Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsvertrag

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Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 1.3 Zeitpunkt der Vereinbarung

Die auf einen Auslandseinsatz bezogene Vereinbarung kann bereits anfänglich in den Arbeitsvertrag aufgenommen werden, der Arbeitsvertrag kann aber auch einvernehmlich nachträglich geändert und an den Auslandseinsatz angepasst werden.mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 2.4 Vertraglich vereinbarte Arbeitszeit

Rz. 22 § 8 Abs. 1 TzBfG regelt nicht ausdrücklich, was unter vertraglich vereinbarter Arbeitszeit zu verstehen ist. Nach der Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung enthält das Gesetz keine pauschalen Zeitvorgaben, die den Wünschen der Arbeitnehmer widersprechen und daher die beschäftigungspolitische Wirkung der Teilzeitarbeit konterkarieren könnten. Die Arbeitnehm...mehr

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Nachweisgesetz / 6 Alternative Niederschrift

Wenn dem Arbeitnehmer ein Arbeitsvertrag ausgehändigt worden ist, der bereits den für den Nachweis geforderten Inhalt hat, entfällt die Verpflichtung zur Erteilung eines separaten Nachweises.[1] Enthält allerdings der Arbeitsvertrag nicht alle im Nachweisgesetz geforderten Angaben, so bleibt die Nachweispflicht für diese fehlenden Angaben bestehen.mehr

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Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 2.3 Objektive Anknüpfung

Ist keine Vereinbarung getroffen, beurteilt sich das anwendbare Recht nach objektiven Kriterien.[1] Dabei gelten für Arbeitsverträge die folgenden Grundsätze: Es gilt das Recht des Staats, in dem oder andernfalls von dem aus der Arbeitnehmer in Erfüllung des Vertrags gewöhnlich seine Arbeit verrichtet. Der Staat, in dem die Arbeit gewöhnlich verrichtet wird, wechselt nicht, we...mehr

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Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 2.1 Rechtsgrundlagen

In allen grenzüberschreitenden und internationalen Arbeitsrechtsbeziehungen spielt die Frage des auf den jeweiligen (Arbeits-)Vertrag anwendbaren Rechts (das sog. Vertragsstatut) eine wichtige Rolle. Dieses Vertragsstatut kann sich ergeben aus zwischenstaatlichen Abkommen (z. B. die multilateralen Übereinkommen der ILO), dem primären und sekundären EU-Recht oder dem jeweiligen ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 6.2 Fiktion der Verringerung der Arbeitszeit (Abs. 5 Satz 2)

Rz. 134 Nach § 8 Abs. 5 Satz 2 TzBfG verringert sich die Arbeitszeit in dem vom Arbeitnehmer gewünschten Umfang, sofern sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Verringerung der Arbeitszeit nicht nach § 8 Abs. 3 Satz 1 TzBfG geeinigt haben und der Arbeitgeber die Arbeitszeitverringerung nicht spätestens 1 Monat vor ihrem gewünschten Beginn in Textform – bis 31.12.2019: sch...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 2.3 Wartezeit und deren Berechnung

Rz. 15 Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Geltendmachung des Anspruchs länger als 6 Monate besteht (§ 8 Abs. 1 TzBfG).Entscheidend für den Beginn der 6-monatigen Wartezeit ist der Beginn des Arbeitsverhältnisses. Das ist i. d. R. nicht der Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, von dem ab die Parteien ihre wechselseitigen ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 4.2 Vorgehensweise des Arbeitgebers

Rz. 56 Zunächst hat der Arbeitgeber vor Durchführung der Erörterung nach § 8 Abs. 3 Satz 1 TzBfG zu prüfen, ob der Arbeitnehmer die Voraussetzungen des Teilzeitanspruchs überhaupt erfüllt. Fehlt eine gesetzliche Voraussetzung, besteht für den Arbeitgeber keine Pflicht zur Erörterung. Dann können auch nicht die Fiktionswirkungen nach § 8 Abs. 5 Satz 2 und Satz 3 eintreten. Da ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 6.4.4 Rechtsfolgen

Rz. 160 Rechtsfolge des § 8 Abs. 5 Satz 4 TzBfG ist eine automatische Änderung des Arbeitsvertrags hinsichtlich der Verteilung der Arbeitszeit nach Ablauf der Monatsfrist.[1] Rz. 161 Die geänderte Arbeitszeitverteilung sollte aus Beweiszwecken schriftlich festgehalten werden.[2] Der Arbeitgeber ist seit dem 1.8.2022 nach § 3 Satz 1 NachwG n. F. in jedem Fall verpflichtet, spä...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 8.1.1 Arbeitgeber

