Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsvorrichtung

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenanlagen / 3.3.4 Gleisanlagen und Brücken

Gleise, Kräne und sonstige mechanische Verladeeinrichtungen sind Betriebsvorrichtungen. Das Gleiche gilt für den Oberbau (Schienen, Schwellen und Bettung) und den Unterbau (Aufschüttungen und Befestigungen der Dämme, Einschnitte und dgl.) von Schienenbahnen. Brücken, die nur dem üblichen Verkehr auf dem Grundstück dienen, stehen in keiner besonderen Beziehung zu einem auf dem...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenanlagen / 3.3.1 Beleuchtungsanlage

Die Beleuchtungsanlagen auf Straßen, Wegen und Plätzen des Grundstücks gehören zu den Außenanlagen. Sie sind jedoch den Betriebsvorrichtungen zuzurechnen, wenn sie überwiegend einem Betriebsvorgang (z. B. Ausleuchtung eines Lagerplatzes für Zwecke der Materiallagerung oder Ausleuchtung von Container-Terminals) dienen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenanlagen / 3.1 Grundsätzliche steuerliche Behandlung

Aufwendungen für die Erstellung von Außenanlagen stellen aktivierungspflichtige Herstellungskosten dar. Eigene Außenanlagen sind daher auf der Aktivseite beim Anlagevermögen zu bilanzieren. Auch der Mieter oder Pächter eines Grundstücks, der eine Außenanlage auf eigene Kosten errichtet, hat diese wie ein materielles Wirtschaftsgut mit den Herstellungskosten zu aktivieren.[1] A...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Anschaffungskosten, Aktivie... / 11 Sonderfall: Umbuchungen

Wurde ein Anlagegut auf dem falschen Konto erfasst, z. B. eine Betriebsvorrichtung auf dem Konto "Geschäftsbauten", so ist dieses umzubuchen. Die Umbuchung kann über ein Konto erfolgen. In diesem Fall zeigt das betroffene Anlagenkonto am Ende zwar den richtigen Saldo auf, aber die Jahresverkehrszahlen würden dadurch erhöht. Aus diesem Grund bieten Buchhaltungsprogramme oftma...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Betriebsaufspaltung / b) Einzelne Wirtschaftsgüter

Rz. 17 Als wesentliche Betriebsgrundlage kommt nach den dargestellten Grundsätzen zunächst ein bebautes Grundstück in Betracht. Nach der Rechtsprechung des BFH ist jedes Grundstück, das die räumliche und funktionale Grundlage für die Geschäftstätigkeit des Betriebsunternehmens bildet und es ihm ermöglicht, sein Geschäftsbetrieb aufzunehmen und auszuüben, eine wesentliche Bet...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Steuerliche Grundlagen / (1) Ermittlung des Rohertrags

Rz. 245 Ausgangsgröße für den Rohertrag ist grundsätzlich die jährlich vereinbarte Miete ohne Berücksichtigung von Umlagen zur Deckung von Betriebskosten (§ 186 Abs. 1 BewG). Sofern keine Miete vereinbart wurde, d.h. insbesondere bei eigengenutzten, ungenutzten oder unentgeltlich überlassenen Grundstücken, wird die übliche Miete angesetzt. Der Ansatz der üblichen Miete kommt...mehr

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Betriebsvorrichtung

Zusammenfassung Begriff Betriebsvorrichtungen sind Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören, auch wenn sie wesentliche Bestandteile eines Grundstücks (Gebäudes) bilden und ihrer Natur nach unbeweglich sind. Dazu gehören alle Vorrichtungen einer Betriebsanlage, die in so enger Beziehung zu einem Gewerbebetrieb als solchem stehen, dass...mehr

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Betriebsvorrichtung / 2.6 Standfestigkeit des Gebäudes

Das Gebäude muss so gebaut sein, dass es nicht einstürzt, wenn die als Betriebsvorrichtungen anzusehenden Teile des Bauwerks entfernt werden.[1] Der Annahme eines Gebäudes steht nicht entgegen, wenn die Umschließung ihre Standfestigkeit durch Bauteile wie Fundamente, Stützen, Mauervorlagen und Verstrebungen erhält, die auch einer Betriebsvorrichtung dienen.[2] Standfest ist ...mehr

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Betriebsvorrichtung / 4 Verstärkungen der ­Decken, Fundamente und Mauern­

