Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsvertrag

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.6 Vermietung und Verpachtung, Nr. 6

Rz. 363 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung fallen unter die beschr. Steuerpflicht, wenn der in § 49 Abs. 1 Nr. 6 EStG beschriebene Inlandsbezug (Rz. 384) besteht. Der Tatbestand erfasst alle Einkünfte des § 21 EStG, d. h., bei Bestehen des erforderlichen Inlandsbezugs können alle in § 21 EStG erfassten Einkünfte der beschr. Steuerpflicht unterliegen. Rz. 364 Die Einkünf...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.9 Einkünfte aus der Verschaffung der Gelegenheit zur Verpflichtung eines Berufssportlers, Buchst. g

Rz. 213 Durch das Jahressteuergesetz 2010[1] ist ein neuer Buchst. g an § 49 Abs. 1 Nr. 2 EStG angefügt worden. Dadurch werden Einkünfte in die beschr. Steuerpflicht einbezogen, die aus der Verschaffung der Gelegenheit erzielt werden, einen Berufssportler im Inland vertraglich zu verpflichten. Die Neuregelung ist ab Vz 2010 anwendbar. Hintergrund dieser Gesetzesänderung ist ...mehr

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Kurzzeitkonten: Gestaltungs... / Zusammenfassung

Überblick Kurzzeitkonten für den fortlaufenden Zeitausgleich sind ein Instrument zur Saldierung von Differenzen zwischen geleisteter und geschuldeter Arbeitszeit. Positive Differenzen gegenüber der vereinbarten Arbeitszeit werden in der Regel als Zeitguthaben oder Plusstunden bezeichnet; negative Differenzen als Zeitschulden oder Minusstunden. Zeitkonten sind in flexiblen Ar...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Vertrauensarbeitszeit / 2.1 Einführung von Vertrauensarbeitszeit

Mangels gesetzlicher Vorgaben zur Ausgestaltung der Vertrauensarbeitszeit sind Arbeitgeber grundsätzlich frei darin, ob und wem sie Vertrauensarbeitszeit als Arbeitszeitmodell anbieten. Eine Zustimmung oder gar Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer ist nicht notwendig, da der Arbeitgeber einseitig auf sein Weisungsrecht hinsichtlich der Arbeitszeit (und ggf. Ort) sowie sein Rech...mehr

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Kurzzeitkonten: Gestaltungs... / 3.2 Umgang mit Plus- und Minusstunden bei Ausscheiden

Vergütungsrechtlich spiegelt ein Zeitkonto den Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers wider. Das wird insbesondere beim Ausscheiden des Mitarbeiters aus dem Betrieb relevant: Bei Plussalden hat der Mitarbeiter einen Auszahlungsanspruch, wenn der im Rahmen einer Zeitkontenregelung vorgesehene (Zeit-)Ausgleich eines Zeitguthabens nicht möglich ist. Das Guthaben ist in diesem Fal...mehr

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Arbeitszeit: Höchstarbeitsz... / Zusammenfassung

Überblick Die gesetzlichen Vorgaben über die bei der betrieblichen Arbeitszeitgestaltung zwingend zu beachtenden Schutzbestimmungen für Arbeitnehmer sind Teil des öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzes. Gesetzlich geregelt ist das Arbeitszeitschutzrecht insbesondere im Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Das ArbZG verpflichtet den Arbeitgeber bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern, ...mehr

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Arbeitszeit: Höchstarbeitsz... / 3 Einzelfragen zum Begriff der "Arbeitszeit"

Gelegentlich ist zweifelhaft, welche Zeitspannen einer beruflich veranlassten Tätigkeit tatsächlich zur Arbeitszeit i. S. d. ArbZG gehören. Das ArbZG verweist mit der in § 2 Abs. 1 ArbZG verwendeten Begriffsbestimmung der Arbeitszeit als "Zeit zwischen Beginn und Ende der Arbeit" letztlich auf die vom Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsvertrags als Hauptleistung geschuldeten T...mehr

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Arbeitszeit: Sonn- und Feie... / 1 Überblick

Aus der Verfassung ergibt sich eine institutionelle Garantie der Sonn- und Feiertagsruhe. Der Gesetzgeber hat diese Verpflichtung in den §§ 9 ff. ArbZG festgeschrieben, dabei jedoch zahlreiche Ausnahmen zugelassen. Ist die Beschäftigung von Arbeitnehmern aufgrund der nachstehend skizzierten gesetzlichen Bestimmungen erlaubt, bedarf es keiner behördlichen Bewilligung und grun...mehr

