Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsvorrichtung

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Steuerrechtliche Möglichkei... / 3.6 Betriebsvorrichtung

Die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags setzt voraus, dass es sich bei dem Wirtschaftsgut um ein bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens handelt. Wird als energetische Maßnahme eine Photovoltaikanlage oder eine Wärmepumpe angeschafft, ist eine Förderung nach § 7g EStG nur möglich, wenn diese vom Finanzamt als bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens a...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Steuerrechtliche Möglichkei... / 3.6.1 Photovoltaikanlagen

Ist die Photovoltaikanlage auf dem Dach eines Gebäudes aufgesetzt, wird diese regelmäßig als Betriebsvorrichtung angesehen. Hierbei handelt es sich um eine auf einer Trägerkonstruktion montierte Photovoltaikanlage. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt 20 Jahre. Wird die Photovoltaikanlage in das Dach integriert, zählen die Aufwendungen für die Anschaffung und Install...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Steuerrechtliche Möglichkei... / 3.6.3 Wärmepumpen und Heizungen

Wärmepumpen, Sammelheizungsanlagen,[1] Be- und Entlüftungsanlagen[2] oder Klimaanlagen gehören zum Bestandteil des Gebäudes und sind somit keine Betriebsvorrichtungen. Ausgenommen hiervon sind Anlagen, die überwiegend oder ganz dem Betriebsvorgang dienen. Dies sind bspw. Klimaanlagen in der Chemie- oder Tabakindustrie.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Steuerrechtliche Möglichkei... / 3.6.2 Blockheizkraftwerk

Ein Blockheizkraftwerk gilt grundsätzlich als Gebäudebestandteil, wenn es das Unternehmen bzw. Gebäude mit Strom versorgt.[1] § 7g EStG ist daher hier nicht anwendbar.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Steuerrechtliche Möglichkei... / 3.8 Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG

Wer die Voraussetzungen für den Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Abs. 1 und 2 EStG erfüllt (siehe vorstehende Kapitel), kann auch die 20 %-ige Sonderabschreibung[1] des § 7g Abs. 5 EStG nutzen. Diese Sonderabschreibung ist nicht davon abhängig, dass ein Investitionsabzugsbetrag für das Wirtschaftsgut gebildet wurde. Nur die Anspruchsvoraussetzungen sind gleich. Praxis-Beis...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Steuerrechtliche Möglichkei... / 3.10 Die Sonder-AfA parallel zur Regelabschreibung

Die Sonder-AfA wird parallel zur Regelabschreibung nach § 7 Abs. 1 und 2 EStG von der Bemessungsgrundlage gewährt. Ist die Sonder-Afa innerhalb des 5-jährigen Abschreibungszeitraums vollständig beansprucht worden, erfolgt die weitere Berechnung der Abschreibungen nach § 7 Abs. 1 und 2 EStG nach dem Restbuchwert und der Restnutzungsdauer (§ 7a Abs. 9 EStG). Praxis-Beispiel Son...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bewertung von Grundstücken mit Windkraftanlagen oder PV-Anlagen auf Freiflächen

Kommentar Die Finanzverwaltungen der Bundesländer haben in einem abgestimmten Erlass zu Bewertungsfragen im Zusammenhang mit Windkraftanlagen bzw. PV-Anlagen auf Freiflächen Stellung genommen. Es geht dabei auch um die Bestimmung des maßgebenden Bodenwerts. Flächen mit einer Windkraftanlage oder einer Freiflächen-Fotovoltaikanlage stellen gleichwohl Grundvermögen dar. Die Win...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2023 - Vordruck G... / 9 Hinzurechnungen

Vor Zeilen 50–69 In den Zeilen 50–69 werden die nach § 8 GewStG vorgeschriebenen Hinzurechnungen berücksichtigt. In den Hinzurechnungen drückt sich der Charakter der Gewerbesteuer als Realsteuer aus, die die objektive Ertragskraft des Unternehmens erfasst. Dies betrifft insbesondere die Finanzierungsanteile nach § 8 Nr. 1 GewStG. Andere Hinzurechnungen dienen der Abgrenzung z...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2023 - Vordruck G... / 11 Kürzungen

