Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsvorrichtung

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 7.5 Abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter

Rz. 90 Abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter kommen als Reinvestitionsobjekte nur bei Veräußerungen von Anteilen an Kapitalgesellschaften nach dem 31.12.2001 für den dabei anfallenden Gewinn bis zu einem Betrag von 500.000 EUR in Betracht (Rz. 152ff.). Hierzu gehören nur Sachen i. S. d. § 90 BGB, also nur körperliche Gegenstände, sowie Betriebsvorrichtungen, wenn sie gem. §...mehr

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zfs 07/2020, Die Haftung de... / III. Abgrenzung zu Fällen, in denen es zu Schäden durch Selbstentzündung des Fahrzeugs kam

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Kunsteisbahn

Stand: EL 117 – ET: 06/2020 Ein Verein, der eine öffentliche Kunsteisbahn betreibt, kann steuerbegünstigte (gemeinnützige) Zwecke verfolgen, Förderung des Sports, § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO. Die Vermietung von Sportstätten und Betriebsvorrichtungen auf kurze Dauer schafft lediglich die Voraussetzungen für sportliche Veranstaltungen. Sie ist jedoch selbst keine "sportliche Veranstal...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Gebäude

Rz. 17 [Autor/Stand] Als Gebäude sind nur solche Bauwerke anzusehen, die den Gebäudebegriff erfüllen. Demnach handelt es sich um ein Gebäude, wenn das Bauwerk durch räumliche Umschließung Menschen oder Sachen Schutz gegen äußere Einflüsse gewährt, den Aufenthalt von Menschen gestattet, fest mit dem Grund und Boden verbunden, von einiger Beständigkeit und ausreichend standfest ist...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / J. Einbauten oder Umbauten bei gemieteten Grundstücken

Rz. 115 [Autor/Stand] Kein Gebäude auf fremdem Grund und Boden i.S. des § 94 BewG liegt vor, wenn der Mieter oder Pächter eines Gebäudes Einbauten oder Umbauten an dem gemieteten (gepachteten) Gebäude vornimmt. Denn die Anwendung des § 94 BewG setzt voraussetzt, dass ein Dritter ein Gebäude auf fremdem Grund und Boden errichtet hat bzw. einem Dritten ein solches Gebäude bewe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Zurechnung der Außenanlagen (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 39 [Autor/Stand] Außenanlagen, auf die sich das wirtschaftliche Eigentum am Gebäude erstreckt, sind gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 BewG in die wirtschaftliche Einheit des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden einzubeziehen. Diese Voraussetzung ist bei Außenanlagen, die der wirtschaftliche Eigentümer des Gebäudes geschaffen hat, in der Regel gegeben. Rz. 40 [Autor/Stand] Hat der ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Gebäude auf fremdem Grund und Boden

Rz. 36 [Autor/Stand] Ein Gebäude auf fremdem Grund und Boden liegt vor, wenn ein anderer als der Eigentümer des Grund und Bodens darauf ein Gebäude errichtet hat und ihm das Gebäude zuzurechnen ist. Dies ist der Fall, wenn das Gebäude einen Scheinbestandteil des Grund und Bodens darstellt[2] oder dem Nutzungsberechtigten für den Fall der Nutzungsbeendigung gegenüber dem Eige...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 137 [Autor/Stand] Die Abgrenzung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens vom Grundvermögen richtet sich grundsätzlich nach den §§ 232 und 233 BewG. Die Vorschrift des § 234 BewG ist lediglich hilfsweise heranzuziehen. Zu berücksichtigen ist allerdings auch noch § 240 BewG, in dem die Zuordnung von Kleingartenland und Dauerkleingartenland zum land- und Forstwirtscha...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Einzelfälle (in alphabethischer Reihenfolge)

Rz. 69 Abbrucharbeiten Abbrucharbeiten eines Unternehmers stellen sonstige Leistungen dar. Hat der Abbruchunternehmer aber nicht nur die Abbrucharbeiten auszuführen, sondern kann auch die werthaltigen Abfallstoffe behalten und verwerten, liegt ein tauschähnlicher Umsatz nach § 3 Abs. 12 S. 2 UStG vor. Darüber hinaus wird eine Lieferung von Gegenständen gegen Entgelt, nämlich ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 8 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Kurzfristige Vermietungsleistungen liegen z. B. vor bei der Überlassung von Sportstätten (Tennishallen, -plätzen, Kegelbahnen, Bahnengolfanlagen, Squash-Anlagen, Schießständen, Bootsstegen im Bereich des Wassersports, Schwimmbädern, Skiheimen und -hütten und dgl.). Die Vermietung von Sportstätten ist aber keine sportliche Veranstaltung i. S. ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Beispiele