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ABC der immateriellen Wirts... / Firmen- oder Geschäftswert/Praxiswert

Bei dem Firmen- oder Geschäftswert handelt es sich um den Mehrwert, der einem gewerblichen Unternehmen über den Substanzwert der einzelnen materiellen und immateriellen Wirtschaftsgüter abzüglich Schulden innewohnt; er wird durch die Gewinnaussichten bestimmt. Ob ein Firmen- oder Geschäftswert vorhanden ist, ist eine Frage des jeweiligen Einzelfalls. Ein Geschäfts- oder Firm...mehr

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Kurzzeitkonten: Gestaltungs... / 3.5.1 Grundsätze

Grenzen des Zeitsaldenaufbaus sowie Ausgleichspflichten können sich unabhängig von den arbeitszeitgesetzlichen Regelungen auch aus den Bestimmungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) ergeben. Gemäß § 2 Abs. 2 MiLoG sind im Interesse einer effektiven Zahlung des Mindestlohns die über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinausgehenden und auf einem schriftlich vereinbarten Arb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.3 Selbstständige Arbeit, Nr. 3

Rz. 220 § 49 Abs. 1 Nr. 3 EStG betrifft die Einbeziehung von Einkünften aus selbstständiger Arbeit in die beschr. Steuerpflicht. Zum Begriff der selbstständigen Arbeit § 18 EStG; zu künstlerischer Tätigkeit Rz. 124ff. Rz. 221 Der Inlandsbezug bei selbstständiger Arbeit bestand ursprünglich nur darin, dass die selbstständige Arbeit im Inland ausgeübt oder verwertet wird. Dies ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.4.1 Einkünfte aus Ausübung oder Verwertung, Buchst. a)

Rz. 236 § 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG definiert das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik bei nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG Rz. 19a) von beschr. stpfl. Arbeitnehmern.[1] Der regelmäßige Anknüpfungspunkt bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit ist, ebenso wie bei der selbstständigen Arbeit, die Ausübung oder Verwertung im Inland.[2] Da es genügt, dass die nichtselbsts...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 5.1.5 Angabe des Befristungsgrunds im Arbeitsvertrag?

Der Befristungsgrund sollte konkret im Arbeitsvertrag benannt werden. Auch wenn die Rechtsprechung dies nicht stets fordert[1], wird immer wieder verlangt, dass der Mitarbeiter den Befristungsgrund bei Vertragsschluss kennen muss, so bei der Probezeitbefristung (vgl. Punkt 5.2.2) und bei der Befristung auf Wunsch des Mitarbeiters (vgl. Punkt 5.2.12), sowie bei zweckbefristete...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 5 Befristete Arbeitsverträge mit sachlichem Grund

5.1 Grundsätzliches Nach der Rechtsprechung des BAG war und ist – abgesehen von der Ausnahmeregelung des § 14 Abs. 2 und 3 TzBfG – eine Befristung grundsätzlich nur zulässig, wenn dafür aus der Sicht verständiger und verantwortungsbewusster Vertragspartner ein sachlich gerechtfertigter Grund besteht. Dahinter steht die Überlegung, dass durch die Befristung nicht die zwingende...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 2.3 Auflösend bedingte Arbeitsverträge

Für auflösend bedingte Arbeitsverträge, deren Beendigung vom Eintritt eines zukünftigen ungewissen Ereignisses abhängig sein soll, gelten nach § 21 TzBfG die Regelungen zur Zweckbefristung entsprechend. Auflösende Bedingungen sind nur sehr eingeschränkt zulässig: An den sachlichen Grund für die auflösende Bedingung stellt die Rechtsprechung hohe Anforderungen. Der Sachgrund ...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 5.4.2 Vertragsänderung

Wird ein befristeter Arbeitsvertrag in seinem wesentlichen Inhalt geändert, z. B. dem Arbeitnehmer eine andere Tätigkeit zugewiesen oder die Vergütung neu vereinbart, während die Befristung unverändert bleibt, so betrachtet die Rechtsprechung diese wesentliche Änderung als Abschluss eines neuen befristeten Arbeitsvertrags.[1]mehr

