Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsvorrichtung

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4.2.3 Steuerschädlicher wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Tz. 88 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Erfolgt die Vermietung der Sportstätten einschließlich Betriebsvorrichtungen auf kurze Dauer an Nichtmitglieder, tritt der Verein in größerem Umfang in Wettbewerb zu nichtbegünstigten Vermietern von Sportstätten, als es bei der Erfüllung seiner steuerbegünstigten Zwecke unvermeidbar ist (s. § 65 Nr. 3 AO, Anhang 1b). Die Entgelte sind im ste...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4 Vermietung und Verpachtung von Grundstücken (§ 4 Nr. 12 Buchst. a UStG)

Tz. 75 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, Gebäuden und Grundstücksteilen ist nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG (Anhang 5) von der Umsatzsteuer befreit. Die Anwendung der Steuerbefreiungsvorschrift führt zum Verlust des Vorsteuerabzugs (s. § 15 Abs. 2 UStG, Anhang 5). Eine Steuerbefreiung schließen Gesetzgeber, Rechtsprechung und Verwaltu...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.5 Gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Einrichtungen sowie deren Zusammenschlüsse (§ 12 Abs. 2 Nr. 8 UStG)

Tz. 226 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG (Anhang 5) begünstigt nur die Leistungen von Körperschaften. Gemeint sind Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen i. S. d. Körperschaftsteuergesetzes, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke i. S. d. §§ 51–68 AO (Anhang 1b) verfolgen. Begünstigt sind auch die unentgeltlichen Wer...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Mietereinbauten, Geschäftsr... / 4 Ansatz von Mietereinbauten in der Steuerbilanz

Wie das Handelsrecht folgt auch das Steuerrecht der wirtschaftlichen Betrachtungsweise, d. h. der wirtschaftliche Eigentümer muss den Mietereinbau in seiner Steuerbilanz ausweisen. Wie in der Handelsbilanz sind Mietereinbauten auch in der Steuerbilanz i. d. R. als Anlagevermögen auszuweisen. Entsprechend dem Maßgeblichkeitsprinzip des § 5 Abs. 1 EStG erfolgt auch in der Steuer...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.5.2 Umsatzsteuerliche Behandlung von Entgelten – Schnellübersicht –

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Bayern / 5. Zurechnung mehrerer Wirtschaftsgüter zu einer wirtschaftlichen Einheit (Abs. 4)

Rz. 86 [Autor/Stand] Die Zurechnung mehrerer Wirtschaftsgüter zu einer wirtschaftlichen Einheit wird nach Art. 1 Abs. 4 Satz 1 BayGrStG nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Wirtschaftsgüter zum Teil dem einen, zum Teil dem anderen Ehegatten oder Lebenspartner gehören. Eine Zurechnung mehrerer Wirtschaftsgüter zu einer wirtschaftlichen Einheit bei Eheleuten und Lebenspartne...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Bayern / 5. Zuordnung Agri-Photovoltaikanlagen (Abs. 3)

Rz. 281 [Autor/Stand] Mit § 4 des Gesetzes zur Änderung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften vom 23.12.2022[2] wurde Art. 9 um einen neuen dritten Absatz ergänzt. Nach Art. 9 Abs. 3 verliert eine Fläche ihre Zugehö rigkeit zu einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb nicht dadurch, dass sie für Photovoltaik genutzt wird, sofern die land- un...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4.4 Verzicht auf § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG

Tz. 93 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Werden Grundstücke, Gebäude oder Grundstücksteile an andere Unternehmer vermietet oder verpachtet, kann auf die Anwendung der Befreiungsvorschrift nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG (Anhang 5) verzichtet werden (sog. Option zur Umsatzsteuerpflicht). § 9 UStG (Anhang 5) regelt den Verzicht auf die Steuerbefreiung. Danach kann der Verein einen Ums...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Nebenleistungen / 3 Praxisfälle zur Nebenleistung

