Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsvorrichtung

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Steuerabzug bei Bauleistung... / 2.1 Bauleistungen

Begriffsdefinition Bauleistungen Bauleistungen Unter Bauleistungen sind alle Leistungen zu verstehen, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen (§ 48 Abs. 1 Satz 3 EStG). Begriffsdefinition Bauwerk Bauwerk Der Begriff des Bauwerks ist weit auszulegen. Er umfasst nicht nur Gebäude, sondern darüber hinaus sämtliche irgendwie...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Stichwortverzeichnis

Bearbeiterin: Dr. Ursula Roth-Caspari Die fetten Zahlen bezeichnen die Paragraphen, die mageren Zahlen die Randziffern. Abbauland Begriff BewG 34 114; BewG 43 6 ff.; BewG 237 78 Abgrenzung zu Substanzabbau durch Dritte BewG 43 9 Abgrenzung zu Umland BewG 43 14 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft BewG 234 112 ff. Bewertung BewG 43 18 f. Einzelertragswert BewG 34 27; BewG 43 18; Bew...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Umfang der wirtschaftlichen Einheit

Rz. 16 [Autor/Stand] Zur wirtschaftlichen Einheit eines Grundstücks im Zustand der Bebauung gehören der Grund und Boden, die Gebäude und Gebäudeteile, insbesondere auch wenn sie am Bewertungsstichtag noch nicht bezugsfertig sind, die Außenanlagen, sonstige wesentliche Bestandteile und das Zubehör. Rz. 17 [Autor/Stand] Nicht in die wirtschaftliche Einheit einzubeziehen sind Be...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Grundstücken (zu § 15 Abs. 4 UStG)

Kommentar Wird ein Grundstück sowohl für den Vorsteuerabzug berechtigende als auch den Vorsteuerabzug ausschließende Zwecke verwendet, müssen die mit dem Objekt in Zusammenhang stehenden Ausgaben den einzelnen Verwendungszwecken zugeordnet werden oder nach einem sachgerechten Aufteilungsmaßstab aufgeteilt werden. In mehr als 20 Jahren wurde um die zutreffende systematische L...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 1.2 Vermietungstatbestände nach § 21 EStG

Rz. 809 Unter die Einkunftsart V+V fallen vor allem die Vermietung und Verpachtung von unbebauten und bebauten Grundstücken, Grundstücksteilen (einzelne Gebäude, Gebäudeteile, (Eigentums-)Wohnungen, einzelne Räume) und grundstücksgleichen Rechten (z. B. Erbbau-, Mineralgewinnungs- oder Fischereirechte (§ 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Weiterhin ist die Vermietung und Verpachtung von ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bauabzugsteuer / 2 Anwendungsbereich

Die Einbehaltungsverpflichtung gilt nur für den Auftraggeber bei der Inanspruchnahme von im Inland durchgeführten Bauleistungen zur Sicherung der ordnungsgemäßen Besteuerung der Erträge. Bauleistungen sind alle Leistungen, die der Herstellung, der Instandsetzung oder Instandhaltung, der Änderung oder der Beseitigung von Bauwerken dienen.[1] Der Begriff des Bauwerks ist nach d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1 Schrifttum:

Ebling, Der Steuerabzug bei Bauleistungen, DStR 2001, Beihefter zu Heft 51/52; Eggers, Die Bauabzugsbesteuerung aufgrund des Gesetzes zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe, StuB 2001, 1149; Formel, Steuerabzugsverfahren beim Gesetz gegen illegale Beschäftigung, EStB 2001, 336; Fuhrmann, Neuer Steuerabzug für Bauleistungen, KÖSDI 2001, 13 093; Gebhardt/Biber, Die Baua...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Bauwerk

Rn. 97 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Da die Bauleistungen der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen müssen, ist für die Steuerabzugsverpflichtung von Bedeutung, was unter einem "Bauwerk" zu verstehen ist. Der Begriff des "Bauwerks" iSv § 48 Abs 1 S 3 EStG orientiert sich an dem Zweck, die Steuerabzugsverpflichtung für das ge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 16.2.4 Gebäude

Rz. 153 Zu den Sondergewinnen nach § 13a Abs. 7 S. 1 Nr. 1 Buchst. a EStG gehören auch die laufenden Erträge aus der Veräußerung oder Entnahme von Gebäuden, sofern diese dem Anlagevermögen des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs zuzurechnen sind. Gebäude sind Bauwerke, die Menschen oder Sachen Schutz gegen äußere Witterungseinflüsse aufgrund ihrer räumlichen Umschließun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 16.3 Veräußerung oder Entnahme von anderen Wirtschaftsgütern (§ 13a Abs. 7 S. 1 Nr. 1 Buchst. b EStG)