Decken und Wände sind stets den Gebäuden zuzurechnen, auch wenn sie aus betrieblichen Gründen stärker als üblicherweise ausgelegt sind. Schallschutzmaßnahmen können in Ausnahmefällen Betriebsvorrichtungen sein, wenn z. B. in einem Gewerbebetrieb in besonderem Maße starker Lärm entsteht.[1] Schallschutzvorrichtungen in einem Badepark, die in besonderer Beziehung zur Raumnutzu...mehr

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Betriebsvorrichtung / 7 Be- und Entwässerungsanlagen­

Solche Anlagen gehören im Allgemeinen zum Gebäude. Dienen sie überwiegend dem Betriebsvorgang, wie z. B. bei Färbereien, sind sie Betriebsvorrichtungen. Das gilt auch für die Abwasseranlage einer Brauerei, wenn die Anlage überwiegend unmittelbar der Produktion dient. Die Motive, die zum Bau der Anlage geführt haben, sind nicht maßgebend.[1] Die Anlage eines Systems von (Erd-...mehr

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Betriebsvorrichtung / 9 Abgrenzung zu den Außenanlagen

Ob Bauwerke als Außenanlagen (stets beim Grundstück zu erfassen) oder als Betriebsvorrichtung anzusehen sind, hängt davon ab, ob sie der Benutzung des Grundstücks dienen oder in einer besonderen Beziehung zu einem auf dem Grundstück ausgeübten gewerblichen Betrieb stehen. Wege und Platzbefestigungen, Tore, Stützmauern, Gartenanlagen und Umzäunungen sind regelmäßig als Außena...mehr

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Betriebsvorrichtung / 1.5 Gewerbesteuer

Die Frage, ob es sich bei dem Bauwerk um ein Gebäude oder eine Betriebsvorrichtung handelt, ist im Rahmen der Hinzurechnungsregelungen nach § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG von Bedeutung. Danach ist die Summe des für die Bemessung der Gewerbesteuer maßgeblichen Gewinns und der Hinzurechnungen um 1,2 v. H. des Einheitswerts des nicht von der Grundsteuer befreiten Grundbesitzes zu kürz...mehr

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Betriebsvorrichtung / 1.8 Bauabzugssteuer

Keine Bedeutung hat die Abgrenzung zwischen Gebäuden und Betriebsvorrichtungen für die Vornahme der Bauabzugssteuer. Diese legt die Begriffe "Bauleistungen" und "Bauwerk" zugrunde, die beides abdecken.[1]mehr

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Betriebsvorrichtung / 1.6 Grunderwerbsteuer

Bei einer Grundstücksveräußerung ist Grunderwerbsteuer nur für den Teil des Kaufpreises zu erheben, der auf den Grund und Boden sowie das Gebäude entfällt; Betriebsvorrichtungen gehören nicht dazu.[1]mehr

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Betriebsvorrichtung / 1.2 Bewertungsrecht

Betriebsvorrichtungen werden bewertungsrechtlich nicht im Sachwert-(Ertragswert-)verfahren bewertet,[1] sondern mit dem Steuerbilanzwert angesetzt;[2] sie sind nicht in das Grundvermögen einzubeziehen.[3]mehr

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Betriebsvorrichtung / 1 Steuerliche Auswirkungen­

Die zutreffende Abgrenzung zwischen Betriebsvorrichtungen und Grundbesitz ist in vielen steuerlichen Bereichen von Bedeutung. 1.1 Ertragsteuern Betriebsvorrichtungen sind keine Gebäude.[1] Sie sind bewegliche Wirtschaftsgüter, getrennt vom Gebäude zu aktivieren und wie das übrige bewegliche Anlagevermögen abzuschreiben.[2] Hinweis Degressive Abschreibung für bewegliche Wirtscha...mehr

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Betriebsvorrichtung / 1.3 Grundsteuer

Betriebsvorrichtungen unterliegen nicht der Grundsteuer.[1]mehr

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Betriebsvorrichtung / 1.4 Umsatzsteuer

Bei einer Vermietung des Grundstücks ist der auf Betriebsvorrichtungen entfallende Teil nicht umsatzsteuerfrei. Das gilt auch dann, wenn die Betriebsvorrichtungen wesentliche Bestandteile des Grundstücks sind.[1] Wird das Grundstück veräußert, unterliegen mitveräußerte Betriebsvorrichtungen der Umsatzsteuer.[2] , Der umsatzsteuerrechtliche Begriff des "Grundstücks" richtet sic...mehr

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Betriebsvorrichtung / 3 Abgrenzung zu Gebäudeteilen sowie Gebäudezubehör

