Fachbeiträge & Kommentare zu Beweislast

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4 Schwellenwerte für Massenentlassung (Abs. 1, 4 und 5)

Rz. 44 Die Anzeigepflicht und die sonstigen Pflichten nach § 17 Abs. 1 bis 3 KSchG werden nur ausgelöst, wenn die beabsichtigten Entlassungen bestimmte Schwellenwerte innerhalb von 30 Kalendertagen überschreiten. Nach § 17 Abs. 1 Satz 1 KSchG sind folgende Schwellenwerte zu überschreiten:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Beweislast.

Rn 5 Die Beweislast für die Bösgläubigkeit des Dritten trifft den Vertretenen (Baumgärtel/Laumen/Prütting/Prütting Hdb der Beweislast 5. Aufl 23 Bd 2 § 173 Rz 1; BeckOKBGB/Schäfer Rz 8).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Beweislast.

Rn 7 Bei deutschem Vertragsstatut sind – jedenfalls bei einem Verfahren in der EU – deutsche Regeln zur Beweislast und zur Beweislastumkehr (s zB § 280 BGB Rn 25–26) anzuwenden. Zur Beweislast gehört auch ihr Ausmaß: die Entscheidung darüber, ob (1) Schadensersatz nach billigem oder freiem Ermessen gewährt werden kann, oder (2) Pauschalierungen die Beweislast abmildern (vgl ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Beweislast.

Rn 6 Beruft sich der Erwerber wegen Kenntnis des Mieters von dem Eigentumsübergang auf die Unwirksamkeit eines Rechtsgeschäfts zwischen Mieter und Vermieter, so trifft ihn die Beweislast für die Kenntnis des Mieters von dem Eigentumsübergang (LG Berlin GE 96, 927).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Beweislast.

Rn 5 Die Bestätigung ist vAw zu berücksichtigen. Wer sich auf eine Bestätigung beruft, trägt die Beweislast (BGH NJW 67, 712).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Beweislast.

Rn 6 Für die Verteilung der Beweislast ergeben sich keine Besonderheiten. Der Bereicherungsgläubiger muss also alle Tatsachen darlegen und beweisen, aus denen sich die subjektiven und objektiven Voraussetzungen einer Haftungsverschärfung nach § 820 ergeben sollen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Beweislast.

Rn 35 Der Berechtigte hat die Beweislast für die Voraussetzungen für Vereinbarung und Ausübbarkeit eines Vorkaufsrechts (BGHZ 110, 230, 234).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Beweislast.

Rn 5 Der Schuldner trägt die Beweislast, dass er über die vermeintliche Abtretung gem I informiert wurde, der Zedent dafür, dass die Anzeige bzw Urkunde widerrufen wurde u der Zessionar zugestimmt hat.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Beweislast.

Rn 8 Die Beweislast für die Anspruchsvoraussetzungen liegt grds beim Vorerben. Er muss also insb die Ordnungsmäßigkeit der Verfügung beweisen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Beweislast.

Rn 7 Die Kundgabe der Innenvollmacht muss derjenige beweisen, der die Wirksamkeit der Vollmachtserteilung geltend macht. Den Vollmachtgeber trifft die Beweislast für den Widerruf der Vollmachtskundgabe gem II (Baumgärtel/Laumen/Prütting/Prütting Hdb der Beweislast 5. Aufl 23 Bd 2 § 171 Rn 1; BeckOKBGB/Schäfer Rz 13).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Beweislast.

Rn 14 Für alle Voraussetzungen des Selbstvornahmerechts sowie des Aufwendungsersatz- oder Vorschussanspruches trägt der Besteller die Beweislast. Der Unternehmer trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Besteller iRd Selbstvornahme übermäßige Leistungen ausführen ließ (BGH NJW-RR 92, 1300 [BGH 11.06.1992 - VII ZR 333/90]).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Beweislast.

Rn 8 Derjenige, der sich auf I beruft, trägt die Beweislast für dessen tatbestandliche Voraussetzungen. Für Umstände, die trotz des Vorliegens der Voraussetzungen des I seine Anwendung ausschließen (Hinweis, sonstige Kenntnis usw), trägt der Verwender die Beweislast (BGHZ 83, 60).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Beweislast.