Rz. 158 Nach § 13a Abs. 7 S. 1 Nr. 1 Buchst. b EStG gehören zu den Sondergewinnen Gewinne aus der Veräußerung oder Entnahme der übrigen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und von Tieren, wenn der Veräußerungspreis oder der an dessen Stelle tretende Wert für das jeweilige Wirtschaftsgut mehr als 15.000 EUR betragen hat. Rz. 159 § 13a Abs. 7 S. 1 Nr. 1 Buchst. b EStG betrifft...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 11.2.4.2.4 Sonstige Wirtschaftsgüter

Rz. 203 Alle anderen im Rahmen der Veräußerung des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs verkauften oder entnommenen Wirtschaftsgüter sind mit ihrem anteiligen Veräußerungspreis bzw. dem gemeinen Wert anzusetzen. Dem sind gegenüberzustellen die jeweiligen Buchwerte. Dies betrifft insbesondere Wirtschaftsgebäude, Betriebsvorrichtungen und Maschinen, aber auch immaterielle ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Bewertung der Betriebsgrundstücke (Abs. 3)

Rz. 241 [Autor/Stand] Nach § 99 Abs. 3 BewG ist es für die Bewertung des Grundbesitzes ohne Belang, ob er ein Betriebsgrundstück (i.S.v. § 99 Abs. 1 BewG) darstellt oder nicht. Dadurch wird vermieden, dass gleichartige Grundstücke nach verschiedenen Kriterien bewertet werden, je nachdem, ob sie Betriebsvermögen oder Privatvermögen bzw. land- und forstwirtschaftliches Vermöge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Erbschaft- und Schenkungsteuer

Rz. 278 [Autor/Stand] Wird der Wert des Betriebsgrundstücks für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer benötigt (vgl. dazu oben, Rz. 246 ff.), ist der Grundstückswert für die Betriebsgrundstücke i.S.v. § 99 Abs. 1 Nr. 1 BewG (vgl. oben, Rz. 125 ff.) nach § 157 Abs. 1 und 3 i.V.m. den §§ 159 und 176 bis 198 sowie für die Betriebsgrundstücke i.S.v. § 99 Abs. 1 Nr. 2 BewG (v...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Grundsteuer und Gewerbesteuer

Rz. 264 [Autor/Stand] Gemäß § 19 Abs. 1 BewG in der bis zum 31.12.2024 geltenden Fassung[2] werden Einheitswerte auch für inländische Betriebsgrundstücke i.S.v. § 99 BewG festgestellt. Hierbei handelt es sich um einen Feststellungsbescheid i.S.v. § 179 Abs. 1 AO. Im Einheitswertbescheid sind gem. § 19 Abs. 3 Nr. 1 BewG in der bis zum 31.12.2024 geltenden Fassung[3] auch Fest...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Mehrere Betriebsgrundstücke innerhalb eines Gewerbebetriebs

Rz. 133 [Autor/Stand] Mehrere Betriebsgrundstücke, die dem Grundvermögen gleichgestellt sind, bilden nicht deswegen, weil sie zu ein und demselben Betrieb gehören, auch eine einzige wirtschaftliche Untereinheit. Die Betriebszugehörigkeit genügt nicht, um sämtliche Grundstücke eines Gewerbebetriebs zu einer Untereinheit zusammenzufassen[2]. Die Frage, ob innerhalb eines Gewer...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Abgrenzung des Bewertungsgegenstandes

Rz. 75 [Autor/Stand] Der Inhalt eines Feststellungsbescheids über den Grundsteuerwert ergibt sich aus § 219 Abs. 1 und 2 BewG: Er muss Feststellungen über den Wert, die Art und die Zurechnung des Bewertungsgegenstandes enthalten. Bewertungsgegenstand ist die wirtschaftliche Einheit i.S. des § 2 BewG. Vorbedingung jeder Bewertung ist damit die Abgrenzung der zu bewertenden wi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

Bauer/Wartenburger, Neue Entwicklungen im Bereich des reformierten Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts, MittBayNot 2010, 435; Birgel, Bedarfsbewertung von Betriebsgrundstücken, UM 2004, 31; Braun, Betriebsaufspaltungen im neuen Erbschaftsteuerrecht – Problemhinweise und erste Gestaltungsempfehlungen, Ubg 2009, 647; Braun/Eisele, Grunderwerbsteuerliche Immobilienbewertung: ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Voraussetzungen für das Vorliegen von Betriebsgrundstücken

