Fachbeiträge & Kommentare zu Beweislast

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Schimmel – Keine Haftung de... / 3 Das Problem

Beim Auftreten von Schimmel in der Mietwohnung gilt nach der Rechtsprechung folgende Beweislastverteilung: Zunächst muss der Vermieter beweisen, dass die Schadensursache in dem der unmittelbaren Einflussnahme sowie der Herrschaft und Obhut des Mieters unterliegenden Bereich gesetzt worden ist. Dazu muss der Vermieter die Möglichkeit einer aus seinem Verantwortungs- und Pflic... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Gratifikation: Anspruch / 4 Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen

Die Vereinbarung einer Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB kann eine Alternative zu Widerrufs- und Freiwilligkeitsvorbehalten darstellen. Sie ist sowohl bei Gratifikationen ohne Entgeltcharakter als auch bei Sonderzahlungen mit Entgeltcharakter möglich. Enthält der Arbeitsvertrag also beispielsweise eine Klausel, wonach der Arbeitgeber Sonderzahlungen b... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 12 Die Darlegungs- und Beweislast für die abweichende Individualvereinbarung trifft nach den allgemeinen Grundsätzen die Partei, die vorteilhafte Rechtsfolgen daraus ziehen möchte und sich deshalb darauf beruft. Im Regelfall wird daher der Arbeitnehmer für das Vorliegen einer abweichenden Individualvereinbarung darlegungs- und beweisbelastet sein. mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
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Betriebsvermögen / 1.4 Gewillkürtes Betriebsvermögen

Zum gewillkürten Betriebsvermögen können Wirtschaftsgüter gehören, die objektiv geeignet und bestimmt sind, den Betrieb zu fördern, und die nicht zum notwendigen Betriebsvermögen oder zum Privatvermögen gehören.[1] Ein Wirtschaftsgut kann nicht als gewillkürtes Betriebsvermögen behandelt werden, wenn bereits bei seinem Erwerb erkennbar ist, dass es dem Betrieb keinen Nutzen, ... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.1 Allgemeines

Rz. 260 Die Voraussetzungen des § 6 Abs. 1, 3 und 3a UStG sowie die Bearbeitung oder Verarbeitung i. S. v. § 6 Abs. 1 S. 2 UStG müssen vom Unternehmer nachgewiesen werden.[1] Wie der Unternehmer die Nachweise zu führen hat, kann der BMF mit Zustimmung des Bundesrats durch Rechtsverordnung bestimmen.[2] Von dieser Ermächtigung hat der BMF in §§ 8 bis 17 UStDV Gebrauch gemacht... mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 12 Darlegungs- und Beweislast in Eingruppierungsstreitigkeiten

Ist ein Beschäftigter der Auffassung, er sei zu niedrig eingruppiert, kann er seinen Anspruch durch eine Eingruppierungsfeststellungsklage geltend machen. In diesem Prozess hat der Beschäftigte diejenigen Tatsachen vorzubringen, die den Schluss darauf zulassen, dass die ihm übertragene Tätigkeit die Merkmale der von ihm in Anspruch genommenen Vergütungsgruppe/Entgeltgruppe e... mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 7.2.3 Einstufung vergleichbarer Beschäftigter

Anträge auf Höhergruppierung werden häufig mit dem Hinweis begründet, dass ein Beschäftigter bei einer vergleichbaren Behörde mit dem gleichen Aufgabenbereich Entgelt z. B. nach der Entgeltgruppe 9b erhalte. In einem Eingruppierungsrechtsstreit obliegt dem Beschäftigten die Darlegungs- und Beweislast. So hat das Bundesarbeitsgericht[1] darauf hingewiesen, dass der Mitarbeite... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.2.2 Anerkennung und Zahlungsbereitschaft (§ 316 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO)

Rz. 6 Nach § 316 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO hat der Drittschuldner zu erklären, ob und inwieweit er die Forderung als begründet anerkenne und zur Zahlung bereit sei.[1] Die Erklärungspflicht nach § 316 Abs. 1 Nr. 1 AO ist erfüllt, wenn der Drittschuldner die Frage lediglich bejaht oder verneint.[2] Eine Nachweispflicht für die Richtigkeit der Antwort besteht nicht.[3] Im Fall der ... mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 11.1.1 Korrektur eines Bewertungsirrtums