Rn 13 Im Streitfall trägt derjenige die Darlegungs- und Beweislast für die Verbraucher- oder Unternehmereigenschaft, der aus ihr Rechte ableiten möchte (Baumgärtel/Laumen/Prütting/Kessen Hdb der Beweislast Bd 2, 5. Aufl 23 § 14 Rz 1 ff; HP/Schmidt-Räntsch Rz 10; Grüneberg/Ellenberger Rz 4; aA Bülow GS M. Wolf 11, 3). Eine Beweislastumkehr zugunsten der natürlichen Person ist...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Beweislast.

Rn 20 Der Käufer trägt die Beweislast für Abgabe und Inhalt der Garantie sowie Eintreten des Garantiefalls (Grüneberg/Weidenkaff Rz 16), dh bei Beschaffenheitsgarantie des Mangels, da § 477 keine Anwendung findet (s § 479 Rn 8). Der Verkäufer trägt die Beweislast gem II (s Rn 19).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Beweislast.

Rn 15 Die Beweislast für die Tatbestandsvoraussetzungen des § 1570 trägt grds der Unterhaltsberechtigte (BGH FamRZ 11, 1209). Seit dem 1.1.08 ist der Gläubiger von der Darlegungs- und Beweislast nur noch insoweit entbunden als das zu betreuende Kind nicht älter als drei Jahre ist. Ist das Kind älter als drei Jahre, hat der Gläubiger darzulegen und zu beweisen, dass eine, ggf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Beweislast.

I. Eigentum. Rn 28 Im Prozess entscheidet im Falle des Bestreitens des Vorliegens der Anspruchsvoraussetzungen die Erfüllung der Darlegungs- und Beweislast über den Erfolg einer Herausgabeklage. Der die Herausgabe der Sache verlangende Kläger muss vortragen und beweisen, dass er Eigentümer – in welcher Form auch immer, s.o.B. I. – ist. Dies gilt als allgemeiner Beweislastgrun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Beweislast.

Rn 7 Derjenige, der aus der Vollmachtsurkunde Rechte gg den Vollmachtgeber herleitet, muss die Echtheit der Urkunde und die Vorlage der Urkunde durch den Vertreter beweisen. Dagegen ist es Sache des Vollmachtgebers, zu beweisen, dass er die Urkunde nicht ausgehändigt hat oder die Rechtscheinvollmacht erloschen ist (Baumgärtel/Laumen/Prütting/Prütting Hdb der Beweislast 5. Au...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Beweislast.

Rn 9 Weil § 814 in beiden Alternativen Einwendungen gg den Kondiktionsanspruch des Leistenden enthält, muss der Empfänger deren tatbestandliche Voraussetzungen beweisen (BGH NJW 02, 3772, 3773; Kobl FamRZ 20, 235). Beruft sich demgegenüber der Leistende darauf, unter Vorbehalt oder in einer die Kondiktionssperre ausschließenden Zwangslage geleistet zu haben, so trägt er hier...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Beweislast.

Rn 10 Der Geschädigte trägt die Beweislast für die Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs, dafür, dass kein Ersatz von einem aufsichtspflichtigen Dritten zu erlangen ist sowie für die Voraussetzungen der Billigkeitshaftung (wobei es sinnvoll erschiene, jedem Beteiligten die Darlegungs- und Beweislast für seine wirtschaftlichen Verhältnisse aufzuerlegen). Der Schädiger i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Beweislast.

Rn 57 Derjenige, der ein Vertretergeschäft behauptet, hat die Erteilung der Vollmacht zu beweisen (§ 164 Rn 85; Baumgärtel/Laumen/Prütting/Prütting Hdb der Beweislast, 5. Aufl 23 Bd 2 § 167 Rn 1; zum Erlöschen der Vollmacht s § 168 Rn 17). Die tatsächlichen Voraussetzungen einer Duldungs- und Anscheinsvollmacht hat derjenige zu beweisen, der sich auf sie beruft (BGHZ 86, 273...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Beweislast.

Rn 12 Die Beweislast für die Annahmeerklärung bzw den Ablauf der Ausschlagungsfrist trifft grds die Nachlassgläubiger, wegen des Vonselbsterwerbs nicht den Erben (Baumgärtel/Laumen/Streider § 1943 Rz 1), sofern nicht ein Fall des § 991 III ZPO vorliegt (Baumgärtel/Laumen/Streider § 1943 Rz 2). Bei der fingierten Annahmeerklärung (Rn 11) erstreckt sich die Darlegungs- u Bewei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Beweislast.

