Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsvertrag

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.4.4 Ausschlussfristen

Rz. 37 Ausschlussfristen lassen Ansprüche nach erheblich kürzerer Zeit entfallen als dies durch die gesetzlichen Verjährungsfristen geschieht. Bei entsprechend weiter Formulierung der Ausschlussfrist ("Alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis sind binnen einer Frist von 6 Monaten gegenüber der jeweils anderen Vertragspartei schriftlich geltend zu machen" statt nur "Alle Ansp...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.5.3 Urlaub bei Übergang vom Ausbildungs- zum Arbeitsverhältnis (§ 2 BUrlG)

Rz. 59 Beispiel Der Arbeitnehmer stand bis 31.7.2019 in einem Ausbildungsverhältnis zum Arbeitgeber. Seit dem 1.8.2019 wird er im Rahmen eines Arbeitsvertrags weiterbeschäftigt. Der Tarifvertrag für Auszubildende regelt hinsichtlich des Urlaubs unter anderem Folgendes: "Wird ein Auszubildender nach Beendigung der Ausbildung in ein Arbeitsverhältnis übernommen, ist der restlic...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.5 Verstoß gegen Grundsatzvorschriften der §§ 1 bis 3 Abs. 1 BUrlG

Rz. 56 Nicht jede tarifliche Regelung lässt auf den ersten Blick erkennen, dass sie letztendlich in die gesetzlichen Grundsatzvorschriften der §§ 1–3 Abs. 1 BUrlG eingreift. Die nachfolgenden Beispiele sollen aufzeigen, dass auch Tarifregelungen, die den Kernbereich der §§ 1–3 Abs. 1 BUrlG zunächst scheinbar unberührt lassen, stets genauer zu prüfen sind. Hinweis Die nachfolg...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2 Grundsätzliche Unabdingbarkeit des BUrlG (§ 13 Abs. 1 Satz 1 und 3)

Rz. 4 Aus der Formulierung in § 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG, "von den vorstehenden Vorschriften mit Ausnahme der §§ 1, 2 und 3 Abs. 1 kann in Tarifverträgen abgewichen werden", ergibt sich im Zusammenspiel mit der weitergehenden Regelung in § 13 Abs. 1 Satz 3 BUrlG, wonach "im Übrigen – abgesehen von § 7 Abs. 2 Satz 2 BUrlG – von den Bestimmungen dieses Gesetzes nicht zuungunsten...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.4 Erlass, Schuldanerkenntnis, Vergleich, Verwirkung, Ausschlussfristen, Verjährung

Rz. 32 Mit der in § 13 Abs. 1 Satz 3 BUrlG festgelegten Unabdingbarkeit der Mindestbedingungen des BUrlG geht einher, dass das Erlöschen von Ansprüchen durch "Verzichtserklärungen" des Arbeitnehmers jedenfalls im bestehenden Arbeitsverhältnis nicht wirksam möglich ist. Das gilt unabhängig davon, ob der "Verzicht" in einem Erlassvertrag nach § 397 BGB, einem negativen Schulda...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.3.4 Nachwirkungszeitraum (§ 4 Abs. 5 TVG)

Rz. 31 Endet die Laufzeit eines Tarifvertrags oder wird er gekündigt, wirkt er gem. § 4 Abs. 5 TVG nach: D. h., seine Rechtsnormen gelten – wenn auch nicht zwingend – weiter, bis der Tarifvertrag durch eine andere "Abmachung" ersetzt wird. Die Parteien eines Arbeitsvertrags können deshalb auch im Nachwirkungszeitraum die Anwendung der einschlägigen tariflichen Urlaubsregelun...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.3.1 Einschlägiger Tarifvertrag

Rz. 26 § 13 Abs. 1 Satz 2 BUrlG regelt, dass die "einschlägige" tarifliche Urlaubsregelung zur Anwendung gebracht werden muss. Die Bezugnahme muss sich deshalb auf einen Tarifvertrag beziehen, der nach seinem zeitlichen, räumlichen, persönlichen, fachlichen und betrieblichen Geltungsbereich Anwendung fände, wenn der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer tarifgebunden wären.[1] Dy...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.1.1 Vorrangprinzip

