Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsvorrichtung

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4 Vermietung und Verpachtung von Grundstücken (§ 4 Nr. 12 Buchst. a UStG)

Tz. 75 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, Gebäuden und Grundstücksteilen ist nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG (Anhang 5) von der Umsatzsteuer befreit. Die Anwendung der Steuerbefreiungsvorschrift führt zum Verlust des Vorsteuerabzugs (s. § 15 Abs. 2 UStG, Anhang 5). Eine Steuerbefreiung schließen Gesetzgeber, Rechtsprechung und Verwaltu...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4.2.2 Steuerunschädlicher wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (Zweckbetrieb)

Tz. 87 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die Vermietung von Sportstätten und Betriebsvorrichtungen auf kurze Dauer (unter sechs Monaten) – es handelt sich um einen Vertrag besonderer Art – schafft lediglich die Voraussetzungen für "sportliche Veranstaltungen". Sie ist jedoch selbst keine "sportliche Veranstaltung", sondern ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb eigener Art. Dieser i...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) fallen (§ 4 Nr. 9 Buchst. a UStG)

Tz. 71 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen, sind stets steuerfrei, auch dann, wenn die Grunderwerbsteuer aufgrund von Steuerbefreiungen nicht erhoben oder wenn sie aus anderen Gründen erlassen wird. Es reicht also aus, dass diese Umsätze steuerbar sind. § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG (Anhang 5) trifft auch bei der Entnahme eines zum Unt...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4.2.3 Steuerschädlicher wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Tz. 88 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Erfolgt die Vermietung der Sportstätten einschließlich Betriebsvorrichtungen auf kurze Dauer an Nichtmitglieder, tritt der Verein in größerem Umfang in Wettbewerb zu nichtbegünstigten Vermietern von Sportstätten, als es bei der Erfüllung seiner steuerbegünstigten Zwecke unvermeidbar ist (s. § 65 Nr. 3 AO, Anhang 1b). Die Entgelte sind im ste...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bayern / 5. Zurechnung mehrerer Wirtschaftsgüter zu einer wirtschaftlichen Einheit (Abs. 4)

Rz. 86 [Autor/Stand] Die Zurechnung mehrerer Wirtschaftsgüter zu einer wirtschaftlichen Einheit wird nach Art. 1 Abs. 4 Satz 1 BayGrStG nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Wirtschaftsgüter zum Teil dem einen, zum Teil dem anderen Ehegatten oder Lebenspartner gehören. Eine Zurechnung mehrerer Wirtschaftsgüter zu einer wirtschaftlichen Einheit bei Eheleuten und Lebenspartne...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.5 Gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Einrichtungen sowie deren Zusammenschlüsse (§ 12 Abs. 2 Nr. 8 UStG)

Tz. 226 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG (Anhang 5) begünstigt nur die Leistungen von Körperschaften. Gemeint sind Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen i. S. d. Körperschaftsteuergesetzes, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke i. S. d. §§ 51–68 AO (Anhang 1b) verfolgen. Begünstigt sind auch die unentgeltlichen Wer...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bayern / 5. Zuordnung Agri-Photovoltaikanlagen (Abs. 3)

Rz. 281 [Autor/Stand] Mit § 4 des Gesetzes zur Änderung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften vom 23.12.2022[2] wurde Art. 9 um einen neuen dritten Absatz ergänzt. Nach Art. 9 Abs. 3 verliert eine Fläche ihre Zugehö rigkeit zu einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb nicht dadurch, dass sie für Photovoltaik genutzt wird, sofern die land- un...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.5.2 Umsatzsteuerliche Behandlung von Entgelten – Schnellübersicht –

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4.4 Verzicht auf § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG

Tz. 93 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Werden Grundstücke, Gebäude oder Grundstücksteile an andere Unternehmer vermietet oder verpachtet, kann auf die Anwendung der Befreiungsvorschrift nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG (Anhang 5) verzichtet werden (sog. Option zur Umsatzsteuerpflicht). § 9 UStG (Anhang 5) regelt den Verzicht auf die Steuerbefreiung. Danach kann der Verein einen Ums...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7.2 Einheitlichkeit der Leistung als Grundsatz