Rz. 179 Für die Bestimmung der Arbeitnehmerzahl kommt es nach dem eindeutigen Wortlaut auf den Arbeitgeber an. Maßgeblicher Anknüpfungspunkt ist daher grundsätzlich das Unternehmen und nicht der Betrieb.[1] Unterhält der Arbeitgeber neben Arbeitsverhältnissen in Deutschland auch solche im Ausland, ist auf das Territorialitätsprinzip[2] abzustellen, sodass diese mitzuzählen s...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / 1. Rentnerbeschäftigung bei neuem Arbeitgeber

Hat zwischen Arbeitgebern und Rentnern bisher kein Arbeitsverhältnis bestanden, kann ein Arbeitsvertrag ohne sachlichen Grund zunächst bis zu zwei Jahre befristet werden. § 14 Abs. 3 TzBfG lässt als Sondernorm eine sachgrundlose kalendermäßige Befristung bis zu fünf Jahren unter den Voraussetzungen zu, dass der Arbeitnehmermehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / II. Beendigungsklauseln – § 41 S. 2 SGB VI

Rz. 49 Eine rentenbedingte Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung ist regelmäßig arbeitsvertraglich oder tarifvertraglich bestimmt. Die entsprechenden Regelungen werden als Beendigungsklauseln bezeichnet. Diese Klauseln unterliegen der Rechtmäßigkeitskontrolle. § 10 S. 3 Nr. 5 AGG lässt solche Beendigungsklauseln im Grundsatz diskriminierungsrechtlich zu. Auch nac...mehr

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Mitarbeitereinsatz im Ausla... / Zusammenfassung

Überblick Der Einsatz von Mitarbeitern im Ausland ist in den letzten Jahren zunehmend eine Selbstverständlichkeit und Notwendigkeit in vielen Unternehmen geworden. Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollten Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Zumindest längerfristige Versetzungen oder Entsendungen ins Au...mehr

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§ 6 Erwerbsschaden und Rent... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 55 Das Berufungsgericht, dessen Urteil von Langenick in NZV 2009, 257 ff. und 318 ff. näher dargestellt und besprochen worden ist, hatte, soweit für das Revisionsverfahren noch relevant, Folgendes ausgeführt: Rz. 56 Die Klägerin könne von der Beklagten zu 1 gemäß § 7 Abs. 1, §§ 11, 13 StVG a.F., § 3 Nr. 1 PflVG a.F. (nunmehr § 115 Abs. 1 VVG) und von der Beklagten zu 2 ge...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / I. Arbeitsrecht

Rz. 84 Arbeitsverträge enthalten zumeist Beendigungsklauseln auf das Erreichen des Regelaltersrenten-Alter. Falls aber keine gültige Beendigungsvereinbarung besteht oder falls das in der Beendigungsklausel genannte Alter bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis überschritten ist, dann endet das Arbeitsverhältnis nicht mehr. Es läuft trotz Rentenbezugs oder Rentenanspruchs weite...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / 1. Regelaltersrente

Rz. 50 In der überwiegenden Zahl sehen Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, kirchliche Arbeitsrechtsregelungen und Arbeitsverträge ein altersbedingtes Ende ohne Kündigung mit Erreichen des Regelaltersrenten-Alters vor. Ein Beispiel sei mit § 33 TV-ÖD zitiert: § 33 Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung (1) Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigun...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 5.2.5 Betriebliche Gründe im Übrigen

Rz. 107 Ein betrieblicher Grund, der den Arbeitgeber zur Ablehnung des Teilzeitbegehrens berechtigt, kann in einer auf der Grundlage von § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG geschlossenen Betriebsvereinbarung über die Lage der Arbeitszeit liegen. Hinter einer solchen Vereinbarung müssen die Arbeitszeitwünsche der einzelnen Arbeitnehmer grundsätzlich zurückstehen.[1] Dies gilt jedoch nur...mehr

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Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 1.5 Formvorschriften