Rz. 7 Tarifverträge dürfen von den Vorschriften des BUrlG auch zuungunsten der Arbeitnehmer abweichen. Denn von der Formulierung in § 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG, dass von den vorstehenden Vorschriften – und damit den §§ 1–12 BUrlG – in Tarifverträgen abgewichen werden dürfe, sind sowohl für die Arbeitnehmer günstigere als auch schlechtere Abweichungen umfasst[1] (sog. tarifvertr...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.4.3 Verwirkung

Rz. 35 Die Verwirkung ist ein Sonderfall der unzulässigen Rechtsausübung und mit dem Verbot widersprüchlichen Verhaltens verwandt. Verwirkung kann eintreten, wenn ein Anspruch längere Zeit nicht geltend gemacht wird. Sie kann auch bereits vor der Verjährung des Anspruchs eintreten. Die Verwirkung soll dem Bedürfnis nach Rechtsklarheit dienen. Es ist aber nicht Zweck der Verw...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 13 BUrlG enthält eine Kollisionsregelung für den Fall, dass Regelungen des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) mit kollektiven Normen aus Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen oder mit Regelungen aus Arbeitsverträgen zusammentreffen. Die Bestimmungen des BUrlG sind grundsätzlich unabdingbar. Auch durch Tarifvertrag darf von den Regelungen der §§ 1, 2 und 3 Abs. 1 BUrlG ...mehr

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Kindesunterhalt / 3.6 Der Beleganspruch

Neben der Auskunftsverpflichtung besteht für Auskunftsschuldner auch die Verpflichtung, über die Höhe der Einkünfte auf Verlangen Belege vorzulegen, aus denen sich die Höhe der Einkünfte ergibt. Der Anspruch ergibt sich aus § 1605 Abs. 1 Satz 2 BGB. Der Auskunfts- und der Beleganspruch sind zwei getrennte Ansprüche, die einzeln geltend gemacht werden können. Die gewünschten ...mehr

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Ehegattenunterhalt / 3.3 Belegbeibringungsverpflichtung

Neben der Auskunftsverpflichtung besteht für alle Beteiligten auch die Verpflichtung, über die Höhe der Einkünfte auf Verlangen Belege vorzulegen, aus denen sich die Höhe der Einkünfte ergibt. Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit Bei Nicht-Selbstständigen bezieht sich diese Belegbeibringungsverpflichtung regelmäßig auf die letzten 12 Gehaltsnachweise und den letzten St...mehr

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Ehegattenunterhalt / 2.1.1.2 Geringeres Einkommen / Lohnersatzleistungen

In den Fällen, in denen der Beteiligte nach dem Verlust des Arbeitsplatzes geringere Einkünfte hat, ist die Abfindung maximal bis zur Höhe des früheren Einkommens zur – teilweisen – Aufstockung zu verwenden. Ob die geringeren Einkünfte daher resultieren, dass der Beteiligte nur noch Lohnersatzleistungen wie beispielsweise Arbeitslosengeld bezieht, oder dass er bei dem neuen ...mehr

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Mahnantrag, online / 2.4.2 Angaben zu den Forderungen und Kosten

Dann sind Angaben zur Art, Fälligkeit und Höhe der geltend gemachten Forderungen erforderlich. Abb. 5: Nähere Angaben zu den Forderungen Wichtig Sorgfalt bei Antrag auf Mahnbescheid kurz vor Verjährungseintritt geboten Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes erfordert die zur Begründung der Hemmung der Verjährung nach § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB gebotene Individualisierung d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Versetzung / 1 Arbeitsvertragliche (individualrechtliche) Versetzung

Es hängt vom Inhalt des Arbeitsvertrags ab, ob der Arbeitgeber eine Versetzung einseitig kraft seines Direktionsrechts [1] anordnen kann, oder ob der Tätigkeitsbereich des Arbeitnehmers im Arbeitsvertrag so genau beschrieben ist, dass die Versetzung nur mit dessen Einverständnis oder im Wege einer Änderungskündigung möglich ist. Nach § 106 Satz 1 GewO kann der Arbeitgeber, wen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Versetzung / 2 Billigkeitskontrolle bei einer individualrechtlichen Versetzung

Das durch einen Einzelvertrag festlegbare Direktionsrecht wird insbesondere durch die Regelungen der §§ 307 ff., 138, 134 BGB sowie das zwingende Arbeitnehmerschutzrecht begrenzt. Kann der Arbeitgeber hiernach sein Weisungsrecht ausüben, muss er im Rahmen der Billigkeit einen sachlichen Grund haben und eine Interessenabwägung vornehmen. Er muss somit, soweit möglich, Rücksich...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 7 Entfristung durch vorzeitige Umwandlung eines befristeten in einen unbefristeten Arbeitsvertrag