Rn 24 Wer sich auf die Teilnichtigkeit des Rechtsgeschäfts beruft, muss die dafür maßgeblichen Tatsachen beweisen (Baumgärtel/Laumen § 139 Rz 1). Derjenige, der sich darauf beruft, dass mehrere Geschäfte zu einem einheitlichen Rechtsgeschäft zusammengefasst wurden, trägt dafür die Darlegungs- und Beweislast (BGH NJW 97, 3307 [BGH 23.07.1997 - VIII ZR 130/96]). Wer sich abw v...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Beweislast.

Rn 17 Die Darlegungs- und Beweislast für die ausschließliche Verwendung von Fernkommunikationsmitteln beim Vertragsschluss trägt nach allgemeinen Grundsätzen der Verbraucher. Der Unternehmer trägt hingegen die Beweislast dafür, dass der Vertrag nicht iRe für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems geschlossen wurde oder dass dem Vertragsschluss ei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Darlegungs- und Beweislast.

Rn 89 Hinsichtlich der dringenden betrieblichen Erfordernisse gilt eine abgestufte Darlegungs- und Beweislast. Der ArbG trägt die Darlegungs- und Beweislast für die inner- oder außerbetrieblichen Gründe und den daraus resultierenden Arbeitsplatzwegfall (Rn 76). Will der ArbN anderweitige Beschäftigungsmöglichkeiten im Unternehmen einwenden (Rn 77), muss er dartun, wie er sic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Darlegungs- und Beweislast.

Rn 11 Der Unterhalt begehrende Ehegatte hat die Darlegungs- und Beweislast für alle ihm günstigen anspruchsgründenden Tatsachen, insb Scheidung der Ehe, Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen, Bedürftigkeit (Kindesbetreuung, Alter, Krankheit, Arbeitslosigkeit bzw nicht bedarfsdeckendes Einkommen, Ausbildung, Billigkeit). Die Beweislast für Einwendungen und Einreden trä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Beweislast.

Rn 16 Der Verkäufer trägt für I die Beweislast für die Auslieferung an die Transportperson, für II für Vorliegen eines dringenden Grundes und Fehlen des Verschuldens. Der Käufer muss für I beweisen, dass Gefahrrealisierung aus einer Pflichtverletzung des Verkäufers resultiert, für II die Vereinbarung einer Versendungsart und die Missachtung einer Anweisung sowie die Kausalit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Beweislast.

Rn 19 Den Mieter trifft die Beweislast für alle Tatsachen, die ihn ganz oder tw von der Entrichtung der Miete befreien (MüKo/ Bieber § 537 Rz 18). Der Vermieter hat zu beweisen, dass er erfüllungsbereit ist und den Gebrauch gewähren kann (Schmid/Harz/Stangl § 537 Rz 40).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Beweislast.

Rn 19 Infolge Entfalls von § 442 aF mit dem Inhalt der alleinigen Beweislast des Käufers gilt § 363 mit der angepassten Zäsur des Eigentumsübergangs (s Rn 4), so dass entspr § 434 Rn 90, 91 vor Eigentumserwerb der Verkäufer die Mangelfreiheit, danach der Käufer die Existenz des belastenden Rechts beweisen muss (Pahlow JuS 06, 289, 290 [VGH Baden-Württemberg 02.02.2005 - 5 S ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Beweislast.

Rn 7 Der Bereicherungsgläubiger muss nach allg Grundsätzen die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 822 darlegen und beweisen, also auch, dass der ursprünglich gg den Ersterwerber gegebene Kondiktionsanspruch durch die unentgeltliche Weitergabe des Kondiktionsgegenstandes entfallen ist. Demgegenüber obliegt dem Dritten ebenfalls nach allg Grundsätzen die Beweislast für sol...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Beweislast.

Rn 9 Wer sich auf den Fristablauf beruft, trägt die Beweislast, idR also der Anfechtungsgegner (Nürnbg VersR 01, 1368). Er muss auch die für die Kenntnis der arglistigen Täuschung maßgebenden Umstände beweisen (BGH NJW 92, 2347f [BGH 11.03.1992 - VIII ZR 291/90]).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Beweislast.