Vereinbarungen über einen Auslandseinsatz unterliegen für ihre Wirksamkeit keinem Schriftformerfordernis. Allerdings gelten die Dokumentationspflichten nach dem Nachweisgesetz. Die danach erforderliche Niederschrift hat schriftlich zu erfolgen.[1] Seit dem 1.1.2025 kann Niederschrift nach Maßgabe des § 2 Abs. 1 Sätze 2–7 NachwG auch in Textform[2] erstellt und elektronisch ü...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 3.3 Angabe des Umfangs der Verringerung

Rz. 28 Der Arbeitnehmer muss die Verringerung seiner Arbeitszeit und den Umfang der Verringerung spätestens 3 Monate vor deren Beginn geltend machen (§ 8 Abs. 2 Satz 1 TzBfG). Rechtlich stellt dieser Antrag ein Angebot auf Änderung des Arbeitsvertrags an den Arbeitgeber dar[1], dem dieser bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 8 Abs. 1, Abs. 4 Satz 1, Abs. 7 TzBfG zustimmen...mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / aa) Grundfall der Pfändung

Rz. 221 Sachlich ausschließlich zuständig ist für die Drittschuldnerklage das Prozessgericht erster Instanz. Das ist das für den Drittschuldner örtlich zuständige Amts- oder Landgericht. Dabei ist maßgeblich die sachliche und örtliche Zuständigkeit des Gerichtes, bei dem der Schuldner seine Forderung gegen den Drittschuldner geltend machen müsste. Es kommt also nicht auf den...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 5.2.6 Regelung durch Tarifvertrag

Rz. 118 Nach § 8 Abs. 4 Satz 3 TzBfG können die Ablehnungsgründe durch Tarifvertrag festgelegt werden. Das kann, da nach § 2 Abs. 1 TVG der einzelne Arbeitgeber Tarifvertragspartei ist, auch in einem Haustarifvertrag erfolgen.[1] Nach der Gesetzesbegründung ermächtigt § 8 Abs. 4 Satz 3 TzBfG die Tarifvertragsparteien, die Gründe für die Ablehnung der Verringerung der Arbeits...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 9.6.3 Antrag

Rz. 213 Mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist dem Arbeitgeber aufzugeben, den Arbeitnehmer in dem von ihm beantragten Rahmen bis zum Erlass des Urteils in der Hauptsache zu beschäftigen.[1] Durch den Antrag auf Beschäftigung geht man der Problematik aus dem Weg, dass die Abgabe einer Willenserklärung im Hinblick auf die Regeln in § 8 Abs. 4 TzBfG an sic...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 6.4.1 Einigung über die Verteilung

Rz. 148 § 8 Abs. 5 Satz 4 TzBfG bezieht sich ausdrücklich nur auf die nach § 8 Abs. 3 Satz 2 TzBfG durch Einigung festgelegte Verteilung sowie auf die nach § 8 Abs. 5 Satz 3 TzBfG fingierte Verteilung der Arbeitszeit. Die Vorschrift ist somit ein Korrektiv für das im Rahmen des Verringerungsverlangens nach § 8 Abs. 2 Satz 1 TzBfG regelmäßig zu erzielende Einvernehmen über di...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 8.1.2 Beschäftigte

Rz. 182 Im Rahmen des § 8 Abs. 7 TzBfG gilt – z. B.im Unterschied zu § 23 Abs. 1 Satz 4 KSchG – das "Pro-Kopf-Prinzip".[1] Auf den Beschäftigungsumfang kommt es nicht an. Teilzeitbeschäftigte sind insofern den Vollzeitbeschäftigten gleichgestellt. Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis ruht, sind zu berücksichtigen.[2] Hierzu gehören Arbeitnehmer in Elternzeit oder Mutterschu...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 3.4 3-Monats-Frist

Rz. 35 Die Verringerung der Arbeitszeit – aber grundsätzlich nicht ihre Verteilung – ist spätestens 3 Monate vor deren Beginn geltend zu machen. Mit der 3-Monats-Frist soll dem Arbeitgeber genügend Zeit eingeräumt werden, die Anspruchsvoraussetzungen für das Teilzeitbegehren zu prüfen und arbeitsorganisatorische oder personelle Auffangmaßnahmen vorzubereiten.[1] Rz. 36 Den ge...mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / b) Anspruch auf Arbeitnehmerbezüge