Soll ein befristet eingestellter Mitarbeiter in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen werden, so ist aus Gründen der Rechtssicherheit eine Zusatzvereinbarung zum bestehenden Arbeitsvertrag, den beide Vertragsparteien unterschreiben müssen, abzuschließen. Soll zugleich der Inhalt des Arbeitsvertrags weiter abgeändert werden, empfiehlt es sich, einen neuen Arbeitsvert...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2 Kündigung während der Laufzeit des befristeten Arbeitsvertrags

Ist im Arbeitsvertrag oder einem Tarifvertrag das Recht zur ordentlichen Kündigung nicht vorbehalten worden, dann ist für beide Seiten gemäß § 15 Abs. 4 TzBfG während der gesamten Laufzeit des befristeten Arbeitsverhältnisses eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Eine Einschränkung enthält § 15 Abs. 5 TzBfG lediglich für langdauernde Befristungen, die auf Lebenszeit ein...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / Zusammenfassung

Überblick Ob und wie ein befristeter Arbeitsvertrag endet bzw. während seiner Laufzeit beendet werden kann, hängt naturgemäß davon ab, ob die Befristungsabrede wirksam ist oder nicht. Im Einzelfall kann sich für den Arbeitgeber sogar die Verpflichtung ergeben, das Arbeitsverhältnis trotz wirksamer Befristung fortzusetzen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Die gesetzlic...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 1.1 Beendigung bei Unwirksamkeit der Befristung

Stellt sich heraus, dass die Befristungsabrede unwirksam ist, so gilt der befristete Arbeitsvertrag gemäß § 16 TzBfG als auf unbestimmte Zeit geschlossen. Um das Arbeitsverhältnis zu beenden, bedarf es dann einer Kündigung. Ob und zu welchem Termin eine Kündigung möglich ist, hängt vom Einzelfall ab: Das Recht zur außerordentlichen (fristlosen) Kündigung bei Vorliegen eines wi...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag: Beendigung

Zusammenfassung Überblick Ob und wie ein befristeter Arbeitsvertrag endet bzw. während seiner Laufzeit beendet werden kann, hängt naturgemäß davon ab, ob die Befristungsabrede wirksam ist oder nicht. Im Einzelfall kann sich für den Arbeitgeber sogar die Verpflichtung ergeben, das Arbeitsverhältnis trotz wirksamer Befristung fortzusetzen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechu...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 4 Besonderheiten der Zweckbefristung

Bei der Zweckbefristung ist zu unterscheiden: Ist eine Zweckbefristung als solche unwirksam, weil kein sachlicher Grund vorliegt, gilt das Arbeitsverhältnis auch über die Zweckerreichung hinaus als Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit. Es gelten insoweit die gleichen Grundsätze wie bei einer unwirksam vereinbarten kalendermäßigen Befristung. Achtung Kombination von Zweckbefr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Befristeter Arbeitsvertrag:... / 6 Stillschweigende Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses durch Weiterarbeit (§ 15 Abs. 6 TzBfG)

Ein Aspekt, den der Arbeitgeber bei Beendigung des befristeten Arbeitsverhältnisses dringend im Blick behalten sollte, versteckt sich in § 15 Abs. 6 TzBfG . Nach dessen Inhalt gilt das zulässig befristete Arbeitsverhältnis als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn es über den vorgesehenen Beendigungstermin hinaus stillschweigend fortgesetzt wird und der Arbeitgeber dem nicht ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Befristeter Arbeitsvertrag:... / 5 Sozialrechtliche Hinweis- und Freistellungspflichten (§ 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III)

Auch im befristeten Arbeitsverhältnis sind die sozialrechtlichen Hinweis- und Freistellungspflichten des Arbeitgebers zu beachten. Gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III sollen Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses frühzeitig über die Notwendigkeit eigener Aktivitäten bei der Suche nach einer anderen Beschäftigung sowie über die Verpflichtun...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Befristeter Arbeitsvertrag:... / 1 Beendigung bei Wirksamkeit der Befristung

