Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsvorrichtung

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grenzüberschreitende Leistu... / 1 Problematik

Damit in Deutschland Umsatzsteuer entstehen kann, muss eine Lieferung oder sonstige Leistung steuerbar und steuerpflichtig ausgeführt werden. Im Mittelpunkt gerade bei der Bestimmung der Steuerbarkeit von sonstigen Leistungen[1] steht die zutreffende Bestimmung des Orts der sonstigen Leistung.[2] Aber auch in den Fällen, in denen sich der Ort einer Leistung nicht im Inland be...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / dd) Bauten auf eigenen und fremden Grundstücken

Rz. 106 [Autor/Zitation] Als Bauten sind Gebäude ua. selbständige Grundstückseinrichtungen auf eigenen oder fremden Grundstücken anzusehen. Rz. 107 [Autor/Zitation] Zu den Gebäuden zählen Geschäfts, Fabrik- und Wohnbauten. Bei einem freiwilligen Ausweis der einzelnen Grundstücks- oder Gebäudearten fallen unter die Geschäfts- und Fabrikbauten alle, die dem Betrieb des Unternehme...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Technische Anlagen und Maschinen (A.II.2.)

Rz. 114 [Autor/Zitation] Unter dem Posten "technische Anlagen und Maschinen" (A.II.2.) sind alle VG auszuweisen, die ihrer Art nach unmittelbar dem betrieblichen Produktionsprozess dienen (vgl. Reiner in MünchKomm. HGB[5], § 266 Rz. 34; Marx/Dallmann in BKT, Bilanzrecht, § 266 HGB Rz. 55 [7/2022]; WP Handbuch[18], Kap. F Rz. 349). Aufgrund der gebotenen wirtschaftlichen Betra...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 12 Bet... / 4.8 Bauausführungen und Montagen (S. 2 Nr. 8)

Rz. 73 Nach § 12 S. 2 Nr. 8 AO bilden auch Bauausführungen und Montagen unter näheren Vorausetzungen eine Betriebstätte. Bauausführungen und Montagen finden häufig auf Gelände oder in Räumen statt, in denen der Unternehmer nur vorübergehend tätig ist, in denen er keine "festen Geschäftseinrichtungen oder Anlagen" i. S. d. S. 1 unterhält und über die er keine eigene Verfügun...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Bauten

Rn. 246 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Der Begriff "Bauten" umfasst i.W. Gebäude und Grundstückseinrichtungen (vgl. Bonner-HdR (2014), § 253 HGB, Rn. 310). Zur Umschreibung eines Gebäudes eignet sich die Definition in R 7.1 Abs. 5 Satz 2 EStR (2012): "Ein Gebäude ist ein Bauwerk auf eigenem oder fremdem Grund und Boden, das Menschen oder Sachen durch räumliche Umschließung Schutz...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Regelmäßiger Berichtigungszeitraum

Rz. 142 Grundsätzlich beträgt der Berichtigungszeitraum fünf Jahre. Er gilt für alle Wirtschaftsgüter und nachträglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die nicht vom verlängerten Berichtigungszeitraum (Rz. 143ff.) erfasst werden und bei denen nicht eine kürzere Verwendungsdauer (Rz. 151ff.) zugrunde zu legen ist. Der Berichtigungszeitraum umfasst grundsätzlich volle ...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Anschaffungskosten, Aktivie... / 11 Sonderfall: Umbuchungen auf Anlagekonten

Wurde ein Anlagegut auf dem falschen Konto erfasst, z. B. eine Betriebsvorrichtung auf dem Konto "Geschäftsbauten", so ist dieses umzubuchen. Die Umbuchung kann über ein Konto erfolgen. In diesem Fall zeigt das betroffene Anlagenkonto am Ende zwar den richtigen Saldo auf, aber die Jahresverkehrszahlen würden dadurch erhöht. Aus diesem Grund bieten Buchhaltungsprogramme oftma...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Nie... / 4. Äquivalenzzahlen für Grundstücksflächen (Abs. 2)

