Rz. 133

[Autor/Stand] Sowohl die Ermittlung der Jahresmiete als Gesamtentgelt als auch deren Bereinigung um die umlagefähigen Betriebskosten macht es erforderlich, die hierfür notwendigen Daten in einem Berechnungsschema festzuhalten. Ausgangsgröße für die Berechnung der Jahresmiete für das jeweilige Jahr des dreijährigen Mietermittlungszeitraums ist das, was im Mietvertrag an Miete vereinbart ist. Nachfolgend sind die ggf. vorzunehmenden Korrekturen zusammengestellt:

 
Vereinbarte Miete    
a) Jahr des Mietermittlungszeitraums von ... bis ...[2]    
b) Maßgebende Miete im Besteuerungszeitpunkt ...[3]    
Wohnung 1 + EUR
Wohnung 2 (etc.) + EUR
Zwischensumme   EUR
Hinzurechnungen, soweit die nachfolgenden Entgelte in der Miete nicht enthalten sind +  
Entgelte für außergewöhnliche Nebenleistungen des Vermieters + EUR
Baukostenzuschuss + EUR
Garage/Stellplatz + EUR
gesondertes Entgelt für die Benutzung des Hausgartens + EUR
Mietvorauszahlung + EUR
Vergütungen für Nebenleistungen, die nur einzelnen Mietern zugute kommen + EUR
Sach- und Dienstleistungen des Mieters + EUR
Untermieterzuschlag + EUR
Zahlungen des Mieters an Dritte + EUR
Abrechnungen, soweit die nachfolgenden Entgelte in der Miete enthalten sind    
Entgelte für Maschinen und Betriebsvorrichtungen EUR
Einnahmen aus der Überlassung von Einrichtungsgegenständen EUR
Dienstleistungen, die nicht die Grundstücksnutzung betreffen EUR
Zuzahlungen Dritter außerhalb des Mietverhältnisses EUR
Aufwendungszuschüsse im öffentlich geförderten Wohnungsbau EUR
abzüglich Betriebskosten, soweit sie in den Mieteinnahmen enthalten sind    
Grundsteuer EUR
 
Kosten der Wasserversorgung EUR
Kosten der Entwässerung EUR
Kosten für zentrale Heizungsanlage einschließlich Wartung, Reinigung, Verbrauchserfassung mit Eichung EUR
Kosten für zentrale Warmwasserversorgung EUR
Kosten des Betriebs von Aufzügen EUR
Gebühren für Straßenreinigung und Müllabfuhr EUR
Kosten für Gebäudereinigung EUR
Kosten für Gartenpflege EUR
Kosten der Beleuchtung (Allgemeinstrom) EUR
Schornsteingebühren EUR
Beiträge zur Gebäudehaftpflicht- und -sachversicherung einschließlich Beiträge zu Versicherungen für Elementarschäden und Glasbruch EUR
Kosten für den Hauswart EUR
Kosten für Gemeinschaftsantenne oder Kabelanschluss EUR
Kosten des Betriebs der Wascheinrichtungen EUR
Betriebskosten insbesondere von Nebengebäuden, Anlagen und Einrichtungen EUR
Jahresmiete   EUR

Sind die Einnahmen und Betriebskosten in der Zeit vor dem 1.1.2002 in DM angegeben, muss bei der Ermittlung der durchschnittlichen Jahresmiete in Erwerbsfällen ab dem 1.1.2002 eine Umrechnung der DM-Beträge auf Euro erfolgen. Für diese Zwecke ist der DM-Betrag durch 1,95583 zu dividieren und anschließend kaufmännisch auf zwei Stellen nach dem Komma auf- bzw. abzurunden. Als Ergebnis erhält man die durchschnittliche Jahresmiete in Euro, die dann der weiteren Berechnung zugrunde zu legen ist.

 

Rz. 134– 136

[Autor/Stand] Einstweilen frei.

[Autor/Stand] Autor: Mannek, Stand: 01.07.2019
[2] Für Besteuerungszeitpunkte vor dem 1.1.2007.
[3] Für Besteuerungszeitpunkte nach dem 31.12.2006.
[Autor/Stand] Autor: Mannek, Stand: 01.07.2019

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge