Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsvorrichtung

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsvorrichtung / 2.3 Möglichkeit des Aufenthalts von Menschen

Das Gebäude muss so beschaffen sein, dass man sich in ihm nicht nur vorübergehend aufhalten kann.[1] Es muss durch normale Eingänge (Türen) betreten werden können. Behelfsmäßige Eintrittsmöglichkeiten wie Luken, Leitern und schmale Stege reichen nicht aus. Nicht erforderlich ist, dass das Bauwerk zum Aufenthalt von Menschen bestimmt ist. Es muss so beschaffen sein, dass Mensc...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsvorrichtung / 2.5 Beständigkeit des Bauwerks

Die Annahme eines Gebäudes setzt eine Beständigkeit des Bauwerks voraus. Sie richtet sich nach seiner Beschaffenheit (Material). Ohne Bedeutung ist, ob das Bauwerk nur zu einem vorübergehenden Zweck errichtet wurde.[1] Hinweis Bürocontainer Bürocontainer, die auf festen Fundamenten ruhen, sind unabhängig von ihrer Zweckbestimmung als Gebäude anzusehen. Ruhen sie nicht auf Fund...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsvorrichtung / 2.2 Schutz gegen Witterungseinflüsse durch räumliche Umschließung

Der Schutz gegen Witterungseinflüsse durch räumliche Umschließung erfordert nicht, dass das Gebäude an allen Seiten Außenwände hat.[1] Fehlen diese, kann ein Gebäude vorliegen, wenn es nach der Verkehrsauffassung dem Schutz gegen Witterungseinflüsse dienen soll. Freistehende schmale Überdachungen und vergleichbare Schutzdächer sind keine Gebäude, wenn ihre Breite nicht mindes...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsvorrichtung / 2.4 Feste Verbindung mit dem Grund und Boden

Zur Annahme eines Gebäudes muss das Bauwerk mit Grund und Boden fest verbunden sein.[1] Es muss auf einzelne oder durchgehende Fundamente gegründet sein. Ein Fundament setzt eine feste Verankerung durch eine Verbindung mit Grund und Boden voraus, die nicht durch bloßen Abtransport beseitigt werden kann.[2] Eine feste Verbindung mit dem Grund und Boden ist auch anzunehmen, we...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erhaltungsaufwand / 1 Steuerrechtliche ­Grundsätze

Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen an ­einem bestehenden Gebäude, das der Erzielung von Einkünften dient, sind als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben abzugsfähig. Bei diesen Aufwendungen ist allerdings zwischen Er­haltungsaufwendungen und (nachträg­lichen) Herstellungskosten zu unterscheiden. Erhaltungsaufwand kann auch bei anderen Wirtschaftsgü...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
EuGH-Vorlagen zum Aufteilun... / [Ohne Titel]

StB Dr. Eduard Forster[*] Angefangen mit dem EuGH-Urteil "Stadion Amsterdam" vom 18.1.2018, aber spätestens seit dem EuGH-Verfahren "Finanzamt X" (mit Urteil vom 5.5.2023 und dem BFH-Folgebeschluss vom 17.8.2023) zur Verneinung des vermeintlichen Aufteilungsgebots in § 4 Nr. 12 UStG bei Vermietung oder Verpachtung eines Grundstücks mit Betriebsvorrichtungen, sind verstärkt au...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Von der Steuerbefreiung der Verwaltungsleistungen begünstigte Investmentfonds nach dem Investmentsteuerrecht

Rz. 42 Aufgrund der Regelung in § 1 Abs. 1b S. 2 InvStG i. d. F. bis 31.12.2017 ist wegen des allgemeinen Bezugs auf das InvStG in § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG die Verwaltung von Investmentfonds unter folgenden Voraussetzungen steuerfrei: Der Investmentfonds ist ein OGAW oder ein AIF, der folgende Anlagebestimmungen erfüllt (die Anlagebestimmungen sind somit nicht nur auf AIF, s...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Herstellungskosten im Absch... / 4.4.3 Verbesserung von Anlagen

Rz. 110 Wird lediglich eine einzelne Anlage im Gebäude über den ursprünglichen Zustand hinaus wesentlich verbessert, so ist dies in der Regel keine wesentliche Verbesserung des Gebäudes insgesamt. Ist daher die Anlage ein unselbstständiger Gebäudeteil, so sind die Bauaufwendungen laufende Aufwendungen und damit sofort als Betriebsausgaben abzusetzen. Ist aber die Anlage ein ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Herstellungskosten im Absch... / 4.4.2 Selbstständige Gebäudebestandteile