Nebenleistungen, die das Schicksal der Hauptleistung teilen, liegen in der Praxis insbesondere in folgenden Fällen vor: Transportkosten und Transportversicherung im Zusammenhang mit ausgeführten Lieferungen, Nebenkosten im Zusammenhang mit der Vermietung von Grundstücken – hier ist insbesondere darauf zu achten, dass bei steuerpflichtiger Vermietung alle Nebenleistungen (unabh...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Nebenleistungen / 1 Definition und Rechtsfolgen der Nebenleistung

Eine Nebenleistung liegt vor, wenn ein Unternehmer in der Folge der vereinbarten Hauptleistung auch Leistungen erbringt, an denen der Leistungsempfänger kein eigenständiges Interesse hat. Eine solche unselbstständige Nebenleistung ist dann gegeben, wenn sie im Vergleich zur Hauptleistung nebensächlich ist, mit ihr eng zusammenhängt und üblicherweise in ihrem Gefolge vorkommt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7.2 Einheitlichkeit der Leistung als Grundsatz

Rz. 154 Ob eine einheitliche Leistung vorliegt, muss jeweils im Einzelfall geprüft werden, diese Entscheidung obliegt den nationalen Gerichten, die alle dazu notwendigen Tatsachenbeurteilungen vornehmen müssen.[1] Der EuGH hat den nationalen Gerichten alle Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts zu geben, die für die Entscheidung von Nutzen sein können.[2] Dabei hatte schon ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7.4 Einzelfälle zur Einheitlichkeit der Leistung bzw. Haupt- und Nebenleistung

Rz. 165 Absatzförderung in der Automobilindustrie: Zur Absatzförderung in der Automobilindustrie werden häufig verbilligte Darlehen ausgegeben. Die darlehensgebenden Autobanken gehören regelmäßig zu dem Automobilkonzern und gewähren sowohl dem Autokäufer als auch dem Autohändler verbilligte Darlehen. Nach Auffassung der Finanzverwaltung[1] sind die Fälle zu unterscheiden, in...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Vorsteuervergütungsverfahren und allgemeines Besteuerungsverfahren – Mischfälle

Rz. 191 § 62 UStDV enthält eine Sonderregelung zur Vermeidung von Doppelvergütungen in sog. Mischfällen. Zwar schließen sich für einen Voranmeldungszeitraum das allgemeine Besteuerungsverfahren und das Vorsteuervergütungsverfahren gegenseitig aus. Sind jedoch die Voraussetzungen des Vorsteuervergütungsverfahrens erfüllt und schuldet der im Ausland ansässige Unternehmer aussc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Einzeloption

Rz. 60 Jeder in § 9 UStG bezeichnete steuerfreie Umsatz kann als steuerpflichtig behandelt werden. Dies bedeutet, dass der Unternehmer gleichartige Umsätze, welche unter eine in § 9 UStG angeführte Steuerbefreiung fallen, unterschiedlich behandeln kann. Abschn. 9.1 Abs. 1 S. 2 UStAE formuliert dies – ebenso wie davor die UStR – wie folgt: "Der Unternehmer hat bei diesen Steue...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Behandeln als steuerpflichtig

Rz. 35 Bereits in Rz. 20 wurde darauf hingewiesen, dass § 9 UStG seit dem 1.1.1980 – anders als § 9 UStG 1967/73 – keine ausdrückliche Verzichtserklärung des Unternehmers verlangt. Die bis zum 31.12.1979 bestehenden Zweifelsfragen um die Abgabe der bis zu diesem Zeitpunkt gesetzlich verlangten Verzichtserklärung, die auftraten, obwohl diese auch damals nicht ausdrücklich an ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Keine erweiterte Gewerbeertragskürzung bei Mitvermietung einer als BV anzusehenden Druckluftanlage und Erbringung von Bewachungsleistungen

Die Vermieterin eines Gewerbezentrums ist originär gewerblich tätig – und kann daher die erweiterte Gewerbeertragskürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG nicht in Anspruch nehmen –, wenn sie an Industrieunternehmen des produzierenden Gewerbes als Mieter zusätzlich eine Druckluftanlage vermietet, die aus einer Druckluftzentrale mit Kompressoren sowie aus einer sog. Ringleitung bes...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags eines grundstücksverwaltenden Unternehmens