Rz. 237 Hat der Vollstreckungsgläubiger seine Einziehungsberechtigung schlüssig dargelegt, hängt der Prozesserfolg maßgeblich von der Darlegung der einen Anspruch auf Arbeitnehmerbezüge begründenden Tatsachen ab. Unter Arbeitnehmerbezügen ist das aufgrund des Arbeitsvertrags geschuldete Arbeitseinkommen im Sinne von § 850 ZPO zu verstehen, also alle Vergütungen ohne Berücksi...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / A. Einleitung

Rz. 59 Durch das Gesetz zur Fortentwicklung des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (PKoFoG) vom 22.11.2020 wurde § 850c ZPO dahingehend geändert, dass gem. § 850c Abs. 4 ZPO die Pfändungsfreibeträge seither jeweils zum 1.7. jeden Jahres entsprechend der im Vergleich zum jeweiligen Vorjahreszeitraum sich ergebenden prozentualen Entwi...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 5.1 Grundsatz: Pflicht zur Zustimmung des Arbeitgebers

Rz. 64 Der Arbeitgeber hat nach § 8 Abs. 4 Satz 1 TzBfG der vom Arbeitnehmer gewünschten Verringerung und Verteilung der Arbeitszeit zuzustimmen, soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. Grundsätzlich kann der Arbeitnehmer damit im Hinblick auf die Dauer und Lage seiner Arbeitszeit, vom Arbeitgeber die Abgabe einer Willenserklärung zur Vertragsänderung verlangen; die...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 9.1.2 Klageantrag

Rz. 191 Aus § 894 ZPO folgt, dass der Klageantrag nicht die Angabe des gewünschten Beginns der Arbeitszeitverringerung enthalten muss, da die Zustimmung des Arbeitgebers erst mit Rechtskraft des Urteils als erteilt gilt.[1] Dieser Zeitpunkt ist bei Klageerhebung nicht absehbar. Der Arbeitnehmer sollte im Klageantrag aber zur Verdeutlichung, dass er die Vertragsänderung zum f...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teilrente 99,99 % und Arbei... / 2. Rentnerbeschäftigung bei bisherigem Arbeitgeber

Rz. 85 Eine sachgrundlos befristete Rentnerbeschäftigung beim bisherigen Arbeitgeber scheidet – derzeit – wegen des Vorbeschäftigungsverbots gem. § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG grundsätzlich aus. Mit Sachgrund befristete Arbeitsverträge mit bisherigen Beschäftigten werden eher kritisch gesehen. Denn § 14 Abs. 2 TzBfG setzt insoweit eigene hohe Hürden. Die jeweiligen Voraussetzungen s...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 2.1 Allgemeines

Rz. 9 Vorauszuschicken ist, dass sich der gesetzliche Anspruch auf Teilzeitarbeit nach § 8 TzBfG nicht nur auf die Verringerung und gegebenenfalls Neuverteilung der Arbeitszeit auf dem bisherigen Arbeitsplatz des Arbeitnehmers richtet, sondern sich auf den Betrieb als organisatorische Einheit bezieht.[1] Vom Anspruch umfasst ist daher auch die Zuweisung eines anderen Arbeits...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Die Zahlung des Zuschlags "neben" dem Grundlohn

Rn. 54 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Nur (dies gilt auch für Nettolohnvereinbarungen, R 3b Abs 1 S 3 LStR 2023, dazu Niermann, DB 2003, 2244) ein neben (= zusätzlich, BFH v 09.06.2005, IX R 68/03, BFH/NV 2006, 37; BFH v 07.07.2005, IX R 56/04, BFH/NV 2006, 66; BFH v 22.09.2005, IX R 55/04, BFH/NV 2006, 712; BFH v 21.02.2006, IX R 27/05, BFH/NV 2006, 1274; BFH v 17.06.2010, VI R...mehr

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Belgien / 7. Besteuerung bei Unternehmensübertragungen

Rz. 193 Für alle nach dem 1.1.2006[154] eröffnete Erbschaften gilt gem. Art. 60bis ErbStGB W in der Region Wallonien ein Erbschaft- und Übertragungsteuersatz von 0 %, wenn ein Unternehmensanteil von Todes wegen auf einen Erben oder Vermächtnisnehmer übergeht, sofern der Nachlassmehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 6.4 Änderung der Verteilung der Arbeitszeit durch Arbeitgeber (Abs. 5 Satz 4)