Rz. 104 Gebäudeteile, die nicht in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit dem Gebäude stehen, sind selbstständige Wirtschaftsgüter. Ein Gebäudeteil ist selbstständig, wenn er besonderen Zwecken dient, mithin in einem von der eigentlichen Gebäudenutzung verschiedenen Nutzungs- und Funktionszusammenhang steht.[1] Selbstständige Gebäudeteile in diesem Sinne ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebs- und Geschäftsauss... / 3.5 Betriebsvorrichtungen und Einbauten (Scheinbestandteile)

Betriebsvorrichtungen sind Vorrichtungen aller Art, die bilanzrechtlich zu einer (Betriebs-) Anlage gehören – auch wenn sie wesentliche Bestandteile eines Gebäudes darstellen und damit zivilrechtlich dem Gebäude zuzuordnen sind. Voraussetzung ist, dass die Vorrichtungen nicht in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit dem zugehörigen Gebäude stehen. Sie s...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7. Vermietung von Sportstätten einschließlich der Betriebsvorrichtungen für sportliche Zwecke

7.1 Körperschaftsteuer Tz. 93 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Hier ist zwischen der Vermietung auf längere und der Vermietung auf kurze Dauer (z. B. stundenweise Vermietung, auch wenn die Stunden für einen längeren Zeitraum im Voraus festgelegt worden sind) zu unterscheiden (s. AEAO zu § 67a AO TZ 11, Anhang 2). Tz. 94 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Die Vermietung auf längere Dauer ist...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7.3 Vermietung von Sportstätten – Beispielsfälle

Tz. 99 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Beispiel 1: Eine Sportstätte wird ohne Betriebsvorrichtung auf längere Dauer (mehr als sechs Monate) an einen Verein vermietet. Ergebnis 1: Ertragsteuerlich sind die Einnahmen im Tätigkeitsbereich "steuerfreie Vermögensverwaltung" zu erfassen. Körperschaftsteuer ist auf Grund der Ertragsteuerfreiheit nicht zu entrichten (s. AEAO zu § 67a AO TZ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7.1 Körperschaftsteuer

Tz. 93 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Hier ist zwischen der Vermietung auf längere und der Vermietung auf kurze Dauer (z. B. stundenweise Vermietung, auch wenn die Stunden für einen längeren Zeitraum im Voraus festgelegt worden sind) zu unterscheiden (s. AEAO zu § 67a AO TZ 11, Anhang 2). Tz. 94 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Die Vermietung auf längere Dauer ist dem Bereich der steue...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Sportliche Veranstaltungen

Tz. 3a Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Unter sportlichen Veranstaltungen i. S. d. § 67a AO (Anhang 1b) sind bei allen Sportarten grundsätzlich die einzelnen Wettbewerbe zu verstehen, die in engem zeitlichen und örtlichen Zusammenhang durchgeführt werden. Bei einer Mannschaftssportart ist also nicht die gesamte Meisterschaftsrunde die zu beurteilende sportliche Veranstaltung, sond...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Sportanlagen/-stätten

Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Sportanlagen/-stätten sind Sportplätze/-hallen, Schwimmbäder, Tennisplätze/-hallen, Schießstände, Kegelbahnen, Squashhallen, Reithallen, Turnhallen, Eissportstätten, Golfplätze etc. Die Vermietung von Sportstätten und Betriebsvorrichtungen auf kurze Dauer schafft lediglich die Voraussetzungen für sportliche Veranstaltungen. Sie ist jedoch selbst kei...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7.2 Umsatzsteuer

Tz. 98 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Vermietung von Sportstätten auf kurze Dauer an Mitglieder und Nichtmitglieder s. "Vermietung für sportliche Zwecke".mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 4. Grundbesitzbewertung, §§ 176 ff. BewG

Rz. 5 Grundbesitz wird ebenso mit dem gemeinen Wert bewertet (§ 177 BewG). Die Regelungen zur Bewertung des Grundvermögens befinden sich in den §§ 176 bis 198 BewG. Nach § 176 Abs. 1 BewG gehören zum Grundvermögen:mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Überlassung von Sportgeräten

Tz. 82 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Bei der Überlassung von beweglichen Sportgeräten, die im Zusammenhang mit der Vermietung von Sportstätten oder Betriebsvorrichtungen entgeltlich erfolgen, handelt es sich um ein so genanntes Hilfsgeschäft; dieses teilt als Nebenleistung das Schicksal der Hauptleistung. Die Zweckbetriebseigenschaft bestimmt sich danach, ob die Sportgeräte Mit...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Welche Einnahmen sind nicht dem Tätigkeitsbereich "sportliche Veranstaltungen" zuzuordnen?

