mieter trifft die Beweislast für das Einbringen der Einrichtungen und sein berechtigtes Interesse iSd § 552 I Hs 2 sowie eine von ihm behauptete Vereitelung der Wegnahme durch den Vermieter. Der Vermieter muss beweisen, dass der Mieter auf eine Entschädigung verzichtet hat (BGH ZMR 69, 340).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 312m BGB – Abweichende Vereinbarungen und Beweislast.

Gesetzestext (1) Von den Vorschriften dieses Untertitels darf, soweit nichts anderes bestimmt ist, nicht zum Nachteil des Verbrauchers oder Kunden abgewichen werden. Die Vorschriften dieses Untertitels finden, soweit nichts anderes bestimmt ist, auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden. (2) Der Unternehmer trägt gegenüber dem Verbraucher die Be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Beweislast für die Erbfähigkeit des Gezeugten.

Rn 15 Die Beweislast dafür, dass die Zeugung im Zeitpunkt des Erbfalls bereits erfolgt war, trifft das Kind (Köln v 4.7.16 – 2 Wx 114/16). Das Gericht hat die Zeugung aufgrund freier Beweiswürdigung, zB durch ein Abstammungsgutachten, festzustellen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Beweislast.

Rn 23 Für die Wirksamkeit der Ausschlagung trägt derjenige, der sich darauf beruft, die Beweislast, dh er hat die Existenz, den Zeitpunkt und die Formwirksamkeit der Ausschlagung nachzuweisen, darüber hinaus auch den Beginn und den Ablauf der Frist. Die Beweislast erstreckt sich nicht auf die Rechtzeitigkeit der Ausschlagung, da die Fristversäumnis eine rechtsvernichtende Ei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Beweislast.

Rn 47 Wer sich auf die Rechtsfolgen der Anfechtung nach § 123 beruft, hat die Voraussetzungen des Anfechtungsrechts nachzuweisen (BGH NJW 57, 988; 01, 65). Dies gilt auch dann, wenn ein Verkäufer erklärt, ihm seien keine unsichtbaren Mängel bekannt (BGH ZIP 20, 2241). Die Beweislastverteilung gilt grds bei der Anfechtung eines Aufhebungsvertrags (BAG DB 99, 2574). Bei einer ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Beweislast.

Rn 12 Wer sich auf die Zubehöreigenschaft beruft, hat zu beweisen, dass diese dem wirtschaftlichen Zweck der Hauptsache zu dienen bestimmt ist und zu ihr in einem entspr räumlichen Verhältnis steht. Die entgegenstehende Verkehrsauffassung stellt eine (seltene) Ausnahme dar, die derjenige zu beweisen hat, der sich auf sie beruft (BGH NJW-RR 90, 586, Nürnbg NJW-RR 02, 1485). H...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VIII. Beweislast.

Rn 16 Der Geschädigte muss die Unwahrheit der Tatsachenbehauptung (RGZ 51, 369, 380) und das Verschulden des Äußernden (RGZ 115, 74, 79) beweisen. Wegen der Beweislast für die Unwahrheit der Tatsachenbehauptung sind die Anforderungen für den Geschädigten bei § 824 höher als etwa bei Ansprüchen aus § 823 II iVm § 186 StGB oder aus §§ 3 I, 4 Nr 2 iVm 8, 9 UWG. Hier kommen die ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Darlegungs- und Beweislast.

Rn 34 Für die tatsächlichen Voraussetzungen des jeweils behaupteten Verwirkungstatbestandes – auch für die Einseitigkeit des Fehlverhaltens – wie auch für alle die grobe Unbilligkeit begründenden Tatsachen trägt der Unterhaltsschuldner die Darlegungs- und Beweislast (BGH FamRZ 91, 670). Er muss Vorbringen des Unterhaltsgläubigers, das im Falle der Richtigkeit gg die Annahme ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Darlegungs- und Beweislast, § 575 III 3.

Rn 18 Die Beweislast für den Eintritt des Befristungsgrundes sowie für die Dauer der Verzögerung liegt kraft Gesetzes beim Vermieter. Eine unwirksame Laufzeitbefristung kann nicht immer in einen Kündigungsverzicht umgedeutet werden (AG Düsseldorf ZMR 08, 538). Wenn der Mieter bei Vertragsschluss sein Interesse am längerfristigen Bestand des Mietverhältnisses zum Ausdruck geb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Rechtsfolgen und Beweislast.

Rn 6 Das Vorliegen der Notstandsvoraussetzungen rechtfertigt die Notstandshandlung. Sie ist keine unerlaubte Handlung iSd §§ 823 ff. Hat der in Notstand Handelnde die Gefahr selbst verschuldet, so ist er nach § 228 2 zum Schadenersatz (Verjährung: §§ 195, 199) verpflichtet, ohne dass die Notstandshandlung dadurch rechtswidrig würde. Hinsichtlich des Verschuldens gelten die d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Rechtsfolgen/Beweislast.