Rz. 89 [Autor/Stand] Betriebsgrundstück i.S.d. § 99 BewG ist jeder Grundbesitz, der zu einem Gewerbebetrieb gehört, soweit er, losgelöst von seiner Zugehörigkeit zum Gewerbebetrieb, zum Grundvermögen gehören würde oder einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft bilden würde (§ 99 Abs. 1 BewG). Rz. 90 [Autor/Stand] Zum Begriff des Grundbesitzes vgl. § 19 Abs. 1 BewG in der bi...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Welche Vorgänge werden durch die Bauabzugsteuer erfasst?

Tz. 4 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Die Bauabzugsteuer (= der Steuerabzug) ist auf alle Gegenleistungen für Bauleistungen, die im Inland an einen Unternehmer i. S. d. § 2 UStG (Anhang 5) oder an eine juristische Person des öffentlichen Rechts erbracht werden, anzuwenden. Nach dem Gesetzeswortlaut ist es gleichgültig, ob es sich um einen in- oder ausländischen Auftragnehmer hand...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1 Vermietung eines Schwimmbads

Rz. 12 Die Unmittelbarkeit liegt auch noch vor, wenn ein Schwimmbad oder ein abgegrenzter Teil (z. B. einzelne Schwimmbahnen) vermietet wird (z. B. an einen Schwimmverein oder an eine Schule). Gegenstand der Vermietungsleistung ist, dass den Mietern das Schwimmen ermöglicht wird, auch wenn die einzelnen Schwimmer nicht in jedem Fall Vertragspartner der Vermietungsleistung si...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 7.3 Bewegliche Wirtschaftsgüter

Rz. 179 § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG erfasst Entgelte für die Benutzung fremder beweglicher Anlagegüter in Form von Miet- und Pachtzinsen oder Leasingraten. Es kann sich um Maschinen, Transportmittel, Gegenstände der Büroeinrichtung, ähnliche betriebliche Vorrichtungen und Anlagen handeln. Die Gegenstände dürfen nicht in Grundbesitz bestehen. Sie müssen als Anlagevermögen im ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 7.7 Miet-, Pacht- bzw. Leasingvertrag

Rz. 195 Die Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG betrifft nur die Fälle, in denen das bewegliche Anlagegut aufgrund von Miet-, Pacht- oder Leasingverträgen genutzt wird. Die Begriffe Miete, Pacht und Leasing sind im zivilrechtlichen Sinne zu verstehen, sodass für die Anwendung von § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG die zivilrechtliche Einordnung des Nutzungsüberlassungsvert...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 8.3.1 Unbewegliche Wirtschaftsgüter

Rz. 236 § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG betrifft Entgelte für die Benutzung fremder unbeweglicher Anlagegüter in Form von Miet- und Pachtzinsen oder Leasingraten. Es kann sich um bebaute oder unbebaute Grundstücke handeln. Die Gegenstände müssen unbewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sein und einem anderen als dem Betriebsinhaber gehören, aber in seinem Gewerbebetrieb ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Fertigungsstraßen von Autoherstellern keine Bauwerke im Sinne der Bauabzugsteuer

Leitsatz Das FG Berlin-Brandenburg urteilte, dass automatisierte Fertigungsstraßen von Automobilherstellern keine "Bauwerke" im Sinne des § 48 Abs. 1 Satz 3 EStG sind, sodass Baumaßnahmen an diesen Straßen keinen Bauabzugsteuereinbehalt auslösen. Sachverhalt Geklagt hatte ein Betrieb der Automobilindustrie, der - unter anderem bei Daimler, Audi und Opel - Fertigungsroboter zu...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Anwendungsfragen zur erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags

Kommentar Die Finanzverwaltung hat sich zu der erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 1 Satz 3 und 4 GewStG geäußert. Ursächlich dafür waren die Änderungen durch das Fondsstandortgesetz (FoStoG). Dies wird in der Praxis insbesondere für Grundstücks- bzw. Wohnungsunternehmen relevant sein, doch z. B. auch eine GmbH mit fast ausschließlicher Grundstücksverwaltung k...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Barrierefreie Gestaltung vo... / 1.2 Schwerbehindertenrecht