Die entscheidende Frage bei der Beurteilung eines Bewertungsirrtums ist, welche Bedeutung der Angabe der Vergütungsgruppe/Entgeltgruppe im Arbeitsvertrag zukommt. Hier sind 2 Möglichkeiten denkbar: Die Angabe der Vergütungsgruppe/Entgeltgruppe stellt eine eigenständige vertragliche Vereinbarung über die Wertigkeit der auszuübenden Tätigkeit dar. Der Beschäftigte hat Anspruch ... mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 8.9 Rechtswirkungen der Arbeitsplatzbewertung – irrtümliche Eingruppierung

Angesichts der Komplexität der Arbeitsplatzbewertung empfiehlt es sich, die Eingruppierung einer ständigen Bewertungskommission zu übertragen. Das Ergebnis der Bewertung ist lediglich die Äußerung einer Rechtsmeinung, da der Beschäftigte kraft Tarifautomatik gem. § 12 Abs. 2 Satz 1 TVöD (Bund) in der Entgeltgruppe eingruppiert ist, deren Tätigkeitsmerkmale der gesamten von i... mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 7.3 Hineinwachsen in eine höherwertige Tätigkeit (§ 13 TVöD (Bund))

Die Aufgaben in den öffentlichen Verwaltungen unterliegen einem steten Wechsel. Die von den Beschäftigten auszuübenden Tätigkeiten können sich ohne Einflussnahme des Personalamts in der Weise ändern, dass sie gem. § 12 Abs. 2 Satz 1 TVöD (Bund) den tariflichen Anforderungen einer höheren Entgeltgruppe entsprechen. Diesem Sachverhalt haben die Tarifvertragsparteien durch § 13... mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 8.1 Beispielhafte Darstellung eines Höhergruppierungsverfahrens in der Praxis

Bevor auf einzelne Regelungen zum Eingruppierungsrecht eingegangen wird, zunächst die beispielhafte, an der Praxis orientierte Beschreibung eines Antrages auf Höhergruppierung: Praxis-Beispiel Frau F. ist Sekretärin an einer Bundesbehörde und erhält Entgelt aus EG 5. Im Rahmen eines Mitarbeitergespräches zwischen dem Abteilungsleiter Herrn M. und Frau F. stellen beide überein... mehr

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Sommer, SGB V § 273 Sicheru... / 2.4 Beweislast (Abs. 4)

Rz. 19 Die Krankenkasse hat nach einer Feststellung des BAS (Abs. 3) die Auffälligkeit zu begründen (Satz 1). Dafür ist eine Frist von 3 Monaten nach dem Eingang der Mitteilung (Ereignistag) gesetzt. Stellt das BAS eine Auffälligkeit und die Möglichkeit erheblich erhöhter Zuweisungen fest, hat die Krankenkasse die tatsächlichen Gründe dafür darzulegen, dass die Auffälligkeit... mehr

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Bewerbungsverfahren: Diskri... / 2.2 Geltendmachung

Entschädigungsansprüche nach § 15 Abs. 2 AGG sind ausschließlich gegen den Arbeitgeber zu richten. Insbesondere begründen § 15 Abs. 1 und Abs. 2 AGG keine Ansprüche gegen Personalberatungsunternehmen, selbst wenn der Personalvermittler die endgültige Auswahl in alleiniger Verantwortung durchführt.[1] Der abgelehnte Bewerber muss gemäß § 15 Abs. 4 AGG die von ihm behaupteten A... mehr

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Bewerbungsverfahren: Diskri... / 1.3 Benachteiligungsverbot wegen des Alters

Zu den vom Gesetz geschützten Diskriminierungsmerkmalen gehört gemäß § 1 AGG auch das Lebensalter. Das Benachteiligungsverbot ist neutral und soll sowohl ältere als auch jüngere Bewerber oder Beschäftigte schützen. Der Gesetzgeber hat jedoch besonders die ungünstige Situation älterer Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt gesehen. Nach seinen Vorstellungen sollen bei gleicher Qua... mehr

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Bewerbungsverfahren: Diskri... / 2.1 Anspruch