Ob einzelne Bestandteile des Gebäudes nach Bewertungsrecht als Gebäudeteile oder als Betriebsvorrichtungen zu behandeln sind, hängt davon ab, ob sie der Benutzung des Gebäudes ohne Rücksicht auf den gegenwärtig ausgeübten Betrieb dienen oder ob sie in einer besonderen Beziehung zum Gewerbebetrieb stehen. In das Bauwerk eingebaute Anlagen sind nur dann Bestandteil des Bauwerk...mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Stützen

die nicht ausschließlich für eine Betriebsvorrichtung bestimmt sind: neinmehr

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Betriebsvorrichtung / 5 Aufzüge, Rolltreppen und Beleuchtungsanlagen

Entscheidend ist, ob solche Anlagen zu dem Gebäude in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang stehen und damit der Benutzung des Gebäudes oder ob sie unmittelbar dem Gewerbebetrieb dienen. Personenaufzüge und Rolltreppen dienen in erster Linie der Benutzung des Gebäudes, auch wenn die Aufzüge und Rolltreppen von den Kunden in Kaufhäusern zum Zwecke des Einkauf...mehr

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Betriebsvorrichtung / 6 Sammelheizungs-, ­Klima- und Warmwasseranlagen

Solche Anlagen sind im Allgemeinen Teile des Gebäudes.[1] Sie rechnen aber zu den Betriebsvorrichtungen, wenn sie ganz oder überwiegend betrieblichen Zwecken dienen, wie z. B. Klimaanlagen in chemischen Faserfabriken und in Tabakfabriken sowie zur Möbellagerung erforderliche, in ein Gebäude eingefügte Lüftungs- und Befeuchtungsanlagen.[2] Auch das Wasserversorgungs-Rohrleitu...mehr

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Betriebsvorrichtung / 8 Bäder

Bäder, die der Körperpflege dienen, rechnen zum Gebäude. Das gilt auch für die Bäder und Duschen in einem Hotel.[1] Bäder, die Heilzwecken dienen, z. B. in Kur- und Krankenhäusern, sind Betriebsvorrichtungen.[2] Schwimmbecken in Hotels sind unselbstständige Gebäudeteile und keine Betriebsvorrichtungen.[3]mehr

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Betriebsvorrichtung / 2.1 Grundsatz

Bei der Abgrenzung der Gebäude von den Betriebsvorrichtungen ist vom Gebäudebegriff auszugehen, da diese grundsätzlich zum Grundvermögen gehören und demgemäß ein Bauwerk, das als Gebäude zu betrachten ist, nicht Betriebsvorrichtung sein kann.[1] , [2] Entsprechend sind für die Abgrenzung die Merkmale eines Gebäudes nach dem Bewertungsrecht zugrunde zu legen.[3] , [4] Nicht entsch...mehr

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Betriebsvorrichtung / Zusammenfassung

Begriff Betriebsvorrichtungen sind Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören, auch wenn sie wesentliche Bestandteile eines Grundstücks (Gebäudes) bilden und ihrer Natur nach unbeweglich sind. Dazu gehören alle Vorrichtungen einer Betriebsanlage, die in so enger Beziehung zu einem Gewerbebetrieb als solchem stehen, dass dieser unmitte...mehr

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Betriebsvorrichtung / 1.1 Ertragsteuern

Betriebsvorrichtungen sind keine Gebäude.[1] Sie sind bewegliche Wirtschaftsgüter, getrennt vom Gebäude zu aktivieren und wie das übrige bewegliche Anlagevermögen abzuschreiben.[2] Hinweis Degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens Nach § 7 Abs. 2 EStG konnte bis 30.6.2020 die AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach de...mehr

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Betriebsvorrichtung / 2 Abgrenzung zu den Gebäuden­

2.1 Grundsatz Bei der Abgrenzung der Gebäude von den Betriebsvorrichtungen ist vom Gebäudebegriff auszugehen, da diese grundsätzlich zum Grundvermögen gehören und demgemäß ein Bauwerk, das als Gebäude zu betrachten ist, nicht Betriebsvorrichtung sein kann.[1] , [2] Entsprechend sind für die Abgrenzung die Merkmale eines Gebäudes nach dem Bewertungsrecht zugrunde zu legen.[3] , [4...mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Schallschutzdecke

Auch eine in einer Bar eingebaute Schallschutzdecke ist grundsätzlich keine Betriebsvorrichtung[1]; Schallschutzmaßnahmen können aber in Ausnahmefällen Betriebsvorrichtungen sein, wenn z. B. in einem Gewerbebetrieb in besonderem Maße starker Lärm entsteht.[2] S. auch "Decken".mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Vorbemerkung