Rz. 245 [Autor/Stand] Die für die Grundstücksflächen maßgebenden Äquivalenzzahlen werden durch § 4 Abs. 2 NGrStG bestimmt. Danach beträgt die Äquivalenzzahl für die Fläche von Grund und Boden nach § 4 Abs. 2 Satz 1 NGrStG grds. 0,04 Euro je Quadratmeter. Die Fläche des Grund und Bodens ist aus der amtlichen Flächengröße der zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Flurstücke ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Begriff des bebauten Grundstücks (Satz 1)

Rz. 9 [Autor/Stand] Ein "bebautes Grundstück" liegt nach § 74 Satz 1 BewG vor, wenn sich auf dem Grundstück mind. ein benutzbares Gebäude befindet. Der Gebäudebegriff wird in Abschn. 1 Abs. 2 BewRGr näher erläutert. Ein Bauwerk ist dann als Gebäude i.S.d. § 74 BewG anzusehen, wenn es Menschen oder Sachen durch räumliche Umschließung Schutz gegen äußere Einflüsse gewährt, den...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Nie... / 5. Bagatellregelung (Abs. 4)

Rz. 214 [Autor/Stand] Ergänzend zu einem unbebauten Grundstück im eigentlichen Sinne enthält § 3 NGrStG im Abs. 4 eine diesbezügliche Vereinfachungsregelung (s. Rz. 215). Ein unbebautes Grundstück im eigentlichen Sinn stellt ein Grundstück dar, auf dem sich grds. – mit Ausnahme der Regelung des § 3 Abs. 4 NGrStG – kein benutzbares Gebäude befindet. Demnach ist ein bebautes G...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3.3 Land- und forstwirtschaftlicher Teilbetrieb

Tz. 80 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Der Teilbetrieb in einem landwirtsch Gesamtbetrieb beurteilt sich grds nach denselben Grundsätzen wie auch der gew Teilbetrieb. Der Landwirt betätigt sich – wie der Gewerbetreibende – nachhaltig und mit Gewinnerzielung unter Einsatz der dafür erforderlichen Betriebsmittel. Grundlage der Eink-Erzielung in der Landwirtschaft ist die Erzeugung ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.7.3 Bewegliche Wirtschaftsgüter als wesentliche Betriebsgrundlagen

Tz. 47 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Bewegliche WG sind funktional wes Betriebsgrundlagen, wenn sie für die Betriebsführung ein wirtsch Gewicht besitzen und nicht jederzeit ersetzbar sind. Hier kommen insbes WG des AV in Betracht, die für den Betriebsablauf unerlässlich sind, so dass ein Erwerber des Betriebs diesen nur mit ihrer Hilfe in der bisherigen Form fortführen könnte (...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3.11 Gemeinsam genutzte wesentliche Betriebsgrundlagen

Tz. 110 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Nicht selten werden WG – insbes Grundstücke, Maschinen oder Betriebsvorrichtungen – für mehrere Betriebsbereiche gemeinschaftlich genutzt (in Frage kommen aber auch immaterielle WG: zB Patente, Erfindungen, Marken, technische Entwicklungen, Produktionsverfahren). Dies resultiert häufig aus der historischen Entwicklung eines Unternehmens, da...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Büroeinrichtung / 3.3 Für Wirtschaftsgüter von mehr als 250 EUR und nicht mehr als 1.000 EUR muss bei Anwendung der Poolabschreibung ein Sammelposten gebildet werden

Nach § 6 Abs. 2a EStG können Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten netto (also ohne Umsatzsteuer) mehr als 250 EUR, aber nicht mehr als 1.000 EUR betragen, die beweglich, abnutzbar und selbstständig (= für sich allein) nutzbar sind, alternativ für die Anwendung der Poolabschreibung zu einem Sammelposten zusammengefasst werden. Dieser Sa...mehr