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Befristete Arbeitsverträge

1 Überblick über die gesetzlichen und tariflichen Befristungsregelungen 1.1 Gesetzliche Befristungsregelung des § 14 TzBfG Nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit, der auch für das Arbeitsrecht gilt, können Arbeitsverhältnisse nicht nur auf unbestimmte Dauer, sondern auch für eine bestimmte Zeit – befristet – geschlossen werden. Nach Ablauf der Frist endet das Arbeitsverhältnis...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 1.5 Sonderregelung für Ärzte in der Weiterbildung (Facharztausbildung)

Nach dem Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung (ÄArbVtrG) ist die Befristung eines Arbeitsvertrags grundsätzlich bis zur Höchstdauer von 8 Jahren gerechtfertigt, für den Erwerb der Anerkennung als Facharzt oder den Erwerb einer Zusatzbezeichnung. Zum Zweck des Erwerbs einer Anerkennung für einen Schwerpunkt oder des an die Weiterbildung zum Fa...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 5.2.7.3 Fehlen von Einstellungsvoraussetzungen

Nicht selten kommt es vor, dass ein Mitarbeiter eingestellt wird, ohne dass die gesundheitliche Eignung festgestellt ist. In anderen Fällen arbeitet der Mitarbeiter bereits, obwohl die Zustimmung des Betriebs- oder Personalrats noch aussteht. In beiden Alternativen hat die Rechtsprechung die Vereinbarung einer aufschiebenden Bedingung für zulässig gehalten.[1] Seit Inkrafttre...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 5.2.13 Sonstige sachliche Gründe

Freihalten eines Arbeitsplatzes wegen Übernahme eines Auszubildenden Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses bis zur Übernahme eines Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis ist sachlich gerechtfertigt. Die vorübergehende Beschäftigung eines Arbeitnehmers auf einem Arbeitsplatz, der zu einem späteren Zeitpunkt dauerhaft mit einem anderen Arbeitnehmer besetzt werden soll, kann...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 3.3.3 Unterrichtung des Personalrats/Betriebsrats über Anzahl

Der Arbeitgeber hat nach dem zum 1.1.2001 in Kraft getretenen Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge die Arbeitnehmervertretung – Personalrat, Betriebsrat, Mitarbeitervertretung – über die Anzahl der befristet beschäftigten Arbeitnehmer und ihren Anteil an der Gesamtbelegschaft des Betriebs und des Unternehmens zu informieren (§ 20 TzBfG).mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 5.4.6 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Befristungskontrolle

Der maßgebliche Zeitpunkt, zu dem die Befristung eines Arbeitsverhältnisses gerechtfertigt sein muss, ist der des Vertragsschlusses.[1] Nachträglich eintretende Umstände, wie etwa der spätere Wegfall des Befristungsgrunds, sind grundsätzlich unbeachtlich. Es besteht auch kein Wiedereinstellungsanspruch.mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 5.3 Besonderheiten nach § 30 TVöD für die Befristung mit Sachgrund

Für Beschäftigte in einer "Angestelltenrentenversicherungspflichtigen" Tätigkeit im Tarifgebiet West haben die Tarifvertragsparteien folgende Besonderheiten gegenüber der gesetzlichen Regelung des § 14 Abs. 1 TzBfG in § 30 Abs. 3 TVöD § 30 Abs. 3 TV-L vereinbart: 5.3.1 Probezeit Bei befristeten Verträgen mit sachlichem Grund gelten nach dem Tarifvertrag die ersten 6 Monate als...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 2 Formen der Zeitbestimmung

Zu unterscheiden sind – auch nach dem Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) – 2 Arten der Befristung, Zeit- und Zweckbefristung sowie die auflösende Bedingung. 2.1 Zeitbefristung Befristungen für eine bestimmte Dauer – mit Enddatum – sind grundsätzlich zulässig. Der Arbeitsvertrag muss für einen kalendermäßig genau festgelegten Zeitraum (Tag, Woche,...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 5.2.7 Aus in der Person des Beschäftigten liegenden Gründen

5.2.7.1 Sozialer Überbrückungszweck Die Befristung erfolgt hier aus sozialen Gründen, zugunsten des Arbeitnehmers kann ausnahmsweise befristet werden. Unter Einbeziehung der Rechtsprechung ist es zulässig, dem Arbeitnehmer nach Abschluss seiner Ausbildung oder seines Studiums durch einen befristeten Arbeitsvertrag den Eintritt in das Berufsleben als soziale Überbrückungsmaßnahm...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 5.2.11 Altersgrenze