Der Gewerbeertrag eines grundstücksverwaltenden Unternehmens, das mit Rolltoren und Laderampen ausgestattete Hallen an gewerbliche Nutzer vermietet, ist um den auf die Verwaltung und Nutzung des Grundbesitzes entfallenden Teil zu kürzen, da es sich bei derartigen – die zweckentsprechende Benutzung der Gebäude erst ermöglichenden – Zugangsvorrichtungen nicht um unmittelbar be...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags für Halle einer Kfz-Prüfstelle

Leitsatz Fahrzeuggruben für eine Kfz-Prüfstelle sind keine Betriebsvorrichtungen, sodass bei der Gewerbesteuer eine erweiterte Kürzung möglich ist. Sachverhalt Das Finanzamt hat der Klägerin - einer vermögensverwaltenden Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) - die beantragte sogenannte erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG versagt. Die Klägerin hat eine Halle...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Bearbeitung und Durchführun... / 9.4.9 Eissportstadien, -hallen, -zentren

Grundstücksteile: Unterböden von Eislaufflächen, Eisschnelllaufbahnen und Eisschießbahnen, Unterböden der Umgangszonen und des Anschnallbereichs, allgemeine Beleuchtungsanlagen, Klimaanlagen im Hallenbereich, Duschräume, Toiletten, Umkleideräume, Regieraum, Werkstatt, Massageräume, Sanitätsraum, Duschen, Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen, Umschließungen von Trafosta...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Bearbeitung und Durchführun... / 9.4 Bauvorhaben

Bei größeren Anschaffungen oder Bauvorhaben sollten die aufgewendeten Kosten während der Anschaffungs- und Bauphase auf einem gesonderten Investitionskonto gebucht werden. Im Rahmen der Vorbereitung für den Jahresabschluss ist die sachliche und steuerliche Zuordnung zu prüfen. Dabei sind verschiedene Kriterien zu beachten: Sofern die Arbeiten noch nicht beendet sind, liegen h...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Bearbeitung und Durchführun... / 9.4.5 Kegelbahnen

Grundstücksteile: allgemeine Beleuchtungsanlagen. Betriebsvorrichtungen: Bahnen, Kugelfangeinrichtungen, Kugelrücklaufeinrichtungen, automatische Kegelaufstelleinrichtungen, automatische Anzeigeeinrichtungen, spezielle Beleuchtungsanlagen, Schallisolierungen.mehr

Beitrag aus der verein wissen
Bearbeitung und Durchführun... / 9.4.7 Reithallen

Grundstücksteile: Stallungen einschließlich Boxenaufteilungen und Futterraufen, Futterböden, Nebenräume, allgemeine Beleuchtungsanlagen, Galerien, Emporen. Betriebsvorrichtungen: spezieller Reithallenboden, Befeuchtungseinrichtungen für den Reithallenboden, Bande an den Außenwänden, spezielle Beleuchtungsanlagen, Tribünen (soweit nicht Grundstücksteil, siehe 9.4.1), Richterst...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Bearbeitung und Durchführun... / 9.4.6 Squashhallen

Grundstücksteile: Zuschauertribünen, allgemeine Beleuchtungsanlagen, Umkleideräume, Duschräume, Toiletten. Betriebsvorrichtungen: Trennwände zur Aufteilung in Boxen (soweit nicht tragende Wände), besondere Herrichtung der Spielwände, Ballfangnetze, Schwingböden, Bestuhlung der Zuschauertribünen, spezielle Beleuchtungsanlagen.mehr

Beitrag aus der verein wissen
Bearbeitung und Durchführun... / 9.4.4 Schießstände

Grundstücksteile: allgemeine Einfriedungen. Betriebsvorrichtungen: Anzeigevorrichtungen, Zielscheibenanlagen, Schutzvorrichtungen, Einfriedungen als Sicherheitsmaßnahmen.mehr

Beitrag aus der verein wissen
Bearbeitung und Durchführun... / 9.4.8 Turn-, Sport- und Festhallen, Mehrzweckhallen