Wenn keine weiteren Ausführungen angefügt sind, bedeutet bei den nachfolgenden Beispielen ein "ja" hinter den Beispielsfällen, dass es sich regelmäßig um eine Betriebsvorrichtung handeln wird; ein "nein", dass regelmäßig keine Betriebsvorrichtung anzunehmen sein dürfte.[1] Eine abschließende Entscheidung wird jedoch von den tatsächlichen Verhältnissen des Einzelfalls abhängen.mehr

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Betriebsvorrichtung / 1.7 Investitionszulage

Bei der Gewährung von Investitionszulagen gelten für Gebäude und Gebäudeteile einerseits und Betriebsvorrichtungen andererseits unterschiedliche Regelungen.[1] , [2]mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Be- und Entwässerungsanlagen

gehören im Allgemeinen zum Gebäude; nur wenn sie überwiegend dem Betriebsvorgang dienen, wie z. B. bei Färbereien, Zellstoff-Fabriken, Brauereien, Molkereien, Tankstellen und Autowaschhallen, sind sie Betriebsvorrichtungen.[1] Die Anlage eines Systems von (Erd-)Gräben zur Be- oder Entwässerung (Drainagen) kann keine Betriebsvorrichtung sein; es fehlen die für den "Maschinenc...mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Coil-Lagerplatz

Ein besonders befestigter, mit einem Schienennetz versehener Platz zur Lagerung von 17 bis 20 Tonnen schweren, in Rollen transportierten, zur Weiterverarbeitung bestimmten Eisen- oder Stahlteilen ("Coils") kann eine Betriebsvorrichtung darstellen.[1]mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Güllekeller

im Allgemeinen: nein; Gülleentnahmestelle, Spaltböden, Liegeboxen und deren Stützwände oberhalb der Sohlplatte sind Betriebsvorrichtung.[1]mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Filmtheater, Kino

einschl. Bildwerferraum, Kassenraum und Fußbodenschräge: nein.[1] In einem auf Dauer eingerichteten Film- oder Lichtspieltheater ist die Kinobestuhlung Betriebsvorrichtung.[2]mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Rampen

nein. Sie zählen regelmäßig zum Gebäude oder zu den Außenanlagen. Freistehende Rampen können im Einzelfall Betriebsvorrichtung sein.[1]mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Brücken

die dem üblichen Verkehr dienen: nein. Dient die Brücke als Schienenweg (Bahnunterbau) für eine werkseigene Bahn, handelt es sich um eine Betriebsvorrichtung.[1] Sog. Bandbrücken eines Kalksteinlagers sind Betriebsvorrichtungen.[2] Bei Wasserkraftwerken gehören Brücken regelmäßig zu den Betriebsvorrichtungen.mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Silo, Silobauten

im Allgemeinen: nein. Eine Siloanlage für Getreide kann, auch wenn es sich um ein einheitliches Bauwerk handelt, durch eine gedachte Trennlinie in einen Gebäudeteil und eine Betriebsvorrichtung aufgeteilt werden. Ein Silo, in dem von Holzverarbeitungsmaschinen abgesaugtes Sägemehl gespeichert und anschließend in der Gebäudeheizung verbrannt wird, kann eine Betriebsvorrichtun...mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Bodenbefestigungen

im Allgemeinen: nein; sie sind regelmäßig den Außenanlagen zuzurechnen. Bodenbefestigungen der Tankstellenbetriebe bei besonderer, auf den Zweck abgestellter Ausgestaltung, oder Platzbefestigungen des Umspannwerks eines Elektrizitätsunternehmens, die der Wartung der Anlage dienen: ja[1] Eine für Lastwagen befahrbare Bodenbefestigung kann nur dann eine Betriebsvorrichtung im ...mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Fotovoltaik

Die Beurteilung einerFotovoltaikanlage als Betriebsvorrichtung oder als unselbstständiger Bestandteil des Gebäudes ist vor allem davon abhängig, ob die Anlage als auf das Dach aufgesetzte Anlage oder als in das Dach integrierte Anlage betrieben wird.[1] Module, die anstelle von Dachziegeln (Solardachsteine, Folien oder Indach-Solarmodule) oder anstelle von Fassadenelementen (...mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Zusammenfassung

Überblick Betriebsvorrichtungen sind Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören. Dazu gehören alle Vorrichtungen einer Betriebsanlage, die in so enger Beziehung zu einem Gewerbebetrieb als solchem stehen, dass dieser unmittelbar durch sie betrieben wird. Das gilt auch dann, wenn sie wesentliche Bestandteile des Grundstücks sind. Ertra...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsvorrichtung / 2.3 Möglichkeit des Aufenthalts von Menschen