Rn 7 Die Sicherungsinformation ist, ohne dass sich dies zwingend aus dem Gesetzestext ergibt, Bestandteil der geschuldeten Behandlung. Ein Verstoß stellt demnach eine Pflichtverletzung iSd § 280 I dar, die zur Haftung wegen fehlerhafter Behandlung führen kann, ggf auch zu einer Haftung ggü Dritten (zB bei unterlassener Aufklärung über Ansteckungsgefahr BGHZ 126, 386, 390 ff)...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Darlegungs- und Beweislast.

Rn 20 Im Prozess trägt der Bürge die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen des Auftrags oder auftragsähnlichen Rechtsverhältnisses (s Rn 1, Rn 6; vgl BGH NJW 00, 1643; BeckOKBGB/Rohe § 775 Rz 3; krit Tiedtke NJW 01, 1015, 1020f) und für das Vorliegen der weiteren Anspruchsvoraussetzungen aus § 775 I Nr 1–4 (MüKoBGB/Habersack § 775 Rz 15). Der Hauptschuldner muss ggf e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Beweislast.

Rn 14 Entspr § 434 Rn 91 trägt der Käufer nach Annahme der nachgebesserten Kaufsache die Beweislast dafür, dass der Mangel fortbesteht und mithin die Nachbesserung fehlgeschlagen ist (BGH NJW 09, 1341 [BGH 11.02.2009 - VIII ZR 274/07] Rz 15, NJW 11, 1664 [BGH 09.03.2011 - VIII ZR 266/09], Rz 13: Beweis der Identität der Mangelursache bei Fortbestand des Mangelsymptoms nicht ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Beweislast.

Rn 20 Für die Anspruchsvoraussetzungen trägt grds der Geschädigte die Beweislast; die Verletzung der Aufsichtspflicht und ihre Kausalität für den Schaden werden vermutet, sofern sich der Aufsichtspflichtige nicht nach § 832 I 2 entlastet (BGH NJW-RR 87, 13, 14; VersR 09, 788 Rz 8; 790 Rz 8). Dabei ist der Nachweis der allgemeinen Erfüllung der Aufsichtspflicht zumindest ein ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Beweislast.

Rn 25 Die Beweislast für die Ausgleichungspflicht trifft denjenigen, der die Ausgleichung beansprucht. Den Ausschluss der Ausgleichspflicht hat derjenige zu beweisen, der sich auf ihn beruft. In den Fällen des § 2050 III muss aber zunächst die Anordnung des Erblassers feststehen, beweispflichtig ist hier für das Vorhandensein einer Anordnung, wer daraus herleitet (Kobl NotBZ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Beweislast.

Rn 20 Derjenige, der sich abw von der allg Regel auf die Wirksamkeit eines Insichgeschäfts beruft, hat zu beweisen, dass der Vertreter von den Beschränkungen des § 181 befreit wurde oder dass das Geschäft ausschließlich in der Erfüllung einer Verbindlichkeit besteht (BGHZ 30, 67, 71). Entspr gilt für die tatsächlichen Voraussetzungen einer teleologischen Reduktion der Vorsch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Beweislast.

Rn 63 Die Darlegungs- und Beweislast für alle anspruchsbegründenden Tatsachen trägt der Makler. Das bezieht sich auf: die Wirksamkeit des Maklervertrags (zum Hinweis auf die Entgeltlichkeit: BGH NJW-RR 99, 361 [BGH 17.09.1998 - III ZR 174/97]), den Nachweis oder die Vermittlung, den Abschluss des wirksamen Hauptvertrags, der mit der angestrebten Maklertätigkeit übereinstimmt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Beweislast.

Rn 5 Für das Vorliegen einer Handlung überhaupt trägt grds der Geschädigte die Beweislast (BGHZ 39, 103, 108; Hamm BeckRS 19, 16123; Ausn: BGHZ 98, 135, 137 ff). Unzurechnungsfähigkeit iSd § 827 1 hat der Handelnde zu beweisen (BGHZ 39, 103, 108; 111, 372, 374 mwN; KG VersR 22, 1021, 1021 ff; Schlesw 7 U 20/21; Saarbr VersR 24, 1536, 1538). Das gilt auch bei § 2339 I Nr 1 (B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Beweislast.

Rn 9 Die Beweislast dafür, dass das geschuldete Geld abgesendet und eingetroffen ist, trifft den Schuldner (Köln NJW 06, 1600 für Barzahlungen in Hausbriefkästen; dazu Wiese NJW 06, 1569 [BGH 12.12.2005 - II ZR 283/03]; allg MüKoBGB/Krüger § 270 Rz 27; Grüneberg/Grüneberg § 270 Rz 10). Die Bescheinigung über eine Einschreibesendung ist jedoch als Anscheinsbeweis nicht ausrei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Beweislast.