Rz. 145 Nach § 8 Abs. 5 Satz 4 TzBfG kann der Arbeitgeber die entweder nach § 8 Abs. 5 Satz 3 TzBfG oder § 8 Abs. 3 Satz 2 TzBfG erfolgte Verteilung der Arbeitszeit wieder ändern, wenn das betriebliche Interesse an der Änderung das Interesse des Arbeitnehmers an der Beibehaltung erheblich überwiegt und der Arbeitgeber diese spätestens 1 Monat vorher angekündigt hat. § 8 Abs....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Gebäude

Rz. 75 [Autor/Stand] § 33 Abs. 2 BewG unterscheidet bei Gebäuden zwischen von Wohngebäuden und Wirtschaftsgebäuden. Rz. 76 [Autor/Stand] Wohngebäude sind Gebäude, die zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmt und geeignet sind. Hierzu gehören neben der Wohnung des Eigentümers auch die Wohnungen der Altenteiler sowie des Betriebspersonals. Wohnungen, die an fremde dritte ...mehr

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M / 8 Mündliche Haftprüfung [Rdn 3229]

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Bestellung, Anstellung und ... / 3.1 (Außerordentliche) fristlose Kündigung des Anstellungsvertrags

Nach den Vorgaben des Gesetzes und der MusterS liegt die Befugnis zur außerordentlichen (fristlosen) Kündigung des Vorstandsanstellungsvertrags allein in der Hand der Mitgliederversammlung (Generalversammlung, Vertreterversammlung), die hierüber mit einer qualifizierten Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen (gültigen) Stimmen entscheidet.[1] Zwar eröffnet die im Rahmen ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Bestellung, Anstellung und ... / 2 Anstellung der Vorstandsmitglieder

Hinsichtlich des Rechtsverhältnisses zwischen der Genossenschaft und ihren Vorstandsmitgliedern, gilt es deutlich zwischen der Bestellung und der Anstellung der Vorstandsmitglieder zu unterscheiden. Während die Bestellung die Berufung in das Vorstandsamt betrifft, beinhaltet die Anstellung das Vertragsverhältnis zwischen der Genossenschaft und dem Vorstandsmitglied, d. h. de...mehr

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Die Überwachungsaufgabe des... / 1 Der Vorstand als Überwachungssubjekt

Überwachung durch Aufsichtsrat Gemäß § 38 Abs. 1 Satz 1 GenG hat der Aufsichtsrat den Vorstand bei seiner Geschäftsführung zu überwachen. Die allgemeine Überwachungspflicht liegt dabei gemäß § 38 Abs. 1 Satz 1 GenG in den Händen der Gesamtheit der Aufsichtsratsmitglieder. Die Übertragung auf einen Aufsichtsratsausschuss scheidet folglich zwingend aus.[1] Insofern obliegt es d...mehr

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Bestellung, Anstellung und ... / 3.1.1 Kündigungsvoraussetzungen

Kündigung aus wichtigem Grund Allerdings bedarf die (außerordentliche) fristlose Kündigung des Anstellungsvertrags gemäß § 626 BGB eines rechtfertigenden Grundes. Sie kommt folglich nur "aus wichtigem Grund" in Betracht, "wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Ver...mehr

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Bestellung, Anstellung und ... / 3.2 Die ordentliche Kündigung

Eine ordentliche Kündigung des Anstellungsvertrags der Vorstandsmitglieder kommt neben dem – unabdingbaren – Recht zur fristlosen Kündigung des Anstellungsvertrags dort in Betracht, wo der Anstellungsvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen wurde oder im Rahmen einer Befristung die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung ausdrücklich vorgesehen ist. Beträgt die Laufzeit des...mehr

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Der Aufsichtsrat in der gen... / 3 Der Aufsichtsrat als gesetzlicher Vertreter der Genossenschaft gegenüber dem Vorstand

Im Übrigen gilt es zu berücksichtigen, dass die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Genossenschaft gegenüber den gegenwärtigen und ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedern nach der im Rahmen der Genossenschaftsnovelle 2006 geschaffenen Neuregelung des § 39 Abs. 1 Satz 1 GenG in der alleinigen Zuständigkeit des Aufsichtsrats liegt. Dies gilt insbesondere für den Abs...mehr

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Bestellung, Anstellung und ... / 3 Beendigung des Vorstandsanstellungsvertrags