Das Gebäude muss so beschaffen sein, dass man sich in ihm nicht nur vorübergehend aufhalten kann.[1] Es muss durch normale Eingänge (Türen) betreten werden können. Behelfsmäßige Eintrittsmöglichkeiten wie Luken, Leitern und schmale Stege reichen nicht aus. Nicht erforderlich ist, dass das Bauwerk zum Aufenthalt von Menschen bestimmt ist. Es muss so beschaffen sein, dass Mensc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsvorrichtung / 2.5 Beständigkeit des Bauwerks

Die Annahme eines Gebäudes setzt eine Beständigkeit des Bauwerks voraus. Sie richtet sich nach seiner Beschaffenheit (Material). Ohne Bedeutung ist, ob das Bauwerk nur zu einem vorübergehenden Zweck errichtet wurde.[1] Hinweis Bürocontainer Bürocontainer, die auf festen Fundamenten ruhen, sind unabhängig von ihrer Zweckbestimmung als Gebäude anzusehen. Ruhen sie nicht auf Fund...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsvorrichtung / 2.2 Schutz gegen Witterungseinflüsse durch räumliche Umschließung

Der Schutz gegen Witterungseinflüsse durch räumliche Umschließung erfordert nicht, dass das Gebäude an allen Seiten Außenwände hat.[1] Fehlen diese, kann ein Gebäude vorliegen, wenn es nach der Verkehrsauffassung dem Schutz gegen Witterungseinflüsse dienen soll. Freistehende schmale Überdachungen und vergleichbare Schutzdächer sind keine Gebäude, wenn ihre Breite nicht mindes...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsvorrichtung / 2.4 Feste Verbindung mit dem Grund und Boden

Zur Annahme eines Gebäudes muss das Bauwerk mit Grund und Boden fest verbunden sein.[1] Es muss auf einzelne oder durchgehende Fundamente gegründet sein. Ein Fundament setzt eine feste Verankerung durch eine Verbindung mit Grund und Boden voraus, die nicht durch bloßen Abtransport beseitigt werden kann.[2] Eine feste Verbindung mit dem Grund und Boden ist auch anzunehmen, we...mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC

Zusammenfassung Überblick Betriebsvorrichtungen sind Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören. Dazu gehören alle Vorrichtungen einer Betriebsanlage, die in so enger Beziehung zu einem Gewerbebetrieb als solchem stehen, dass dieser unmittelbar durch sie betrieben wird. Das gilt auch dann, wenn sie wesentliche Bestandteile des Grundstü...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsvorrichtungen-ABC / Grundstücke, Gebäude

Die Abgrenzung des Grundvermögens von den Betriebsvorrichtungen richtet sich grds. nach dem Bewertungsrecht.[1] Das gilt auch für die Abgrenzung der Betriebsgrundstücke von den Betriebsvorrichtungen.[2] , [3] , [4] Der umsatzsteuerrechtliche Begriff des "Grundstücks" in Abgrenzung zur Betriebsvorrichtung richtet sich EU-einheitlich nach Artikel 13b MwStVO. Danach handelt es sic...mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Bauwerke

Kleine Bauwerke, die Betriebsvorrichtungen enthalten und nicht mehr als 30 qm Grundfläche haben und einen nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen gestatten: ja. S. a. "Kassenhäuschen", "Pumpenhäuschen", "Rohrnetzstationen", "Transformatorenhäuschen", "Wartehäuschen".mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsvorrichtungen-ABC / Spezialbeleuchtungsanlagen

die nicht zur Gebäudebeleuchtung erforderlich sind, z. B. für die Schaufenster, die Ausleuchtung eines Lagerplatzes, die Ausleuchtung von Container-Terminals oder von Sporteinrichtungen[1]: ja. So können auch Beleuchtungs- oder Tonanlagen eines Veranstaltungssaals Betriebsvorrichtungen sein.[2]mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsvorrichtungen-ABC / Wand- und Deckenverkleidungen

im Allgemeinen nein; bei sog. Reinräumen können sie zu den Betriebsvorrichtungen gehören.[1] S. a. "Isolierelemente", "Isolierwände".mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsvorrichtungen-ABC / Aufzüge, Rolltreppen

Entscheidend ist, ob Anlagen dieser Art zu dem Gebäude in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang stehen und damit der Benutzung des Gebäudes dienen oder ob sie unmittelbar dem Gewerbebetrieb dienen.[1] Der Aufzug einer Bäckerei, dessen Hauptzweck darin besteht, die für die Herstellung der Backwaren benötigten Materialien zu den verschiedenen Produktionsebene...mehr