Rn 8 Die Genehmigung und deren Rechtzeitigkeit nach § 108 II 2 hat derjenige zu beweisen, der sich auf die Gültigkeit des Vertrages beruft. Für die Aufforderung nach § 108 II l ist der Vertragspartner beweispflichtig. Der Minderjährige, welcher nach Eintritt der Volljährigkeit den Vertrag genehmigt hat und sich nunmehr darauf beruft, dass der gesetzliche Vertreter die Genehm...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Beweislast.

Rn 77 Die Beweislast für die Voraussetzungen der cic liegt beim Geschädigten. Eine Ausnahme macht wegen § 280 I 2 nur der Nachweis des Vertretenmüssens: Insoweit muss sich der Schädiger exkulpieren. Steht die Pflichtverletzung fest, so wird deren Ursächlichkeit für den Vertragsschluss zu Gunsten des Geschädigten vermutet. Wer eine vorvertragliche Aufklärungspflicht verletzt,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Beweislast.

Rn 21 Der Mieter, der einen nach § 540 nicht gegebenen Anspruch auf Zustimmung zur Untervermietung behauptet, hat die entspr Vertragsklausel zu beweisen. Beim Kündigungsrecht des Mieters nach § 540 I 2 muss dieser beweisen, dass und wann (Zugang beim Vermieter) die Erlaubnis erbeten wurde. Verteidigt sich der Vermieter damit, dass er vor Ausspruch der Kündigung die Erlaubnis...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Darlegungs- und Beweislast.

Rn 23 Der Verpflichtete hat die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass ihm die Zahlung von Unterhalt unzumutbar ist. Er muss also ein offensichtlich schwerwiegendes eindeutig beim Berechtigten liegendes Fehlverhalten darlegen und beweisen. Dazu gehört auch die Einseitigkeit des Fehlverhaltens. Dies führt dazu, dass er etwaige Gegenvorwürfe des Unterhaltsberechtigten ausräume...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Beweislast.

Rn 10 Der Geschädigte muss den Eigenbesitz des Anspruchsgegners sowie die fehlerhafte Errichtung oder mangelhafte Unterhaltung beweisen, ggf kommt ein Anscheinsbeweis in Betracht (BGH VersR 06, 931 Rz 17 ff mwN). Die Kausalität der fehlerhaften Errichtung oder mangelhaften Unterhaltung für den Einsturz bzw die Ablösung von Teilen wird vermutet (s.o. Rn 6), auch insoweit ist ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Rechtsfolgen/Beweislast.

Rn 9 Die Durchführung einer Behandlung ohne Einwilligung stellt eine Pflichtverletzung iSv § 280 I dar. Ohne Einwilligung erfolgt eine Behandlung auch dann, wenn der Patient in einer Wahlleistungsvereinbarung eine Chefarztbehandlung vereinbart hat und die Vornahme des Eingriffs ohne seine Zustimmung durch einen anderen Operateur erfolgt (BGH NJW 16, 3523 [BGH 19.07.2016 - VI...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Beweislast.

Rn 11 Die Darlegungs- und Beweislast für sämtliche tatbestandlichen Voraussetzungen des § 819 trägt der Bereicherungsgläubiger (BGHZ 58, 1725; AnwK/Linke § 819 Rz 11, 15 mwN). Will sich der Bereicherungsschuldner hingegen mit dem Einwand exkulpieren, er habe nach den Umständen (irrtümlich) davon ausgehen dürfen, dass der Leistende von der Rechtsgrundlosigkeit der Leistung ge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Prozess, Beweislast.

Rn 16 Macht ein Mieter die Unzumutbarkeit eines Umzugs wegen bestehender Krankheit geltend, ist die Einholung eines Gutachtens (BGH ZMR 20, 801) zu Art, Umfang und konkreten Auswirkungen der beschriebenen Erkrankung auf die Lebensführung des Mieters im Allgemeinen und im Falle des Verlusts der vertrauten Umgebung erforderlich. Der Mieter kann im Prozess längstens bis zum Sch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Beweislast.

Rn 21 Der Vermieter, der zB eine Mieterhöhung verlangt, trägt nach allgemeinen Grundsätzen die Darlegungs- und Beweislast für die in Ansatz zu bringende tatsächliche Wohnfläche (BGH ZMR 17, 721 Rz 13). Wenn er eine bestimmte Wohnfläche vorträgt, genügt dies den Anforderungen an eine substanziierte Darlegung. Der sodann erklärungsbelastete Mieter hat – soll sein Vortrag beach...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Beweislast.