Tz. 21 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Beispiel 1: Der Verein "A" vermietet seine Sportanlagen einschließlich der Betriebsvorrichtungen langfristig an Mitglieder und Nichtmitglieder. Ergebnis 1: Die langfristige Vermietung von Sportstätten an Mitglieder und Nichtmitglieder ist dem Tätigkeitsbereich Vermögensverwaltung zuzuordnen. Die hieraus erzielten Einkünfte sind ertragsteuerfre...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Werden Sportstätten/-einrichtungen und Betriebsvorrichtungen für sportliche Zwecke vermietet, ist aus ertragsteuerlichen Gründen zwischen der langfristigen und der kurzfristigen Vermietung (stundenweise Vermietung, auch wenn die Stunden für einen längeren Zeitraum im Voraus festgelegt werden) zu unterscheiden (s. AEAO zu § 67a AO TZ 11, Anhan...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Ertragsteuern

Tz. 17 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Werden Sportstätten einschließlich der Betriebsvorrichtungen bzw. andere Anlagen auf kurze Dauer an Nichtmitglieder bzw. Gastmitglieder überlassen, sind diese Entgelte im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zu erfassen (s. §§ 14, 64 AO, Anhang 1b). Mit dieser Art der Überlassung tritt der Verein in größerem Umfang in Wettbewe...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Umsatzsteuer

Tz. 4 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaften partizipieren im Bereich der Vermögensverwaltung an den Steuerbefreiungen und Steuerbegünstigungen. Die Entgelte, die für eine langfristige Vermietung von der Körperschaft vereinnahmt werden, sind für Zwecke der Umsatzsteuer, soweit keine Steuerbefreiungsvorschrift in Betracht kommt (s. § 4 U...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Allgemeines

Tz. 10 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Die Vermietung von Sportstätten gegenüber Mitgliedern steuerbegünstigter Körperschaften ist, wie bereits ausgeführt, eine wirtschaftliche Betätigung eigener Art. Es handelt sich nach dem AEAO zu § 67a AO TZ 12 (Anhang 2) bei dieser Vermietungsart um einen Zweckbetrieb eigener Art i. S. v. § 65 AO (Anhang 1b) . Tz. 11 Stand: EL 116 – ET: 04/20...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.2 Umsatzsteuer

Tz. 18 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Für Zwecke der Umsatzsteuer sind die Entgelte, die eine steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft aus der Überlassung von Sportanlagen einschließlich Betriebsvorrichtungen bzw. anderen Anlagen gegenüber Nichtmitgliedern/Gastmitgliedern erzielt, mit dem Regelsteuersatz von 19 % zu versteuern (s. § 12 Abs. 1 UStG, Anhang 5), weil keine ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Überlassung an Mitglieder zu anderen Zwecken (Rundflüge und dgl.)

Tz. 7 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 M.E. muss die Beurteilung dieser Nutzungsüberlassung gegen Entgelt in Anlehnung an die Ausführung der Verwaltung im AEAO zu § 67a AO TZ 12 (Anhang 2) erfolgen (Vermietung von Sportstätten einschließlich Betriebsvorrichtungen). Eine Vermietung auf längere Dauer scheidet m. E. aus. Somit stellt sich die Frage der Einordnung in den Tätigkeitsber...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Ertragsteuern

Tz. 3 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Im AEAO zu § 67a AO TZ 11 (Anhang 2) wird lediglich die Unterscheidung zwischen der lang- und kurzfristigen Vermietung getroffen. Eine Spezifizierung auf bestimmte Zeiträume erfolgt nicht. Längere Dauer in diesem Sinn liegt vor, wenn das Mietobjekt während der gesamten Dauer der Mietzeit für den ausschließlichen Gebrauch durch einen Mieter zu...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Vorsteuerabzug