5.2.11.1 Befristung auf die Regelaltersgrenze Mit Erreichen der Regelaltersgrenze endet das Arbeitsverhältnis, soweit dies in Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen vereinbart ist. Die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes enthalten entsprechende Regelungen. Nach § 33 Abs. 1 Buchst. a TVöD endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des Monats, in dem die/d...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 5.2 Die Sachgründe im Einzelnen

5.2.1 Befristung zur Aushilfe unter 6 Monaten? Die Rechtsprechung hielt bis zum Inkrafttreten des TzBfG am 1.1.2011 einen sachlich gerechtfertigten Grund für erforderlich, wenn mit der Befristung zwingende Bestimmungen des Kündigungsschutzes des Arbeitnehmers umgangen werden. Das Kündigungsschutzgesetz und damit der allgemeine Kündigungsschutz greift jedoch erst, wenn das Arbe...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 5.3.6 Befristungen nach §§ 31 und 32 TVöD

Nach § 30 Abs. 6 TVöD bleiben die §§ 31 und 32, Führung auf Probe und Führung auf Zeit, von den Regelungen der Abs. 3 bis 5 des § 30 unberührt. Entsprechende arbeitsvertragliche Vereinbarungen können demnach ohne die Beschränkungen des § 30 Abs. 3 bis 5 geschlossen werden.mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 5.2.5 Eigenart der Arbeitsleistung

5.2.5.1 Künstler In bestimmten Branchen, in denen wegen des Publikumsgeschmacks oder der Aktualität ein Abwechslungsbedürfnis besteht, dürfen regelmäßig Zeitarbeitsverträge abgeschlossen werden (§ 14 Abs. 1 Nr. 4 TzBfG – Eigenart der Arbeitsleistung). Betroffen sind vor allem Arbeitsverträge mit Künstlern im Unterhaltungsgewerbe[1], Musikern[2], Schauspielern, Sängern[3], Regisseu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 5.3.1 Probezeit

Bei befristeten Verträgen mit sachlichem Grund gelten nach dem Tarifvertrag die ersten 6 Monate als Probezeit (§ 30 Abs. 4 Satz 1 TVöD / TV-L). Die Kündigungsfrist beträgt dabei 2 Wochen zum Monatsschluss, § 30 Abs. 4 TVöD . Die Dauer der Probezeit bei Befristungen mit sachlichem Grund entspricht somit der auch bei unbefristeten Verhältnissen in § 2 Abs. 4 TVöD vorgegebenen ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 5.3.3 Höchstdauer der Befristung von 5 Jahren

Nicht eindeutig ist die in § 30 Abs. 2 TVöD festgelegte Differenzierung zur Höchstgrenze für befristete Arbeitsverträge von 5 Jahren. Nach § 30 Abs. 2 TVöD ist der Abschluss eines Zeitvertrags – eines Vertrags mit Enddatum – für die Dauer von mehr als 5 Jahren unzulässig. Da nach § 30 Abs. 2 S. 1 2. Halbsatz TVöD weitergehende Regelungen im Sinne von § 23 TzBfG unberührt b...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 5.2.5.1 Künstler

In bestimmten Branchen, in denen wegen des Publikumsgeschmacks oder der Aktualität ein Abwechslungsbedürfnis besteht, dürfen regelmäßig Zeitarbeitsverträge abgeschlossen werden (§ 14 Abs. 1 Nr. 4 TzBfG – Eigenart der Arbeitsleistung). Betroffen sind vor allem Arbeitsverträge mit Künstlern im Unterhaltungsgewerbe[1], Musikern[2], Schauspielern, Sängern[3], Regisseuren[4], Redakteur...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 4.2.1 Höchstdauer der Befristung

Nach § 14 Abs. 2 TzBfG ist die Befristung eines Arbeitsvertrags ohne Vorliegen eines sachlichen Grunds bis zur Gesamtdauer von 2 Jahren zulässig. Innerhalb dieser Gesamtdauer von 2 Jahren sind höchstens 3 Verlängerungen des befristeten Arbeitsvertrags zulässig. Die Wirksamkeit einer Befristung ohne sachlichen Grund nach § 14 Abs. 2 TzBfG hängt nicht davon ab, dass bei Vertrag...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 5.4.8 Wirksamkeit der Befristung bei Betriebsrats-/Personalratsmitgliedern

Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses mit einem Betriebsrats-/Personalratsmitglied führt dazu, dass bei Ablauf der Befristung das Betriebsrats-/Personalratsmitglied das Amt verliert und das Arbeitsverhältnis automatisch endet. Ein besonderer Schutz besteht für Mitglieder der Mitarbeitervertretung nur im Falle einer Kündigung. Bei der Befristung endet der Arbeitsvertrag j...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 5.2.7.1 Sozialer Überbrückungszweck

Die Befristung erfolgt hier aus sozialen Gründen, zugunsten des Arbeitnehmers kann ausnahmsweise befristet werden. Unter Einbeziehung der Rechtsprechung ist es zulässig, dem Arbeitnehmer nach Abschluss seiner Ausbildung oder seines Studiums durch einen befristeten Arbeitsvertrag den Eintritt in das Berufsleben als soziale Überbrückungsmaßnahme zu erleichtern[1] (näher oben 5.2...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 5.2.8 Vergütung aus Haushaltsmitteln

Der Sachgrund des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG setzt die Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die befristete Beschäftigung in einem Haushaltsplan und die Vergütung des Arbeitnehmers aus diesen Haushaltsmitteln voraus. Die Haushaltsmittel müssen hierbei im Haushaltsplan mit einer konkreten Sachregelung auf der Grundlage einer nachvollziehbaren Zwecksetzung für eine befri...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 5.4.5 Missbrauchskontrolle bei Mehrfachbefristung ("Kettenbefristung") – Änderung der Rechtsprechung, insbesondere Mehrfachvertretungen

Praxis-Tipp Nach der neuen Rechtsprechung des BAG kann die Befristung eines Arbeitsvertrags trotz Vorliegens eines Sachgrunds aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls ausnahmsweise rechtsmissbräuchlich und daher unwirksam sein.[1] Für das Vorliegen eines Rechtsmissbrauchs können insbesondere eine sehr lange Gesamtdauer oder eine außergewöhnlich hohe Anzahl von aufein...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 5.4 Kettenarbeitsverhältnisse (Mehrfachbefristungen)

Bereits der erstmalige Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags ist grundsätzlich nur ausnahmsweise zulässig, wenn nämlich ein sachlicher Grund die Befristung und damit den Wegfall des Kündigungsschutzes rechtfertigt (§ 14 Abs. 1 TzBfG). Noch strengere Maßstäbe müssen angelegt werden, wenn mehrere befristete Verträge zeitlich aneinandergereiht werden. Mehrfach befristete A...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 5.1.1 Erfordernis einer sachlichen Rechtfertigung

Eine unzulässige Gesetzesumgehung liegt vor, wenn durch den befristeten Vertrag zum einen zwingende Kündigungsschutzvorschriften unterlaufen werden und damit dem Arbeitnehmer der Bestandsschutz seines Arbeitsverhältnisses entzogen wird[1] und zum anderen für die Befristung als solche sowie grundsätzlich für deren Dauer[2] (näher Erfordernis einer sachlichen Rechtfertigung) kei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 5.4.1 Zeitliche Unterbrechung

Die Kettenvertragsproblematik ist nicht nur betroffen, wenn befristete Arbeitsverhältnisse mit Sachgrund unmittelbar aneinandergereiht werden. Bei erneuter Begründung eines Arbeitsverhältnisses rechnet die Rechtsprechung die Zeit eines früheren Arbeitsverhältnisses bei demselben Arbeitgeber mit an, "wenn die Unterbrechung verhältnismäßig kurz war und zwischen beiden Arbeitsve...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 6 Die Abwicklung des befristeten Vertrags

6.1 Allgemeines Das befristete Arbeitsverhältnis endet mit Zeitablauf, Bedingungseintritt usw. automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Damit finden die gesamten Kündigungsschutzvorschriften keine Anwendung. Während der Laufzeit der Befristung ist der Arbeitsvertrag grundsätzlich nicht ordentlich kündbar [1], es sei denn, die Kündigungsmöglichkeit ist tarifvertraglich ...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 9 Vertragsgestaltung