Grundstücksteile: Galerien, Emporen, Schwingböden in Mehrzweckhallen, allgemeine Beleuchtungsanlagen, Duschen, Umkleidekabinen und -räume, Toiletten, Saunen, bewegliche Trennwände. Betriebsvorrichtungen: Zuschauertribünen (soweit nicht Grundstücksteil, siehe 9.4.1), Schwingböden in reinen Turn- und Sporthallen, Turngeräte, Bestuhlung der Tribünen, Galerien und Emporen, spezie...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Bearbeitung und Durchführun... / 9.4.10 Golfplätze

Grundstücksteile: Einfriedungen, soweit sie nicht unmittelbar als Schutzvorrichtungen dienen, allgemeine Wege- und Platzbefestigungen, Kassenhäuschen (soweit nicht transportabel), Kioske, Klubräume, Wirtschaftsräume, Büros, Aufenthaltsräume, Umkleideräume, Duschräume, Toiletten, Verkaufsräume, Caddyräume, Lager- und Werkstatträume. Betriebsvorrichtungen: besonders hergerichte...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Bearbeitung und Durchführun... / 9.4.1 Sportplätze und Sportstadien

Grundstücksteile: Überdachungen von Zuschauerflächen, wenn sie nach der Verkehrsauffassung einen Raum umschließen und dadurch gegen Witterungseinflüsse Schutz gewähren, allgemeine Beleuchtungsanlagen, Einfriedungen, allgemeine Wege- und Platzbefestigungen, Kassenhäuschen (soweit nicht transportabel), Kioske, Umkleideräume, Duschen im Gebäude, Toiletten, Saunen, Unterrichts- ...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Bearbeitung und Durchführun... / 9.4.3 Tennisplätze und Tennishallen

Grundstücksteile: Überdachungen von Zuschauerflächen, wenn sie nach der Verkehrsauffassung einen Raum umschließen und dadurch gegen Witterungseinflüsse Schutz gewähren, Open-Air-Hallen, allgemeine Beleuchtungsanlagen, Duschen, Umkleideräume, Toiletten. Betriebsvorrichtungen: Besonders hergerichtete Spielfelder (Spielfeldbefestigung mit Unterbau bei Freiplätzen, spezielle Ober...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Bearbeitung und Durchführun... / 13 Rechtsvorschriften

Abschreibungen § 7 EStG Betriebsvorrichtungen Abschnitt 86 UStR 2005 Bilanzgliederung §§ 247, 266 HGB Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten § 238 HGB, § 140 AO, § 63 AO, §§ 15, 22 UStG Geringwertige Wirtschaftsgüter § 6 Abs. 2–2a EStG Haftung des Vorstands § 27 BGB Kapitalbeteiligungsrücklage § 62 Abs. 2 Nr. 4 AO Mittelverwendung, zeitnahe Mittelverwendung, zeitnahe § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO M...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Bearbeitung und Durchführun... / 9.4.2 Schwimmbäder (Frei- und Hallenbäder)

Grundstücksteile: Überdachungen von Zuschauerflächen, wenn sie nach der Verkehrsauffassung einen Raum umschließen und dadurch gegen Witterungseinflüsse Schutz gewähren, Kassenhäuschen (soweit nicht transportabel), Kioske, allgemeine Wege- und Platzbefestigungen, Duschräume, Toiletten, technische Räume, allgemeine Beleuchtungsanlagen, Emporen, Galerien. Betriebsvorrichtungen: ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Mietereinbauten / 2.2 Betriebsvorrichtungen

Im Gegensatz zu unselbstständigen Gebäudeteilen, die erst die Nutzung des Gebäudes ermöglichen, z. B. Heizung, Belüftung, Beleuchtung, dienen Betriebsvorrichtungen der unmittelbaren Ausübung der betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit. Nach der auch im Einkommensteuerrecht geltenden Regelung des § 68 Abs. 2 Nr. 2 BewG kommen als Betriebsvorrichtungen nur Maschinen und sonst...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Mietereinbauten / 3.3 Betriebsvorrichtungen

Entsteht durch die Aufwendungen des Mieters eine Betriebsvorrichtung, handelt es sich bei dieser ertragsteuerlich nicht um einen Teil des Gebäudes, sondern um ein selbstständiges bewegliches Wirtschaftsgut [1] . Die AfA richtet sich auch hier nach der voraussichtlichen Mietdauer oder der kürzeren betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der Betriebsvorrichtung.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Mietereinbauten / 3.1 Allgemeines