Vor Zeilen 83-99 In den Zeilen 83–99 werden die Kürzungen nach § 9 GewStG berücksichtigt, jedoch ohne die Kürzungen für Erträge aus Kapitalbeteiligungen nach § 9 Nr. 2a, 7 und 8 GewStG, die in die Zeilen 70-82 einzutragen waren. Zeile 83 Die Zeilen 83–87 betreffen die Kürzung um 1,2 % des Einheitswertes, Zeile 88 die erweiterte Kürzung für Grundstücksunternehmen. In Zeile 83 is...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2 Wirtschaftsgüter als Gegenstand der Zurechnung

Rz. 14 Der Begriff des Wirtschaftsguts selbst wird von der AO weder in § 39 AO noch an anderer Stelle definiert. In Übereinstimmung mit dem Bewertungsrecht[1] und dem Einkommensteuerrecht[2] umfasst er neben Sachen und Rechten (z. B. Forderungen, Immaterialgüterrechte, Anteile an Kapitalgesellschaften) wirtschaftliche Werte aller Art, die einer selbstständigen Bewertung zugä...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Einbeziehung von Gebäuden und Außenanlagen (§ 23 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG)

Rn. 67 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 § 23 Abs 1 Nr 1 S 1 und Nr 2 und 3 EStG erfasst nur den Gewinn aus der Veräußerung von WG, die zuvor vom StPfl angeschafft worden sind. Da bis zum In-Kraft-Treten des StEntlG 1999/2000/2002 zudem Grund und Boden und Gebäude im Einklang mit den übrigen einkommensteuerlichen Vorschriften – insb §§ 4 und 5 EStG – als selbstständige WG behandel...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuererklärung 2023 / 4.5.2 Erweiterte Kürzung bei Grundstücksunternehmen (Zeile 88)

An die Stelle der in den Zeilen 83-87 einzutragenden Kürzung tritt auf Antrag bei Grundstücksverwaltungsgesellschaften eine Kürzung um den Teil des Gewerbeertrags, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt.[1] Da die erweiterte Kürzung nur greifen kann, wenn auch die Voraussetzungen des § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG vorliegen, ist sie bei Erwerb eines G...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vereine (gemeinnützige) / 3 Steuerfreie Umsätze

Nur Umsätze, die steuerbar sind, können auch steuerpflichtig sein. Ein steuerbarer Umsatz ist immer dann steuerpflichtig, wenn es für den betreffenden Umsatz keine ausdrückliche Steuerbefreiung gibt. Für Vereine gibt es eine große Anzahl von Steuerbefreiungen. Die häufigsten Steuerbefreiungen sind: Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen.[1] Dies ist bei der Verä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / a) Vermögensgegenstand

Rz. 131 Das HGB legt in den §§ 240 Abs. 1, 246 Abs. 1, 248 Abs. 2, 252 Abs. 1 HGB den Begriff des Vermögensgegenstandes zugrunde und zeigt damit, dass grds. nur gegenständlich verdichtete Positionen aktivierbar sind. Im Mittelpunkt der handelsrechtlichen Aktivierung steht dem Grunde nach damit die Definition des Vermögensgegenstandes. Hier haben entwicklungsgeschichtlich die...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Begriff und Anwendungsbereich

Rz. 51 [Autor/Stand] Gem. § 88 Abs. 2 Alt. 2 BewG kann auch ein Sonderabschlag vom Gebäudesachwert wegen eines unorganischen Aufbaus erfolgen. Durch einen Abschlag wegen unorganischen Aufbaues soll der Minderwert berücksichtigt werden, den das Grundstück wegen seiner unwirtschaftlichen Gebäudegestaltung und der dadurch verursachten Kostensteigerung bei den dort hergestellten...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Begriff des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden

Rz. 28 [Autor/Stand] Ein Gebäude auf fremdem Grund und Boden liegt vor, wenn ein anderer als der Eigentümer des Grund und Bodens darauf ein Gebäude errichtet hat und ihm das Gebäude zuzurechnen ist (§ 70 Abs. 3, § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 157 Abs. 3 Satz 2, § 180 Abs. 2 BewG). Dies ist der Fall, wenn das Gebäude einen Scheinbestandteil des Grund und Bodens darstellt (vgl. ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Erweiterte Kürzung – Sondernutzungsrechte; Betriebsverpachtung