Rz. 154 Ob eine einheitliche Leistung vorliegt, muss jeweils im Einzelfall geprüft werden, diese Entscheidung obliegt den nationalen Gerichten, die alle dazu notwendigen Tatsachenbeurteilungen vornehmen müssen.[1] Der EuGH hat den nationalen Gerichten alle Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts zu geben, die für die Entscheidung von Nutzen sein können.[2] Dabei hatte schon ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7.4 Einzelfälle zur Einheitlichkeit der Leistung bzw. Haupt- und Nebenleistung

Rz. 165 Absatzförderung in der Automobilindustrie: Zur Absatzförderung in der Automobilindustrie werden häufig verbilligte Darlehen ausgegeben. Die darlehensgebenden Autobanken gehören regelmäßig zu dem Automobilkonzern und gewähren sowohl dem Autokäufer als auch dem Autohändler verbilligte Darlehen. Nach Auffassung der Finanzverwaltung[1] sind die Fälle zu unterscheiden, in...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Vorsteuervergütungsverfahren und allgemeines Besteuerungsverfahren – Mischfälle

Rz. 191 § 62 UStDV enthält eine Sonderregelung zur Vermeidung von Doppelvergütungen in sog. Mischfällen. Zwar schließen sich für einen Voranmeldungszeitraum das allgemeine Besteuerungsverfahren und das Vorsteuervergütungsverfahren gegenseitig aus. Sind jedoch die Voraussetzungen des Vorsteuervergütungsverfahrens erfüllt und schuldet der im Ausland ansässige Unternehmer aussc...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Einzeloption

Rz. 60 Jeder in § 9 UStG bezeichnete steuerfreie Umsatz kann als steuerpflichtig behandelt werden. Dies bedeutet, dass der Unternehmer gleichartige Umsätze, welche unter eine in § 9 UStG angeführte Steuerbefreiung fallen, unterschiedlich behandeln kann. Abschn. 9.1 Abs. 1 S. 2 UStAE formuliert dies – ebenso wie davor die UStR – wie folgt: "Der Unternehmer hat bei diesen Steue...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Behandeln als steuerpflichtig

Rz. 35 Bereits in Rz. 20 wurde darauf hingewiesen, dass § 9 UStG seit dem 1.1.1980 – anders als § 9 UStG 1967/73 – keine ausdrückliche Verzichtserklärung des Unternehmers verlangt. Die bis zum 31.12.1979 bestehenden Zweifelsfragen um die Abgabe der bis zu diesem Zeitpunkt gesetzlich verlangten Verzichtserklärung, die auftraten, obwohl diese auch damals nicht ausdrücklich an ...mehr

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Erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags für Halle einer Kfz-Prüfstelle

Leitsatz Fahrzeuggruben für eine Kfz-Prüfstelle sind keine Betriebsvorrichtungen, sodass bei der Gewerbesteuer eine erweiterte Kürzung möglich ist. Sachverhalt Das Finanzamt hat der Klägerin - einer vermögensverwaltenden Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) - die beantragte sogenannte erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG versagt. Die Klägerin hat eine Halle...mehr

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Bearbeitung und Durchführun... / 9.4.9 Eissportstadien, -hallen, -zentren

Grundstücksteile: Unterböden von Eislaufflächen, Eisschnelllaufbahnen und Eisschießbahnen, Unterböden der Umgangszonen und des Anschnallbereichs, allgemeine Beleuchtungsanlagen, Klimaanlagen im Hallenbereich, Duschräume, Toiletten, Umkleideräume, Regieraum, Werkstatt, Massageräume, Sanitätsraum, Duschen, Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen, Umschließungen von Trafosta...mehr

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Bearbeitung und Durchführun... / 9.4 Bauvorhaben

Bei größeren Anschaffungen oder Bauvorhaben sollten die aufgewendeten Kosten während der Anschaffungs- und Bauphase auf einem gesonderten Investitionskonto gebucht werden. Im Rahmen der Vorbereitung für den Jahresabschluss ist die sachliche und steuerliche Zuordnung zu prüfen. Dabei sind verschiedene Kriterien zu beachten: Sofern die Arbeiten noch nicht beendet sind, liegen h...mehr

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Bearbeitung und Durchführun... / 9.4.5 Kegelbahnen