Rn 117 Die Beweislast für eine beachtliche Reserveursache trägt der Schädiger (BGH NJW 16, 3522; VersR 20, 1056; MDR 24, 1248, s.a. o Rn 65). Dagegen ist der Geschädigte beweisbelastet, wenn str ist, welches von zwei Ereignissen den Schaden real verursacht hat (BGH VersR 87, 179). Zur Abgrenzung der Reserveursache von der durch den Geschädigten zu beweisenden Schadensentsteh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / e) Beweislast.

Rn 73 Die Darlegungs- und Beweislast für die Pflichtverletzung (oder den Verdacht, Rn 72) trägt der ArbG (vgl BAG NZA 19, 893), ebenso für das Fehlen von Rechtfertigungsgründen. Bei Vorgängen aus eigener Wahrnehmung muss der ArbN sich zu den Kündigungsgründen jedoch substantiiert einlassen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Rechtsfolgen/Beweislast.

Rn 17 Verstößt der Behandelnde gg die Pflicht zur wirtschaftlichen Information, kann der Patient diesen Pflichtverstoß und einen daraus folgenden Schadensersatzanspruch dem Vergütungsanspruch entgegenhalten (BGH NJW 00, 3429, 3432 [BGH 09.05.2000 - VI ZR 173/99]). Die Beweislast für den Pflichtverstoß verbleibt bei dem Patienten.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / dd) Beweislast.

Rn 195 Das Vorliegen einer Verkehrspflichtverletzung ist grds vom Geschädigten darzulegen und zu beweisen; zu seinen Gunsten greifen Modifikationen der Beweislast ein (Rn 200 ff).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Beweislast.

Rn 7 Der neue Gläubiger muss darlegen u ggf beweisen, dass der Schuldner eine Urkunde über die Schuld ausgestellt hat u ihm diese bei der Abtretung vorgelegt wurde. Der Schuldner trägt die Darlegungs- u Beweislast für eine etwaige Bösgläubigkeit des Zessionars.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Beweislast.

Rn 28 Der Verkäufer trägt die Beweislast, dass kein Verjährungstatbestand vorliegt, der eine längere Verjährungsfrist als I Nr 2 lit b vorsieht (BGH NJW 16, 2645 [BGH 24.02.2016 - VIII ZR 38/15] Rz 40 ff).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Beweislast.

Rn 5 Derjenige, der sich auf die Wirksamkeit eines einseitigen Rechtsgeschäfts beruft, hat die Vertretungsmacht des Vertreters und, falls das nicht gelingt, das Vorliegen der Ausnahmeregelungen in 2, 3 zu beweisen (Baumgärtel/Laumen/Prütting/Prütting Hdb der Beweislast 5. Aufl 23 Bd 2 § 180 Rz 1; Staud/Schilken Rz 40).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Beweislast.

Rn 10 Die Beweislast, dass ein Mietspiegel iSv § 558d qualifiziert ist, trifft den, der sich auf die Qualifizierung beruft (BGH NJW 13, 775 [BGH 21.11.2012 - VIII ZR 46/12] Rz 29). Dabei sind die Vermutungen des § 558d I 2, 3 zu beachten (Rn 16 ff).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Beweislast.

Rn 10 Die Beweislast für die Kenntnis trägt nach der Formulierung des § 407 der Zessionar. Ist dem Schuldner eine Abtretungsanzeige zugegangen, so begründet dies aber die Vermutung, dass der Schuldner von ihr positive Kenntnis erlangt hat. Um diese zu entkräften, muss der Schuldner Umstände darlegen u beweisen, aus denen sich zumindest die ernsthafte Möglichkeit der Nichtken...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 363 BGB – Beweislast bei Annahme als Erfüllung.

Gesetzestext Hat der Gläubiger eine ihm als Erfüllung angebotene Leistung als Erfüllung angenommen, so trifft ihn die Beweislast, wenn er die Leistung deshalb nicht als Erfüllung gelten lassen will, weil sie eine andere als die geschuldete Leistung oder weil sie unvollständig gewesen sei. A. Überblick. Rn 1 Die wesentliche Wirkung des § 363 besteht darin, dass der Gläubiger di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Beweislast.

Rn 13 Denjenigen, der die Wirksamkeit eines ohne Vertretungsmacht abgeschlossenen Vertrages geltend macht, trifft grds die Beweislast für eine rechtzeitige Genehmigung des Vertretergeschäfts, dh im Falle einer Aufforderung zur Genehmigung nach II auch dafür, dass die Genehmigung innerhalb der Zweiwochenfrist erfolgt ist. Die Aufforderung und den Zeitpunkt ihres Zugangs hat d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Beweislast.