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Land- und Forstwirte / 2.6 Vermietungs- und Verpachtungsleistungen

Wird ein vorher zum betriebsgewöhnlichen Ausrüstungsbestand eines Land- und Forstwirtschaftsbetriebs gehörendes Wirtschaftsgut langfristig vermietet (bei einer Mietdauer von mindestens 12 Monaten stets gegeben), unterliegt die Vermietungsleistung zur Regelbesteuerung.[1] Praxis-Beispiel Regelbesteuerung: Vermietung auf unbestimmte Dauer Ein Wirtschaftsgut wird auf unbestimmte ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Vorsteuerberichtigung / 1.3 Ausgeführte Arbeiten an Gegenständen

Die Voraussetzungen für eine Berichtigung des Vorsteuerabzugs sind auch dann gegeben, wenn in ein Wirtschaftsgut nachträglich ein anderer Gegenstand eingeht und dieser Gegenstand dabei seine körperliche und wirtschaftliche Eigenart endgültig verliert, oder wenn an einem Wirtschaftsgut eine sonstige Leistung ausgeführt wird. Das ist der Fall, wenn die eingegangenen Gegenstände...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
E-Ladestationen richtig bil... / 1.2 E-Ladestation als Betriebsvorrichtung

Eine E-Ladestation stellt eine Betriebsvorrichtung dar, wenn das Gewerbe des Unternehmers damit unmittelbar betrieben wird. Ist also der Geschäftszweck auf die Lieferung von Strom ausgelegt, stellt die E-Ladestation eine Betriebsvorrichtung dar. Dies ist z. B. bei den elektrisch betriebenen Auslieferungs-Pkws der Deutschen Post oder von Amazon der Fall. Die E-Ladestation wir...mehr

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E-Ladestationen richtig bil... / 1.3 E-Ladestation als Mietereinbau

Wird die E-Ladestation in fremden Gebäuden eingebaut, kann es sich um einen Mietereinbau handeln. Im Falle eines Mietereinbaus handelt es sich wieder um eine Betriebsvorrichtung für den einbauenden Unternehmer, mit der Folge, dass die Grundsätze über die Betriebsvorrichtungen Anwendung finden. Voraussetzung ist auch hier wieder, dass die E-Ladesäule dem betriebenen Gewerbe u...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Leasing / 1.1.4 Mobilien- bzw. Immobilien-Leasing

Diese Leasingart orientiert sich am Gegenstand des Leasingvertrags. Bei beweglichen Wirtschaftsgütern spricht man von Mobilien-Leasing. Die häufigste Form des Mobilien-Leasings ist das Kfz-Leasing, das sowohl von Privat- als auch von Geschäftsleuten in Anspruch genommen wird. Handelt es sich bei dem Gegenstand des Leasingvertrags um unbewegliche Wirtschaftsgüter, spricht man ...mehr

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E-Ladestationen richtig bil... / 1 Einordnung der E-Ladestation

Zunächst einmal stellt sich die Frage, wie die E-Ladestation einzuordnen ist. In Frage kommt die Zuordnung zum Betriebsvermögen, als Betriebsvorrichtung, als Mietereinbau oder als zum Gebäude zählender Bestandteil bzw. als selbstständiger Gebäudeteil. 1.1 E-Ladestation als Betriebsvermögen Wird die E-Ladestation auf dem Grundstück oder an dem Gebäude des Betriebs errichtet, handel...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
E-Ladestationen richtig bil... / 1.4 E-Ladestation als zum Gebäude zählender Bestandteil bzw. selbstständiger Gebäudebestandteil