Leitsatz 1. Eine gewerblich geprägte Personengesellschaft, die eine originär gewerbliche Tätigkeit in Gestalt einer – eine Betriebsverpachtung überlagernden – Betriebsaufspaltung ausübt, unterliegt mit dem Ende der Betriebsaufspaltung als gewerblich geprägte Personengesellschaft weiterhin der Gewerbesteuer. 2. Ein im Grundbuch eingetragenes Sondernutzungsrecht ist zwar kein G...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Allgemeiner Fahrzeugbegriff

Rz. 23 Der Erwerb von Fahrzeugen in anderen EU-Mitgliedstaaten führt nur dann zur Erwerbsbesteuerung in Deutschland, wenn das erworbene Fahrzeug bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Nur in diesen Fällen handelt es sich um ein Fahrzeug i. S. d. UStG, insbesondere i. S. d. § 1b UStG. Fahrzeuge i. S. d. § 1b UStG sind zur Personen- oder Güterbeförderung bestimmte Wasserfahrzeuge,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Immobilienbewertung / IV. Bewertungsgegenstand

Rz. 37 Wie eingangs angedeutet (siehe Rdn 4), sind zuvörderst das zu bewertende dingliche Recht, das Grundstück, an dem dieses Recht besteht, und der Umfang des für die Wertermittlung relevanten Grundvermögens (Bestandteile, Zubehör) festzustellen. Denn strenggenommen ist das Wertermittlungsobjekt gerade kein physisches Objekt – (Grundstück(steil), Bestandteil oder Zubehör – ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage V 2023, V-FeWo, V-So... / 1.3 Vermietungstatbestände nach § 21 EStG

Rz. 831 Unter die Einkunftsart V+V fallen vor allem die Vermietung und Verpachtung von unbebauten und bebauten Grundstücken, Grundstücksteilen (einzelne Gebäude, Gebäudeteile, (Eigentums-)Wohnungen, einzelne Räume) und grundstücksgleichen Rechten (z. B. Erbbau-, Mineralgewinnungs- oder Fischereirechte (§ 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Weiterhin ist die Vermietung und Verpachtung von ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einheitliche Behandlung von... / 1. Urteil vom 4.5.2023 (C-516/21) zur Vermietung von Grundstücken und Betriebsvorrichtungen

EuGH: Mit Urteil vom 4.5.2023 hat der EuGH auf Vorlage des BFH noch einmal seine ständige Rechtsprechung bestätigt, dass einheitliche wirtschaftliche Vorgänge mehrwertsteuerlich einheitlich zu beurteilen sind.[1] Ist also eine Leistung als Nebenleistung zu einer anderen Leistung, der Hauptleistung, anzusehen, ist erstere ebenso zu behandeln wie letztere.[2] Vermietung eines G...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Umsatzsteuer-Highlight... / 1. Steuerbefreiungen

mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einheitliche Behandlung von einheitlichen Leistungen: Kein "Aufteilungsgebot" – Konsequenzen für die Praxis (USTB 2023, Heft 11, S. 351)

Anmerkungen zu den Urteilen des EuGH v. 4.5.2023 und des BFH v. 17.8.2023 zur Vermietung von Grundstücken und Betriebsvorrichtungen RA StB Georg von Streit / RA FAStR Dr. Thomas Streit, LL.M Eur.[*] Der EuGH hat mit seiner Entscheidung C-516/21 Klarheit geschaffen, dass das Institut der einheitlichen Leistung Vorrang vor etwaigen "Aufteilungsgeboten" hat. Das hat der EuGH – u...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss: Kontoabsti... / 2.1 Zugang von Anlagegütern

Achten Sie bei der Überprüfung der Anlagekonten zum einen auf die Eröffnungsbilanz und eventuelle nachträgliche Vortragsbuchungen. Zum anderen sollten die Zugänge auf den einzelnen Konten des Anlagevermögens unter die Lupe genommen werden.mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bilanzsteuerliche Behandlung von Contracting-Anlagen

Kommentar Die Senatsverwaltung für Finanzen Berlin hat zu Fragen im Zusammenhang mit der bilanzsteuerlichen Behandlung von sog. Contracting-Anlagen Stellung genommen. Im Fall von sog. Contracting Modellen kann die Zurechnung von Anlagen, die ein sog. Contractor auf einem Grundstück des Auftraggebers (sog. Contracting-Nehmer) errichtet und betreibt durchaus fraglich sein. Nahe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Besondere Verwaltungsregelungen für einzelne Grundstücksarten