Tz. 105 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Einnahmen, die nicht den Bereichen der "sportlichen Veranstaltungen" zugeordnet werden können, sind: der Verkauf von Speisen und Getränken an die Zuschauer, Wettkampfteilnehmer, Schiedsrichter, Kampfrichter, Sanitäter, übriges Betreuungspersonal usw. anlässlich von Fußballspielen, Turnieren usw., wenn bereits ein steuerpflichtiger wirtschaft...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Einnahmen, die dem Zweckbetrieb "sportliche Veranstaltungen" zuzuordnen sind

Tz. 78 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Dem Bereich der "sportlichen Veranstaltungen" (Zweckbetrieb i. S. v. § 67a AO, Anhang 1b) sind folgende Einnahmen zuzuordnen: Eintrittsgelder anlässlich von Sportveranstaltungen (Leichtathletikwettkämpfen, Fußballspielen, Handballspielen, Meisterschaften, Punktspielen, Turnieren usw.); Startgelder, Melde- und Teilnehmergebühren; Einnahmen aus d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. "Nackter" Grund und Boden

Rn. 50 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Der ertragsteuerliche Begriff "Grund und Boden" ist enger als der zivilrechtliche Begriff des Grundstücks. Ein Grundstück im bürgerlich-rechtlichen Sinne kann einkommensteuerlich aus mehreren WG bestehen, nämlich aus dem Grund und Boden einerseits und anderen selbstständigen WG andererseits (BFH vom 24.08.1989, BStBl II 1989, 1016). Rn. 51 St...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VIII. Gemeinnützigkeitsrecht und umsatzsteuerrechtliche Beurteilung von Vereinsaktivitäten im Bereich Sportzentren

Tz. 159 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Wie nach Auffassung der Finanzverwaltung einzelne Vereinsleistungen aus gemeinnützigkeitsrechtlicher Sicht zu beurteilen sind, zeigt die nachstehende Übersicht. Zur Definition eines Mitglieds wird auf AEAO zu § 67a AO TZ 12 (Anhang 2) verwiesen. Für Gastmitgliedschaften ist nicht zu beanstanden, wenn die Gastmitgliedschaft wie eine Vollmitgl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Inanspruchnahme des Ausgleichsfonds

Rn. 171 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Der Ausgleichsfonds darf (durch Entnahme der entsprechenden Geldmittel) entsprechend § 3 Abs 3 Nr 1 FAG in Anspruch genommen werden zur Ergänzung der durch eine Einschlagsbeschränkung geminderten Erlöse. Die Frage, in welcher Höhe dem Forstwirt durch die Einschlagsbeschränkung Mindereinnahmen entstehen bzw entstanden sind, wird wohl dahingeh...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Geringwertige Wirtschaftsgü... / 2.2.1 Abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

Rz. 4 Die Anwendung des § 6 Abs. 2 EStG ist auf abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens beschränkt. Dementsprechend muss das Wirtschaftsgut abnutzbar, also i. S. d. § 253 Abs. 3 HGB in der Nutzung zeitlich begrenzt sein und einer wirtschaftlichen oder technischen Abnutzung unterliegen.[1] Rz. 5 Des Weiteren muss es sich um ein bewegliches Wirtschaftsgut han...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kein "Aufteilungsgebot" – K... / 1. Urteil vom 4.5.2023 zur Vermietung von Grundstücken und Betriebsvorrichtungen

EuGH: Mit Urteil vom 4.5.2023 hat der EuGH bestätigt, dass einheitliche wirtschaftliche Vorgänge mehrwertsteuerlich einheitlich zu beurteilen sind.[1] Ist also eine Leistung als Nebenleistung zu einer anderen Leistung, der Hauptleistung, anzusehen, ist erstere ebenso zu behandeln wie letztere.[2] BFH: Der BFH hat die Feststellungen des EuGH in der Nachfolgeentscheidung vom 17...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kein "Aufteilungsgebot" – K... / b) Besonderheiten bei VuM

