Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsvorrichtung

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Regenwasserauffanganlagen

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Rohrleitungen

im Allgemeinen: nein; Rohrleitungsnetz: ja; Rohrleitungen einer Tankstelle: ja[1] S. auch "Be- und Entwässerungsanlagen".mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Spann-, Halte- und Erziehungsvorrichtungen für Rebstöcke

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Baumbestand, Obstbäume

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Schwimmende Anlage

Mangels fester Verbindung mit dem Grund und Boden und wegen fehlender Standfestigkeit kann es sich nicht um ein Gebäude handeln.[1] S. auch "Bootshäuser".mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Reithallen

Stallungen, einschließlich Boxenaufteilungen und Futterraufen, Futterböden, Nebenräumen, allgemeinen Beleuchtungsanlagen, Galerien, Emporen: nein; spezielle Reithallenböden einschließlich der Befeuchtungseinrichtungen für diese Böden, Bande an den Außenwänden, spezielle Beleuchtungsanlagen, Tribünen, Richterstände, Pferdewaschanlage und -solarium, automatische Pferdebewegung...mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Lüftungs- und Beleuchtungsanlagen

die auf den Betrieb des Gewerbes (Fertigung, Lagerung usw.) ausgerichtet sind: ja.[1] S. auch "Be- und Entlüftungsanlagen".mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Lufttrockenschuppen

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Spritzboxen

in Karosseriewerken und Autofabriken: ja; s. a. "Bauten im Inneren von größeren Werkhallen".mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Wärmerückgewinnungsanlage

im Allgemeinen: nein, es sei denn, sie dient unmittelbar betrieblichen Zwecken.[1]mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Hühnerstall

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Umformerstation

eines Fernwärmeunternehmens sowie Hausregelstationen: ja[1]mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Abfahrtswege

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Massageräume

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Be- und Entlüftungsanlagen

Be- und Entlüftungsanlagen, wie z. B. in Verkaufs- und Ausstellungsräume eines Möbeleinzelhandelsgeschäfts oder in einer Tiefgarage oder in Parkhäusern: nein[1], es sei denn, die Anlage dient ganz oder überwiegend betrieblichen Zwecken, z. B. wenn sie in ein als Friseursalon genutztes Gebäude nachträglich vom Eigentümer eingebaut wurde und dem Schutz von Personal und Kunden ...mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Mobilhallen und -heime

bei fester Verbindung mit dem Boden oder bei auf Dauer angelegter Nutzung: nein. Bei einem Mobilheim gilt das selbst dann, wenn es zur Dauernutzung auf einem Fahrgestell ohne Straßenzulassung steht, die Nutzungsfunktion des Fahrgestells wegen der Verankerung des Mobilheims auf dem Grundstück jedoch faktisch aufgehoben ist.[1] S. auch "Versorgungseinrichtungen für Camping- und...mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Tennisplätze und -hallen

Überdachungen von Zuschauerflächen, wenn sie nach der Verkehrsauffassung einen Raum umschließen und Schutz gewähren, Open-Air-Hallen, Duschen usw.: nein; besonders hergerichtete Spielfelder, Spielfeldbefestigungen mit Unterbau bei Freiplätzen, besondere Oberböden bei Hallenplätzen, Drainage, Bewässerungsanlagen der Spielfelder, Netz mit Haltevorrichtungen, Schiedsrichterstüh...mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Schwimmbäder

(Frei- und Hallenbäder): Überdachungen von Zuschauerflächen, wenn sie nach der Verkehrsauffassung einen Raum umschließen und Schutz gewähren, nicht transportable Kassenhäuschen, Kioske, allgemeine Wege- und Platzbefestigungen: nein; Schwimmbecken[1], Sprunganlagen, Duschen, die nicht zu den allgemeinen Duschräumen zählen, Kinderspielanlagen, Umkleidekabinen, Zuschauertribüne...mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Turn-, Sport- und Festhallen, Mehrzweckhallen

Galerien, Emporen, Schwingböden in Mehrzweckhallen, allgemeine Beleuchtungsanlagen, Duschen, Toiletten, Umkleidekabinen usw. nein; Zuschauertribünen, soweit sie nicht als Gebäudeteil anzusehen sind, Turngeräte, Bestuhlung, Schwingböden in reinen Turn- und Sporthallen, Tribünenbestuhlung, Galerien, Emporen, spezielle Beleuchtungsanlagen, Küchen- und Ausschankeinrichtungen, Bü...mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Sportplätze und Sportstadien