Rz. 51 [Autor/Stand] Durch Verwaltungsanweisung sind für einzelne besondere Grundstücke besondere Regelungen – insb. hinsichtlich der Zuordnung zu den einzelnen Gebäudearten – getroffen worden: Bahngebäude: Die besonderen Verhältnisse der Betriebe von Bahnen haben zusätzliche spezielle Differenzierungen hinsichtlich der beiden Aspekte gewöhnliche Lebensdauer sowie jährliche W...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Beispiele für die Annahme von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben in ABC-Form

Tz. 36 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Als wirtschaftliche Geschäftsbetriebe sind anzusehen: Abfallbeseitigung Mit dem Sammeln und Verwerten von Abfall wird ein einheitlicher wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb i. S. v. § 64 AO (s. Anhang 1b) begründet, mit dem partielle Steuerpflicht ausgelöst wird (s. BFH vom 27.10.1993, BStBl II 1994, 573 und s. BFH vom 15.12.1993, BStBl II 1994, ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rechnungslegung nach HGB – ... / 3.1.4 Sachanlagen

mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG: Fahrzeuggruben als Betriebsvorrichtungen einer Kfz-Prüfstelle?

Streitig ist, ob eine Fahrzeug- und Werkstattgrube sowie der besondere Belag für das Außengelände Betriebsvorrichtungen darstellen. Keine Betriebsvorrichtung: Bei der Neuerrichtung einer für den Betrieb einer Kfz-Prüfstelle vorgesehenen Halle angelegte Vertiefungen des Hallenbodens für die Inspektion von Fahrzeugen und den Einbau einer Hebebühne sind als Gestaltungs- und Funk...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Ermäßigter Steuersatz bei kurzfristiger Vermietung (zu § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ändert Abschn. 12.16 UStAE . Bei der steuerbaren Vermietung von Grundstücken oder Grundstücksteilen (auch von Gebäuden und Gebäudeteilen) ergibt sich grundsätzlich nach § 4 Nr. 12 UStG eine Steuerbefreiung. Von dieser Steuerbefreiung sind die folgenden Umsätze erfasst: Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, von Berechtigungen, für die di...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 2.2.3 Einbeziehung von Gebäuden, Gebäudeteilen, Außenanlagen, Eigentumswohnungen, im Teileigentum stehende Räume

Rz. 34 Zum privaten Veräußerungsgeschäft gehörte zunächst nur das angeschaffte und veräußerte Grundstück, nicht das nach der Anschaffung, aber vor der Veräußerung errichtete Gebäude (sog. Nämlichkeit; Rz. 33). Durch das StEntlG 1999/2000/2002 v. 24.3.1999[1] wurden dann fertiggestellte Gebäude in die Besteuerung einbezogen. Das StBerG 1999 v. 22.12.1999[2] hat den Kreis auf...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (3) Ansammlungsrückstellung

Rz. 238 [Autor/Zitation] Ansammlungsrückstellungen (BT-Drucks. 14/443 v. 3.3.1999, 23, auch Verteilungsrückstellungen, IDW RS HFA 34.18) liegen Verpflichtungen zugrunde, die zivilrechtlich zwar sofort in voller Höhe entstehen, sobald das die Verpflichtung auslösende Ereignis eintritt (zB entsteht eine Rückbauverpflichtung mit dem Einbau der Betriebsvorrichtung in den Mietgege...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Zusammengesetzte Güter, Sachgesamtheiten

Rz. 55 [Autor/Zitation] Ebenso wie einzelne Rechte sind auch Sachen (körperliche Gegenstände, § 90 BGB) idR selbständige Vermögensgegenstände. Werden sie jedoch durch (feste) Verbindung (zB Einbau) oder Verarbeitung Teil einer größeren Funktionseinheit, in der sie ihre Einzelveräußerbarkeit oder -verwertbarkeit verlieren (zB als Gebäude- oder Maschinenbestandteile), so bildet...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / h) Bauten auf fremden Grund und Boden

Rz. 278 [Autor/Zitation] Gebäude, die mit Grund und Boden fest verbunden sind, gehören als wesentliche Grundstücksbestandteile rechtlich dem Grundstückseigentümer (§§ 93, 94 BGB). Sie sind daher grds. bei ihm zu bilanzieren. Dies gilt idR auch, wenn Dritten (zB Mietern, Pächtern, Wohnungsberechtigten oder Nießbrauchern) ein Nutzungsrecht an den Gebäuden zusteht (vgl. Rz. 286 ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / dd) ABC der Rückstellungen