Fest installierte VuM (Grundsatz): Bei den VuM sind einige Besonderheiten zu beachten.[25] Wie gesagt unterfällt ein Vorgang der Grunderwerbsteuer, wenn ein Grundstück im Sinne des bürgerlichen Rechts (§§ 94 ff. BGB) übertragen wird (s. oben II.2.a.). Zu den Grundstücken in diesem Sinn gehören daher auch VuM, wenn sie fest installiert sind (also fest mit dem GuB oder einem G...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Investitionsabzugsbetrag / 2.2 Begünstigte Wirtschaftsgüter

Begünstigt sind allein bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Diese müssen nicht zwingend neu sein. Begünstigt sind damit auch gebraucht erworbene Wirtschaftsgüter. Ebenfalls begünstigt sind geringwertige Wirtschaftsgüter,[1] selbst wenn dafür entweder der Sofortabzug in Anspruch genommen oder ein Sammelposten angesetzt werden kann.[2] Zu den beweglichen Wirtschaftsg...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bewertung von Grundstücken ... / II. Grundlegendes zur Vermögensart und zur Bodenwertermittlung (Rz. 1 bis 4)

"Flächen, auf denen eine Windkraftanlage oder eine Freiflächen-Fotovoltaikanlage betrieben wird, sind dem Grundvermögen zuzurechnen. Eine Windkraftanlage ist wie eine Freiflächen-Fotovoltaikanlage regelmäßig als Betriebsvorrichtung gem. § 176 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 BewG nicht in das Grundvermögen einzubeziehen (vgl. u. a. ‚Fotovoltaikanlage‘ und ‚Windkraftanlage‘ im Abgren...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 99... / 2.1 Überblick

Rz. 4 Umfasst werden Räume im Betriebsvermögen, solche, die zur Berufsausübung notwendig sind, sowie Räume des Privatvermögens. Werden Teile der Privatwohnung betrieblich genutzt (z. B. Arbeitszimmer, Praxis, o. Ä.), handelt es sich bei diesen um solche des betrieblichen Vermögens. Zu den nach § 99 AO betretbaren Objekten zählen: Grundstücke, d. h. begrenzte Teile der Erdober...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bewertung von Grundstücken ... / 3. Umfang der wirtschaftlichen Einheit

Betriebsgrundstücke und das Grundvermögen werden nach wirtschaftlichen Einheiten bewertet. Dabei ist jede wirtschaftliche Einheit für sich zu bewerten (§ 2 Abs. 1 Satz 1 BewG). Was als wirtschaftliche Einheit zu gelten hat, richtet sich nach der Verkehrsanschauung (§ 2 Abs. 1 Satz 3 BewG). Bei der Bestimmung der wirtschaftlichen Einheit sind nach § 2 Abs. 1 Satz 4 BewG die ö...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Grunderwerbsteuer: Bemessun... / 3.6 Hallenboden ist keine Betriebsvorrichtung

Der Hallenboden einer Logistikhalle ist keine Betriebsvorrichtung, wenn der Boden eine sog. Doppelfunktion hat. In einem derartigen Fall ist er in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer mit einzubeziehen.[1] Im entschiedenen Fall ging es um den Kaufpreis, der auf einen 50.000 qm großen Hallenboden mit besonderer Tragfähigkeit entfiel. Die Betonplatten aus Stahlfaserbe...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Grunderwerbsteuer: Bemessun... / 5 Besonderheiten bei Solar- und Fotovoltaikanlagen

§ 1 GrEStG bezieht sich auf Rechtsvorgänge mit inländischen Grundstücken. Zu einem Grundstück gehören auch dessen Bestandteile. Bestandteile, die zu einem Grundstück gehören sind u. a. Heizungsanlagen, fest eingebaute Bad- und Sanitäreinrichtungen, Versorgungsleitungen für Strom, Wasser und Heizung sowie die Dacheindeckung. Solaranlagen dienen der Gewinnung von Wärme durch Sonnen...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Kündigung und Niederlegung ... / 6 Zusammenfassung

Unter welchen Voraussetzungen ein Steuerberatungsvertrag gekündigt werden kann, hängt davon ab, ob es sich dabei um einen Werkvertrag oder einen Dienstvertrag handelt. In der Regel wird ein Steuerberatungsvertrag als Dienstvertrag eingestuft, und zwar als ein Dienstvertrag höherer Art, der aufgrund besonderen Vertrauens der Mandantschaft zu den mit der Steuerberatung beauftr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Leistungsbezug für Immobili... / 2. V. Senat des BFH zur Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen

Dem Begriff des einheitlichen wirtschaftlichen Vorgangs und der hierzu ergangenen Rechtsprechung des EuGH kam im Rahmen der aktuellen BFH-Rechtsprechung zur umsatzsteuerlichen Vorgehensweise bei der gleichzeitigen Vermietung von Grundstücken und Betriebsvorrichtungen eine wichtige Bedeutung zu[21]. Gemäß § 4 Nr. 12 S. 2 UStG ist die Vermietung von Betriebsvorrichtungen, auch ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Leistungsbezug für Immobili... / 3. Einordnung der Urteile des V. Senats

Weitere Auslegung des BFH im Gegensatz zur FinVerw.: Ähnlich wie das Urteil zur Mitvermietung von Einrichtungsgegenständen scheint auch diese Entscheidung zunächst dafür zu sprechen, dass der umsatzsteuerrechtliche Begriff "Vermietung von Grundstücken" unter dem Gesichtspunkt der Einheitlichkeit der Leistung nach Ansicht des BFH nunmehr recht umfassend auszulegen ist. In bei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Windkraftanlagen (Abs. 1)

Rz. 13 [Autor/Stand] Bei der Einheitsbewertung ist die Verwaltung und die Rechtsprechung davon ausgegangen, dass die Fläche, auf der eine Windkraftanlage steht, grundsätzlich nicht mehr land- und forstwirtschaftlich genutzt wird und daher dem Grundvermögen zuzurechnen ist. Dabei wurde, zumindest wenn zwischen den Anlagen innerhalb eines Windparks keine Wegverbindung bestand ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Grundsätzliches

Rz. 136 [Autor/Stand] In der Praxis haben sich bei der Bewertung von Grundstücken mit Windkraftanlagen oder Freiflächen-Photovoltaikanlagen immer wieder Probleme und Fragen zur Ermittlung des Bodenwerts ergeben. Die Länder haben hierauf mit gleich lautenden Erlassen vom 6.3.2024[2] zur Bewertung von Grundstücken mit Windkraftanlagen oder Freiflächen-Fotovoltaikanlagen und zu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 137 [Autor/Stand] Die Abgrenzung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens vom Grundvermögen i.S.d. § 218 Satz 1 BewG richtet sich grundsätzlich nach den §§ 232 und 233 BewG. Die Vorschrift des § 234 BewG ist lediglich hilfsweise heranzuziehen. Zu berücksichtigen ist allerdings auch noch § 240 BewG, in dem die Zuordnung von Kleingartenland und Dauerkleingartenland zu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Betriebsvorrichtungen i.R.d. erweiterten Kürzung bei Betriebsverpachtung

Die Mitvermietung eines Lastenaufzugs kann sich als zwingend notwendiger Teil einer wirtschaftlich sinnvoll gestalteten eigenen Grundstücksverwaltung darstellen, die der Gewährung der erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG nicht entgegen steht. Fest mit dem Gebäude verbundene Rampen, die mit Verbindungsblechen zum Ausgleich etwaiger Höhenunterschiede zu anliefernden L...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / (1) Ermittlung des Rohertrags

Rz. 221 Ausgangsgröße für den Rohertrag ist grundsätzlich die jährlich vereinbarte Miete ohne Berücksichtigung von Umlagen zur Deckung von Betriebskosten (§ 186 Abs. 1 BewG). Sofern keine Miete vereinbart wurde, d.h. insbesondere bei eigengenutzten, ungenutzten oder unentgeltlich überlassenen Grundstücken, wird die übliche Miete angesetzt. Der Ansatz der üblichen Miete kommt...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Miet- und Pachtverhältnisse... / 3.2.1 Betriebsvorrichtungen

Rz. 35 Die Definition der Betriebsvorrichtung ergibt sich aus dem § 68 Abs. 2 Nr. 2 BewG i. V. m. R 7.1 (3) EStR 2012. Betriebsvorrichtungen sind demnach Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören, auch wenn sie wesentliche Bestandteile eines Grundstücks sind. Die Abgrenzung der Betriebsvorrichtung vom Gebäude erfolgt nach den gleich ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Miet- und Pachtverhältnisse... / 3.3 Handelsrecht

Rz. 44 Mieterein- und -umbauten, die dem besonderen betrieblichen oder beruflichen Zweck des Mieters dienen, unterliegen handelsrechtlich grundsätzlich als selbstständige Vermögensgegenstände der Aktivierungspflicht. Diese Aussage gilt für sämtliche Arten von Mieterein- oder -umbauten, die sich als Scheinbestandteil oder Betriebsvorrichtung klassifizieren lassen. Für die per...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Miet- und Pachtverhältnisse... / 3.4 Steuerrecht