Tz. 19 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Da sowohl die langfristige als auch die kurzfristige Vermietung von Sportanlagen an Mitglieder und Nichtmitglieder als einheitliche Leistung zu beurteilen sind (s. A 4.12.11 Abs. 1 UStAE) und Umsatzsteuerpflicht ausgelöst wird, können auch die mit der Nutzungsüberlassung im Zusammenhang stehenden Vorsteuerbeträge abgezogen werden. Voraussetz...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Vereinsheim

Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Das Vereinsheim einer steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaft ist grundsätzlich dem ideellen Tätigkeitsbereich zuzuordnen. Dies gilt insbesondere für die Geschäftsstelle und Räume, die für Veranstaltungen des Vereins genutzt werden. Das Vereinsheim kann aber auch für Zweckbetriebe oder/und den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbe...mehr

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Herstellungskosten im Absch... / 4.4.3 Verbesserung von Anlagen

Rz. 110 Wird lediglich eine einzelne Anlage im Gebäude über den ursprünglichen Zustand hinaus wesentlich verbessert, so ist dies in der Regel keine wesentliche Verbesserung des Gebäudes insgesamt. Ist daher die Anlage ein unselbstständiger Gebäudeteil, so sind die Bauaufwendungen laufende Aufwendungen und damit sofort als Betriebsausgaben abzusetzen. Ist aber die Anlage ein ...mehr

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Herstellungskosten im Absch... / 4.4.2 Selbstständige Gebäudebestandteile

Rz. 104 Gebäudeteile, die nicht in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit dem Gebäude stehen, sind selbstständige Wirtschaftsgüter. Ein Gebäudeteil ist selbstständig, wenn er besonderen Zwecken dient, mithin in einem von der eigentlichen Gebäudenutzung verschiedenen Nutzungs- und Funktionszusammenhang steht.[1] Selbstständige Gebäudeteile in diesem Sinne ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Gesamtwert

Rz. 26 [Autor/Stand] Zur Ermittlung des Einheitswerts für das Erbbaurecht und des Einheitswerts für das belastete Grundstück ist von einem Gesamtwert auszugehen. Dieser Gesamtwert ist für das belastete Grundstück, dh. für den Grund und Boden, die darauf errichteten Gebäude und die Außenanlagen so zu ermitteln, als ob die Belastung mit dem Erbbaurecht nicht bestünde (§ 92 Abs...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 6. Wirtschaftliche Zusammengehörigkeit

Rz. 68 [Autor/Stand] Die wirtschaftliche Zusammengehörigkeit ist ein objektives Abgrenzungsmerkmal. Mehrere Wirtschaftsgüter gehören wirtschaftlich zusammen, wenn sie in einem objektiven Funktionszusammenhang stehen, der ihre gemeinsame Nutzung gebietet oder doch sinnvoll erscheinen lässt. Der Funktionszusammenhang wird seinerseits durch objektive Merkmale begründet, nämlich...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 151 [Autor/Stand] Die Abgrenzung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens vom Grundvermögen richtet sich grundsätzlich nach den §§ 158 und 176 BewG. Die Vorschrift des § 159 BewG ist lediglich hilfsweise heranzuziehen.[2] Rz. 152 [Autor/Stand] Die Entscheidung darüber, ob und inwieweit Wirtschaftsgüter ganz zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen oder ganz zum G...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Abgrenzung der wirtschaftlichen Einheit durch Sondervorschriften des BewG

Rz. 91 [Autor/Stand] In einer Reihe von Fällen bestimmt das BewG durch besondere Vorschriften selbst, welche Wirtschaftsgüter zu einer wirtschaftlichen Einheit gehören oder aus ihr auszuscheiden sind. Diese Sonderregelungen haben Vorrang vor der allgemeinen Abgrenzungsvorschrift des § 2 BewG (§ 17 Abs. 3 BewG). Solche Sonderregelungen sind in folgenden Vorschriften enthalten...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.8 Angaben zu Gebäude auf fremdem Grund und Boden (Zeilen 98 bis 103)

Ein Gebäude auf fremdem Grund und Boden liegt vor, wenn ein anderer als der Eigentümer des Grund und Bodens darauf ein Gebäude errichtet hat und ihm das Gebäude zuzurechnen ist.[1] Errichtet der Steuerpflichtige auf dem Grundstück jedoch nur Betriebsvorrichtungen oder Außenanlagen, so liegt kein Gebäude auf fremdem Grund und Boden vor. Bei Gebäuden auf fremden Grund und Boden ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Wirtschaftliche Ertragsbedingungen (Abs. 2)