Bei einem Verstoß gegen ein Benachteiligungsverbot ist der Arbeitgeber gemäß § 15 Abs. 1 AGG verpflichtet, den hierdurch entstandenen Vermögensschaden zu ersetzen, wenn er die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Dabei ist zu beachten, dass der Arbeitgeber für verfassungsmäßige Vertreter (z. B. Geschäftsführer einer GmbH, Vorstand einer AG) über § 31 BGB und gemäß § 278 BGB a... mehr

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Bewerbungsverfahren: Diskri... / 2.3 Rechtsmissbräuchliche Geltendmachung

Dem Entschädigungsanspruch kann der Einwand des Rechtsmissbrauchs entgegenstehen. Dieser Einwand fällt oft im Zusammenhang mit dem Vorwurf eines sog. "AGG-Hoppings". Bis Mai 2016 unterschied das BAG zwischen objektiv und subjektiv geeigneten Bewerbern. Nur wer objektiv für die ausgeschriebene Stelle geeignet ist, war auch ein Bewerber. Nach der neueren Rechtsprechung des BAG ... mehr

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Sauer , SGB III § 38 Rechte... / 2.5 Durchführung der Arbeits- und Ausbildungsvermittlung

Rz. 43 Die Abs. 4 und 5 regeln die Durchführung der Arbeits- (Abs. 4) und Ausbildungsvermittlung (Abs. 5, bis zum 31.12.2018 Abs. 3 und 4). Die Durchführung der Arbeitsvermittlung in Zeiten, für die der Arbeitsuchende Leistungen zum Ersatz des Arbeitsentgelts bei Arbeitslosigkeit oder Transferkurzarbeitergeld beansprucht (Abs. 4 Satz 1 Nr. 1), ist Folge der versicherungsrech... mehr

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Jansen, SGB VI § 286c Vermu... / 2.1 Gesetzliche Vermutung des Bestehens von Versicherungspflicht und Beitragszahlung

Rz. 3 § 286c Satz 1 enthält für Zeiten bis zum 31.12.1991 im Beitrittsgebiet eine widerlegbare gesetzliche Vermutung, die es dem Rentenversicherungsträger erlaubt, bei in den Versicherungsunterlagen des Beitrittsgebiets ordnungsgemäß bescheinigten Arbeitszeiten oder Zeiten der selbständigen Tätigkeit ohne weitere konkrete Ermittlungen im Einzelfall davon auszugehen, dass wäh... mehr

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BEM: Folgen bei Nichtdurchf... / 3 Krankheitsbedingte Kündigung

Bereits seit 2007 steht aufgrund der ständigen Rechtsprechung des Zweiten Senats des BAG fest, dass die Nichtdurchführung eines BEM nicht automatisch zur Unwirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung führt.[1] Allerdings ist § 167 Abs. 2 SGB IX kein bloßer Programmsatz oder eine reine Ordnungsvorschrift mit bloß appellativem Charakter, deren Missachtung in jedem Fall fol... mehr

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BEM: Folgen bei Nichtdurchf... / Zusammenfassung

Überblick Das bereits seit 1.5.2004 in § 167 Abs. 2 SGB IX gesetzlich geregelte Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist eine gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers. Kommt ein Arbeitgeber seiner Pflicht nicht oder nicht ordnungsgemäß nach, kann dies unterschiedliche Konsequenzen haben. Von der Pflichtverletzung betroffene Arbeitnehmer können unter bestimmten Voraussetzu... mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 9... / 6.3 Notwendiger Inhalt des ärztlichen Attests

Rz. 11 Die ärztliche Bescheinigung muss einerseits die Dauer und die Lage der Krankheit enthalten; nach Auffassung des BAG muss sie darüber hinaus erkennen lassen, dass der (ausländische) Arzt zwischen einer bloßen Erkrankung und einer mit Arbeitsunfähigkeit verbundenen Krankheit unterschieden und damit eine den Begriffen des deutschen Arbeits- und Sozialversicherungsrechts ... mehr

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Tillmanns/Arnold, SGB IX § ... / 6 Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers

Rz. 17 Der Anspruch auf Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen ist nicht unionsrechtlich gewährleistet. Er unterliegt deshalb nicht den unionsrechtlichen Vorgaben von Art. 7 Abs. 1 RL 2003/88/EG.[1] Deshalb ist der nationale Gesetzgeber frei, die Anforderungen an diesen zu regeln. Nach der Rechtsprechung des für das Urlaubsrecht zuständigen Neunten Senats des BAG sind di... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Schadensersatz / 4 Schadensersatzansprüche des Arbeitnehmers