Im Schwerbehindertenrecht hat die Fürsorge des Staates für Menschen mit Behinderungen und deren Tätigwerden in Betrieben eine lange Tradition. Schon die erste Fassung des Gesetzes über die Beschäftigung Schwerbeschädigter im Jahr 1920 enthielt wesentliche Aussagen, die noch im heutigen Schwerbehindertenrecht verankert sind: Arbeitgeber mussten Arbeitsräume, Betriebsvorrichtun...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Beherbergungsumsätze; Aufteilungsgebot des § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 2 UStG aufgrund des beim EuGH anhängigen Vorabentscheidungsersuchens Az. C‐516/21 ernstlich zweifelhaft

Leitsatz Es ist ernstlich zweifelhaft, ob das in § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 2 UStG im nationalen Recht angeordnete Aufteilungsgebot für Leistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen, mit Unionsrecht vereinbar ist (Anschluss an den BFH-Beschluss vom 26.05.2021, V R 22/20, BFHE 273, 351). Normenkette § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 2 UStG, § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO Sachverhalt Die A...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Herrichtung für den steuerbegünstigten Zweck (Satz 2)

Rz. 211 [Autor/Stand] Grundsätzlich ist für den Beginn einer Steuerbefreiung der Zeitpunkt maßgebend, zu dem der steuerbefreiende Tatbestand erstmalig verwirklicht wird. Für die Katalogtatbestände der §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 GrStG wäre dies grundsätzlich der Zeitpunkt, zu dem der Grundbesitz dem begünstigten Zweck zugeführt worden ist, d.h. mit dessen Nutzung tatsächlich begon...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Begriff des unbebauten Grundstücks (Abs. 1)

Rz. 17 [Autor/Stand] Die in § 178 Abs. 1 BewG enthaltene Formulierung entspricht wörtlich dem § 72 Abs. 1 BewG. Danach sind unbebaute Grundstücke solche Grundstücke, auf denen sich keine benutzbaren Gebäude befinden. Rz. 18 [Autor/Stand] Den unbebauten Grundstücken sind somit alle Grundstücke zuzurechnen, auf denen sich keine (benutzbaren) Gebäude befinden. Das sind zum einen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Zusammenrechnung bei Betriebsaufspaltung (Abs. 3 Satz 13)

Rz. 144 [Autor/Stand] Jedenfalls bei Betriebsaufspaltungen konnte aber nach bisherigem Verständnis wohl nicht von nachgeordneten Gesellschaften ausgegangen werden.[2] Die Anforderungen an die Entwicklung der Lohnsumme spielten bei der Besitzgesellschaft keine Rolle. Die Beschäftigten der Betriebsgesellschaft waren der Besitzgesellschaft nicht zuzurechnen. Bei Schwestergesell...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Grundsteuer für land- und f... / 3.5 Abgrenzung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens vom Grundvermögen in Sonderfällen – § 233 BewG

Die in § 233 BewG festgelegten Grundsätze sind bei der Abgrenzung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens in Verbindung mit Standorten für Windenergieanlagen und Flächen mit anderen als land- und forstwirtschaftlichen Verwertungsmöglichkeiten anzuwenden. Bewertungsgegenstand sind ausschließlich Flächen (Grund und Boden) des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft i. S. ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Grundsteuer für land- und f... / 5.7 Zuschläge zum Reinertrag – § 238 BewG

Umstände, die den Ertragswert des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft positiv beeinflussen, d. h. erhöhen, werden durch § 238 BewG erfasst. Bei der landwirtschaftlichen Nutzung sind dies insbesondere die Einflüsse einer vorhandenen verstärkten Tierhaltung und die Nutzung von Flächen durch Windenergieanlagen. Die jeweiligen Nutzungsteile der gärtnerischen Nutzung profitier...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Betriebsvorrichtungen einer Kfz-Werkstatt und erweitere Kürzung für Grundstücksunternehmen

Leitsatz Eine Bodenvertiefung für einen Bremsenprüfstand erfüllt nicht die Voraussetzungen für eine Betriebsvorrichtung. Dies gilt auch für das Fundament zur Verankerung einer Werbeanlage. Wird beides mitvermietet, verstößt dies nicht gegen das Ausschließlichkeitsgebot des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG. Sachverhalt Die Klägerin betätigt sich gewerblich mit dem Erwerb, der Errichtun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Grundstück und Grundstücksteile