Rz. 19 [Autor/Stand] Nach § 38 Abs. 2 Nr. 2 BewG sind die nicht in Nr. 1 Buchst. b dieser Vorschrift genannten wirtschaftlichen Ertragsbedingungen mit den in der Gegend als regelmäßig anzusehenden Verhältnissen anzusetzen (vgl. dazu die Kommentierung zu § 38 BewG). Auch die ertragsteigernden Anlagen im Gartenbau gehören an sich zu diesen wirtschaftlichen Ertragsbedingungen. ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Wirtschaftliche Einheit

Rz. 30 [Autor/Stand] Zu der wirtschaftlichen Einheit "Gebäude im Zustand der Bebauung" rechnen wie bei einem bereits vor Beginn der Baumaßnahme bebauten Grundstück der Grund und Boden, Gebäude und Gebäudeteile, die im Besteuerungszeitpunkt bereits bezugsfertig sind, Gebäude und Gebäudeteile, die noch nicht bezugsfertig sind, die Außenanlagen, die sonstigen wesentlichen Bestandtei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2 Dienst- und Werkleistungsgenossenschaften

Tz. 18 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Geschäfte iSd § 5 Abs 1 Nr 14 S 1 Buchst b KStG liegen vor, wenn eine Gen unmittelbar Dienst- oder Werkleistungen für die Produktion der l + f Erzeugnisse ihrer Mitglieder erbringt. Hierzu kann zB das Abernten von Feldern oder das Füttern von Tieren gehören. Unter die Tätigkeiten iSd Buchst b der Vorschrift fallen auch die Betriebshilfsdienst...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Begünstigte Geschäftsbetriebe iSd § 5 Abs 1 Nr 14 Satz 1 KStG

Tz. 14 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 St-befreit nach § 5 Abs 1 Nr 14 KStG sind Erwerbs- und Wirtschaftsgen sowie Vereine, soweit sich ihr Geschäftsbetrieb beschränkt auf die gemeinschaftliche Benutzung l + f Betriebseinrichtungen oder Betriebsgegenstände (s § 5 Abs 1 Nr 14 Satz 1 Buchst a KStG) – Nutzungsgen; s Tz 17; Leistungen iRv Dienst- oder Werkverträgen für die Produktion l ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Begriff des bebauten Grundstücks (Satz 1)

Rz. 4 [Autor/Stand] Wie die Bestimmung des Begriffs "unbebautes Grundstück" in § 72 BewG an das Nichtvorhandensein benutzbarer Gebäude anknüpft, so liegt umgekehrt ein "bebautes Grundstück" nach § 74 BewG vor, wenn sich auf der wirtschaftlichen Einheit Grundstück ein benutzbares Gebäude befindet. Der Gebäudebegriff wird in Abschn. 1 Abs. 2 BewRGr erläutert. Ein Bauwerk ist d...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2019 / 4.5.2 Erweiterte Kürzung bei Grundstücksunternehmen (Zeile 70)

An die Stelle der in Zeile 69 einzutragenden Kürzung tritt auf Antrag bei Grundstücksverwaltungsgesellschaften eine Kürzung um den Teil des Gewerbeertrags, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt.[1] Da die erweiterte Kürzung nur greifen kann, wenn auch die Voraussetzungen des § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG vorliegen, ist sie bei Erwerb eines Grundstüc...mehr

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Grundsteuer-Reform: Die "ne... / 2.5.3 Die Regelungen im Detail

Begriff des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens Land- und Forstwirtschaft ist die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Erzeugung von Pflanzen und Tieren sowie die Verwertung der dadurch selbst gewonnenen Erzeugnisse. Der Sammelbegriff umfasst neben der Landwirtschaft und der Forstwirtschaft auch den Weinbau, den Gartenbau und die sonstigen Betriebszw...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erhaltungsaufwand / 1 Steuerrechtliche ­Grundsätze

Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen an ­einem bestehenden Gebäude, das der Erzielung von Einkünften dient, sind als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben abzugsfähig. Bei diesen Aufwendungen ist allerdings zwischen Er­haltungsaufwendungen und (nachträg­lichen) Herstellungskosten zu unterscheiden. Erhaltungsaufwand kann auch bei anderen Wirtschaftsgü...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 9b... / 3.2 Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG

Rz. 36 § 15a UStG ist keine Verfahrensvorschrift, sondern eine materiell-rechtliche Berichtigungsvorschrift und ergänzt § 15 UStG, der einen Vorsteuerabzug unabhängig von der Verwendungsdauer der für das Unternehmen bezogenen sonstigen Leistung oder Lieferung grundsätzlich im Zeitpunkt der Ausführung dieser Leistung und der Rechnungserteilung ermöglicht. Es wird davon ausgeg...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Wegfall der Unternehmensidentität: abgekürzter Erhebungszeitraum, Identität von "bisherigem" und "neuem" Betrieb

Leitsatz 1. Fällt die Unternehmensidentität und damit die sachliche Gewerbesteuerpflicht während des Kalenderjahrs weg, ist der Gewerbesteuermessbetrag für einen abgekürzten Erhebungszeitraum festzusetzen. 2. Ob der bisherige Gewerbebetrieb eingestellt und (ggf.) ein neuer Gewerbebetrieb in Gang gesetzt wird, bestimmt sich danach, ob der "bisherige" und der "neue" Betrieb bei...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Anpassung des UStAE zum Jahresende 2019

Kommentar Regelmäßig veröffentlicht die Finanzverwaltung zum Jahreswechsel ein umfassendes BMF-Schreiben, in dem sie an diversen Stellen Überarbeitungen und Anpassungen vornimmt, obwohl der UStAE schon unterjährig umfassend geändert oder ergänzt worden ist. Neben redaktionellen Anpassungen wird hauptsächlich die schon vorher veröffentlichte Rechtsprechung des BFH mit aufgeno...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine erweiterte Kürzung bei Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen (2): Abgrenzung zum unschädlichen Nebengeschäft

Leitsatz 1. Eine der erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags entgegenstehende schädliche Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass diese einer von mehreren auf dem vermieteten Grundstück ausgeübten gewerblichen Tätigkeiten dienen. 2. Für die Frage, ob ein Nebengeschäft im Hinblick auf die Inanspruchnahme der erweiterten Kürzung des Gewerbe...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Sportanlagen/-stätten

Stand: EL 114 – ET: 12/2019 Sportanlagen/-stätten sind Sportplätze/-hallen, Schwimmbäder, Tennisplätze/-hallen, Schießstände, Kegelbahnen, Squashhallen, Reithallen, Turnhallen, Eissportstätten, Golfplätze etc. Die Vermietung von Sportstätten und Betriebsvorrichtungen auf kurze Dauer schafft lediglich die Voraussetzungen für sportliche Veranstaltungen. Sie ist jedoch selbst kei...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VII. Umsatzsteuer

Tz. 19 Stand: EL 114 – ET: 12/2019 Für Krankenhäuser ist generell die Umsatzsteuerbefreiungsvorschrift des § 4 Nr. 14 UStG (Anhang 5) von Bedeutung. § 4 Nr. 14a UStG (Anhang 5) regelt die Umsatzsteuerbefreiung von ärztlichen Heilbehandlungen, § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG (Anhang 5) befasst sich mit der Umsatzsteuerbefreiung von Krankenhäusern. § 4 Nr. 14 UStG (Anhang 5) befreit s...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 55... / 6.2 Nicht zum Grund und Boden gehörende Wirtschaftsgüter und Nutzungsbefugnisse (§ 55 Abs. 1 S. 2 EStG)

Rz. 27 Geltung hat § 55 EStG nur für den nackten Grund und Boden. Dies ergibt sich aus § 55 Abs. 1 S. 2 EStG, wonach dem Grund und Boden i. S. d. § 55 EStG nicht die mit ihm in Zusammenhang stehenden Wirtschaftsgüter und Nutzungsbefugnisse zuzurechnen sind. Von daher gehören z. B. nicht zum Grund und Boden i. S. d. § 55 EStG Forstrechte[1], Ackerquoten oder Umbruchrechte. Gl...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine erweiterte Kürzung bei Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen (1): ­zivilrechtliche Betrachtung ausschlaggebend