Liegt eine wirksame Befristung vor, so endet das Arbeitsverhältnis gemäß § 15 Abs. 1 TzBfG mit Ablauf der vereinbarten Zeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Da das Arbeitsverhältnis mit Erreichen des Befristungstermins automatisch ausläuft, bedarf es insoweit auch keiner Anhörung des Betriebsrats gemäß § 102 BetrVG. Der Übertragung der Rechtsgrundsätze zur Entstehung ein...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Befristeter Arbeitsvertrag:... / 3 Pflicht zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses trotz wirksamer Befristung

Ist die Befristung als solche nach den Regeln des TzBfG wirksam, so bleibt einem Arbeitnehmer, der gleichwohl die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erreichen will, noch die Möglichkeit, es als eine unzulässige Rechtsausübung des Arbeitgebers zu rügen, dass dieser sich in der gegebenen Situation auf die an sich wirksame Befristung beruft.[1] Dem Arbeitgeber ist die Berufung...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verträge: Vertragsbeendigung / 6.1 Kündigungsfristen, Kündigungsschutz

Grundsätzlich sind die Parteien eines Vertrages, der ein Dauerschuldverhältnis begründet, frei, auch dessen Kündigung vertraglich zu regeln. Wann der Vertrag von welcher Partei, mit welchem zeitlichen Vorlauf und in welcher Form gekündigt werden kann, unterliegt generell der Dispositionsfreiheit der Vertragspartner. So kann etwa ein Bezugsvertrag mit einem Zulieferer die Klausel ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vergütungsformen: Möglichke... / 3.2 Sabbatical

Pause machen und einfach mal eine längere Auszeit nehmen – dieses Verlangen haben viele Menschen. Soll diese Auszeit länger dauern als der im Arbeitsvertrag geregelte Urlaubsanspruch, kann ein Sabbatical die richtige Lösung sein. Das ist eine Form von Freistellung, die dem Mitarbeiter für Weiterbildung, persönliche Weiterentwicklung, Reisen, Erfüllen von Lebensträumen oder e...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vergütungsformen: Möglichke... / 2.2 Neue agile Rollen – neue Karrieremöglichkeiten (und deren Eingruppierung)

Agile Rollen (z. B. Product Owner, Scrum-Master, Agile Coach…) bieten die Chance, stets neue Aufgaben wahrzunehmen und damit die Möglichkeit zu einem "side-move". Zwar handelt es sich hier nicht um klassische disziplinarische Führungsaufgaben. Dennoch tragen diese Rollen entscheidend zur Gestaltung einer erfolgreichen agilen Organisation bei. So ist im agilen Kontext "Führun...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbraucherschutz und Verbr... / 2 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

Bei Disputen aus Kauf- und Dienstverträgen – mit Ausnahme von Arbeitsverträgen – steht jedem Verbraucher eine Verbraucherschlichtungsstelle zur Verfügung. Das Verfahren will Konflikte schnell und günstig lösen, und damit die herkömmlichen außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtswege entlasten, ohne den Weg zu ihnen zu versperren. Gelingt eine Schlichtung nicht, kann danac...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Mobile Arbeit / 3 Unfallversicherung

§ 8 Abs. 1 SGB VII definiert die versicherte Tätigkeit als "die den Versicherungsschutz ... begründende Tätigkeit". Was eine solche Tätigkeit ist, wird durch das jeweilige Arbeitsverhältnis bzw. den Arbeitsvertrag, auf dem es beruht, vorgegeben. Dabei ist nicht nur der schriftliche Arbeitsvertrag relevant, sondern auch mündliche Absprachen und praktizierte Arbeitsabläufe prä...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Mobile Arbeit / Zusammenfassung

Begriff Elektronische Kommunikationssysteme ermöglichen es vielen Beschäftigten, von vielen verschiedenen Orten aus mit Kunden, Geschäftspartnern und dem eigenen Unternehmen in Kontakt und im Datenaustausch zu sein. Damit können in vielen Berufsfeldern und Branchen wesentliche Arbeitsaufgaben auch außerhalb der Unternehmensräume erbracht werden. Dafür hat sich der Begriff Mo...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsfeld Vermögensbera... / 2.3.1.4 Steuergestaltung durch das Ehegattenmodell der Riester-Rente bei Selbständigen

Die Riester-Rente wurde 2002 eingeführt, um durch zusätzliche private Altersvorsorge-Beiträge die Absenkung des Rentenniveaus aus der gesetzlichen Rentenversicherung auszugleichen. Riester-Verträge gibt es in unterschiedlichen Form: Banksparplänen mit Umwandlung in eine Rentenversicherung bei Rentenbeginn, klassische Private Rentenversicherungen, Fondsgebundene Rentenversicherun...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vergütung neu denken / 4 Status Quo des aktuelles Vergütungssystem