Grundstücksteile: allgemeine Beleuchtungsanlagen. Betriebsvorrichtungen: Bahnen, Kugelfangeinrichtungen, Kugelrücklaufeinrichtungen, automatische Kegelaufstelleinrichtungen, automatische Anzeigeeinrichtungen, spezielle Beleuchtungsanlagen, Schallisolierungen.mehr

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Bearbeitung und Durchführun... / 9.4.7 Reithallen

Grundstücksteile: Stallungen einschließlich Boxenaufteilungen und Futterraufen, Futterböden, Nebenräume, allgemeine Beleuchtungsanlagen, Galerien, Emporen. Betriebsvorrichtungen: spezieller Reithallenboden, Befeuchtungseinrichtungen für den Reithallenboden, Bande an den Außenwänden, spezielle Beleuchtungsanlagen, Tribünen (soweit nicht Grundstücksteil, siehe 9.4.1), Richterst...mehr

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Bearbeitung und Durchführun... / 9.4.6 Squashhallen

Grundstücksteile: Zuschauertribünen, allgemeine Beleuchtungsanlagen, Umkleideräume, Duschräume, Toiletten. Betriebsvorrichtungen: Trennwände zur Aufteilung in Boxen (soweit nicht tragende Wände), besondere Herrichtung der Spielwände, Ballfangnetze, Schwingböden, Bestuhlung der Zuschauertribünen, spezielle Beleuchtungsanlagen.mehr

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Bearbeitung und Durchführun... / 9.4.4 Schießstände

Grundstücksteile: allgemeine Einfriedungen. Betriebsvorrichtungen: Anzeigevorrichtungen, Zielscheibenanlagen, Schutzvorrichtungen, Einfriedungen als Sicherheitsmaßnahmen.mehr

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Bearbeitung und Durchführun... / 9.4.8 Turn-, Sport- und Festhallen, Mehrzweckhallen

Grundstücksteile: Galerien, Emporen, Schwingböden in Mehrzweckhallen, allgemeine Beleuchtungsanlagen, Duschen, Umkleidekabinen und -räume, Toiletten, Saunen, bewegliche Trennwände. Betriebsvorrichtungen: Zuschauertribünen (soweit nicht Grundstücksteil, siehe 9.4.1), Schwingböden in reinen Turn- und Sporthallen, Turngeräte, Bestuhlung der Tribünen, Galerien und Emporen, spezie...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Bearbeitung und Durchführun... / 9.4.1 Sportplätze und Sportstadien

Grundstücksteile: Überdachungen von Zuschauerflächen, wenn sie nach der Verkehrsauffassung einen Raum umschließen und dadurch gegen Witterungseinflüsse Schutz gewähren, allgemeine Beleuchtungsanlagen, Einfriedungen, allgemeine Wege- und Platzbefestigungen, Kassenhäuschen (soweit nicht transportabel), Kioske, Umkleideräume, Duschen im Gebäude, Toiletten, Saunen, Unterrichts- ...mehr

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Bearbeitung und Durchführun... / 13 Rechtsvorschriften

Abschreibungen § 7 EStG Betriebsvorrichtungen Abschnitt 86 UStR 2005 Bilanzgliederung §§ 247, 266 HGB Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten § 238 HGB, § 140 AO, § 63 AO, §§ 15, 22 UStG Geringwertige Wirtschaftsgüter § 6 Abs. 2–2a EStG Haftung des Vorstands § 27 BGB Kapitalbeteiligungsrücklage § 62 Abs. 2 Nr. 4 AO Mittelverwendung, zeitnahe Mittelverwendung, zeitnahe § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO M...mehr

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Bearbeitung und Durchführun... / 9.4.3 Tennisplätze und Tennishallen

Grundstücksteile: Überdachungen von Zuschauerflächen, wenn sie nach der Verkehrsauffassung einen Raum umschließen und dadurch gegen Witterungseinflüsse Schutz gewähren, Open-Air-Hallen, allgemeine Beleuchtungsanlagen, Duschen, Umkleideräume, Toiletten. Betriebsvorrichtungen: Besonders hergerichtete Spielfelder (Spielfeldbefestigung mit Unterbau bei Freiplätzen, spezielle Ober...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Bearbeitung und Durchführun... / 9.4.2 Schwimmbäder (Frei- und Hallenbäder)