Rn 10 Im Streit um die ordnungsgemäße Unterrichtung iSd Art 248 §§ 1–16 EGBGB trifft die Beweislast den Zahlungsdienstleister. Kann der Zahlungsdienstleister die Mitteilung bzw. das zur Verfügung stellen der erforderlichen Informationen nicht nachweisen und bestreitet der Nutzer von Zahlungsdiensten die Unterrichtung, ist von einer nicht ordnungsgemäßen Unterrichtung auszuge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Beweislast.

Rn 10 Der Gläubiger trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass er den Vollstreckungsversuch nach I unternommen hat, der Bürge dafür, dass das Pfand- oder Zurückbehaltungsrecht nach § 772 II 1 besteht. Der Gläubiger muss die Voraussetzungen von II 2 darlegen und beweisen (MüKoBGB/Habersack, § 772 Rz 7).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2336 BGB – Form, Beweislast, Unwirksamwerden.

Gesetzestext (1) Die Entziehung des Pflichtteils erfolgt durch letztwillige Verfügung. (2) 1Der Grund der Entziehung muss zur Zeit der Errichtung bestehen und in der Verfügung angegeben werden. 2Für eine Entziehung nach § 2333 Absatz 1 Nummer 4 muss zur Zeit der Errichtung die Tat begangen sein und der Grund für die Unzumutbarkeit vorliegen; beides muss in der Verfügung angeg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Beweislast.

Rn 16 Der Gläubiger trägt die Beweislast für die Begründung, der Bürge für die Erfüllung der Hauptschuld (s Vor § 765 Rn 42). Die Tilgung der Hauptforderung durch Nebenbürgen muss der Gläubiger darlegen: Sekundäre Behauptungslast, Kobl ZIP 06, 1438, 1439. Dabei kann sich der Bürge stets, der Gläubiger nur bei erfolgter Streitverkündung auf ein Urt über das Rechtsverhältnis z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Beweislast.

Rn 21 Für die Voraussetzungen des Erhöhungsrechtes – va die Durchführung einer Modernisierung iSv § 559 – trifft den Vermieter die Beweislast (BGH NZM 22, 795 [BGH 20.07.2022 - VIII ZR 361/21] Rz 49).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Beweislast.

Rn 36 Die Voraussetzungen für das Eintrittsrecht in das Mietverhältnis muss derjenige beweisen, der sich auf dieses Recht beruft. Auch das Bestehen eines gemeinsamen auf Dauer angelegten Haushalts hat der Eintretende zu beweisen (BGH ZMR 93, 261). Für die Rechtzeitigkeit einer Ablehnungserklärung ist der Behauptende beweispflichtig. Macht umgekehrt der Vermieter geltend, das...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Beweislast.

Rn 2 Der Verkäufer trägt die Beweislast für Abschluss des Kaufvertrags, Übergabe der Kaufsache (Bambg NJW 87, 1644 [OLG Bamberg 14.01.1987 - 3 U 93/86]), Billigung bei Vereinbarung als aufschiebender Bedingung (Bambg aaO; Erman/Grunewald Rz 8), der Käufer bei Vereinbarung als auflösender Bedingung (wohl aA Nachw aaO).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Beweislast.

Rn 21 Der Unterhaltsberechtigte trägt die Darlegung- und Beweislast für den Bedarf und seine Bedürftigkeit, während der Verpflichtete sie für seine Leistungsunfähigkeit trägt. Wird der Regelbetrag nach § 1612a geltend gemacht, muss der Unterhaltspflichtige nachweisen, dass er diesen nicht zahlen kann, weil die Leistungsfähigkeit betroffen ist (BGH FamRZ 02, 536). Ein volljäh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 361 BGB – Weitere Ansprüche, abweichende Vereinbarungen und Beweislast.

Gesetzestext (1) Über die Vorschriften dieses Untertitels hinaus bestehen keine weiteren Ansprüche gegen den Verbraucher infolge des Widerrufs. (2) Von den Vorschriften dieses Untertitels darf, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden. Die Vorschriften dieses Untertitels finden, soweit nichts anderes bestimmt ist, auch Anwen...mehr