Jedes Unternehmen verfügt über ein bestehendes Vergütungssystem. Um einen möglichen Veränderungsbedarf ermitteln zu können, ist es wichtig, den eigenen Status Quo zu kennen und zu bewerten. Abb. 4: Veränderungsmöglichkeiten Für die Ermittlung der Ausgangslage kann es helfen, schon einmal nach monetären und nicht-monetären Kriterien zu unterscheiden. Rechtliche Vorgaben Auf jeden...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pfändung von Lohn / 10.3 Zusammentreffen von Abtretung und Lohnpfändung

Für den Arbeitgeber sind hier mehrere Konstellationen denkbar: Abtretung und nachfolgende Pfändung Mit Abtretung einer Forderung des Schuldners ist der Abtretungsempfänger (Zessionar) neuer Gläubiger des Drittschuldners geworden (§ 398 BGB). Die Forderung gehört nun zu seinem Vermögen und nicht zum Vermögen des Schuldners. Gleichwohl geht bei einer Pfändung von Arbeitseinkomme...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pfändung von Lohn / 12 Kosten des Arbeitgebers durch Bearbeitung und Überweisung

Die Kosten der Drittschuldnererklärung nach § 840 ZPO hat der Arbeitgeber selbst zu tragen.[1] Auch hinsichtlich der Kosten der Überweisung und der Bearbeitung der Pfändung besteht kein gesetzlicher Erstattungsanspruch gegen den Gläubiger.[2] Diese Kosten fallen grundsätzlich dem Arbeitgeber zur Last. Auch kann eine Kostenerstattungspflicht nicht durch Betriebsvereinbarung od...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pfändung von Lohn / 15.4 Auswirkungen auf ein Abtretungsverbot

Besteht im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ein Abtretungsverbot oder ist eine Abtretung unter einen Zustimmungsvorbehalt gestellt, ist eine derartige Regelung gegenüber einer Abtretung zum Zwecke der Restschuldbefreiung unwirksam (§ 287 Abs. 3 InsO). Es handelt sich dabei allerdings nur um eine relative Unwirksamkeit. Das bedeutet, das Abtretungsverbot oder de...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pfändung von Lohn / 10.1 Beschränkungen der Abtretung

Es bestehen eine Reihe gesetzlicher Abtretungsbeschränkungen. Abtretungsverbot Nach § 399 BGB konnte die Abtretung durch Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer (Schuldner) ausgeschlossen werden (s. Näheres hierzu unter Zusammentreffen von Abtretung und Lohnpfändung). Ein Abtretungsverbot durch Formularverträge, d. h. auch Arbeitsverträge, ist jedoch seit dem 1. Oktober 2021 nicht me...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Insolvenz: So läuft das Ver... / 5.3 Geschäftsführer verliert automatisch die Organstellung

Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens endet die Organstellung als Geschäftsführer. Der Anstellungsvertrag kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden, falls keine kürzere Frist vereinbart wurde. Verfügt der Geschäftsführer nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch über einen Gegenstand der Insolvenzmasse, macht er sich u. U. wegen Betrugs oder Unters...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pfändung von Lohn / 7.2.3 Betriebliche Altersversorgung

Die in diesem Rahmen erbrachten (zusätzlichen) Leistungen des Arbeitgebers z. B. an eine Pensionskasse, Unterstützungskasse oder an ein Versicherungsunternehmen (Direktversicherung) gehören nicht zum pfändbaren Arbeitseinkommen, bleiben also bei der Pfändung unberücksichtigt. Hierzu zählt auch im öffentlichen Dienst die Arbeitgeberumlage zur VBL oder einer ZVK. Eigenleistunge...mehr

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Insolvenz: So läuft das Ver... / 9 Gesetze, Richtlinien und Urteile

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.2.6.2 Vertragsdauer

Rz. 54 Innerhalb der Höchstbefristungsdauer können nicht beliebig viele befristete Arbeitsverträge abgeschlossen werden. Vielmehr bestimmt § 1 Abs. 3 Satz 5 ÄArbVtrG, dass die Befristung den Zeitraum nicht unterschreiten darf, für den der weiterbildende Arzt die Weiterbildungsbefugnis besitzt. Ist bei Vertragsschluss absehbar, dass der weiterzubildende Arzt den angestrebten ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.2.7 Unterbrechungszeiten