Überdachungen von Zuschauerflächen, wenn sie nach der Verkehrsauffassung einen Raum umschließen und Schutz gewähren, Einfriedungen, nicht transportable Kassenhäuschen, Kioske, Saunen, Umkleideräume, Duschräume, Toiletten, Unterrichts- und Ausbildungsräume, Übernachtungsräume für Trainingsmannschaften: nein; besonders hergerichtete Spielfelder, Spielfeldbefestigungen, Drainag...mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Beleuchtungsanlagen

im Allgemeinen: nein[1] , [2]; s. a. "Bauten im Inneren von größeren Werkhallen". Beleuchtungsanlagen auf Straßen, Wegen und Plätzen des Grundstücks gehören zu den Außenanlagen und sind damit Teil des Grundstücks. S. aber "Spezialbeleuchtungsanlagen".mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Windkraftanlage, Windpark

ja.[1] , [2] Bei einem Windpark stellt zum einen jede einzelne Windkraftanlage einschließlich des dazugehörenden Transformators sowie der verbindenden Verkabelung, und zum anderen die externe Verkabelung einschließlich der Zuwegung ein eigenständiges Wirtschaftsgut dar.[3] Die einzelnen Windkraftanlagen sind zwar aus verschiedenen Gegenständen zusammengesetzt, die aber so auf...mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Tankstellen

im Allgemeinen: ja; Feuerwehrumfahrt sowie die Zufahrts- und Abfahrtswege zu der Füllbühne eines Tanklagers: nein, es sei denn, die Wege- und Platzbefestigungen gehören zu einer Betriebsanlage. Tanks, Zapfsäulen, Kompressor, Bodenbefestigungen, Zapfsäulenüberdachung usw.: ja; Tankwärterhäuschen und Wartungsräume: nein; Auto-Waschboxen: nein[1]; s. a. "Bodenbefestigungen".mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Klimaanlagen

im Allgemeinen: nein; es handelt sich um Zubehör oder Scheinbestandteile des Gebäudes[1] , [2]; dienen sie ganz oder überwiegend betrieblichen Zwecken, z. B. in Küchen von Gaststätten, in Räumen mit klimaempfindlichen Geräten, z. B. Computern oder Präzisionsgeräten, oder in Chemiefaser- oder Tabakfabriken, oder zur Innenverpackung von Erzeugnissen: ja.[3] S. a. "Sammelheizung...mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Container

ohne feste Verbindung mit dem Grund und Boden (z. B. Baustellencontainer): ja[1]; bei fester Verbindung oder bei individueller Zweckbestimmtheit zur dauernden Nutzung, z. B. Büro: nein.[2] Bürocontainer die auf festen Fundamenten ruhen, sind unabhängig von ihrer Zweckbestimmung als Gebäude anzusehen. Ruhen sie nicht auf Fundamenten, sondern z. B. auf lose verlegten Kanthölze...mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Eissportstadien, -hallen, -zentren

Unterböden z. B. der Eislaufflächen, der Eisschnelllaufbahnen, der Eisschießbahnen, der Umgangszonen und des Anschnallbereichs, nicht transportable Kassenhäuschen, Kioske, Duschräume, Toiletten, Umkleideräume, Regieraum, Werkstatt, Massageraum, Sanitätsraum: nein; Oberböden von Eislaufflächen, von Eisschnelllaufbahnen und von Eisschießbahnen, Schneegruben, Kälteerzeuger, Not...mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Trennwände

nein; das gilt sowohl für tragende Wände, als auch für Schranktrennwände in Großraumbüros oder für – verschieb- und versetzbare – Trennwände z. B. in Ställen für Schweinebuchten in Schweineställen, für Pferdeboxen in Reitställen. Gleiches gilt für vom Mieter in eine Halle eingebauten Glastrennwände[1]; Isolierwände von nicht zum Aufenthalt geeigneten Räumen: ja S. auch "Konst...mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Sprinkleranlagen

soweit sie dem Schutz des Gebäudes dienen: nein[1]; wenn vom Produktionsvorgang eine unmittelbare Brandgefahr ausgeht (Funkenflug) oder hoch explosive und leicht entzündbare Produkte (Feuerwerkskörper) produziert oder gelagert werden: ja[2]mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Hallen

Markt-, Industrie-, Bahnsteig- und ähnliche Hallen werden als Gebäude angesehen, wenn auch die übrigen Gebäudemerkmale vorliegen. Traglufthallen z. B. über Tennisplätzen, sind nicht ausreichend standfest und deshalb keine Gebäude.[1] S. auch "Container", "Turn-, Sport- und Festhallen", "Zelthallen".mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsvorrichtung

Zusammenfassung Begriff Betriebsvorrichtungen sind Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören, auch wenn sie wesentliche Bestandteile eines Grundstücks (Gebäudes) bilden und ihrer Natur nach unbeweglich sind. Dazu gehören alle Vorrichtungen einer Betriebsanlage, die in so enger Beziehung zu einem Gewerbebetrieb als solchem stehen, dass...mehr

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Betriebsvorrichtung / 2.6 Standfestigkeit des Gebäudes

