Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsvorrichtung

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Bodenbefestigungen

im Allgemeinen: nein; sie sind regelmäßig den Außenanlagen zuzurechnen. Bodenbefestigungen der Tankstellenbetriebe bei besonderer, auf den Zweck abgestellter Ausgestaltung, oder Platzbefestigungen des Umspannwerks eines Elektrizitätsunternehmens, die der Wartung der Anlage dienen: ja[1] Eine für Lastwagen befahrbare Bodenbefestigung kann nur dann eine Betriebsvorrichtung im ...mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Silo, Silobauten

im Allgemeinen: nein. Eine Siloanlage für Getreide kann, auch wenn es sich um ein einheitliches Bauwerk handelt, durch eine gedachte Trennlinie in einen Gebäudeteil und eine Betriebsvorrichtung aufgeteilt werden. Ein Silo, in dem von Holzverarbeitungsmaschinen abgesaugtes Sägemehl gespeichert und anschließend in der Gebäudeheizung verbrannt wird, kann eine Betriebsvorrichtun...mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Fotovoltaik

Die Beurteilung einerFotovoltaikanlage als Betriebsvorrichtung oder als unselbstständiger Bestandteil des Gebäudes ist vor allem davon abhängig, ob die Anlage als auf das Dach aufgesetzte Anlage oder als in das Dach integrierte Anlage betrieben wird.[1] Module, die anstelle von Dachziegeln (Solardachsteine, Folien oder Indach-Solarmodule) oder anstelle von Fassadenelementen (...mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Zusammenfassung

Überblick Betriebsvorrichtungen sind Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören. Dazu gehören alle Vorrichtungen einer Betriebsanlage, die in so enger Beziehung zu einem Gewerbebetrieb als solchem stehen, dass dieser unmittelbar durch sie betrieben wird. Das gilt auch dann, wenn sie wesentliche Bestandteile des Grundstücks sind. Ertra...mehr

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Betriebsvorrichtung / 2.3 Möglichkeit des Aufenthalts von Menschen

Das Gebäude muss so beschaffen sein, dass man sich in ihm nicht nur vorübergehend aufhalten kann.[1] Es muss durch normale Eingänge (Türen) betreten werden können. Behelfsmäßige Eintrittsmöglichkeiten wie Luken, Leitern und schmale Stege reichen nicht aus. Nicht erforderlich ist, dass das Bauwerk zum Aufenthalt von Menschen bestimmt ist. Es muss so beschaffen sein, dass Mensc...mehr

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Betriebsvorrichtung / 2.4 Feste Verbindung mit dem Grund und Boden

Zur Annahme eines Gebäudes muss das Bauwerk mit Grund und Boden fest verbunden sein.[1] Es muss auf einzelne oder durchgehende Fundamente gegründet sein. Ein Fundament setzt eine feste Verankerung durch eine Verbindung mit Grund und Boden voraus, die nicht durch bloßen Abtransport beseitigt werden kann.[2] Eine feste Verbindung mit dem Grund und Boden ist auch anzunehmen, we...mehr

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Betriebsvorrichtung / 2.2 Schutz gegen Witterungseinflüsse durch räumliche Umschließung

Der Schutz gegen Witterungseinflüsse durch räumliche Umschließung erfordert nicht, dass das Gebäude an allen Seiten Außenwände hat.[1] Fehlen diese, kann ein Gebäude vorliegen, wenn es nach der Verkehrsauffassung dem Schutz gegen Witterungseinflüsse dienen soll. Freistehende schmale Überdachungen und vergleichbare Schutzdächer sind keine Gebäude, wenn ihre Breite nicht mindes...mehr

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Betriebsvorrichtung / 2.5 Beständigkeit des Bauwerks

Die Annahme eines Gebäudes setzt eine Beständigkeit des Bauwerks voraus. Sie richtet sich nach seiner Beschaffenheit (Material). Ohne Bedeutung ist, ob das Bauwerk nur zu einem vorübergehenden Zweck errichtet wurde.[1] Hinweis Bürocontainer Bürocontainer, die auf festen Fundamenten ruhen, sind unabhängig von ihrer Zweckbestimmung als Gebäude anzusehen. Ruhen sie nicht auf Fund...mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC

Zusammenfassung Überblick Betriebsvorrichtungen sind Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören. Dazu gehören alle Vorrichtungen einer Betriebsanlage, die in so enger Beziehung zu einem Gewerbebetrieb als solchem stehen, dass dieser unmittelbar durch sie betrieben wird. Das gilt auch dann, wenn sie wesentliche Bestandteile des Grundstü...mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Grundstücke, Gebäude

Die Abgrenzung des Grundvermögens von den Betriebsvorrichtungen richtet sich grds. nach dem Bewertungsrecht.[1] Das gilt auch für die Abgrenzung der Betriebsgrundstücke von den Betriebsvorrichtungen.[2] , [3] , [4] Der umsatzsteuerrechtliche Begriff des "Grundstücks" in Abgrenzung zur Betriebsvorrichtung richtet sich EU-einheitlich nach Artikel 13b MwStVO. Danach handelt es sic...mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Bauwerke

Kleine Bauwerke, die Betriebsvorrichtungen enthalten und nicht mehr als 30 qm Grundfläche haben und einen nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen gestatten: ja. S. a. "Kassenhäuschen", "Pumpenhäuschen", "Rohrnetzstationen", "Transformatorenhäuschen", "Wartehäuschen".mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Spezialbeleuchtungsanlagen

die nicht zur Gebäudebeleuchtung erforderlich sind, z. B. für die Schaufenster, die Ausleuchtung eines Lagerplatzes, die Ausleuchtung von Container-Terminals oder von Sporteinrichtungen[1]: ja. So können auch Beleuchtungs- oder Tonanlagen eines Veranstaltungssaals Betriebsvorrichtungen sein.[2]mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Wand- und Deckenverkleidungen

im Allgemeinen nein; bei sog. Reinräumen können sie zu den Betriebsvorrichtungen gehören.[1] S. a. "Isolierelemente", "Isolierwände".mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Hof-, Wege- und Platzbefestigungen

im Allgemeinen: nein[1]; Platzbefestigungen von Tankstellen, Start- und Landebahnen von Flughäfen, Teststrecken von Automobilfabriken: ja; s. a. "Eissportstadien", "Golfplätze", "Schwimmbäder". Auf das Verhältnis der befestigten Flächen zur gesamten Grundstücksfläche kommt es nicht an. Platzbefestigungen, die bei einem Umspannwerk eines Elektrizitätsunternehmens der Wartung ...mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Fahrstuhlschacht

ohne statische Gebäudefunktion: ja. So ist ein ausschließlich einem Lastenfahrstuhl dienender Schacht, wie z. B. ein an ein bestehendes Gebäude angebauter Fahrstuhlschacht, Teil der Betriebsvorrichtung Lastenfahrstuhl.[1] Fahrstuhlschächte, die innerhalb eines Gebäudes liegen, mit regelmäßig auch konstruktiven Funktionen (Aufnahme der Eigen- und Nutzlasten angrenzender Gesch...mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Kfz-Tower

Ein Kfz-Tower, der aus 2 mehrstöckigen Stahlregalen mit dazwischen befindlichem Aufzug besteht, ist auch dann zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen geeignet, wenn er weder bei den Einfahrten und Ausfahrten noch den Regalen über feste Böden verfügt und das einzelne Fahrzeug vom Beginn bis zum Ende der Einlagerung aus einer bestimmten Palette bewegt wird. Es ha...mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Aufzüge, Rolltreppen

Entscheidend ist, ob Anlagen dieser Art zu dem Gebäude in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang stehen und damit der Benutzung des Gebäudes dienen oder ob sie unmittelbar dem Gewerbebetrieb dienen.[1] Der Aufzug einer Bäckerei, dessen Hauptzweck darin besteht, die für die Herstellung der Backwaren benötigten Materialien zu den verschiedenen Produktionsebene...mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Klimageräte

die fest mit dem Gebäude verbunden sind: nein.[1] Anders das von einem Zahnarzt in der Außenmauer seines Behandlungsraumes installierte Klimagerät. Dessen Zweckbestimmung liegt nicht darin, das Gebäude nach außen abzuschließen, wie es bei einer Wand, einer Tür oder einem Fenster der Fall ist, sondern es hat die Aufgabe, das Behandlungszimmer mit frischer Luft zu versorgen. Es...mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Hallenboden

im Allgemeinen: nein. Auch ein mit besonderer Tragfähigkeit ausgestatteter Hallenboden eines Logistikbetriebes ist keine Betriebsvorrichtung, sondern Teil des Gebäudes, wenn er zwar nicht das Fundament für die umschließenden Wände darstellt, aber – anders als im Fall der Verlegung eines Spezialfußbodens auf einem vorgegebenen Fundament – das Gebäude nach unten vor Witterungs...mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Bauten im Inneren von größeren Werkhallen