Rz. 55 Nach § 1 Abs. 4 ÄArbVtrG werden im Einvernehmen mit dem weiterzubildenden Arzt die in § 1 Abs. 4 Nr. 1–5 ÄArbVtrG genannten Unterbrechungszeiten nicht auf die jeweilige Dauer des befristeten Arbeitsverhältnisses nach § 1 Abs. 3 ÄArbVtrG angerechnet. Dies führt allerdings nicht zu einer automatischen Verlängerung des Arbeitsvertrags um den jeweiligen Unterbrechungszeit...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.2.2 Anwendungsbereich des Gesetzes

Rz. 41 Das Gesetz gilt für den Abschluss von befristeten Arbeitsverträgen mit approbierten Ärzten in der Weiterbildung, deren Arbeitsverhältnisse nicht unter den Geltungsbereich des WissZeitVG fallen (§ 1 Abs. 4 ÄArbVtrG). Das ÄArbVtrG ist daher nicht anzuwenden auf die Weiterbildung von Ärzten an staatlichen Hochschulen und Forschungseinrichtungen i. S. v. § 5 WissZeitVG, s...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.1 Überblick

Rz. 39 Die wesentlichen Sonderregelungen zu Befristungen finden sich in § 21 BEEG, den Vorschriften des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG), dem Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung (ÄArbVtrG), § 8 Abs. 3 ATG, § 1 Abs. 4 ArbPlSchG, § 21 BBiG, § 41 Satz 2 und Satz 3 SGB VI, § 6 PflegeZG sowie § 2 Abs. 3 FPfZG. Hinsichtlich der Befr...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.2.5 Sachgrund

Rz. 48 Nach § 1 Abs. 1 ÄArbVtrG liegt ein die Befristung des Arbeitsvertrags rechtfertigender Sachgrund vor, wenn die Beschäftigung des Arztes seiner zeitlich und inhaltlich strukturierten Weiterbildung zum Facharzt oder dem Erwerb einer Anerkennung für einen Schwerpunkt oder dem Erwerb einer Zusatzbezeichnung, eines Fachkundenachweises oder einer Bescheinigung über eine fak...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.6.2.2 Vereinbarkeit mit Unionsrecht und Verfassungsrecht

Rz. 107 Die Vorschrift ist nach der Rechtsprechung des EuGH mit Unionsrecht vereinbar. [1] Dies gilt jedenfalls insoweit, als die Bestimmung das Hinausschieben des Beendigungszeitpunkts des Arbeitsverhältnisses ohne Änderung sonstiger Arbeitsbedingungen zulässt.[2] Die Vorschrift steht weder im Widerspruch zu der Richtlinie 2000/78/EG noch zu der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbaru...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.2.1 Allgemeines

Rz. 40 Das Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung (ÄArbVtrG) vom 15.5.1986 enthält besondere Befristungsregelungen, durch die der Abschluss befristeter Arbeitsverträge zur Beschäftigung approbierter Ärzte zum Zweck der Weiterbildung erleichtert werden soll.[1] Das Gesetz sollte ursprünglich am 31.12.1997 außer Kraft treten. Dies wurde vom Gese...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.3.4 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 64 Die Befristung bedarf der Schriftform nach § 14 Abs. 4 TzBfG.[1] Die Klagefrist des § 17 TzBfG ist ebenso anzuwenden wie die übrigen allgemeinen befristungsrechtlichen Regelungen des TzBfG.[2] Rz. 65 Auf Befristungen nach § 8 Abs. 3 ATG ist § 41 Satz 2 SGB VI nicht anzuwenden; insoweit ist § 8 Abs. 3 ATG eine Sonderregelung.[3] Rz. 66 § 8 Abs. 3 ATG lässt die Befristungs...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.2.3.1 § 14 Abs. 1 und Abs. 2 TzBfG

Rz. 42 Nach § 1 Abs. 5 ÄArbVtrG haben die Befristungsregelungen in § 1 Abs. 1–4 ÄArbVtrG Vorrang vor den allgemeinen befristungsrechtlichen Vorschriften und Grundsätzen; diese sind nur anzuwenden, soweit sie den Regelungen in § 1 Abs. 1–4 ÄArbVtrG nicht widersprechen. Dies gilt auch für die Vorschriften des TzBfG. Die Weiterbildung eines Arztes, der dem Geltungsbereich des Ä...mehr