Handelt es sich bei der E-Ladestation weder um eine Betriebsvorrichtung noch um ein Mietereinbau, kann es sich unter Umständen noch um einen zum Gebäude zählenden Bestandteil oder einen selbstständigen Gebäudebestandteil handeln. Liegt ein einheitlicher Nutzungs- und Funktionszusammenhang zwischen dem Gebäude und der E-Ladestation vor, zählt sie als Bestandteil des Gebäudes. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Leasing / 5.2 Kürzungen

Handelt es sich bei dem Leasinggegenstand um ein Grundstück, kann der wirtschaftliche Eigentümer eine gewerbesteuerliche Kürzung nach § 9 Nr. 1 GewStG vornehmen. Diese beträgt bis 2024 1,2 % des Einheitswerts. Bedingt durch die Grundsteuerreform musste auch § 9 Nr. 1 GewStG geändert werden. Daher gilt ab dem 1.1.2025, dass die im Erhebungszeitraum als Betriebsausgabe erfasste...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsaufgabe / Betriebsv... / 1 Betriebsaufgabe

Eine Betriebsaufgabe liegt vor, wenn[1] der Unternehmer sich dazu entschlossen hat, seinen Betrieb aufzugeben, die bisher in diesem Betrieb ausgeübte Tätigkeit endgültig eingestellt wird, alle wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen, zeitlich überschaubaren Vorgang in das Privatvermögen überführt oder veräußert werden und der Betrieb aufhört, als selbstständiger O...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 8. Reitsportanlagen

Tz. 61 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Mit dem BFH-Urteil vom 31.05.2001, BStBl II 2001, 658 hat der BFH seine bisherige Rechtsprechung, wonach die Vermietung von Sportanlagen in eine steuerfreie Grundstücksvermietung und eine steuerpflichtige Vermietung von Betriebsvorrichtungen aufzuteilen ist, aufgegeben und im Fall der Überlassung von Sportanlagen durch den Sportanlagenbetrei...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Überlassung an Mitglieder zu anderen Zwecken (Rundflüge und dgl.)

Tz. 7 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 M.E. muss die Beurteilung dieser Nutzungsüberlassung gegen Entgelt in Anlehnung an die Ausführung der Verwaltung im AEAO zu § 67a AO TZ 12 (Anhang 2) erfolgen (Vermietung von Sportstätten einschließlich Betriebsvorrichtungen). Eine Vermietung auf längere Dauer scheidet m. E. aus. Somit stellt sich die Frage der Einordnung in den Tätigkeitsber...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / 3. Grundvermögen

Rz. 21 Die Legaldefinition zum Grundvermögen findet sich in § 176 Abs. 1 BewG. Demnach gehören zum Grundvermögen soweit es sich nicht um land- und forstwirtschaftliches Verm...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.2 Selbständige Überlassung

Tz. 75 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Einnahmen, die durch die selbständige Überlassung von reitsportlichen Anlagen (Reithalle, Reit- bzw. Turnierplatz) erzielt werden, sind, wenn die Voraussetzungen für eine Dauervermietung (langfristige Vermietung) vorliegen und es sich um keinen Vertrag besonderer Art handelt, im Rahmen des Tätigkeitsbereichs "Vermögensverwaltung" zu erfassen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Einzelfälle der nicht abzugsfähigen Aufwendungen für die Lebensführung

Rn. 164 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Abwehrkosten eines ArbN Wehrt sich ein ArbN gerichtlich gegen Anschuldigungen des ArbG, besteht eine widerlegbare Vermutung, dass die Abwehrkosten in einem Veranlassungszusammenhang mit der Berufstätigkeit stehen. Beziehen sich die Vorwürfe auf Handlungen des ArbN, die nicht mehr von der beruflichen Zielvorstellung umfasst sind, weil sie ent...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6.2 Reitunterricht durch einen selbständigen Reitlehrer

Tz. 36 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Die Erteilung von Reitunterricht durch einen selbständigen vom Verein unabhängigen Reitlehrer ist umsatzsteuerbar, weil alle Tatbestandsmerkmale, die § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG (Anhang 5) fordert, erfüllt sind. Tz. 37 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Die Steuerbefreiungsvorschrift des § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG (Anhang 5) kann nicht eingreifen, weil der ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.4 Trennung der Entgelte