Der Arbeitgeber hat an seinen Arbeitnehmer Schadensersatz ebenfalls nach den allgemeinen Regeln der §§ 249 ff. BGB zu leisten. Vorrangig ist Naturalrestitution zu leisten.[1] Ist dies nicht möglich, ist eine Entschädigung in Geld nach der Differenzhypothese zu leisten.[2] Die möglichen Anspruchsinhalte sind vielfältig. Kein deliktischer Anspruch besteht im Hinblick auf ein "... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Schadensersatz / 2 Schadensersatzansprüche des Arbeitgebers

Bei den Schadensersatzansprüchen ist zwischen der Verletzung der Hauptleistungspflichten und den Nebenpflichtverletzungen zu unterscheiden. Die Nichtleistung lässt zunächst nur den Entgeltanspruch des Arbeitnehmers entfallen, begründet aber nicht automatisch einen Schadensersatzanspruch. Schadensersatz wegen der Schlechterfüllung der Hauptleistungspflicht kommt in Betracht, ... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Beweislast

Rz. 19 Die Beweislast für den Zugang und den erforderlichen Inhalt der Mitteilung trägt nach allg. zivilprozessualen Grundsätzen, wer sich auf den Fristablauf berufen will,[51] also regelmäßig der Erbteilskäufer. mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / C. Verfahrensfragen/Beweislast

Rz. 8 Macht der Vermächtnisnehmer die Erfüllung des Vermächtnisses geltend, trifft den Beschwerten die Beweislast für die Unmöglichkeit der Erfüllung des Vermächtnisses. Fordert der Vermächtnisnehmer Schadensersatz statt Leistung (§§ 275, 280, 283 BGB), trifft ihn die Darlegungs- und Beweislast für die Unmöglichkeit der Vermächtniserfüllung.[22] mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Beweislast

Rz. 26 Der Pflichtteilsberechtigte hat alle Tatsachen zu beweisen, von denen der erhobene Anspruch nach Grund und Höhe abhängt.[72] Beweislastumkehr kann eintreten, wenn der Erbe seine gesetzliche Auskunftspflicht nach § 2314 BGB verletzt.[73] Der Pflichtteilsberechtigte ist beweispflichtig dafür, dass eine Nachlassverbindlichkeit, die vom Schuldner des Pflichtteilsanspruchs... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Beweislast

Rz. 9 Den Bedachten trifft die Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Todes des Erblassers, der wirksamen Vermächtnisanordnung und der Erbenstellung des von ihm in Anspruch Genommenen. Die Annahme des Vermächtnisses hat der Bedachte nicht zu beweisen, weil ihm das Vermächtnis ohne sein Zutun von selbst anfällt. Rz. 10 Den Erben trifft die Darlegungs- und Beweislast dafür... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / C. Verfahrensfragen/Beweislast

Rz. 7 Abs. 2 stellt eine Auslegungsregel dar. Derjenige, der diese Regel nicht gegen sich gelten lassen will, trägt die Beweislast dafür, dass der Erblasser etwas anderes gewollt hat, als sich nach der Auslegungsregel ergibt.[10] mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / VI. Beweislast

Rz. 12 Die Beweislast über Nutzungen und Verwendungen trifft den Vermächtnisnehmer hinsichtlich der Einnahmen. Der Beschwerte ist hinsichtlich der Ausgaben darlegungs- und beweispflichtig. Eine Saldierung ist dabei unzulässig.[24] mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / III. Beweislast

Rz. 74 Klagt ein Miterbe auf Zustimmung zu einer bestimmten Verwaltungsmaßnahme, muss er darlegen und beweisen, dass diese Maßnahme zur ordnungsgemäßen Verwaltung erforderlich ist.[205] mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / C. Verfahrensfragen/Beweislast

Rz. 8 Von der dreißigjährigen Frist enthält § 2163 BGB zwei Ausnahmen für aufgeschobene Vermächtnisse. Die Beweislast für das Vorliegen der Tatsachen, unter denen der Fristablauf ausnahmsweise ohne Bedeutung ist, trägt derjenige, der sich darauf beruft, dass die Anordnung des Vermächtnisses trotz des Fristablaufs wirksam sei. mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 4. Beweislast