Mietereinbauten können beim Mieter zu einem selbstständigen aktivierbaren Wirtschaftsgut führen, wenn die Aufwendungen Herstellungsaufwand darstellen und dieser Aufwand zu Scheinbestandteilen am Gebäude, Betriebsvorrichtungen oder einem Gebäudeteil führt, der im wirtschaftlichen Eigentum des Mieters oder in einem besonderen Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit seinem Betrieb...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Mietereinbauten / 1 Allgemeines

Baumaßnahmen, die der Mieter eines Gebäudes oder Gebäudeteils auf seine Rechnung an dem gemieteten Gebäude oder Gebäudeteil vornimmt, werden allgemein als Mietereinbauten oder -umbauten bezeichnet, es sei denn, die Aufwendungen des Mieters stellen sofort abzugsfähigen Erhaltungsaufwand[1] dar.[2] Sie sind als materielle, dem Mieter zuzurechnende Wirtschaftsgüter zu aktivieren...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Mietereinbauten / 2.3 Sonstige Mietereinbauten und -umbauten

Aufwendungen des Mieters für Mietereinbauten und -umbauten, durch die weder ein Scheinbestandteil noch eine Betriebsvorrichtung entsteht, sind als sonstige Mietereinbauten oder -umbauten Aufwendungen für die Herstellung eines materiellen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens, wenn entweder der Mieter wirtschaftlicher Eigentümer [1] der von ihm geschaffenen sonstigen Mietereinbau...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Mietereinbauten / 2.3.2 Besondere betriebliche oder berufliche Zwecke des Mieters

Aufwendungen des Mieters für Einbauten oder Umbauten können zur Entstehung materieller Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens führen, wenn diese selbstständige Wirtschaftsgüter sind. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn die Ein- oder Umbauten unmittelbar den besonderen betrieblichen oder beruflichen Zwecken des Mieters dienen und in diesem Sinne in einem von der eigentlichen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Mietereinbauten / 3.6 Immaterielles Wirtschaftsgut

Sofern die Mietereinbauten und Mieterumbauten keine Scheinbestandteile oder Betriebsvorrichtungen und auch keine sonstigen materiellen Mietereinbauten sind, handelt es sich um Wirtschaftsgüter, die als immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens zu qualifizieren sind. Voraussetzung ist allerdings, dass der Mieter nicht wirtschaftlicher Eigentümer der durchgeführten Maß...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Dauervermietung

Tz. 9 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Wird die Tennishalle auf längere Dauer (> sechs Monate) in der Form einer Gesamtvermietung an Mitglieder oder Nichtmitglieder vom betreibenden Verein vermietet, sind die Einnahmen für ertragsteuerliche Zwecke im Tätigkeitsbereich Vermögensverwaltung zu erfassen und genießen Ertragsteuerfreiheit (s. AEAO zu § 67a AO TZ 11 und 12, Anhang 2). Tz...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Beispiele

Tz. 26 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Beispiel 1: Der Tennisverein, "Grün-Weiß e. V." hat im Kalenderjahr 01 eine neue Tennishalle errichtet und die gesamte Anlage an einen anderen Unternehmer als Betreiber zur Überlassung an Dritte (so genannte Zwischenvermietung) zur Nutzung überlassen Die Baukosten betragen:mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Vermietung von Tennisplätzen/-hallen

Tz. 2 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Die steuerliche Behandlung der Vermietung und Verpachtung von Tennishallen/-plätzen war in der Vergangenheit strittig, insbesondere, ob die Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG (Anhang 5) zur Anwendung kommt oder ob eine Vermietung von Betriebsvorrichtungen vorliegt. Tz. 3 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Der BFH hat aber bereits im grundl...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Gastmitgliedschaften

Tz. 30 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Indizien für eine Mitgliedschaft, die lediglich darauf gerichtet ist, die Nutzung der Sportstätten und Betriebsvorrichtungen eines Vereins zu ermöglichen, sind: die Zeit der Mitgliedschaft, die Höhe der Beiträge, die die Mitglieder zu entrichten haben, oder auch zivilrechtlich eingeschränkte Rechte der Mitglieder. Für die Zuordnung der entgeltli...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Überlassung von Tennisschlägern durch den Verein