Rz. 95 Da das Umsatzsteuerrecht innerhalb der Gruppe der steuerbaren Leistungen steuerfreie und steuerpflichtige Umsätze unterscheidet und darüber hinaus für die steuerpflichtigen Umsätze unterschiedliche Steuersätze festlegt, ist nach § 22 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 UStG ersichtlich zu machen, wie sich die Entgelte auf die steuerpflichtigen Umsätze, getrennt nach Steuersätzen, und a...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 3.2 Grundstücke, Gebäude, Betriebsvorrichtungen

Rz. 23 In Grundstücken und Gebäuden sind regelmäßig erhebliche stille Reserven enthalten. Schon deshalb gehören sie regelmäßig zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen. Das ist insbesondere der Fall bei einem Produktionsunternehmen. Bei diesem rechnen auch die Betriebsvorrichtungen zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen.[1] Praxis-Beispiel Bei einem Produktionsunternehmen sind ...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 3.3 Produktionsmaschinen

Rz. 25 Zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen können Wirtschaftsgüter auch dann gehören, wenn sie keine erheblichen stillen Reserven enthalten. Das ist bei Produktionsmaschinen der Fall, wenn ohne sie die Produktion ausgeschlossen ist.[1] Praxis-Beispiel Die A & B KG betrieb in X einen Fabrikationsbetrieb. Im Jahr 01 errichtete sie einen Zweigbetrieb in Y. Sie veräußerte im J...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 4 Umfang des Grundvermögens und Bewertung

Wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens – in § 70 Abs. 1 BewG unterschiedslos als "Grundstück" bezeichnet – sind nicht nur die Grundstücke im eigentlichen Sinn, also "der Grund und Boden, die Gebäude, die sonstigen Bestandteile und das Zubehör"[1], sondern auch das Erbbaurecht[2] sowie das Wohnungseigentum, das Teileigentum, das Wohnungserbbaurecht und das Teilerbbaurec...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 7.5.2 Wiederaufleben des Verpächterwahlrechts

Rz. 96 Das Verpächterwahlrecht lebt nach der Rechtsprechung und Literatur in folgenden Fällen wieder auf, wenn im Übrigen die Voraussetzungen des Verpächterwahlrechts vorliegen:[1] Eine Betriebsaufspaltung entfällt, z. B. wegen Wegfalls der personellen Verflechtung. (Bei Wegfall der sachlichen Verflechtung, z. B. Verkauf der verpachteten wesentlichen Betriebsgrundlage, lebt d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.2.6 Weitere Einzelfragen des Orts der sonstigen Leistung im Zusammenhang mit Grundstücken nach § 3a Abs. 3 UStG

Rz. 232 Die Regelung des § 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG war schon in ihrer bis zum 31.12.2009 geltenden Fassung von vielen Einzelfragen geprägt. Da auch die Bestimmung des Leistungsorts nach der Regelung ab dem 1.1.2010 von erheblicher praktischer Bedeutung ist, weil sie allen anderen Leistungsorten nach § 3a UStG vorgeht, werden alle bisher von der Rechtsprechung geklärten Fragen d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1.1 Die Bestimmung des Orts der sonstigen Leistungen im Überblick und die Rechtsquellen

Rz. 55 § 3a UStG bestimmt den Ort der Leistung bei einem großen Teil der im Wirtschaftsleben anzutreffenden grenzüberschreitenden sonstigen Leistungen; die Beförderungsleistungen als weitere wichtige spezielle sonstige Leistungen finden ihre Regelung in § 3b UStG. Allgemein spricht man unionsrechtlich bei den sonstigen Leistungen von "Dienstleistungen", gemeint ist damit abe...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Gold
Ein Fettabscheider steht der erweiterten Kürzung in der Gewerbesteuer nicht entgegen