Grundstücksteile: Überdachungen von Zuschauerflächen, wenn sie nach der Verkehrsauffassung einen Raum umschließen und dadurch gegen Witterungseinflüsse Schutz gewähren, Kassenhäuschen (soweit nicht transportabel), Kioske, allgemeine Wege- und Platzbefestigungen, Duschräume, Toiletten, technische Räume, allgemeine Beleuchtungsanlagen, Emporen, Galerien. Betriebsvorrichtungen: ...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Bearbeitung und Durchführun... / 9.4.10 Golfplätze

Grundstücksteile: Einfriedungen, soweit sie nicht unmittelbar als Schutzvorrichtungen dienen, allgemeine Wege- und Platzbefestigungen, Kassenhäuschen (soweit nicht transportabel), Kioske, Klubräume, Wirtschaftsräume, Büros, Aufenthaltsräume, Umkleideräume, Duschräume, Toiletten, Verkaufsräume, Caddyräume, Lager- und Werkstatträume. Betriebsvorrichtungen: besonders hergerichte...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Dauervermietung

Tz. 9 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Wird die Tennishalle auf längere Dauer (> sechs Monate) in der Form einer Gesamtvermietung an Mitglieder oder Nichtmitglieder vom betreibenden Verein vermietet, sind die Einnahmen für ertragsteuerliche Zwecke im Tätigkeitsbereich Vermögensverwaltung zu erfassen und genießen Ertragsteuerfreiheit (s. AEAO zu § 67a AO TZ 11 und 12, Anhang 2). Tz...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Beispiele

Tz. 26 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Beispiel 1: Der Tennisverein, "Grün-Weiß e. V." hat im Kalenderjahr 01 eine neue Tennishalle errichtet und die gesamte Anlage an einen anderen Unternehmer als Betreiber zur Überlassung an Dritte (so genannte Zwischenvermietung) zur Nutzung überlassen Die Baukosten betragen:mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Gastmitgliedschaften

Tz. 30 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Indizien für eine Mitgliedschaft, die lediglich darauf gerichtet ist, die Nutzung der Sportstätten und Betriebsvorrichtungen eines Vereins zu ermöglichen, sind: die Zeit der Mitgliedschaft, die Höhe der Beiträge, die die Mitglieder zu entrichten haben, oder auch zivilrechtlich eingeschränkte Rechte der Mitglieder. Für die Zuordnung der entgeltli...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Vermietung von Tennisplätzen/-hallen

Tz. 2 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Die steuerliche Behandlung der Vermietung und Verpachtung von Tennishallen/-plätzen war in der Vergangenheit strittig, insbesondere, ob die Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG (Anhang 5) zur Anwendung kommt oder ob eine Vermietung von Betriebsvorrichtungen vorliegt. Tz. 3 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Der BFH hat aber bereits im grundl...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Überlassung von Tennisschlägern durch den Verein

Tz. 24 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Werden im Zusammenhang mit der Vermietung von Sportstätten und Betriebsvorrichtungen auch bewegliche Gegenstände (z. B. Tennisschläger) überlassen, stellt die entgeltliche Überlassung dieser Gegenstände ein Hilfsgeschäft dar, das das steuerliche Schicksal der Hauptleistung teilt (s. BFH vom 30.03.2000, BStBl II 2000, 705). Bei der separaten Ü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fa) Voraussetzungen des Verpächterwahlrechts

Rn. 1076 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Das Verpächterwahlrecht setzt voraus, dass Rn. 1077 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Der Bet...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.1.1 Zeitpunkt der Entstehung

Rz. 225 Die Betriebsaufspaltung gilt in dem Zeitpunkt als entstanden, zu dem die sachliche und personelle Verflechtung kumulativ vorliegen.[1] Dabei ist es für die steuerliche Beurteilung ohne Bedeutung, ob die Voraussetzungen zur Annahme einer Betriebsaufspaltung bewusst oder unbewusst herbeigeführt wurden. Rz. 226 Bei der echten Betriebsaufspaltung (Rz. 16) fällt der Zeitpu...mehr

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Roscher, GrStG § 4 Sonstige... / 5 Verkehrsflughäfen und Verkehrslandeplätze (Nr. 3b)