9.1 Ohne Sachgrund, § 14 Abs. 2 TzBfG Hinsichtlich der Formulierung von Befristungen ohne Sachgrund wird auf die Vertragsmuster verwiesen. 9.2 Mit Sachgrund, § 14 Abs. 1 TzBfG Grundsätzlich sollte jeder befristete Arbeitsvertrag folgende Vereinbarungen enthalten: die Form der Befristung: Befristung mit Enddatum (Zeitbefristung) bzw. Zweckbefristung den Sachgrund für die Befristung V...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 9.1 Ohne Sachgrund, § 14 Abs. 2 TzBfG

Hinsichtlich der Formulierung von Befristungen ohne Sachgrund wird auf die Vertragsmuster verwiesen.mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 4.4 Befristung ohne Sachgrund mit Arbeitnehmern nach Vollendung des 52. Lebensjahres

Nach § 14 Abs. 3 TzBfG in der seit 1.5.2007 gültigen Fassung ist die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrags für Mitarbeiter ab dem 52. Lebensjahr ohne Vorliegen eines sachlichen Grunds bis zu einer Dauer von 5 Jahren zulässig. Voraussetzung hierfür ist, dass der Arbeitnehmer zuvor mindestens 4 Monate beschäftigungslos im sozialversicherungsrechtlichen Sinne gewesen ist,...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 7.3 Weiterarbeit über das Befristungsende hinaus

Fiktion eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses Setzt der Arbeitnehmer nach Ende der Befristung das Arbeitsverhältnis mit Wissen des Arbeitgebers fort, so gilt das Arbeitsverhältnis nach § 15 Abs. 6 TzBfG als auf unbefristete Zeit geschlossen. Das Gesetz fingiert also das Zustandekommen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses bei Fortsetzung der Tätigkeit nach Ablauf des be...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 2.1 Zeitbefristung

Befristungen für eine bestimmte Dauer – mit Enddatum – sind grundsätzlich zulässig. Der Arbeitsvertrag muss für einen kalendermäßig genau festgelegten Zeitraum (Tag, Woche, Monat, Jahr usw.) geschlossen werden. Praxis-Beispiel Die Formulierung lautet regelmäßig: "Das Arbeitsverhältnis endet am … [Datum], ohne dass es einer Kündigung bedarf." Voraussetzung ist, dass die Dauer e...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 5.1.4 Dauer der Befristung

Ist die Befristung dem Grunde nach gerechtfertigt, so darf sie die angemessene Dauer nicht überschreiten, die "Befristungsdauer muss mit dem Befristungsgrund im Einklang stehen".[1] Bereits beim Abschluss des jeweiligen Vertrags muss ersichtlich sein, dass auch die vereinbarte Zeitdauer angemessen ist. Praxis-Beispiel Wenn ein Forschungsprojekt von vornherein auf 3 Jahre konz...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 1.2 Tarifliche Befristungsregelung des § 30 TVöD bzw. § 30 TV-L

§ 30 TVöD erklärt beide Formen der Befristung – die mit und ohne Sachgrund – für zulässig. Für befristete Arbeitsverträge gelten gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 TVöD grundsätzlich die Vorschriften des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG). § 30 TVöD / § 30 TV-L enthält jedoch einige Sonderregelungen zur Abwicklung der befristeten Verträge, insbesondere zur Dauer der Befristung,...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 5.2.5.3 Leitende Angestellte

Der Arbeitgeber kann sich von leitenden Angestellten auch bei einer unwirksamen Kündigung gegen Zahlung einer Abfindung trennen (§ 14 Abs. 2 i. V. m. § 9 KSchG). Für die Befristung von Arbeitsverhältnissen mit leitenden Angestellten hat das zur Konsequenz: Ohne sachlichen Grund kann das Arbeitsverhältnis befristet werden, wenn eine angemessene Abfindung vereinbart wird.[1] Auf ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 4.6.2 Probezeit verkürzt

Probezeit: Als Probezeit gelten abweichend von § 2 Abs. 4 Satz 1 TVöD bei befristeten Arbeitsverhältnissen ohne sachlichen Grund die ersten 6 Wochen (§ 30 Abs. 4 Satz 1 TVöD / TV-L). Innerhalb der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen zum Monatsschluss gekündigt werden. Eine Verlängerung der Probezeit ist nicht zulässig, da dadurch zuungu...mehr