Leitsatz Wird ein Fettabscheider als Betriebsvorrichtung mitvermietet, stellt dies ein nicht schädliches Nebengeschäft zu der Grundstücksverwaltung und Grundstücksnutzung dar. Sachverhalt Eine GmbH & Co. KG vermietete ausschließlich eine größere Gewerbeimmobilie. Dazu gehörten auch an mehrere Gastronomiebetriebe vermietete Räumlichkeiten. In der Gewerbesteuererklärung hatte die Klägerin die erweiterte Kürzung gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG geltend gemacht, da sie ausschließlich eigenen Grundbesitz...mehr

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Roscher, GrStG § 2 Steuerge... / 2.2.1 Grundvermögen

Rz. 31 Das Grundvermögen gehört zu den Vermögensarten, die gem. § 218 S. 1 BewG nach den Vorschriften des Siebenten Abschnitts des BewG für Zwecke der Grundsteuer zu bewerten ist (Rz. 11). Begriff und Umfang des Grundvermögens werden in § 243 BewG definiert. Die Vorschrift bildet die bisherige Begriffsdefinition des Grundvermögens in der Einheitsbewertung gem. § 68 BewG nach....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 34 Erlass ... / 2.1.2 Ermittlung des Ausmaßes der Rohertragsminderung

Rz. 16 Ein Teilerlass von der Grundsteuer nach § 34 GrStG setzt voraus, dass gem. § 34 Abs. 1 S. 1 und 2 GrStG der normale Rohertrag (s. Rz. 13) um mehr als 50 % oder um 100 % gemindert ist. Nach dem Wortlaut des § 34 Abs. 1 GrStG bleibt offen, um welche Referenzgröße der normale Rohertrag zu mindern ist, um das Ausmaß der Minderung des Rohertrags zu ermitteln. Erst anhand de...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Benutzbare Gebäude

Rz. 17 [Autor/Stand] Die in § 180 Abs. 1 Satz 1 BewG enthaltene Formulierung entspricht inhaltlich dem § 74 Satz 1 BewG. Danach sind bebaute Grundstücke solche Grundstücke, auf denen sich benutzbare Gebäude befinden. Wie die Bestimmung des Begriffs "unbebautes Grundstück" in § 178 BewG daran anknüpft, dass sich auf dem Grundstück keine benutzbaren Gebäude befinden, liegt umg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 180 [Autor/Stand] Die Abgrenzung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens vom Grundvermögen richtet sich grundsätzlich nach den §§ 158 und 176 BewG. Die Vorschrift des § 159 BewG ist lediglich hilfsweise heranzuziehen.[2] Rz. 181 [Autor/Stand] Die Entscheidung darüber, ob und inwieweit Wirtschaftsgüter ganz zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen oder ganz zum G...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Umfang der wirtschaftlichen Einheit

Rz. 58 [Autor/Stand] Zur wirtschaftlichen Einheit eines bebauten Grundstücks gehören der Grund und Boden, die Gebäude, die sonstigen Bestandteile und das Zubehör. Nicht einzubeziehen sind hingegen Bodenschätze, Maschinen und Betriebsvorrichtungen (vgl. § 176 BewG sowie die dazugehörige Kommentierung). Rz. 59 [Autor/Stand] Der Grund und Boden umfasst die bebaute Fläche und die...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Steuermesszahlen für bebaute Grundstücke

Rz. 28 [Autor/Stand] Die Steuermesszahl für bebaute Grundstücke betrug zunächst nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 GrStG in der Fassung des GrStRefG vom 26.11.2019 – ebenso wie für unbebaute Grundstücke (s. o.) – 0,34 Promille. Der Gesetzesaufbau sah hier aber bereits eine mögliche Differenzierung zwischen den Steuermesszahlen für bebaute Grundstücke i.S.d. § 249 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BewG...mehr