Rz. 29 Nach § 4 Nr. 3b GrStG sind auf Verkehrsflughäfen und Verkehrslandeflächen (Rz. 30) alle Flächen, die unmittelbar zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Flugbetriebes notwendig sind und von Hochbauten und sonstigen Luftfahrthindernissen freigehalten werden müssen (Rz. 31), Grundflächen mit den Bauwerken und Einrichtungen, die unmittelbar diesem Betrieb dienen (Rz. 32),...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Einheitlichkeit der Leistung bei Vermietung eines Gebäudes mit Betriebsvorrichtungen

Sachverhalt Bei dem Vorabentscheidungsersuchen des BFH[1] ging es um den Ausschluss der Steuerbefreiung bei der Vermietung von Grundstücken bezogen auf Betriebsvorrichtungen/Maschinen gem. Art. 135 Abs. 2 Buchst. c MwStSystRL. Der BFH fragte den EuGH: Erfasst die Steuerpflicht der Vermietung von auf Dauer eingebauten Vorrichtungen und Maschinen gem. Art. 135 Abs. 2 Buchst. c ...mehr

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§ 2 Darstellung ausgesuchte... / 5. Parken/Ladebordwand waagerecht/Anhänger/Kran/Gabelstapler

Rz. 1337 Rz. 1338 OLG Hamm [1249] Die Betriebsgefahr eines Pkw (2) tritt vollständig hinter der erhöhten Betriebsgefahr eines Lkw (1) zurück, wenn der Pkw gegen die ohne Absicherung 2 m weit in den Verkehrsraum ragende und waagrecht angehobene Ladebordwand eines in zweiter Reihe parkenden Lkw fährt. Der Unfall wurde überwiegend durch den Lkw verursacht. Die Laderampe war in ei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Getrennte Berechnung für einzelne Gebäudeteile

Rz. 63 [Autor/Stand] Grundsätzlich ergibt die Berechnung den umbauten Raum einheitlich für das ganze Gebäude. In Ausnahmefällen kann es jedoch erforderlich sein, den umbauten Raum für einzelne Gebäudeteile getrennt zu berechnen. Praxis-Beispiel Beispiele: Die Grundfläche eines oder mehrerer Geschosse weicht von der Grundfläche des Erdgeschosses ab. Für die Räume sind Raummeterp...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / k) Überdachungen und Pkw-Unterstände in leichter Bauausführung

Rz. 371 [Autor/Stand] In den Gebäudeklassen 2.7 und 2.8 Anlage 14, Teil B BewRGr sowie 8.8 (Anlage 15 BewRGr) sind Quadratmeterpreise für Überdachungen mit und ohne eigene Stützen aufgeführt. Eine Anwendbarkeit dieser Preise besteht nur dann, wenn nicht nur die tragende Konstruktion, sondern auch das Dach aus den jeweils bezeichneten Baustoffen hergestellt ist. Überdachungen...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung

Tz. 43 Stand: EL 131 – ET: 04/2023 Die Steuerbefreiung hängt von zwei Voraussetzungen ab: Die steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft muss als solche nach den Vorschriften der §§ 51–68 AO (Anhang 1b) als gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dienend anerkannt sein (subjektive Voraussetzung); der Grundbesitz muss unmittelbar für die steuerbegünstigten Zwecke genutzt w...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Heizungsanlagen

Rz. 401 [Autor/Stand] Eine Erhöhung des Raummeterpreises für Heizungsanlagen ist vorzunehmen bei Gebäuden der Gebäudeklassen 2.1 bis 2.6 der Anlage 14 Teil B BewRGr (Fabrik-, Werkstatt-, Lagergebäude und andere Gebäude, die zur wirtschaftlichen Einheit eines Fabrikgrundstücks gehören, soweit sie nicht unter Teil A der Anlage 14 BewRGr fallen; s. oben Rz. 165 ff.). Rz. 402 [Au...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Begriff des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden

Rz. 9 [Autor/Stand] Ein Gebäude auf fremdem Grund und Boden liegt vor, wenn ein anderer als der Eigentümer des Grund und Bodens darauf ein Gebäude errichtet hat und ihm das Gebäude zuzurechnen ist. Dies ist der Fall, wenn das Gebäude einen Scheinbestandteil des Grund und Bodens darstellt (vgl. § 95 BGB). Sofern dem Nutzungsberechtigten für den Fall der Nutzungsbeendigung geg...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 4.14 Bei der Reinigung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen, soweit hierdurch der regelmäßige Fortgang des eigenen oder eines fremden Betriebs bedingt ist (§ 10 Abs. 1 Nr. 14)