Rn 11 Der Vertragspartner des Verwenders trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass ihn die Klausel unangemessen benachteiligt (BGH WM 96, 56 [BGH 21.11.1995 - XI ZR 255/94]; 91, 1642 [BGH 29.05.1991 - IV ZR 187/90]). Der Verwender muss aber die sein Angebot bestimmenden und für die Beurteilung der Unangemessenheit relevanten (etwa für die Amortisation bei Laufzeitklau...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / f) Darlegungs- und Beweislast.

Rn 39 Die Beweislast beim Einwand unzulässiger Rechtsausübung folgt der allg Regel, wonach den durch die Anwendung Begünstigten die Darlegungs- und Beweislast trifft (NK/Krebs § 242 Rz 38). Das gilt etwa für den gg die aktienrechtliche Anfechtungsklage erhobenen Einwand (RGZ 146, 385, 396), für die Verteidigung gg den Rückgriff des Unfallversicherungsträgers (BGHZ 12, 154, 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Beweislast.

Rn 85 Grds hat derjenige, der ein Vertretergeschäft behauptet, dessen tatsächliche Voraussetzungen zu beweisen (BGH NJW 00, 2984, 2985 [BGH 04.04.2000 - XI ZR 152/99]; Baumgärtel/Laumen/Prütting/Prütting Hdb der Beweislast 5. Aufl 23 Bd 2 § 164 Rz 1 ff; BeckOKBGB/Schäfer Rz 47). Behauptet die in Anspruch genommene Partei, in fremdem Namen gehandelt zu haben, hat sie zu bewei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Beweislast und Prozessuales.

Rn 27 Die Darlegungs- und Beweislast für das Eingreifen des § 366 ergibt sich erst aus dem Zusammenwirken mit § 362. Hat der Schuldner iRd aus § 362 folgende Beweislast für die Erfüllung die Befriedigung einer bestimmten Forderung schlüssig vorgetragen, so hat der Gläubiger zu beweisen, dass zwischen denselben Parteien mehrere gleichartige Forderungen vorliegen. Bei einem St...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Umkehr der Beweislast.

Rn 6 § 363 setzt im Zusammenwirken mit § 362 voraus, dass bis zur Annahme einer Leistung als Erfüllung grds der Schuldner beweisen muss, dass er durch seine Leistungshandlung eine mangelfreie Leistung angeboten oder erbracht hat (BGH NJW 86, 2570 [BGH 22.01.1986 - IVa ZR 105/84]). Anders liegt es, wenn die Gegenseite vorleistungspflichtig ist. Verweigert sie die Vorleistung,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Darlegungs- und Beweislast.

Rn 149 Der Mieter trägt die Darlegungs- und Beweislast für eine Verletzung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit (BGH NJW-RR 23, 373 Rz 41; NZM 22, 949 [BGH 05.10.2022 - VIII ZR 117/21] Rz 36; NJW 18, 1599 [BGH 07.02.2018 - VIII ZR 189/17] Rz 11; § 535 Rn 54) – mit Ausn des Verschuldens, wo sich nach § 280 I 2 der Vermieter entlasten muss; idR trifft den Vermieter keine sek...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Beweislast.

Rn 7 Der Verkäufer ist für den Verkauf als Pfand in einer öffentlichen Versteigerung, der Käufer für die Voraussetzungen der Ausnahmen gem Hs 2 beweispflichtig (s § 444 Rn 27).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Beweislast.

Rn 6 Der Mieter muss die Voraussetzungen für den Eintritt voll beweisen, wenn er hieraus eigene Ansprüche herleiten will. Für den Unterlassungsanspruch nach § 567 2 muss der Mieter die Beeinträchtigung seiner vertragsgemäßen Rechte beweisen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Beweislast.

Rn 7 Nach allg Grundsätzen muss der Bereicherungsschuldner die den Einwand des Kondiktionsausschlusses tragenden tatsächlichen Umstände darlegen und beweisen (AnwK/v Sachsen Gessaphe § 815 Rz 6; Erman/Buck-Heeb § 815, Rz 4; MüKo/Schwab § 815 Rz 10).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Beweislast.

Rn 9 Für das Entstehen der Forderung trägt sie, wer das Pfandrecht geltend macht (BGH NJW 86, 2426, 2427 [BGH 20.03.1986 - IX ZR 42/85]).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Beweislast, III.

Rn 5 Die Beweislastregelungen aus § 327k I, II sind nach III für die Ansprüche aus I entspr anwendbar.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Beweislast.

Rn 7 Der Mieter muss fehlendes Verschulden bei der verspäteten Rückgabe sowie die Umstände, die seine Schadensersatzpflicht aus Billigkeitsgründen einschränken oder ausschließen, beweisen. Der Vermieter muss die Höhe des weiteren Schadens beweisen.mehr