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Roscher, BewG § 243 Begriff... / 3.2 Betriebsvorrichtungen

Rz. 46 Nach § 243 Abs. 2 Nr. 2 BewG sind des Weiteren Betriebsvorrichtungen nicht in das Grundvermögen einzubeziehen. Dies gilt selbst dann, wenn sie wesentliche Bestandteile des Grundstücks oder des Gebäudes i. S. d. § 93ff. BGB sind (Rz. 33, 34). Betriebsvorrichtungen sind nach § 243 Abs. 2 Nr. 2 BewG Maschinen und Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehör...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, BewG § 243 Begriff... / 2.2.2 Gebäude

Rz. 25 Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung ist ein Gebäude ein Bauwerk, dass Menschen oder Sachen durch räumliche Umschließung Schutz gegen äußere Einflüsse gewährt, den Aufenthalt von Menschen gestattet, fest mit dem Grund und Boden verbunden, von einiger Beständigkeit und ausreichend standfest ist.[1] Für die bewertungsrechtliche Einordnung ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, BewG § 233 Abgrenz... / 2 Standortflächen für Windenergieanlagen (Abs. 1)

Rz. 9 Nach § 233 Abs. 1 BewG gehören die Standortflächen der Windenergieanlagen (Standortflächen der Windenergieanlage einschließlich der dazugehörenden Betriebsvorrichtungen), in deren Umgriff land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft liegen, zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen. Ausweislich der Gesetzesbegründung wol...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, BewG § 243 Begriff... / 4 Rückausnahme für doppelfunktionale Bauteile (Abs. 3)

Rz. 50 Nach § 243 Abs. 2 Nr. 2 BewG sind Betriebsvorrichtungen nicht in das Grundvermögen einzubeziehen. In Form einer Rückausnahme ordnet § 243 Abs. 3 BewG jedoch an, dass Verstärkungen von Decken und die nicht ausschließlich zu einer Betriebsanlage gehörenden Stützen und sonstige Bauteile wie Mauervorlagen und Verstrebungen in das Grundvermögen einzubeziehen sind. Doppelfu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, BewG § 218 Vermöge... / 2.2 Grundvermögen (S. 1 Nr. 2)

Rz. 10 Der Begriff des Grundvermögens wird in § 243 BewG bestimmt. In negativer Abgrenzung zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen (s. Rz. 8) ordnet § 243 Abs. 1 BewG in enumerativer Aufzählung bestimmte Vermögensgegenstände dem Grundvermögen zu. Soweit es sich nicht um land- und forstwirtschaftliches Vermögen nach §§ 232-242 BewG handelt, gehören hiernach der Grund und B...mehr

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Roscher, BewG § 243 Begriff... / 1.2 Regelungsgegenstand

Rz. 12 Das Grundvermögen gehört zu den Vermögensarten, die gem. § 218 S. 1 BewG nach den Vorschriften des Siebenten Abschnitts des BewG für Zwecke der Grundsteuer zu bewerten sind. Für die wirtschaftlichen Einheiten des Grundvermögens, die Grundstücke, sind gem. § 219 Abs. 1 BewG Grundsteuerwerte festzustellen. In § 243 BewG wird der Begriff und der Umfang des Grundvermögens ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, BewG § 243 Begriff... / 3 Ausnahmen vom Grundvermögen (Abs. 2)

Rz. 43 In § 243 Abs. 2 BewG wird angeordnet, dass Bodenschätze und Betriebsvorrichtungen nicht in das Grundvermögen einzubeziehen sind. 3.1 Bodenschätze Rz. 44 Bodenschätze sind nach § 243 Abs. 2 Nr. 1 BewG explizit nicht in das Grundvermögen einzubeziehen. Ein Grundstück erstreckt sich grundsätzlich auch auf den Erdkörper unter der Oberfläche (Rz. 24). Die Vorschrift schließt...mehr