Rn. 460 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Grund und Boden sowie Gebäude, die unmittelbar für die selbstständige Arbeit genutzt werden, gehören zum notwendigen BV (BFH BStBl II 2005, 431). Bei einer teilweise betrieblichen Nutzung des Gebäudes zählt nur der beruflich genutzte Gebäudeteil zum notwendigen BV. Es ist deshalb denkbar, dass ein Grundstück des Unternehmers, das zu verschi...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Gewerbesteuererklärung 2021 / 4.5.2 Erweiterte Kürzung bei Grundstücksunternehmen (Zeile 88)

An die Stelle der in den Zeilen 83-87 einzutragenden Kürzung tritt auf Antrag bei Grundstücksverwaltungsgesellschaften eine Kürzung um den Teil des Gewerbeertrags, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt.[1] Da die erweiterte Kürzung nur greifen kann, wenn auch die Voraussetzungen des § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG vorliegen, ist sie bei Erwerb eines G...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erklärungen zur Feststellun... / 6.5.2 Ertragsmesszahl (Zu Spalte 3)

Die Ertragsmesszahl (EMZ) ist das Ergebnis der Bodenschätzung (BodSchätzG) für landwirtschaftlich nutzbare Flächen. Sie ergibt sich aus der Multiplikation der Ackerzahl bzw. der Grünlandzahl mit der Fläche in Ar. Die Ertragsmesszahlen werden im Flächennachweis der Vermessungs- und Katasterverwaltung ausgewiesen. Sie sollen auch über die länderspezifischen Medien bereitgestel...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Gewerbesteuererklärung 2021 / Zusammenfassung

Überblick Der Gewerbesteuer kommt insbesondere in Corona-Zeiten für die Finanzierung kommunaler Haushalte besondere Bedeutung zu. Der folgende Beitrag gibt auf der Basis der aktuellen Gesetzes- und Rechtsprechungslage einen Überblick über die wesentlichen Punkte, die bei der Erstellung der Gewerbesteuererklärung 2021 zu beachten sind. Zu beachtende gesetzliche Änderungen: Durch...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erklärungen zur Feststellun... / 6.6.25 Windenergie [Nummer 27]

Zur Nutzung Windenergie zählen ausschließlich Windenergieanlagen, die durch Windkraft Energie erzeugen und deren Standortflächen von Flächen umgeben sind, die einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft dienen. Die abgrenzbaren Standortfläche wird bestimmt durch Standfläche des Turms, Fläche der Betriebsvorrichtungen (Transformatorenhaus), befestigte Betriebsflächen einschließl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Betriebsvorrichtungen und deren Abgrenzung von den Betriebsgrundstücken

Rz. 413 [Autor/Stand] Der Wert eines Betriebsgrundstücks umfasst den Grund und Boden, das Gebäude, die sonstigen Bestandteile, das Zubehör und die Außenanlagen. Betriebsvorrichtungen werden dagegen bei der Bewertung des Grundstücks ausgeschieden und sind somit nicht im Grundstückswert enthalten. Ertragsteuerlich rechnen die Betriebsvorrichtungen zu den beweglichen Wirtschaft...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Gebäude

Rz. 51 [Autor/Stand] Gesetzlich, insb. auch nach dem BewG, ist keine Definition des Begriffs Gebäude vorgesehen. Ein Gebäude ist nach der Finanzrechtsprechung gegeben, wenn das Bauwerk Menschen und Sachen durch räumliche Umschließung Schutz gegen äußere Einflüsse gewährt, den Aufenthalt von Menschen gestattet, fest mit dem Grund und Boden verbunden, von einiger Beständigkeit...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

Rz. 516 [Autor/Stand] Zum abnutzbaren Anlagevermögen gehören insb. die Bodenschätze, Maschinen und maschinellen Anlagen, die Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie das übrige Inventar, die Fahrzeuge, Einbauten auf fremden Grundstücken, die Betriebsvorrichtungen und die abnutzbaren immateriellen Wirtschaftsgüter. Rz. 517 [Autor/Stand] Bei den beweglichen Wirtschaftsgütern de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] § 246 BewG wurde durch das GrStRefG v. 26.11.2019[2] in das BewG eingefügt. Die Gesetzesbegründung für diese Vorschrift lautet wie folgt:[3] § 246 Absatz 1 Die Begriffsbestimmung der unbebauten Grundstücke und die Abgrenzung zu den bebauten Grundstücken in Absatz 1 folgt im Wesentlichen der Regelung in § 72 BewG. Danach liegt ein unbebautes Grundstück vor, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Zuschläge bei Windenergieanlagen (Abs. 2)

Rz. 60 [Autor/Stand] Bei der Einheitsbewertung war die Erfassung der Flächen für Windkraftanlagen als land- und forstwirtschaftliches Vermögen immer problematisch. In der Regel wurde die entsprechende Fläche als Grundvermögen bewertet und häufig mehrere wirtschaftliche Einheiten gebildet. Besonders schwierig war dabei auch die Bewertung der Zuwegungen, die ja einerseits der ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Umsatzsteuererklärung 2021 / 2.3 Steuerpflichtige Leistungen

Da die Umsatzsteuerveranlagung hauptsächlich der Berechnung der vom Unternehmer zu entrichtenden Umsatzsteuer (oder ggf. eines Vorsteuerüberhangs) dient, sind in der Steuererklärung in Teil C des Hauptvordrucks zuerst die steuerbaren und steuerpflichtigen Umsätze anzugeben, für die der leistende Unternehmer auch die USt selbst schuldet. In den Zeilen 38–43 sind die steuerpfli...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Umsatzsteuererklärung 2021 / 2.11 Leistungsempfänger als Steuerschuldner nach § 13b UStG

Teil H des Hauptvordrucks nimmt die vom Leistungsempfänger aufgrund von ihm gegenüber ausgeführten Leistungen geschuldeten Steuerbeträge auf ( Reverse-Charge-Verfahren ). Die Leistungen, für die der Leistungsempfänger die USt schuldet, sind abschließend in § 13b Abs. 1 und Abs. 2 UStG aufgeführt. In der Steuererklärung werden die verschiedenen Anspruchsgrundlagen nur teilweise...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2021, Die Immobilie... / IV. Bewertung für Zwecke der Erbschaftsteuer und Schenkungssteuer

Im Rahmen eines Erbfalls oder einer Schenkung ist es notwendig, den übertragenen Wirtschaftsgütern wie einem Grundstück oder einer Immobilie einen Wert zuzuordnen, um so den steuerpflichtigen Erwerb nach § 10 Abs. ErbStG und damit die Bemessungsgrundlage für die Erbschafts- oder Schenkungssteuer ermitteln zu können.[8] Ferner ist die Wertermittlung für die Auseinandersetzung...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 1.2 Vermietungstatbestände nach § 21 EStG

Rz. 824 Unter die Einkunftsart V+V fallen vor allem die Vermietung und Verpachtung von unbebauten und bebauten Grundstücken, Grundstücksteilen (einzelne Gebäude, Gebäudeteile, (Eigentums-)Wohnungen, einzelne Räume) und grundstücksgleichen Rechten (z. B. Erbbau-, Mineralgewinnungs- oder Fischereirechte (§ 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Weiterhin ist die Vermietung und Verpachtung von ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Betriebsvorrichtungen (Abs. 2 Nr. 2)

1. Systematik des Abgrenzungserlasses vom 5.6.2013 Rz. 60 [Autor/Stand] In der Praxis ist die Abgrenzung des Grundvermögens von den Betriebsvorrichtungen von wesentlicher Bedeutung. Nach § 243 Abs. 2 Nr. 2 BewG sind nicht in das Grundvermögen einzubeziehen Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art einer Betriebsanlage (Betriebsvorrichtungen). Das gilt auch dann, wenn sie...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Bodenschätze und Betriebsvorrichtungen (Abs. 2)

I. Bodenschätze (Abs. 2 Nr. 1) Rz. 53 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 243 BewG enthält keine Definition des Begriffs der Bodenschätze. Nach § 3 des Bundesberggesetzes sind – mit Ausnahme von Wasser – Bodenschätze alle mineralischen Stoffe in festem oder flüssigem Zustand und Gase, die in natürlichen Ablagerungen oder Ansammlungen (Lagerstätten) in oder auf der Erde, auf de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Gebäudebegriff vorrangig

Rz. 62 [Autor/Stand] Bei der Abgrenzung der Betriebsvorrichtungen vom Grundvermögen ist zunächst zu prüfen, ob das Bauwerk ein Gebäude ist. Sofern die Voraussetzungen für alle Gebäudemerkmale (vgl. Rz. 27) nebeneinander erfüllt sind, kann begrifflich keine Betriebsvorrichtung mehr vorliegen. Vielmehr handelt es sich bei dem Bauwerk zwingend um ein Gebäude. Denn nach § 243 Ab...mehr