Das Gebäude muss so gebaut sein, dass es nicht einstürzt, wenn die als Betriebsvorrichtungen anzusehenden Teile des Bauwerks entfernt werden.[1] Der Annahme eines Gebäudes steht nicht entgegen, wenn die Umschließung ihre Standfestigkeit durch Bauteile wie Fundamente, Stützen, Mauervorlagen und Verstrebungen erhält, die auch einer Betriebsvorrichtung dienen.[2] Standfest ist ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsvorrichtung / 1.5 Gewerbesteuer

Die Frage, ob es sich bei dem Bauwerk um ein Gebäude oder eine Betriebsvorrichtung handelt, ist im Rahmen der Hinzurechnungsregelungen nach § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG von Bedeutung. Danach ist die Summe des für die Bemessung der Gewerbesteuer maßgeblichen Gewinns und der Hinzurechnungen um 1,2 v. H. des Einheitswerts des nicht von der Grundsteuer befreiten Grundbesitzes zu kürz...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsvorrichtung / 4 Verstärkungen der ­Decken, Fundamente und Mauern­

Decken und Wände sind stets den Gebäuden zuzurechnen, auch wenn sie aus betrieblichen Gründen stärker als üblicherweise ausgelegt sind. Schallschutzmaßnahmen können in Ausnahmefällen Betriebsvorrichtungen sein, wenn z. B. in einem Gewerbebetrieb in besonderem Maße starker Lärm entsteht.[1] Schallschutzvorrichtungen in einem Badepark, die in besonderer Beziehung zur Raumnutzu...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsvorrichtung / 7 Be- und Entwässerungsanlagen­

Solche Anlagen gehören im Allgemeinen zum Gebäude. Dienen sie überwiegend dem Betriebsvorgang, wie z. B. bei Färbereien, sind sie Betriebsvorrichtungen. Das gilt auch für die Abwasseranlage einer Brauerei, wenn die Anlage überwiegend unmittelbar der Produktion dient. Die Motive, die zum Bau der Anlage geführt haben, sind nicht maßgebend.[1] Die Anlage eines Systems von (Erd-...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsvorrichtung / 1.3 Grundsteuer

Betriebsvorrichtungen unterliegen nicht der Grundsteuer.[1]mehr

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Betriebsvorrichtung / 1.7 Investitionszulage

Bei der Gewährung von Investitionszulagen gelten für Gebäude und Gebäudeteile einerseits und Betriebsvorrichtungen andererseits unterschiedliche Regelungen.[1] , [2]mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsvorrichtung / 1.2 Bewertungsrecht

Betriebsvorrichtungen werden bewertungsrechtlich nicht im Sachwert-(Ertragswert-)verfahren bewertet,[1] sondern mit dem Steuerbilanzwert angesetzt;[2] sie sind nicht in das Grundvermögen einzubeziehen.[3]mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsvorrichtung / 1.6 Grunderwerbsteuer

Bei einer Grundstücksveräußerung ist Grunderwerbsteuer nur für den Teil des Kaufpreises zu erheben, der auf den Grund und Boden sowie das Gebäude entfällt; Betriebsvorrichtungen gehören nicht dazu.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsvorrichtung / 1 Steuerliche Auswirkungen­

Die zutreffende Abgrenzung zwischen Betriebsvorrichtungen und Grundbesitz ist in vielen steuerlichen Bereichen von Bedeutung. 1.1 Ertragsteuern Betriebsvorrichtungen sind keine Gebäude.[1] Sie sind bewegliche Wirtschaftsgüter, getrennt vom Gebäude zu aktivieren und wie das übrige bewegliche Anlagevermögen abzuschreiben.[2] Bei Leistungen an Betriebsvorrichtungen kann es sich au...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsvorrichtung / 9 Abgrenzung zu den Außenanlagen

Ob Bauwerke als Außenanlagen (stets beim Grundstück zu erfassen) oder als Betriebsvorrichtung anzusehen sind, hängt davon ab, ob sie der Benutzung des Grundstücks dienen oder in einer besonderen Beziehung zu einem auf dem Grundstück ausgeübten gewerblichen Betrieb stehen. Wege und Platzbefestigungen, Tore, Stützmauern, Gartenanlagen und Umzäunungen sind regelmäßig als Außena...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsvorrichtung / 1.4 Umsatzsteuer

Bei einer Vermietung des Grundstücks ist der auf Betriebsvorrichtungen entfallende Teil nicht umsatzsteuerfrei. Das gilt auch dann, wenn die Betriebsvorrichtungen wesentliche Bestandteile des Grundstücks sind.[1] Wird das Grundstück veräußert, unterliegen mitveräußerte Betriebsvorrichtungen der Umsatzsteuer.[2] , Der umsatzsteuerrechtliche Begriff des "Grundstücks" richtet sic...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsvorrichtung / 3 Abgrenzung zu Gebäudeteilen sowie Gebäudezubehör