Bauten im Inneren von größeren Werkhallen, z. B. Meisterbüros, Materiallager, Schalträume, sind grundsätzlich zum Gebäude zu rechnen; der insgesamt vorhandene Gebäuderaum wird durch diese Einrichtungen lediglich unterteilt. Das gilt auch für verschiebbare Innenwände, es sei denn, sie dienen nur Ausstellungszwecken. Auch ein zu einem Arbeitszimmer ausgebautes Dachgeschoss ode...mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Zelthallen

Die Annahme eines Gebäudes setzt eine Beständigkeit des Bauwerks voraus. Sie richtet sich nach seiner Beschaffenheit (Material). Ohne Bedeutung ist, ob das Bauwerk nur zu einem vorübergehenden Zweck errichtet wurde, z. B. für Zwecke einer Ausstellung. Für Zelt-, Textil- und Aerohallen wird die Beständigkeit der Außenhaut bejaht.[1] Es handelt sich daher nicht um Betriebsvorr...mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Uferbefestigungen

Bei den Uferbefestigungen der Hafengrundstücke ist zu unterscheiden zwischen Kaimauern und den anderen Uferbefestigungen. Kaimauern sind Ufermauern, die hauptsächlich dem Hafenbetrieb dienen (Beladung und Entladung von Schiffen). Sie sind Betriebsvorrichtungen. Die anderen Uferbefestigungen (Böschungen, Ufereinfassungen), die ausschließlich zur Stützung der Erdreiche und zur...mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Sammelheizungs-, Klima- und Warmwasseranlagen

sind im Allgemeinen Teile des Gebäudes.[1] Sie rechnen aber zu den Betriebsvorrichtungen, wenn sie ganz oder überwiegend betrieblichen Zwecken dienen wie z. B. Klimaanlagen in chemischen Faserfabriken und in Tabakfabriken. Auch das Wasserversorgungs-Rohrleitungsnetz eines Wasserversorgungsunternehmens gehört zu den Betriebsvorrichtungen.[2]mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Bäder

Bäder und Duschräume, die der Körperpflege dienen, rechnen zum Gebäude. Das gilt auch für die Bäder und Duschen in einem Hotel.[1] Dagegen sind Bäder, die Heilzwecken dienen, z. B. in Kur- und Krankenhäusern, oder mit denen ein Gewerbe betrieben wird, z. B. in Badeanstalten, Betriebsvorrichtungen.[2] Schwimmbecken in Hotels sind unselbstständige Gebäudeteile und nicht Betrie...mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Bahnsteigüberdachungen ohne hinreichenden Schutz gegen Witterungseinflüsse

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Krananlagen, Kräne

und sonstige mechanische Verladeeinrichtungen: ja; s. a. "Deckenkrananlage".mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Schranktrennwände

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Verladeeinrichtungen

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Lichtreklame

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Einfriedungen

im Allgemeinen nein; bei Tankstellen: ja S. auch "Tankstellen".mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Bahnverladerampen, Bahnsteige

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Tiefgaragen

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Verstärkungen von Decken

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Heizungsanlagen

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Überdachungen

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Rollbahnen

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Fahrbahnen

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Baubuden

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Rolltreppen, Rollbänder

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Abladevorrichtungen

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Luftreinigungsanlagen

und Luftschleusen als Zugang zu sog. Reinräumen: jamehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Feuerlöschanlagen

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Ställe

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Wasserversorgungs-Rohrleitungsnetz

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Meisterbüro

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Fernwärme-Rohrleitungsnetz

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Befeuerungsanlagen

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Start- und Landebahn

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Strahlenschutzvorrichtungen

z. B. bei Röntgenstrahlen und Radioaktivität: jamehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Wendeplätze

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