Rz. 312 [Autor/Zitation] Abbruchkosten: Bei Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten für Abbruch von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden (§ 249 Rz. 210) ist der erforderliche Betrag verursachungsgemäß in den Jahren anzusammeln, in denen die Gebäude genutzt werden (Rz. 238). Die Ansammlung kann je nach Nutzung linear, progressiv, degressiv oder leistungsbezogen erfolgen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsvermögen/Privatverm... / 7 Persönliche Zurechnung

Rz. 53 Der Steuerpflichtige muss in seiner Steuerbilanz die Wirtschaftsgüter ausweisen, die ihm als Betriebsvermögen zuzurechnen sind.[1] Auf der Basis des § 39 AO bzw. des § 5 Abs. 1 EStG i. V. m. den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) und somit des § 246 Abs. 1 Satz 2 HGB sind Wirtschaftsgüter grundsätzlich in der Bilanz des (zivilrechtlichen) Eigentümers, ausna...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsvermögen/Privatverm... / 4.2 Grundstücke und Gebäude

Rz. 40 Zivilrechtlich gehört das Gebäude als wesentlicher Bestandteil zu einem einheitlichen Vermögensgegenstand, dem Grundstück, mit dem es verbunden ist (§§ 93, 94 BGB). Einkommensteuerrechtlich sind Grundstücke und Gebäude selbstständige Wirtschaftsgüter. Dennoch können das Grundstück und das Gebäude nur einheitlich dem Betriebsvermögen oder dem Privatvermögen zugeordnet ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Halten von Vieh

Rz. 17 Unter Halten von Vieh versteht man allgemein die Betreuung von Tieren, die sich in fremdem Besitz befinden. Ebenso wie bei der Aufzucht ist das Halten eigenen Viehs ein nicht steuerbarer Innenumsatz. Unter die Betreuungsleistungen fallen im Wesentlichen die Unterstellung, Fütterung und die Pflege fremden Viehs. Hierbei handelt es sich um die so genannte Pensionsviehha...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
§ 3 Nr. 72 EStG: Steuerbefr... / III. Sachlicher Anwendungsbereich

Marktdatenstammregister maßgeblich: Die Steuerbefreiungen nach § 3 Nr. 72 EStG setzen voraus, dass die begünstigten Photovoltaikanlagen in Abhängigkeit von ihrem Installationsort eine bestimmte Maximalleistung nicht überschreiten (objektbezogene Prüfung). Maßgeblich bei dieser Prüfung ist die für die jeweilige Photovoltaikanlage in das Marktdatenstammregister eingetragene Br...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliche Beurteilung des... / dd) Lieferung von Mieterstrom durch einen Dritten (Vermietung der Solaranlage)

Beispiel 4 Die vermietende Person eines Gebäudes installiert auf dem Dach des Gebäudes eine Solaranlage. Anschließend vermietet sie die Solaranlage an einen Dritten. Letzterer schließt mit den Mietenden einen Mieterstromvertrag und liefert auch den vor Ort erzeugten Strom. Die Mietenden zahlen dem Dritten ein Entgelt. Die vermietende Person hat die Solaranlage nicht in eigen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliche Beurteilung des... / aa) Lieferung von Mieterstrom durch Vermietende als Anlagenbetreiber

Beispiel 1 Die vermietende Person eines Gebäudes betreibt eine Solaranlage auf dem Dach des Gebäudes und liefert den vor Ort erzeugten Strom gegen Entgelt an die Mietenden und den überschüssigen Strom gegen Entgelt an den Netzbetreiber. Vertrag mit Energieversorgungsunternehmen muss Zusatzstrom beinhalten: Der Mieterstromvertrag muss die umfassende Versorgung der Mietenden mit ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Vertrauensschutz bei rechtswidrigen Verwaltungsanweisungen

Leitsatz § 176 Abs. 2 AO gewährt keinen Änderungsschutz, wenn der BFH eine dort bezeichnete Verwaltungsvorschrift erst nach dem Erlass des angefochtenen Änderungsbescheids als nicht mit dem geltenden Recht in Einklang stehend bezeichnet. Normenkette § 176 Abs. 2 AO, § 4 Nr. 12, § 9 UStG, Art. 135 Abs. 1 Buchst. l, Abs. 2 Satz 1 Buchst. c EGRL 112/2006 (= MwStSystRL) Sachverha...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Kein Aufteilungsgebot bei Vermietung oder Verpachtung eines Grundstücks mit Betriebsvorrichtungen