Ob einzelne Bestandteile des Gebäudes nach Bewertungsrecht als Gebäudeteile oder als Betriebsvorrichtungen zu behandeln sind, hängt davon ab, ob sie der Benutzung des Gebäudes ohne Rücksicht auf den gegenwärtig ausgeübten Betrieb dienen oder ob sie in einer besonderen Beziehung zum Gewerbebetrieb stehen. In das Bauwerk eingebaute Anlagen sind nur dann Bestandteil des Bauwerk...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsvorrichtung / 5 Aufzüge, Rolltreppen und Beleuchtungsanlagen

Entscheidend ist, ob solche Anlagen zu dem Gebäude in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang stehen und damit der Benutzung des Gebäudes oder ob sie unmittelbar dem Gewerbebetrieb dienen. Personenaufzüge und Rolltreppen dienen in erster Linie der Benutzung des Gebäudes, auch wenn die Aufzüge und Rolltreppen von den Kunden in Kaufhäusern zum Zwecke des Einkauf...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsvorrichtung / 6 Sammelheizungs-, ­Klima- und Warmwasseranlagen

Solche Anlagen sind im Allgemeinen Teile des Gebäudes.[1] Sie rechnen aber zu den Betriebsvorrichtungen, wenn sie ganz oder überwiegend betrieblichen Zwecken dienen, wie z. B. Klimaanlagen in chemischen Faserfabriken und in Tabakfabriken sowie zur Möbellagerung erforderliche, in ein Gebäude eingefügte Lüftungs- und Befeuchtungsanlagen.[2] Auch das Wasserversorgungs-Rohrleitu...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsvorrichtung / 8 Bäder

Bäder, die der Körperpflege dienen, rechnen zum Gebäude. Das gilt auch für die Bäder und Duschen in einem Hotel.[1] Bäder, die Heilzwecken dienen, z. B. in Kur- und Krankenhäusern, sind Betriebsvorrichtungen.[2] Schwimmbecken in Hotels sind unselbstständige Gebäudeteile und keine Betriebsvorrichtungen.[3]mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsvorrichtung / 1.8 Bauabzugssteuer

Keine Bedeutung hat die Abgrenzung zwischen Gebäuden und Betriebsvorrichtungen für die Vornahme der Bauabzugssteuer. Diese legt die Begriffe "Bauleistungen" und "Bauwerk" zugrunde, die beides abdecken.[1] Hinweis Anhängiges Verfahren beim BFH Beim BFH ist die Frage anhängig, ob Scheinbestandteile i. S. des § 95 BGB bzw. Betriebsvorrichtungen i. S. des Bewertungsgesetzes, die s...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsvorrichtung / 1.1 Ertragsteuern

Betriebsvorrichtungen sind keine Gebäude.[1] Sie sind bewegliche Wirtschaftsgüter, getrennt vom Gebäude zu aktivieren und wie das übrige bewegliche Anlagevermögen abzuschreiben.[2] Bei Leistungen an Betriebsvorrichtungen kann es sich auch um Bauleistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück handeln. Der Begriff der Bauleistung ist unter Berücksichtigung der Auslegung des Gru...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsvorrichtung / 2.1 Grundsatz

Bei der Abgrenzung der Gebäude von den Betriebsvorrichtungen ist vom Gebäudebegriff auszugehen, da diese grundsätzlich zum Grundvermögen gehören und demgemäß ein Bauwerk, das als Gebäude zu betrachten ist, nicht Betriebsvorrichtung sein kann.[1] , [2] Entsprechend sind für die Abgrenzung die Merkmale eines Gebäudes nach dem Bewertungsrecht zugrunde zu legen.[3] , [4] Nicht entsch...mehr

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Betriebsvorrichtung / 2 Abgrenzung zu den Gebäuden­

2.1 Grundsatz Bei der Abgrenzung der Gebäude von den Betriebsvorrichtungen ist vom Gebäudebegriff auszugehen, da diese grundsätzlich zum Grundvermögen gehören und demgemäß ein Bauwerk, das als Gebäude zu betrachten ist, nicht Betriebsvorrichtung sein kann.[1] , [2] Entsprechend sind für die Abgrenzung die Merkmale eines Gebäudes nach dem Bewertungsrecht zugrunde zu legen.[3] , [4...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsvorrichtung / Zusammenfassung

Begriff Betriebsvorrichtungen sind Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören, auch wenn sie wesentliche Bestandteile eines Grundstücks (Gebäudes) bilden und ihrer Natur nach unbeweglich sind. Dazu gehören alle Vorrichtungen einer Betriebsanlage, die in so enger Beziehung zu einem Gewerbebetrieb als solchem stehen, dass dieser unmitte...mehr