Ebenso wie bei der Begründung der Vorstandstätigkeit, gilt es deutlich zwischen dem Widerruf der Bestellung und der Beendigung des Anstellungsvertrags zu differenzieren. Liegt die Zuständigkeit für die Bestellung und Anstellung nach der Satzung jeweils in den Händen des Aufsichtsrats (§§ 21 Abs. 4 Satz 1; 25 Abs. 2 Satz 1 MusterS), so liegt im Widerruf der Bestellung zugleic...mehr

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Bestellung, Anstellung und ... / 2.2.3 Herabsetzung der Vergütung

Verschlechtert sich die Lage der Genossenschaft nach der Festsetzung der Vorstandsvergütung so, dass die Weitergewährung der Bezüge unbillig für die Genossenschaft wäre, so soll der Aufsichtsrat (analog § 87 Abs. 2 AktG) die Bezüge auf die angemessene Höhe herabsetzen. Durch eine Herabsetzung wird der Anstellungsvertrag im Übrigen nicht berührt. Das Vorstandsmitglied kann je...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Bestellung, Anstellung und ... / 3.3 Aufhebungsvertrag

Sieht man von der Kündigung ab, so kommt im Rahmen einer Aufhebungsvereinbarung auch eine einvernehmliche Beendigung des Anstellungsvertrags in Betracht, die es ermöglicht, sich ohne prozessuale Auseinandersetzung und öffentliches Aufsehen zu trennen. Zwar liegt die Vertretung der Genossenschaft hierbei in den Händen des Aufsichtsrats, doch hat die obergerichtliche Rechtspre...mehr

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Bestellung, Anstellung und ... / 2.1 Fehlerhafte Bestellung und Anstellung

Leidet die Bestellung an einem Fehler, so sind außenstehende Dritte im Rahmen der Publizität des Genossenschaftsregisters geschützt, wenn das "faktische Vorstandsmitglied" gemäß § 29 Abs. 3 GenG eingetragen wurde.[1] Dies betrifft sowohl die unwirksame Bestellung durch den Aufsichtsratsvorsitzenden oder einen Aufsichtsratsausschuss als auch die erfolgreiche Anfechtung des Be...mehr

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Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 11.4.1 Aufgaben des Aufsichtsratsvorsitzenden

Rz. 772 Das Aktiengesetz schreibt vor, dass der Aufsichtsrat nach näherer Bestimmung der Satzung aus seiner Mitte einen Aufsichtsratsvorsitzenden und mindestens einen Stellvertreter zu wählen hat (§ 107 Abs. 1 Satz 1 AktG). Der Vorstand der AG hat zum Handelsregister anzumelden, wer gewählt ist. Der Stellvertreter hat nur dann die Rechte und Pflichten des Vorsitzenden, wenn ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Bestellung, Anstellung und ... / 2.3 Ruhegehalt und Hinterbliebenenversorgung

Ein Anspruch auf ein Ruhegehalt und die ergänzende Hinterbliebenenversorgung kommt dem Vorstandsmitglied nur zu, soweit dies im Anstellungsvertrag oder einer ergänzenden Abrede vereinbart ist. Eine arbeitsvertragliche Regelung zugunsten der Beschäftigten der Genossenschaft führt in der Regel nicht dazu, dass unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgrundsatzes auch den Vo...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Bestellung, Anstellung und ... / 3.1.2 Ausschlussfrist nach § 626 Abs. 2 BGB

Entsprechend § 626 Abs. 2 BGB kann die (außerordentliche) fristlose Kündigung nur innerhalb von 2 Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgeblichen Tatsachen Kenntnis erlangt. Zudem muss die Kündigung noch innerhalb der Zweiwochenfrist dem gekündigten Vorstandsmitglied zugehen. Liegt die Zuständigkei...mehr

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Bestellung, Anstellung und ... / 4 Geltendmachung und Prozessvertretung bei Schadensersatzansprüchen gegenüber Vorstandsmitgliedern

Gem. § 39 Abs. 1 Satz 1 GenG vertritt der Aufsichtsrat die Genossenschaft gegenüber amtierenden und ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedern gerichtlich und außergerichtlich. Dies erfasst nach dem Willen des Gesetzgebers Rechtstreitigkeiten jeglicher Art und zwar unabhängig von ihrem Entstehungsgrund sowie im Rahmen eines Aktiv- und Passivprozesses der Genossenschaft. Es kommt f...mehr