Rz. 23 Der frühere Ehegatte bzw. Verlobte trägt die Beweislast dafür, dass die Verfügung von Todes wegen nach wie vor i.S.d. Abs. 3 Gültigkeit hat, wenn er sich hierauf beruft.[73] Lediglich die tatsächlichen Umstände unterfallen der Beweis- oder Feststellungslast. Die Ermittlung des hypothetischen Willens obliegt dagegen dem Gericht. mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Beweislast

Rz. 8 Derjenige, der die Wirksamkeit eines Nottestaments behauptet, trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Erblasser noch vor Fristablauf verstorben ist.[18] Wird dagegen von einer Partei bestritten, dass der Erblasser vor dem Ende der Frist verstorben ist, trägt die Darlegungs- und Beweislast derjenige, der das Nottestament für ungültig hält. Ist unstr., dass ... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Beweislast

Rz. 16 Im Fall der Surrogation beim Vorerben (§ 2111 BGB) hat der BGH entschieden, dass die Darlegungs- und Beweislast für die Ersetzung beim Nacherben liege. Der BGH räumt zwar ein, dass dies für den Nacherben mit großen Schwierigkeiten verbunden sei, insbesondere dann, wenn er sein Recht auf Erstellung eines Verzeichnisses (§ 2121 BGB) nicht wahrgenommen hat. Im entschiede... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / C. Verfahrensfragen/Beweislast

Rz. 11 Behauptet der Bedachte einen Rechtsmangel, richtet sich die Beweislast für diesen Rechtsmangel nach § 363 BGB.[17] Sie trifft somit den Bedachten. Den Beschwerten trifft die Pflicht, über die rechtlichen Verhältnisse Auskunft zu erteilen und beweisrelevante Urkunden vorzulegen.[18] mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 3. Beweislast bei Zuwendung einzelner Gegenstände

Rz. 31 Wer entgegen der Auslegungsregel des § 2087 Abs. 2 BGB die Rechtsstellung eines Erben beansprucht, muss im Einzelnen darlegen und beweisen, dass der zugewandte Gegenstand praktisch das gesamte Vermögen des Erblassers ausgemacht hat.[75] Dies gilt insbesondere für die Darlegung der Wertverhältnisse im Errichtungszeitpunkt des Testaments.[76] mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / III. Beweislast

Rz. 8 Die Darlegungs- und Beweislast für diejenigen Umstände, die dazu geführt haben sollen, dass Zulänglichkeit angenommen werden durfte, trägt nach allg. Auffassung sowohl im Aktiv- als auch im Passivprozess der Erbe.[25] Da es sich bei der Ersatzpflicht um eine Eigenverbindlichkeit des Erben handelt, sind die §§ 780 ff. ZPO nicht anwendbar. Wird der Erbe gem. §§ 1978, 197... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / C. Beweislast

Rz. 12 Der Pflichtteilsberechtigte trägt die Beweislast dafür, dass es sich bei der Zuwendung um eine Schenkung handelte. Der Beschenkte muss beweisen, dass die ihm gegenüber erbrachte Zuwendung der Pflichtteilsergänzung nicht unterliegt,[26] weil es sich um eine Anstandsschenkung i.S.d. § 2330 BGB handelt.[27] mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / VI. Beweislast

Rz. 17 Darlegungs- und beweispflichtig für die Voraussetzungen des § 1973 BGB ist grundsätzlich der Erbe.[41] Der Erbe hat nachzuweisen, dass ein Aufgebotsverfahren stattgefunden hat, das die Forderung des Gläubigers betraf. Hinsichtlich der Frage der Erschöpfung des Nachlasses ist der Erbe für den Anfangsbestand und für alle Abzüge, die er vornehmen möchte, beweispflichtig.... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / III. Beweislast

Rz. 44 Grundsätzlich gilt jedermann, der das 16. Lebensjahr (Abs. 1) vollendet hat, solange als testierfähig, bis das Gegenteil zur vollen Überzeugung des Gerichts bewiesen ist.[99] Dies gilt auch für den unter Betreuung stehenden Erblasser.[100] Die Beweislast für eine nicht auf fehlendem Lebensalter beruhende Testierunfähigkeit des Erblassers trifft daher denjenigen, der s... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Beweislast