Rz. 73 § 10 Abs. 1 Nr. 14 enthält 3 Ausnahmefälle, in denen Sonn- und Feiertagsarbeit erlaubt ist. Die ersten beiden Varianten gehen auf den früheren § 105c Abs. 1 Nr. 3 GewO zurück. Durch die Schaffung der Ausnahmetatbestände der Alternativen 1 und 2 nimmt der Gesetzgeber auf wirtschaftliche Gesichtspunkte Rücksicht. Hierdurch soll verhindert werden, dass der Unternehmer dur...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gebäude / 9.2 Betriebsvorrichtung

Aus dem Begriff "Gebäude" sondert die Rechtsprechung für Zwecke der Einkommensteuer diejenigen Gebäudebestandteile aus, die nicht in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit dem Gebäude selbst stehen, sondern einem davon getrennten anderen Zweck dienen. Dies gilt insbesondere für Betriebsvorrichtungen. Im Rahmen eines Betriebsvermögens ist insbesondere weg...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gebäude / 2 Vermietung

Eine Immobilienvermietung ist generell als die Nutzungsüberlassung von Grundstücken oder Grundstücksteilen auf Zeit gegen einen Mietzins zu definieren, bei der das Eigentum an dem vermieteten Gegenstand beim Vermieter verbleibt, dieser dem Mieter aber den Gebrauch der Sache während der Mietzeit gewährt.[1] Die Vermietung und Verpachung von Gebäuden stellt eine sonstige Leistu...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gebäude / 1.2 Selbstständige Gebäudeteile

Gebäudeteile, die nicht in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit dem Gebäude stehen, sind selbstständige Wirtschaftsgüter. Ein Gebäudeteil ist selbstständig, wenn er besonderen Zwecken dient, mithin in einem von der eigentlichen Gebäudenutzung verschiedenen Nutzungs- und Funktionszusammenhang steht.[1] Selbstständige Gebäudeteile können als selbstständi...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gebäude / 1.1 Gebäudeeinheit

Ein einheitlich als Gebäude genutztes Bauwerk bildet grundsätzlich mit allen seinen Bestandteilen ein einheitliches Wirtschaftsgut "Gebäude". Welche Einzelteile zum Wirtschaftsgut "Gebäude" gehören, entscheidet sich weniger nach der bürgerlich-rechtlichen Zugehörigkeit als nach dem nach der Verkehrsauffassung zu beurteilenden Nutzungs- und Funktionszusammenhang. Ein Gebäudetei...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7i... / 4.3 Baudenkmal

Rz. 19 Voraussetzung ist des Weiteren, dass das Gebäude die Eigenschaft eines Baudenkmals besitzt. Diese Eigenschaft muss grundsätzlich bereits vor Beginn der Ausführung der begünstigten Maßnahmen vorliegen. Eine vorläufige Eintragung in die Denkmalschutzliste genügt. Fällt die Eintragung später weg, entfällt die Abschreibungsmöglichkeit nach § 7i EStG ab dem Folgejahr nach ...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2022 / 4.5.2 Erweiterte Kürzung bei Grundstücksunternehmen (Zeile 88)

An die Stelle der in den Zeilen 83-87 einzutragenden Kürzung tritt auf Antrag bei Grundstücksverwaltungsgesellschaften eine Kürzung um den Teil des Gewerbeertrags, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt.[1] Da die erweiterte Kürzung nur greifen kann, wenn auch die Voraussetzungen des § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG vorliegen, ist sie bei Erwerb eines G...mehr

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Leitfaden 2022 - Vordruck G... / 10 Kürzungen

Vor Zeilen 83-99 In den Zeilen 83–99 werden die Kürzungen nach § 9 GewStG berücksichtigt, jedoch ohne die Kürzungen für Erträge aus Kapitalbeteiligungen nach § 9 Nr. 2a, 7 und 8 GewStG, die in die Zeilen 70-82 einzutragen waren. Zeile 83 Die Zeilen 83–87 betreffen die Kürzung um 1,2 % des Einheitswertes, Zeile 88 die erweiterte Kürzung für Grundstücksunternehmen. In Zeile 83 is...mehr