Leitsatz 1. Sieht ein Vertrag über die Vermietung eines Grundstücks mit einem noch zu errichtenden Gebäude vor, dass die auf Betriebsvorrichtungen entfallenden Aufwendungen vom Mieter getragen und Betriebsvorrichtungen nicht mitvermietet werden sollen, ist nicht bereits dann eine für die Inanspruchnahme der erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG schädliche Mitvermi...mehr

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Bauabzugsteuer bei Errichtung von Freiland-Fotovoltaikanlagen

Leitsatz 1. Bauabzugsteuer i.S. des § 48 Abs. 1 Satz 1 EStG kann auch für die Errichtung von Freiland-Photovoltaikanlagen anfallen, da die Begriffe Bauwerk und Bauleistung normspezifisch auszulegen sind. Die der Bauabzugsteuer unterliegenden Bauwerke sind insbesondere nicht auf Gebäude oder unbewegliche Wirtschaftsgüter beschränkt, sondern kommen auch bei Scheinbestandteilen...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Erweiterte Kürzung trotz erhaltener Ablösungszahlung

Leitsatz Die gewerbesteuerliche erweiterte Kürzung kann trotz einer Ersatzzahlung des Mieters für die vorzeitige Vertragsbeendigung gewährt werden. Nur eine Betriebsvorrichtung eines ausgeübten Betriebs steht der Kürzung entgegen. Sachverhalt Das Finanzamt versagte einer GmbH & Co. KG die sogenannte erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG. Begründet ...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2019 / 2.11 Leistungsempfänger als Steuerschuldner nach § 13b UStG

Teil H des Hauptvordrucks nimmt die vom Leistungsempfänger aufgrund von ihm gegenüber ausgeführten Leistungen geschuldeten Steuerbeträge auf ( Reverse-Charge-Verfahren ). Die Leistungen, für die der Leistungsempfänger die USt schuldet, sind abschließend in § 13b Abs. 1 und Abs. 2 UStG aufgeführt. In der Steuererklärung werden die verschiedenen Anspruchsgrundlagen nur teilweise...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.5.5.1 "Dübellöcher" als neues Entscheidungskriterium

Rz. 63 Stand: 5. A. Update 1 – ET: 10/2019 Das BMF stellte nach den EU-Anpassungen zum 01.01.2013 (vgl. Rn. 58 ff.) zur Abgrenzung im damals neugefassten Abschn. 3a.3 UStAE zunächst darauf ab, ob etwas zu einem wesentlichen Grundstücksbestandteil geworden ist oder nicht (vgl. im Einzelnen die Voraufl. zu diesem Buch, 4. Aufl. 2015, § 3a Rz. 63). Da dieses Abgrenzungskriterium...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.5.10 Energieeinspar-Contracting als Grundstücksleistung

Rz. 71 Stand: 5. A. Update 1 – ET: 10/2019 Unter Contracting versteht man die Übertragung von Dienstleistungen, die eigentlich der Nutzer oder Eigentümer zur Versorgung eines Grundstücks zu erbringen hätte, auf einen Dritten. Dabei ist es das Ziel, den Kunden von Aufgaben wie Energie- oder Telekommunikationsversorgung zu entlasten. Im Rahmen einer Ausgliederung werden diese V...mehr

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Einzelfälle der Land- und F... / 3.2 Windkraft

Ein Windpark besteht aus mehreren selbstständigen Windkraftanlagen (im Sprachgebrauch: "Windräder"), die im räumlichen Zusammenhang zueinander stehen. Der Windpark ist danach keine unteilbare Einheit und kein eigenes selbstständiges Wirtschaftsgut.[1] Selbstständige abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter sind vielmehr die einzelnen Windkraftanlagen, und zwar jeweils zusammen...mehr

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Einzelfälle der Land- und F... / 3.3 Fotovoltaik-Anlagen

Eine netzgekoppelte Solarstromanlage bildet wegen ihres einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhangs mit dem Gebäude kein selbstständiges Wirtschaftsgut, wenn der erzeugte Strom überwiegend im Gebäude verbraucht wird. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um ein vermietetes Wirtschafts- oder Wohngebäude handelt und ob dieses zum Betriebs- oder zum Privatvermögen gehör...mehr