Rz. 12 Die Darlegungs- und Beweislast für die Annahmeerklärung trifft die Nachlassgläubiger, wenn diese in Verfolgung ihrer Ansprüche gegen den Erben vorgehen (§ 1958 BGB). Das gilt auch, wenn gegen den Erben ein unterbrochener Prozess fortgesetzt (§ 239 ZPO), aufgrund von Nachlassverbindlichkeiten in das Vermögen des Erben vollstreckt (§ 778 ZPO) oder wegen persönlicher Ans... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / C. Verfahrensfragen/Beweislast

Rz. 8 Dem Bedachten obliegt der Nachweis der Unbedingtheit des Vermächtnisses, wenn der Beschwerte behauptet, das Vermächtnis sei unter einer aufschiebenden Bedingung ausgesetzt worden. Ohne rechtliche Bedeutung ist jedoch die Behauptung des Beschwerten, wenn der Wortlaut der letztwilligen Verfügung keine Anhaltspunkte für eine aufschiebende Bedingung hergibt.[7] Rz. 9 Den Be... mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 2. Abgestufte Beweislast beim Streit um die Richtigkeit des Protokolls

Rz. 66 Gerade nach dem Übergang in den Zivilprozess ist aber fraglich, ob der – u.U. jahrelang unangegriffenen – Niederschrift überhaupt kein Beweiswert zukommt.[106] In diesem Falle wären die Niederschrift und die insoweit nicht privilegierte Beschluss-Sammlung praktisch wertlos. Dass die protokollierte Tatsache richtig ist, müssten dann nach allgemeinen zivilprozessualen G... mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / a) Subjektive und objektive Beweislast

Rz. 35 Nach dem allgemeinen Grundsatz trägt der Anspruchsteller (der Geschädigte) die Darlegungs- und Beweislast für alle Umstände, welche die Entstehung und das Ausmaß seines Anspruchs belegen (§ 286 ZPO bei haftungsbegründender Kausalität). Gelingt ihm dies nicht, führt ein "non liquet" zur Abweisung der Klage. Umgekehrt muss der Beklagte diejenigen Tatsachen beweisen, die... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / C. Beweislast

Rz. 6 Die Auslegungsregeln sind anzuwenden, wenn nach Anwendung der allgemeinen Auslegungsregeln Zweifel bestehen, ob ein nachträglich angefallener Erbteil, ein dem Verkäufer zugewendetes Vorausvermächtnis oder Familienpapiere und Familienbilder mitverkauft sind.[15] Die Auslegungsregeln bestimmen zugleich auch die Beweislast. Die Beweislast trifft denjenigen, der einen von ... mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / II. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 199 Im Anfechtungsprozess trägt der Kläger die Darlegungs- und Beweislast für die Tatsachen, aus denen sich eine unangemessene Benachteiligung und demzufolge die Anfechtbarkeit ergibt. Dies können Formfehler bei der Beschlussfassung[664] sein, Ermessensfehler, die fehlende Ordnungsmäßigkeit sowie die Verletzung des Rückwirkungsverbots, Willkür bei der Kostenverteilung un... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Feststellungs- bzw Beweislast

Rn. 290 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Die Absicht zur Gewinnerzielung ist eine innere Tatsache, die wie alle sich in der Vorstellung von Menschen abspielenden Vorgänge nur anhand äußerlicher Merkmale beurteilt werden kann (BFH v 12.06.1978, BStBl II 1978, 620). Es muss daher aus objektiven Umständen heraus auf das Vorliegen o Fehlen der Absicht geschlossen werden, wobei einzeln... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / C. Verfahrensfragen und Beweislast

I. Örtliche Zuständigkeit Rz. 25 Der Pflichtteilsanspruch ist vor dem Prozessgericht geltend zu machen, wahlweise am Gerichtsstand der Erbschaft, § 27 ZPO, oder am Gerichtsstand des Beklagten, §§ 12 ff. ZPO. II. Beweislast Rz. 26 Der Pflichtteilsberechtigte hat alle Tatsachen zu beweisen, von denen der erhobene Anspruch nach Grund und Höhe abhängt.[72] Beweislastumkehr kann ein... mehr