Tz. 24 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Werden im Zusammenhang mit der Vermietung von Sportstätten und Betriebsvorrichtungen auch bewegliche Gegenstände (z. B. Tennisschläger) überlassen, stellt die entgeltliche Überlassung dieser Gegenstände ein Hilfsgeschäft dar, das das steuerliche Schicksal der Hauptleistung teilt (s. BFH vom 30.03.2000, BStBl II 2000, 705). Bei der separaten Ü...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fa) Voraussetzungen des Verpächterwahlrechts

Rn. 1076 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Das Verpächterwahlrecht setzt voraus, dass Rn. 1077 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Der Bet...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Anschaffungskosten, Besonde... / 4.3 Unterscheidung selbstständiger und unselbstständiger Gebäudeteile

Neben den verschiedenen Möglichkeiten der Nutzung einzelner Gebäudeteile, ist auch zwischen selbstständigen und unselbstständigen Gebäudeteile zu unterscheiden. Die Unterscheidung ist notwendig, weil davon die Art der Abschreibung abhängt. Stellt ein Wirtschaftsgut ein unselbstständiges Wirtschaftsgut zum Gebäude dar, wird es über die Laufzeit des Gebäudes abgeschrieben und ...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Anschaffungskosten, Besonde... / 1 So kontieren Sie richtig!

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Buchungssatz aus Finance Office Professional
Anschaffungskosten, Besonde... / 4 Aufteilung des Grundstücks: Grund und Boden, Gebäude, Gebäudeteile

Aus (steuer)bilanzieller Sicht ist das Grundstück in Grund und Boden, Gebäude und Gebäudeteilen aufzuteilen. Die Abgrenzung zwischen Grund und Boden und Gebäude ist bereits deshalb vorzunehmen, weil es sich bilanzsteuerrechtlich um zwei Vermögensgegenstände/Wirtschaftsgüter handelt, die einzeln zu bewerten sind. Während Grund und Boden ein nicht abnutzbares Wirtschaftsgut da...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.1.1 Zeitpunkt der Entstehung

Rz. 225 Die Betriebsaufspaltung gilt in dem Zeitpunkt als entstanden, zu dem die sachliche und personelle Verflechtung kumulativ vorliegen.[1] Dabei ist es für die steuerliche Beurteilung ohne Bedeutung, ob die Voraussetzungen zur Annahme einer Betriebsaufspaltung bewusst oder unbewusst herbeigeführt wurden. Rz. 226 Bei der echten Betriebsaufspaltung (Rz. 16) fällt der Zeitpu...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer, Wechsel der S... / 4.1.5 Betriebsvorrichtungen sind keine Bauwerke: Kein Wechsel der Steuerschuldnerschaft

Der BFH hatte entschieden, dass Betriebsvorrichtungen keine Bauwerke sind, sodass ein Wechsel der Steuerschuld (= Reverse-Charge-Verfahren) gemäß § 13b UStG nicht stattfindet.[1] In ein Bauwerk eingebaute Anlagen sind lt. BFH nur dann Bestandteile des Gebäudes, wenn sie für Konstruktion, Bestand, Erhaltung und Benutzbarkeit von wesentlicher Bedeutung sind. Das Reverse-Charge...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer, Wechsel der S... / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Leistungsempfänger = Steuerschuldner Bauleistungen Betriebsvorrichtungenmehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 4 Sonstige... / 5 Verkehrsflughäfen und Verkehrslandeplätze (Nr. 3b)

Rz. 29 Nach § 4 Nr. 3b GrStG sind auf Verkehrsflughäfen und Verkehrslandeflächen (Rz. 30) alle Flächen, die unmittelbar zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Flugbetriebes notwendig sind und von Hochbauten und sonstigen Luftfahrthindernissen freigehalten werden müssen (Rz. 31), Grundflächen mit den Bauwerken und Einrichtungen, die unmittelbar diesem Betrieb dienen (Rz. 32),...mehr