Leitsatz § 4 Nr. 12 Satz 2 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) ist nicht auf die Verpachtung von auf Dauer eingebauten Vorrichtungen und Maschinen anzuwenden, wenn es sich hierbei um eine Nebenleistung zur Verpachtung eines Gebäudes als Hauptleistung handelt, die im Rahmen eines zwischen denselben Parteien geschlossenen Vertrags nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG steuerfrei i...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4.1.2.5 Aufteilungsgebot bei Vermietung von Gebäuden und Betriebsvorrichtungen?

Tz. 85a Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Der EuGH hatte sich auf Vorlage durch den Bundesfinanzhof mit der Frage zu befassen, ob das Aufteilungsgebot in § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG (Anhang 5), wonach die Vermietung und die Verpachtung von Maschinen und sonstigen Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören (Betriebsvorrichtungen), auch wenn sie wesentliche Bestandteile ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4.1.2.4 Nutzungsüberlassung von Sportanlagen und anderen Anlagen

Tz. 83 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Mit Urteil vom 31.05.2001, BStBl II 2001, 658 hat der BFH seine bisherige Rechtsprechung, wonach die Vermietung von Sportanlagen in eine steuerfreie Grundstücksvermietung und in eine steuerpflichtige Vermietung von Betriebsvorrichtungen aufzuteilen ist, aufgegeben und im Fall der Überlassung von Sportanlagen durch den Sportanlagenbetreiber a...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4.2.1 Vermögensverwaltung

Tz. 86 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die Vermietung von Sportstätten einschließlich der Betriebsvorrichtungen auf längere Dauer (mehr als sechs Monate) ist ertragsteuerlich dem Tätigkeitsbereich Vermögensverwaltung zuzuordnen, sofern sich die Vermietung auf die Vermietungstätigkeit beschränkt, S. AEAO zu § 67a AO TZ 11, Anhang 2. Handelt es sich um eine reine Vermietung und Verp...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Sonstige Leistungen

Tz. 25 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Sonstige Leistungen sind nach § 3 Abs. 9 Satz 1 UStG (Anhang 5) Leistungen, die keine Lieferungen sind. Sie können in einem Unterlassen oder im Dulden einer Handlung oder eines Zustandes bestehen. Unter den Begriff einer sonstigen Leistung fallen hauptsächlich Dienstleistungen und Gebrauchs- und Nutzungsüberlassungen. Tz. 26 Stand: EL 133 – E...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4.5 Gesetzliche Aufteilungsgebote

Es stellt sich die Frage, ob nach der aktuellen EuGH-Rechtsprechung die Vermietung von Gebäuden und von Betriebsvorrichtungen und der Behandlung der Betriebsvorrichtungen als unselbständige Nebenleistungen, die das umsatzsteuerliche Schicksal der Hauptleistung teilen, noch Raum für die Anwendung von diesem Grundsatz entgegenstehenden nationalen gesetzlichen Aufteilungsregelu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Berechnung des Liquidationswertes (Abs. 2)

Rz. 18 [Autor/Stand] § 166 Abs. 2 BewG unterteilt die möglichen Bereiche für den Ansatz des Liquidationswertes auf zwei große Bereiche. Dabei handelt es sich zum einen um den Grund und Boden und zum anderen um die übrigen Wirtschaftsgüter. Die jeweiligen Bemessungsgrundlagen werden in den Nrn. 1 und 2 eindeutig geregelt. Rz. 19 [Autor/Stand] Während der Grund und Boden der De...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.5.1.1 Sportliche Veranstaltungen

Tz. 231 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Dem ermäßigten Steuersatz sind folgende Leistungen der Besteuerung zu unterwerfen: Entgelte aus Eintrittsgeldern, die anlässlich von Veranstaltungen des bezahlten/unbezahlten Sports erzielt werden und die die Voraussetzungen des § 67a Abs. 1 AO (Anhang 1b) erfüllen (Zweckbetriebsfreigrenze von brutto 45 000 EUR ist nicht überschritten), unte...mehr