Rz. 51 In dem Urteil des BFH vom 28.7.1993[1] wurde zur Problematik der Mietereinbauten ausführlich Stellung genommen. Demnach können Mietereinbauten in der Bilanz des Mieters aktiviert werden, wenn es sich um Herstellungsaufwand handelt und die Einbauten gegenüber dem Gebäude als selbstständige Wirtschaftsgüter zu qualifizieren sind und die Wirtschaftsgüter dem Betriebsverm...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Miet- und Pachtverhältnisse... / 3.2.3 Sonstige Mieterein- bzw. -umbauten

Rz. 40 Mieterein- und -umbauten, die weder Scheinbestandteil noch Betriebsvorrichtung sind, können vorbehaltlich einer Einstufung als immaterielles Wirtschaftsgut als sonstige Mieterein- oder -umbauten zu behandeln sein. Solche Aufwendungen führen zur Herstellung eines materiellen Wirtschaftsgutes des Anlagevermögens, wenn entweder der Mieter wirtschaftlicher Eigentümer der v...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Miet- und Pachtverhältnisse... / 3.2.4 Immaterielle Posten

Rz. 43 Liegen bei Baumaßnahmen weder die Voraussetzungen für einen Scheinbestandteil, eine Betriebsvorrichtung oder einen sonstigen Mietereinbau vor, kann auch wegen des fehlenden Ersatzanspruchs kein wirtschaftliches Eigentum des Mieters angenommen werden. Haben die angefallenen Aufwendungen keine unmittelbare sachliche Beziehung zum Betrieb des Mieters, d. h., handelt es s...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Miet- und Pachtverhältnisse... / 3.5 IFRS

Rz. 56 Wenn wirtschaftliches Eigentum vorliegt, sind Mietereinbauten und Mieterumbauten als Vermögenswerte (assets) anzusehen, sodass eine Aktivierungspflicht als separater Vermögenswert gegeben ist, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob es sich bei den Mietereinbauten und Mieterumbauten um Betriebsvorrichtungen, Scheinbestandteile, sonstige Mietereinbauten und Mieterumbauten o...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Miet- und Pachtverhältnisse... / 3.1 Grundsätzliches

Rz. 32 Mietereinbauten und Mieterumbauten (auch Mieterausbauten) sind Baumaßnahmen auf fremdem Grund und Boden an oder in Gebäuden, die ein Mieter oder Pächter auf eigene Rechnung auf, an oder im gemieteten oder gepachteten Objekt selbst durchführt oder durch fremde Dritte in seinem Namen ausführen lässt. Die Aufwendungen dürfen weder den Instandhaltungs- oder Instandsetzung...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Miet- und Pachtverhältnisse... / 3.2 Klassifikation

Rz. 34 Für die Behandlung der Mietereinbauten und Mieterumbauten in der Rechnungslegung ist zunächst eine Abgrenzung dahingehend vorzunehmen, ob es sich bei den Einbauten/Umbauten um Betriebsvorrichtungen, Scheinbestandteile, sonstige Mieterein- bzw. -umbauten oder immaterielle Wirtschaftsgüter/Vermögensgegenstände/Vermögenswerte handelt.[1] Zuvor ist auszuschließen, dass bloßer ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Miet- und Pachtverhältnisse... / 5.4 Verpflichtung zum kostenlosen Ersatz des Pachtgegenstands

Rz. 121 Diese Substanzerneuerungspflicht des Pächters muss bei diesem sowohl handelsrechtlich als auch bilanzsteuerrechtlich im Wege einer Rückstellung für Substanzerneuerung berücksichtigt werden. Die noch nicht fällige Verpflichtung zur Erneuerung unbrauchbar gewordener Pachtgegenstände (Gebäudebestandteile, Betriebsvorrichtungen, Maschinen, Inventar) ist eine bewertungsfä...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Parkplatz / 3 Parkplätze als Gebäudebestandteil oder Betriebsvorrichtung

Anderes gilt, wenn der Parkplatz in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit einem Gebäude steht, z. B. Tiefgarage unter einem Gebäude. In diesem Fall sind die Herstellungskosten dem Gebäude zuzurechnen und zusammen mit diesem zu aktivieren und entsprechenden den Vorschriften zur Gebäude-AfA abzuschreiben. In Ausnahmefällen kann ein Parkplatz auch als Betri...mehr